Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Sarah
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2461 Beitrag von Sarah » Donnerstag 26. März 2015, 12:10

strator hat geschrieben: Für beide habe ich widerspochen, jedesmal.
Nun aber für beides den Klageentwurf. Naja, widersprechen und Kaffe trinken.

Wie oft willst du denn noch wiedersprechen, das wäre ja jetzt schon das dritte mal ^^

Gruß Sarah

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2462 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. März 2015, 12:35

Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen.
BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az. VI ZR 224/05

Das bedeutet, jeder, der mir gegenüber eine Forderung stellt, dem widerspreche ich dieser, wenn ich diese als unberechtigt erachte. Dabei widerspreche ich jedem Forderungsschreiben, egal ob 1-mal, 2-mal, 2-mal, 4-mal usw. Und eine E-Mail + Brief tut niemanden weh, noch wird man sich wohl jetzt völlig überarbeiten. Warum? Man sollte - immer - reagieren.

VG Steffen

strator
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2463 Beitrag von strator » Freitag 27. März 2015, 09:32

Hallo Sarah
Sarah hat geschrieben:
strator hat geschrieben: Für beide habe ich widerspochen, jedesmal.
Nun aber für beides den Klageentwurf. Naja, widersprechen und Kaffe trinken.

Wie oft willst du denn noch wiedersprechen, das wäre ja jetzt schon das dritte mal ^^

Gruß Sarah
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Gruß Strator

RobertSpandau
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2464 Beitrag von RobertSpandau » Freitag 27. März 2015, 09:39

Moin,

ich habe gestern (26.03.2015) auch 2 "Klageentwürfe" von den ungewollten Briefpartnern bekommen (2 weitere müßten noch folgen, es waren nämlich mal 4 Abmahnungen). Was ich daran noch extrem dreist finde ist, die Schreiben wurden am 20.03.2015 erstellt, mir aber erst am 26.03.2015 zugestellt, jedoch soll ich bis heute (27.03.2015) jeweils 472,00 € überwiesen haben, was ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Bereits am 15.12.2014 habe ich denen jeweils einen Brief mit dem Hinweis auf Verjährung (die Abmahnungen waren allesamt vom 23.11.2009), Herausgabe meiner personenbezogenen Unterlagen und Dokumente (wie im Musterschreiben angegeben) sowie die Kontaktaufnahme zu meiner Person unterbleiben zu lassen (worauf bis zum heutigen Tage garnicht erst reagiert wurde) geschickt.

Meine Frage nun: Was würde geschehen, wenn ich Anzeige(n) gegen Debcon erstatte?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2465 Beitrag von Steffen » Freitag 27. März 2015, 10:07

Meine Frage nun: Was würde geschehen, wenn ich Anzeige(n) gegen Debcon erstatte?
  • 1. Wegen was?
    2. Nichts
VG Steffen

RobertSpandau
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2466 Beitrag von RobertSpandau » Freitag 27. März 2015, 10:15

1. Wegen was?
Weil ich es mittlerweile als Nötigung ansehe, denn die Sache ist verjährt und somit auch erledigt.

Also sollte ich garnichts tun und abwarten, was derenseits als Nächstes kommt?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2467 Beitrag von Steffen » Freitag 27. März 2015, 10:29

Weil ich es mittlerweile als Nötigung ansehe, denn die Sache ist verjährt und somit auch erledigt.

§ 240 Nötigung StGB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Ist für mich erkennbar. Debcon vertritt doch die Rechtsauffassung - welche nicht einmal im Grundsatz falsch ist - die im § 102 Satz 2 UrhG legaldefiniert wird.

§ 102 Verjährung UrhG
Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Sprich, hat der Betroffene etwas "erlangt" (evtl. Ersparung der Lizenzgebühren; bei Filesharing durchaus vertretbar), verjähren diese (Rest-) Schadensersatzansprüche erst in 10 Jahren. Man muss jetzt sehen, ob bei einer möglichen Klage, das betreffende Gericht diese Rechtsauffassung teilt, oder nicht.

Und selbst nur im Fall wenn diese Rechtsauffassung falsch wäre - was sie im Grundsatz nicht ist - können auch verjährte Forderungen geltend gemacht werden. Hier wäre dann vom Betroffenen
a) Widerspruch einzulegen
b) im Klageverfahren Einrede zu stellen (Verjährung wird nicht vom Gericht von Amts wegen geprüft).

Warum?

Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen.
BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az. VI ZR 224/05


Also sollte ich gar nichts tun und abwarten, was derenseits als Nächstes kommt?
1 kurzer und formloser Widerspruch (E-Mail, Brief). Schreiben abheften und gut.


VG Steffen

take5ive
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2468 Beitrag von take5ive » Freitag 27. März 2015, 14:06

Steffen hat geschrieben: 1 kurzer und formloser Widerspruch (E-Mail, Brief). Schreiben abheften und gut.


VG Steffen

Email und Fax ist ja noch recht kosten günstig givefünf
Aber das einfache Einwurfeinschreiben kostet ja auch schon weit über 4 € i3456.66
Bei nur ca. hochgerechnet 10000 Wiedersprüchen, verdient sich wenigsten noch ein weiteres Unternehmen ne goldene Nase -ö.,,ö.,,

Nö ich nicht

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2469 Beitrag von Future2013 » Freitag 27. März 2015, 15:52

Das einfache Einwurfschreiben mit Onlineverfolgung kostet 2,77€

micha1959
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2470 Beitrag von micha1959 » Freitag 27. März 2015, 21:57

Detlef2015 hat geschrieben:Debcon hat mir vor 1 - 2 Jahren schriftlich bestätigt, dass sie meine MOD-UE erhalten haben.
Sie sich allerdings wundern, dass bisher keine i3456.66 Zahlung eigegangen ist ....

Ich werde, falls neuer RA mich anschreiben sollte den Brief zerreisen, ohne diesen zu lesen.
Werde nicht zum 1000 mal wiedersprechen.

5 Jahre sind genug ! Das 6-te hat begonnen.

Mich juckt das nicht mehr.


Wünsche Euch alles Gute
Die Zeit der Antworten sind vorbei!!! Ich gebe dir vollkommen recht. Weiter so! givefünf

Roda-Alemanne
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2471 Beitrag von Roda-Alemanne » Sonntag 29. März 2015, 08:53

Moin zusammen,

was mich schwer wundert:

Ich habe gestern zu meiner zweiten und letzten Abmahnung ebenfalls den Klageentwurf von der Debcon bekommen. Wieder ist das angegebene Datum der ursprünglichen Abmahnung absolut falsch angegeben.

Habt ihr dies mal bei euren Entwürfen kontrolliert?

Gruß

V.

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2472 Beitrag von Future2013 » Sonntag 29. März 2015, 11:27

dddr:; Na hoffentlich ist das Geschrei irgendwann nicht zu gross wenn man alles nur Ignoriert.

Immerhin ist Filesharing nicht nur ein Kavaliersdelikt.

Ich bin ja auch nicht fürs zahlen aber auch Relist genug um nicht alles auf die leichte Schulter zu nehmen.

bembelpower
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2473 Beitrag von bembelpower » Sonntag 29. März 2015, 18:11

Tja, das Debcon die Datums vertauscht hat dort scheinbar System!

Ich hätte aber mal eine andere Frage: Es könnte sein das ich auf das ursprüngliche Schreiben (November 2011), damals noch von einem hier bekannten Rechtsanwaltskanzlei, vergessen habe die modUe abzusenden. Mittlerweile habe ich allerdings auf die "Bettelbriefe" zweimal einen Widerspruch abgegeben. Macht es nach so einer langen Zeit Sinn noch eine modUe abzusenden?

Gruss

AxelF
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2474 Beitrag von AxelF » Sonntag 29. März 2015, 19:39

bembelpower hat geschrieben:Macht es nach so einer langen Zeit Sinn noch eine modUe abzusenden?
Unterlassungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren entsprechend § 199 BGB. Sofern sich nichts ereignet hat, was die Verjährung hemmt, wären derartige Ansprüche aus 2011 also in 2015 bereits verjährt.

Mir ist nichts bekannt, was eine Unterlassungserklärung bei einem verjährten Anspruch erforderlich machen könnte. Da macht eine Einrede der Verjährung eher Sinn. Aber vermutlich würden selbst dann weiter Schreiben von der Debcon eintreffen.

Cadman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2475 Beitrag von Cadman » Montag 30. März 2015, 09:00

Hallo zusammen, ich bin auch Debcon-Geschädigter und nach etlichen Forderungsschreiben kam nun auch der wohl neu im Umlauf befindliche Brief mit dem Klageentwurf. Frage von mir: Ich bin bereits 2008 Umgezogen, die schicken ihre Post aber immer noch an meine alte Adresse, heißt die Briefe der Debcon landen bei meiner Ex-Frau. Die reicht mir die dann weiter, aber offiziell habe ich die nie bekommen. Soll ich da unauffällig bleiben (hab' ja offiziell keine Post erhalten) oder doch besser der Forderung widersprechen?

Im Voraus besten Dank

Cadman

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2476 Beitrag von fu+c » Montag 30. März 2015, 11:55

@ Cadman

Du hättest ihnen die Adressänderung mitteilen müssen bzw. solltest das tunlichst nachholen. Zudem solltest du jeder deiner Ansicht nach unbegründeten Forderung widersprechen. (Ich persönlich meine, einmal widersprechen reicht, doch darüber gehen die Meinungen auseinander.)

Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle darauf beschränken, künftige Schreiben der Debcon umweltfreundlich zu entsorgen bzw. zu recyclen. Wenn ich deine Frage recht verstehe, handelt es sich um eine Abmahnung aus oder gar vor 2008. Der Zug ist längst abgefahren, sämtliche Forderungen verjährt. Das wissen auch Debcon.

Pat200980
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2477 Beitrag von Pat200980 » Montag 30. März 2015, 22:01

Hallo.

An die Adresse meines Vaters ist vor ein paar Tagen auch dieses ominöse Schreiben: "Klageentwurf" geschickt worden.
Mein Vater ist vor ein paar Wochen verstorben und an dieses sch.... Debcon hat seitdem niemand mehr gedacht.
Wenn wir, meine Mutter und ich, jetzt eine Kopie der Sterbeurkunde an Debcon schicken und ihnen damit mitteilen das der Anschlussinhaber verstorben ist, ist dann dieser Blödsinn endlich vorbei oder müssen wir mit weiteren Belästigungen rechnen?

Hat da jemand Erfahrung in solch einem Fall?
Oder weiß wie es mit Gesetz aussieht beim Tod des "Abgemahnten"?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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Niko_Rentier
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2478 Beitrag von Niko_Rentier » Dienstag 31. März 2015, 00:32

Einfach ungeöffnet zurück. So ein Aufkleber drauf und was wichtig ist ankreuzen.

http://www.petra-timmermann.de/Meinung/ ... verbot.pdf

AxelF
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2479 Beitrag von AxelF » Dienstag 31. März 2015, 01:58

Niko_Rentier hat geschrieben:Einfach ungeöffnet zurück. So ein Aufkleber drauf und was wichtig ist ankreuzen.
Man sollte aber auch die Risiken einer derartigen Verfahrensweise aufzeigen.
Oder ist Dir auch nur ein Fall bekannt, der damit durchgekommen ist?

@Pat200980
Die Erben sind Rechtsnachfolger des Abgemahnten. Im Zweifelsfall würden also sie verklagt.

Auch gewinnt man nach dem Lesen der Beiträge hier den Eindruck, dass es völlig egal ist, was man Debcon mitteilt, deren nächstes Rundschreiben erhält man sowieso.

marc
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2480 Beitrag von marc » Dienstag 31. März 2015, 15:57

Niko_Rentier hat geschrieben: So ein Aufkleber drauf...
...........;.ä
AxelF hat geschrieben:Die Erben sind Rechtsnachfolger des Abgemahnten. Im Zweifelsfall würden also sie verklagt.
So sehe ich das auch.

Ohne die Vorgeschichte zu kennen würde ich denen die Sterbeurkunde auf jeden Fall schicken, anstatt nicht zu reagieren. Die Wahrscheinlichkeit das nichts mehr kommt ist ja größer.

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