Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Zur Info:
Ich habe auch kurz vor Weihnachten ein Schreiben von Debcon erhalten, dem ich widersprochen habe und Auskunft über die über mich gespeicherten Daten verlangt habe.
Heute habe ich eine entsprechende Auflistung von Debcon erhalten.
Darin steht auch, dass die Weitergabe der Daten and Dritte wie Auskunfteien oder die Schufa Holding AG nicht beabsichtigt ist.
Ich habe auch kurz vor Weihnachten ein Schreiben von Debcon erhalten, dem ich widersprochen habe und Auskunft über die über mich gespeicherten Daten verlangt habe.
Heute habe ich eine entsprechende Auflistung von Debcon erhalten.
Darin steht auch, dass die Weitergabe der Daten and Dritte wie Auskunfteien oder die Schufa Holding AG nicht beabsichtigt ist.
Neuer Brief von Debcon
Moin Steffen!Steffen hat geschrieben:Hallo @CVP,
danke für die Information ud halte uns bitte einmal auf dem Laufenden. Mit nächster (gerichtlicher) Post ist dann so gegen Juli 2016 zu rechnen.
VG Steffen
Es gibt Neuigkeiten. Nachdem ich dem gerichtlichen Mahnbescheid (Ende Dezember 2015) widersprochen habe, habe ich nun wieder einen Brief von Debcon erhalten. In dem Schreiben werde ich nicht einmal persönlich angesprochen und ich werde darauf hingewiesen, dass ich vor Gericht keine Aussichten auf Erfolg hätte (das bezweifele ich stark). Es wird wird jetzt wieder eine Summe eingefordert, die allerdings über 1000 (TAUSEND) Euro unter der vorherigen Forderung liegt und innerhalb von 9 Tagen zu überweisen wäre. Ich hefte das mal als Bettelbrief ab.
Gruß
Re: Neuer Brief von Debcon
Damit liegst du gar nicht so daneben. Das war 2012 bei mir auch so. Bettelbrief abheften und abwarten.CVP hat geschrieben:Es wird wird jetzt wieder eine Summe eingefordert, die allerdings über 1000 (TAUSEND) Euro unter der vorherigen Forderung liegt und innerhalb von 9 Tagen zu überweisen wäre. Ich hefte das mal als Bettelbrief ab.Steffen hat geschrieben:Hallo @CVP,
danke für die Information ud halte uns bitte einmal auf dem Laufenden. Mit nächster (gerichtlicher) Post ist dann so gegen Juli 2016 zu rechnen.
VG Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die hab ich heute auch erhalten... 18 Tage nach Fristablauf. Die angeforderte Kopie vom MB hab ich aber nicht erhalten, allerdings steht in der Auskunft auch das falsche Datum vom MB drauf. Soviel zu Thema "gerichtsfeste Erfassung" der IP... wenn die schon bei der Übernahme des MB-Datums versagen, sind an der ermittelten IP berechtigte Zweifel angebracht! Auch die angeforderte Vollmachtserklärung des Gläubigers und die detaillierte Info zum Vertragsgegenstand fehlen.Abgemahnter0714 hat geschrieben:Heute habe ich eine entsprechende Auflistung von Debcon erhalten.
Der Widerspruch auf den evtl. folgenden gerichtlichen MB enthält dann also wieder die Forderung, den MB vom angeblichen Datum und die anderen Infos zuzusenden.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@localhorst: Sorry, ich kann es jetzt gerade nicht nachvollziehen, hast du jetzt schon einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen oder nicht ?
Danke & viele Grüße
Danke & viele Grüße
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
16:55 Uhr
Musterschreiben:
Seite 1:
Seite 2:
Seite 3:
Inhalt:
Seite 1:
Neben der Erwähnung der aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11.06.2015 sieht man sämtlich außergerichtliche Einigungsversuche als gescheitert an. Im Weiteren fordert man auf, den vermeintlich berechtigten Anspruch zu bezahlen (siehe Forderungsaufstellung).
Seite 2:
Hier wird kurz auf einige Punkte eingegangen, wie Schadensminderungspflicht, strafrechtliche Verfolgung, kein Recht auf Ratenzahlung, Härtefallregelung sowie individuelle Regelung.
Dabei sollte man hinsichtlich einer strafrechtlichen Verfolgung keine Gedanken verlieren. Ich finde es auch Schade, das man jetzt noch mit dem Strafrecht droht. Also, keine Panik!
Seite 3:
Man sollte ehe man überhaupt in Erwägung zieht eine Variante zu wählen beachten, dass beide Varianten ein Schuldanerkenntnis darstellen sowie einen binden. Diese Varianten sind nicht anwaltlich ungeprüft zu unterzeichnen.
Variante 1
a) Ratenzahlungsvereinbarung: 29 Raten zu jeweils 100,00 EUR
b) Verzicht auf Einrede der Verjährung
Variante 2
a) DebconAssistance (24 Raten je 25,00 EUR)
Empfehlungen AW3P:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forderungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
16:55 Uhr
Musterschreiben:
Seite 1:
Seite 2:
Seite 3:
Inhalt:
Seite 1:
Neben der Erwähnung der aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11.06.2015 sieht man sämtlich außergerichtliche Einigungsversuche als gescheitert an. Im Weiteren fordert man auf, den vermeintlich berechtigten Anspruch zu bezahlen (siehe Forderungsaufstellung).
Seite 2:
Hier wird kurz auf einige Punkte eingegangen, wie Schadensminderungspflicht, strafrechtliche Verfolgung, kein Recht auf Ratenzahlung, Härtefallregelung sowie individuelle Regelung.
Dabei sollte man hinsichtlich einer strafrechtlichen Verfolgung keine Gedanken verlieren. Ich finde es auch Schade, das man jetzt noch mit dem Strafrecht droht. Also, keine Panik!
Seite 3:
Man sollte ehe man überhaupt in Erwägung zieht eine Variante zu wählen beachten, dass beide Varianten ein Schuldanerkenntnis darstellen sowie einen binden. Diese Varianten sind nicht anwaltlich ungeprüft zu unterzeichnen.
Variante 1
a) Ratenzahlungsvereinbarung: 29 Raten zu jeweils 100,00 EUR
b) Verzicht auf Einrede der Verjährung
Variante 2
a) DebconAssistance (24 Raten je 25,00 EUR)
Empfehlungen AW3P:
- 1. Wer gegenüber Debcon die Forderungen betreff einer Abmahnung der "RGF Filmvertrieb UG" noch nicht widersprach, sollte Widerspruch einlegen.
Muster Widerspruch
- [Absender: Anrede, Vorname, Name, Anschrift]
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben vom [Datum]
Ihr Zeichen: [Aktenzeichen Inkasso]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum].
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Kein Chichi und kein Schnickschnack, einfach widersprechen (Doppelversand: 1-mal Einwurfeinschreiben, 1-mal E-Mail).
- 2. Wer schon 1-mal Debcon widersprach, heftet das Schrieben unter den Vermerk: "Wichtig!" ab.
- 2.1. Wer möchte, kann natürlich nochmals widersprechen, ist aber kein muss!
3. Wer zahlen möchte bzw. sich vergleichen ... des Menschen Wille ist sein Himmelreich!
4. Anwaltliche Prüfung.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forderungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hab das Schreiben auch bekommen, gröl, zum totlachen ************..............den kann doch keiner ernst nehmen, man hat doch mit Mahnbescheid gedroht und nun das............,
Widersprochen hatte ich schon, eigentlich auch egal, weil eh nur unbestrittene Forderungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen eingetragen werden dürfen bei der Schufa,
ich bezweifle eh ************, ich hoffe niemand fällt darauf rein und zahlt!!!!!
ich jedenfalls nicht.....................Rundablage:-)
Widersprochen hatte ich schon, eigentlich auch egal, weil eh nur unbestrittene Forderungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen eingetragen werden dürfen bei der Schufa,
ich bezweifle eh ************, ich hoffe niemand fällt darauf rein und zahlt!!!!!
ich jedenfalls nicht.....................Rundablage:-)
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Na, wenn sie jetzt bei "Variante 2" noch einen Mixer oder Toaster drauflegen, dann haben sie mich aber und ich unterzeichne!!!!
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- Registriert: Dienstag 19. Januar 2016, 22:40
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Zusammen,
Ich habe heute auch das zweite Schreiben von DEBCON im Briefkasten gehabt. Laut meinem Anwalt wurde die Forderung bereits schon bei Munderloh wiedersprochen.
Ich werde jedenfallst die Sache jetzt wieder meinem Anwalt übergeben. Mal schauen, was daraus wird
Gruß, W.
Ich habe heute auch das zweite Schreiben von DEBCON im Briefkasten gehabt. Laut meinem Anwalt wurde die Forderung bereits schon bei Munderloh wiedersprochen.
Ich werde jedenfallst die Sache jetzt wieder meinem Anwalt übergeben. Mal schauen, was daraus wird
Gruß, W.
Board:Regeln beachten!
Liebe Forenuser des Threads: "Forderungen von der Debcon GmbH",
ich möchte noch einmal nachdrücklich daran erinnern, das jeder mit Registratur sich einverstanden erklärte die Board:Regeln einzuhalten.
Für die leicht Vergesslichen, noch einmal auszugsweise zur Erinnerung:
Das bedeutet, wenn ich auch nur noch eine schriftliche Löschaufforderung erhalte, weil einige denken, man kann hier hinter dem anonymen Account mal so richtig die Sau rauslassen, werde ich zukünftig den betreffenden Account sofort ohne Nennung von Gründen löschen.
Meinungsfreiheit ist grundsätzlich ein hohes Gut, aber es hat auch gewisse Grenzen. Sinnlose Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsverletzungen, Schmähkritik usw. werden dann letztendlich auf meinem Rücken ausgetragen. Und dazu habe ich keine Lust mehr.
Und dies ist nicht diskutierbar. Alle diesbezüglichen Postings werde ich löschen!
Steffen Heintsch
Forenbetreiber AW3P[/color]
ich möchte noch einmal nachdrücklich daran erinnern, das jeder mit Registratur sich einverstanden erklärte die Board:Regeln einzuhalten.
Für die leicht Vergesslichen, noch einmal auszugsweise zur Erinnerung:
- (...) (3) Diffamierende, vulgäre, ehrenverletzende, beleidigende, rechtsradikale, fremdenfeindliche, antisemitische oder rechtswidrige Postings durch Foren-Mitglieder oder andere strafbaren Äußerungen oder/und Anschuldigungen werden sofort nach Kenntnis durch den Forenbetreiber gelöscht. In schweren Fällen droht die Löschung des Accounts oder das Erbringen einer erwiesenen Straftat zur Anzeige. Goldene Regel: Wer Respekt erhalten will, sollte selber Respekt gegenüber anderen Menschen haben! (...)
Das bedeutet, wenn ich auch nur noch eine schriftliche Löschaufforderung erhalte, weil einige denken, man kann hier hinter dem anonymen Account mal so richtig die Sau rauslassen, werde ich zukünftig den betreffenden Account sofort ohne Nennung von Gründen löschen.
Meinungsfreiheit ist grundsätzlich ein hohes Gut, aber es hat auch gewisse Grenzen. Sinnlose Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsverletzungen, Schmähkritik usw. werden dann letztendlich auf meinem Rücken ausgetragen. Und dazu habe ich keine Lust mehr.
Und dies ist nicht diskutierbar. Alle diesbezüglichen Postings werde ich löschen!
Steffen Heintsch
Forenbetreiber AW3P[/color]
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Gemeinde,
hatte heute gleich zwei Briefe von der Debcon in der Post.
Brief a) enthielt den bereits weiter oben veröffentlichen 2 Varianten "Bettler".
Brief b) enthielt zu meinem großen Erstaunen die vor Weihnachten angeforderten Daten, einschließlich der Bekundungen die Daten nicht für Scoring, Schufa, usw. zu verwenden.
Wollte ich nur mal posten, nichts desto trotz werde ich heute Nacht ruhig schlafen.
hatte heute gleich zwei Briefe von der Debcon in der Post.
Brief a) enthielt den bereits weiter oben veröffentlichen 2 Varianten "Bettler".
Brief b) enthielt zu meinem großen Erstaunen die vor Weihnachten angeforderten Daten, einschließlich der Bekundungen die Daten nicht für Scoring, Schufa, usw. zu verwenden.
Wollte ich nur mal posten, nichts desto trotz werde ich heute Nacht ruhig schlafen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen
hab Anfang 2013 auch eine Abmahnung von Rainer Munderloh bekommen wegen rgf Production die angeblich im November 2012 passierte. Habe mich damals an einen Anwalt gewannt der mich vertreten hat.
Nun habe ich Weihnachtspost von Debcon bekommen mit Gesammtvorderung, mein Anwalt meinte Ignorieren, wurde vor 3 Jahren schon bei Munderloh wiedersprochen. Mittlerweile kam der 2. Brief von Debcon wo sie mich darüber informieren das, das prozessrisiko nunmehr alleinig bei mir liegt . Vorne steht sie lehnen jeden weiteren vergleich und ratenzahlung ab da offebar nicht erwünscht rückseite steht Letzte Chance auf Ratenzahlung.
hab Anfang 2013 auch eine Abmahnung von Rainer Munderloh bekommen wegen rgf Production die angeblich im November 2012 passierte. Habe mich damals an einen Anwalt gewannt der mich vertreten hat.
Nun habe ich Weihnachtspost von Debcon bekommen mit Gesammtvorderung, mein Anwalt meinte Ignorieren, wurde vor 3 Jahren schon bei Munderloh wiedersprochen. Mittlerweile kam der 2. Brief von Debcon wo sie mich darüber informieren das, das prozessrisiko nunmehr alleinig bei mir liegt . Vorne steht sie lehnen jeden weiteren vergleich und ratenzahlung ab da offebar nicht erwünscht rückseite steht Letzte Chance auf Ratenzahlung.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Snake1980 hat geschrieben:Hallo zusammen
hab Anfang 2013 auch eine Abmahnung von Rainer Munderloh bekommen wegen rgf Production die angeblich im November 2012 passierte. Habe mich damals an einen Anwalt gewannt der mich vertreten hat.
Nun habe ich Weihnachtspost von Debcon bekommen mit Gesammtvorderung, mein Anwalt meinte Ignorieren, wurde vor 3 Jahren schon bei Munderloh wiedersprochen. Mittlerweile kam der 2. Brief von Debcon wo sie mich darüber informieren das, das prozessrisiko nunmehr alleinig bei mir liegt . Vorne steht sie lehnen jeden weiteren vergleich und ratenzahlung ab da offebar nicht erwünscht rückseite steht Letzte Chance auf Ratenzahlung.
Och, die wollen nur, dass sie nicht in Vergessenheit geraten. Und sie möchten dein Geld haben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusamen
ICH HAB NACH WIDERSPRUCH bei Arrestgericht Hagen, schreiben von debcon bekommen mir wurde angeboten in Teilzahlungen zu Zahlungen u.s.w first bis 25.01.2016
Was sol ich machen?
ICH HAB NACH WIDERSPRUCH bei Arrestgericht Hagen, schreiben von debcon bekommen mir wurde angeboten in Teilzahlungen zu Zahlungen u.s.w first bis 25.01.2016
Was sol ich machen?
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- Beiträge: 33
- Registriert: Freitag 31. Mai 2013, 16:17
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Einmal widersprechen und dann
Toter Mann spielen
Toter Mann spielen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mahnbescheid
Wirksamkeit:
Der Mahnbescheid erhält seine Wirksamkeit mit Zustellung (§ 693 ZPO). Das heißt nichts anderes, als das der Postbote den MB einen persönlich aushändigt oder bei eigener Ortsabwesenheit in den Briefkasten einwirft.
Widerspruch:
Widerspruch kann gegen diesen MB "zu einem Teil" oder "insgesamt" bei dem Gericht, was den MB erließ (§ 694 ZPO), erhoben werden.
Im MB sind als Anlagen der Vordruck des Widerspruchs + die Ausfüllhinweise enthalten. Diese sind selbsterklärend.
Frist Zustellung:
Fristberechnung Zustellung:
Hemmung der Verjährung:
Die Zustellung des Mahnbescheides führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB ebenfalls zur Hemmung der Verjährung. Gemäß § 167 ZPO tritt die Hemmung bereits mit Einreichung des Antrags ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
Hinweis: § 205 Abs. 2 BGB:
(...) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt. (...)
Bsp. - allgemein-:
Mahnbescheid (allgemein):
Wirksamkeit:
Der Mahnbescheid erhält seine Wirksamkeit mit Zustellung (§ 693 ZPO). Das heißt nichts anderes, als das der Postbote den MB einen persönlich aushändigt oder bei eigener Ortsabwesenheit in den Briefkasten einwirft.
Widerspruch:
Widerspruch kann gegen diesen MB "zu einem Teil" oder "insgesamt" bei dem Gericht, was den MB erließ (§ 694 ZPO), erhoben werden.
Im MB sind als Anlagen der Vordruck des Widerspruchs + die Ausfüllhinweise enthalten. Diese sind selbsterklärend.
Frist Zustellung:
- "demnächst" ca. 14 Tage, bei Neuzustellung (z.B. falsche Adresse) ca. 1 Monat
Fristberechnung Zustellung:
- §§ 221, 222 ZPO
- §§ 187 ff. BGB
Hemmung der Verjährung:
Die Zustellung des Mahnbescheides führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB ebenfalls zur Hemmung der Verjährung. Gemäß § 167 ZPO tritt die Hemmung bereits mit Einreichung des Antrags ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
Hinweis: § 205 Abs. 2 BGB:
(...) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt. (...)
Bsp. - allgemein-:
- Antrag 31.12.;
- Zustellung 08.01.;
- Widerspruch 11.01. (+ 6 Monate § 205 Abs. 2 BGB);
- Abgabe (+ 6 Monate § 205 Abs. 2 BGB i.V.m. 14 Tage Anspruchsbegründung § 697 Abs. 1 ZPO)
- Anspruchsbegründung (Klage im Mahnverfahren): ca. Juli +
Mahnbescheid (allgemein):
- 1. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet einmal hier, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
- 2.1. klagt man
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Morgen zusamme,
Es zieht sich seit 2012.09.18, da belamm ich ein Brief von Rec.Nimrod, ich habe nicht geantwortet. Danach kamen zwei briefe noch, und dan kam zwei briefe von Creditrefom am 2014.10.10 und 201.11.03. dann jetzt von debcom am 2015.11.17. und dann von MB von Ams:Hagen den habe ich widersprochenen und jetzt noch ein Brief von debcom am 2016.01,14.
Es zieht sich seit 2012.09.18, da belamm ich ein Brief von Rec.Nimrod, ich habe nicht geantwortet. Danach kamen zwei briefe noch, und dan kam zwei briefe von Creditrefom am 2014.10.10 und 201.11.03. dann jetzt von debcom am 2015.11.17. und dann von MB von Ams:Hagen den habe ich widersprochenen und jetzt noch ein Brief von debcom am 2016.01,14.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ein mal widersprechen und dann ignorieren.
Ich habe das über einen Anwalt gemacht, kostet zwar Geld, aber alle weiteren Briefe müssen an die Kanzlei geschickt werden. Somit habe ich meine Ruhe.
Ich habe das über einen Anwalt gemacht, kostet zwar Geld, aber alle weiteren Briefe müssen an die Kanzlei geschickt werden. Somit habe ich meine Ruhe.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@olik.k
Ich würde an Deiner Stelle die genauen Daten aus Deinem obigen Post entfernen; so ist für jeden mitlesenden Gegner (z.B. Debcon) erkennbar, WER hier postet! Deine Anonymität ist somit im Eimer :-)!
Ich würde an Deiner Stelle die genauen Daten aus Deinem obigen Post entfernen; so ist für jeden mitlesenden Gegner (z.B. Debcon) erkennbar, WER hier postet! Deine Anonymität ist somit im Eimer :-)!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
auch ich habe pünktlich zu Weihnachten einen MB aus Hagen von Astragon bekommen. Habe diesem natürlich vollumfänglich Widersprochen. Habe wirklich keine Ahnung was die von mir wollten. Nun vor ein paar Tagen einen netten Brief von Debcon erhalten mit eingehender Erklärung wie teuer alles für mich werden kann oder ich Zahle eine Summe X ohne jede Erklärung wie sich diese zusammensetzt. Könnte ich auch in Raten. Wenn ich nur verstehen könnte was die von mir wollen.
auch ich habe pünktlich zu Weihnachten einen MB aus Hagen von Astragon bekommen. Habe diesem natürlich vollumfänglich Widersprochen. Habe wirklich keine Ahnung was die von mir wollten. Nun vor ein paar Tagen einen netten Brief von Debcon erhalten mit eingehender Erklärung wie teuer alles für mich werden kann oder ich Zahle eine Summe X ohne jede Erklärung wie sich diese zusammensetzt. Könnte ich auch in Raten. Wenn ich nur verstehen könnte was die von mir wollen.