Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Pilgrim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1621 Beitrag von Pilgrim » Montag 24. März 2014, 17:32

im jahre 2010 nachricht vom anwalt, das heißt das die verjährung am jahresende also 31.12.2010 beginnt.
endet somit am 31.12.2013
hatte aber im oktober 2013 post von debcon schon post gehabt, was ich irrtümlich für was anderes gehalten hatte(meinungsumfrage oder verbraucherumfrage).
jetzt hatte ich die tage einen weiteren brief von debcon mit letzter anscheinender frist bekommen.
damit meinte ich wenn die nun im oktober nix bekommen habe dann hätte ich die verjährungsfrist überstanden.
was heißt eigendlich mahnung?
sind die ständigen bettelbriefe vom anwalt nicht auch mahnungen oder so und fallen unter hemmung?
oder sind hemmungen nur vom gericht zu ereichen?

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1622 Beitrag von Future2013 » Montag 24. März 2014, 17:38

wenn ich es richtig verstanden habe müsste ( sofern Du kein MB vom Gericht erhalten hast ) die Sache verjährt sein.
Egal ob Debcon Dir im Oktober geschrieben hat oder nicht.

Hoffe ich liege da richtig mit meiner Aussage

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1623 Beitrag von Alter Sack » Montag 24. März 2014, 17:51

Außer Schreiben von Anwälten und von Debocn hast du offenbar nichts bekommen. Damit wäre der Fall wohl verjährt. Hindert Debcon aber nicht daran, weiter zu nerven. Wohl in der Hoffnung, dass trotzdem noch Leute auf ihre Witzbriefe hereinfallen.

Pilgrim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1624 Beitrag von Pilgrim » Montag 24. März 2014, 18:41

Ja, da liegt ihr richtig, bis auf die schreiben vom abmahnanwalt und debcon hatte ich nix bekommen.
Denke auch das ich damit aus dem schneider bin?
auf dem debconbrief steht sogar das abmahndatum von damals als eizigen zeitlichen vermerk vom 13.04.2010.
Um jetzt nur einen negativen schufaeintrag zu umgehen muß ich das formular aus dem wegweiser schicken denke ich?

lg.Pilgrim

Abmahnopfer2010
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1625 Beitrag von Abmahnopfer2010 » Montag 24. März 2014, 19:35

Mir geht es ähnlich, hatte Verjährung zum 31.12.2013 und nie einen MB bekommen, somit ist die Verjährung auch nicht gehemmt worden. Trotzdem habe ich heute Post. Ist wieder das übliche Geplänkel, dieses mal auf die WM bezogen. " Schießen Sie jetzt kein Eigentor, seien Sie selbst der Schiedsrichter etc."
Ich frage mich jetzt warum, die trotz Verjährung immer noch Post schicken. Entweder wissen sie es nicht besser oder sie versuchen die Leute weiterhin abzuzocken. Heißt das, die hören nie damit auf? Tatsache ist, dass spätestens mit der Verjährung jegliche Forderung keine Rechtsgrundlage hat. Also ist das hier ein nachweislicher Versuch eines Betruges in meinen Augen.
Oder soll man diese Belästigungen bis an sein Lebensende erdulden? Ich als Laie, würde jetzt auf Unterlassung klagen und bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs stellen.

Wie ist die Rechtslage?

abmahnwarrior
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1626 Beitrag von abmahnwarrior » Montag 24. März 2014, 20:21

das ist kein Betrug. Auch wenn es verjährt ist, bleint die Forderung rechtlich noch bestehen und sie können immer noch den Betrag einfordern. Nur können sie ihn nicht mehr einklagen. Das heißt sie bekommen eben nur noch Geld von Leuten die endlich ihre Ruhe haben wollen. Anscheinend rechnet sich das.

Abmahnopfer2010
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1627 Beitrag von Abmahnopfer2010 » Montag 24. März 2014, 20:57

Dem Schreiben liegt sogar noch ein Formular bei, das ich ausfüllen soll. Es steht ausdrücklich darin, dass ich auf Einrede der Verjährung verzichte, wenn ich unterschreibe.
Die wissen also, dass sie nichts mehr einklagen können, wegen der Verjährung, wie abmahnwarrior jedoch schreibt, scheint sich diese Methode zu rechnen, weil viele doch unterschreiben.

Naja mir solls recht sein, sollen sie halt weiter schreiben, kostet denen ja auch Geld, wenn wir das also alle so machen, wird ihr Gewinn geschmälert :D

frankfabian
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1628 Beitrag von frankfabian » Montag 24. März 2014, 21:34

Moin. Hab das WM-schreiben (noch?) nicht bekommen... Muss ich mir jetzt sorgen machen?

Abmahnung 11/2010, Mahnbescheid 11/2013 (daher noch nicht verjährt). Allerdings hat mich mein Anwalt "verlassen" da ich nicht bereit war für das ausfüllen des mahnbescheids weitere 150€ zu zahlen. Das hat er debcon wohl auch mitgeteilt, damit die Briefe an mich nicht mehr an ihn geschickt werden...
Denke da gibt es jetzt 2 Möglichkeiten, entweder haben sie mich dadurch aus dem Verteiler gestrichen oder die Anklage wird gerade vorbereitet... Wohne recht nah am Sitz der debcon, daher hätten die nur n kurzen weg zum Gericht. ;-)
Bin gespannt und werde berichten wenn sich was tut.

abmahnwarrior
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1629 Beitrag von abmahnwarrior » Montag 24. März 2014, 22:38

meindackelwaldi hat geschrieben:
Abmahnopfer2010 hat geschrieben:Oder soll man diese Belästigungen bis an sein Lebensende erdulden?
Wenn du ganz sicher bist, dass du in der Verjährung bist, schick eine Einrede der Verjährung. Zusätzlich kannst du noch eine Abmahung auf Unterlassung weiterer Zusendungen beipacken (kannst dich ja an den Unterlassungserklärungen der Abmahner hier orientieren) und drohst bei Nichtabgabe mit einer einstweiligen Verfügung.

P.S.

Meine drei Strafanzeigen wg. versuchter Nötigung (bei einer kommt noch versuchter Betrug hinzu) sind bereits fertig im PC. Ich muss nur noch bis Ende 06/2014 + einige Wochen warten und dann ab damit zur jeweils zuständigen Staatanswaltschaft.
solche Strafanzweigwen beschäftigen Staatsanwälte, die sowieso überlastet sind unnötig und halten sie von wirklöich wichtigen Fällen ab. Bei solchen Anzeigen kommt sowieso nichts heraus- Strafanzeigen zu stellen nur um zu meinen man müsste denen ans Bein pinkeln, um das eigene Ego zufriedenzustellen, sind völlig überflüssig.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1630 Beitrag von Steffen » Montag 24. März 2014, 23:32

[quoteemAbmahnopfer2010]Oder soll man diese Belästigungen bis an sein Lebensende erdulden? Ich als Laie, würde jetzt
auf Unterlassung klagen und bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs stellen.[/quoteem]

Wenn jemand denkt, das er offene Forderungen hat, kann er diese doch jederzeit geltend machen.
Selbst wenn diese verjährt sind. Wenn diese unberechtigt sind, widerspricht man diesen und weißt
sie vollumfänglich zurück; bei Verjährung stellt man Einrede auf Verjährung.

Einen Unterlassungsanspruch zu konstruieren oder Betrug ist schon sehr abenteuerlich.

VG Steffen





Debcon‘s neuste Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild



_______

SH für AW3P
_____________________


Danke an allen, die Ihre Schreiben zur freien Verfügung stellen!

Tiffelinchen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1631 Beitrag von Tiffelinchen » Mittwoch 26. März 2014, 11:27

Guten Morgen

Auch ich hab mal wieder Post von Debcon erhalten und weiss nicht mehr was ich machen soll..... Hier mal die kurze übersicht wann was passiert ist:

24.01.2011: Schreiben der RA'e Negele, Zimmer und Co.
ich soll 865 Euro zahlen wegen eines Downloads vom 13.9.2010

31.01.2011: ModUE abgegeben

16.10.2013: 1. Schreiben der FA Debcon 1000 Euro bis zum 28.10.13

22.10.2013: Widerspruch von mir mit der Bitte um erteilung folgender AUskünfte:
- Eigenauskunft gem §43 BDSG
- Zusendung Vollmachtserklärung gemäß § 174 BGB
- Detailierte Kostenaufstellung

11.11.2013: Antwort der Debcon:
- KEINE Vollmachtserklärung
- KEINE Kostenaufstellung (Verweiss auf allererstes Schreiben der RA'e)

15.11.2013: Schon wieder ein Schreiben von Debcon
Angebot über740 Euro statt bisher 1000 Euro aber nur wenn ich bis zum 29.11.2013 zahle

02.12.2013: Widerspruch gegen die Forderungen, Zum wiederholten mal aufgefordert eine VOllmachtserklärung vorzulegen und die Kosten aufzuschlüsseln.
Gleichzeitig Informierte ich darüber dass ich mich beim Landgericht Akteneinsicht gefordert habe
08.01.2014: Schreiben vom Gericht bekommen. Es liegen KEINE Unterlagen vor unter dem angegebenen Aktenzeichen der RA'E Negele Zimmer und Co!

Damit dachte hätte sich alles erledigt. Doch dann kam jetzt schon wieder Post von Debcon... Wie viele hier hab ich so einen "Weltmeisterbrief" bekommen.....
" Sollte wider erwarten diese Forderung für sie nicht zahlbar sein, lassen sie uns dies mit geeigenten Unterlagen wissen. Ihr Verhalten der Nichtreaktion können wir nicht nachvollziehen. Trotz allem sind wir weiterhin an einer Aussergerichtilichen Einigung interessiert und bitten um Rückmeldung bis spätestens 28.03.2014."
"Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist, werden wir, ohne weitere Ankündigung, gerichtliche Maßnahmen einleiten. Die damit verbundenen Kosten haben sie uns aus dem Gesichtspunkt des Verzuges in voller Höhe zu erstatten. Um einen für beide Seiten gangbaren und für sie kostengünstigen Weg zu finden, können sie sich gerne telefonisch mit uns in verbindung setzen."

wie soll ich reagieren? Ist der Fall nicht längst verjährt? Vorfall war am 13.09.2010!

Würde mich über Hilfe freuen!!!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1632 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. März 2014, 11:39

Hallo @Tiffelinchen,

zu aller erst einmal, kein Panik.

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Es ist doch nicht so kompliziert.
  • 1. wer sicher ist, dass die Forderungen aus seinem Abmahnfall verjährt sind, kann:
    a.) Einrede auf Verjährung stellen (nach dem Musterschreiben) und Fußball-WM-Schreiben - archivieren
    oder
    b.) Fußball-WM-Schreiben - ignorieren und archivieren,
    2. wer sich nicht sicher ist, ob die Forderungen aus seinem Abmahnfall verjährt sind:
    a.) derjenige ignoriert das Fußball-WM-Schreiben und archiviert es
    oder
    b.) lässt seinen Fall durch einen Anwalt überprüfen

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VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1633 Beitrag von Tiffelinchen » Mittwoch 26. März 2014, 11:50

Hallo

Bin schon etwas verwirrt vor allem weil vom Gericht die Nachricht kam dass da gar nichts vorliegt..... Wollte durch diese nachfrage bei Gericht ja erfahren wann mein Name an die Glubiger gegeben wurde um zu erfahren ob alles verjährt ist... jetzt bin ich keinen schritt weiter

AbgemahnterNr35871
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1634 Beitrag von AbgemahnterNr35871 » Mittwoch 26. März 2014, 20:08

Das Aktenzeichen das in der Abmahnung stand ist vermutlich auch kein Gerichtsaktenzeichen, sondern ein internes der Anwaltskanzlei vom RI. Ich hab damals das gleiche versucht mit dem Hinweis vom Gericht, dass ich das korrekte Aktenzeichen für das Gericht erst beim Anwalt des RI anfordern solle. Wenn du einen Anwalt hast, kann der das natürlich auch erledigen.

Pilgrim
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1635 Beitrag von Pilgrim » Donnerstag 27. März 2014, 11:30

Hat denn überhaupt jemand mal per e-mal eine Antwort erhalten auf Einrede?
Bis auf den Rückschein der Post habe ich noch nix bekommen.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1636 Beitrag von Steffen » Donnerstag 27. März 2014, 11:41

Du hast deinen Standpunkt (Einrede auf Verjährung) kundgetan, mehr (eine Debcon-Antwort) bedarf es nicht. Wenn es rechtlich nicht verjährt ist, teilen sie es dir schon mit. Geduld! Das ist das Wichtigste.

VG Steffen

Mea culpa
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1637 Beitrag von Mea culpa » Donnerstag 27. März 2014, 22:36

Also bei ganzen Post in Sachen Debcom, habe ich noch mal eine konkrete Frage in Sachen Einrede der Verjährung. Ich habe 2010 die Verbraucherzentrale damit beauftragt gegen die Abmahnungen v. U+C vorzugehen. Rechteinhaber DigProtect ist mittlerweile Pleite. Vom Konkursverwalter nie was gehört. Nach Angaben auf der Webseite des Konkursverwalters ist ja anscheinend U+C weiterhin Ansprechpartner in dieser Sache und somit da U+C damals Debcon beauftragt hat, bleibt die Abtretung wohl bei Debcon oder hat irgendjemand eine Ahnung, ob die Forderungen mittlerweile an die Debcon verkauft worden sind? Ich steig da irgendwie nicht mehr durch.

jkj:s_;

Nun habe ich von der Verbraucherzentrale auch das Schreiben 2013-35.000 gerichtliche Mahnverfahren weitergeleitet bekommen und soll 200 Euro an DebCon zahlen. Wo geht die Kohle denn hin. In die Konkursmasse von DigiProtect oder wie darf man sich das ganze vorstellen. Irgendwie ziemlich verzickt.

Aber nun lange Rede, kurzer Sinn. Ich beabsichtige natürlich nicht zu zahlen. Ich meinen Augen ist bereits die Verjährung eingetreten. Die Verbraucherzentrale will für weitere Rechtsberatung natürlich auch wieder Kohle.

Nun meine eigentliche Frage: Soll ich jetzt schon Einrede auf Verjährung bei Debcon stellen oder erst warten bis die Klage eingereicht wurde?

..nnn.

Gruß

M.
Am Arsch vorbei, ist auch ein Weg!

Mea culpa
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1638 Beitrag von Mea culpa » Freitag 28. März 2014, 09:55

Vielen Dank.
Na wenn das so ist, dann warte ich natürlich noch bis zur Klageerhebung!

Gruß
M.
Am Arsch vorbei, ist auch ein Weg!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1639 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 10:11

[quoteemMea culpa]Nun meine eigentliche Frage: Soll ich jetzt schon Einrede auf Verjährung bei Debcon stellen oder erst warten bis die Klage eingereicht wurde?[/quoteem]
Es ist doch nicht so kompliziert. Oder doch?
  • 1. wer sicher ist, dass die Forderungen aus seinem Abmahnfall verjährt sind, kann (muss aber nicht):
    a.) Einrede auf Verjährung stellen (nach dem Musterschreiben) und Fußball-WM-Schreiben - archivieren
    oder
    b.) Fußball-WM-Schreiben - ignorieren und archivieren,
    2. wer sich nicht sicher ist, ob die Forderungen aus seinem Abmahnfall verjährt sind:
    a.) derjenige ignoriert das Fußball-WM-Schreiben und archiviert es
    oder
    b.) lässt seinen Fall durch einen Anwalt überprüfen
Es ist und bleibt jedem seine ureigene Entscheidung!






Debcon‘s neuste Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




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eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





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Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild



_______

SH für AW3P
_____________________


Danke an allen, die Ihre Schreiben zur freien Verfügung stellen!

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1640 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. März 2014, 15:32

[quoteemWerniman]Warten wir's mal ab, ob Debcon einen MB erwirkt oder ob sie's wieder "vergessen". Ich werde auf keinen Fall so dämlich sein, für den bereits verjährten Fall zu diesem Zeitpunkt die Einrede der Verjährung zu stellen ... ich möchte ja keine schlafenden Hunde wecken.[/quoteem]

Kann ich, obwohl es deine Meinung ist, nicht ganz nachvollziehen. Wenn eine Abmahnung bzw. deren Forderungen nach § 102 Satz 1 UrhG verjährt sind, man aktuell ein Schreiben erhält, dann sind die Köter doch wach und was ist daran dämlich!? Die Empfehlung: “Einrede auf Verjährung“ bezog sich als Antwort auf aktuell versendete Schreiben, und wenn die Forderungen verjährt sind. Natürlich macht es keinen Sinn, wenn man kein Schreiben erhielt, die Einrede zu stellen.

VG Steffen

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