Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

Antworten
Nachricht
Autor
Mikado007
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 27. April 2013, 22:24

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1641 Beitrag von Mikado007 » Montag 31. März 2014, 17:01

Hallo Leute,

in Hinblick auf die Verfahrensweise mit der Debcon bin ich mir unsicher. Hier der Ablauf:

26.04.2013
Mahnung von RAs Negele Zimmel Greuter Beller
meine Massnahme: mod.UE per Einschreiben an Kanzlei versendet

17.02.2014
Schreiben von DEBCON über ein Forderung von 1000,- EUR mit Frist zum 03.03.2014
meine Massnahme: Widerspruch eingelegt (nach Vorlage Wegweiser Inkasso)

27.03.2014
Schreiben von DEBCON mit der Aufstellung der Forderungen:
03.jpg
Wie kann ich nun weiterverfahren, was muss ich tun? Bin für jede Hilfestellung dankbar !!

Gruß Mikado

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1642 Beitrag von Steffen » Montag 31. März 2014, 17:09

Widerspruch eingelegt (nach Vorlage Wegweiser Inkasso)
Ausreichend, jetzt abwarten. Entweder man versendet noch ein paar lustige Schreiben an dich oder beantragt einen Mahnbescheid.
Auf alle Fälle - abwarten und bei Eintreffen etwas Neuen, dann neu entscheiden.

VG Steffen

strator
Beiträge: 12
Registriert: Mittwoch 19. März 2014, 14:56

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1643 Beitrag von strator » Montag 31. März 2014, 18:41

[quoteemWerniman][/quoteem]
Du hast mich da vielleicht etwas missverstanden: Ich habe 2 Fälle bei Debcon laufen. Davon ist einer Ende 2013 verjährt, der 2. verjährt erst Ende 2014. Die letzten Schreiben von Debcon kamen aber nicht mehr als Einzelschreiben,sondern zumindest in einem gemeinsamen Umschlag. Debcon behandelt also nicht jeden Fall getrennt,sondern weiß offenbar auch ohne große Recherche,wenn jemand 2x in ihrer Datenbank steht. Warum will ich also wegen des 1.Falles noch keine Einrede der Verjährung stellen ? Ganz einfach,weil ich befürchte,daß die beim checken,ob der wirklich verjährt ist, auf die baldige Verjährung von Fall 2 aufmerksam werden.
Hallo Werniman.

Ich habe auch 2 Fälle bei Debcon laufen, bekomme aber bisher immer getrennt Post.

Gruß Strator

strator
Beiträge: 12
Registriert: Mittwoch 19. März 2014, 14:56

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1644 Beitrag von strator » Mittwoch 2. April 2014, 18:46

Hallo Werniman,
dann muß ich mal abwarten ob ich auch noch eine Zusammenfassung bekomme.
(besser nicht)

Gruß Strator.

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Massenabmahnungen sind Massenbetrug

#1645 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 2. April 2014, 20:16

Code: Alles auswählen

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/eigentuemliche-schreiben-von-debcon-die-schreiben-sind-ein-eigentor

http://www.nickles.de/c/n/aktuelles-gerichtsurteil-ip-adressen-sind-keine-menschen-10135.html

http://www.computerbetrug.de/2014/03/gruene-wollen-gesetzentwurf-gegen-massenabmahnungen-vorlegen-8270

pmolurus
Beiträge: 46
Registriert: Sonntag 18. April 2010, 12:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1646 Beitrag von pmolurus » Mittwoch 9. April 2014, 02:06

huhu
Man man nun mach ich mir schon sorgen das ich Kein schreiben was viele bekommen haben bekomme. Naja gut 2 monate dann sollte der misst vorbei sein falls nich nochmehr kommt.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1647 Beitrag von Steffen » Mittwoch 9. April 2014, 09:49

Man man nun mach ich mir schon sorgen das ich Kein schreiben was viele bekommen haben bekomme.
Wo Du es gerade erwähnst, ich auch.
VG Steffen

Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1648 Beitrag von Moriuntur » Montag 14. April 2014, 16:00

@pmolurus:
Ich fühle mich auch schon seit einigen Schreiben total übergangen.

...

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1649 Beitrag von Steffen » Montag 14. April 2014, 16:53

[quoteemMoriuntur]Ich fühle mich auch schon seit einigen Schreiben total übergangen.[/quoteem]



Musterschreiben:
<Absender>
<Empfänger>




Beschwerde wegen fehlender Aufmerksamkeit
Inkassozeichen: 08-15


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich, <Vorname Familienname>, mich wegen fehlender Aufmerksamkeit seitens
ihres Inkassobüros. Hier kann es im schlimmsten Fall zu einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyper-
aktivitätsstörung (ADHS) kommen. Bitte übersenden Sie zeitnah ein aktuelles Forderungsschreiben:
“Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bei Nichtbeachtung meiner Beschwerde merke ich mir rechtliche Schritte vor.

<Ort> den <Datum>


----------------------------------------
(linksverbindliche Oberschrift)

Vor dem Versand, Spoiler öffnen und lesen!
:l,

Bild

VG Steffen

Mikado007
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 27. April 2013, 22:24

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1650 Beitrag von Mikado007 » Montag 14. April 2014, 18:56

Gut das da "Achtung Ironie" steht. Nicht das noch einer auf die Idee kommt, sowas wirklich zu verfassen und zu versenden.

Snak3
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 19. April 2014, 11:23

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1651 Beitrag von Snak3 » Samstag 19. April 2014, 12:11

Hallo alle zusammen, ich habe da mal ne Frage :

Ich hatte genau vor einem Jahr (19.04.2013) eine Abmahnung (900 EU) von NZG bekommen, daraufhin habe ich eine mod.UE abgeschickt, dann war erstmal Ruhe.
Am 17.02.2014 dann das besagte Schreiben von Debcon mit einer Forderung von 1000 EU, worauf ich Widerspruch eingelegt hatte die sollen mir doch mal bitte mitteilen was die über mich so alles an Daten haben und wieso auf einmal 1000 EU (Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.). Dann wieder Post von Debcon,
Leider kann ich keine Links oder Bilder einfügen
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlten allerding immer noch! Dann habe ich die netten Leute nochmal angeschrieben , die sollen mir doch mal bitte trotzdem mal Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung schicken.
Und am 16.04.2014 dann das Schreiben von Debcon
Sehr geehrter ....
bezugnehmend auf Ihr Schreiben von 10.04.2014 teilen wir Ihnen wie folgt mit:

versichern zunächst einmal umfassend bevollmächtig zu sein und im interesse der Gläubigerin, deren
Forderungen zu verfolgen und zu vertreten. Der mit der M.I.C.M MIRCOM usw geschlossene Inkassovertrag belegt dies. Eine außergerichtliche Vorlage
muss und wird hier nicht erfolgen.

Die hier geltend gemachte Forderung in Höhe von EUR 1000 setzt sich aus EUR 1000
Lizensbeschädigung aus Urheberrechtsverletzung zusammen, welche und von unserer Auftraggeberin
mitgeteilt wurde und enhält keine weiteren Kosten.

Wir erwarten Ihre Zahlung i.H.v EUR 1000 bis zum 23.04.2014

Sollte eine Zahlung nicht oder nicht vollständig möglich sein, bitten wir Sie sich umgehend mit uns in
Verbindung zu setzen.
Meine Frage: Was jetzt?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1652 Beitrag von Steffen » Samstag 19. April 2014, 12:44

Code: Alles auswählen

Und was jetzt?
Nichts, 1-mal wurde Widerspruch eingelegt (Forderungen wurden bestritten), jetzt wartet man ab.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1653 Beitrag von Steffen » Samstag 19. April 2014, 12:45

Debcon‘s neuste Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild



_______

SH für AW3P
_____________________


Danke an allen, die Ihre Schreiben zur freien Verfügung stellen!

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1654 Beitrag von fu+c » Sonntag 27. April 2014, 15:54

Meine Abmahnungen (ursprünglich U+C für Digiprotect) sind aus 2010 und somit zum 31.12.2013 verjährt. Dennoch hat Debcon meinem RA kürzlich, im April 2014, ein knapp formuliertes allerletztes Vergleichsangebot über € 200 je Abmahnung gemacht. Zitat: "Auch wenn Sie die Klage nicht erwarten können, versuchen wir letztmalig mit Ihnen zu einer gütlichen Einigung zu kommen."

Mein RA hat sie daraufhin in recht barschen Worten darauf hingewiesen, dass die Verjährungsfrist abgelaufen sei. Nun bin ich mal gespannt, was von Debcon als Nächstes kommt …

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1655 Beitrag von fu+c » Sonntag 27. April 2014, 16:09

Werniman hat geschrieben:Ich hätte sie klagen (und damit in Vorleistung gehen) und dann erst auflaufen lassen. Aber ich bezweifle,daß diese Saubande klagt. Das macht praktisch kein Inkassobüro.
Mein RA hat sie schon vor Eintritt der Verjährung wiederholt regelrecht angebettelt, doch bitte endlich zu klagen, aber diesen Schritt scheinen sie tatsächlich zu scheuen. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Debcon ohne Weiteres meinem RA die Brieffreundschaft aufkündigen. Insofern bin ich ehrlich gespannt, was als Nächstes kommt. Ich werde natürlich hier darüber berichten.

vipermann
Beiträge: 38
Registriert: Donnerstag 14. November 2013, 14:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1656 Beitrag von vipermann » Sonntag 27. April 2014, 16:24

Wurde den schon eine Einrede gestellt ?
Wie ist das eigentlich wenn man eine Einrede gestellt hat und man immer noch weiter Post von den bekommt
Muss man da noch drauf antworten ?

Grüße

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1657 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. April 2014, 17:17

Wie ist das eigentlich wenn man eine Einrede gestellt hat und man immer noch weiter Post von den bekommt
Muss man da noch drauf antworten?
Wenn man den Forderungen 1-mal widersprochen hat, 1-mal Einrede gestellt - muss man nicht mehr antworten. Erst wieder auf Gerichtspost.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1658 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. April 2014, 21:27

Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.



Fazit:

Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.

Warum?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet
. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.



Musterschreiben

<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten

Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich zu einer Leistung verpflichtet gewesen, nur
gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde. Dieses ist nicht geschehen.

<Ort>, den <Datum>


Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax)




______________________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Nach U+C und Wulf nun Debcon? Gschaftlhuberei? Geht's noch?

#1659 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 1. Mai 2014, 01:51

Steffen hat geschrieben:In Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich zu einer Leitung verpflichtet, nur gegen
Aushändigung der Abtretungsurkunde.
Danke.

Aber bitte korrigieren:
»Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde zu einer Leistung verpflichtet.«

Des Weiteren hat Urmann bereits mehrfach etlichen Dreck am Stecken (Pornopranger-Verbot, Redtubeabmahn-Verbot, Hintermänner-Verschleierung, Insolvenzverschleppung, Prozessbetrug u.v.a.m.), sodass auch diese uralten Silwa-Forderungen hier generell in Frage zu stellen sind. Weshalb sollte eine dubiose Inkasso-Postkastenfirma und Nichtkanzlei wie Debcon die Machenschaften eines derartigen Betrügers einfach so übernehmen und weiterbetreiben dürfen? Es muss doch möglich sein, allein schon damit den Laden Debcon komplett hochgehn zu lassen.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1660 Beitrag von Steffen » Donnerstag 1. Mai 2014, 09:32

[quoteemWerniman]Inkassofirmen fragen nicht großartig danach, ob eine Forderung berechtigt ist, ihnen geht es *nur*
um die Kohle. Welcher normal denkende Mensch würde eine Forderung aufkaufen, die schon ein dubioser
Anwalt nicht eintreiben konnte bzw. wollte?[/quoteem]

Um was, als um Kohle, soll es einer Firma denn gehen? Man sollte doch hier beide Seiten der Medaille
betrachten. Wir gehen ja grundsätzlich von dubiosen Machenschaften und Betrug aus. Aber das Inkasso
gibt es nun einmal, und der Zweck: Forderungen einzutreiben.
  • im Auftrag (Inkassounternehmen wird namens und im Auftrag des Auftraggebers tätig)
  • Einziehungsermächtigung (wie bei 1.; das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt, im eigenen
    Namen die Zahlung zu verlangen)
  • Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung)
  • Vollabtretung (Forderungskauf - Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung)
Nun ist es ja nicht extra für Filesharing neu erfunden worden. Und ich kann mich gut erinnern, was
für ein Tohuwabohu (und sprechen wir es aus - Angst -) herrschte(n), als die ehemals Schutt, Waetke -
Abgemahnten auf einmal Ende 2008 von einem Inkasso (infoscore) angeschrieben wurden. Gestandene
Mannsbilder bekamen jetzt Panik, spätestens als Weihnachten 2008 die ersten (Inkasso-)Mahnbescheide
unterm Weihnachtsbaum lagen, es herrschte Verwirrung bei allen. Die heutige Entspanntheit ist doch
der Informationsarbeit DER FOREN -MIT- geschuldet. Heute gibt es für alles ein Muster, eine Antwort,
einen Wegweiser Inkasso!


Wir müssen realistisch bleiben, deshalb gehe ich jetzt nicht auf dubios/seriös, oder nicht - ein.


1. Bonität Angst

Unbegreiflich, aber sind wir ehrlich, der Betroffene hat mehr Angst um SEINE Bonität, als um Schreiben
bzw. Drohungen einer Anwaltskanzlei und ist jetzt gewillter zu zahlen oder sich zu vergleichen.

Sicherlich kommt hier dazu, Berichte über die Methoden von “Moskau-Inkasso“ oder anderen unseriösen
Inkassos, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Offenbarungseid, Konto- und Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher
usw. vor allem aber vor einem Schufa-Eintrag.

Aber auch hier gilt: Infos und Wissen = Alles! Ohne Titel darf ein Inkasso nicht einmal in die Wohnung,
geschweige eine Lohnpfändung vornehmen. Nur war es 2008 neu, heute gibt es die mannigfaltigen Infos.
Trotzdem zahlen sehr viele immer noch aus Angst um ihrer Bonität.



2. Debcon = Zukunft?

Wenn wir heute uns umschauen, ich muss es trotzdem immer wieder betonen, Rasch als Vertreter des Musikverband
hat sei dem in Kraft treten des GguGpr noch keine neue Abmahnung versendet! WF, S&P, FAREDS, Sebastian mahnen
weiter ab, als wenn es kein Morgen gibt, kleinere Abmahnkanzleien sind hier die Verlierer.

Das heißt, die “Großen“ “fressen“ die “Kleinen“, oder RI werden kostengünstigere (Abmahn-)Mittel suchen, und
hier läge die Alternative beim Inkasso. Egal wie wir darüber denken, kann Debcon in 1-2 Jahren vlt. einer der
Großen sein. Egal ob uns Poesie und Lyrik in Forderungsschreiben gefallen, oder nicht.


3. Diskrepanz: anonyme Foren-User - Realität

Warum zahlen bzw. vergleichen sich so viele, wenn alles dubios ist? Natürlich nur (Lachhaft!), weil sie später
noch einen Kredit fürs Häusle benötigen … Mehr sog i net!

Jeder, der wirklich verklagt wird, MUSS einen Anwalt beauftragen und jetzt schon die Schranken weisen. Aber was
ist, man vertritt sich selbst, oder verlässt sich auf Unbeteiligte des heutigen Feiertages, wie Shual. Und verliert!
Oder erkennt sofort an bzw. zahlt aus Angst um seine Bonität.

Bei jedem neuen Inkasso-Schreiben, was sich nur in einem Absatz unterscheidet, kommt man wild-gackernd
in die Foren und hat wieder Angst [das alles, was ich schreibe ist -kein- Heruntergemache oder Lustigmachen
von meinereiner!]
.

Nein, mal aufhören die Schuld bei anderen zu suchen bzw. Ausreden, sondern handeln.

Natürlich, Opfer bringen heißt, Risiken eingehen ohne Wahrscheinlichkeiten UND Garantie!



Bild
GBPicsOnline - 1. Mai GB Pics


VG Steffen

Antworten