Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
F.A.Q. - Debcon
Auch 'mal lesen.
Hier werden die meisten Fragen hinsichtlich Debcon schon beantwortet.
VG Steffen
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
meine schreiben an die LDSB (datenschutzbeauftragte) sind am 01.03.2012 - per mailAlter Sack hat geschrieben:So, Debcon ist bei mir mittlerweile 15 Tage über dem von mir gestellten Termin. Ich hab' heute erstmal nur eine Mail mit den entsprechenden Anlagen an meine Datenschutzbeauftragte geschickt. Mal sehen, ob und wie die darauf reagiert. Falls mein Ansinnen in Papierform benötigt wird, denke ich, dass man sich melden wird.
und (02.03) per post (einschreiben), rausgegangen.
beschwerden an NRW und zusätzlich an das bundesland wo ich gemeldet bin.
Debcon hatte frist von 3 wochen - jedoch keine rückmeldung!
ich warte wider großzügige ca. 4 wochen ab... und danach - strafanzeige!
-------------------
unter anderem, benötige ich anonymisierte abmahnungen von U+C mit rechteinhaber DigiProtect - um die ungerechtfertigten (serien/massen-abmahn) anwaltskosten darzulegen!
werde mich aber diesbezüglich nochmals konkret an die forum-community wenden!
jeder der mitwirkt, wird ausführliche info für die eigenen unterlagen bekommen...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Aus welchen Straftatbestand denn heraus? Weil Sie auf Deine Terminstellung nicht reagieren?ich warte wider großzügige ca. 4 wochen ab... und danach - strafanzeige!
Du bezahlst doch auch nicht, nach Ihrer Aufforderung und Terminstellung. Da sollten sie wohl
Strafanzeige erstatten. Das ist schon etwas naiv und wird gar nicht erst bearbeitet.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
gemeint ist das Schreiben: "Ihr Widerspruch una Auskunftseruschen", in dem Sie die Möglichkeit einer Einmalzahlung von: 475,- Euro als Lösung anbieten, nö?Estas hat geschrieben:Den Widerspruch.......und das sie die Daten nicht weitergeben....
wollen aber dennoch Geld.....
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
meinst Du dass eine beschwerde beim aufsichtführenden oberlandesgericht (landgerichtspräsidenten):Steffen hat geschrieben:Aus welchen Straftatbestand denn heraus? Weil Sie auf Deine Terminstellung nicht reagieren?ich warte wider großzügige ca. 4 wochen ab... und danach - strafanzeige!
Du bezahlst doch auch nicht, nach Ihrer Aufforderung und Terminstellung. Da sollten sie wohl
Strafanzeige erstatten. Das ist schon etwas naiv und wird gar nicht erst bearbeitet.
VG Steffen
http://www.rechtsdienstleistungsregiste" onclick="window.open(this.href); return false; ... ow&id=5596Registrierungsbehörde: Oberlandesgericht Hamm
eher angebracht wäre?
- täuschende methoden unter vorsatz
- Nötigung (§240 StGB) und vorspiegelung falscher tatsachen.
\-> insbesondere wegen kenntnis von strittigkeit der forderung - SCHUFA drohung!
- keine zusendung einer vollmachtserklärung oder abtretungsurkunde
und
- feedbackabhängig von der beschwerde beim LDSB - verstoß gegen das BDSG bzw. LDSG
diese würde dann gegen Herr G.W., inkl. Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH, gerichtet sein.
es wird zusätzlich ein nicht existenter sachverhalt konstruiert! ein bsp. :
(seite 2 der debcon infopost)
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemtoni_fUCk]täuschende methoden unter vorsatz
- Nötigung (§240 StGB) und vorspiegelung falscher tatsachen.
-> insbesondere wegen kenntnis von strittigkeit der forderung - SCHUFA drohung!
- keine zusendung einer vollmachtserklärung oder abtretungsurkunde
und
- feedbackabhängig von der beschwerde beim LDSB - verstoß gegen das BDSG bzw. LDSG[/quoteem]
@toni_fUCk,
von mir aus kannst Du tun und lassen was Du willst. Ich möchte dir nichts ausreden.
Man sollte doch einmal die Grundangelegenheit analysieren. Debcon wird von U+C beauftragt, die offenen Forderungen
aus der Abmahnung-xyz mittels Forderungsmanagement einzutreiben. Hierbei wird wahrscheinlich anwaltlich versichert,
das diese Forderungen - zumindest aus Sicht des RI + U+C - zu Recht bestehen. Dann bekommen sie noch eine Unter-
vollmacht - Punkt. Aus, die Maus. Das ist eine ganz normale Vorgehensweise in der Wirtschaft. Warum U+C es nicht
selbst macht, das entzieht sich meinem Kenntnisstand. Das bedeutet, Debcon geht von der Berechtigung der offenen
Forderung aus und treibt diese ein. Besser gesagt, versucht es. Dann drohen sie nicht einen Schufa-Eintrag vorzunehmen,
sondern verweisen auf die Möglichkeit diesen vorzunehmen, wenn die Forderungen nicht bestritten werden. Das ist legitim
und bei Weitem keine Nötigung i.S.v. § 240 StGB.
Eine Abtretungsurkunde kann man nicht zusenden, da die Forderungen nicht abgetreten wurden. Die Vollmachterklärung
wurde zu gesendet, zwar nicht im Original, aber zumindest als Kopie (Untervollmacht).
Natürlich kann man sich beim Landesbeauftragten für DS beschweren über eine mögliche unvollständige Auskunft (siehe
Pkt. 13, F.A.Q.-Debcon). Das wird aber letztendlich auf die Forderung - null, nada, njente - Einfluss haben.
VG Steffen
- Nötigung (§240 StGB) und vorspiegelung falscher tatsachen.
-> insbesondere wegen kenntnis von strittigkeit der forderung - SCHUFA drohung!
- keine zusendung einer vollmachtserklärung oder abtretungsurkunde
und
- feedbackabhängig von der beschwerde beim LDSB - verstoß gegen das BDSG bzw. LDSG[/quoteem]
@toni_fUCk,
von mir aus kannst Du tun und lassen was Du willst. Ich möchte dir nichts ausreden.
Man sollte doch einmal die Grundangelegenheit analysieren. Debcon wird von U+C beauftragt, die offenen Forderungen
aus der Abmahnung-xyz mittels Forderungsmanagement einzutreiben. Hierbei wird wahrscheinlich anwaltlich versichert,
das diese Forderungen - zumindest aus Sicht des RI + U+C - zu Recht bestehen. Dann bekommen sie noch eine Unter-
vollmacht - Punkt. Aus, die Maus. Das ist eine ganz normale Vorgehensweise in der Wirtschaft. Warum U+C es nicht
selbst macht, das entzieht sich meinem Kenntnisstand. Das bedeutet, Debcon geht von der Berechtigung der offenen
Forderung aus und treibt diese ein. Besser gesagt, versucht es. Dann drohen sie nicht einen Schufa-Eintrag vorzunehmen,
sondern verweisen auf die Möglichkeit diesen vorzunehmen, wenn die Forderungen nicht bestritten werden. Das ist legitim
und bei Weitem keine Nötigung i.S.v. § 240 StGB.
Eine Abtretungsurkunde kann man nicht zusenden, da die Forderungen nicht abgetreten wurden. Die Vollmachterklärung
wurde zu gesendet, zwar nicht im Original, aber zumindest als Kopie (Untervollmacht).
Natürlich kann man sich beim Landesbeauftragten für DS beschweren über eine mögliche unvollständige Auskunft (siehe
Pkt. 13, F.A.Q.-Debcon). Das wird aber letztendlich auf die Forderung - null, nada, njente - Einfluss haben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hab' heute auch den Zweiten von Debcon bekommen - siehe Datenbank Seite 16. Scanne das Ding jetzt noch und schicke es zu den Datenschützern. Ist ansonsten dasselbe wie bei den anderen. Kam sogar mit 'ner RICHTIGEN Briefmarke drauf und in der Kopie der Untervollmacht steht der richtige Gläubiger drin. Was aber lustig ist, Debcon hat nix von U+C gekauft, sondern tritt nur als deren Handlanger auf. Die Herren hatten doch so auf den Pudding gehauen, wie erfolgreich ihre Auktion war.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
bei mir kam heute auch die Untervollmacht und das Angebot für 475€ alle Sorgen los zu sein. Geschickt hab ich es am 2.2.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
von Debcon habe ich NICHTS ausser drohungen und nötigungen erhalten!Steffen hat geschrieben: ...
Eine Abtretungsurkunde kann man nicht zusenden, da die Forderungen nicht abgetreten wurden. Die Vollmachterklärung
wurde zu gesendet, zwar nicht im Original, aber zumindest als Kopie (Untervollmacht).
...
die Deppcen wissen ja nicht einmal wer RI inhaber ist!
bei mir - DigiPro laut U+C, aber laut Depcom ist es Silwa !????
akte aus München liegt vor.
dann sollen die doch die untervollmacht zusenden! habe nur INFOpost erhalten!
warum wird mehr als einen monat geschwiegen???
weil "eides statt" alles seine richtigkeit hat? weil alles korrekt und offensichtlich ist?
tja, dumm gelaufen - standort deutschland...Das ist eine ganz normale Vorgehensweise in der Wirtschaft...
ps - nicht persönlich nehmen. super arbeit die ihr da leistet!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
das hatten wir ja schon (Seite 4):...Dann drohen sie nicht einen Schufa-Eintrag vorzunehmen,
sondern verweisen auf die Möglichkeit diesen vorzunehmen, wenn die Forderungen nicht bestritten werden. Das ist legitim
und bei Weitem keine Nötigung i.S.v. § 240 StGB....
"...mag ja so sein, wenn man den (letzten) "schufa absatz" ausschließlich - isoliert bzw. nur für sich alleine - betrachtet.
ABER, die drohkulisse nimmt gestalt an, wenn das schreiben, in seiner inhaltlichen gesamtheit betrachtet/bewertet wird..."
viewtopic.php?f=17&t=129&start=60#p20242
ps - ich habe ja in meinem ersten schreiben an U+C widersprochen. Debcon unterstellt etwas anderes!
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- Registriert: Mittwoch 7. März 2012, 14:10
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo!
Erst einmal einen herzlichen Dank an die Betreiber dieses Forums, jeden der sich an den Diskussionen beteiligt und allen anderen die dafür gesorgt haben, dass ich wieder etwas ruhiger schlafen kann.
Ich möchte meinen Sachverhalt kurz erklären da ich ein paar Fragen habe:
Anfang 2011 habe ich eine Abmahnung von U+C wegen einem Werk bekommen. Ich habe mich seitdem an die Vorgehensweise eines Abgemahnten aus dem Forum gehalten.
Es folgte circa 6 Monate später ein Erinnerungsschreiben von U+C das sich auf das zuvor abgemahnte Werk bezog. Ein Eingang einer mod. UE wurde mir nicht bestätigt, selbstverständlich kann ich diesen aber nachweisen.
Nun es folgte später dann das erste Schreiben der Debcon. Meine Reaktion gemäß FAQ Debcon.
Kurze Zeit später dann das 2. Schreiben der Debcon.
Diesem lagen nun zwei Forderungen mit jeweiligem Vergleichsangebot bei. Einmal über das bereits bekannte Werk aber auch einmal über ein Werk von dem mir nie von U+C eine Abmahnung zuging. Zeitpunkt soll aber ebenfalls in 2010 gewesen sein.
Bei meiner weiteren Vorgehensweise bin ich mir jetzt nicht ganz sicher da die FAQ Debcon nur den umgekehrten Fall (mehr Abmahnungen von U+C als Debcon) behandelt.
Ich würde jetzt vorsorglich eine weitere mod UE über das zweite Werk an U+C sowie Debcon versenden und unter dem Aktenzeichen Einsicht beim Landgericht beantragen um festzustellen ob es sich um einen Fehler handelt.
Ist diese Vorgehensweise so in Ordnung oder würdet ihr mir etwas anderes Empfehlen.
Für alle Hilfe und Ratschläge möchte ich mich jetzt schon bedanken.
Erst einmal einen herzlichen Dank an die Betreiber dieses Forums, jeden der sich an den Diskussionen beteiligt und allen anderen die dafür gesorgt haben, dass ich wieder etwas ruhiger schlafen kann.
Ich möchte meinen Sachverhalt kurz erklären da ich ein paar Fragen habe:
Anfang 2011 habe ich eine Abmahnung von U+C wegen einem Werk bekommen. Ich habe mich seitdem an die Vorgehensweise eines Abgemahnten aus dem Forum gehalten.
Es folgte circa 6 Monate später ein Erinnerungsschreiben von U+C das sich auf das zuvor abgemahnte Werk bezog. Ein Eingang einer mod. UE wurde mir nicht bestätigt, selbstverständlich kann ich diesen aber nachweisen.
Nun es folgte später dann das erste Schreiben der Debcon. Meine Reaktion gemäß FAQ Debcon.
Kurze Zeit später dann das 2. Schreiben der Debcon.
Diesem lagen nun zwei Forderungen mit jeweiligem Vergleichsangebot bei. Einmal über das bereits bekannte Werk aber auch einmal über ein Werk von dem mir nie von U+C eine Abmahnung zuging. Zeitpunkt soll aber ebenfalls in 2010 gewesen sein.
Bei meiner weiteren Vorgehensweise bin ich mir jetzt nicht ganz sicher da die FAQ Debcon nur den umgekehrten Fall (mehr Abmahnungen von U+C als Debcon) behandelt.
Ich würde jetzt vorsorglich eine weitere mod UE über das zweite Werk an U+C sowie Debcon versenden und unter dem Aktenzeichen Einsicht beim Landgericht beantragen um festzustellen ob es sich um einen Fehler handelt.
Ist diese Vorgehensweise so in Ordnung oder würdet ihr mir etwas anderes Empfehlen.
Für alle Hilfe und Ratschläge möchte ich mich jetzt schon bedanken.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@abgemahnter123,
man sollte hier die Gedanken ordnen.
einmal eine beglaubigte Kopie des Abmahnschreiben Nr. 2 an. Nicht immer so schnell mit den mod. UE’s.
Dann sehen wir weiter, aber bitte per PN oder E-Mail.
VG Steffen
F.A.Q.-Debcon - Bitte mich mal lesen!
man sollte hier die Gedanken ordnen.
- Abmahnung Nr. 1- Anfang 2011 (Log: 2010)
- mod. UE + nicht Zahlen
- Folgeschreiben U+C Mitte 2011
- 1. Schreiben Debcon
- Widerspruch (nach Muster)
- 2. Schreiben Debcon mit Forderung nach Abmahnung Nr. 1 + Abmahnung Nr. 2
einmal eine beglaubigte Kopie des Abmahnschreiben Nr. 2 an. Nicht immer so schnell mit den mod. UE’s.
[...] ...Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.
Die durch Sie erwähnte zweite Abmahnung <Datum, Streitgegenstand, RI bzw. Az., wenn durch Debcon benannt
wurde> habe ich nie erhalten. Ehe ich diesbezüglich Stellung nehmen kann, übersenden Sie mir bitte eine beglaubigte
Kopie des betreffenden Abmahnschreibens.
Mit freundlichen Grüßen... [...]
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.
Die durch Sie erwähnte zweite Abmahnung <Datum, Streitgegenstand, RI bzw. Az., wenn durch Debcon benannt
wurde> habe ich nie erhalten. Ehe ich diesbezüglich Stellung nehmen kann, übersenden Sie mir bitte eine beglaubigte
Kopie des betreffenden Abmahnschreibens.
Mit freundlichen Grüßen... [...]
Dann sehen wir weiter, aber bitte per PN oder E-Mail.
VG Steffen
F.A.Q.-Debcon - Bitte mich mal lesen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nach dem Widerspruch bekomme ich jetzt das “Angebot” fuer 475,00 Euro von Debcon. Wenn ich es nicht zahlen moechte , soll ich Debcon nicht antworten?10. Es kam von Debcon das Antwortschreiben.Was soll ich bloß machen?
=> In den folgenden Antwortschreiben, wird wahrscheinlich ein Vergleichsangebot von 390,00 EUR unterbreitet, trotz ursprünglicher
Forderung in Höhe von 1.286,80 EUR.
=> Entweder man nimmt dieses Angebot an oder lehnt es ab. Bei einer Ablehnung, sollte man auf Schreiben von Debcon nicht mehr
reagieren.
Vielen Dank!
-
- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
z.d.A. nennt man das in Beamtendeutsch, my1000.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Schau dir doch auch mal die Diskussion zu U+C an:my1000 hat geschrieben:
Nach dem Widerspruch bekomme ich jetzt das “Angebot” fuer 475,00 Euro von Debcon. Wenn ich es nicht zahlen moechte, soll ich Debcon nicht antworten?
Vielen Dank!
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... start=1060" onclick="window.open(this.href); return false;
Wer die mod. UE und den Widerspruch abgeschickt hat, muß auf das jüngste Schreiben nicht reagieren.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
F.A.Q.-Debcon - Bitte mich mal lesen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Mittwoch 1. Februar 2012, 11:46
U+C und Debcon im Fernsehen
Gestern Abend in Sat1 (13.03.12; Akte 20.12, 22.20-23.15) ein lehrreicher und kritischer Bericht über U + C und Debcon: "Neue Abmahnflut mit Pornofilmen: Junge Familien sollen Tausende Euro zahlen!." Nach "Monitor" vor einigen Monaten ist das schon der zweite Auftritt von U + C im Fernsehen, von dem ich weiß. Sie spielen auch diesmal keine Glanzrolle.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @Mistraeded,
Debcon ist ein eingetragenes Inkassounternehmen. OLG Hamm, Rechtsdienstleistungsregister Nr. 37128334.
es nicht.
bzw. vornehmen lassen.
Für Debcon sind es berechtigte Forderungen. Ob die Forderungen letztendlich berechtigt sind, wird in einem Klageverfahren entschieden.
VG Steffen
Debcon ist ein eingetragenes Inkassounternehmen. OLG Hamm, Rechtsdienstleistungsregister Nr. 37128334.
Es ist doch ganz einfach. U+C beauftragt Debcon zum Einzug offener Forderungen. Diese werden sicherlich anwaltlich versichert. Mehr bedarfWenn diese Inkassoerlaubnis vorliegt, dann sagt die aber doch auch nicht aus, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Kann man dann nicht
evtl. auch Beschwerde beim Gericht einlegen, das die Erlaubnis erteilt hat?
es nicht.
Bei offenen Forderungen zählt doch, das sie einmal bestritten werden, dann darf kein Inkassounternehmen oder Anwalt einen Eintrag vornehmenWenn die Forderung nicht berechtigt ist, dann müsste man ja auch entsprechend gegen solche angeblichen Ansprüche handeln (z.B. Widerspruch)
und dann wäre m.M.n. auch eine Meldung an die Schufa nicht mehr zulässig.
bzw. vornehmen lassen.
Für Debcon sind es berechtigte Forderungen. Ob die Forderungen letztendlich berechtigt sind, wird in einem Klageverfahren entschieden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
habe vorhin auch ein Schreiben von Debcon erhalten. Mein Problem ist jetzt das dort steht ich hätte auf Ihr erstes Schreiben im Januar nicht reagiert. Ich habe aber gar kein Schreiben erhalten vermutlich habe ich es weggeworfen weil Infopost draufstand und ich Debcon für eine Telekommunikations Unternehmen gehalten habe
Kann ich dem jetzt trotzdem noch widersprechen oder soll ich es einfach ignorieren?
Schönes Wochenende
Thomas
habe vorhin auch ein Schreiben von Debcon erhalten. Mein Problem ist jetzt das dort steht ich hätte auf Ihr erstes Schreiben im Januar nicht reagiert. Ich habe aber gar kein Schreiben erhalten vermutlich habe ich es weggeworfen weil Infopost draufstand und ich Debcon für eine Telekommunikations Unternehmen gehalten habe
Kann ich dem jetzt trotzdem noch widersprechen oder soll ich es einfach ignorieren?
Schönes Wochenende
Thomas