Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Einfach in 6 Monaten die Geschäftsstelle des Mahngerichtes einmal anrufen und sich erkundigen, ob das Verfahren an das Streitgericht abgeben wurde. Dann weiß man schon ein Stück mehr.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Achso...kleine Frage noch...hat es irgendeine Relevanz, dass der "Urheberrechtsverstoß" im Okt. 2010 begangen worden sein soll? Oder zählt das Datum der Abmahnung?
Wehrt euch gegen den..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nun ja....."Verstoß" Okt. 2010 - Abmahnung Mai 2013....irgendwas passt da für mich nicht.....außerdem wär mal interessant, ob FDUDM2 wirklich Rechteinhaber der beiden Schmuddelfilme war/ist, welche ich gesaugt haben soll....bzw. wie es sich aufgrund der Insolvenz verhält. Außerdem treibt Debcon ja nun ein. Das ist doch alles ein Knäul von Betrügern. Wie soll man das verstehen?
Wehrt euch gegen den..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Denen traue ich alles zu..... bin bei Versatel. Finde ich aber schon komisch, dass die fast 3 Jahre Verbindungsdaten gehabt haben sollen....
Wehrt euch gegen den..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Jojo - Wiederspruch ist per Einschreiben raus. Und wie gesagt mache ich mir relativ wenig Gedanken über die 14 Tage, da ich nachweislich im Urlaub war.Alles andere wird dann ja auf mich zukommen und ich werde weiter berichten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es Abzocke ist....
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wie gesagt - alleine der Zeitliche Ablauf ist für mich schon äußerst fragwürdig: Abmahnung durch U+C im Auftrag der FDUDM2 (welche zu diesem Zeitpunkt schon insolvent war!) im Mai 2013 - Zeitpunkt der "vermeintlichen" URV: Oktober 2010! Da stellt sich mir doch die Frage: "Was haben die fast 3 Jahre lang gemacht? Und wie soll man da noch das Gegenteil beweisen?". Dazu kommen dann massenhaft Bettelbriefe durch Debcon, welche zwischenzeitlich Forderungen der FDUDM2 aufgekauft hat. Und um die geht es hier im Thread ja eigentlich. Dann über 2 (und fast 5! Jahre nach dem vermeintlichen URV) Jahre nach der Abmahnung kommt nun ein gerichtlicher Mahnbescheit vom Insolvenzverwalter der FDUDM2 - rein zufällig mitten in der besten Ferienzeit? DAS sind mir der Zufälle wohl doch zu viel. Und wer ist denn nun am Drücker? Debcon oder der Insolvenzverwalter. Ich bin mal gespannt wie er sich dazu äußert, wenn ich sage, dass Debcon die Forderungen übernimmen hat - warum will der Insolvenzverwalter nun auf einmal Geld. Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Meine Damen und Herren,
man munkelt, die Mitarbeiter der ehrwürdigen Firma Debcon aus dem Ruhrpott wären sämtlichst aus dem Urlaub zurückgekehrt und hätten alle ihnen verfügbaren Maschinen und Drucker angeschmissen, um ein neuerliches Pamphlet mit der "endgültig allerletzten Forderung vor Klage" usw. usw. unter das gemeine Volk zu verteilen, welches durch das boshafte Herunterladen von Film- und Musikstücken der "jeweiligen Industrie immerhin einen Schaden von 700.000.000,00 € zugefügt hat".
Ich habe nichts heruntergeladen, von meinem Anschluss auch keiner, also ist kein Schaden entstanden und deshalb zahle ich auch nix!
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende !
man munkelt, die Mitarbeiter der ehrwürdigen Firma Debcon aus dem Ruhrpott wären sämtlichst aus dem Urlaub zurückgekehrt und hätten alle ihnen verfügbaren Maschinen und Drucker angeschmissen, um ein neuerliches Pamphlet mit der "endgültig allerletzten Forderung vor Klage" usw. usw. unter das gemeine Volk zu verteilen, welches durch das boshafte Herunterladen von Film- und Musikstücken der "jeweiligen Industrie immerhin einen Schaden von 700.000.000,00 € zugefügt hat".
Ich habe nichts heruntergeladen, von meinem Anschluss auch keiner, also ist kein Schaden entstanden und deshalb zahle ich auch nix!
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende !
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
So Leute - heute wirds ganz KURIOS!
Habe ich doch im Briefkasten einen neuen Brief von Debcon gefunden - weiß bei denen die eine Hand nicht was die Andere macht?
Ich denke ich werde morgen zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges, Ausnutzung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Bildung einer kriminellen Vereinigung beantragen.
So kanns nun ja nicht weitergehen!
Wäre außerdem die Frage, ob durch dieses neue "Angebot" der gerichtliche Weg nun hinfällig ist?
Btw. - Bin ich zu doof die Bilder hochzuladen? .jpg, .jpeg, .png, .gif - alles ausprobiert. Immer steht da "Die Dateierweiterung xxx ist nicht erlaubt." - Ich wurde wohl nicht dafür freigeschaltet wa? Naja - schick ichs halt wieder an Steffen....
Habe ich doch im Briefkasten einen neuen Brief von Debcon gefunden - weiß bei denen die eine Hand nicht was die Andere macht?
Ich denke ich werde morgen zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges, Ausnutzung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Bildung einer kriminellen Vereinigung beantragen.
So kanns nun ja nicht weitergehen!
Wäre außerdem die Frage, ob durch dieses neue "Angebot" der gerichtliche Weg nun hinfällig ist?
Btw. - Bin ich zu doof die Bilder hochzuladen? .jpg, .jpeg, .png, .gif - alles ausprobiert. Immer steht da "Die Dateierweiterung xxx ist nicht erlaubt." - Ich wurde wohl nicht dafür freigeschaltet wa? Naja - schick ichs halt wieder an Steffen....
Wehrt euch gegen den..
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habe den Brief heute erhalten. Die sprechen da von diesen 70 Mio pro Jahr und beziehen sich auf dieses Düsseldorfer Urteil vom 29.07., Az. 10 C 20/15.DS5,7 hat geschrieben:Meine Damen und Herren,
man munkelt, die Mitarbeiter der ehrwürdigen Firma Debcon aus dem Ruhrpott wären sämtlichst aus dem Urlaub zurückgekehrt und hätten alle ihnen verfügbaren Maschinen und Drucker angeschmissen, um ein neuerliches Pamphlet mit der "endgültig allerletzten Forderung vor Klage" usw. usw. unter das gemeine Volk zu verteilen, welches durch das boshafte Herunterladen von Film- und Musikstücken der "jeweiligen Industrie immerhin einen Schaden von 700.000.000,00 € zugefügt hat".
Ich habe nichts heruntergeladen, von meinem Anschluss auch keiner, also ist kein Schaden entstanden und deshalb zahle ich auch nix!
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende !
Natürlich ist mir einleuchtend, dass wenn alles so einfach und eindeutig wäre, dann würden die ohne auch nur einen Brief Vorwarnung klagen. Andererseits habe ich das Az. gegoogelt, und dieses Urteil scheint echt keine gute Nachricht zu sein. Nach dem Motto "der Angeklagte hat keine eindeutigen Nachweise erbracht, dass er es nicht war und dass er sein Internetanschluss gut geschützt hat, und dass die Ermittlung fehlerhaft war ist auch nicht anzunehmen, deswegen muss der Angeklagte zahlen".
Ist ja lustig. Dann kann man ja argumentieren wie man will. Ich war bei der Arbeit, ich war im Urlaub, ich war einkaufen, ich war im Krankenhaus.... Dann läuft das ja immer aufs Gleiche hinaus - "der Anschluss geht auf Sie, Zweifel an der Ermittlungssoftware bestehen nicht, ergo Sie haften als Störer, Punkt".
Was ist denn das für ein repressives Rechtssystem?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das die Ermittlungssoftware zweifelsfrei arbeitet, wage ich auch zu Bezweifeln - siehe Redtube Abmahnungen!
Wehrt euch gegen den..
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Der Anwalt, der mich noch anno 2012 beraten hat, als U+C um die Ecke kam, meinte, dass deren IP-Ermittlungen angeblich ohne große Zweifel als Nachweis vor Gericht akzeptiert werden. Dazu muss ich auch sagen, dass ich den Fehler gemacht habe und keinen Urheberrecht-Anwalt kontaktiert habe, sondern einen Bekannten, denn damals konnte ich mir einen Anwalt zu Marktpreisen nicht leisten.der_n00b hat geschrieben:Das die Ermittlungssoftware zweifelsfrei arbeitet, wage ich auch zu Bezweifeln - siehe Redtube Abmahnungen!
Aber wenn das nicht stimmt, dann ist die große Frage, was Debcon überhaupt vor Gericht als Beweis präsentieren wollen, sollte es dazu kommen?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Dear @ mister.twister,
Warst Du es oder nicht?
Wenn nicht, und es auch nicht von Deinem Anschluss war, kann ja mit den IP - Ermittlungen was nicht stimmen!? Ich war es definitiv sicher nicht und von meinem Anschluss war es auch nicht.
Der hiesige Forenchef, ein gewisser Steffen :-), hat jahrelang gebetsmühlenartig immer wieder empfohlen u.a.: AKTENEINSICHT bei Gericht zu nehmen! Das wäre wichtig für die eigene Verteidugungsstrategie! Der Mann hat absolut RECHT!
Ich habe das gemacht, hat ein paar Dollar gekostet und auch etwas gedauert. Ich habe von dem ganzen Computer Mist absolut keine Ahnung, technisch verstehe ich da nix, Haschisch Wert und so´n Krempel, keine Ahnung. Dennoch: gerade die IP Adressen die der Insolvenzbetrüger Anwalt Urman nachgefragt hat beim zuständigen Gericht sind in meinem Falle sehr aufschlussreich. Ich kann Statistik, kann ein Jurist i.d.R. nicht, also weder Anwalt noch Richter.
In meinem Schreiben steht auch was von 700.000.000,00 Mille. Hattu NULL vergessen? Macht 630.000.000,00 Milionen Differenz. Wenn man die hätte........
@ der_n00b:
Verstehe ich das richtig:
Du hast während Deiner Urlaubszeit einen Mahnbescheid bekommen und heute, 2 - 3 Wochen nach Eingang des Mahnbescheides, dann das 700.000.000,00 Milionen Schreiben?
Für mich passt das absolut ins Debcon Schema, a b s o l u t !!! So sinn die ......... :-)!
Nun, wenn man sich das Schreiben mal durchliest muss man feststellen, dass die Tippse oder der
Tippserich recht wenig Plan von deutscher Rechtschreibung hat. Das Schreiben ist dann auch noch unterschrieben. Man kann da eindeutig lesen: "Wa", dann könnte da ein "gen" folgen, ist halt eine Unterschrift. Die Geschäftsführerin heisst Vanessa Wagener, zumindest laut Briefkopf.
WER soll vor solchen Leuten noch Respekt haben, wo der/die Geschäftsführer/in die Fehler der Angestellten noch durch eigene Unterschrift quasi bestätigt?? Jeder kann mal einen Fehler machen, aber so massiv?
Mal abgesehen von der xxten letzten Zahlungsaufforderung usw.
Die machen ganz Bottrop lächerlich diese Debcon´s!
Warst Du es oder nicht?
Wenn nicht, und es auch nicht von Deinem Anschluss war, kann ja mit den IP - Ermittlungen was nicht stimmen!? Ich war es definitiv sicher nicht und von meinem Anschluss war es auch nicht.
Der hiesige Forenchef, ein gewisser Steffen :-), hat jahrelang gebetsmühlenartig immer wieder empfohlen u.a.: AKTENEINSICHT bei Gericht zu nehmen! Das wäre wichtig für die eigene Verteidugungsstrategie! Der Mann hat absolut RECHT!
Ich habe das gemacht, hat ein paar Dollar gekostet und auch etwas gedauert. Ich habe von dem ganzen Computer Mist absolut keine Ahnung, technisch verstehe ich da nix, Haschisch Wert und so´n Krempel, keine Ahnung. Dennoch: gerade die IP Adressen die der Insolvenzbetrüger Anwalt Urman nachgefragt hat beim zuständigen Gericht sind in meinem Falle sehr aufschlussreich. Ich kann Statistik, kann ein Jurist i.d.R. nicht, also weder Anwalt noch Richter.
In meinem Schreiben steht auch was von 700.000.000,00 Mille. Hattu NULL vergessen? Macht 630.000.000,00 Milionen Differenz. Wenn man die hätte........
@ der_n00b:
Verstehe ich das richtig:
Du hast während Deiner Urlaubszeit einen Mahnbescheid bekommen und heute, 2 - 3 Wochen nach Eingang des Mahnbescheides, dann das 700.000.000,00 Milionen Schreiben?
Für mich passt das absolut ins Debcon Schema, a b s o l u t !!! So sinn die ......... :-)!
Nun, wenn man sich das Schreiben mal durchliest muss man feststellen, dass die Tippse oder der
Tippserich recht wenig Plan von deutscher Rechtschreibung hat. Das Schreiben ist dann auch noch unterschrieben. Man kann da eindeutig lesen: "Wa", dann könnte da ein "gen" folgen, ist halt eine Unterschrift. Die Geschäftsführerin heisst Vanessa Wagener, zumindest laut Briefkopf.
WER soll vor solchen Leuten noch Respekt haben, wo der/die Geschäftsführer/in die Fehler der Angestellten noch durch eigene Unterschrift quasi bestätigt?? Jeder kann mal einen Fehler machen, aber so massiv?
Mal abgesehen von der xxten letzten Zahlungsaufforderung usw.
Die machen ganz Bottrop lächerlich diese Debcon´s!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 08/2015:
»Klare Urteile des BGH in vergleichbaren Fällen.
Urteil des Amtsgericht Düsseldorf (Urt. v. 29.07.2015,
Az. 10 C 20/15) lehnt sich an die Entscheidungen«
23:42 Uhr
Musterschreiben:
.
Empfohlene Vorgehensweise:
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
»Klare Urteile des BGH in vergleichbaren Fällen.
Urteil des Amtsgericht Düsseldorf (Urt. v. 29.07.2015,
Az. 10 C 20/15) lehnt sich an die Entscheidungen«
23:42 Uhr
Musterschreiben:
.
Empfohlene Vorgehensweise:
- 1. Abheften und gut.
2. Lasst Euch nicht verrückt machen.
Informativ - Letzte Schreiben:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Schon wieder eine neue "letztmalige Chance"?
Liebe Debcon`s Ich habe die erste schon nicht genutzt.
Liebe Debcon`s Ich habe die erste schon nicht genutzt.
-
- Beiträge: 13
- Registriert: Donnerstag 19. März 2015, 15:57
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Meister, ich hab überhaupt nicht nachvollziehen können was Deine Aussage sein soll.DS5,7 hat geschrieben:Dear @ mister.twister,
Warst Du es oder nicht?
Wenn nicht, und es auch nicht von Deinem Anschluss war, kann ja mit den IP - Ermittlungen was nicht stimmen!? Ich war es definitiv sicher nicht und von meinem Anschluss war es auch nicht.
Der hiesige Forenchef, ein gewisser Steffen :-), hat jahrelang gebetsmühlenartig immer wieder empfohlen u.a.: AKTENEINSICHT bei Gericht zu nehmen! Das wäre wichtig für die eigene Verteidugungsstrategie! Der Mann hat absolut RECHT!
Ich habe das gemacht, hat ein paar Dollar gekostet und auch etwas gedauert. Ich habe von dem ganzen Computer Mist absolut keine Ahnung, technisch verstehe ich da nix, Haschisch Wert und so´n Krempel, keine Ahnung. Dennoch: gerade die IP Adressen die der Insolvenzbetrüger Anwalt Urman nachgefragt hat beim zuständigen Gericht sind in meinem Falle sehr aufschlussreich. Ich kann Statistik, kann ein Jurist i.d.R. nicht, also weder Anwalt noch Richter.
In meinem Schreiben steht auch was von 700.000.000,00 Mille. Hattu NULL vergessen? Macht 630.000.000,00 Milionen Differenz. Wenn man die hätte........
Akteneinsicht? Ok, da wird höchstwahrscheinlich die gleiche IP stehen, die auch in der ersten Abmahnung zu sehen war, mit der Bemerkung "da wurde ein Download von XYZ festgestellt, bitte um Ausgabe des Namens und der Adresse". Inwiefern mir das im Falle einer Klage helfen soll, das habe ich nicht ganz erfasst.
PS - ja, tut mir Leid, habe eine Null vergessen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Ermittlungsergebnisse stimmen. Gerade im Schmuddelsegment handelt es sich bei den IP-Loggern zumeist um gering oder gar nicht qualifizierte Personen, die nach der Menge der ermittelten IP-Adressen bezahlt werden, nicht nach der Güte der Beweisführung. Da ist die Versuchung groß, es mit der Überprüfung, ob tatsächlich ein Upload stattgefunden hat, nicht so genau zu nehmen, oder zusätzlich IP-Adressen zu loggen, die lediglich Torrent-Metadatendateien herunterladen.geopfert hat geschrieben:Filesharing-Ermittlungssoftware ist ein Filesharing-Client, der dahingehend modifiziert ist, alle Verbindungen zu loggen. Da ist die Wahrscheinlchkeit äußerst gering, dass eine falsche IP geloggt wird, da der Client nicht mit Phantasie-IPs eine Verbindung aufbauen kann.
In meinem Fall ist beides passiert. Obwohl ich einen No-Upload-Client verwendete, beteuerte der betreffende Logger jeweils, er habe sich persönlich davon überzeugt, dass ich das in Rede stehende pornographische Filmwerk verbreitet habe. Ferner hatte ich bei zwei von ingesamt vier abgemahnten Filmchen tatsächlich nur die Torrent-Datei heruntergeladen. Dazu passt auch, dass sich eine der Abmahnungen auf eine solche – nicht urheberrechtlich schutzfähige – Metadatendatei mit dem Dateinamenszusatz ".tor" bezog.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 08/2015:
»Klare Urteile des BGH in vergleichbaren Fällen.
Urteil des Amtsgericht Düsseldorf (Urt. v. 29.07.2015,
Az. 10 C 20/15) lehnt sich an die Entscheidungen«
23:42 Uhr
Musterschreiben:
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Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
»Klare Urteile des BGH in vergleichbaren Fällen.
Urteil des Amtsgericht Düsseldorf (Urt. v. 29.07.2015,
Az. 10 C 20/15) lehnt sich an die Entscheidungen«
23:42 Uhr
Musterschreiben:
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Empfohlene Vorgehensweise:
- 1. Abheften und gut.
2. Lasst Euch nicht verrückt machen.
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Miteinander,
auch Post von den Gelegenheitspoeten bekommen. Wenn ich mal viel Zeit habe, zähl ich mal das wievielte "letzmalige Angebote" ich inzwischen bekommen habe. Aber der Debcon-Vierkrampf (lesen, lachen, lochen, abheften) geht halt weiter.
Gruß Trester
auch Post von den Gelegenheitspoeten bekommen. Wenn ich mal viel Zeit habe, zähl ich mal das wievielte "letzmalige Angebote" ich inzwischen bekommen habe. Aber der Debcon-Vierkrampf (lesen, lachen, lochen, abheften) geht halt weiter.
Gruß Trester
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
geopfert hat geschrieben:Redtube ist mit der normalen Ermittlungssoftware nicht zu vergleichen. Bei Redtube ging es um Streaming, Debcon etc ist Filesharing. Man sollte also schon wissen von was man redet. An deinen Äußerungen sieht man mal wieder, dass ihr wirklich absolut keine Ahnung habt. Filesharing-Ermittlungssoftware ist ein Filesharing-Client, der dahingehend modifiziert ist, alle Verbindungen zu loggen. Da ist die Wahrscheinlchkeit äußerst gering, dass eine falsche IP geloggt wird, da der Client nicht mit Phantasie-IPs eine Verbindung aufbauen kann. Bei Redtube wurden die Nutzer durch Werbeanzeigen vorsätzlich auf einen Server der Betrüger umgeleitet um dort die IP zu loggen.der_n00b hat geschrieben:Das die Ermittlungssoftware zweifelsfrei arbeitet, wage ich auch zu Bezweifeln - siehe Redtube Abmahnungen!
Mir sind die Unterschiede schon klar - das heißt ja trotzdem nicht, dass die Software fehlerfrei arbeitet.
Wehrt euch gegen den..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
...nun ja, auch wir bekamen heut' Post.
Allerdings habe ich den Eindruck, daß man inzwischen etwas "zurückrudert".
Nachdem man uns die Vorwürfer förmlich vor den Latz geknallt hatte, räumt Debcon nun ein, daß es evtl. beim "Download", bzw. beim "Streamen", auch ohne unser Wissen geschehen sein konnte.
"...vorgeworfen wird Ihnen nicht, daß von ihrem Anschluß
eine Datei heruntergeladen und womöglich lediglich angehört wurde..."
Ich sage es mal so: wir haben noch Platz im Schrank. Zur Not investiere ich in neue Ordner...
Allerdings habe ich den Eindruck, daß man inzwischen etwas "zurückrudert".
Nachdem man uns die Vorwürfer förmlich vor den Latz geknallt hatte, räumt Debcon nun ein, daß es evtl. beim "Download", bzw. beim "Streamen", auch ohne unser Wissen geschehen sein konnte.
"...vorgeworfen wird Ihnen nicht, daß von ihrem Anschluß
eine Datei heruntergeladen und womöglich lediglich angehört wurde..."
Ich sage es mal so: wir haben noch Platz im Schrank. Zur Not investiere ich in neue Ordner...