Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo , wir haben auch Post von Debcon bekommen mit dem Herbst D€al , wurde abgeheftet und somit schönes Wochenende.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Auflösungserscheinungen bei U+C Rechtsanwälte?
(...) Nun teilte uns der Mandant mit, dass in dieser Angelegenheit die letzte Vergleichsrate zurückgebucht wurde, weil das Konto, auf das überwiesen werden sollte, aufgelöst worden sei. Ein entsprechender Nachweis liegt uns vor. (...)
Quelle: www.bella-ratzka.de
(...) Nun teilte uns der Mandant mit, dass in dieser Angelegenheit die letzte Vergleichsrate zurückgebucht wurde, weil das Konto, auf das überwiesen werden sollte, aufgelöst worden sei. Ein entsprechender Nachweis liegt uns vor. (...)
Quelle: www.bella-ratzka.de
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habe auch den Herbst D€al erhalten, statt der damals durch U&C geltend gemachten Forderung von 1286,80 € wird jetzt ein Angebot von 321,70 € unterbreitet. Ansonsten ist das Schreiben mit dem bereits hier geposteten gleich. Abheften und gut ist.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Auch hier der Herbst D€al.
Ach wie gerne spielte ich mal Mäuschen und schaute in die Bücher von DebCon! Zahlen denn wirklich Leute nach dem x-ten Angebot? Ziehen eher die flapsigen Schreiben wie dieses oder die "ernsthaften", drohenden? Ich tippe ja, dass die nächste Runde Ende Oktober/Anfang November wieder bedrohlich ausfallen wird. Was meint ihr?
---U+CFan
Ach wie gerne spielte ich mal Mäuschen und schaute in die Bücher von DebCon! Zahlen denn wirklich Leute nach dem x-ten Angebot? Ziehen eher die flapsigen Schreiben wie dieses oder die "ernsthaften", drohenden? Ich tippe ja, dass die nächste Runde Ende Oktober/Anfang November wieder bedrohlich ausfallen wird. Was meint ihr?
---U+CFan
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Also ich habe seit meinem MB das in 11.2013 war nichts mehr gehört von den.Denke die sache ist dann durch für mich
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Herbst Deal-Einladung ist auch bei mir angekommen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi zusammen.
War/brauchte längere Zeit nicht mehr hier rein schauen.
Vmtl. hat meine Rechtsvertretung auch so ein Schreiben erhalten mit der Bitte um Entscheidung bis 30.09.´14. Auch mit um die Hälfte (auf 500€) reduzierter Betrag. Habe aber das Schreiben selbst noch nicht gesehen, will das aber sehen. Wenn es so eine Einladung sein sollte kann man das doch nicht ernst nehmen. So formuliert man doch nicht solch eine "Forderung" !?!
War/brauchte längere Zeit nicht mehr hier rein schauen.
Vmtl. hat meine Rechtsvertretung auch so ein Schreiben erhalten mit der Bitte um Entscheidung bis 30.09.´14. Auch mit um die Hälfte (auf 500€) reduzierter Betrag. Habe aber das Schreiben selbst noch nicht gesehen, will das aber sehen. Wenn es so eine Einladung sein sollte kann man das doch nicht ernst nehmen. So formuliert man doch nicht solch eine "Forderung" !?!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Debcon-Schreiben?
Einladung zum ...
Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)
Musterschreiben:
Inhalt:
Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.
Aber ...
... man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.
Und ...
... die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.
Summa summarum:
VG Steffen
Einladung zum ...
Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)
Musterschreiben:
Inhalt:
Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.
Aber ...
... man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.
Und ...
... die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.
Summa summarum:
1. Abheften.
2. Keine Reaktion.
3. Schönes Wochenende!
2. Keine Reaktion.
3. Schönes Wochenende!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Gut erkannt. √ToSc hat geschrieben:Wenn es so eine Einladung sein sollte kann man das doch nicht ernst nehmen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Grüße
Ich schreib jetzt einfach mal hier, da es eigentlich einen anderen RA betrifft. (man weiß nie wer mitliest).
Hatte Mitte des Jahres eine Abmahnung bekommen, und mit einer eigenen Unterlassungserklärung darauf reagiert mit anschließenden Text, dass ich davon ausgehe der Vorgang ist damit erledigt und bis zum xx.xx.xxx zu bestätigen.
Nun ist der Termin ca. 2Monate verstrichen und es flatterte ein Standard-Schreiben herein, dass die Erklärung akzeptiert wird, aber das Geld dennoch fliesen soll.
Ich will jetzt darauf antworten/hinweisen, dass es seit dem verstrichenen Termin erledigt ist. Und weitere Forderungen unterlassen werden sollen, vorerst ohne Hinweis auf Schadensersatzforderungen. Sozusagen als Gegenschlag sollten sie nicht locker lassen. Weiß nur noch nicht so recht, wie ich das formulieren kann.
Oder ist das eher eine schlechte Idee?
Ich schreib jetzt einfach mal hier, da es eigentlich einen anderen RA betrifft. (man weiß nie wer mitliest).
Hatte Mitte des Jahres eine Abmahnung bekommen, und mit einer eigenen Unterlassungserklärung darauf reagiert mit anschließenden Text, dass ich davon ausgehe der Vorgang ist damit erledigt und bis zum xx.xx.xxx zu bestätigen.
Nun ist der Termin ca. 2Monate verstrichen und es flatterte ein Standard-Schreiben herein, dass die Erklärung akzeptiert wird, aber das Geld dennoch fliesen soll.
Ich will jetzt darauf antworten/hinweisen, dass es seit dem verstrichenen Termin erledigt ist. Und weitere Forderungen unterlassen werden sollen, vorerst ohne Hinweis auf Schadensersatzforderungen. Sozusagen als Gegenschlag sollten sie nicht locker lassen. Weiß nur noch nicht so recht, wie ich das formulieren kann.
Oder ist das eher eine schlechte Idee?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich halte das einfach nur für Zeitverschwendung.heisbolla hat geschrieben: Oder ist das eher eine schlechte Idee?
Entweder Du klagst (vorher von einem Anwalt beraten lassen bzw. es ganz an einen Anwalt übergeben), oder Du lässt es. Mit derartigen Schreiben beeindruckst Du niemanden, auch kannst Du durch Setzen irgendwelcher Fristen niemanden davon abhalten, seine gesetzlich verbrieften Rechte geltend zu machen. Die Fristen gibt der Gesetzgeber vor - in diesem Fall mit der Verjährung entsprechend BGB.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @heisbolla,
mit der Abgabe und Annahme der mod. UE hast Du doch nur allein den Unterlassungsanspruch abgegolten. Neben diesen Unterlassungsanspruch bestehen resultierend einer Abmahnung noch weitere Ansprüche, wie z.B. der Anspruch auf Erstattung der anwaltlichen Aufwendungen oder auf Schadensersatz oder auf Auskunft usw.
Egal ob Du jetzt eine Terminstellung auf Erledigung gestellt hast, oder nicht, unterliegen diese Ansprüche einer rechtlich geregelten Verjährungsfrist (§ 102 UrhG). Das bedeutet, dass mit der von dir gestellten Frist und dessen Verstreichen es noch lange nicht erledigt ist, sondern erst anfängt.
Wenn der Abmahner die Ansprüche geltend machen will, muss er im Gerichtssaal deren Berechtigung nachweisen.
Nach Abgabe einer mod. UE jetzt ein Gegenschlag? Welchen, würde beim Status quo auch keinen Sinn machen. Hier hätte man von Anfang an anders reagieren sollen und müssen.
VG Steffen
mit der Abgabe und Annahme der mod. UE hast Du doch nur allein den Unterlassungsanspruch abgegolten. Neben diesen Unterlassungsanspruch bestehen resultierend einer Abmahnung noch weitere Ansprüche, wie z.B. der Anspruch auf Erstattung der anwaltlichen Aufwendungen oder auf Schadensersatz oder auf Auskunft usw.
Egal ob Du jetzt eine Terminstellung auf Erledigung gestellt hast, oder nicht, unterliegen diese Ansprüche einer rechtlich geregelten Verjährungsfrist (§ 102 UrhG). Das bedeutet, dass mit der von dir gestellten Frist und dessen Verstreichen es noch lange nicht erledigt ist, sondern erst anfängt.
Wenn der Abmahner die Ansprüche geltend machen will, muss er im Gerichtssaal deren Berechtigung nachweisen.
Nach Abgabe einer mod. UE jetzt ein Gegenschlag? Welchen, würde beim Status quo auch keinen Sinn machen. Hier hätte man von Anfang an anders reagieren sollen und müssen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
bin der Neue!
In der Sache "Debcon " hat es einen Kollegen von mir erwischt. Da wir in einer anderen Sache gemeinsam (ohne Anwälte) gegen das deutsche Finanzamt mit dem DBA zwischen D / CH auf dem Rechtsweg aktiv sind, ergab es für ihn die einfach logische Überlegung, ich soll mir die Angelegenheit mal anschauen.
Der vorausgehende Sachverhalt ist hier allgemein bekannt, dass ich über Magmafilm und die Methoden der Anwälte nichts erläutern sollte müssen.
Vielleicht informativ interessant kann sein, dass Magmafilm auf einem Server und Dienstleistungsanbieter in Russland einen äußerst primitiven Porno in das Paket einer amerikanischen Serie (Jugendfrei) versteckte, ohne hinzuweisen. Die Forderungen beruhen schließlich auf der Behauptung, dass Magmafilm eine Dienstleistung angeboten hätte, die in Anspruch genommen wurde. Dummerweise betont der Anbieter in Russland mehrfach, seine Dienste und Torrente sind kostenfrei... und... Missbrauch oder Verstöße können zur Anzeige führen. Eine Möglichkeit der Konsequenz ist somit selbsterklärend.
Übrigens verfasste der Kollege sein einziges Schreib vom ersten Rechtsverfahren in Russisch an das zuständige Gericht. Vom Gericht kam nichts und die angedrohte Vollstreckung wurde nicht wie angekündigt an das örtliche Amtsgericht weiter geleitet. Stattdessen bekam er von den Anwälten das Schreiben, er habe sich zur Zahlung bereit erklärt. Den Wortlaut von seinem Schreiben möchte ich nicht wörtlich übersetzen, aber in einem Satz formuliert, sollen sie ihre Forderungen sich dahin stecken, worauf jeder Mensch normalerweise auf einem Stuhl den Platz einnimmt. Hätte das Gericht das Schreiben übersetzt, wäre ihm ein Strafverfahren sicher gewesen, wegen ungebührlichem Verhalten.
Grundsätzlich gilt für uns, nur was gegenüber einem Richter persönlich gesagt wird kann als rechtlich relevant akzeptiert werden. Das "schriftliche" Gerichtsverfahren ist immer anfechtbar. Kommt es zum Rechtsverfahren vor ein Gericht, dann immer im Gegenzug genauso Schadenersatz fordern.
Magmafilm treibt sein Spielchen jetzt weiter mit Debcon.
Zur besseren Übersicht wird ein neuer Beitrag eröffnet.
bin der Neue!
In der Sache "Debcon " hat es einen Kollegen von mir erwischt. Da wir in einer anderen Sache gemeinsam (ohne Anwälte) gegen das deutsche Finanzamt mit dem DBA zwischen D / CH auf dem Rechtsweg aktiv sind, ergab es für ihn die einfach logische Überlegung, ich soll mir die Angelegenheit mal anschauen.
Der vorausgehende Sachverhalt ist hier allgemein bekannt, dass ich über Magmafilm und die Methoden der Anwälte nichts erläutern sollte müssen.
Vielleicht informativ interessant kann sein, dass Magmafilm auf einem Server und Dienstleistungsanbieter in Russland einen äußerst primitiven Porno in das Paket einer amerikanischen Serie (Jugendfrei) versteckte, ohne hinzuweisen. Die Forderungen beruhen schließlich auf der Behauptung, dass Magmafilm eine Dienstleistung angeboten hätte, die in Anspruch genommen wurde. Dummerweise betont der Anbieter in Russland mehrfach, seine Dienste und Torrente sind kostenfrei... und... Missbrauch oder Verstöße können zur Anzeige führen. Eine Möglichkeit der Konsequenz ist somit selbsterklärend.
Übrigens verfasste der Kollege sein einziges Schreib vom ersten Rechtsverfahren in Russisch an das zuständige Gericht. Vom Gericht kam nichts und die angedrohte Vollstreckung wurde nicht wie angekündigt an das örtliche Amtsgericht weiter geleitet. Stattdessen bekam er von den Anwälten das Schreiben, er habe sich zur Zahlung bereit erklärt. Den Wortlaut von seinem Schreiben möchte ich nicht wörtlich übersetzen, aber in einem Satz formuliert, sollen sie ihre Forderungen sich dahin stecken, worauf jeder Mensch normalerweise auf einem Stuhl den Platz einnimmt. Hätte das Gericht das Schreiben übersetzt, wäre ihm ein Strafverfahren sicher gewesen, wegen ungebührlichem Verhalten.
Grundsätzlich gilt für uns, nur was gegenüber einem Richter persönlich gesagt wird kann als rechtlich relevant akzeptiert werden. Das "schriftliche" Gerichtsverfahren ist immer anfechtbar. Kommt es zum Rechtsverfahren vor ein Gericht, dann immer im Gegenzug genauso Schadenersatz fordern.
Magmafilm treibt sein Spielchen jetzt weiter mit Debcon.
Zur besseren Übersicht wird ein neuer Beitrag eröffnet.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon fordert wie üblich in Folge zur Zahlung der Forderungen von Magmafilm auf.
Da wie üblich nicht reagiert wurde, hat Debcon die Zwangsvollstreckung mit allen Geschützen beim örtlichen Amtsgericht beantragt.
Zur Erheiterung schickten sie nahezu zeitgleich die Einladung zum "Herbst D€al"...
Der Einspruch gegen die Zwangsvollstreckung erfolgte beruhend auf dem "Schema F" in solcher Angelegenheit:
1. Dem Verfahren von Amts wegen zur Zwangsvollstreckung fehlt der Rechtsanspruch.
2. Dem Antragsteller Debcon als Gläubiger von Magmafilm fehlt der notwendige Rechtsanspruch für das Verfahren. (Unrecht hat nicht den Anspruch auf Rechtsprechung)
3. Debcon oder Magmafilm als Antragsteller fehlt die notwendige Rechtskraft für den Anspruch auf das Verfahren, wegen Mangels Angaben über eine juristische Person oder eine Person in Eigenverantwortung.
4. Die Vollmacht von Magmafilm an Debcon ist OHNE jeden Bezug auf den beklagten Sachverhalt und ohne Angaben über die jeweils verantwortlichen Personen, so dass Debcon sich rechtswidrig lediglich selber eine Vollmacht zur Idiotenfreiheit geben ließ.
Die Zwangsvollstreckung beruht somit auf einem gravierenden Verfahrensfehler, wodurch der Beklagte gegenüber dem Gericht zu nichts verpflichtet ist!
Beruhend auf der grundsätzlichen Unschuldsvermutung haben die Antragsteller die Schuld zu beweisen, anderenfalls wird von einer Straftat (Betrug, Erpressung, Nötigung usw.) im Vorsatz ausgegangen, entsprechend ist das Rechtsverfahren gerichtlich einzustellen.
Der Tatbestand erfüllt den Rechtsweg gemäß Gesetz und Rechtsprechung von Russland, durch den Server sowie Dienstleistungsanbieter in Russland und der Staatsangehörigkeit des Beklagten, womit dem deutschen Gericht die notwendigen Rechtsgrundlagen für ein Verfahren fehlen.
Die Bezeichnung einer Gesellschaft ist rechtlich belanglos, wodurch verantwortliche Personen wie auch alle anderen Mitarbeiter der Gesellschaft im Rechtsfall in Eigenverantwortung haften.
Im übrigen ist der hier beklagte Fall nicht der Einzelfall, daher Magmafilm mit den Anwälten sowie Debcon im öffentlichen Interesse steht und deren Methoden zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht werden kann.
Der Einspruch liegt noch immer beim Amtsgericht zur Beurteilung.
Es ist das gleiche Amtsgericht, wo gegen mich persönlich die Zwangsvollstreckung von Gerichtskosten beim FG und BFH eintreiben hätte sollen, welches nach mehreren Versuchen (Zwangsvollstreckung, Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Zwangshaft) den Antragstellern einen Maulkorb verpasste.
Nur so am Rande, wäre das FG oder der BFH im Recht gewesen, dann wäre ich schon allein deswegen ins Gefängnis gekommen, weil ich jede Vorladung vom Amtsgericht missachtet habe und erst gar nicht erschienen bin. Selbstjustiz im Scheinprozess sind Verfassungswidrig. Mitwisser und Mittäter machen sich strafbar, auch wenn es Richter sind. Wird mit dem deutschen Rechtsverfahren das Auslandrecht oder das Recht von einem anderen Land verletzt, dann kann es sogar für Richter sehr heiß sein.
Nun stellt sich die Frage: Der Kläger hat die Schuld zu beweisen... Antragsteller den Rechtsanspruch... solang das Gericht mir gegenüber dies nicht erbringen kann, warum soll ich dann nicht den Spieß umdrehen?
Da wie üblich nicht reagiert wurde, hat Debcon die Zwangsvollstreckung mit allen Geschützen beim örtlichen Amtsgericht beantragt.
Zur Erheiterung schickten sie nahezu zeitgleich die Einladung zum "Herbst D€al"...
Der Einspruch gegen die Zwangsvollstreckung erfolgte beruhend auf dem "Schema F" in solcher Angelegenheit:
1. Dem Verfahren von Amts wegen zur Zwangsvollstreckung fehlt der Rechtsanspruch.
2. Dem Antragsteller Debcon als Gläubiger von Magmafilm fehlt der notwendige Rechtsanspruch für das Verfahren. (Unrecht hat nicht den Anspruch auf Rechtsprechung)
3. Debcon oder Magmafilm als Antragsteller fehlt die notwendige Rechtskraft für den Anspruch auf das Verfahren, wegen Mangels Angaben über eine juristische Person oder eine Person in Eigenverantwortung.
4. Die Vollmacht von Magmafilm an Debcon ist OHNE jeden Bezug auf den beklagten Sachverhalt und ohne Angaben über die jeweils verantwortlichen Personen, so dass Debcon sich rechtswidrig lediglich selber eine Vollmacht zur Idiotenfreiheit geben ließ.
Die Zwangsvollstreckung beruht somit auf einem gravierenden Verfahrensfehler, wodurch der Beklagte gegenüber dem Gericht zu nichts verpflichtet ist!
Beruhend auf der grundsätzlichen Unschuldsvermutung haben die Antragsteller die Schuld zu beweisen, anderenfalls wird von einer Straftat (Betrug, Erpressung, Nötigung usw.) im Vorsatz ausgegangen, entsprechend ist das Rechtsverfahren gerichtlich einzustellen.
Der Tatbestand erfüllt den Rechtsweg gemäß Gesetz und Rechtsprechung von Russland, durch den Server sowie Dienstleistungsanbieter in Russland und der Staatsangehörigkeit des Beklagten, womit dem deutschen Gericht die notwendigen Rechtsgrundlagen für ein Verfahren fehlen.
Die Bezeichnung einer Gesellschaft ist rechtlich belanglos, wodurch verantwortliche Personen wie auch alle anderen Mitarbeiter der Gesellschaft im Rechtsfall in Eigenverantwortung haften.
Im übrigen ist der hier beklagte Fall nicht der Einzelfall, daher Magmafilm mit den Anwälten sowie Debcon im öffentlichen Interesse steht und deren Methoden zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht werden kann.
Der Einspruch liegt noch immer beim Amtsgericht zur Beurteilung.
Es ist das gleiche Amtsgericht, wo gegen mich persönlich die Zwangsvollstreckung von Gerichtskosten beim FG und BFH eintreiben hätte sollen, welches nach mehreren Versuchen (Zwangsvollstreckung, Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Zwangshaft) den Antragstellern einen Maulkorb verpasste.
Nur so am Rande, wäre das FG oder der BFH im Recht gewesen, dann wäre ich schon allein deswegen ins Gefängnis gekommen, weil ich jede Vorladung vom Amtsgericht missachtet habe und erst gar nicht erschienen bin. Selbstjustiz im Scheinprozess sind Verfassungswidrig. Mitwisser und Mittäter machen sich strafbar, auch wenn es Richter sind. Wird mit dem deutschen Rechtsverfahren das Auslandrecht oder das Recht von einem anderen Land verletzt, dann kann es sogar für Richter sehr heiß sein.
Nun stellt sich die Frage: Der Kläger hat die Schuld zu beweisen... Antragsteller den Rechtsanspruch... solang das Gericht mir gegenüber dies nicht erbringen kann, warum soll ich dann nicht den Spieß umdrehen?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@AxelF und Steffen
Danke für das Feedback.
Wie hätte man von Anfang an vorgehen müssen, worauf Steffen hinweißt?
Danke für das Feedback.
Wie hätte man von Anfang an vorgehen müssen, worauf Steffen hinweißt?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn der Anspruch unbegründet ist, hättest Du keine UE abgeben müssen und gleich eine negative Feststellungsklage einreichen können.heisbolla hat geschrieben: Wie hätte man von Anfang an vorgehen müssen, worauf Steffen hinweißt?
Meiner Meinung nach (bin kein Anwalt) verbaut Dir die mod. UE nicht den Weg zur Klage, denn Du wirst ja hoffentlich eine Formulierung verwendet haben, die kein Schuldanerkenntnis enthält. Sie war dann einfach nur überflüssig, wenn Du vor hast zu klagen.
/edit:
Habe gerade noch einmal nachgelesen - verschiedene Anwälte empfehlen eine mod. UE auch wenn man die Absicht hat, eine negative Feststellungsklage einzureichen. Ganz einfach aus dem Grund, weil der Unterlassungsanspruch dann nicht mehr Bestandteil des Streitwertes ist. Damit verringert sich das Kostenrisiko durch die Klage ...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi zusammen,
nach langer Zeit auch wieder mal was von mir.
- kurz umrissen
Abmahnung Ende Nov. 2010 von Baek Law im Auftrag eines Herrn Öchslers.
Forderung 180 Euro für einen Song aus einem Container. ModUE und keine weitere Reaktion meinerseits.
Dann wurde das von BaekLaw an Debcon abgetreten - ENde Oktober 2012.
Hier steht geschrieben, dass sämtliche Rechtsanwaltskosten UND Schadensersatz an Debcon abgetreten wurden - wieder als Betrag die 180 Euro - und ich doch bezahlen möge. Nach vielen weiteren Briefen die hier so alle bekommen haben tat sich nix mehr und ich hab dann nach den 3 Jahren, also im Januar 14 irgendwann bei Debcon die Einrede der Verjährung gestellt. Keine Reaktion und ich dachte das ist jetzt erledigt.
Jetzt kommt heute wieder ein Brief von Debcon. Das bezieht sich auf das gleiche Abmahndatum vom Nov. 2010. Hier steht jetzt drin, dass der Rechteinhabe Öchsler seine damalige Forderung im Sept. 13 an Debcon abgetreten hat. Diesmal allerdings sinds 250 Euro. Und dann noch der Text mit den 10 Jahren....
Also... Öchsler beauftragt BaekLaw in 2010 mit der Abmahnung an mich. Pauschal 180 Euro sollens sein (keine Aufstellung von Anwalts oder Schadensersatzsummen).
2012 tritt BaekLaw das Paket (Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten) an Debcon ab. Steht exakt so auf dem Anschreiben von Debcon an mich.
Jetzt kommt der Öchsler und tritt im Sept. 2013 irgendwelche 250 Euro an Debcon ab ? Keine Ahnung wo die herkommen.. Erst 180 Euro inkl. Anwalt und Schadensersatz, jetzt 250 Euro alleiniger Lizenzschaden ( 10 Jahre usw. ) ?
Wieso steht dann auf dem Anschreiben von Debcon aus 2012, dass alle Forderungen von Rechtsanwaltskosten UND Schadensersatz abgetreten wurden und das 180 Euro wären ?
Naja... ablegen und gut.
Schöne Grüße,
moon
PS:
Wie kann der Öchsler erst jemanden beauftragen und derjenige dann alles abtritt inkl. Anwalts und Schadensersatz ? Weiss der Öchsler denn nicht was sein beauftragter Anwalt alles abgetreten hat ? Wie kann der nach ein paar Jahren nochmal was abtreten was bereits abgetreten wurde ?
nach langer Zeit auch wieder mal was von mir.
- kurz umrissen
Abmahnung Ende Nov. 2010 von Baek Law im Auftrag eines Herrn Öchslers.
Forderung 180 Euro für einen Song aus einem Container. ModUE und keine weitere Reaktion meinerseits.
Dann wurde das von BaekLaw an Debcon abgetreten - ENde Oktober 2012.
Hier steht geschrieben, dass sämtliche Rechtsanwaltskosten UND Schadensersatz an Debcon abgetreten wurden - wieder als Betrag die 180 Euro - und ich doch bezahlen möge. Nach vielen weiteren Briefen die hier so alle bekommen haben tat sich nix mehr und ich hab dann nach den 3 Jahren, also im Januar 14 irgendwann bei Debcon die Einrede der Verjährung gestellt. Keine Reaktion und ich dachte das ist jetzt erledigt.
Jetzt kommt heute wieder ein Brief von Debcon. Das bezieht sich auf das gleiche Abmahndatum vom Nov. 2010. Hier steht jetzt drin, dass der Rechteinhabe Öchsler seine damalige Forderung im Sept. 13 an Debcon abgetreten hat. Diesmal allerdings sinds 250 Euro. Und dann noch der Text mit den 10 Jahren....
Also... Öchsler beauftragt BaekLaw in 2010 mit der Abmahnung an mich. Pauschal 180 Euro sollens sein (keine Aufstellung von Anwalts oder Schadensersatzsummen).
2012 tritt BaekLaw das Paket (Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten) an Debcon ab. Steht exakt so auf dem Anschreiben von Debcon an mich.
Jetzt kommt der Öchsler und tritt im Sept. 2013 irgendwelche 250 Euro an Debcon ab ? Keine Ahnung wo die herkommen.. Erst 180 Euro inkl. Anwalt und Schadensersatz, jetzt 250 Euro alleiniger Lizenzschaden ( 10 Jahre usw. ) ?
Wieso steht dann auf dem Anschreiben von Debcon aus 2012, dass alle Forderungen von Rechtsanwaltskosten UND Schadensersatz abgetreten wurden und das 180 Euro wären ?
Naja... ablegen und gut.
Schöne Grüße,
moon
PS:
Wie kann der Öchsler erst jemanden beauftragen und derjenige dann alles abtritt inkl. Anwalts und Schadensersatz ? Weiss der Öchsler denn nicht was sein beauftragter Anwalt alles abgetreten hat ? Wie kann der nach ein paar Jahren nochmal was abtreten was bereits abgetreten wurde ?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Debcon-Schreiben?
Einladung zum ...
Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)
Musterschreiben:
Inhalt:
Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.
Aber ...
... man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.
Und ...
... die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.
Summa summarum:
VG Steffen
Einladung zum ...
Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)
Musterschreiben:
Inhalt:
Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.
Aber ...
... man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.
Und ...
... die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.
Summa summarum:
1. Abheften.
2. Keine Reaktion.
3. Schönes Wochenende!
2. Keine Reaktion.
3. Schönes Wochenende!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's (aller-)neustes Schreiben 09-2014
Abtretung HITMIX Agentur - Debcon
Forderung 250,00 EUR
(ehemals Baek-Law)
Musterschreiben:
Inhalt:
Mit diesem Schreiben informiert Debcon einen Betroffenen:
Sicherlich könnte man jetzt vieles einfach in Abrede stellen
und eine fehlerbehaftete Rechtsauffassung korrigieren. Man
sollte sich aber, so denke ich, am Besten nicht mehr tief-
gründig damit befassen.
Empfehlung:
VG Steffen
Abtretung HITMIX Agentur - Debcon
Forderung 250,00 EUR
(ehemals Baek-Law)
Musterschreiben:
Inhalt:
Mit diesem Schreiben informiert Debcon einen Betroffenen:
- 1. Abtretung der Forderungen mit Datum 13.09.2013 durch
die "HITMIX Musikagentur Erich Öxler an Debcon,
2. Auffällig, im Grundsatz handelt es sich um behauptete
Lizenzschäden betreffs Abmahnungen aus dem Jahr 2010, auch
meist ohne erhaltenen Mahnbescheid,
3. Verjährungsfrist von 10 Jahren gemäß § 102 Satz 2 UrhG,
4. Forderung in Höhe von 250,00 EUR,
Sicherlich könnte man jetzt vieles einfach in Abrede stellen
und eine fehlerbehaftete Rechtsauffassung korrigieren. Man
sollte sich aber, so denke ich, am Besten nicht mehr tief-
gründig damit befassen.
Empfehlung:
- 1. Abheften.
2. Keine Reaktion, oder- 2.1. Bei einem Abmahnschreiben aus dem Jahr 2010 sowie keinen
vorangegangenen Mahnbescheid kann man (-muss man aber nicht-)
Einrede der Verjährung stellen.
2.2. Wer noch keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte dieses
auch nachholen nach dem Musterschreiben im "Wegweiser Inkasso"
(Punkt 1.2. Abtretung, Seite 7 - 8), damit -kein- Schufa-Eintrag
vorgenommen werden kann.
=> Anwalt! - 2.1. Bei einem Abmahnschreiben aus dem Jahr 2010 sowie keinen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hi
Jo hab ich heute auch erhalten,ich würde sagen Abheften.
mfg
Jo hab ich heute auch erhalten,ich würde sagen Abheften.
mfg