Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot. ... es-ra.html
RA Wulf und seine Mandantschaft haben sich da eine gründliche Abfuhr geholt
Ich würde das nicht pauschalisieren wollen – es gibt sicherlich auch kompetente Abmahnanwälte, seriöse IP-Ermittlungsfirmen, solide Rechteketten –, aber gerade im Bereich Pornoabmahnungen sind viele dubiose Konstrukte unterwegs, mit denen die Abmahner vor Gericht häufig baden gehen.
RA Wulf und seine Mandantschaft haben sich da eine gründliche Abfuhr geholt
Ich würde das nicht pauschalisieren wollen – es gibt sicherlich auch kompetente Abmahnanwälte, seriöse IP-Ermittlungsfirmen, solide Rechteketten –, aber gerade im Bereich Pornoabmahnungen sind viele dubiose Konstrukte unterwegs, mit denen die Abmahner vor Gericht häufig baden gehen.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Und wieder hat es *klatsch* gemacht!
Besonders Wertvoll ist diese Passage:
Und auch die Loggerbude bekommt ihr Fett weg:
Besonders Wertvoll ist diese Passage:
Ein Richter rüffelt einen anderen Richter!Das erkennende Gericht macht sich insoweit die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln vom 05.10.2010, 6 W 82/10).
zu Eigen, wonach eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen ist.
Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht.
Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder. ein besonders wertvolles Werk oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb
ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Mit dieser Problematik hat sich das Landgericht Köln in seinem Gestattungsbeschluss erkennbar nicht auseinandergesetzt,
was im Hinblick auf den nicht unerheblichen Eingriff in die Grundrechte des Beklagten indessen zwingend geboten gewesen wäre.
Die durch die Entscheidung gewonnenen Beweise können daher nicht verwertet werden,
so dass die Klägerin den Nach weis für eine vom Beklagten begangene Urheberrechtsverletzung nicht zu führen vermag.
Und auch die Loggerbude bekommt ihr Fett weg:
Abgesehen von der nicht nachgewiesenen Rechtsverletzung bestehen für das Gericht auch ganz erhebliche Zweifel an der Zuordnung
einer Urheberrechtsverletzung zu den ermittelten Verkehrsdaten. Die von der Klägerin mit der Ermittlung von Rechtsverletzungen beauftragte
Firma Media Protector GmbH setzte zur Erfassung der IP-Adressen das Computerprogramm "FileWatch" ein.
Es kann jedoch nicht festgestellt werden, dass dieses Programm geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.
Die bloße Behauptung der Klägerin - ohne entsprechenden Beweisantritt -, m.it dem Programm könne ei ne Rechtsverletzung dokumentiert werden
und die fehlerfreie Funktionsweise der Software werde in regelmäßigen Abständen überprüft, reicht nicht aus, da es sich insoweit nur
um eine pauschale Bewertung handelt.
Angesichts des substantiierten Bestreitens des Beklagten hätte konkret zur Zuverlässigkeit der Software und zum Datenerfassungsprozess vorgetragen werden müssen.
Die Bezugnahme auf ein dem Gericht nicht zugänglich gemachtes Gutachten ist insoweit wenig hilfreich.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin! Ich habe gerade ein Schreiben der Firma Debcon aufgrund einer drei Jahre zurückliegenden Abmahnung von Negele aus dem Briefkasten gefischt. Die wollen ohne weitere Aufschlüsselung 1000 Ocken. Der fragliche Pornotitel, der damals angemahnt wurde, ist und war mir nicht bekannt. Ich habe ihn weder jemals gesehen noch über irgendein Filesharing-Verfahren gesaugt bzw. verteilt. Sie drohen mit Schufa-Eintrag.
Ein interessanter Satz in dem Schreiben: "Ist wider Erwarten die Zahlung nicht und/oder nur teilweise möglich, setzen Sie sich bitte umgehend nach Erhalt dieses Schreibens mit uns telefonisch in Verbindung, um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie sicherlich kostengünstigeren Weg zu finden."
Interessant, dass sie direkt Rabatt in Aussicht stellen und dass sie telefonischen Kontakt offenbar bevorzugen. Das Schreiben weist auch nicht auf irgendwelche Widerspruchsmöglichkeiten hin.
Was meint Ihr - ist es Overkill, das auf dieser Stufe schon an einen Anwalt zu übergeben? Zahlen an Debcon will ich auf keinen Fall - für etwas was ich nie getan habe.
Ein interessanter Satz in dem Schreiben: "Ist wider Erwarten die Zahlung nicht und/oder nur teilweise möglich, setzen Sie sich bitte umgehend nach Erhalt dieses Schreibens mit uns telefonisch in Verbindung, um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie sicherlich kostengünstigeren Weg zu finden."
Interessant, dass sie direkt Rabatt in Aussicht stellen und dass sie telefonischen Kontakt offenbar bevorzugen. Das Schreiben weist auch nicht auf irgendwelche Widerspruchsmöglichkeiten hin.
Was meint Ihr - ist es Overkill, das auf dieser Stufe schon an einen Anwalt zu übergeben? Zahlen an Debcon will ich auf keinen Fall - für etwas was ich nie getan habe.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
(4) Kein gewerbliches Ausmaß (kein Normalsharer tut sowas gewerblich). Massenabmahner hingegen betreiben sehr wohl ein Gewerbe, und zwar in rechtl. Grauzonen sowie massenhaft.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemBürgerrechtler](4) Kein gewerbliches Ausmaß (kein Normalsharer tut sowas gewerblich). Massenabmahner hingegen betreiben sehr wohl ein Gewerbe, und zwar in rechtl. Grauzonen sowie massenhaft.[/quoteem]
Na, na, na. Man kann nicht die eigenen Handlungen billigen sowie beschönigen, andere verdammen.
1. Es geht nicht um “gewerbliches Ausmaß“, sondern man geht von ein “Handlen im gewerblichen Ausmaß“ aus.
Ein Handeln im gewerblichen Ausmaß liegt vor:
- wenn die Rechtsverletzungen vorgenommen wurde, zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils (keinen Unterschied macht es, ob das Werk gegen Entgelt oder kostenfrei angeboten wird, das heißt, eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauer sind danach für ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung nicht erforderlich. Dasselbe gilt für die Erzielung dauerhafter Einnahmen),
- wenn eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität (wann und wie das betroffene Werk im Zeitpunkt der Rechtsverletzung am Markt platziert ist bzw. ob es sich in der aktuellen Veröffentlichungsphase 6 Monate befindet) vorliegt,
- dabei ist nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere (Art und der wirtschaftliche Wert des Werkes) der Rechtsverletzungen.
2. Argument: Zum Tatvorwurf weiß der RI/RV nicht, ob es sich um einen Normalsharer handelt, oder jemand der gewerblich damit handelt.
- Filesharing (nicht allgemein) von urheberrechtlich geschützten Zeugs = strafbar!
- es muss eine Software installiert werden, eventuell die eigene Soft- und Hardware angepasst, ein Link gesucht werden und der Download/Upload begonnen werden
- 2014 dürfte es eigentlich keine P2P-Abmahnungen mehr geben! Eigentlich.
3. Massenabmahnungen, setzen halt massenhafte Verstöße gegen das UrhG voraus!
- und nein, es gibt keine Grauzone mehr!
- Abmahnung ist ein gutes Instrument, den Betroffenen klaglos zu stellen!
Sicherlich das wie, wie abgemahnt wird, darüber kann und muss man weiter diskutieren. Und wer für sich denkt, das seine Abmahnung unberechtigt sei, der kann doch sich aktiv wehren. Punkt.
VG Steffen
Na, na, na. Man kann nicht die eigenen Handlungen billigen sowie beschönigen, andere verdammen.
1. Es geht nicht um “gewerbliches Ausmaß“, sondern man geht von ein “Handlen im gewerblichen Ausmaß“ aus.
Ein Handeln im gewerblichen Ausmaß liegt vor:
- wenn die Rechtsverletzungen vorgenommen wurde, zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils (keinen Unterschied macht es, ob das Werk gegen Entgelt oder kostenfrei angeboten wird, das heißt, eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauer sind danach für ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung nicht erforderlich. Dasselbe gilt für die Erzielung dauerhafter Einnahmen),
- wenn eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität (wann und wie das betroffene Werk im Zeitpunkt der Rechtsverletzung am Markt platziert ist bzw. ob es sich in der aktuellen Veröffentlichungsphase 6 Monate befindet) vorliegt,
- dabei ist nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere (Art und der wirtschaftliche Wert des Werkes) der Rechtsverletzungen.
2. Argument: Zum Tatvorwurf weiß der RI/RV nicht, ob es sich um einen Normalsharer handelt, oder jemand der gewerblich damit handelt.
- Filesharing (nicht allgemein) von urheberrechtlich geschützten Zeugs = strafbar!
- es muss eine Software installiert werden, eventuell die eigene Soft- und Hardware angepasst, ein Link gesucht werden und der Download/Upload begonnen werden
- 2014 dürfte es eigentlich keine P2P-Abmahnungen mehr geben! Eigentlich.
3. Massenabmahnungen, setzen halt massenhafte Verstöße gegen das UrhG voraus!
- und nein, es gibt keine Grauzone mehr!
- Abmahnung ist ein gutes Instrument, den Betroffenen klaglos zu stellen!
Sicherlich das wie, wie abgemahnt wird, darüber kann und muss man weiter diskutieren. Und wer für sich denkt, das seine Abmahnung unberechtigt sei, der kann doch sich aktiv wehren. Punkt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habe selbiges Schreiben diese Woche bekommen. Ich werde einen Widerspruch durch einen Anwalt formulieren lassen. Toll auch wieder der Hinweis am Ende des Schreibens, dass fällige Forderungen direkt an die Schufa übermittelt werden...yahya88 hat geschrieben:Moin! Ich habe gerade ein Schreiben der Firma Debcon aufgrund einer drei Jahre zurückliegenden Abmahnung von Negele aus dem Briefkasten gefischt. Die wollen ohne weitere Aufschlüsselung 1000 Ocken. Der fragliche Pornotitel, der damals angemahnt wurde, ist und war mir nicht bekannt. Ich habe ihn weder jemals gesehen noch über irgendein Filesharing-Verfahren gesaugt bzw. verteilt. Sie drohen mit Schufa-Eintrag.
Ein interessanter Satz in dem Schreiben: "Ist wider Erwarten die Zahlung nicht und/oder nur teilweise möglich, setzen Sie sich bitte umgehend nach Erhalt dieses Schreibens mit uns telefonisch in Verbindung, um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie sicherlich kostengünstigeren Weg zu finden."
Interessant, dass sie direkt Rabatt in Aussicht stellen und dass sie telefonischen Kontakt offenbar bevorzugen. Das Schreiben weist auch nicht auf irgendwelche Widerspruchsmöglichkeiten hin.
Was meint Ihr - ist es Overkill, das auf dieser Stufe schon an einen Anwalt zu übergeben? Zahlen an Debcon will ich auf keinen Fall - für etwas was ich nie getan habe.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso
.................................
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
_______
SH für AW3P
_____________________
.................................
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
stellen Einrede auf Verjährung!
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
SH für AW3P
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Jungs und Mädels bzw. alle Genervten :-).
Ich schließe mich dann mal, habe ebenfalls einen bekommen :-(
Könnt ihr daraus entnehmen ob es sich hierbei um eine Bevollmächtigung oder eine Abtretung handelt?
Bin mir nämlich unschlüssig welches Musterschreiben ich verfassen soll. Oder ist dies noch gar nicht als Mahnschreiben zu verstehen und man braucht nicht reagieren?
Ich versuche mal ein Foto mit einzustellen, keine Ahnung ob es klappt (bin neu hier)
MfG
Ich schließe mich dann mal, habe ebenfalls einen bekommen :-(
Könnt ihr daraus entnehmen ob es sich hierbei um eine Bevollmächtigung oder eine Abtretung handelt?
Bin mir nämlich unschlüssig welches Musterschreiben ich verfassen soll. Oder ist dies noch gar nicht als Mahnschreiben zu verstehen und man braucht nicht reagieren?
Ich versuche mal ein Foto mit einzustellen, keine Ahnung ob es klappt (bin neu hier)
MfG
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habe das gleiche erhalten
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Liebe genervte Schwalbe,
wir haben doch hier eine Sammlung der meisten Debcon-Schreiben. Hier findet man - in der Regel - sein Schreiben wieder und die entsprechenden Empfehlung. Grundlage ist natürlich, man liest sich es einmal durch.
wir haben doch hier eine Sammlung der meisten Debcon-Schreiben. Hier findet man - in der Regel - sein Schreiben wieder und die entsprechenden Empfehlung. Grundlage ist natürlich, man liest sich es einmal durch.
- 1. Wegweiser Inkasso lesen
2. Debcon-Schreiben, ehemals NZGB
- Spoiler öffnen und Schreiben 18.06.2013 + Empfehlungen lesen/beachten
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Eben! Massenabmahner verdammen andere, aber billigen sowie beschönigen die eigenen Handlungen.Steffen hat geschrieben:[quoteemBürgerrechtler](4) Kein gewerbliches Ausmaß (kein Normalsharer tut sowas gewerblich). Massenabmahner hingegen betreiben sehr wohl ein Gewerbe, und zwar in rechtl. Grauzonen sowie massenhaft.[/quoteem]
Na, na, na. Man kann nicht die eigenen Handlungen billigen sowie beschönigen, andere verdammen.
Na, na, na. Massenabmahner handeln sehr wohl in gewerblichem Ausmaß mit den massenhaft gespeicherten Vorratsdaten, Abtretungen u.dgl.Steffen hat geschrieben:[quoteemBürgerrechtler]Es geht nicht um “gewerbliches Ausmaß“, sondern man geht von ein “Handlen im gewerblichen Ausmaß“ aus.[/quoteem]
Ich gestehe jedem seine Standpunkte zu. Fakten bleiben dennoch Fakten:Steffen hat geschrieben:[quoteemBürgerrechtler]Urmanns massenhafte YouPorn-Geldeinforderungen waren und sind rechtswidrig (vgl. Gerichtsentscheide, die ich seit Wochen verlinke). Und Betrug liegt nicht erst dann vor, wenn ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, sondern sobald (!) Gelder rechtswidrig eingefordert, eingenommen und einbehalten werden…[/quoteem]
Ich gestehe Dir Deinen Standpunkt zu, bitte auch umgekehrt. Sie waren nicht rechtswidrig …
Sie waren rechtswidrig, vgl. u.a. Entscheid des AG Potsdam:
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http://www.anwalt.de/rechtstipps/redtube-ag-potsdam-stuft-pornostreaming-abmahnungen-als-rechtswidrig-ein_058093.html
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
bekam sonst wer (die Woche) Debcon-Post zu einer NZGB Abmahnung für DBM Videovertrieb (aus 2011) oder hab ich die übersehen?
Forderung glatte 1000,- ohne Fußballparolen.
wir haben doch hier eine Sammlung der meisten Debcon-Schreiben. Hier findet man - in der Regel - sein Schreiben wieder und die entsprechenden Empfehlung. Grundlage ist natürlich, man liest sich es einmal durch.
bekam sonst wer (die Woche) Debcon-Post zu einer NZGB Abmahnung für DBM Videovertrieb (aus 2011) oder hab ich die übersehen?
Forderung glatte 1000,- ohne Fußballparolen.
wir haben doch hier eine Sammlung der meisten Debcon-Schreiben. Hier findet man - in der Regel - sein Schreiben wieder und die entsprechenden Empfehlung. Grundlage ist natürlich, man liest sich es einmal durch.
- 1. Wegweiser Inkasso lesen
2. Debcon-Schreiben, ehemals NZGB
- Spoiler öffnen und Schreiben 18.06.2013 + Empfehlungen lesen/beachten
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemBürgerrechtler]Eben! Massenabmahner verdammen andere, aber billigen sowie beschönigen die eigenen Handlungen.[/quoteem]
Hm, Du solltest mir einmal nicht die Worte im Munde herumdrehen. Ich habe zwar einen nachgewiesen IQ eines Sack russischer Schrauben, aber ganz so trottlig bin ich dann doch nicht.
(…) Na, na, na. Man kann nicht die eigenen Handlungen billigen sowie beschönigen, andere verdammen. (…)
Diese Aussage war auf -DEINE- Person bezogen, was -DU- natürlich genau weißt. Auf so etwas habe ich keinen Bock, besonders nicht bei den Temperaturen. Soweit ich es verstehe, werden dann aber auch massenhafte Urheberrechtsverstöße geltend gemacht. Diesen Fakt vergisst Du immer schnell. Kein UrhR-Verstoß = keine Abmahnung; keine massenhaften UrhR-Verstöße = keine Massenabmahnungen. Punkt.
[quoteemBürgerrechtler]Na, na, na. Massenabmahner handeln sehr wohl in gewerblichem Ausmaß mit den massenhaft gespeicherten Vorratsdaten, Abtretungen u.dgl.[/quoteem]
Das ist mit Verlaub, Riesen großer Murks. Ich kenne keine Vorratsdatenspeicherung, und das Prozedere um den § 101 IX UrhG sollte 2014 schon bekannt sein. Natürlich verdienen Anwaltskanzleien und Inkassos ihr Geld damit. Abtretungen gehört zum ganz normalen Forderungsmanagement. Und das Kanzleien und Inkasso von der Gegenseite Daten speichern, das ist wohl nichts ungewöhnliches.
[quoteemBürgerrechtler]Ich gestehe jedem seine Standpunkte zu. Fakten bleiben dennoch Fakten: …[/quoteem]
Ersteres, allein mir fehlt der Glaube. Bei Zweiten, ich kann nichts von rechtswidrig lesen, außer von den entsprechenden Bloggern. Grundtenor des AG Potsdam: Abmahnung ist unwirksam, da keine UrhR verletzt wurden. Punkt.
VG Steffen
Hm, Du solltest mir einmal nicht die Worte im Munde herumdrehen. Ich habe zwar einen nachgewiesen IQ eines Sack russischer Schrauben, aber ganz so trottlig bin ich dann doch nicht.
(…) Na, na, na. Man kann nicht die eigenen Handlungen billigen sowie beschönigen, andere verdammen. (…)
Diese Aussage war auf -DEINE- Person bezogen, was -DU- natürlich genau weißt. Auf so etwas habe ich keinen Bock, besonders nicht bei den Temperaturen. Soweit ich es verstehe, werden dann aber auch massenhafte Urheberrechtsverstöße geltend gemacht. Diesen Fakt vergisst Du immer schnell. Kein UrhR-Verstoß = keine Abmahnung; keine massenhaften UrhR-Verstöße = keine Massenabmahnungen. Punkt.
[quoteemBürgerrechtler]Na, na, na. Massenabmahner handeln sehr wohl in gewerblichem Ausmaß mit den massenhaft gespeicherten Vorratsdaten, Abtretungen u.dgl.[/quoteem]
Das ist mit Verlaub, Riesen großer Murks. Ich kenne keine Vorratsdatenspeicherung, und das Prozedere um den § 101 IX UrhG sollte 2014 schon bekannt sein. Natürlich verdienen Anwaltskanzleien und Inkassos ihr Geld damit. Abtretungen gehört zum ganz normalen Forderungsmanagement. Und das Kanzleien und Inkasso von der Gegenseite Daten speichern, das ist wohl nichts ungewöhnliches.
[quoteemBürgerrechtler]Ich gestehe jedem seine Standpunkte zu. Fakten bleiben dennoch Fakten: …[/quoteem]
Ersteres, allein mir fehlt der Glaube. Bei Zweiten, ich kann nichts von rechtswidrig lesen, außer von den entsprechenden Bloggern. Grundtenor des AG Potsdam: Abmahnung ist unwirksam, da keine UrhR verletzt wurden. Punkt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn ihr auch diese Woche abgemahnt wurdet dann solltet ihr die Passage 1.1 von Seite 6-7 aus dem Wegweiser Inkasso nehmen.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Exakt. Trotz dieser Unwirksamkeit der Abmahnungen wurden durch U+C in tausenden Fällen die Gelder einkassiert und nicht zurückgezahlt. Punkt.Steffen hat geschrieben:Grundtenor des AG Potsdam: Abmahnung ist unwirksam, da keine UrhR verletzt wurden. Punkt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nun, wenn alles so klar war und ist, warum haben dann so viele rechtswidrig Abgemahnte freiwillig gezahlt und nicht für ihr Recht gekämpft
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@steffen
das frag ich mich hier schon länger.
So viel unschuldige hier.
Ist schon komisch.
Ich steh zu meinem Fehler und warte der Dinge ab.
das frag ich mich hier schon länger.
So viel unschuldige hier.
Ist schon komisch.
Ich steh zu meinem Fehler und warte der Dinge ab.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemFuture2013]das frag ich mich hier schon länger.
So viel unschuldige hier.
Ist schon komisch.[/quoteem]
Ich glaube es liegt einfach in der Natur des Menschen.
Wenn jemand unberechtigt abgemahnt wurde, soll er kämpfen und nicht hirnlos eine mod. UE abgeben. Am Lächerlichen finde ich all diejenigen, die einst mit der mod. UE das “Bett teilten“, und jetzt nachdem sie diese “Dienste“ “in Anspruch nahmen“, diese nicht mehr benötigen, sie als “Hure“ abstempeln.
Natürlich, Opfer bringen heißt Risiken eingehen ohne Garantie. Die meisten sind aber - hier sind wir doch einmal ehrlich - nicht dazu bereit! Man zahlt lieber eine Summe X-Minus, als zu kämpfen und X oder X-Plus zu riskieren.
VG Steffen
So viel unschuldige hier.
Ist schon komisch.[/quoteem]
Ich glaube es liegt einfach in der Natur des Menschen.
- 1. Dr. Gregory House: “Der Mensch lügt immer!“ sowie neigt man, ähnlich kleiner Kinder, wenn man bei etwas erwischt worden ist - zu Ausreden und Schuldzuweisungen, Einreden der Opferrolle usw.
2. Hinter einem anonymen Account, mit Wegwerf-Mail und IP-Anonymisierungstool, sowie in einer lilabunten Forenwelt, schreibt man,
a) was die Meute gern hört
b) was man gerne hören will
c) was man gern selbst hören will
d) ist man verbal mutig
3. Diskrepanz zwischen lilabunte Forenwelt <-> Realität
4. Keine weiß, ob hinter dem Nicknamen wirklich der Abgemahnte, der Filesharer, der vom AI Beauftragte, ein Interessierter, ein Engagierter, ein Troll, ein Mehrfach-Nick usw. sich verbirgt, was die Vertrauensfrage in den Mittelpunkt stellt
Wenn jemand unberechtigt abgemahnt wurde, soll er kämpfen und nicht hirnlos eine mod. UE abgeben. Am Lächerlichen finde ich all diejenigen, die einst mit der mod. UE das “Bett teilten“, und jetzt nachdem sie diese “Dienste“ “in Anspruch nahmen“, diese nicht mehr benötigen, sie als “Hure“ abstempeln.
Natürlich, Opfer bringen heißt Risiken eingehen ohne Garantie. Die meisten sind aber - hier sind wir doch einmal ehrlich - nicht dazu bereit! Man zahlt lieber eine Summe X-Minus, als zu kämpfen und X oder X-Plus zu riskieren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
http://www.recht-hat.de/urheberrecht/de ... n-zurueck/
Debcon, der zahnlose Säbelzahntiger der Abmahnbranche …Das Vorgehen von Debcon ist im Grunde recht leicht zu durchschauen: Diese Art der außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen werden massenweise versendet. Man hofft darauf, dass sich die Abgemahnten nach einem derart langen Zeitablauf nicht mehr mit der Angelegenheit auseinandersetzen wollen und sich freiwillig auf eine Zahlung einlassen. In manchen Fällen wurden auch gerichtliche Mahnbescheide beantragt. (...) In unter 10 Fällen – verglichen mit den mehreren hundert außergerichtlichen Schreiben also sehr wenige Fälle – wurden die Mahnverfahren weiter betrieben und Klagen eingeleitet (Anspruchsbegründungen). (...) In bereits 3 Fällen hat Debcon die eingereichten Klagen nach Erhalt unserer Klageerwiderungen zurückgenommen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Leute
Heute bekam ich auch den Mahnbescheid von Witten.
nachdem meine vorigen schreiben alle gleich waren wie hier im forum beschrieben.
die angelegnhet läuft seit april 2011.
ich habe gleich alles widersprochen und ab aufs postamt per einschreiben un rückantwort.
mal schauen was passiert.
Heute bekam ich auch den Mahnbescheid von Witten.
nachdem meine vorigen schreiben alle gleich waren wie hier im forum beschrieben.
die angelegnhet läuft seit april 2011.
ich habe gleich alles widersprochen und ab aufs postamt per einschreiben un rückantwort.
mal schauen was passiert.