Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Steffen, hallo Miteinander
habe grad einen Mahnbescheid aus einer alten "Debcon Sache" bekommen. Der Antragsteller ist neu, es ist der Rechteinhaber yxz und Prozessbevollmächtgter ist ein Herr Wulf aus Werl. Widerspruch ist fertig zum Postversand (Einschreiben).
Die Frage ist für mich, wo geht die Diskussion weiter im Wulf´s eigenen Diskussions-Eckchen oder hier unter Debcon.
Ach so Steffen, bist Du an dem Mahnbescheid interessiert? (natürlich nur als kopie -grins)
Grüße
Trester
habe grad einen Mahnbescheid aus einer alten "Debcon Sache" bekommen. Der Antragsteller ist neu, es ist der Rechteinhaber yxz und Prozessbevollmächtgter ist ein Herr Wulf aus Werl. Widerspruch ist fertig zum Postversand (Einschreiben).
Die Frage ist für mich, wo geht die Diskussion weiter im Wulf´s eigenen Diskussions-Eckchen oder hier unter Debcon.
Ach so Steffen, bist Du an dem Mahnbescheid interessiert? (natürlich nur als kopie -grins)
Grüße
Trester
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemTrester]Ach so Steffen, bist Du an dem Mahnbescheid interessiert? (natürlich nur als Kopie - grins)[/quoteem]
Mich schockt nichts mehr. Aber bitte, gern entersonalisiert.
[quoteemTrester]Die Frage ist für mich, wo geht die Diskussion weiter im Wulf´s eigenen Diskussions-Eckchen oder hier unter Debcon.[/quoteem]
Kannst gern hier weiter posten. An der Vorgehensweise ändert sich doch sowieso nichts.
Mich schockt nichts mehr. Aber bitte, gern entersonalisiert.
[quoteemTrester]Die Frage ist für mich, wo geht die Diskussion weiter im Wulf´s eigenen Diskussions-Eckchen oder hier unter Debcon.[/quoteem]
Kannst gern hier weiter posten. An der Vorgehensweise ändert sich doch sowieso nichts.
- 1. Widerspruch - insgesamt - (Fristgerecht, Doppelversand)
2. Klage = Anwalt und keinen übereilten Vergleich!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hallo zusammen,
dann reihe ich mich jetzt mal hier ein,denn auch bei uns flatterte ein MB v AG Hagen /RA Wulf , ins Haus. Forderung v 2012, ehemals U+c , dann Debcon.
Echt komisch, daß sowas, wenn, immer geballt auftritt.
Malschauen was mein RA dazu sagt.
vg
dann reihe ich mich jetzt mal hier ein,denn auch bei uns flatterte ein MB v AG Hagen /RA Wulf , ins Haus. Forderung v 2012, ehemals U+c , dann Debcon.
Echt komisch, daß sowas, wenn, immer geballt auftritt.
Malschauen was mein RA dazu sagt.
vg
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Sag bitte dann einmal Bescheid und lass dich nicht zu einem übereilten Vergleich drängen.
MB: Widerspruch und dann abwarten.
VG Steffen
Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)
Musterschreiben:
Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fazit:
Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.
Warum?
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
Musterschreiben
______________________________________________
Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage
Musterschreiben:
_______
SH für AW3P
_____________________
MB: Widerspruch und dann abwarten.
VG Steffen
Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)
Musterschreiben:
Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fazit:
Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.
Warum?
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.
Musterschreiben
<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten
Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.
<Ort>, den <Datum>
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten
Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.
<Ort>, den <Datum>
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax) |
______________________________________________
Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
stellen Einrede auf Verjährung!
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren
Musterschreiben:
Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.
Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.
Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage
Musterschreiben:
_______
SH für AW3P
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
paula2310 hat geschrieben:hallo zusammen,
dann reihe ich mich jetzt mal hier ein,denn auch bei uns flatterte ein MB v AG Hagen /RA Wulf , ins Haus. Forderung v 2012, ehemals U+c , dann Debcon.
Echt komisch, daß sowas, wenn, immer geballt auftritt.
Malschauen was mein RA dazu sagt.
vg
Hallo Paula2310,
lass mich doch mal wissen was dein RA dazu sagt...
Mfg
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Urmanns massenhafte YouPorn-Geldeinforderungen waren und sind rechtswidrig (vgl. Gerichtsurteile in Presseberichten, die ich seit Wochen verlinke). Und Betrug liegt nicht erst dann vor, wenn ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, sondern sobald (!) Gelder rechtswidrig eingefordert, eingenommen und einbehalten werden. Dies sind Tatsachen bei U+C, und zwar massenhaft (zigtausend rechtswidrig Abgemahnte). Ganz ehrlich.Steffen hat geschrieben:Mal ganz ehrlich.(…) , dass Debcon mit Massenbetrüger* Urmann kollaborierte, macht sie durch Mittäterschaft ebenso zur Massenbetrügerfirma. (…)
Tatsachen zu zensieren, brachte noch niemandem was. Ebensowenig bringt es was, rechtswidrige Geldeinnahmen als »Klärung einer Rechtsfrage« zu vertuschen. Zur »Klärung einer Rechtsfrage« sind Rechtsbrüche und Geldforderungen nicht nur unnötig, sondern illegal. Ohne bewusste, vorsätzliche Planung hätten U+C plus Hintermänner plus Scheinfirmen (die nun gedeckt und verschleiert werden) ihre Taten nicht in dieser Form organisieren und technisch durchführen können. Gerade als Jurist musste man wissen, was man da tat. Behauptet jemand, er wusste es nicht, so gilt: Unwissen schützt nicht vor Strafe.
Ich sag’s ihm gerade ins Gesicht. Sobald er mich vor Gericht zerrt. Ob letzteres jemals geschieht oder nicht: Auf jeden Fall nehme ich mein Grund- und Menschenrecht auf Redefreiheit und Tatsachen-Berichterstattung wahr, um massenhaft begangene Rechtswidrigkeiten aufzuzeigen — begangen von Urmann, in dessen Namen auch Debcon & Wulf »walten«.Steffen hat geschrieben:Diese Worte würdest Du -niemals- Urmann persönlich als Realperson schreiben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemBürgerrechtler]Urmanns massenhafte YouPorn-Geldeinforderungen waren und sind rechtswidrig (vgl. Ge-richtsurteile in Presseberichten, die ich seit Wochen verlinke). Und Betrug liegt nicht erst dann vor, wenn ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, sondern sobald (!) Gelder rechtswidrig eingefordert, eingenommen und einbehalten werden. Dies sind Tatsachen bei U+C, und zwar massenhaft (zigtausend rechtswidrig Abgemahnte). Ganz ehrlich.[/quoteem]
Ich gestehe Dir Deinen Standpunkt zu, bitte auch umgekehrt. Sie waren nicht rechtswidrig und was die Printmedien und Blogs schrieben/schrieben interessiert mich nicht. Und den aktuellen Sachverhalt, wurde mir schon im Dezember letzten Jahr als mögliche Variante offeriert.
Und die Abmahnungen waren erst einmal juristisch gesehen in Ordnung. Hier ging es um die Klärung der Rechtsfrage: Streaming = Urheberechtsverletzung oder nicht. Und soooooo eindeutig, wie jetzt alle tun, war es anfänglich eben nicht. Im Gegenteil, es herrschte Verwirrung und Unsicherheit (LG Köln, BMJ). Auch möchte ich nicht wissen, wie viele zahlten und wenige sich wehrten.
Natürlich, wenn es ein Urteil gibt, wo ermessen wird, das diese Redtube-Abmahnungen Betrug darstellen, hatte ich schon gesagt, darfst Du es 100-mal hier aufschreiben. Solange nicht, ist es kein Betrug, egal was wer meint.
VG Steffen
Ich gestehe Dir Deinen Standpunkt zu, bitte auch umgekehrt. Sie waren nicht rechtswidrig und was die Printmedien und Blogs schrieben/schrieben interessiert mich nicht. Und den aktuellen Sachverhalt, wurde mir schon im Dezember letzten Jahr als mögliche Variante offeriert.
Und die Abmahnungen waren erst einmal juristisch gesehen in Ordnung. Hier ging es um die Klärung der Rechtsfrage: Streaming = Urheberechtsverletzung oder nicht. Und soooooo eindeutig, wie jetzt alle tun, war es anfänglich eben nicht. Im Gegenteil, es herrschte Verwirrung und Unsicherheit (LG Köln, BMJ). Auch möchte ich nicht wissen, wie viele zahlten und wenige sich wehrten.
Natürlich, wenn es ein Urteil gibt, wo ermessen wird, das diese Redtube-Abmahnungen Betrug darstellen, hatte ich schon gesagt, darfst Du es 100-mal hier aufschreiben. Solange nicht, ist es kein Betrug, egal was wer meint.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn die Daten illegal beschafft wurden, und davon ist man in Hamburg von ausgegangen,
hätten die keine EV gegen The Archiv ergehen lassen!
Ebenso ist man ja in Köln ganz mächtig zurück gerudert - aber da hört man ja nichts mehr von.
Von den vielen Daten die dort beauskunft wurden hätte etliche KEINE Abmahnung erhalten dürfen,
somit waren die Abmahnungen auch NICHT rechtes.
Auch Anwälte obliegt es eine Schadensminimierung zu betreiben, und sich über die Rechtmäßigkeit
VORHER zu informieren - andernfalls macht sich ein Anwalt durchaus Schadensersatzpflichtig.
hätten die keine EV gegen The Archiv ergehen lassen!
Ebenso ist man ja in Köln ganz mächtig zurück gerudert - aber da hört man ja nichts mehr von.
Von den vielen Daten die dort beauskunft wurden hätte etliche KEINE Abmahnung erhalten dürfen,
somit waren die Abmahnungen auch NICHT rechtes.
Auch Anwälte obliegt es eine Schadensminimierung zu betreiben, und sich über die Rechtmäßigkeit
VORHER zu informieren - andernfalls macht sich ein Anwalt durchaus Schadensersatzpflichtig.
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- Beiträge: 3
- Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 05:18
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Freunde.
Ich habe wie alle hier zuerst von U+C im November 2011 eine Abmahnung bekommen. Da ich weder einen schnellen Internetanschluss bzw. ein kabeloses Modem bis heute besitze, zudem noch nie ein Filesharingprogramm auf meinem Rechner habe und zu guter letzt zu dem angeblichen "Tatzeitpunkt" nicht mal zuhause war an diesem Wochenende im April 2011 habe ich alle Schritte, die hier beschrieben wurden, eingeleitet. Modifizierte UE, Widerspruch gegen Debcon etc.
Heute nun, nachdem ich das Eigentorschreiben erhalten habe, trifft nun der MB ein, aber nicht von Debcon, sondern von MAGMA FILM (der Rechteinhaberin des 20 Jahre alten Hoppelwestern) und einem Anwalt aus Werl.
Was ist los? Hat nun Debcon die Lust verloren, ist das eine neue Masche oder muß ich mir ernhaft Sorgen machen, letztendlich für etwas verklagt zu werden, was ich tatsächlich nie getan habe. Spaßig ist auch, das die IP Adresse damals nur einmal geloggt wurde und das auch nur für ganz kurze Zeit, so das ich schon damals vermutete, das die IP Ermittlung durch U+C nicht gerade Professionell war.
Was meint Ihr?
Gruß Sanngetall
Ich habe wie alle hier zuerst von U+C im November 2011 eine Abmahnung bekommen. Da ich weder einen schnellen Internetanschluss bzw. ein kabeloses Modem bis heute besitze, zudem noch nie ein Filesharingprogramm auf meinem Rechner habe und zu guter letzt zu dem angeblichen "Tatzeitpunkt" nicht mal zuhause war an diesem Wochenende im April 2011 habe ich alle Schritte, die hier beschrieben wurden, eingeleitet. Modifizierte UE, Widerspruch gegen Debcon etc.
Heute nun, nachdem ich das Eigentorschreiben erhalten habe, trifft nun der MB ein, aber nicht von Debcon, sondern von MAGMA FILM (der Rechteinhaberin des 20 Jahre alten Hoppelwestern) und einem Anwalt aus Werl.
Was ist los? Hat nun Debcon die Lust verloren, ist das eine neue Masche oder muß ich mir ernhaft Sorgen machen, letztendlich für etwas verklagt zu werden, was ich tatsächlich nie getan habe. Spaßig ist auch, das die IP Adresse damals nur einmal geloggt wurde und das auch nur für ganz kurze Zeit, so das ich schon damals vermutete, das die IP Ermittlung durch U+C nicht gerade Professionell war.
Was meint Ihr?
Gruß Sanngetall
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Zur fraglichen Zeit kooperierte U+C mit einem fragwürdigen Unternehmen namens BHIP reliable (dass ich nicht lache!) netservices, welches mehrfach durch unzuverlässige IP-Adressen-Ermittlungen aufgefallen ist und später in neuer Inkarnation als rechtsmissbräuchliche Massenabmahner in eigener Sache Schiffbruch erlitten hat. Lesestoff:sanngetall hat geschrieben:ist auch, das die IP Adresse damals nur einmal geloggt wurde und das auch nur für ganz kurze Zeit, so das ich schon damals vermutete, das die IP Ermittlung durch U+C nicht gerade Professionell war.
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... immer-gut/
http://von-wegen-abmahnung.de/urteile/6 ... ip-adresse
http://www.damm-legal.de/olg-koeln-file ... ossen-sind
http://www.dr-wachs.de/blog/2012/08/10/ ... lesharing/
http://www.regensburg-digital.de/uc-tho ... /20122013/
http://www.ra-plutte.de/2012/09/aktuell ... -facebook/
So ziemlich jeder einzelne Aspekt der IP-Adressen-Ermittlung durch BHIP ist angreifbar, von der fachlichen Qualifikation des / der Mitarbeiter dieses nicht eingetragenen Einzelunternehmens (Florian B. betrieb zuvor einen Beamerverleih und handelte mit Wandtattoos, was auch immer das sein mag) bis zur Qualifikation des sogenannten Gutachters, der der Ermittlungssoftware damals eben nicht zuverlässiges Funktionieren bescheinigt hat (auch diese Lemurengestalt macht inzwischen etwas anderes). Angesichts der Vorgeschichte zwischen Florian B. und U+C erscheint es zudem mehr als zweifelhaft, dass der für die vor Gericht in den Ring steigen würde …
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
.......
Mit freundlicher Genehmigung, darf ich diesen MB zur Info veröffentlichen (ehemals U+C). Zum Betrachten, einfach auf das jeweilige Thumbnail klicken.
VG Steffen
Mit freundlicher Genehmigung, darf ich diesen MB zur Info veröffentlichen (ehemals U+C). Zum Betrachten, einfach auf das jeweilige Thumbnail klicken.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Diesen Brief (Mahnbescheid) hatte ich gestern auch im Briefkasten,soll ich jetzt ankreuzen,Ich wiederspreche den Anspruch insgesamt??
Können die eigentlich auch eine Schufaabfrage machen??
Können die eigentlich auch eine Schufaabfrage machen??
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemsugarbaby110]Diesen Brief (Mahnbescheid) hatte ich gestern auch im Briefkasten,soll ich jetzt ankreuzen, Ich widerspreche den Anspruch insgesamt??
Können die eigentlich auch eine Schufa-Abfrage machen??[/quoteem]
Wie jeder auf seinen MB reagiert, das bleibt ihm überlassen.
Wir können nur allgemein sagen:
Mahnbescheid (allgemein):
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Eins Schufa-Eintrag darf nur bei nicht widersprochenen Forderungen vorgenommen werden. Hat man 1-mal Widerspruch eingelegt, bzw. dem MB widersprochen, dürfen sie es nicht. Natürlich kann man sich kostenlos bei den entsprechende Schufa-Firmen informieren, ob oder ob nicht, und wenn er unberechtigt ihn entfernen lassen..
VG Steffen
Können die eigentlich auch eine Schufa-Abfrage machen??[/quoteem]
Wie jeder auf seinen MB reagiert, das bleibt ihm überlassen.
Wir können nur allgemein sagen:
Mahnbescheid (allgemein):
- 1. Widerspruch - insgesamt -
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
- 2.1. klagt man
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Eins Schufa-Eintrag darf nur bei nicht widersprochenen Forderungen vorgenommen werden. Hat man 1-mal Widerspruch eingelegt, bzw. dem MB widersprochen, dürfen sie es nicht. Natürlich kann man sich kostenlos bei den entsprechende Schufa-Firmen informieren, ob oder ob nicht, und wenn er unberechtigt ihn entfernen lassen..
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Danke Steffen,kennt ihr ev einen Anwalt den ihr mir empfehlen könntet??
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Einfach einmal hier umschauen: Liste empfohlener Anwälte.
Diese sind nach den entsprechenden Bundesländer aufgelistet. Einfach mit dem Mauszeiger auf den Menüpunkt (oben) empfohlene Anwälte gehen, dann öffnet sich das Untermenü. Natürlich ist es kein Dogma, sondern eine Empfehlung.
VG Steffen
Diese sind nach den entsprechenden Bundesländer aufgelistet. Einfach mit dem Mauszeiger auf den Menüpunkt (oben) empfohlene Anwälte gehen, dann öffnet sich das Untermenü. Natürlich ist es kein Dogma, sondern eine Empfehlung.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
Habe mal eine etwas grundlegendere Frage da ich finde immer Sätze finde wie: "Jeder muss wissen wieviel Risiko er eingehen will" usw..
Was ist denn eigentlich das worst case Szenario falls gegen einen geklagt wird und man sich nicht außergerichtlich einigt?
Habe MB über ca. 850€. Abmahnung 2011 von U+C, dann Debcon, jetzt MB.
Gruß
G.
Habe mal eine etwas grundlegendere Frage da ich finde immer Sätze finde wie: "Jeder muss wissen wieviel Risiko er eingehen will" usw..
Was ist denn eigentlich das worst case Szenario falls gegen einen geklagt wird und man sich nicht außergerichtlich einigt?
Habe MB über ca. 850€. Abmahnung 2011 von U+C, dann Debcon, jetzt MB.
Gruß
G.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
Widerspruch geht bei mir mit Doppelversand morgen raus! Halt euch auf den laufenden wie es weitergeh!
Mfg
Will85
Widerspruch geht bei mir mit Doppelversand morgen raus! Halt euch auf den laufenden wie es weitergeh!
Mfg
Will85
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
O.K. Danke.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
habe auch mal wieder Post vom AG Hagen bekommen.
Jetzt von: Klaus Buttgereit BB Video GmbH, Witzlebenstr. 14, 45472 Mülheim a. d. Ruhr
Antwort: Widerspruch !! denn
(Den MB habe ich Steffen geschickt, wenn er möchte kann er ihn hier einstellen)
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habe auch mal wieder Post vom AG Hagen bekommen.
Jetzt von: Klaus Buttgereit BB Video GmbH, Witzlebenstr. 14, 45472 Mülheim a. d. Ruhr
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(Den MB habe ich Steffen geschickt, wenn er möchte kann er ihn hier einstellen)
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Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Morgen zusammen,
habe da wohl was nicht mitbekommen, ich habe auch einen MB bekommen, habe dem dann auch sofort fristgerecht widersprochen. Den Widerspruch habe ich per Einschreiben mit Rückschein an das AG geschickt, das sollte doch eigentlich reichen, oder? Steffen schreibt da ja was von "Doppelversand"...
Gruß
Holger
habe da wohl was nicht mitbekommen, ich habe auch einen MB bekommen, habe dem dann auch sofort fristgerecht widersprochen. Den Widerspruch habe ich per Einschreiben mit Rückschein an das AG geschickt, das sollte doch eigentlich reichen, oder? Steffen schreibt da ja was von "Doppelversand"...
Gruß
Holger