Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

Antworten
Nachricht
Autor
trester
Beiträge: 37
Registriert: Dienstag 10. Mai 2011, 19:55

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1721 Beitrag von trester » Mittwoch 14. Mai 2014, 13:50

Hallo Steffen, hallo Miteinander

habe grad einen Mahnbescheid aus einer alten "Debcon Sache" bekommen. Der Antragsteller ist neu, es ist der Rechteinhaber yxz und Prozessbevollmächtgter ist ein Herr Wulf aus Werl. Widerspruch ist fertig zum Postversand (Einschreiben).
Die Frage ist für mich, wo geht die Diskussion weiter im Wulf´s eigenen Diskussions-Eckchen oder hier unter Debcon.

Ach so Steffen, bist Du an dem Mahnbescheid interessiert? (natürlich nur als kopie -grins)

Grüße
Trester

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1722 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Mai 2014, 15:17

[quoteemTrester]Ach so Steffen, bist Du an dem Mahnbescheid interessiert? (natürlich nur als Kopie - grins)[/quoteem]
Mich schockt nichts mehr. Aber bitte, gern entersonalisiert.

[quoteemTrester]Die Frage ist für mich, wo geht die Diskussion weiter im Wulf´s eigenen Diskussions-Eckchen oder hier unter Debcon.[/quoteem]
Kannst gern hier weiter posten. An der Vorgehensweise ändert sich doch sowieso nichts.
  • 1. Widerspruch - insgesamt - (Fristgerecht, Doppelversand)
    2. Klage = Anwalt und keinen übereilten Vergleich!
VG Steffen

paula2310
Beiträge: 6
Registriert: Montag 8. Juli 2013, 14:14

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1723 Beitrag von paula2310 » Mittwoch 14. Mai 2014, 15:30

hallo zusammen,

dann reihe ich mich jetzt mal hier ein,denn auch bei uns flatterte ein MB v AG Hagen /RA Wulf , ins Haus. Forderung v 2012, ehemals U+c , dann Debcon.
Echt komisch, daß sowas, wenn, immer geballt auftritt.
Malschauen was mein RA dazu sagt.

vg

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1724 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Mai 2014, 15:52

Sag bitte dann einmal Bescheid und lass dich nicht zu einem übereilten Vergleich drängen.

MB: Widerspruch und dann abwarten.

VG Steffen




Debcon‘s neustes Schreiben April 2014:
Abtretungsmitteilung
(ehemals U+C)




Musterschreiben:

Bild


Im neusten Schreiben informiert Debcon die ehemals “U+C-Abgemahnten“ über die Abtretung
der Forderungen vom RI “Silwa Filmvertrieb GmbH“ an Debcon.
Im weiteren werden die Forderungen aufgeschlüsselt und die Zahlung des Betrages gefordert.
Warum U+C die Forderungen nicht weiter geltend macht, entzieht sich meiner Kenntnis.



Fazit:

Dieses Schreiben hat zwar einen rein formellen Charakter, die gestellten Forderungen müssen
aber unverzüglich zurückgewiesen werden.

Warum?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier eindeutig!
§ 410 - Aushändigung der Abtretungsurkunde - BGB
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer
von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet
. Eine Kündigung
oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde
erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die
Abtretung schriftlich angezeigt hat.



Musterschreiben

<Herr/Frau> <Vorname Name>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per Telefax: +49 (0)2302/70714-15
Vorab per E-Mail: info@debcon.de
Debcon GmbH
Steinstraße 4
58452 Witten

Zurückweisung der Forderungen wegen Nichtberechtigung
Inkassozeichen: <Inkassozeichen>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich, <Vorname Name>, Ihre Forderungen als nicht berechtigt zurück. Der § 410 Abs. 1 BGB
ist hier unstrittig. Im Übrigen, wenn überhaupt, wäre ich nur gegen Aushändigung der Abtretungsurkunde
zu einer Leistung verpflichtet gewesen.. Dieses ist nicht geschehen.

<Ort>, den <Datum>


Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Bitte auch hier per Doppelversand (Einschreiber + E-Mail oder Fax; Einschreiber + E-Mail + Fax)




______________________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
______________________________________






Debcon‘s Schreiben März 2014:

1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)

....................

2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)

....................

3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)

Bild



......................



Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)

Bild


......................


Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.


Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!

    => Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
    stellen Einrede auf Verjährung!

Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



...................



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild


2014:

Bild


Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.







Debcon‘s Schreiben 2013:
Zur Verjährungsfrage



Musterschreiben:

Bild



_______

SH für AW3P
_____________________


Danke an allen, die Ihre Schreiben zur freien Verfügung stellen!

Will85
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 13. Mai 2014, 12:30

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1725 Beitrag von Will85 » Mittwoch 14. Mai 2014, 23:05

paula2310 hat geschrieben:hallo zusammen,

dann reihe ich mich jetzt mal hier ein,denn auch bei uns flatterte ein MB v AG Hagen /RA Wulf , ins Haus. Forderung v 2012, ehemals U+c , dann Debcon.
Echt komisch, daß sowas, wenn, immer geballt auftritt.
Malschauen was mein RA dazu sagt.

vg

Hallo Paula2310,

lass mich doch mal wissen was dein RA dazu sagt...

Mfg

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1726 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 15. Mai 2014, 15:40

Steffen hat geschrieben:
(…) , dass Debcon mit Massenbetrüger* Urmann kollaborierte, macht sie durch Mittäterschaft ebenso zur Massenbetrügerfirma. (…)
Mal ganz ehrlich.
Urmanns massenhafte YouPorn-Geldeinforderungen waren und sind rechtswidrig (vgl. Gerichtsurteile in Presseberichten, die ich seit Wochen verlinke). Und Betrug liegt nicht erst dann vor, wenn ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, sondern sobald (!) Gelder rechtswidrig eingefordert, eingenommen und einbehalten werden. Dies sind Tatsachen bei U+C, und zwar massenhaft (zigtausend rechtswidrig Abgemahnte). Ganz ehrlich.

Tatsachen zu zensieren, brachte noch niemandem was. Ebensowenig bringt es was, rechtswidrige Geldeinnahmen als »Klärung einer Rechtsfrage« zu vertuschen. Zur »Klärung einer Rechtsfrage« sind Rechtsbrüche und Geldforderungen nicht nur unnötig, sondern illegal. Ohne bewusste, vorsätzliche Planung hätten U+C plus Hintermänner plus Scheinfirmen (die nun gedeckt und verschleiert werden) ihre Taten nicht in dieser Form organisieren und technisch durchführen können. Gerade als Jurist musste man wissen, was man da tat. Behauptet jemand, er wusste es nicht, so gilt: Unwissen schützt nicht vor Strafe.
Steffen hat geschrieben:Diese Worte würdest Du -niemals- Urmann persönlich als Realperson schreiben.
Ich sag’s ihm gerade ins Gesicht. Sobald er mich vor Gericht zerrt. Ob letzteres jemals geschieht oder nicht: Auf jeden Fall nehme ich mein Grund- und Menschenrecht auf Redefreiheit und Tatsachen-Berichterstattung wahr, um massenhaft begangene Rechtswidrigkeiten aufzuzeigen — begangen von Urmann, in dessen Namen auch Debcon & Wulf »walten«.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1727 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. Mai 2014, 16:12

[quoteemBürgerrechtler]Urmanns massenhafte YouPorn-Geldeinforderungen waren und sind rechtswidrig (vgl. Ge-richtsurteile in Presseberichten, die ich seit Wochen verlinke). Und Betrug liegt nicht erst dann vor, wenn ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, sondern sobald (!) Gelder rechtswidrig eingefordert, eingenommen und einbehalten werden. Dies sind Tatsachen bei U+C, und zwar massenhaft (zigtausend rechtswidrig Abgemahnte). Ganz ehrlich.[/quoteem]

Ich gestehe Dir Deinen Standpunkt zu, bitte auch umgekehrt. Sie waren nicht rechtswidrig und was die Printmedien und Blogs schrieben/schrieben interessiert mich nicht. Und den aktuellen Sachverhalt, wurde mir schon im Dezember letzten Jahr als mögliche Variante offeriert.

Und die Abmahnungen waren erst einmal juristisch gesehen in Ordnung. Hier ging es um die Klärung der Rechtsfrage: Streaming = Urheberechtsverletzung oder nicht. Und soooooo eindeutig, wie jetzt alle tun, war es anfänglich eben nicht. Im Gegenteil, es herrschte Verwirrung und Unsicherheit (LG Köln, BMJ). Auch möchte ich nicht wissen, wie viele zahlten und wenige sich wehrten.

Natürlich, wenn es ein Urteil gibt, wo ermessen wird, das diese Redtube-Abmahnungen Betrug darstellen, hatte ich schon gesagt, darfst Du es 100-mal hier aufschreiben. Solange nicht, ist es kein Betrug, egal was wer meint.

VG Steffen

The Grinch
Beiträge: 198
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1728 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 15. Mai 2014, 16:38

Wenn die Daten illegal beschafft wurden, und davon ist man in Hamburg von ausgegangen,
hätten die keine EV gegen The Archiv ergehen lassen!
Ebenso ist man ja in Köln ganz mächtig zurück gerudert - aber da hört man ja nichts mehr von.
Von den vielen Daten die dort beauskunft wurden hätte etliche KEINE Abmahnung erhalten dürfen,
somit waren die Abmahnungen auch NICHT rechtes.

Auch Anwälte obliegt es eine Schadensminimierung zu betreiben, und sich über die Rechtmäßigkeit
VORHER zu informieren - andernfalls macht sich ein Anwalt durchaus Schadensersatzpflichtig.

sanngetall
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 05:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1729 Beitrag von sanngetall » Donnerstag 15. Mai 2014, 19:01

Hallo Freunde.

Ich habe wie alle hier zuerst von U+C im November 2011 eine Abmahnung bekommen. Da ich weder einen schnellen Internetanschluss bzw. ein kabeloses Modem bis heute besitze, zudem noch nie ein Filesharingprogramm auf meinem Rechner habe und zu guter letzt zu dem angeblichen "Tatzeitpunkt" nicht mal zuhause war an diesem Wochenende im April 2011 habe ich alle Schritte, die hier beschrieben wurden, eingeleitet. Modifizierte UE, Widerspruch gegen Debcon etc.
Heute nun, nachdem ich das Eigentorschreiben erhalten habe, trifft nun der MB ein, aber nicht von Debcon, sondern von MAGMA FILM (der Rechteinhaberin des 20 Jahre alten Hoppelwestern) und einem Anwalt aus Werl.
Was ist los? Hat nun Debcon die Lust verloren, ist das eine neue Masche oder muß ich mir ernhaft Sorgen machen, letztendlich für etwas verklagt zu werden, was ich tatsächlich nie getan habe. Spaßig ist auch, das die IP Adresse damals nur einmal geloggt wurde und das auch nur für ganz kurze Zeit, so das ich schon damals vermutete, das die IP Ermittlung durch U+C nicht gerade Professionell war.

Was meint Ihr? ..,mk..,

Gruß Sanngetall

Nö ich nicht

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1730 Beitrag von fu+c » Freitag 16. Mai 2014, 09:27

sanngetall hat geschrieben:ist auch, das die IP Adresse damals nur einmal geloggt wurde und das auch nur für ganz kurze Zeit, so das ich schon damals vermutete, das die IP Ermittlung durch U+C nicht gerade Professionell war.
Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Zur fraglichen Zeit kooperierte U+C mit einem fragwürdigen Unternehmen namens BHIP reliable (dass ich nicht lache!) netservices, welches mehrfach durch unzuverlässige IP-Adressen-Ermittlungen aufgefallen ist und später in neuer Inkarnation als rechtsmissbräuchliche Massenabmahner in eigener Sache Schiffbruch erlitten hat. Lesestoff:

http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... immer-gut/
http://von-wegen-abmahnung.de/urteile/6 ... ip-adresse
http://www.damm-legal.de/olg-koeln-file ... ossen-sind
http://www.dr-wachs.de/blog/2012/08/10/ ... lesharing/
http://www.regensburg-digital.de/uc-tho ... /20122013/
http://www.ra-plutte.de/2012/09/aktuell ... -facebook/

So ziemlich jeder einzelne Aspekt der IP-Adressen-Ermittlung durch BHIP ist angreifbar, von der fachlichen Qualifikation des / der Mitarbeiter dieses nicht eingetragenen Einzelunternehmens (Florian B. betrieb zuvor einen Beamerverleih und handelte mit Wandtattoos, was auch immer das sein mag) bis zur Qualifikation des sogenannten Gutachters, der der Ermittlungssoftware damals eben nicht zuverlässiges Funktionieren bescheinigt hat (auch diese Lemurengestalt macht inzwischen etwas anderes). Angesichts der Vorgeschichte zwischen Florian B. und U+C erscheint es zudem mehr als zweifelhaft, dass der für die vor Gericht in den Ring steigen würde …

:rl

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1731 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Mai 2014, 14:17

Bild.......Bild


Mit freundlicher Genehmigung, darf ich diesen MB zur Info veröffentlichen (ehemals U+C). Zum Betrachten, einfach auf das jeweilige Thumbnail klicken.

VG Steffen

sugarbaby110
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 20. Oktober 2012, 15:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1732 Beitrag von sugarbaby110 » Samstag 17. Mai 2014, 15:14

Diesen Brief (Mahnbescheid) hatte ich gestern auch im Briefkasten,soll ich jetzt ankreuzen,Ich wiederspreche den Anspruch insgesamt??
Können die eigentlich auch eine Schufaabfrage machen??

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1733 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Mai 2014, 15:58

[quoteemsugarbaby110]Diesen Brief (Mahnbescheid) hatte ich gestern auch im Briefkasten,soll ich jetzt ankreuzen, Ich widerspreche den Anspruch insgesamt??
Können die eigentlich auch eine Schufa-Abfrage machen??[/quoteem]

Wie jeder auf seinen MB reagiert, das bleibt ihm überlassen.

Wir können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

Bild



Eins Schufa-Eintrag darf nur bei nicht widersprochenen Forderungen vorgenommen werden. Hat man 1-mal Widerspruch eingelegt, bzw. dem MB widersprochen, dürfen sie es nicht. Natürlich kann man sich kostenlos bei den entsprechende Schufa-Firmen informieren, ob oder ob nicht, und wenn er unberechtigt ihn entfernen lassen..

VG Steffen

sugarbaby110
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 20. Oktober 2012, 15:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1734 Beitrag von sugarbaby110 » Sonntag 18. Mai 2014, 12:48

Danke Steffen,kennt ihr ev einen Anwalt den ihr mir empfehlen könntet??

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1735 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. Mai 2014, 12:56

Einfach einmal hier umschauen: Liste empfohlener Anwälte.

Diese sind nach den entsprechenden Bundesländer aufgelistet. Einfach mit dem Mauszeiger auf den Menüpunkt (oben) empfohlene Anwälte gehen, dann öffnet sich das Untermenü. Natürlich ist es kein Dogma, sondern eine Empfehlung.


VG Steffen

gonzles123
Beiträge: 2
Registriert: Sonntag 18. Mai 2014, 11:01

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1736 Beitrag von gonzles123 » Montag 19. Mai 2014, 21:43

Hallo,

Habe mal eine etwas grundlegendere Frage da ich finde immer Sätze finde wie: "Jeder muss wissen wieviel Risiko er eingehen will" usw..

Was ist denn eigentlich das worst case Szenario falls gegen einen geklagt wird und man sich nicht außergerichtlich einigt?

Habe MB über ca. 850€. Abmahnung 2011 von U+C, dann Debcon, jetzt MB.

Gruß

G.

Will85
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 13. Mai 2014, 12:30

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1737 Beitrag von Will85 » Dienstag 20. Mai 2014, 16:58

Hallo,

Widerspruch geht bei mir mit Doppelversand morgen raus! Halt euch auf den laufenden wie es weitergeh!



Mfg
Will85

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1738 Beitrag von Steffen » Dienstag 20. Mai 2014, 17:18

O.K. Danke.

VG Steffen

Benutzeravatar
Streber24
Beiträge: 40
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 19:01

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1739 Beitrag von Streber24 » Dienstag 20. Mai 2014, 19:45

Hallo zusammen,

habe auch mal wieder Post vom AG Hagen bekommen.

Jetzt von: Klaus Buttgereit BB Video GmbH, Witzlebenstr. 14, 45472 Mülheim a. d. Ruhr

Antwort: Widerspruch !! givefünf denn Nö ich nicht

(Den MB habe ich Steffen geschickt, wenn er möchte kann er ihn hier einstellen)


.............................

Bild.....Bild

Zum Lesen, Thumbnail anklicken!
Grüße

streber24

Dark2605
Beiträge: 16
Registriert: Samstag 16. Juli 2011, 13:00

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1740 Beitrag von Dark2605 » Mittwoch 21. Mai 2014, 07:52

Guten Morgen zusammen,
habe da wohl was nicht mitbekommen, ich habe auch einen MB bekommen, habe dem dann auch sofort fristgerecht widersprochen. Den Widerspruch habe ich per Einschreiben mit Rückschein an das AG geschickt, das sollte doch eigentlich reichen, oder? Steffen schreibt da ja was von "Doppelversand"...
Gruß
Holger

Antworten