Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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userroy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1561 Beitrag von userroy » Mittwoch 19. März 2014, 15:09

Hallo zusammen, habe das schreiben heute auch bekommen wo es heißt das ich mir kein eigentor schiessen soll.
Ich habe diesmal die Möglichkeit selbst einmal ein Schiedsrichter zu sein.
Von mir wollen die 1000€ haben wie es zum anfang war. Nö ich nicht

baynay Roy

strator
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1562 Beitrag von strator » Mittwoch 19. März 2014, 15:29

Hallo zusammen,
ich bin schon Längerezeit ein begeisterter Leser dieses Themas. Ich bin selbst auch betroffen.

Ich gehöre auch zu dem Kreis der WM-Briefe.

Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
Ist das so ? oder ist bei dem Text ein Juristischer Haken ?

Ich möchte mich hier auch mal bei euch allen bedanken, ich denke ihr macht vielen Leuten(wie auch mir) Mut.

:te



Debcon.jpg

Bitte immer alles schwärzen. Insbesondere Bankverbindungen, eigene Namen usw.
Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
Yep.

VG Steffen

Vicky
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1563 Beitrag von Vicky » Mittwoch 19. März 2014, 16:16

Hallo , wir haben auch diese Post bekommen , mit dem Eigentor . Bei uns beträgt auch die Forderung von 1000€ . Da ich kein Fußball spiele , können sie lange warten .

Roda-Alemanne
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1564 Beitrag von Roda-Alemanne » Mittwoch 19. März 2014, 17:03

Tag zusammen,

Auch bei mir das gleiche Bild: 1000,- € Forderung und das Weltmeister-Gefasel! 4-Gewinnt war schon übel, aber jetzt die Fußball-Weltmeisterschaft in den Dreck zu ziehen, schlägt dem Fass den Boden aus!

Greetings

V.

moon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1565 Beitrag von moon » Mittwoch 19. März 2014, 17:36

Hi,

dachte eigentlich dass ich schonmal angemeldet war.. egal.

hab auch heute den WM-Brief mit der Urforderung bekommen - knapp 200 Euro.

Wenn ich von den Daten ausgehe, die ich im Urschreiben von denen bekommen habe -

Ursprünglich Baek-Law
Rechtsgutverletzung Ende November 09
Abgemahnt Ende November 10
Erstes schreiben von Debcon Ende Oktober 12

Dann sollte nach Adam Riese der Klarname dem Urgläubiger 2010 bekannt geworden sein.. logischerweise.
Dann wäre der Start der 3 Jahre 01.01.2011 gewesen.. und das Ende dann am 31.12.2013. Somit wäre der heutige Brief ausserhalb der 3 Jahre.

MUSS ich denen jetzt mit der "Einrede der Verjährung" antworten ? Oder mache ich was falsch wenn ich das nicht tue ?

Schöne Grüße,

moon


EDIT:

Habe was gefunden.. unter Inkasso-Wissen..

Leistungsverweigerung des Schuldners nach Eintritt der Verjährung

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, ohne dass der Anspruch geltend gemacht worden wäre, tritt die Verjährung ein mit der Folge, dass der Schuldner diesen Umstand einer späteren Inanspruchnahme durch seinen Gläubiger dauerhaft entgegensetzen kann. Ihm steht die so genannte Einrede der Verjährung zu. Der Schuldner muss sich allerdings ausdrücklich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen, denn mit der Verjährung erlischt die Forderung nicht etwa, sondern ihre Durchsetzbarkeit ist nur durch Zeitablauf gehemmt. Das bedeutet insbesondere, dass der Schuldner im Prozess die Einrede der Verjährung erheben muss. Unterlässt er dies, wird er zur Leistung verurteilt, denn das Gericht prüft die Voraussetzungen der Verjährung nicht von Amts wegen.


Kann ich das mehr oder weniger formlos machen ? Wobei die hier vom Prozessfall schreiben. Kann oder muss ich das bereits jetzt machen damit die Sache gar nicht erst soweit kommt ?

Sehr geehrte...

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom / mit AZ XX ... erhebe(?) stelle(?) ich hiermit die Einrede der Verjährung.

Mit freundlichen Grüßen,

moon



Würde das schon so reichen ?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1566 Beitrag von Steffen » Mittwoch 19. März 2014, 19:01

Kann ich das mehr oder weniger formlos machen ?
Kannst Du.

VG Steffen

spoxone
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1567 Beitrag von spoxone » Mittwoch 19. März 2014, 20:00

Hab vor dem sommer 2013 Widersprochen, dann kamen 2 Bettelbriefe und seit juli 2013 war ruhe im Karton, aber jetzt musste mir so ein lächerlicher Brief in den Briefkasten flattern...

Das mit der WM ist ein totaler Witz.

Sumselbrumm
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1568 Beitrag von Sumselbrumm » Mittwoch 19. März 2014, 20:11

Hab das Schreiben auch bekommen, bei der Debcon scheinen die Kopierer mal wieder heißzulaufen. Abheften und abwarten.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1569 Beitrag von Steffen » Mittwoch 19. März 2014, 20:57

Wer es möchte, die Forderungen verjährt sind, sollte Debcon einen Dreizeiler schicken.


Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.





Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law)



Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.



Musterschreiben:

Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“

Bild


Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)

Bild



Inhalt:

Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.

Empfohlene Vorgehensweisen:

Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
    => Archivieren.
    => Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
____________________

SH für AW3P
______________________________



Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)

Schreiben von Debcon 23.11.2013:
Widerspruch MB ohne bekannte Gründe
+ Vergleich in Höhe von 600 EUR
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Empfehlung:
  • Entweder zahlen oder Nichtzahlen!

Warum sollte man jetzt diesen Vergleich nicht vorschnell annehmen?
  • 1. Der Widerspruch zum MB bedarf keinerlei Begründung, egal ob dem Antragsteller Gründe hierfür nicht bekannt sind oder bekannt.
    2. Nach eingelegten Widerspruch wird der Antragsteller vom Streitgericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Das heißt = Klage!
    3. Ein weiteres -außergerichtliches- Fortsetzen des gerichtlichen Mahnverfahren zeugt nicht von einer ernst zu nehmenden Klagefreudigkeit.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________




Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!







Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::







Debcon‘s neustes Schreiben
März 2014:
Debcon - Anwalt eines Betroffenen
2013 - 35.000 gerichtliche Mahnverfahren
und entsprechende streitige Verfahren




Musterschreiben:

Bild


Sicherlich muss man sehen, dass man im Schriftverkehr nicht ganz so lustig ist,
wie im Fußball-WM-Schreiben. Oder doch? 35.000 gerichtliche Mahnverfahren, mit
den entsprechenden streitigen Verfahren bei Widerspruch ... hier war wohl der
Wunsch, Vater des Gedankens. Denn wenn ich so viele Verfahren in einem Jahr
erfolgreich führe, werde ich bei offenen Forderungen in Höhe von 1.286,80 EUR,
diese knallhart gerichtlich einfordern, und mich nicht mit 200 Okken zufriedengeben.
Also irgendwie dann doch wieder lustig.

Aber nicht vergessen, hier handelt es sich um einen Schriftwechsel zwischen Debcon
und einem Anwalt eines Betroffenen.

_______

SH für AW3P
_____________________

moon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1570 Beitrag von moon » Mittwoch 19. März 2014, 21:11

Hi,

ich bins nochmal.
Ich hätt da noch ne Frage..

Also...Baek Law hat Debcon hat die gesamte Forderung verkauft und abgetreten.Debcon möchte von mir 200€.

Mir gehts hier um die 3 Jahre für die Anwaltskosten usw. und die 10 Jahre für den reinen Schadensersatz bei der Verjährung.

In dem Urschreiben von BaekLaw sind diese Summen nicht explizit aufgeführt...es heisst da nur 100 € für Ermittlungskosten, anteilige Gerichtskosten usw. . Anwaltsgebühren und Schadensersatz sind nicht extra beziffert oder aufgeführt.
Die Differenz zu den geforderten 200 € sind dann eben die 100 €, die dann eben für Anwaltskosten und Schadensersatz übrig bleiben.
Schulde ich Debcon jetzt 100 €Schadensersatz und Anwaltskosten und 100 Gebühren usw. oder schulde ich denen einfach nur 200€ ?

Wenn mich Debcon jetzt verklagen sollte...Wie können die den reinen Schadensersatz, der noch einklagbar wäre, in Summe definieren wenn das in der Urforderung schon nicht exakt dargelegt ist ?

Wenn ich denen einfach nur die 200 Euro schulde.....was ist das dann im Sinne der Verjährung ??

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine :-)


Schöne Grüsse,

moon

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1571 Beitrag von Steffen » Mittwoch 19. März 2014, 22:09

Wenn man 500 abgetreten bekam - gekauft hat - kann man auch nur 500 einklagen.

Macht Euch darüber aber nicht allzu viele Gedanken. In einem Klageverfahren gibt es dann sehr viel Klärungsbedarf, was schon bei dem RI und Baek-Law beginnt und bei Debcon aufhört.

Und um die 10 Jahres Fristen, die haben doch nur Sinn, bei einem Schuldeingeständnis bzw. vorliegenden Fall einer Täterschaft. Dies dürfte im Grundsatz nicht vorliegen, da man gleich klagen würde und nicht lustige Schreiben versenden.

Bleibt hart, archiviert alles, stellt wo verjährt die Einrede - und gut. Nur, macht Euch nicht unnötige Gedanken, wo nicht notwendig. Dazu gibt es die Foren, die eine mögliche Vorgehensweise vorgeben.

VG Steffen

Hansestahl
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1572 Beitrag von Hansestahl » Donnerstag 20. März 2014, 06:53

Moin! Nach längerer Pause muss ich mal wieder was Posten.
Auch wenn es meine Vorredner vorweg genommen haben, der neue Debcon Brief ist der Hit!
Wie kann man nur so einen Geistigen Dünnsch....... schreiben?????!!!!!!!
Bei mir sind es 1000 Euro die Debcon beitreiben will. Konnte heute morgen nur nicht mehr gucken
ob es das Folgeschreiben vom Gerichtlichen MB war der im Herbst, wie bei so vielen, eintrudelte.
Das werd ich heute abend mal beim Bierchen kontrollieren.
Auch diese ankreuz geschichte wie ich denn Zahlen möchte........... :rp
Die haben Ideen. Das kann man echt nicht mehr ernst nehmen.......


In diesem Sinne
allen einen schönen Donnerstag

Grüße aus Hamburg
Hansestahl

Targhas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1573 Beitrag von Targhas » Donnerstag 20. März 2014, 10:59

Hab heute auch das WM-Schreiben bekommen.

Bei mir war die Forderung aber damals von U+C und nicht Baek-Law und bei meinem Schreiben ist auf der zweiten Seite nicht die Rede von 500€ in Raten abzuzahlen, sondern die gesamte Forderung in Höhe von 1286€, ansonsten sieht der Brief identisch aus, so weit ich es auf den ersten Blick sehen konnte

trester
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1574 Beitrag von trester » Donnerstag 20. März 2014, 13:58

Hallo Miteinand,

gerade auch mehrere Schreiben von Debcon in der Post gehabt (ex U+C), (Betrag ist 1286,--) die Hälfte verjährt. Wenn die unbedingt Porto verplempern wollen.

Was mich aber umtreibt ist die Frage welcher Zeitraum zwischen der Anordnung des Gerichtes und der Mitteilung des Providers an den Anwalt (U+C) vergangen ist.
Bei Terminen im November, Dezember ist das so eine Sache wann die Verjährung beginnt. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte kann man eigentlich nur das Datum des Abmahnschreiben als Beginn der Verjährung zur "Berechnung" herannziehen.

Kann jemand Erfahrungswerte mitteilen wie die Fristen bei den größeren Providern sind. (Ist es ein Zeitraum von Tagen oder Wochen oder gar Monaten?).

Grüße Trester

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1575 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 20. März 2014, 14:26

Bei mir ist er auch eingetrudelt der WM-Brief.

Ist schon eine Lachnummer.

Wollen bei mir 1000,00€

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1576 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. März 2014, 15:12

Hallo @Future2013,

kannst Du mir einmal bitte Dein Fußball-WM-Schreiben
mit der Forderung 1.000,- € einscannen und zuschicken?

Danke im Voraus - VG Steffen

Future2013
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1577 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 20. März 2014, 15:49

Steffen hat geschrieben:Hallo @Future2013,

kannst Du mir einmal bitte Dein Fußball-WM-Schreiben
mit der Forderung 1.000,- € einscannen und zuschicken?

Danke im Voraus - VG Steffen

unterwegs zu Dir

Alter Sack
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1578 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 20. März 2014, 15:55

Jetzt wird's lustig!!! Mein Logg-Datum ist der 6.8.2010, Abmahnung dann am 16.9.2010. Will heißen, Klarname war U+C in 2010 bekannt, Verjährung wäre damit, da danach nur Schreiben von U+C und Debcon folgten, 31.12.2013. Letztes Schreiben von Debcon übrigens am 10.4.2013 der witzige VIER gewinnt- Brief! Heute nun der Eigentor-Brief mit Forderung in Höhe von 1286,80 Euro, zahlbar bis 28.3.2014. Zum Schluss dann die Androhung gerichtlicher Maßnahmen bei Nichtzahlung. Jetzt muss ich sagen, dass ich nicht übel Lust verspüre, mich ins Auto zu setzen, nach Witten zu fahren und die Sache persönlich zu klären. Hält man UNS jetzt für komplette Idioten oder sitzen bei Debcon selbige?

Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1579 Beitrag von Bürgerrechtler » Donnerstag 20. März 2014, 16:13

strator hat geschrieben:
Eigentlich sollte auch bei mir schon die Verjährung eingetretten sein, Debcon hat mir das selbst im letzten Brief, vor dem WM-Brief, so mitgeteilt.
Yep.

VG Steffen
Macht Debcon sich nicht strafbar, wenn die trotz Verjährung weiterhin fordern und erpressen? Es kann doch nicht angehen, dass in D. sowas legal/halblegal ist. Denn auf Dauer kommt dies folgendem gleich: Belästigung, Zermürbung, Eindringen in die Privatsphäre, Hausfriedensbruch, Psychoterror, Nötigung, Rechtsmissbrauch etc.! Wer kein Single ist, muss sich immer wieder entsprechende Fragen anhören; Debcon weiß das genau und baut darauf auf.

Roda-Alemanne
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1580 Beitrag von Roda-Alemanne » Donnerstag 20. März 2014, 16:17

Hallo Steffen,

Du hast auch von mir eine E-Mail mit dem Scan "Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie ihren Schuldenfaktor!"

Gruß

V.

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