Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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frankfabian
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1001 Beitrag von frankfabian » Mittwoch 16. Oktober 2013, 20:26

Hallo, bin neu angemeldet, da ich seit ca 3 Jahren mit U+C bzw Debcon zu tun habe bin ich aber schon länger im Forum unterwegs. Danke erstmal für die vielen guten Infos.

Habe heute dann auch den Brief vom AG Hagen bekommen und war erstmal ziemlich durch den Wind. Werde mich morgen mit meinem RA kurzschließen und dann auch mal dem Anspruch insgesamt widersprechen.
Hoffe ich bekomme dann auch den tollen Brief bei dem ich doch nur 250€ zahlen muss und befürchte, dann doch die Segel zu streichen und zu bezahlen...

Werde aber, falls dann nicht schon mehrfach gepostet, dann auch berichten...
Gruß und macht bitte weiter so!
Frank

Kiro123456
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1002 Beitrag von Kiro123456 » Donnerstag 17. Oktober 2013, 00:27

Mit dem letzten Brief, nach dem MB, ist man mir schon recht deutlich entgegen gekommen. Jetzt würde ich versuchen, den Betrag nochmals zu senken (versuchen kann man es ja) und falls man mir nochmals entgegen kommt, wüüüürde ich wohl zahlen...

Ich weiß, ich bin schwach....

Aber ganz ehrlich, ich hab die Nase voll, jeden Tag mit einem immer mulmiger werdenden Bauchgefühl vor dem Briefkasten zu stehen : (


Und um nochmal sicher zu gehen, wenn ich der Debcon das Zahle, ist dann wirklich Ende ?

Ich will nicht zahlen und dann kommt irgent eine andere Inkasso Firma oder sonstwer.

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1003 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 17. Oktober 2013, 07:41

wenn du dich verglichen hsst sind alle Forderungen pauschal abgegolten. Dann kann keine weitere Inkassofirma mit Forderungen kommen. Mit dem Vergleich ist die Sache erledigt.

VG

pmolurus
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1004 Beitrag von pmolurus » Donnerstag 17. Oktober 2013, 11:58

Hab mir die Beiträge nochmal durchgelesen und noch ne frage :D Also einige haben den MB ja schon wiedersprochen, bei mir kam der ja erst gestern wird also nächste woche per post und fax rausgehn. Danach bekommt man wie ich das rausgelesen hab nochmal ein "bettelbrief" von debcon? Wie schauts nun aus die Verjährung findet bei den meisten ja ende des Jahres statt (alle die 2010 mit dem misst angefangen haben) oder? Müsste Debcon nun innerhalb dieses Jahres noch klagen oder hat sich mit dem MB irgendwas dahingehend verändert? Sprich ich wiedersprech dem MB bekomm dann erneut nen Breif von Debcon (dann könnte ja schon fast November oder später sein) Wird dann doch recht eng zeitlich gesehn oder?
Wollen wir hoffen das keiner von uns mit einer Klage zu rechnen hat

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1005 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 17. Oktober 2013, 12:26

Lies einfach diesen Artikel aus der Chip

"http://praxistipps.chip.de/verjahrung-e ... uerts_2088"

VG

frank02
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1006 Beitrag von frank02 » Donnerstag 17. Oktober 2013, 15:57

Durch Mahnbescheid hätte die nochmal 6 Monate Verlängerung für alle Wege. Und so ein MB wird ja wohl ratzfatz gewährt. Aber könnte sich Debcon dann nicht die MB-Gebühren sparen, wenn die gleich "akzeptable" Angebote unterbreiten würden?

bs.sh
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1007 Beitrag von bs.sh » Sonntag 20. Oktober 2013, 23:24

Hallo,
ich möchte mal kurz versuchen meinen Fall zu schildern, da ich da in einigen Punkten unsicher bin.
2011 kam von Negele&Co. eine Abmahnung. Gerichtet war das Schreiben an meinen Vater, obwohl der Anschluss auf den Namen meiner beiden Eltern läuft. Damals ist mir das noch gar nicht so aufgefallen. Aber ist das überhaupt so in Ordnung?
Ich habe damals hier die mod UE genommen und mein Vater hat sie unterschrieben.
Jetzt meldet sich die Debcon im Auftrag von Negele wieder nur an meinen Vater und möchte 1000€.
Gut, ich könnte jetzt den Widerspruch von hier nehmen und abschicken. Aber ich habe da noch folgende Probleme.
1. Meine Eltern nutzen kein Internet, das nutze nur ich als im Haus lebender Sohn bzw. gelegentlich Enkelkinder oder sonstige Verwandte.
2. Wie schon erwähnt läuft der Anschluss über beide Eltern
3. mein Vater ist dement, ich weiß nicht, ob er noch unterschreiben kann. Vielleicht mit etwas Mühe. Meine Mutter könnte es zwar, aber an sie ist das Schreiben ja nicht gerichtet.
4. ich selber habe die abgemahnte Datei (ein Porno) sicher nicht absichtlich heruntergeladen, allerdings habe ich damals noch eine Tauschbörse benutzt, und es kam vor, dass ich etwas heruntergeladen hatte, was einen ganz anderen Titel hatte, sich dann aber als ein Porno herausstellte, denn ich dann gleich löschte. Ich kann also beim besten Willen nicht sagen, ob die Datei mal auf meinem Rechner war. Ich möchte nicht für etwas zahlen, was ich nicht getan habe, aber ich kann auch nicht 100% sagen, dass ich es nicht war. Ich habe immerhin andere Sachen heruntergeladen, aber sicher nicht absichtlich einen Porno, also auch nicht diesen. Was andere Verwandte getan haben, weiß ich nicht, aber meines Wissens hat nie jemand von denen eine Tauschbörse benutzt.
Was soll ich also tun? Nur den Widerruf schreiben und meinen Vater dazu quälen zu unterschreiben oder Debcon die Situation schildern und sagen, dass mein Vater kein Internet nutzt und nicht unterschreiben kann bzw. auch fragen, warum das Schreiben nur an ihn adressiert ist?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1008 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. Oktober 2013, 23:43

Zuerst einmal wird/werden immer diejenigen beauskunftet, die beim Provider als Vertragspartner stehen. Wenn beide AI, dann werden auch beide verauskunftet. Natürlich kann vom ursprünglichen Abmahner nur 1 AI angeschrieben worden sein, obwohl 2 AI verauskunftet wurden, oder es ist nur 1 AI beim Provider eingetragen. Ich weiß es nicht, dies könnte man aber mit einem einfachen Anruf abklären.

Wenn jemand dement ist und gesetzlich nicht rechtsfähig, hat er einem Vormund bzw. Vertreter. Dieser sollte sich nach dem Wegweiser Inkasso richten. Sollte es keinen Vormund/Vertreter geben, einfach einen Anwalt befragen.

VG Steffen

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1009 Beitrag von muensteraner » Montag 21. Oktober 2013, 09:57

Täusche ich mich oder ist es wirklich so, dass sich die Abmahnkanzleien schon mit den 2011er Fällen beschäftigten ?

Abmahnopfer2010
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1010 Beitrag von Abmahnopfer2010 » Montag 21. Oktober 2013, 10:35

Bei mir geht's jetzt langsam auf die Verjährung zu. Ist jetzt genau 3 Jahre her und mit Ende des Jahres sollte Verjährung eintreten. Ich habe jetzt seit Anfang 2013 nichts mehr von der Debcon gehört. Damals gab's noch ein Schreiben, dass ihr Geschäftsjahr sehr erfolgreich war und sie mir deswegen einen Rabatt einräumen wollten :D
Scheinbar haben sie es aufgegeben, geht es jemandem genauso?

Gruß

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1011 Beitrag von Steffen » Montag 21. Oktober 2013, 10:39

[quoteemmuensteraner]Täusche ich mich oder ist es wirklich so, dass sich die Abmahnkanzleien schon mit den
2011er Fällen beschäftigten?[/quoteem]

Gehen wir davon aus:

Bild

dann sehen wir, 2011 nahmen die -jedenfalls nur nach den Infos aus den anonymen
Datenbankeinträge- die Abmahnungen zahlenmäßig ab. 2010 war der statistische Zenit
erreicht.

Wenn man jetzt das Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
(09.10.2013) sieht, würde ich jetzt noch als Abmahner die Zeit nutzen, um so viel als
möglich -sofort- einzuklagen, ehe sich die "neue" Rechtsprechung gefestigt hat. Sicherlich
gibt es keine Rückwirkung auf "Altfälle", so wird der fliegende Gerichtsstand in den
Fällen auch gelten, wo man vor dem 09.10.2013 Klage eingereicht oder nach einem
widersprochenen MB die Ansprüche begründet hat. Aber die Vergangenheit hat gezeigt, das
Gerichte mit einer neuen Gesetzesregelung auch "mutiger" ermessen.

Es weiß aber niemand wo die "Reise" vor Gericht mit den "Neufällen" (Abmahnung nach dem
09.10.2013) hingeht. Ist es der Meilenstein im Abmahnwahn, kann es auf die "Altfälle"
zumindest abfärben, das heißt Richter könnten weiterhin für "Altfälle" die Streitwerte
reduzieren. Festigt sich die -Unbilligkeit- bei P2P, dann Gute Nacht Marie, denn dann können
höhere Werte eingeklagt werden, als in der Abmahnung gefordert. Das hieße dann, man
bezahlt lieber die Abmahnung oder vergleicht sich, als eine Klage zu riskieren.

Das sind eben die spannenden Aussichten der nächsten Monate und machen deutlich, was ich
immer fordere:
=> mit Erhalt einer Klageschrift ("Neufall") ist es ungemein wichtig einen qualifizierten
Anwalt mit Filesharingklagen-Erfahrungen zu beauftragen; -nicht- einen Laien und
Nichtjuristen wie z.B. Princess und Shual; sich -nicht- allein zu vertreten, -keinen-
Familienanwalt für Scheidung (geiz ist geil) zu beauftragen, -nicht- Nichtzuerscheinen,
-nicht- sofort Anzuerkennen ...

Warum?

=> um die Rechtsprechung -nicht- schon wieder (wie seit 2005) -negativ- -mit- zu beeinflussen
(gegen uns).
Hier kann es nicht andere heißen, es müssen die -auf AW3P kostenlos und kostenfrei
gelisteten Anwälte- beauftragt werden. Jeder, der die Jahre über deren Sinn (Liste)
anzweifelte, nur der Geldbörse wegen ca. 75 € Gebühr je Jahr einnahm, sieht wie wichtig
diese für uns jetzt sein wird.

Denn, wir sind immer -selbst- unser Glückes Schmied!


VG Steffen

pmolurus
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1012 Beitrag von pmolurus » Montag 21. Oktober 2013, 11:20

Abmahnopfer2010 hat geschrieben:Bei mir geht's jetzt langsam auf die Verjährung zu. Ist jetzt genau 3 Jahre her und mit Ende des Jahres sollte Verjährung eintreten. Ich habe jetzt seit Anfang 2013 nichts mehr von der Debcon gehört. Damals gab's noch ein Schreiben, dass ihr Geschäftsjahr sehr erfolgreich war und sie mir deswegen einen Rabatt einräumen wollten :D
Scheinbar haben sie es aufgegeben, geht es jemandem genauso?

Gruß
So sah es bei mir auch aus. Hatte ewig nix von denen gehört bis ich die tage den MB bekomm hab. Naja bei den meisten läuft ja ende des Jahres die Verjährung die werden ne menge post zu verschicken haben.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1013 Beitrag von Steffen » Montag 21. Oktober 2013, 11:25

Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(ehemals NZGB (U+C meist - bis auf die
Forderungshöhe- identisch) +
Abtretung Baek-Law)


Neustes Schreiben von Debcon 10.10.2013:
Nach widersprochenem Mahnbescheid:
Sofortige Zahlung in Höhe von EUR 250,00
bzw. EUR 175,00
(gern auch in Raten);
Verzicht auf weitere Kosten oder Maßnahmen -
wenn nicht Klage! (Abtretung Baek-Law RAe):




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:
  • RA Wulf wurde durch das zuständig Mahngericht über den eingelegten Widerspruch
    gegen den Mahnbescheid unterrichtet
  • In Absprache und ausdrücklichen Einverständnis von RA Wulf, wendet sich Debcon
    direkt an den Betreffenden
  • letztmalige Gelegenheit; Pauschalbetrag: EUR 250,00 oder EUR 175,00 (auch gern in Raten)
  • Bei Zahlung keiner weitere Kosten
  • Bei Ablehnung wird Debcon - ohne weitere Ankündigung - die Durchführung des
    streitigen Verfahren beantragen


Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
  • Schreiben archivieren
  • Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
  • Beim tatsächlichen Eintreffen der Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen!





Was bisher geschah (Abtretung Baek-Law)!:

  • Debcon 17.09.2013: Nach widersprochenem Mahnbescheid:
    Sofortige Zahlung oder in Raten, wenn nicht - Klage!
[/size]


  • Debcon 11.06.2013: Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
    nach widersprochenem Mahnbescheid
[/size]


  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]


  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]


  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Debcon Schreiben April 2013:
    "Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
    "VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
[/size]


  • Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
    1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
    2. Auskunft § 34 BDSG
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::




eBook: Wegweiser Inkasso!



F.A.Q Debcon



!

Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!


Bild





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Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB); Stand 24.08.2013:


Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH

- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Seite 1

Bild

Seite 2

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO Gmb
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR



Hinweis zu Seite 1

Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.

Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!


Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!




Hinweis zu Seite 2

Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.

Hinweis:
  • 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
    2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!

Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.

Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!



Empfehlung:
  • 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
    2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
    3. Archivieren


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):




Musterschreiben:

Bild



Vollmachtgeber (bisher bekannt):
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele - Zimmel - Greuter - Beller
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung :?:
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR


Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!


Empfehlung:
  • 1. Nicht zahlen!
    2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
    3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim
    VZBV + BDIU


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


New!


740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
  • 1. media und more GmbH & Co. KG
    2. Belirex Berliner Lizenzrechte
    3. Savoy Film GmbH
    4. INO GmbH
    5. MIG Film GmbH
- ehemals NZGB):



Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
  • 1. Vergleichszahlung 740,- €
    oder
    2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
    => bei Widerspruch MB = sofort Klage!


AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?

Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!

Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.

Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.



Empfehlung:
  • 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
    2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
    Abheften und gut.

__________________________

eBook: WegweiserInkasso

__________________________

timtom
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Registriert: Samstag 26. Oktober 2013, 14:36

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1014 Beitrag von timtom » Samstag 26. Oktober 2013, 14:59

Hallo zusammen,

nach langem stillem Mitlesen dieses Forums melde ich mich heute auch an.
Denn - heute kam der gelbe Umschlag aus Hagen auch bei mir an.

Kurze Historie:
Abmahnung Baek Law (One Song) im Sommer 2011 (angeblicher Download Anfang 2010); Klarname bekannt nach meinen Infos (durch den Provider) ebenfalls im Sommer 2011, d.h. Verjährung grds. 31.12.2014.
Nach einem Bettler seitens Baek Law erstes Schreiben von Debcon im Herbst 2012 - Widerspruch eingelegt. Danach diverse der tollen bekannten Schreiben....

Werde Anfang der Woche Gesamtwiderspruch gegen den MB einlegen und dann mal abwarten. Als zuständiges Streitgericht ist das AG in meiner Nähe angegeben, obwohl dieses nach meiner Kenntnis hier in RLP nicht für Urheberrechtsfälle zuständig ist. Dies wäre eigentlich das AG/LG Kowelenz. ;.ä

Ergänzende Angaben:
Es gibt leider noch zwei weitere Abmahnung in unserem Haushalt: 1x Clemente für ein Album; 1x We save your Copyrights für einen Song (wie so oft 3 1/2 Jahre nach dem angeblichen Download).
Bei beiden Verfahren bislang nur diverse Bettler. Verjährung dort wäre 31.12.2013 bzw. 31.12.2015

Es bleibt also spannend.....

Ganz herzlichen Dank an Steffen für seine immensen Bemühungen und seinen Durchhaltewillen - selten geworden in Deutschland!

RanzBanz
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1015 Beitrag von RanzBanz » Samstag 26. Oktober 2013, 15:32

Hallo Mitleidende,

Habe auch einen Mahnbescheid bekommen. Ich muss aber sagen, dass ich, nachdem ich ewig nix mehr gehört hatte, den Vorgang blöderweise ins Altpapier geworfen habe.

Wenn ich jetzt "insgesamt" widerspreche, was sind dann die nächsten Schritte die Debcon einleiten kann? Es steht ja dabei, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.

Warum wird dann trotzdem ein Mahnbescheid verschickt?

Grüße RanzBanz

bikerjoe999
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1016 Beitrag von bikerjoe999 » Samstag 26. Oktober 2013, 15:45

Ich habe heute auch einen Mahnbescheid von Debcon bekommen.

muensteraner
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1017 Beitrag von muensteraner » Samstag 26. Oktober 2013, 16:11

RanzBanz hat geschrieben:Hallo Mitleidende,

Habe auch einen Mahnbescheid bekommen. Ich muss aber sagen, dass ich, nachdem ich ewig nix mehr gehört hatte, den Vorgang blöderweise ins Altpapier geworfen habe.

Wenn ich jetzt "insgesamt" widerspreche, was sind dann die nächsten Schritte die Debcon einleiten kann? Es steht ja dabei, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.

Warum wird dann trotzdem ein Mahnbescheid verschickt?

Grüße RanzBanz
Bei einem Mahnbescheid überprüft das Gericht nie die Rechtrmäßigkeit der Forderung. Du hast ja die Möglichkeit des Widerspruchs. Danach muss das Inkasso entweder Klage einreichen oder auf ihre Forderung verzichten. In der Regel kommen jedoch erst mal weider ein paar Schreiben vom Inkassounternehmen mit neuen Angeboten, Fragen warum man dem MB widersprochen hat und man solle doch den Widerspruch zurücknehmen.

VG

s-pisch
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1018 Beitrag von s-pisch » Montag 28. Oktober 2013, 11:43

Moin moin,
ich hab am Samstag zwei "Förmliche Zustellungen" vom Amtsgericht Hagen bekommen, in der "DEBCON GmbH" Antragsteller ist.
Es geht nun um eine Summe von 350,00€ Hauptforderung plus Verfahrenskosten und Zinsen. Insgesamt geht es um 479,75€ pro Mahnbescheid.
Sollte ich nun den Vordruck nehmen zum Widerspruch, der vom Amtsgericht mit beigefügt wurde?
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

Dingo76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1019 Beitrag von Dingo76 » Montag 28. Oktober 2013, 12:47

habe am Freitag auch einen MB bekommen. Was nur komisch ist:

Für EINEN Fall habe ich gleich zwei MB bekommen?! Ist das normal oder haben die fälschlicherweise für die gleiche Sache 2x beantragt?! ;.ä

Werde auch in gänze widersprechen und dann mal abwarten.

s-pisch
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#1020 Beitrag von s-pisch » Montag 28. Oktober 2013, 13:16

Dingo76 hat geschrieben:Für EINEN Fall habe ich gleich zwei MB bekommen?! Ist das normal oder haben die fälschlicherweise für die gleiche Sache 2x beantragt?!
Moin moin,

Da musste ich bei mir auch erst mal nachschauen, und es stimmt, ich habe auch zweimal ein Mahnbescheid bekommen für eine Sache. Es ist die gleiche Rechnungsnummer aufgeführt, aber es sind zwei verschiedene Geschäftsnummern. ;.ä ;.ä ;.ä

Sehr sehr komisch. Kann einer das erklären oder erörtern?

Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

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