Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#641 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. April 2013, 16:30

Neuste Debcon Schreiben April 2013:
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
"VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)



Im April 2013 wartet Debcon mit zwei Varianten von Forderungsschreiben auf. Eine ausführliche
inhaltliche Wertung möchte ich nicht vornehmen, da man ansonsten schnell neigt ausfällige
Bemerkungen zu verfassen.

Hinweis:
=> Es sind noch keine Debcon-Klagen bekannt, trotz Mahnbescheidswelle Ende 2012!




1. Debcon Schreiben 09.04.2013 -
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln."



Musterschreiben:

Bild


Wesentlicher Inhalt:
  • 1. Streitniederlegung mittels Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR
    2. Weitere außergerichtliche Schriftsätze wird es nicht geben
Beispielhaft:
(...) Ebenfalls hat Ihr Handeln dazu geführt, dass der Vorgläubiger und/oder der Bevollmäch-
tigte die gegen Sie bestehende Forderungen verkaufen musste, um wenigsten einen Teil der
entstandenen vorgenannten Kosten erstattet zu bekommen. (...)

Aus dem Musterschreiben 12.12.2012:
(...) Die anspruchsbegründeten Tatsachen bitte wir der Urkunde Abmahnschreiben der Rechtsan-
waltskanzlei Baek Law vom <Datum> zu entnehmen. Der in diesem Schreiben bezeichnete Anspruch
auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten wurde uns mit Urkunde abgetreten. (...)

Das heißt doch, das Baek-Law selbst Forderungen gekauft und diese auf eigene Rechnung abgemahnt
hat? Oder? Gut das ich dies nicht verstehe.


Empfehlenswert: Entscheidungsfindung
  • => Weiter abwarten und keine Reaktion oder
    die 150,00 EUR zahlen!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



2. Debcon Schreiben 10.04.2013 -
"VIER gewinnt ..."



Musterschreiben:

Bild

Bild


Hier spare ich mit jeglichen Kommentar. Ein gewinnorientiertes Unternehmen wird wohl nicht
freiwillig auf die volle Summe verzichten, insbesondere wenn nach Debcon alles so eindeutig
ist. Es ist für mich auch absolut unklar, wie man sich in der Öffentlichkeit so lächerlich
machen kann. Diese ganze Zirkus dauert nun seit Oktober 2012 und es sind noch keine gerichtlichen
Schritte bekannt (MB klammre ich mal aus), außer kindlich-naive Schreiben.


Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder übereilte und nicht notwendige Vergleichsangebote
    => Beachte: Vergleichsschreiben hemmen die Verjährung!

Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion!
    => Archivieren
    => Keine Panik!



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Was bisher geschah!:

  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
[/size]

  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
[/size]

  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
[/size]

  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
[/size]

  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
[/size]

  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]

  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
[/size]



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Weiterführende Links:

VG Steffen

saul
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#642 Beitrag von saul » Dienstag 16. April 2013, 17:53

4gewinnt was soll mann da sagen,haben die was falsches gegessen :) ?

baiovarii
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#643 Beitrag von baiovarii » Dienstag 16. April 2013, 18:45

Ich frag mich bei den Schreiben eher was die geraucht haben. .-:;

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#644 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. April 2013, 19:04

Nicht nur der Himmel schweigt, bei berechtigten Fragen!

Was das für ein Murks ist, zeigen Anfragen an die Rechteinhaber.

Bild

Jetzt auf einmal herrscht ein eisiges Schweigen im Hitmix-Walde.


Ich kann nur empfehlen, das mal alle ihren ursprünglichen RI
den gleichen Fragebrief zusenden (Doppelversand).



VG Steffen

tiggi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#645 Beitrag von tiggi » Dienstag 16. April 2013, 19:32

Hallo,
ich kriege auch seit ein paar Jahren diese Briefe - und habe nichtmal was runtergeladen :-(
Nun ist es so, das ich nächsten Monat umziehe.
Muss ich Debcon trotzdem meine neue Adresse mitteilen, oder wie geh ich da vor?
Wäre über Hilfe dankbar
Liebe Grüße

Lovecraft
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Registriert: Samstag 4. Februar 2012, 10:07

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#646 Beitrag von Lovecraft » Dienstag 16. April 2013, 19:48

Eine Frage an die Gemeinschaft. Ich bin noch ein U+C Erbe und wurde Ende 2010 von U+C abgemahnt.
Die mod.UE ging auch an diese raus.
Irgendwann wurde ich ja an Debcon verkauft und erhalte von dort regelmäßig meinen Infobrief.
Laut dem Schreiben von Debcon beziehen sie sich allerdings auf eine "Rechnung" von Anfang 2011

Ich stehe dem ganzen zwar gelassen gegenüber da ich recherchieren konnte das die ermittelte IP unmöglich zu mir gehören kann, aber dennoch würde mich interessieren wann denn nun die Verjährung in Kraft tritt?
Ende 2013 weil die erste Abmahnung von U+C Ende 2010 kam
oder
Ende 2014 weil Debcon mir eine "Rechnung" Anfang 2011 geschickt hat?

Ich danke schon vorab für die Hilfe! Überhaupt danke ich dem Forum und allen Betreibern! Die hier gebotene Hilfe ist großartig. Weiter so und nicht unter kriegen lassen!

:an

baiovarii
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#647 Beitrag von baiovarii » Dienstag 16. April 2013, 20:54

Ich würd sagen Verjährung wird von Abmahnung von U+C an berechnet. Sofern es sich um den gleichen Fall handelt.

Estas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#648 Beitrag von Estas » Dienstag 16. April 2013, 21:55

Habe ich heute auch im Briefkasten gehabt.

Abheften…., Ist schon lächerlich.

Aber die 150€ habe ich überlesen?

Schönen Abend noch.

Bürgerrechtler
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#649 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 17. April 2013, 01:05

^ Steffen meinte wohl die 150€, die Abmahner neuerdings maximal pro Erstabmahnung fordern dürfen (kam bereits mehrmals in Tagesschau und Heute etc.). Im 4gewinnt-Spambrief fordern die Nepper-Schlepper-Bauernfänger natürlich trotzdem mindestens 257€.

Nö ich nicht

https://www.google.de/search?q=Nepper-S ... uernfänger

Estas
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#650 Beitrag von Estas » Mittwoch 17. April 2013, 09:13

Ach so... na dann...


Schönen Tag noch.

Estas

s-pisch
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#651 Beitrag von s-pisch » Mittwoch 17. April 2013, 11:23

Moin moin,
ich hab gestern auch diese "4 Gewinnt..." Briefe bekommen. :h
Ich hab damals 2 Abmahnungen von denen bekommen. Und nun lassen sie es über eine Inkassonummer laufen. Also heißt es doch für mich rein theroretisch, das ich nur einmal was zahlen muss, denn es ist ja nur eine InkassoNummer. -ö.,,ö.,,

Scherz bei Seite, ich hab doch gar nicht eingewilligt, das ich mit denen spielen will. Warum ist mein Zug entscheidend? Ich hab doch noch keinen weiteren Zug gemacht, außer damals die mod. UE hingeschickt.
Die Briefe werden auch immer witziger! Was das wohl soll? :-;
Noch mehr zum Abheften!

Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

tiggi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#652 Beitrag von tiggi » Mittwoch 17. April 2013, 17:53

Hallo,
hat niemand eine Antwort für mich?
:-(
Liebe Grüße

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#653 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. April 2013, 18:09

Nun ist es so, das ich nächsten Monat umziehe.
Muss ich Debcon trotzdem meine neue Adresse mitteilen, oder wie geh ich da vor?
Hallo @tiggi,

bei angetretene Forderung Baek-Law die Meldung an Debcon, bei U+C Vollmacht, die Meldung an U+C.
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@inkasso.tv
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

1-mal per E-Mail, 1-mal per Briefpost (reicht aus)


VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#654 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. April 2013, 18:10

Neuste Debcon Schreiben April 2013:
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
"VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)



Im April 2013 wartet Debcon mit zwei Varianten von Forderungsschreiben auf. Eine ausführliche
inhaltliche Wertung möchte ich nicht vornehmen, da man ansonsten schnell neigt ausfällige
Bemerkungen zu verfassen.

Hinweis:
=> Es sind noch keine Debcon-Klagen bekannt, trotz Mahnbescheidswelle Ende 2012!




1. Debcon Schreiben 09.04.2013 -
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln."



Musterschreiben:

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Wesentlicher Inhalt:
  • 1. Streitniederlegung mittels Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR
    2. Weitere außergerichtliche Schriftsätze wird es nicht geben
Beispielhaft:
(...) Ebenfalls hat Ihr Handeln dazu geführt, dass der Vorgläubiger und/oder der Bevollmäch-
tigte die gegen Sie bestehende Forderungen verkaufen musste, um wenigsten einen Teil der
entstandenen vorgenannten Kosten erstattet zu bekommen. (...)

Aus dem Musterschreiben 12.12.2012:
(...) Die anspruchsbegründeten Tatsachen bitte wir der Urkunde Abmahnschreiben der Rechtsan-
waltskanzlei Baek Law vom <Datum> zu entnehmen. Der in diesem Schreiben bezeichnete Anspruch
auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten wurde uns mit Urkunde abgetreten. (...)

Das heißt doch, das Baek-Law selbst Forderungen gekauft und diese auf eigene Rechnung abgemahnt
hat? Oder? Gut das ich dies nicht verstehe.


Empfehlenswert: Entscheidungsfindung
  • => Weiter abwarten und keine Reaktion oder
    die 150,00 EUR zahlen!


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2. Debcon Schreiben 10.04.2013 -
"VIER gewinnt ..."



Musterschreiben:

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Hier spare ich mit jeglichen Kommentar. Ein gewinnorientiertes Unternehmen wird wohl nicht
freiwillig auf die volle Summe verzichten, insbesondere wenn nach Debcon alles so eindeutig
ist. Es ist für mich auch absolut unklar, wie man sich in der Öffentlichkeit so lächerlich
machen kann. Diese ganze Zirkus dauert nun seit Oktober 2012 und es sind noch keine gerichtlichen
Schritte bekannt (MB klammre ich mal aus), außer kindlich-naive Schreiben.


Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder übereilte und nicht notwendige Vergleichsangebote
    => Beachte: Vergleichsschreiben hemmen die Verjährung!

Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion!
    => Archivieren
    => Keine Panik!



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Was bisher geschah!:

  • Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
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  • Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
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  • Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
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  • News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
    ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
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  • Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
    Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
    (Abtretung Baek Law)
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  • Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
    Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
    (Abtretung Baek-Law)
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  • Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
    Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
    (Abtretung Baek-Law)
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Was das für ein Murks ist, zeigen Anfragen an die Rechteinhaber.

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tiggi
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#655 Beitrag von tiggi » Mittwoch 17. April 2013, 18:53

ah, okay. Danke!
Aber mal doof gefragt - ich hab mir ja nichts zu Schulden kommen lassen - muss ich denen dann überhaupt meine neue Adresse geben? Oder was kann mir passieren, wenn ich es nicht tue?
Liebe Grüße

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#656 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. April 2013, 15:28

[quoteemtiggi]Aber mal doof gefragt - ich hab mir ja nichts zu Schulden kommen lassen - muss ich denen dann überhaupt meine neue Adresse geben? Oder was kann mir passieren, wenn ich es nicht tue?[/quoteem]
Ich verstehe nicht ganz, Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Jetzt hakst Du wieder nach. Es ist doch letztendlich Dein Problem, wie Du dich entscheidest.

Man bekommt doch in der Regel ein Inkassoschreiben, wenn Debcon entweder in Vollmacht durch U+C beauftragt wurden, oder Forderungen von Baek-Law abgekauft haben. Beides gemeinsam, man sollte vorher eine Abmahnung erhalten, entweder von U+C oder Baek-Law und mit Abgabe einer mod. UE reagiert haben. Wenn man nicht abgemahnt wurde, Widerspruch und Kopie des ursprünglichen Abmahnschreiben anfordern. Wurde man abgemahnt und hat eine mod. UE abgegeben, stellt das einen Vertrag dar und Änderungen bei den Vertragspartnern sind meldepflichtig.

Da es in DE eine Meldepflicht gibt am jeweiligen Einwohnermeldeamt, sind die Angaben sowieso ermittelbar. Im ungünstigsten Fall, werden diese Kosten auf Dich umgeschlagen oder es kann Auswirkungen auf die Verjährung haben.

Fazit: Entweder Du teilst denen die Adressänderung mit, oder lässt es bleiben. Punkt. Aus.

VG Steffen

lantern
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#657 Beitrag von lantern » Samstag 20. April 2013, 04:14

Eine Frage, hat jemand in der Fall dass:
Wenn man nicht abgemahnt wurde, Widerspruch und Kopie des ursprünglichen Abmahnschreiben anfordern.

Dann nach von Debcon tatsächlich der ursprünglichen Abmahnschreiben bekommen? Oder nur diese allgemeine
Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie
widersprochen haben?

Ich hab die ein paar Briefe Ignoriert, aber jetzt hab ich genau der selbe "Viergewinn" Brief bekommen und was auch zu entsetzen ist, dass der abgemahnte Summe der selbe ist. Es kann doch nicht sein das alle Menschen, der selbe summe von 1286,80 verlangt wird. Und diese Spielartigen anrede ... Außerdem sind ihren Fristen nicht zu behalten. Ich hab der Brief an ein Tag bekommen und an nächsten war der Endfrist zum Antwort...

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#658 Beitrag von Steffen » Samstag 20. April 2013, 09:04

Hallo @lantern,

Wir haben doch die Ausgangslage, das die Forderungsschreiben von Debcon in den Ohren der Betroffenen kindisch-naiv und unseriös klingen. Dann haben doch die Meisten (auch Anwälte) die Meinung, das ist Abzocke und ab in die Tonne und weiter geht’s. Last but not least, die Abmahnschreiben sind automatisierte Textbausteinschreiben, wo jeweils die gleichen Summen geltend gemacht werden, warum sollten deshalb jetzt die Forderungen von Debcon im Grundsatz abweichen?

Jeder muss für sich entscheiden, wie er reagiert und agiert. Egal wie lächerlich die Schreiben auch klingen mögen, befinden wir uns hier im reinen Forderungsmanagement. Und im Schuldrecht gilt der Grundsatz: Eine unberechtigt gestellte Forderung muss man bestreiten! Ganz zu Schweigen, das der BGH es als allgemeines Lebensrisiko erachtet und man sich gegen unberechtigte Forderungen selbst wehren muss. Und wenn eine Forderung nicht transparent und nachvollziehbar ist: “wer hat was bezahlt oder wem in Rechnung gestellt“, ist sie in meinen Augen erst einmal unberechtigt.

Fazit: Man widerspricht einmal (eBook: Wegweiser Inkasso) und weist die Forderungen zurück!

Denn wenn Debcon ihre Forderung geltend machen möchte, müssen sie schon diese gerichtlich geltend machen (wo bislang nichts bekannt ist).

VG Steffen

Schorsch56
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#659 Beitrag von Schorsch56 » Samstag 20. April 2013, 23:28

s-pisch hat geschrieben:Moin moin,
ich hab gestern auch diese "4 Gewinnt..." Briefe bekommen. :h
... Und nun lassen sie es über eine Inkassonummer laufen.... ;m=
Habe dies auch festgestellt! Bisher hatten die beiden Schreiben, die immer zusammen in einem Brief kamen, zwei unterschiedliche Zeichen...
Ich entscheide mich auch für den 5.Punkt... ,,..--.-

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#660 Beitrag von Steffen » Mittwoch 24. April 2013, 11:44

Neuer Debcon Trick? - nun ja ...


Gestern las ich im Forum von Uhle, der IGgdAW im Thread U+C nachfolgenden Beitrag des Users “schuba“:
(...) Neue Trick der Debcons?

Zur Zahlungsvereinbarung über Teilzahlung von 50,00 EUR

Sollte man in der nächsten 5 Tagen nicht zahlen bleibt es bei der bisherigen Forderung (1.287,00 EUR)
und nicht wie vorher (1.286,00 EUR) warum 1,00 EUR mehr geworden können nur die Herren selbst erklären.

Also nicht drauf reinfallen; nicht die 50,00 EUR zahlen; die wollen dann so lange die 50,00 EUR haben,
bis die 1.287,00 EUR voll sind!

Habe zu keiner Zeit einen Kontakt zum Abmahner gehabt, wie kommen die dazu, das ich mit denen eine
Vereinbarung habe.

Übrigens die haben bei mir mindesten drei Fehler gemacht.
1. Falscher Rechteinhaber als bei U+C.
2. Behauptung das eine Vereinbarung abgeschlossen würde (totaler Quatsch).
3. Die bisherige Forderung lautet 1.286,00 EUR und nicht 1.287,00 EUR (Zahlenfehler?, 100% wie bei
Ermittlung von meine IP-Adresse).

Sorry für Schreibfehler, musste schnell gehen. Lösche und ab in Ordner! (...)

Da hier nichts genaueres bekannt ist, gibt es hier eine Menge Platz für Spekulationen. Beachtet nur
einfach:

  • 1. Die “Debcon-Schnäppchenangebote“ stellen in der Regel immer ein Schuldeingeständnis dar, man verzichtet
    auf Einrede der Verjährung und ist gebunden an den Zahlungsmodalitäten. Es stellt einen Vertrag dar!
    2. Auch wenn Herr RA Urmann jetzt sicherlich erbost ist, Forderungen von Debcon i.V.m. Vollmacht U+C,
    sollten 1-mal widersprochen werden und gut. Natürlich trifft das Gleiche auch für die abgetretenen
    Forderungen: RI an Baek-Law; Baek-Law an Debcon zu.

VG Steffen



“Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas
billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte
Beute solcher Menschen.“


John Ruskin, englischer Schriftsteller, Maler, Kunsthistoriker und Sozialphilosoph (* 08. 02. 1819 - London,
† 20. 01. 1900 - Brantwood, Lancashire)

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