Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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Bürgerrechtler
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#441 Beitrag von Bürgerrechtler » Montag 29. Oktober 2012, 14:34

Abs. 3 (»Versuch ist strafbar«) trifft auch zu, denn sie versuchen's ja. Ebenso 4.3 (»mißbr.«).

Würde es aber vor Verjährung noch nicht unnötig riskieren, denn U&Co. verstehen es natürlich, sich um Begriffe wie »rechtswidrig« (Abs.1) usw. juristisch herumzuschleichen.

Nichts überstürzen.

____
Ceterum censeo U+C esse delendam.

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#442 Beitrag von Steffen » Montag 29. Oktober 2012, 15:58

[...]So Leute ich zeige euch mal den Paragrafen 240 aus dem Strafgesetzbuch.
§ 240 Nötigung [...]
Es gibt aber auch noch:

[...]Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit (alte Bezeichnung: Grober Unfug) [...]
.-:;


In dem aktuellen Schreiben steht, wie es nach einer Klage aussehen könnte. Natürlich geht man auch
noch davon aus, das man obsiegt. Nun sollte man sich nicht über jeden Inkasso-Huster aufregen,
sondern einfach es abheften, einmal lächeln und gut. Mit Nötigung hat dieses definitiv nichts zu
tun. Außerdem steht es doch jedem frei, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle über die Vor-
gehensweise zu beschweren.




Neustes Debcon-Schreiben:
Ihre Rechnung nach Rechtsanhängigkeit einer Zahlungsklage



In dem neustes Schreiben präsentiert man eine Rechnung, wie man sich diese von Seiten Debcon
vorstellt, wenn man denn geklagt hätte und der Richter es so ermisst.


Musterschreiben:
Bild

Wann wird ein Rechtsstreit Rechtshängig?
Mit der Zustellung der Klage an den Beklagten wird ein Rechtsstreit rechtshängig. Sprich, wenn die
Klage erhoben wurde! Debcon kann doch so viele Rechnungen und letzte Schreiben vor dem letzten
Schreiben präsentieren, wie es möchte. Das sind doch reine und nichtssagende Inkassomethoden.

Wenn man etwas möchte, solle man nicht so viele letzte Schreiben vor der Klage versenden, sondern
endlich Klage erheben. Sollte es der Fall sein, dann erst macht man sich Sorgen und beauftragt sofort
einen Fachanwalt.



Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder übereilte und nicht notwendige Vergleichsangebote
    => Beachte: Vergleichsschreiben hemmen die Verjährung!

Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion (wenn einmal widersprochen wurde).
    => Keine Panik!

Weiterführende Links:
VG Steffen

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#443 Beitrag von Steffen » Mittwoch 31. Oktober 2012, 11:00

Hallo Mistreaded, @All,

sorry, aber was soll ich mir unnötig Gedanken machen um ein nichtssagendes Debcon-Schreiben.
Alle sind richtig supi mutig; Debcon schickt eine neues Schreiben und wir machen uns aufgeregt
in den Slüppy und müssen jetzt den tieferen Sinn bis zum letzten Komma herausrücken.

Es ist doch nicht verboten, das eine Firma ein Postfach in einer Post-Zustell-Filiale anlegt.
Voraussetzung ist doch nur eine Hausanschrift in DE, sie erhält dann 2 Schlüssel und muss dafür
löhnen. Da ist doch deren Sache und ein Postfach wird doch nicht an der Hausanschrift, wie ein
Briefkasten angebracht, sondern befindet sich in der Post-Zustell-Filiale XYZ. Debcon muss nur
gewährleisten, das die Post zum üblichen Abholtermin vom Postbevollmächtigten abgeholt wird.

Dieses neuste Schreiben ist doch eine Art 08/15-Textbaustein-Schreiben, was jeder inhaltlich
übereinstimmend erhält. Man, Leute, das sind doch reine Inkassomethoden, das man gegenüber einem
Schuldner Druck ausübt um ihm zum Zahlen zu animieren. Wenn man ein Schreiben versenden sollte,
indem man die Bestattungskosten nach dem Tod mitteilt und einfordert, sind wir dann alle Tod?

Höchstens Todhinterfragt!
.-:;


Macht euch doch nicht wegen jedem (klitze-)kleinsten

Bild

von denen fertig.

VG Steffen

Towen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#444 Beitrag von Towen » Samstag 3. November 2012, 15:33

Forenuser hat geschrieben:Towen muss sich keine Gedanken machen.
Debcon oder der unfähige Anwalt UC hat keine rechtliche Handhabe irgendetwas zuverlangen. Erstmal hätte ein Gericht ein Urteil fällen müssen, wo die Schuld des Vaters festgestellt wurde. Die ist aber nicht passiert, weil die Forderungen auf einer Luftblase basiert. Sonst hätte der Anwalt schon längst geklagt.
Die Anschuldigunggen hier sind nämlich aus der Luft gegriffen sind, bzw. wurden gar nicht bewiesen.
Wäre ja zu schön, man behauptet einfach, man bekommt Geld von einem, ohne das ich einen Vertrag mit dem gemacht habe oder einen Titel erwirkt habe.
Towen schick die Dinger einfach ungeöffnet zurück und gut ist.
Sorry, das ich mich jetzt erst wieder Melde.

Also erstmal alles von vorne.

Abmahnungen kamen Ende 2010. Mein Vater ist im Februar dieses Jahres gestorben. Wusste nicht ob mein Vater eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, also habe ich eine modifizierte zu Debcon und U+A geschickt. Auch deren Schreiben mit der Schufa habe ich widersprochen, was diese auch anerkannt haben. Allerdings gingen die Briefe weiter an meinen Vater. Internetanschluss ist erst seit kurzem auf mich umgeschrieben, da in den letzten Monaten noch zwei Familienangehörige gestorben sind und ich nicht dazu gekommen bin. Sterbeurkunde (Kopie) habe ich wie gesagt (per Einwurfeinschreiben) an Debcon geschickt.

Also Variante zwei, glaube ich. Das heißt also das ich auch darauf verklagt werden könnte. Richtig?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#445 Beitrag von Steffen » Samstag 3. November 2012, 15:50

Also Variante zwei, glaube ich. Das heißt also das ich auch darauf verklagt werden könnte. Richtig?
Das kann jeder mit Erhalt eines Abmahnschreiben. Könntest Du
mir einmal per E-Mail Deinen Fall schildern?

VG Steffen

Forenuser
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#446 Beitrag von Forenuser » Sonntag 4. November 2012, 09:30

Bedcon wird nicht klagen. Die haben dafür kein Geld.

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Plüschpantoffel
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#447 Beitrag von Plüschpantoffel » Sonntag 4. November 2012, 12:38

Forenuser hat geschrieben:Bedcon wird nicht klagen. Die haben dafür kein Geld.
Ein Inkassobüro kann selbst überhaupt nicht klagen. Das geschieht in der Regel im Auftrag des Gläubigers auf dessen Kosten per Anwalt.
Bei aufgekauften Forderungen (kommt wegen der Möglichkeit der Privatinsolvenz nur noch äußerst selten vor), handelt es sich in der Regel um titulierte Vorgänge aus denen man problemlos vollstrecken lassen kann.
Drei Dinge kommen nicht zurück: Das gesprochene Wort, das vergangene Leben und die versäumte Zeit.

Ghost666
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#448 Beitrag von Ghost666 » Dienstag 6. November 2012, 18:25

Hallo zusammen.... ich komme gleich zur Sache. Die Leidensgeschichte ist wie schon bei zig anderen geschildert. Habe das 1. Schreiben bekommen. Fristgerecht Widerspruch eingelegt per Einschreiben mit Rückschein. Diesen auch prompt wieder erhalten. Bezüglich meiner angemessen Frist (ich betone das ausdrücklich weil ich ja sehr viel großzügiger bin als die Gegenseite) zu den Pkt. Selbstauskunft usw. hat das besagte Unternehmen nicht reagiert....

Weil ich geil auf Konfrontation bin und auch gerne bereit bin genug Energie in die Thematik zu setzen um den Abzocker soviel Arbeit und Kosten zu verursachen, würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich nun habe ? Kann ich mir rechtlichen Beistand holen und das ganze nochmal mit Nachdruck versuchen ? Die anfallenden Kosten würde ich natürlich von dem Unternehmen einfordern... oder stell ich mir das zu einfach vor ? Ich will jetzt agieren anstatt immer nur reagieren! Danke im Voraus !

Und an all die Mitstreiter da draußen ! Bleibt standhaft und lasst euch nicht abzocken !

Ghost666
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#449 Beitrag von Ghost666 » Dienstag 6. November 2012, 21:15

Hat sich erledigt. Bin fündig geworden. Wen es interessiert:

Man kann
1.) Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht am Sitz des Unternehmens
2.) Klage beim Amtsgericht auf Auskunfterteilung

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#450 Beitrag von Steffen » Dienstag 6. November 2012, 23:50

@Ghost666,

Du kannst natürlich machen was Du willst, aber für mich persönlich vergebene Liebesmühe und Verschwendung von Ressourcen. 1-mal Widerspruch und gut.

VG Steffen

Dingo76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#451 Beitrag von Dingo76 » Samstag 10. November 2012, 20:31

Hallo Crew.
Bin auch debcon geplagt, aber irgendwie entwickelt sich das anders, als hier beschrieben (oder nur noch nicht so weit fortgeschritten ?!)
Hier mal aufgeschlüsselt. Weiß nicht so recht wie ich mich da am besten verhalte. Also:

1. Post von Baek Law im Mai 2011 wegen Urheberrechtsverletzung (ein Fall aus Januar 2010). Angeboten wurde Vergleichangebot 350,-€
2. Hab modUE abgeschickt, weiter nichts.
3. Ein "Du Du Du"-Schreiben von BaekLaw mit weiterer Frist und kleinen "Drohungen".
4. <- nicht drauf reagiert.
5. Jetzt post von Debcon im Oktober 2012 mit der Info dass die die Forderung aufgekauft haben von BaekLaw. Daraus resultierte erneut eine Aufforderung zur Zahlung bis Ende Oktober (1 Woche-Frist) der 350,-€ sowie halt erneut so ein schöne "Schuldeingeständnisschreiben".
6. Habe Widerspruch eingelegt (siehe den bekannten Musterbriefen). Weiter nichts gemacht.
7. Jetzt (09.11.12) neuer Debcon Brief "Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz aus Urheberrechtsverletzung". Alle geforderten Angaben aus dem Widerspruch wurden vorgelegt. In dem Schreiben "eine letztmalige Frist zur Zahlung" bis zum 16.11.2012.

Soweit bis hier her.......
Klingt anders als die anderen Fälle glaub ich. Ähnliches Schreiben wie meines habe ich hier niergends gefunden (siehe Schreiben in Punkt 7).

Jetzt die Frage..... was tun?!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#452 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 10:56

Jetzt die Frage ... was tun?!
1-mal Widerspruch, keine Reaktion auf weitere Debcon-Post,
erst wieder auf Post vom Gericht!

Mehr ist es nicht.

Macht Euch doch nicht wegen jedem nichtssagenden Inkasso-
Schreiben ins Hemd. Die dürfen weder Pfänden noch zu Euch
nach Hause kommen. Es bedarf eines rechtskräftigen Titel
(Urteil)!


VG Steffen

s-pisch
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#453 Beitrag von s-pisch » Sonntag 11. November 2012, 10:58

Moin moin,
gestern ist mal wieder ein Brief von den ..... von DebCon gekommen. Hierbei geht es immer noch um die BAEK LAW Anwälte. Hatte ich auf Seite 21 oder 22 geschrieben.
Überschrift lautet:
"Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz aus Urheberrechtsverletzung"
Sie nehmn hier auf meinen Widerspruch wohl bezug, denn es geht hier um eine Aufstellung meiner gespeicherten Daten. Gleichzeitig wird mir auch noch eine Frist gesezt, in der ich die Forderung aus dem Vergleichsangebot vom Mai 2011 (Datum der Abmahnung) in einer Höhe von 350,-€ bis 16. November 2012 zu zahlen habe.
(Wie bei @Dingo76 unter Punkt 7 geschrieben hat ist es wohl das gleiche Schreiben.)
Anbei liegt eine Kopie einer "Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige" bei.

Soll das auch am besten zu den Akten gelegt werden? Ich denke schon!
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#454 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 11:00

@s-pisch, @all,

kannst du mir einmal bitte das komplette neue Antwortschreiben einscannen und zusenden?
Danke im Voraus!

VG Steffen

s-pisch
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#455 Beitrag von s-pisch » Sonntag 11. November 2012, 11:23

Hi @Steffen,
ist unterwegs zu dir.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

blues59
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#456 Beitrag von blues59 » Sonntag 11. November 2012, 12:33

s-pisch hat geschrieben:Moin moin,
gestern ist mal wieder ein Brief von den ..... von DebCon gekommen. Hierbei geht es immer noch um die BAEK LAW Anwälte. Hatte ich auf Seite 21 oder 22 geschrieben.
Überschrift lautet:
"Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz aus Urheberrechtsverletzung"
Sie nehmn hier auf meinen Widerspruch wohl bezug, denn es geht hier um eine Aufstellung meiner gespeicherten Daten. Gleichzeitig wird mir auch noch eine Frist gesezt, in der ich die Forderung aus dem Vergleichsangebot vom Mai 2011 (Datum der Abmahnung) in einer Höhe von 350,-€ bis 16. November 2012 zu zahlen habe.
(Wie bei @Dingo76 unter Punkt 7 geschrieben hat ist es wohl das gleiche Schreiben.)
Anbei liegt eine Kopie einer "Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige" bei.

Soll das auch am besten zu den Akten gelegt werden? Ich denke schon!
Gruß
Ich habe gestern genau das gleiche Schreiben bekommen wie
s-pisch.
Gruß

Dingo76
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#457 Beitrag von Dingo76 » Sonntag 11. November 2012, 12:51

Oh wie schön. Klingt so als wären wir dann zu dritt :-)

@Steffen: Ich "mach mir nicht ins Hemd" ;-)
Hatte nur den Eindruck, dass sich das Vorgehen der Debcon geändert hat. Zum einen sollten ja neue "Wege" auch hier gepostet werden, zum anderen macht es ja auch Sinn, solche Sachen mit einem "Verhaltensvorschlag" zu kommentieren.
Umso beruhigender Wenn a) ich nicht der einzige bin der das gleiche Schreiben (sogar der gleiche Fristtermin *fg*) und b) sich das Vorgehen nicht geändert hat :-)

Danke Steffen! :te

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#458 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 13:08

Antwortschreiben Debcon/Baek Law
Auskunft gem. § 34 BDSG + anwaltlicher
Versicherung der Abtretung




Musterschreiben:

Bild.......Bild



Nicht empfehlenswert:
  • => Zahlen oder übereilte und nicht notwendige Vergleichsangebote
    => Beachte: Vergleichsschreiben hemmen die Verjährung!

Empfehlenswert:
  • => Kenntnisnahme und keine Reaktion!
    => Archivieren
    => Keine Panik!

Weiterführende Links:

Mal eine kleine Randbemerkung. Beachtet doch einmal bitte. Wer nicht vor hat
die geforderten Summen zu begleichen, sollte nicht wegen jedem Debcon-Schreiben
gleich der Ohnmacht nahe sein. Solange - keine - Post vom Gericht im Briefkasten
liegt, sollte man die Debcon-Schreiben schön säuberlich archivieren. Es ist doch
auch unlogisch, das ich den Forderungen widerspreche und bei jedem Schreibe mich
frage: "Muss ich jetzt zahlen. Ja, oder?" Da hätte man doch nicht widersprechen
müssen, sondern gleich gezahlt! Haltet Euch schön an die Informationen (FAQ Debcon,
Wegweiser Inkasso), hier werdet Ihr immer aktuell informiert.

VG Steffen

machmahin
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#459 Beitrag von machmahin » Sonntag 11. November 2012, 20:13

.-:; hab genau den gleichen Serienbrief bekommen .
abgeheftet und :wayne:

tushy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#460 Beitrag von tushy » Sonntag 11. November 2012, 21:44

350€ iss ja ein Schnäppchen...

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