Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#441 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. April 2014, 04:48

Dadurch das ich eine mod. U.E. abgegeben habe, habe ich auch keine weiteren Folgen zu erwarten richtig?
Mit Abgabe/Annahme der mod. UE ist alleinig der Unterlassungsanspruch abgegolten. Verstößt man aber zukünftig selbst gegen das in der mod. UE abgegebene Vertragsstrafeversprechen (wenn man erneut zum Streitgegenstand geloggt wird), erhält man eine neue Abmahnung bzw. eine Vertragsstrafeklage (teuer). Nebeneffekt der mod. UE, sie senkt Risiken und Kosten. Aber, wenn man nicht zahlt, kann der Abmahner die Forderungen der Abmahnung (AG+SE) weiterhin in Rahmen der gesetzlichen Fristen gerichtlich geltend machen.

Zum Vergleich, schreibe mir mal bitte per PN/E-Mail, für was Du abgemahnt wurdest.

VG Steffen

Reacon
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#442 Beitrag von Reacon » Montag 12. Mai 2014, 19:05

Hallo Leute,

ich habe mich hier angemeldet da es mich seit heute Morgen auch betrifft b,b,,,b,

Der Herr von und zu "Daniel Sebastian" vertritt die Interessen der DigiRights Administration GmbH und beschuldigt meinen Vater (ich lebe bei meinem Vater) das Album "Future Trance Vol 67" runtergeladen bzw verbreitet zu haben. Die Höhe der Schadenersatzanforderung beläuft sich auf 2200,00€. Dies ist nichtig und wurde von mir weder runtergeladen, noch verbreitet. Von meinem Vater erst recht nicht, da er sich mit Computern etc nicht auskennt.
Das WLAN ist bei uns zu Hause per WEP abgesichert und ich habe die Vermutung, dass diese "Sicherung" mit Hilfe des sogenannten Tools "Aircrack -ng" aufgebrochen, und unsere Internetleitung mißbraucht wurde.

Nun, ich wollte jetzt in erster Instanz nach dem Schema vorgehen, wie hier bereits beschrieben wurde:
1. man gibt eine mod. UE ab
- hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
- wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.


!
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!

Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
Sollte ich das Schreiben selbst hier verfassen, oder sollte ich lieber direkt zum Anwalt? Einen Anwalt werde ich denke ich so oder so einschalten.

Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#443 Beitrag von Steffen » Montag 12. Mai 2014, 19:29

[quoteemReacon]Sollte ich das Schreiben selbst hier verfassen, oder sollte ich lieber direkt zum Anwalt? Einen Anwalt werde ich denke ich so oder so einschalten.[/quoteem]

Wenn Du dich nach der empfohlenen Vorgehensweise orientieren willst, benötigst Du für die Abgabe einer mod. UE (unter Beachtung der Nutzungshinweise) erst einmal keinen Anwalt.

Aber, wenn Du sowieso einen Anwalt einschalten willst, brauchst Du nicht zu fragen, sondern kannst dich auf deinen Anwalt verlassen.

VG Steffen

Reacon
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#444 Beitrag von Reacon » Montag 12. Mai 2014, 21:37

Noch eine weitere Frage:

Eine vorbeugende Unterlassungserklärung, macht es in meinem Fall sinn (geht ja um einen "Chartcontainer" Future Trance Vol 67)? Oder reicht im ersten Schritt eine mod. UE?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#445 Beitrag von Steffen » Montag 12. Mai 2014, 21:56

Diese Entscheidung muss jeder selbst für sich treffen. Einfach den Link in meiner Signatur durchlesen (Chartcontainer- oder Sampler-Abmahnungen).

VG Steffen

JannyS
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#446 Beitrag von JannyS » Dienstag 27. Mai 2014, 19:16

Hallo,

ich habe heute auch Post von RA Daniel Sebastian erhalten bezüglich des Herunterladens von 4 Titeln seiner Mandantin, die DigiRights Administration GmbH. Die angegebenen Verbindungsdaten verweisen auf einen Chartsampler im Bittorrent Netzwerk und sind - leider - nachvollziehbar. Das Vergleichsangebot beläuft sich auf 1200€ und ich grübel, ob ich die Summe in Kombination mit einer modifizierten UE zahlen soll ODER es darauf ankommen lasse (mod. UE ohne Zahlung) oder ob ich einen Anwalt konsultiere und mich von dem in Watte packen lasse. Nun habe ich das Schreiben noch nicht sacken lassen, bin latent aufgeregt und möchte in dem Zustand nicht voreilig entscheiden, tendiere jedoch einer der Optionen, die mich Geld kosten und schnell aus der Nummer rausholen.

Wobei es mir bei der letzteren Option interessieren würde, wie hoch die Chance ist, dass ich am Ende mit einem Anwalt weniger zahle. Der Anwalt möchte schliesslich auch seine Euros für meine Verteidigung, auch wenn sich einige Vertreter wie Robin Hoods präsentieren - mir scheint sich das Verteidigen zu einer Gegen-Goldgrube zu entwickeln, das im Zuge von Massenabfertigungen ggf. auch nette Verdienste bei überschaubaren Zeitaufwand ermöglicht^^

Allerdings liest man auch hin- und wieder (habe das Thema schon vorher interessiert verfolgt) von stattlichen Differenzen zwischen Ursprungsforderungen und letztendlichen Vergleichslösungen - doch als Laie fällt es mir schwer, diese Angaben zwischen praxisnah und Hörensagen zu differenzieren.

Gibt es eine reelle Chance, dass der Anwalt das Vergleichsangebot signifikant drückt und man unterm Strich weniger zahlt, als würde man die modifizierte UE auf eigene Faust auf den Weg schicken? Und falls ja: Gibt es da Erfahrungswerte/Tendenzen welche Kosten unterm Strich dann übrig bleiben?

Ich würde mich über ein Feedback freuen und bin dankbar, dass ich hier zumindest meine Gedanken sortieren darf.

jkj:s_;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#447 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. Mai 2014, 20:15

Hallo @JannyS,

wenn man eine Abmahnung erhält, egal von wem, wegen was, oder um welche Summe es sich handelt, geht es immer um das eine … wie reagiere ich letztlich auf was. Dabei muss ich mir im Klaren werden, will ich gegen eine Ungerechtigkeit bzw. einen unberechtigten Vorwurf kämpfen, oder geht es nur um Senkung/Reduzierung möglicher Risiken/Kosten, weil ich es einfach nur war, oder keinen Bock.

Und selbst wenn es jetzt hart klingt, danach richtet sich eben alles aus. Alles andere sind Emotionen, oder bla, bla, bla!

Wenn ich jetzt in der Situation wäre; es ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gibt; die Rechtsprechung sich erst einmal positiv entwickelt; der Abmahner nun nicht gerade der Klagefreundlichste ist; die Summen astronomisch hoch … dann würde ich erste einmal in Richtung: mod. UE, Nichtzahlen, ohne Anwalt tendieren.

Wenn es nur darum geht, Kosten zu sparen, weil man keinen Bock hat, versucht man einen privaten Vergleich (ca. 450,- - 650,- €). Aber mit der Abgabe eines lapidaren Musterschreiben ist es dabei meistens nicht getan. Hier geht es um Verhandlungsgeschick sowie was kann ich/muss ich vortragen, oder nicht. Wobei man dann in der Situation kommt, benötige ich doch einen Anwalt? Der kostet, ich weiß es nicht, 250,- €, sodass man dann wieder bei einem Privatvergleich besser kommt, zumindest von den Kosten. Wichtig ist nur, das man damit alle Ansprüche abdeckt, und nicht noch weitere Nachfolgen bzw. keine eventuellen Abmahnungen von anderen RI folgen, die mit auf dem Chartsampler sind.

Summa summarum, ein umfangreicher Prozess des Denkens und des Entscheidens.

VG Steffen

JannyS
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#448 Beitrag von JannyS » Mittwoch 28. Mai 2014, 09:47

Hallo Steffen,

danke für deine AUsführung. Ich habe mich mit einer recht bekannten Kanzlei in Verbindung gesetzt und werde diese wohl auch mit meinem Fall beauftragen (die Frist reicht auch nicht für ein großartiges Hin- und Her). Die Prognose beläuft sich auf ~600€ Gesamtkosten incl. Deckelung der aussergerichtlichen Anwaltskosten möglicher Folgeabmahnungen für Angelegenheiten vorm Datum der Beauftragung - sowas um den Dreh hatte ich avisiert und kann damit leben. Laut Statistik der Kanzlei führt deren Verfahrensweise zu 97% zum Erfolg, weil sich RA Sebastian (denen gegenüber) nur selten auf die Hinterbeine stellt.

Gruss

Janny

Thechief
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#449 Beitrag von Thechief » Mittwoch 28. Mai 2014, 12:33

Servus,

mich hats auch erwischt, zu Recht, von daher an der Stelle keine Beanstandung.

Mein Problem: ich wurd wegen einem Lied in dem Film Fack Ju Göhte abgemahnt, nicht wegen dem Film selbst. Natürlich will ich jetzt verhindern, dass meine Daten jetzt auch noch an den Film-Verleih weitergeleitet werden, und ich dann quasi dafür auch nochmal separat abgemahnt werde -das wird teuer.

Meine Frage: kann ich meine mod. UE formulieren im Sinne von "film XY inklusive der Songs YZ, der Ihrem Mandanten gehört"?

Die 600€ die ich zahlen soll würde ich dann quasi schriftlich versuchen runter zu handeln auf 400 oder so..mal sehen wie Basar-mäßig das ganze werden kann.

Also, für Tipps ob das mit meiner Variante der UE funktioniert, wäre ich dankbar :-)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#450 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. Mai 2014, 12:07

[quoteemThechief]Servus,
mich hat‘s auch erwischt, zu Recht, von daher an der Stelle keine Beanstandung.[/quoteem]

Bild
GBPicsOnline - Danke Bilder

Das es in DE bzw. in den Foren noch berechtigte Abmahnungen gibt - Wahnsinn! Sry, kleiner Joke. Man sollte
trotzdem (und ernsthaft) mit seinen Gedanken dezenter umgehen, solange man nicht 100%ig weiß, das zwischen
den Kanzleien bzw. RI Daten ausgetauscht werden. Punkt.

Anderseits gibt es in so einen Fall doch -umfassend und einiges- zu bedenken.

Sagst Du ja selbst, die Abmahnung ist berechtigt. Das bedeutet, im Fall der Fälle, könnten Dich -bekannterweise
- insgesamt -3- Abmahnungen ereilen. Könnten, müssen aber nicht. Das ist eben Dein Risiko.


1. Abmahnung (erhalten)
RA Daniel Sebastian / DigiRights Administration GmbH

Forderungen:
=> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
=> Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 600,00 EUR (bestehend aus Aufwendungsersatz sowie
Schadenersatz)

Geforderte Abfassung:
(…) , gegenüber der Firma
DigiRights Administration GmbH, 64283 Darmstadt, Elisabethenstr. 43,
(…)
zu unterlassen,
das urheberrechtlich geschützte Musikwerk/-titel: “Martin Solveig - Hey Now“,
ganz oder (...)

sondern auch


2. keine Abmahnung (aber möglich)
Waldorf Frommer / Constantin Film Verleih GmbH

Forderungen:
=> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
=> Zahlung von 815,00 EUR (bestehend aus Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR sowie Schadenersatz in
Höhe von 600,00 EUR)

Geforderte Abfassung:
(…) , gegenüber der Firma
Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München,
(…)
zu unterlassen,
den urheberrechtlich geschützten Film: “ Fack ju Göhte“,
ganz oder (...)

sowie

3. noch keine Abmahnung (aber möglich)
FAREDS / Musikverlag Mec-Early Entertainment GmbH

Forderungen:
=> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
=> Zahlung von 339,50 EUR (bestehend aus Aufwendungsersatz in Höhe von 189,50 EUR sowie Schadenersatz in
Höhe von 150,00 EUR)

Geforderte Abfassung:
(…) , gegenüber der Firma
Mec-Early Entertainment GmbH, Seumestraße 7, 10245 Berlin,
(…)
zu unterlassen,
das urheberrechtlich geschützte Musikwerk/-titel: “Theater Nachts”, als Teil der Filmmusik zu dem Film “Fack ju Göhte”,
ganz oder (...)


Das bedeutet, man beugt vor, gegenüber den anderen Rechteinhaber/Rechteverwerter (Versand: 1-Mal an den RI/RV
+ 1-Mal zur eigenen Sicherheit an den jeweiligen Anwalt; Doppelversand), oder wartet ab, ob tatsächlich eine Abmahnung
betreff “Fack ju Göhte“, eintrudelt.

Mehr isses nich!

VG Steffen



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Thechief
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#451 Beitrag von Thechief » Donnerstag 29. Mai 2014, 21:17

Ah Perfekt! Danke für die kurze Info!!!

Dh wenn ich die beiden anderen UE's vorsorglich verschicke, dann können die mir gar nichts mehr? Also dann ist egal, wenn die mir in 3 Wochen einen Brief schicken wegen dem Vergehen?

Quasi als eine Art Freifahrschein?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#452 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. Mai 2014, 23:12

[quoteemThechief]D.h. wenn ich die beiden anderen UE's vorsorglich verschicke, dann können die mir gar nichts mehr? Also dann ist egal, wenn die mir in 3 Wochen einen Brief schicken wegen dem Vergehen?

Quasi als eine Art Freifahrschein?[/quoteem]

Mhm, das ist nun wieder die übliche Filesharer-Mentalität. Hauptsache, Lau!

jkj:s_;

Nein, es ist -kein- Freifahrtschein, sondern nur ein möglicher Weg, eventuelle Kosten/Risiken zu minimieren. Es ist ein vorbeugender Rechtsschutz. Abgemahnt kann man immer noch werden, nur dürfen keine anwaltlichen Gebühren verlangt werden. Schadensersatz hingegen - ja. Ist man schuldig, muss man Schadensersatz leisten. Kompliziert wird es auch, wenn man die vorbeugenden mod. UE nicht akzeptiert, ablehnt oder einfach ignoriert. Dann sind Reaktionen von Nöten, die man als Laie nicht meistern wird. Diese kann man auch nicht Herunterladen oder als Musterschreiben erhalten.

Was die meisten Betroffenen vergessen, wenn überhaupt, können wir als Forum Denkanstöße geben und keine Verhaltensregeln für den Einzelfall. Entscheiden muss sich jeder selbst, wenn er die Konsequenzen für sich akzeptiert oder überblickt. Und wenn nicht, dann sollte man entweder auf sein Bauchgefühl hören, oder auf das was sein beauftragter Anwalt rät.

Es geht immer um persönliche Entscheidungen,
  • wie reagiere ich angemessen auf was,
  • wie sind die möglichen Konsequenzen,
  • will ich, bin ich bereit, diese zu tragen,
  • wie weit bin ich bereit dafür zu gehen.
[/b]


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#453 Beitrag von Thechief » Donnerstag 29. Mai 2014, 23:25

;9/

Ich versuche nur, mir das in einfachen Worten darzulegen, damit ich weiß was ich am besten machen muss/sollte :-/

D.h. bei den vorbeugenden UEs.. der RI kann dann konkret sagen: Achso, hatten wir zwar nicht auf dem Schirm, aber jetzt wo die UE hier ist wollen wir Schadensersatz - und ich "spare" mir dann konkret nur die 200€, die der Anwalt kosten würde? D.h. die vorbeugende UE kann u.U. schlafende Hunde wecken?

Andere Frage: der Anschlussinhaber bin nicht ich. Wenn ich die UE schreibe, soll/muss ich dann meinen Namen nehmen, oder den des Anschlussinhabers?


P.S.: ich weiß, dass es hier nur generelle Infos gibt, aber über die bin ich sehr dankbar, weil Sie halt von dir dann trotzdem auf meinen Fall bezogen werden!! Von daher echt super!!!

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#454 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Mai 2014, 01:50

[quoteemThechief](…) Ich versuche nur, mir das in einfachen Worten darzulegen, damit ich weiß was ich am besten machen muss/sollte (…)[/quoteem]

Das Problem, mir wird zwar ein IQ eines Sack russischer Schrauben nachgesagt, aber keiner der Betreffenden weiß, ob dieser niedrig, oder gar hoch ist. Irgendjemand plappert etwas nach, was irgendjemand einmal wütend über meine Person postete.

Was du machst (, oder nicht,) ist alleinig deine ureigene Sache. Sry, eigentlich nicht ganz so richtig deine, denn

einmal schreibst du
Thechief hat geschrieben:(…) mich hat‘s auch erwischt, zu Recht, von daher an der Stelle keine Beanstandung. (…)
jetzt auf einmal
Thechief hat geschrieben:(…) der Anschlussinhaber bin nicht ich. Wenn ich die UE schreibe, soll/muss ich dann meinen Namen nehmen, oder den des Anschlussinhabers? (…)
sowie abschließend
Thechief hat geschrieben:(…) weil Sie halt von dir dann trotzdem auf meinen Fall bezogen werden!! Von daher echt super!!! (…)
Mal ehrlich, auf solche Spielchen, egal wer in Spiellaune ist, habe ich persönlich keine Lust. Denn entweder lacht sich nach jedem Posting jemand kollektiv ins Fäustchen, oder ich halte wieder einmal meinen Kopf für die Hilfsbereitschaft eines Verbraucherforums hin. Egal, ich werde keine fallbezogene Antwort erteilen, weil ich es einmal nicht darf, und andermal nicht kann. Warum?

Bild

Aber, wenn du und der abgemahnte Anschlussinhaber alle Links in meiner Signatur einmal durchlesen würdet i.V.m. Verstehen, käme es nicht zu solchen öffentlichen Endlosschleifen, wo man dezent in die Ecke einer unerlaubten Rechtsberatung “genötigt“ wird. Und wenn ich mich irre, du einfach nur keinen Plan hast, der AI dir die Klärung übertragen hat - entschuldige einfach meine offensichtlich einsetzende Paranoia. Dann bleiben letztlich 2 Möglichkeiten: E-Mail oder Anwalt. Und dies sollte unmissverständlich sein, sowie bedarf keiner weiteren öffentlichen Erläuterungen.

:ew

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#455 Beitrag von Thechief » Freitag 30. Mai 2014, 09:19

Moin moin,

sorry, wenn das irgendwie alles Missverständlich klingt - ich hab das Gefühl alles was ich sage ist falsch. Ich bin aber sehr dankbar für deine Denkanstöße.

Also, ich bin nicht der Anschlussinhaber, aber trotzdem verantwortlich. Muss dann ich als "Sünder" die UE abschicken, oder doch der Anschlussinhaber? Ist ja quasi eine ganz generelle Frage ;)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#456 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Mai 2014, 10:34

[quoteemThechief]Also, ich bin nicht der Anschlussinhaber, aber trotzdem verantwortlich. Muss dann ich als "Sünder" die UE abschicken, oder doch der Anschlussinhaber? Ist ja quasi eine ganz generelle Frage.[/quoteem]

Diese “ehrenvollen“ Gedanken um Verantwortung und “Sühnefall“ hätte man sich einmal hübsch vorher machen sollen, ehe man saugt bis zu abwinken, und es einem schnurzpiepsegal ist, ob man dazu einen anderen mit hineinzieht.

Die einfachste und angemessene Lösung ist doch, ohne das man viel Aufriss macht und seitenlang Posten muss, der abgemahnte AI unterzeichnet die mod. UE, versucht einen Privatvergleich - Du zahlst diesen i.V.m. hörst mit P2P auf ODER legst Dir einen separaten Anschluss zu. Und das händelt man so bei jeder Abmahnung, die dem verantwortlichen AI ereilt. Ob man vorbeugt, oder nicht, das ist nicht mein Bier.

Denn bei ungeschickten Vorgehen bzw. Vortragen, sitzen eventuell alle beide (AI + Filesharer) im Boot der (Störer-/Täter-)Haftung. Dieses "shualsche Täterbenennungs- und Verantwortlichkeitsdenken" ist mir doch bekannt. Der Verantwortlich muss benannt werden, er muss zu seiner Tat stehen usw. usf. Papperlapapp. Aber was passiert denn wirklich? Der angemahnte AI ist doch nur, weil der Filesharer eine mod. UE abgibt und sich Outet noch nicht völlig aus dem Rennen. Einmal hat der Abmahner jetzt 2-zum Preis von-1, sowie kann den kompletten Schadensersatz, angefangen von IP-Ermittlung, über Gestattung bis hin den Schadensersatz -voll- geltend machen, aufgrund des Geständnisses. Und auch ein Richter wird in so einen Fall nicht groß nachdenken, ob de SE zu hoch ist. Trägt der abgemahnte AI in einem Folgeschreiben ungeschickt vor, sitzt er zumindest als Störer mit im Boot und muss dann auch eine mod. UE abgeben.

Denn man vergisst immer schnell, der AI ist Verantwortlich, was über seinen Anschluss aus passiert und hat zumutbar Maßnahmen zu ergreifen, das eben so etwas nicht passiert. Und das eine wohlüberlegte Vorgehensweise voraussetzt, die ein Forum nicht generieren kann/darf.

Natürlich kann der Filesharer eine mod. UE abgeben und eine Comingout-Schreiben dazulegen, sowie der AI ein Begleitschreiben, wo er den Filesharer als Täter namentlich benennt. Hier hängt es aber von vielen Faktoren ab, ob für den AI wirklich Ruhe ist und dem Filesharer ereilt jetzt die SE-Zeche, da er sich als Täter geoutet hat.

Dies ist, wenn man -wie Du- zu nichts einen Plan hat, der verantwortliche AI sich offensichtlich nicht um seine Abmahnung und deren Folgen für seine Person kümmert, -ohne Anwalt- eine suboptimale Mischung.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#457 Beitrag von Thechief » Freitag 30. Mai 2014, 11:58

Steffen hat geschrieben:
Dies ist, wenn man -wie Du- zu nichts einen Plan hat, der verantwortliche AI sich offensichtlich nicht um seine Abmahnung und deren Folgen für seine Person kümmert, -ohne Anwalt- eine suboptimale Mischung.
Korrekt, ich habe in der Tat keinen Plan, deswegen frage ich ja nach. .)(

Nun gut, dann weiß ich Bescheid, zumindestens in den Basics.

Bezüglich der vorbeugenden UE, kannst du noch mal kurz drauf eingehen, wäre super:

Also, da "spart" man dann de fakto nur die 200€ Anwaltskosten, müsste den Vergleich trotzdem zahlen, und weckt eventuell schlafende Hunde?

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#458 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Mai 2014, 15:24

[quoteemThechief]Bezüglich der vorbeugenden UE, kannst du noch mal kurz drauf eingehen, wäre super: ...[/quoteem]
Einfach mal den Link: Vorbeugen und Erweitern bei Chartcontainer-Abmahnungen!? anklicken und durchlesen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#459 Beitrag von Thechief » Freitag 30. Mai 2014, 19:27

Ich schicks jetzt erstmal so raus, und warte ab.

Dank dir für deine Geduld, echt super, dass es so ein Forum gibt!!!

Bis hoffentlich nie wieder :an

igge
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#460 Beitrag von igge » Sonntag 8. Juni 2014, 21:15

hello @ all!

zunächst einmal möchte ich mich hier bei den betreiben bedanken für die mühe die sie sich mit diesem forum geben :)
echt tipp-topp zu wissen das es noch gute menschen auf dieser welt gibt :)

tja was soll ich sagen, mich hat es auch erwischt. der daniel hat mich angeschrieben, es geht um django und das lied von rza ode to django...
das schreiben hatte ich gestern im briefkasten, datiert ist es aber auf mitte der woche...

ich habe mir hier diesen thread größtenteils durchgelesen und das prozedere verstanden. jedoch habe ich noch ein zwei fragen die ich so nicht beantwortet bekommen habe.

ich habe mir die heruntergeladene datei mal genauer angesehen, soweit das mit meinem technischen verständnis möglich ist, zu dem win-rar datenpaket habe ich mal einige fragen.

- ich kann die Datei nicht entpacken! sprich ich kann gar nicht sicher sein das der film auch wirklich in den winrar-datein enthalten ist! - es kommt immer unerwartetes dateiende! liegt hier dann auch ein urheberrechtsverstoß vor?

- wenn ich mit winrar die datei anwähle kann ich in der datei xxx.rar (sozusagen das erste datenpaket) einsehen das dort ein ordner existiert der richtlinien und merkblätter heißt, wähle ich ihn an kommen folgende unterordner - dibt-Mitteilungen, dsv Deutscher schwimmsportverband, fachkommision Bauaufsicht, gipsindustrie - baugipse. diese ordner wurden laut winrar am 09.03.2010! erstellt. sehr komisch das ganze...

- können andere betroffene die winrar-datei entpacken? sprich ist der filmn wirklich herunter geladen wurden? oder wurde absichtlich ein beschädigtes archiv erstell?

- das winrar archiv weist auch einen komischen verlauf vor. zunächst werden die winrar datein klassich mit *.rar - r29 angegeben, dann aber ändert sich jedoch die dateiendung auf r030-datei ist das normal?

- wenn ich probiere die datei zu reparieren erscheint die meldung ein beschädigter header wurde gefunden und winrar friert ein (das erste mal überhupt das winrar bei mir abstürtzt)

- besteht die möglichkeit die datei doch noch iwie entpackt zu bekommen?

ich würde mich freuen falls jemand mir dazu etwas schreiben könnte :)
besten dank schon mal im voraus für die mühen! ich hoffe ich habe hier nun nichts falsches geschieben :Y
lasst euch nicht unterkriegen!
nichts des so trotz, schöne feiertage wünsch ich euch :)

mfg

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