Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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Steffen
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Aus aktuellem Anlas

#801 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. April 2018, 23:00

Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Aus aktuellem Anlass

(...) Möglicherweise haben Sie in den letzten Tagen eine Abmahnung erhalten, die sich auf eine Rechtsverletzung im Jahr 2013 oder 2014 bezieht. Die 1&1 Internet SE hat in Bezug auf diese Rechtsverletzungen erst am 06.03.2018 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Auskunft über Ihre Identität erteilt. Die Verjährung beginnt daher erst mit dem Ablauf dieses Jahres zu laufen. Die Ansprüche verjähren somit frühestens am 31.12.2021.

Ein Teil der Ansprüche aus Urheberechtsverletzungen durch die illegale Nutzung von Tauschbörsen kann zudem auch nach 10 Jahren noch geltend gemacht werden (BGH - Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15).
(...)

Quelle: 'http://www.danielsebastian.de'
Link: http://www.danielsebastian.de/de/startseite.html






Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (...)

Detroffener
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#802 Beitrag von Detroffener » Donnerstag 5. April 2018, 21:56

Guten Abend,

leider bin auch ich vor kurzem von Daniel Sebastian für mehrere Titel aus dem Jahr 2014 Abgemahnt worden.
Etwas suspekt ist jedoch die Aussage, 1&1 hätte erst am 06.03.2018 Auskunft erteilt. Ich wurde aber bereits 2014 für den selben Chartcontainer aber für ein anderes Lied von einer anderen Kanzlei Abgemahnt. Damals wie heute bin ich aber immer 1&1 Kunde gewesen.

Ist doch etwas suspekt oder? Wieso hat die 1&1 für Kanzlei A damals die Daten rausgeben und der Kanzlei Daniel Sebastian nicht?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#803 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. April 2018, 23:01

Hallo @Detroffener,

wir haben immer wieder solche Konstellationen, dass sich die Provider mit der Beauskunftung sehr viel Zeit lassen. Daran ist nicht viel suspekt. Es ist höchstens vom Provider unschön, nach so langer Zeit die Daten preiszugeben. Wenn es nicht so wäre, wie von RA D. S. beschrieben, dann würde jede Klage bei Einrede im Sand verlaufen.

VG Steffen

hannes.bbb
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#804 Beitrag von hannes.bbb » Sonntag 15. April 2018, 14:49

Hallo zusammen,

habe etwas gelesen und wollte mich auch mal zu Wort melden.

Habe gestern eine Abmahnung von von DS erhalten aus dem Jahr 2014, Auskunft über meine Identität wurde auch 2014 eingeholt laut Schreiben beim AG.

Sehe ich es richtig das es was die AW Kosten angeht es verjährt ist, die Lizensgeschichte wohl noch nicht?
Was bedeutet das im genauen?

Habe schon mal den Fehler gemacht mich durch ein nicht guten Anwalt verterten zu lassen in einem anderen Fall. Der riet mir damals die UE zu unterschreiben und zu zahlen..... was ich auch tat.
Interessanterweise geht es um die gleiche IP Adresse wie bei DS und Tatzeit.
Anzumerken ist das in keinem der Fälle es zutrifft das jemand von uns Bittrorrent oder ähnliches nutzt (es ist absolut unmöglich das wir es waren).

Wäre es sinnvoll einen Fachanwalt für Internetrecht aufzusuchen oder muss ich mir vor einem Mahnbescheid erstmal keine Gedanken machen? Der AW Teil müsste ja auch verjährt sein.

Vielen Dank vorab

Gruß Hannes

PS: In keinem Fall werde ich Zahlen oder den selben Fehler nochmal machen wollen, wenn es auch das letzte ist was ich tue :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#805 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. April 2018, 15:37

Hallo @hannes.bbb,


es gelten für Filesharing Abmahnungen - allgemein - die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(...) § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (...)

Das bedeutet übersetzt,

(...) 1. mit dem Logdatum und (nicht oder/bzw.)
2. der Abmahner im Rahmen des zivilen Auskunftsanspruches (§ 101 IX UrhG) vom Provider die Klardaten (Name + Anschrift) des Anschlussinhabers erhält (...)

Logisch, der Abmahner kann erst abmahnen, wenn er den Namen + Anschrift des Anschlussinhabers besitzt. Das heißt aber auch, die Verjährung läuft erst ab Ende des Jahres, wo der Abmahner die Klardaten erhält.



Darum steht auch auf der Homepage vom Abmahner:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Aus aktuellem Anlass

(...) Möglicherweise haben Sie in den letzten Tagen eine Abmahnung erhalten, die sich auf eine Rechtsverletzung im Jahr 2013 oder 2014 bezieht. Die 1&1 Internet SE hat in Bezug auf diese Rechtsverletzungen erst am 06.03.2018 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Auskunft über Ihre Identität erteilt. Die Verjährung beginnt daher erst mit dem Ablauf dieses Jahres zu laufen. Die Ansprüche verjähren somit frühestens am 31.12.2021.

Ein Teil der Ansprüche aus Urheberechtsverletzungen durch die illegale Nutzung von Tauschbörsen kann zudem auch nach 10 Jahren noch geltend gemacht werden (BGH - Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15). (...)

Quelle: 'http://www.danielsebastian.de'
Link: http://www.danielsebastian.de/de/startseite.html


Da ich Dir auf deine Abmahnung nicht konkret antworten kann / darf, musst Du mir diesen allgemeinen Informationen zufrieden sein oder an einen Anwalt wenden. Ich darf dir nicht sagen: "Deine Abmahnung aus dem Jahr "abc", hier verjähren die AW-Kosten am "xyz"."



Die allgemeine Verjährung der einzelnen Ansprüche regelt der § 102 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

Satz 1 - drei Jahre:
- vorgerichtlichen Ansprüche und Forderungen ((Teil-)SE, AG, UA)
Satz 2 - zehn Jahre:
- (Rest-)SE (vereinfacht: wenn der Abgemahnte vom Richter als Täter verteilt ist)


In Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass die unterschiedlichen Rechteinhaber die Verletzung ihres Rechtes separat abmahnen. Z.Bsp.: bei einem Film. Der Film ist allgemein das Gesamtwerk. Hieran haben aber unterschiedliche Rechteinhaber, unterschiedliche Rechte (Urheberpersönlichkeitsrecht) bis hin dass weitere Rechteverwerter bestimmte Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeräumt erhalten.

Bsp.: Film
1. Hersteller des Filmes: Producer
2. bestimmte Lieder oder Musikstücke: Komponist, Künstler
3. Drehbuch: Autor
4. Archivaufnahmen, Fotos usw.

Jeder Rechteinhaber kann eine Verletzung seines Rechtes separat abmahnen. Es gibt keine rechtliche Regelung, dass diese zusammenfassen zu sind.


Im Grundsatz ist deshalb diese neue Abmahnung - unabhängig der alten Abmahnung - neu zu beurteilen. Hierbei ist der Sachverhalt zu kompliziert, dass ein Forum lapidar nur allgemein empfiehlt: "mod. UE + Nichtzahlen". In diesen Fällen ist ein Anwalt zu konsultieren.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#806 Beitrag von hannes.bbb » Sonntag 15. April 2018, 17:00

Laut Schreiben erlangte DS bereits 2014 in einem Beschluss meine Daten, somait wäre Teil 1 bereits verjährt.

Gibt es einen Anwalt den man für sowas empfehlen kann?

Danke und Gruß

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#807 Beitrag von hannes.bbb » Sonntag 15. April 2018, 17:26

PS: Logdatum 04.2014 - Beschluss AG zur erteilung der Auskunft 2014

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#808 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. April 2018, 18:52

Hallo @hannes.bbb,

(...) Laut Schreiben erlangte DS bereits 2014 in einem Beschluss meine Daten, somit wäre Teil 1 bereits verjährt.
PS: Logdatum 04.2014 - Beschluss AG zur Erteilung der Auskunft 2014 (...)
Hier müsstest Du mir das Schreiben einmal einscannen und per Mail zusenden, damit man überhaupt sieht was der Abmahner genau will.

RA D. S. kennt ja auch den § 102 UrhG. Natürlich wurde der Log. 2014 dokumentiert und per Beschluss zur Beauskunftung beantragt und gestattet. Jetzt gibt es zwei Varianten. Entweder es handelt sich um den Provider (wie T-Online), oder einen sogenannten Reseller (Mieter; wie 1&1). Egal, der Abmahner kann erst abmahnen, wenn der betreffende Provider die Klardaten übermittelt. Sollte dieses tatsächlich schon 2014 erfolgt sein, bedarf es sowieso einem Anwalt, der hier den Sachverhalt notfalls mittels Einrede klärt.

Mann muss es aber erst einmal lesen. Ansonsten bzgl. eines Anwaltes - Dr. Google verwenden.

VG Steffen

hannes.bbb
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#809 Beitrag von hannes.bbb » Montag 16. April 2018, 13:25

Eine Anfrage ein mein Provider ist gerade raus, laut Tel. Antwortzeit 1-2 Werktage.

So zur INFO für alle leidtragenden im aktuellen Anlass. Die Ermittlung der IP (und verbindung mit dem Inhaber) durch den Provider ist max.90 bis in Ausnahmefällen 180 Tage möglich, selbst mit Beschluss.

Kurz gesagt, wenn RA DS behauptet die Daten erst heute erhalten zu haben aus dem Jahr 2014 ist das unmöglich. Hier gibt es nur 2 Möglichkeiten, er hat es ab dem Datum innerhalb der Frist gemacht 90-180 Tage und sich erst 2018 gemeldet. Oder er hat die Daten von unseriösen Kollegen gekauft.

Nach genauer Durchsicht meiner Unterlagen in Fall 1 fiel mir auf die IP ist die selbe auch der Datum. Da es technisch nicht machbar ist, kann Er die Daten eigentlich nur gekauft haben.

Warte noch die Antwort vom Support ab bzgl der Freigabe der Daten (kann jeder bei seinem Provider anfordern).

Halte Euch auf dem laufendem.

Gruß Hannes

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#810 Beitrag von Steffen » Montag 16. April 2018, 23:37

hannes.bbb hat geschrieben:(...) So zur INFO für alle leidtragenden im aktuellen Anlass. Die Ermittlung der IP (und Verbindung mit dem Inhaber) durch den Provider ist max.90 bis in Ausnahmefällen 180 Tage möglich, selbst mit Beschluss. (...)
In der Regel kann der Provider die Daten zur IP maximal 7 Tage speichern (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 391/13). Dann gibt es noch die Speicherung mittels Sicherungsbeschluss des Gestattungs-Landgerichtes bis zur Gestattung nach § 101 IX UrhG.

Darum geht es auch nicht. Ich denke auch nicht, das hier Platz für Verschwörungstheorien ist. Es geht doch darum, so beschreibt es auch RA D. S., dass 2014 ein Gestattungsbeschluss beantragt und bewilligt wurde. Mit diesem Beschluss ist der Anwalt zum Provider. Dieser verauskunftet, wenn die IP zu einem Reseller-Provider (Mieter, wie 1&1) führt, die Benutzerkennung (= kein Verkehrsdatum). Mit dieser Benutzerkennung des Reseller-Provider geht der Abmahner zum Reseller-Provider und verlangt die Klardaten. In den aktuellen Fällen ließ sich, warum auch immer, der Reseller-Provider lange Zeit und gab dem Abmahner erst 2018 die Klardaten zur Benutzerkennung. Dies ist nicht das erste Mal. Es ist zwar nicht schön vom betreffenden Reseller-Provider, aber nicht zu ändern. Das Leben ist nun einmal hart und ungerecht. Der Abmahner erhielt erst 2018 letzte Kenntnis zum Verletzer, so beginnt dann erst zum Schluss des Jahres die Verjährung an zu laufen.

Selbst wenn es sich um kein Reseller-Provider handelt und der Provider sich so lange Zeit ließ, haben diese Daten vor Gericht bestand, da es kein Fehler oder Versäumnis des Abmahners ist. Es kann ja jeder den Provider verklagen, was keiner machen wird.

Natürlich kann dieses jeder anwaltlich prüfen lassen. Der Abmahner ist nicht ganz so naiv, wie wir das gerne denken. Sollten die Daten gekauft sein, hätten diese vor Gericht kein Bestand, da diese Betreff eines ganz anderen Falles gestattet wurden. Das bedeutet, ehe man sich in Verschwörungstheorien verbeißt, sollte man es in aller Ruhe anwaltlich prüfen lassen.

VG Steffen.

Detroffener
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#811 Beitrag von Detroffener » Mittwoch 18. April 2018, 22:51

1&1 hat in meinem Fall bestätigt, dass meine Daten tatsächlich Anfang März an die besagte Kanzlei übermittelt wurden.
Auf die explizite Frage: Wann genau die Auskunft seitens der Kanzlei angefordert wurde, hielt sich 1&1 bedeckt. Stattdessen, verweist man auf den damaligen Netzteranbieter bzw. zum Ambahner selbst.

Ich muss sagen, dass ich schwer enttäuscht von 1&1 bin und umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt dort kündigen werde.
Soweit ich das beurteilen kann, sind bzw. waren alle Betroffenen in dem DS Fall 1&1 Kunden. Was für ein Zufall?

@Steffen,
Ich kann mir immer noch nicht in gänze erklären, wieso sich ein Provider fast 4-Jahre Zeit lassen sollte, um die Klardaten rauszugeben!
Zumal die Daten offensichtlich im selben Fall, einer anderen Kanzlei ja zeitnah übermittelt wurden.
Du schreibst, dass dies nicht das ersete Mal so sei. Wie kommst du zu dieser Aussage? Hast du evtl. konkrete Beispiele dafür?

VG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#812 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. April 2018, 23:28

Hallo @Detroffener,

ich glaube, dieses kann sich kein Normaldenkender erklären. Denn der Abmahner ist ja nicht einmal mit einem Gestattungsbeschluss gekommen, sondern mit der Auskunft der Benutzerkennung des Reseller-Providers. Dieses ist ein Bestandsdatum. Hier gibt es nicht viel zu überprüfen. Ich kann mir vorstellen - I.M.H.O. - das es einfach vergessen wurde und jetzt durch Zufall die Akte in die Hand genommen wurde. M.M.n. ist dieses auch sehr Kundenunfreundlich vom Provider. Aber, das Problem, dem Abmahner kann dieses nicht angelastet werden. Die Verjährung beginnt damit am Ende dieses Jahres.


Diese Konstellation gab es mit demselben Provider schon einmal. Damals hieß der Abmahner nur "We Save your Copyrights".


Auszug aus: "AW3P im Gespräch mit Rechtsanwalt Christian Weber" (02.10.2013)

SH: Herr Weber. Gestatten Sie mir abschließend eine Frage zu Ihrer Funktion als Geschäftsführer der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Gerade 2013 werden die Informationen in den diversen Verbraucherschutzforen laut, das Ihre Kanzlei in Auftrag der Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter UrhR-Verletzungen mit dem Ermittlungsdatum 2009 abmahnen. Nun darf ich mich persönlich, auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung des LG Berlins (Az. 103 O 60/13) nicht näher öffentlich und inhaltlich dazu äußern, aber wären diese Ansprüche aus den Abmahnungen (Unterlassung, AG, SE) nicht schon alle verjährt. Haben Sie, wie immer zu lesen ist, den so genannten "IP-Keller" ausgefegt, wurden Akten nach einem "Büroversehen" wiedergefunden oder an was lag es, das Ermittlungsdatensätze aus dem Jahre 2009, erst 2013 abgemahnt werden?


Rechtsanwalt Christian Weber: Wir versenden ausschließlich Abmahnungen in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Abmahnung die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt sind. Das ist Firmenpolitik von uns und unseren sämtlichen Mandanten. Wie andere Kanzleien hier verfahren, ist mir nicht bekannt. Bei Abmahnungen mit Ermittlungszeitpunkten aus dem 2009, die aus organisatorischen Gründen erst im Jahr 2013 versendet wurden, liegen die von Seiten der Internetprovider erteilten Auskünfte in 2010 oder später.

Quelle: http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... ian-weber/



Foren-Link eines Betroffenen:

https://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vi ... 745#p26745


VG Steffen

Kizaki
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#813 Beitrag von Kizaki » Sonntag 22. April 2018, 22:55

Guten Abend Alle zusammen.
Ich habe 20.4.2018 einen Brief von den
RA Daniel Sebastian bekommen und habe eine Frist bis zum 30.04.2018. Im Brief ist geschrieben dass ich am 13.12.2017 2 Lieder Heruntergeladen habe. Seit dem 27.01.2018 wohne ich aber nicht mehr in Deutschland und werde auch für eine längere Zeit im Ausland leben. Jetzt ist meine Frage ob ich dagegen was unternehmen soll oder lieber nicht. Denn wenn ich es nicht tue werden die Kosten steigen, Jedoch kann ich Aussage nutzen ,dass ich davon nichts wusste ,weil ich mich schon vorher abgemeldet habe .Deswegen würden mir weiter kosten so zu sagen ersparen. Hoffe ich liege richtig in dem was ich sage.
LG Kizaki

muro123
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#814 Beitrag von muro123 » Samstag 5. Mai 2018, 11:32

Habe wieder ein Brief bekommen. 3 Jahre+6 Monate enden. Mahnbrief mit den wichtigsten Punkten.


1.)
in Teil der Ansprüche aus Urheberechtsverletzungen durch die illegale Nutzung von Tauschbörsen kann zudem auch nach 10 Jahren noch geltend gemacht werden (BGH - Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15). (...)

2.)
Bundesgerichtshof soll zu Gunsten der Rechtsinhaber entschieden haben und die Schadensumme eines Liedes von gewöhnlich 200,00 EUR (vgl. BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14 - Tauschbörse III)
Hinzu kommen dann noch die anwaltlichen Abmahnkosten.

Die Frage ist, ob man vont DEBCON 10 Jahre lang mit Briefen bombardiert werden möchte?

Verlangt wird 250 €.

§Wahnsinn
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#815 Beitrag von §Wahnsinn » Dienstag 5. Juni 2018, 15:39

Guten Tag, mit nun fast 41 Lenzen auf der Schulter komme ich mit dem "Abmahnwahnsinn" der Rechtsanwaltkanzlei Daniel Sebastian in Berührung.

************************************

Zu guter letzt möchte ich noch sagen, dass wir Gott sei Dank finanziell so gut situiert sind, dass ich in diesem "unberechtigen" Fall hier bis auf`s Messer streiten würde und auch Kosten in einer weiteren Distanz in Kauf nehmen würde! Hier geht es einzig um allein um "Gerechtigkeit". Und der Rechtsschutz hat pro Rechtsschutzfall schon einmal 1.000€ Deckung zugesagt... es kann los gehen!!!! 1ööüüää1

Grundsätzlich hierzu meine Darstellung. Würde mich einmal interessieren wie das die "Forumsjünger und alten Hasen" hier so betrachten.

Vielen Dank fürs Gehör!
.)(
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#816 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2018, 17:41

Hallo @§Wahnsinn,

einmal ein paar Denkanstöße.


Das Gerede über Schuld / Unschuld solltest Du gleich vergessen und ad acta legen.

Der Bundesgerichtshof ist hier eindeutig und dogmatisch hinsichtlich den Verteidigung in Filesharing Fällen. Wird eine Rechteverletzung über eine bestimmte IP-Adresse ermittelt, dokumentiert, zur Gestattung beantragt sowie bewilligt und vom Provider dem Kunden zugeordnet sowie beauskunftet, spricht eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft des entsprechenden Anschlussinhabers. Dieser Sachverhalt hängt über jeden Abgemahnten wie ein Damoklesschwert.

2 unterschiedliche Abmahnungen hinsichtlich diverser Lieder, hier ist mit Sicherheit auszugehen, dass pro Abmahnung mehrere Logs. vorhanden sind. Jeder Richter wird es als lebensfremd ansehen, dass jede Ermittlung, obwohl der Provider den Anschluss jedes Mal beauskunftet - fehlerhaft seien. 1 Log. ist in der Verteidigung besser, aber hingegen 2 Abmahnungen dann wieder suboptimal.

Das bedeutet, bestreitet man (substantiiert) die IP-Ermittlungen, oder nicht. Dieses sollte der Anwalt beantworten können. Bestreitet man die IP-Ermittlung nicht, wird sie als richtig angesehen. Die Rechteverletzung fand vom Anschluss aus statt. Bestreitet man diese, sollte es schon substantiiert sein. Fehler oder Falschzuordnung ist zu beweisen. Bei Mehrfachermittlung hast Du sowieso schlechte Karten (s. vorangegangenen Abschnitt). Notfalls kann es auch zu einem Gerichtsgutachten kommen.


Die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhaber kann erschüttert werden, wenn
a) Zugang unzureichend gesichert war, oder
b) andere Personen selbständig den Zugang benutzen konnten UND als Täter infrage kommen
aa) hier kommt es aber auf eine konkrete Nutzung zu den Logs an
ab) es muss ein anderer Geschehensablauf möglich sein. Sprich ein benannter Mitnutzer muss als Täter infrage kommen. Kommt keiner den benannten infrage, geht die tatsächliche Vermutung wieder auf dich zurück und DU haftest als Täter

Denn dieser Gedanke ist wichtig, da weder Du noch ein Benannter infrage kommt.

Noch ein Hinweis zu möglichen Gästen. Ob 6 Monate so schwierig sind bei Nachforschungen, wird der Richter entscheiden. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen. Wird ein Gast (Verwandte, Freunde, Nachbarn) als möglicher Mitnutzer zu den Logs benannt, dann sind die letzten 365 Tage irrelevant, sondern es kommt darauf an, wer genau mit "Name + Hausnummer" zu dem jeweiligen Log. den Zugang - tatsächlich - benutze, für was, mit was und ob er den Vorwurf einräumt, oder nicht. Ein nicht ausschließen - reicht nicht. Es wird als Behauptung ins Blaue oder unsubstanziiert bewertet und ist unbeachtlich in der richterlichen Bewertung.


Hacker

Sicherheitslücken des entsprechenden Routers sind substantiiert vorzutragen. Genauso ein möglicher Hack des Repeaters. Es ist nun einmal im Zivilrecht so, wer sich auf etwas beruft, muss es beweisen. Der Abmahner kann und wird dieses sowieso mit Nichtwissen bestreiten, so dass dann sowieso näher vorzutragen wäre.


Urlaub

Es hängt hier alles davon ab, wie es um die IP-Ermittlung steht. Wird dies als feststehend erachtet, kommt es darauf an, wie die tatsächliche Vermutung der Täterschaft erschüttert wird. Denn kommt von den Benannten keiner infrage, ist es leider egal, ob Du im Urlaub warst. Dafür streitet eben die IP-Ermittlung.


Ich denke Du solltest noch einmal in aller Ruhe mit deinen Anwalt alles durchgehen - und vor allem - nicht mehr so viele Einzelheiten posten.

1ööüüää1

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#817 Beitrag von §Wahnsinn » Dienstag 5. Juni 2018, 17:52

Vielen Dank für die fundierte Auskunft.
Reichen Unterschriften mit Angaben zu Datum, Nutzung, Name,Vorname aus?

Dass die Ip zweimalig festgestellt wurde innerhalb von22 Stunden kann ich mir aktuell nicht erklären.

Ist aktuell der Widerruf vernünftig?

🤔
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#818 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2018, 18:27

Vielen Dank für die fundierte Auskunft.
Reichen Unterschriften mit Angaben zu Datum, Nutzung, Name,Vorname aus?
Du solltest noch festhalten ob dieser den Vorwurf einräumt, oder nicht; wie reagiert er auf die Frage; welches Endgerät, wann, wie usw. usf. Dazu sollte dein Anwalt schon dir alles weitere erklären können.


Dass die IP zweimalig festgestellt wurde innerhalb von 22 Stunden kann ich mir aktuell nicht erklären.
Das muss dann der Anwalt mit dem Abmahner und dem Provider abklären. Ich weiß es nicht. Sorry.


Ist aktuell der Widerruf vernünftig?
Du kannst widerrufen, widersprechen, zurückweisen oder was weiß ich, was letztendlich ohne nennenswertes Ergebnis wäre. Die Rechteverletzungen stehen Seitens des Abmahners in zwei unterschiedlichen Fällen fest (Stichpunkt: tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers). Das heißt, der Rechteinhaber hat ein berechtigtes Interesse, dass vom Anschluss keine Rechteverletzungen zum Streitgegenstand mehr ausgeht, diese zukünftig unterlassen werden, und natürlich möchte er das Geld für AG + Teil-SE.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#819 Beitrag von §Wahnsinn » Dienstag 5. Juni 2018, 18:33

Vielen Dank für die ausgiebige Antwort.
Ich würde Dich bitten meinen Ersteintrag entsprechend einzukürzen wie von Dir schon „“angemerkt“. Vielen lieben Dank!
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Achso
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#820 Beitrag von Achso » Mittwoch 6. Juni 2018, 23:52

@ §Wahnsinn
Mal eine Frage. Für was wurdest du denn abgemahnt und wann fand denn der log statt? Was Gerechtigkeit betrifft.Deutschland ist kein Ponyhof.

Achso

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