Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

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diearmesau
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#381 Beitrag von diearmesau » Mittwoch 26. Februar 2014, 08:52

Vielen Dank für die Antwort. Ich schicke dir das mal per mail und freue mich auf Meldung von dir.

Vanillimilli
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#382 Beitrag von Vanillimilli » Mittwoch 26. Februar 2014, 21:28

Guten Tag.
Auch wir haben heute Post von Daniel Sebastian bekommen, mit der Aufforderdung bis spätestens zum 10. März 1250€ zu bezahlen.
Angeblich wurde vom Anschluss meiner Eltern ein Film, bzw. der darin enthaltene Soundtrack, mit Hilfe von Bittorent heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht.

Ob das so passiert ist oder nicht kann ich nicht mit 100% Sicherheit sagen, da der Anschluss von vielen Personen in der Familie benutzt wird.
Ich kann allerdings mit absoluter Sicherheit davon ausgehen dass es meine Eltern nicht heruntergeladen haben - sie hätten wahrscheinlich Probleme einen Rechner überhaupt zu starten.:lo

Zur Zeit befinden sich meine Eltern noch bis mindestens 9. März im Urlaub und wir möchten ihnen auf keinen Fall ihren Resturlaub verderben.
Das würde dann aber verdammt knapp mit der fristgerechten mod. UE werden, nicht wahr?
Bei den FAQ steht dass man beim Forderungssteller anrufen und um eine Fristverlängerung bitten soll.

Dazu meine Frage(n):
Kann ich den Verein auch als Verwandte anrufen? Oder kann es sein dass darauf bestanden wird dass wir unsere Eltern (im Urlaub) informieren und diese sich dann von dort aus um die mod. UE kümmern müssen?
Und macht es überhaupt Sinn eine mod. UE abzuschicken wenn man nicht vorhat es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen?
Ich meine, ziehen die dann nicht einfach vor Gericht wenn man nicht zahlt?
1250€ finde ich ehrlich gesagt auch eine ziemlich heftig überzogene Forderung :evil:
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus :)

Vanillimilli
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#383 Beitrag von Vanillimilli » Donnerstag 27. Februar 2014, 23:41

Hey, danke für deine Antwort.
Ich hab mir den Brief nochmal angeschaut und festgestellt dass sich die Frist bis zum 10. März auf die Bezahlung bezieht und nicht auf die Unterlassungserklärung :(
Die wollen eine UE bis zum 4. März *seufz*
Wäre es noch in Ordnung, wenn man die mod. UE am 4. per email verschickt und dann am 10. nochmal per Post? :s

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#384 Beitrag von Steffen » Donnerstag 27. Februar 2014, 23:48

Wäre es noch in Ordnung, wenn man die mod. UE am 4. per E-Mail verschickt und dann am 10. nochmal per Post?
Natürlich, aber nicht durch dich!

VG Steffen

Vanillimilli
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#385 Beitrag von Vanillimilli » Freitag 28. Februar 2014, 00:04

Die UE per Post würden meine Eltern verschicken, wenn sie zurück sind und die email von mir im Namen meiner Eltern, oder ist das nicht zulässig? :/
Meine Eltern haben ja nicht mal einen email account.

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#386 Beitrag von fiesthies » Freitag 28. Februar 2014, 00:10

Vanillimilli hat geschrieben: oder ist das nicht zulässig?
NEIN !!!
Hat Steffen aber auch schon geschrieben ;) !

gruß
fiesthies

Vanillimilli
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#387 Beitrag von Vanillimilli » Freitag 28. Februar 2014, 00:41

Danke für die Klarstellung :]
*seufz* Dann muss ich da wohl anrufen und hoffen dass sie einem Fristaufschub zustimmen.

Eine andere Frage, beim googlen bin ich über viele Angebote von Anwälten gestolpert, die Hilfe beim Thema Abmahnung anbieten.
Weiß jemand wieviel so eine 'online Anwaltshilfe' ungefähr kostet?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#388 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Februar 2014, 10:47

Eine andere Frage, beim googlen bin ich über viele Angebote von Anwälten gestolpert, die Hilfe beim Thema Abmahnung anbieten. Weiß jemand wie viel so eine 'online Anwaltshilfe' ungefähr kostet?
Davon rate ich aber ab. Dort bekommst Du auch nicht mehr als hier und musst noch löhnen.
.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:

  • § 102 Satz 1 UrhG:
    • anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
  • § 102 Satz 2 UrhG:
    • (Rest-)Schadensersatz (SE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre,
[/b]
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013) werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen (Allgemein):
    • a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
      b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    • a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
      b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
      ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    • a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
      Ursachen bzw. Quellen)!
      b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
      c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
      d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
      e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
      - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
      des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
      befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
      - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
      um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
      verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
      mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden
      • (§ 102 Satz 1 UrhG:
        • anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
      • § 102 Satz 2 UrhG:
        • (Rest-)Schadensersatz (SE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre)!
      [/b]
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#389 Beitrag von Steffen » Samstag 8. März 2014, 14:01

RA Daniel Sebastian in der Königsklasse angelangt:
Abmahnung Musikalbum "Armin van Buuren - Intense"




13:18 Uhr


Bild



Abmahner: Rechtsanwalt Daniel Sebastian - Berlin
Rechteinhaber: DigiRight Administration GmbH
Streitgegenstand: Musikabum: "Armin van Buuren - Intense"
Log-Firma: SKB UG
- Hash: FD9992B826FD7BF628B25F372F09362021505618
- Log: 17.11.2013; LG-Beschluss 19.11.2013

Hinweis AW3P:
Info: Totrrent.to
  • - P2P-Name: "Armin van Buuren - More Intense (Extended) (Inspiron)"
    - Größe: 441,98 MB
    - Erstellt am: 16.11.2013 um 13:39:52 Uhr
    - Hash: FD9992B826FD7BF628B25F372F09362021505618
    - Bit-Torrent ID: 7WMZFOBG7V57MKFSL43S6CJWEAQVAVQY

Forderungen:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Code: Alles auswählen

Originalzitat
(...) die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme der Gläubigerin "Armin van Buuren -
Intense", oder Teile hiervon, Öffentlichkeit über die Internettauschbörse BitTorrent
zugänglich zu machen. (...)
Achtung AW3P:
"Öffentlich zugänglich machen" bedeutet nichts anderes als das Werk für eine Mehrzahl
von anderen Personen im Internet bereitzuhalten (§ 19a UrhG). Auch ist die
Formulierung des Streitgegenstandes irreführend. Die Terminologie: "Musikalbum" wäre
schon konkreter.

Ergo, es handelt sich um eine UVE, welche nur die reine Täter- bzw. Teilnehmerhaftung
ausräumt, nicht aber eine mögliche Störerhaftung. Denn, wenn man diese originale
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, weil man als Laie
vielleicht denkt, dass aufgrund der geringen Forderung bzw. Inhalt dieses Entwurfes
für einen ausreicht den Vorwurf in einem möglichen Begleitschreiben oder später im
Klageverfahren zu bestreiten, droht eine kostspielige EV oder Unterlassungsklage bzw.
Erweiterung der Klageschrift, da diese Erklärung die Störerhaftung nicht beseitigt
(vgl. etwa LG Hamburg, Beschluss vom 11.01.2013, Az.: 308 O 442/11).


Warum verlangt es dann RA Sebastian nicht?

Sie müssen begreifen,
  • 1. Für die Abfassung bzw. Inhalt einer strafbewehrten Unterlassungs- und
    Verpflichtungserklärung, wie weit oder wie eng dies abgefasst ist, sind Sie als
    Unterlassungsschuldner selbst und allein verantwortlich, nicht der Abmahner.
    2. RA Sebastian geht - wie die Kanzlei Waldorf Frommer - von einer reinen Täterschaft
    aus, das Gegenteil muss der Betroffene selbst beweisen.
Das heißt, wenn eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, dann
eine von einem beauftragten Rechtsanwalt abgefasste oder nach dem Muster der
Initiative AW3P
. Andere Musterschreiben sind unnötigerweise viel zu weit abgefasst,
auch wenn diese besser klingen.


Vergleich
Unterzeichnen Sie nicht voreilig und Prüfung diesen Vergleichsvorschlag. Es stellt
mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift ein Schuldeingeständnis und eine
Zahlungsverpflichtung dar!


Forderungen gem. § 97a UrhG
RA Sebastian geht hier von einer Unbilligkeit gem. § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG aus, so
dass § 97a Abs. 3 Satz 3 UrhG (Deckelung) keine Anwendung findet. Begründet wird
dieses mit der Rechtsprechung und einem Gutachten der VSZ.

Hinweis AW3P: RA Sebastian schreibt zur Unbilligkeit im Fall,
(...) Im Gesetzgebungsverfahren hat die Verbraucherzentrale ein Gutachten vorgelegt,
aus dem sich ergibt, dass in über 80% der Filesharing-Fälle diese Ausnahmevorschrift
greifen wird. (...)

Auch wenn es explizit heißen müsste, falls kein anders Gutachten gemeint ist:
(...) Ausnahmeregelung zur Begrenzung der Abmahngebühren im Urheberrecht im
Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
(Stand: Regierungsentwurf vom 15. April 2013 - BT Drucksache 17/13057 (...)

(...) 5. Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bereits bei den meisten heutzutage
aufgrund von Tauschbörsennutzung versandten urheberrechtlichen Abmahnungen davon
auszugehen wäre, dass die Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 1 Hs. 2 GKG-E von der
Rechtsprechung angewandt würde. Die ermittelten Kriterien für eine Unbilligkeit der
Streitwertdeckelung (Aktualität und/oder mehrere Rechtsverletzungen) werden
jedenfalls in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single
(zusammen zirka 78 Prozent aller Filesharing-Abmahnungen) in den allermeisten Fällen
erfüllt. (...)

Quelle: www.vzbv.de


1. Schadensersatz
Hier erfolgt nur der Hinweis der Berechnung nach der sog. Lizenzanalogie erfolgt,
sowie das die Gerichte,
  • LG Düsseldorf für 1 Tonaufnahme = 300,- EUR,
    AG Hamburg für 1 Musikalbum = 2.500,- EUR,
    LG Köln für 1 Kinofilm = 1.000,- EUR und
    LG für 1 PC-Game = 600,- EUR,
zusprechen.

(...) Den jeweiligen Betrag würde meine Mandantschaft von Ihnen im Falle der
täterschaftlichen Begehung und des Erfordernisses eines gerichtlichen Verfahrens
fordern.
(...)

2. Aufwendungsersatz
2.1. Anwaltliche Gebühren
Gegenstandswert 50.000,- EUR (1,531,90 EUR) für ein Musikalbum
2.2. Auskunftsverfahren
Anteilmäßig als Täter oder Störer aus
- Kosten Auskunftsverfahren 200,- EUR,
- Gerichtskosten für den Beschluss 281,30 EUR inclusive Post- und
Telekommunikationspauschale
- Provider für seine Auskunft: 3,50 EUR/IP (Täter oder Störer)
- Log-Firma: Betrag X käme hinzu

3. Pauschales Vergleichsangebot: 2.400,- EUR

Einzuklagender Wert bei Nichtbezahlung des Vergleichsangebotes
  • 1. Anwaltliche Gebühren
    Gegenstandswert 50.000,- EUR
    1,3 GG RVG (zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale): 1.531,90 EUR
    2. Schadensersatz
    2.500,- EUR
    ________________________________________________________________

    Gesamt: 4.031,90 EUR
    ===================
Erklärung des Prozessrisikos im Verlierfall: voraussichtlich 5.975,68 EUR


Fazit
Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die Entwürfe eines möglichen
Unterlassungsvertrages bzw. Vergleichsangebotes. Mit der Unterschrift ist einmal kein
Bestreiten der Störerhaftung möglich, sowie gehen Sie ein Schuldeingeständnis und
eine Zahlungsverpflichtung ein.

Beauftragen Sie einen Anwalt oder halten sich an die empfohlene Vorgehensweise eines
Abgemahnten
.

_____________________________

Steffen Heintsch für AW3P
________________________

Vanillimilli
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#390 Beitrag von Vanillimilli » Montag 10. März 2014, 15:00

Hallihallo,
meine Eltern sind frisch aus dem Urlaub zurück - die mod. UE wurde unterschrieben und befindet sich auf dem Weg zur Post.
Außerdem habe ich die unterschriebene mod. UE eingescannt und vorab per email an die Kanzlei geschickt.
So weit so gut?

Wie gehts denn jetzt weiter?
Bei "Vorgehensweisen eines Abgemahnten" (http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 11235&f=17)
habe ich gelesen
=> ein Rechtsverstoß wurde von einer bestimmten IP-Adresse aus dokumentiert; diese einen bestimmten Anschluss
zugeordnet; der Verantwortliche des Internetzuganges muss sich jetzt zur Überzeugung des Gerichtes erklären.
Kann er es nicht, ist er zumindest Störer (Anwaltsgebühren Abmahnung) oder gar Störer und Täter (Schadensersatz
hinsichtlich Lizenzanalogie)
.
Da meine Eltern die Anschlussinhaber sind, den Film aber nicht selber heruntergeladen haben, wären sie demnach Störer, korrekt?
Der Schadensersatzanteil an dem Gesamtforderungsbetrag müsste also wegfallen, oder?
Muss man das dann beweisen? (wie?) *am Kopf kratz*

Wie würde man denn so ein 'Einspruch Schreiben' am besten formulieren?
Generell wären wir auch gegenüber einem privaten Vergleich nicht abgeneigt (die geforderten 1250€ sind indiskutabel), das Musterschreiben http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Steff ... gleich.doc passt aber leider nicht zu unserer Situation. :(
Für eure, möglichst ausführlichen ( ;9/), Antworten wäre ich sehr Dankbar.

P.S. Auf http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 11235&f=17 unter richterlich zumutbare Anforderungen
scheint der Link http://www.abmahnwahn-dreipage.de/wissen1.htm#k05 kaputt zu sein.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#391 Beitrag von Steffen » Montag 10. März 2014, 23:46

Für eure, möglichst ausführlichen ( ;9/), Antworten wäre ich sehr Dankbar.
In dieser Konstellation wäre vielleicht ein Anwalt der bessere Weg.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#392 Beitrag von anmig » Freitag 14. März 2014, 20:25

jokelstork hat geschrieben:Auch ich habe wieder Post vom RA Daniel Sebastian bekommen. Gefühlt der zehnte Brief und nun ist er von 1400€ auf 600€ runtergegangen.
Naja Dank dem Redtube Vorfall versucht er wohl nochmal alles abzugreifen, was er kriegen kann, bevor er ganz weg vom Fenster ist :) Naja wieder abwarten und Kaffee trinken.
Hallo Jokelstork,

hast du jedes mal geantwortet oder die Zeit zum nächsten Brief einfach ausgesessen? Den ersten Vergleich hat er von mir heute auch abgelehnt und verlangt noch 1200,- Euro.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#393 Beitrag von anmig » Samstag 15. März 2014, 08:07

Ups, das war mir nicht so bekannt. Da habe ich das Forum wohl nicht richtig gelesen.
Das erste Schreiben hatte ich im Dezember bekommen und dann mit einer mUe reagiert und dabei die Anwaltskosten mit einer Begrenzung bei einem Streitwert von max 1000,- Euro als Vergleich angeboten. Dies war wohl deutlich zu wenig.
Meine Frage ist nun, soll ich das Ganze aussitzen mit der Gefahr einer Klage oder werden nach eurer Erfahrung üblicherweise noch mehr Bettel-Briefe von DS kommen.
Anfangs hatte ich Hoffnung, dass sich das Thema evt von alleine erledigt (> Streaminggeschichte), aber das wird es wohl nicht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#394 Beitrag von Steffen » Samstag 15. März 2014, 09:59

Zuerst einmal, diese stellt meine persönliche Meinung dar, sollte hier jeder Nichtzahler ab-warten. Was RA Sebastian hier regelmäßig verlangt ist jenseits von Gut und Böse. Und man wird sehen, ob bei der aktuellen Rechtsprechung, was man wirklich richterlich zugesprochen bekommt.

Also nicht verzagen und abwarten. Sollte wirklich ein Klageverfahren einen ereilen, kann man sich immer noch entscheiden, ob man einem Vergleich wählt. Aber ich kann mir vorstellen, dass man selbst in einem Klageverfahren günstiger kommt, als jetzt einen völlig überteuerten Vergleich einzugehen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#395 Beitrag von anmig » Samstag 15. März 2014, 12:53

Hallo,
mein Schreiben ging 12/2013 raus und jetzt kam erst die Antwort.Wenn ich nicht mehr reagiere und in 2014 nicht verhandel ,Sollte die Verjaehrun am 31.12.2016 vollzogen sein,oder?

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#396 Beitrag von mwd » Sonntag 16. März 2014, 11:19

Meine Erfahrung mit DS: Die ursprüngliche horrende Forderung ist nach einem Standard-Briefwechsel hin und her erheblich zusammengeschrumpft. Also nicht verzagen seko}

anmig
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#397 Beitrag von anmig » Sonntag 16. März 2014, 16:01

mwd hat geschrieben:Meine Erfahrung mit DS: Die ursprüngliche horrende Forderung ist nach einem Standard-Briefwechsel hin und her erheblich zusammengeschrumpft. Also nicht verzagen seko}
Sollte ich also auf jeden Fall antworten oder warten bis der naechste Brief kommt?

mwd
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#398 Beitrag von mwd » Sonntag 16. März 2014, 21:45

Ich bin nicht Dein Anwalt, ich kenne Deine "Geschichte" nicht. Jeder muß für sich selbst entscheiden, wie er vorgeht. Bei DS sehe ich die Wahrscheinlichkeit einer Klage bisher nicht sehr groß, da er wohl noch niemanden vor Gericht gezogen hat. Aber irgendwann ist sicher das erste Mal :o

zeitzeuge
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#399 Beitrag von zeitzeuge » Freitag 21. März 2014, 10:24

Hallo zusammen,
auch ich habe ein Scheiben von besagtem RA bekommen.
Es werden 1250€ für ein Spiel namens "Machinario" gefordert.

Nur ist das Problem bei mir ein bisschen anders gelagert:
Ich war zu dem betreffenden Zeitpunkt zwar noch Anschlussinhaber, aber der Anschluss wurde bereits nicht mehr von mir genutzt. Ich hab es leider versäumt, den Telefon- und Internetanschluss rechtzeitig auf meinen Nachmieter umzuschreiben. Da das ein flüchtiger Bekannter von mir ist, hab ich ihn den Anschluss einige Zeit weiternutzen lassen, bevor ich beim Provider die Änderung des Anschlussinhabers beantragt habe.
jkj:s_;
Ok, ich weiß jetzt selber wie dämlich das war.


Aber was mache ich jetzt?
Soll ich trotzdem genauso vorgehen wie hier beschrieben?
Ich kann ja beweisen, dass ich zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht mehr unter dieser Adresse gemeldet war und bereits umgezogen war. Kann ich denen nicht schreiben, dass sie sich mit ihrer Forderung bitte an meinen Nachmieter wenden sollen, der zu dem fraglichen Zeitpunkt zwar nicht offiziell, aber de facto der Nutzer des Anschlusses war?

Ich muss bis Mitte nächster Woche jedenfalls irgendwie reagieren.

Danke schonmal für eure Hilfe

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#400 Beitrag von Steffen » Freitag 21. März 2014, 14:58

Schwierig, man sollte diesbezüglich noch einen Anwalt zurate ziehen.

Ansonsten gibt es ja einen Internetvertrag + Mietvertrag + Ummeldebestätigung. Alles kopieren, den Sachverhalten erläutern und zum Abmahner schicken, mit dem Hinweis sich an dem Nachmieter zu halten. Du wirst dann sehen was passiert.

VG Steffen

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