Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

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ScarfaceOS
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#41 Beitrag von ScarfaceOS » Montag 3. Oktober 2011, 22:10

Bei welchem Gericht (Ort) würde denn so eine Verhandlung statt finden?

ScarfaceOS
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#42 Beitrag von ScarfaceOS » Dienstag 4. Oktober 2011, 01:32

Ne Frage zum Thema "Akteneinsicht". Wenn ich die beantrage, dauert es doch sicherlich seine Zeit. Und ich werde dann ja auch sicherlich nicht die Frist zur Entscheidung ob ich 550 € zahlen soll oder nicht, einhalten können. Oder wird die Frist dadurch irgendwie verlängert?

Elwetritsche
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#43 Beitrag von Elwetritsche » Dienstag 4. Oktober 2011, 09:39

Steffen hat geschrieben: 4. Zur Entkräftung der Störerhaftung, lese ich fast nichts.

A und O = Entkräftung der Störerhaftung!
Geht es in dieser Abmahnung um die Entkräftung der Störerhaftung? Ich denke nicht! Er hat ja bereits hier im Forum zugegeben die Datei geladen zu haben. In diesem Fall geht es doch darum das ein RAR-Archiv heruntergeladen wurde welches einen absolut anderen Titel trägt als die darin enthaltene, und abgemahnte Datei.

Es geht hier um eine Vorgehensweise eines angeblichen Rechteinhabers um Nutzer eines P2P-Netzwerkes auf ne ganz miese Art und Weise abzuzocken. Ich könnte doch genauso hingehen und mit meinem Handy meine Freundin samt Hund beim Gassigehen filmen, anschließend mit einer Freeware Videosoftware einen ganz billig gemachten Copyright Hinweis zu Beginn des Filmes einblenden, und den Film dann als "Trailer_Fast_And_The_Furios_Teil6.RAR" ins Internet stellen. Und dann versende ich einfach massenhaft Abmahnungen dafür.

Meine Meinung: Die Senkung des Vergleichsbetrages auf 550,00 EUR ist doch, diesmal von Seiten des Abmahners, schon ein "Schuldeingeständnis" das eben nicht alles so lupenrein ist und man lieber auf einen Gang vor Gericht verzichten würde.

Viele Grüße
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#44 Beitrag von ScarfaceOS » Dienstag 4. Oktober 2011, 11:42

So, habe jetzt nochmal Rücksprache mit meinem RA gehalten. Wirklich schlauer bin ich aus der Sache nicht geworden.

Klar, zahlen möchte ich nicht, weil ich es nicht einsehe.

1. ICH solle doch mal im Internet gucken, ob Marquort schon mal geklagt hat. (wie die Gerichte bei einer Ltd. und Urheberrecht reagieren, weiß er nicht)

2. Akteneinsicht. (aus seiner Sicht für mich wohl nicht möglich, da ich kein Anwalt bin und es über ihn schneller geht.... :shock: )

3. Irgendwie interessiert es ihn gar nicht, dass es eine *.RAR war und nicht direkt das abgemahnte Werk.

Ganz ehrlich, ich hab die Nase voll. Könnte jetzt noch mehr zu dem Gespräch schreiben, aber ne, lieber nicht!!

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#45 Beitrag von Elwetritsche » Dienstag 4. Oktober 2011, 13:20

ScarfaceOS hat geschrieben: 1. ICH solle doch mal im Internet gucken, ob Marquort schon mal geklagt hat. (wie die Gerichte bei einer Ltd. und Urheberrecht reagieren, weiß er nicht)
Klar hat er! Zumindest wenn man seinen Briefen glauben schenken darf. Dabei hat PM nach eigenen Angaben über 100 erfolgreiche Klageverfahren in der gleichen Angelegenheit geführt. Aha? Das abgemahnte Werk wurde laut "Eidesstattlicher Erklärung" des Director?/Geschätsführer?/was auch immer? der TripleX Entertainment Ldt. angeblich 02/2011 in den Handel gebracht und PM hat bis heute bereits 100 erfolgreiche Klagen geführt? Soso!
ScarfaceOS hat geschrieben: 2. Akteneinsicht. (aus seiner Sicht für mich wohl nicht möglich, da ich kein Anwalt bin und es über ihn schneller geht.... :shock: )
Vermutlich geht es bei ihm schneller aber sicherlich wird er dir auch wieder eine Rechnung schreiben. Bei mir hat es 2 Wochen gedauert - ohne Anwalt!
ScarfaceOS hat geschrieben: 3. Irgendwie interessiert es ihn gar nicht, dass es eine *.RAR war und nicht direkt das abgemahnte Werk.
Das es eine RAR Datei ist braucht ihn auch nicht zu interessieren. Interessieren sollte ihn aber wieso die RAR-Datei einen komplett anderen Titel als das abgemahnte Werk hat. Denn das ist auch der Tenor den andere Anwälte im INet angeben.

Viele Grüße
Elwetritsche

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#46 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. Oktober 2011, 15:50

[quoteemElwetrische]Geht es in dieser Abmahnung um die Entkräftung der Störerhaftung? Ich denke nicht! Er hat ja bereits hier im Forum zugegeben die Datei geladen zu haben. In diesem Fall geht es doch darum das ein RAR-Archiv heruntergeladen wurde welches einen absolut anderen Titel trägt als die darin enthaltene, und abgemahnte Datei.[/quoteem]
In den Schriftsätzen ist Deine Aussage aber nicht zu finden. Der Abmahner wird sich aber freuen, wenn er solche Aussagen liest: Er hat ja bereits hier im Forum zugegeben die Datei geladen zu haben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#47 Beitrag von Elwetritsche » Dienstag 4. Oktober 2011, 18:49

Steffen hat geschrieben:hast du denn das rar.-archiv noch - als beweis?

vg steffen
ScarfaceOS hat geschrieben:Guten Morgen!

Leider habe ich besagte RAR-Datei nicht mehr. Entpackt, Film angespielt und alles wieder gelöscht. Hätte ich gewusst dass dies so ein Nachspiel hat, hätte ich natürlich alles aufgehoben.

Merke schon, dass einem nichts anderes übrig bleibt und man zahlen muss. Dennoch, meiner Meinung nach eine Schweinerei :evil:
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Steffen hat geschrieben: In den Schriftsätzen ist Deine Aussage aber nicht zu finden. Der Abmahner wird sich aber freuen, wenn er solche Aussagen liest: Er hat ja bereits hier im Forum zugegeben die Datei geladen zu haben.

VG Steffen
@Steffen
Du hast doch selbst auf seine Aussage, dass er das RAR-Archiv in dem das abgemahnte Werk versteckt war gedownloaded hat, geantwortet. Aber mir unterstellst du nun indirekt das ich ihn an den Pranger stelle? Warum hast du ihn nicht gleich gewarnt so eine Aussage in einem öffentlichen Forum zu machen und seinen Beitrag als Admin dementsprechend "korrigiert"?

Viele Grüße
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#48 Beitrag von ScarfaceOS » Dienstag 4. Oktober 2011, 22:11

Streitet euch nicht.

Finde an meiner Aussage ja auch nichts verwerfliches dran was einen Download betrifft. Solange ein Download auch das ist, was man von ihm erwartet und er nicht versteckte urheberrechtliche "Werke" enthält.

Bin hin und hergerissen bei der Sache. Einerseits denke ich "Zahlen und endlich ist Ruhe", anderseits denke ich aber auch "Warum zahlen für eine Sache, die ich so nie habe downloaden wollen". Und es ja auch offensichtlich ist. Denn ein Werk mit "Hamburger Amateuren" habe ich ja nicht geladen und wollte ich auch nie. Aus diesem Grund existiert keine *.RAR mehr.

Wäre ich mir aber einer Urheberrechtsverletzung bewusst, dann hätte ich es so gemacht, wie Steffen schon geschrieben hat "Wenn du es warst, dann zahlt man".


Bin ich eigentlich der Einzige, dem so etwas mit einer *.RAR passiert ist oder gibt es noch mehr?

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#49 Beitrag von Elwetritsche » Dienstag 4. Oktober 2011, 22:41

ScarfaceOS hat geschrieben:Streitet euch nicht.
Das sowieso nicht!

Gruß
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#50 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Oktober 2011, 04:17

Also bleibt es wie bei allen! Behauptungen ohne Beweise. So sieht auch der
ganze Schriftverkehr aus - wo angeblich die Gegenseite schachmatt gesetzt
werden soll. ;)

[quoteemElwetrsche]Warum hast du ihn nicht gleich gewarnt so eine Aussage in einem öffentlichen Forum zu machen und seinen Beitrag als Admin dementsprechend "korrigiert"?[/quoteem]
Weil jeder über 18 und vereidigt ist. Ich bin kein Kindergärtner. Wer etwas
schreibt, muss die Tragweite dessen bewusst sein. Wenn ich Aussagen
treffe zu meinen Fall + Schriftsätze anbiete, wo ich eindeutig identifizierbar
bin, dann sollte man zumindest 1 + 1 zählen können.

Das ist kein Kinderspiel!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#51 Beitrag von Elwetritsche » Mittwoch 5. Oktober 2011, 09:17

@Steffen
Glaube du wirfst hier gerade ein paar Beiträge bzw. User durcheinander ;) Wundert mich aber auch nicht bei den Anfragen und Posts die vermutlich jeden Tag bei dir eintrudeln ;)

@All
Wenn ich mich recht erinner wollen wir doch alle gemeinsam den Abmahnwahnsinn bekämpfen. Da ist zum Einen das Außer Kraft setzen der Störerhaftung, Fehler bei der Protokollierungssoftware ect. Diese Form der Abmahnung um die es hier geht hat mit beidem aber nichts zu tun. User laden eine RAR Datei herunter die nach dem Entpacken ein völlig anderen Inhalt offenbart und das stellt die "Vertrauenswürdigkeit" aller P2P Netzwerke in Frage. Hier wird doch ganz offensichtlich ein "Honeypot" angeboten um Kasse zu machen.

Du fragst ob er die Datei noch als Beweis hat Steffen. Den Beweis bringt PM in seiner Abmahnung doch ganz alleine. Dort steht schwarz auf weiß das der User eine MyDirtyHobby........RAR zum Download angeboten hat in der das abgemahnte Werk "Hamburger Privatamateure 3" enthalten war. Und es gibt noch weitaus mehr "Honeypots" mit anderen Titeln in denen das abgemahnte Werk enthalten ist. Und dies ist nicht nur bei TripleX Entertainment, sondern auch bei einem anderen angeblichen Rechteinhaber der von PM vertreten wird der Fall.

Hier ist doch einfach ein andere Vorgehensweise des vom User beauftragten RA's gefragt als die gleichen Standardfloskeln wie Entkräftung der Störerhaftung, Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse zu verwenden. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl das die "User"-Anwälte auch nurnoch "Serienbriefe" bestehend aus Textbausteinen an die Abmahnanwälte versenden ohne den Fall für sich zu betrachten.

Einige wenige RA's im Internet suchen jedoch nach anderen Angriffspunkten in der Abmahnung des PM und wenn der RA von ScarfaceOS angeblich auch nur Vermutungen & Behauptungen in seinen Schreiben aufgestellt hat - wieso wird der Pauschalbetrag dann plötzlich auf 550,00 EUR gesenkt? Irgendwas muss an den Behauptungen also dran sein.

Da es bisher noch keine Klage seitens TripleX Entertainent gab bewegen wir uns alle im Raum der Spekulationen und im Grunde hat niemand von uns "Recht". Dieses "Recht" muss ein Richter sprechen und niemand von uns.

In diesem Sinne
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#52 Beitrag von ScarfaceOS » Mittwoch 5. Oktober 2011, 10:03

Danke Elwetritsche, du sprichst mir aus der Seele.

@Steffen, und ja, 1+1 kann ich zusammen zählen. Macht 2 :) Und das obwohl ich in Mathe ne Niete war.

@Geldabschneider: Danke für die PN und den Link. Da sieht man, dass alles sehr dubios ist.

Akteneinsicht ins beantragt und den Rest werde ich jetzt einfach mal abwarten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#53 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Oktober 2011, 16:12

[quoteemScarfaceOS, dieses Zitat verwendete auch Elwetritsche]Leider habe ich besagte RAR-Datei nicht mehr. Entpackt, Film angespielt und alles wieder gelöscht. Hätte ich gewusst,
dass dies so ein Nachspiel hat, hätte ich natürlich alles aufgehoben.[/quoteem]
Was will ich denn durcheinanderbringen? Ich bin zwar schon in einem gesetzten Alter ...
... was wollte ich gleich sagen?




Man sollte mal anders herangehen.

Grundproblem, man sucht etwas in der TB oder hat einen Link. Jetzt lädt man das entsprechende File herunter. Müsste
jeder kennen, einerseits geht das Archiv nicht zu öffnen, fehlerhaft, unerwartetes Archivende - Stichpunkt Fakedatei.
Anderseits ist in einem Archiv nicht der gesuchte Film, sondern ein Porno. Was macht denn der Ottonormal-Filesharer?
Er löscht das Ding, genau wie ScarfaceOS.

In einem möglichen Prozess, sagt ScarfaceOS’s-Anwalt - Spekulation -, dass eine Datei-xyz heruntergeladen wurde, sich
aber nach dem Öffnen des Archiv der Film-abc zum Vorschein kam. Gleicher Hash, aber unterschiedlicher Inhalt. Nun gut,
die Klägerin bestreitet es mit Nichtwissen, und im Verfahren muss nun ScarfaceOS nachweisen, das es so ist. Denn wer
sich aus etwas beruft, dem obliegt die Beweislast.

Wie denn, wenn die Datei gelöscht wurde?

Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete
Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.

Bleibt doch einmal realistisch!

Du kannst alles vor dem Richter vortragen, wenn du es nicht beweisen kannst, wird es als Schutzbehauptung, unsubstan-
tiierter Vortrag oder Behauptung ins Blaue hinein abgetan.

Was anders ist es, wenn die Datei noch vorhanden ist, aber das wird wohl fast nie der Fall sein. Und Entkräftung der
Störerhaftung ist das A und O, sonst kommt so ein Mist heraus, wie hier.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#54 Beitrag von Elwetritsche » Mittwoch 5. Oktober 2011, 17:18

[quote="Steffen]Gleicher Hash[/quote]

Es gibt in dieser Abmahnung keinen HASH-Wert. Weder in der Abmahnung noch in den Unterlagen des OLG. Das Einzige was dem OLG vorgelegt wurde ist eine Liste von ca. XX Filmtiteln mit Angabe von deren HASH-Werten. Hinter den durch die Log-Firma ermittelten IP's wird, anders als üblich, aber wiederum kein HASH-Wert angegeben. Wie soll da also bitte eine Zuordnung von IP zu heruntergeladenem Titel erfolgt sein? Folglich ist der Vorwurf in der Abmahnung doch auch nur eine "Behauptung"!

Allerdings bleibt es mir immernoch ein Rästel was die Entkräftung der Störerhaftung mit dieser Angelegenheit zu tun hat?

In dieser "neuen" Form der Abmahnung geht es darum das ein User guten Glaubens eine Datei shared, was nicht illegal ist, und dann abgezockt wird. Wenn ich mir bespielsweise einen Patch für ein Computerspiel im P2P runterlade, was von den Softwareherstellern auch unterstützt wird, dann gehe ich davon aus, dass darin auch ein Patch enthalten ist und nicht die Datei einer rechtsanwaltlich vertretenen Interessengemeinschaft zur Bereicherung an P2P-Usern. Wieso also Entkräftung der Störerhaftung? In diesem Fall ist man doch weder Störer, noch Täter sondern P2P-User - oder treffender gesagt - Opfer!

In diesem und weiterem Sinne
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#55 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Oktober 2011, 17:42

@Elwetritsche,

irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich rede von @ScarfaceOS und seinem Werdegang.

Was Du als “revolutionär neu“ bezeichnest, ist für mich erst einmal Schmarrn. Kann denn das, was Du hier zum Besten gibst, irgendeiner beweisen? In einem möglichen Verfahren zählt nämlich beweisen und nicht schlau daher reden.

Das ist nämlich der Hauptfehler, das man irgendetwas redet, wo aber letztendlich die Substanz fehlt. Ich zweifle ja nicht an, dass es bei ScarfaceOS so gewesen ist, aber wenn er dieses vermaledeite rar.-Archiv nicht mehr hat, ist es nicht von Interesse und die Verteidigung ist flöten.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#56 Beitrag von Elwetritsche » Mittwoch 5. Oktober 2011, 18:18

@Steffen
Meiner Meinung nach ist der Beweis bereits erbracht wenn der abmahnende Anwalt in seiner Abmahnung den Titel des heruntergeladenen RAR-Archivs sowie den abweichenden Titel des abgemahnten Werkes nennt. Da kann jeder Laie nachvollziehen, das der Titel des Archivs keinerlei Bezug zum tatsächlichen Inhalt hat. Mehr würde die Datei auch nicht bringen.

Würde PM leugnen das die Datei versteckt war dann wäre das Archiv meines Erachtens als Beweis erforderlich - aber so? Ich kann natürlich falsch liegen - können wir alle.

Schönen Abend noch!
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#57 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Oktober 2011, 18:29

[quoteemGrazer57]sehe ich nicht ganz so.[/quoteem]
Mal am Rande, es sind keine Streitigkeiten, sondern das Ausfechten unterschiedliche Standpunkte.

Warum sollte der Abmahner diese Datei vorlegen, wenn sich der Beklagte auf dieser beruft? Eine andere Verteidigungsstrategie sehe ich doch nicht!

Aus den Schriftsätzen geht nicht hervor, das der Abmahner behauptet, dass das rar.Archiv abc hieß, aber das File xyz enthalten war. Übrigens behauptet dieses auch nur der Betroffene selbst hier im Forum.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#58 Beitrag von Elwetritsche » Mittwoch 5. Oktober 2011, 19:07

Steffen hat geschrieben: Aus den Schriftsätzen geht nicht hervor, das der Abmahner behauptet, dass das rar.Archiv abc hieß, aber das File xyz enthalten war. Übrigens behauptet dieses auch nur der Betroffene selbst hier im Forum.
Da steht auf Seite 2 von 9 der Abmahnung unter Punkt1:
.....beweissicher und dokumentiert:
Datum:
Uhrzeit:
IP-Adresse:
Datei: MyDirtyHobby - Triebhafte Teens.rar

Außerdem:
Auf Seite 4 von 9 wird dazu aufgefordert die Datei MyDirtyHobby - Triebhafte Teens.rar und/oder das Werk "Hamburger Privatamateure Vol.3" unverzüglich zu löschen.

Gruß
Elwetritsche

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#59 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Oktober 2011, 20:48

Archivname: MyDirtyHobby - Triebhafte Teens.rar
Inhalt: Film "Hamburger Privatamateure Vol.3"

Pro:
Beweis, das der Name verändert wurde, aber der Inhalt übereinstimmt.
GF Log-Firma, Zeugenaussage des Mitarbeiters, der eidesstattlich erklärt
beides 1zu1 überprüft zu haben und es eindeutig um den Streitgegenstand
handelt.

Contra:
Ich habe aber das Archiv: MyDirtyHobby - Triebhafte Teens.rar, - nein der hieß
wohl noch anders - heruntergeladen und es befand sich der Film: "Hamburger
Privatamateure Vol.3" darin.
Beweis wurde aber leider gelöscht. Zeugen habe ich leider auch keinen.


... oder wie wollt Ihr das einem Richter erklären?

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marqourt

#60 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. Oktober 2011, 16:19

Natürlich ist alles nur triste Theorie.

1. Abmahnung, UE steht:
Dateiname: MyDirtyHobby - Triebhafte Teens.rar
Werk: Hamburger Privatamateure Vol.3

2. Im vorausgegangenen Antrag auf Herausgabe von Verkehrsdaten (§ 101 IX UrhG) steht:
Dateiname: MyDirtyHobby - Triebhafte Teens.rar
Werk: Hamburger Privatamateure Vol.3

Das bedeutet, dass nach Glaubhaftmachung und dem Anscheinsbeweis, für die Landesrichter
der Beweis ausreichend ist, dass von den gelisteten IP-Adressen eine offensichtliche
Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen ist.

Dieses wurde garniert vom Rechteinhaber mit eidesstattlichen Erklärungen zum Beweis der
Urheberschaft
- Director des RI
- Darstellungsverträge
- Dokumentation des Vorspanns mit dem Coyrightvermerk
- Volljährigkeitsbescheinigung zu allen Darstellerinnen/Darsteller,

plus der eidesstattlichen Erklärungen des GF der Log-Firma
- Zur Software
- Zum Ermittlungsbericht + Das die unterschiedlichen Dateinamen in einem visuellen Vergleich
dem Streitgegenstand zugeordnet werden konnten.

............................................................................

Jetzt, schon mehrmals darauf hingewiesen, steht nicht die Log-Firma vor Gericht, sondern
der abgemahnte Anschlussinhaber. Die Log-Firma wird niemals als Partei auftreten oder
vernommen werden - wenn überhaupt maximal als Zeuge. Hier entstehen natürlich Kosten
zur Bestellung des Zeugen, die der Verlierer zahlt.

=> Die ermittelte IP bzw. IP‘s
=>Log-Files
=>Gutachten (wenn vorhanden)
=>Eidesstattlichen Erklärungen des GF der Log-Firma + Director des RI mit den dazugehörigen
Verträgen und Copyrightvermerk im Vorspann
=> Gestattungsanordnung
=> Providerauskunft usw.

reichen regelmäßig für die Beweislast des Klägers aus.
Beweismittel im Zivilverfahren (§§ 371ff. ZPO):
=> Zeugen,
=> Parteivernehmung,
=> Sachverständige,
=> Urkunden und
=> (richterlicher) Augenschein.
............................................................................


A und O = Entkräftung der Störerhaftung!

In einer Leistungsklage wird deshalb immer geklärt, neben der Berechtigung der Forderungen,
ist der Beklagte nur Störer oder Störer und Täter. bzw. ist ein anderer als Täter benennbar.
Die Störerhaftung des Internetanschlussinhabers ist ja nichts extra für P2P neu Erfundenes.
Denn man wendet das allgemeine klassische Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 823 ff.,
1004 BGB) hier an.

Zurechnungstatbestände
1. Täterhaftung
=> die Haftung des Handelnden (= Schadensersatz)
2. Störerhaftung
=> die Haftung dessen, der die urheberrechtsverletzende Handlung eines Dritten ermöglicht hat
(= Unterlassung).

Auf Urheberrechtsverstöße über P2P-Netzwerke bezogen, heißt es nun, als Störer ist grundsätzlich
haftbar, wer in irgendeiner Weise - sei es auch ohne Verschulden - willentlich und adäquat kausal
zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat. Dabei konnte als Mitwirkung auch die Unterstützung
oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der als
Störer in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte.
Kriterium: Dem Inhaber eines Internet-Anschlusses ist es möglich, eine missbräuchliche Nutzung durch
andere z.B. durch Sperren oder ständige Überwachung auszuschließen. Diese Formel wird durch ein
zusätzliches Kriterium eingeschränkt, um eine uferlose Störerhaftung für außenstehende Dritte zu
vermeiden. Nach diesem Kriterium haftet nur als Störer, wer den Verstoß durch eine Verletzung seiner
Prüfungspflichten ermöglicht hat.

Das Komplizierte, sowohl für die Störer- als auch für die Täterhaftung ist eine Verletzung dieser
Pflichten erforderlich. Für Qualifikation als Störer genügt eine nicht vorwerfbare (schuldlose)
Verletzung, während Täter nur derjenige sein kann, der vorwerfbar (schuldhaft) die ihn treffenden
Prüfungspflichten missachtet.

............................................................................

Und jetzt kann man auf und nieder hupfen. Wenn man ein Archiv-xyz heruntergeladen hat, indem sich
der Streitgegenstand befand, und diese Datei gelöscht hat, sind damit die Beweise futsch. Natürlich
kann man jetzt es vortragen. Die Klägerpartei bestreitet es mit Nichtwissen und jetzt muss der
Beklagte es beweisen. Wie denn?

Und der Kläger brach überhaupt nichts vorzulegen, das die Beweislast schon erbracht ist.

Aber natürlich - kann ich auch Unrecht haben.


VG Steffen

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