Abmahnungen von Rechtsanwälte Simon & Partner

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Steffen
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Abmahnungen von Rechtsanwälte Simon & Partner

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:15

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link

plusplus
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 11. September 2010, 14:21

Werk unbekannt

#2 Beitrag von plusplus » Samstag 11. September 2010, 14:27

Hallo,

ist es Ok bei der Formulierung einer mod.UE "das mir nicht bekannte Werk: xxxXXXxxx.DVDRip.XviD.GROUPNAME" zu schreiben?

Die Datei sind in einem Archiv mit Passwort geschützt, da niemand mir nachweisen kann ob ich nicht das Passwort kenne, muss ich über den Inhalt auch nicht zwingend wissen oder?

Gruß

hoppel
Beiträge: 87
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 14:34

Re: Abmahnungen von Rechtsanwälte Simon & Partner

#3 Beitrag von hoppel » Sonntag 12. September 2010, 21:12

Sorry,
es wird dir nicht helfen, aber Fragen sind schon erlaubt :

- saugt man eine passwortgeschützte Datei, ohne das Passwort zu kennen ?
- sollte nicht bekannt oder zumindest erwartet werden, was in dem passwortgeschützten Archiv ist, BEVOR es vollständig gesaugt wurde ?

Daher :
- wenn der "Sauger" das Passwort in Erfahrung bringen kann, sollte das auch für den "IT- Dienstleister" kein Problem sein ...


Die (mod) UE sollte auf das Werk ausgestellt werden, daß der Abmahner moniert, "kenn ich nicht" ist höchst unglaubwürdig ...

bavarian67
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 7. März 2009, 18:12

Re: Abmahnungen von Rechtsanwälte Simon & Partner

#4 Beitrag von bavarian67 » Dienstag 24. Januar 2012, 22:27

Liebe Abgemahnte!

Nunmehr deutlich Richtung Ende Januar n.V. (nach Verjährung) und nachdem bisher in keinem Forum irgendeine weitere Aktion der hier genannten RA bekannt wurde (gut - die haben das "Geschäft" scheinbar schon länger aufgegeben -ö.,,ö.,, ) habe ich das gute Gefühl durch Einhaltung der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise "aus der Nummer raus" zu sein.

Abmahnung erhalten in 2008 angeblicher Log auch Anfang 2008, Verjährung zum Jahreswechsel 2011.

Was mich damals schon verwunderte - abgesehen davon, dass ich weder Emule nutzte noch das abgemahnte "Werk" (Hoppelwestern) kannte - dass der Log "lustigerweise" am Abend meines Geburtstages erfolgte - knapp 10 Zeugen das wir zwar fürchterlich gesaugt haben aber garantiert mit ausgeschaltetem Rechner :-)

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.....

Was ich für alle Neuabgemahnten nur festhalten möchte:

- Das empfohlene Vorgehen ist im Zweifel der beste Weg
- Nutzt legale Wege, um an die Dinge zu kommen, die Euch interessieren.

Ich wollte mich hier einfach nochmal abschließend melden - das Thema ist dann für mich durch.

Vielen Dank für etwas mehr als drei spannende Jahre, vor allem an den Sitebetreiber, Steffen Heintzsch, der mit seiner extrem geradlinigen Art Rückgrat beweist und für alle verständliche Vorschläge bringt.

Dank aber auch an Baxter (alias Mitleser etc.) für seine vielen Mühen, die Dinge zu hinterfragen - auch wenn hier der Satz gelten mag "Wer viel frägt, geht viel irr".

Hervorzuheben aus meiner Sicht noch Princess, die mit einer mir teilweise unverständlichen Geduld stets helfend bereit steht.

An all die anderen Unterstützer - danke für Eure Zeit!

Aber - ich kenne so einige Anwälte, Staatsanwälte und Richter von privaten Veranstaltungen und musste mir stets im Anschluß die Frage stellen, ob deren Realität oder die Meine nun die Wirklichkeit darstellt....

Insofern - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Nur - die Wahrscheinlichkeit, wegen einer massenhaft versendeten Abmahnung vor einem Gericht erscheinen zu müssen, ist auch heute noch sehr gering.

Und ich bin überzeugt, dass auch in München und Köln sich der Wind drehen wird und das pure Behaupten von "fehlerfreier Software" und "unzweifelhafter Schuld" nicht dauerhaft für eine Verurteilung oder Nötigung zu einem Vergleich genügen wird.

Herzliche Grüße und ,,..--.-

Bavarian67

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