TLJ5 hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Februar 2020, 03:05
(...) Nachdem ich von Herrn RA Sebastian schwer erklärliche Post bekommen habe, habe ich einige Tests gemacht und meine IP bei Trackern hinterlassen, jedoch ganz ohne je einen Teil von irgendwelchen Filmen zu laden, geschweige denn anzubieten. Habe das ganze auch dokumentiert.
Und siehe da: Herr Schl**ser von CS Electronic-IT, der vollkommen zu Recht seine Website gelöscht hat, hat die IP aufgegabelt und Düsseldorf hat durchgewunken.
(...)
Hallo,
mich würde dabei der technische Hintergrund interessieren, da hier etwas Ähniches passiert ist.
Die Benutzung von einem P2P Programm ist ja nicht per se illegal. Die IP wurde daher vermutlich über einen Torrent-Tracker ermittelt. Dieser könnte von C. Sch***ser auch selbst betrieben worden sein.
Das fragliche "Werk" wurde aber GANZ sicher nicht heruntergeladen bzw. zum Upload bereitgestellt.
Eine gewisse kriminelle Energie und die Ausnutzung naiver Gerichte scheint offensichtlich. Die vermeintlichen Täter sind die Geschädigten und können ihre außergerichtlichen Kosten nicht einmal einfordern, da eine sittenwidrige Schädigung in der Regel nicht nachgewiesen werden kann.
https://www.lhr-law.de/magazin/wettbewe ... abmahnung/
Nun eine Frage zur Technik: Ist es möglich umgekehrte Honey-Pots aufzustellen, welche sich bei den Trackern melden und damit ihre IP mit dem P2P-Netzwerk in Verbindung bringen, aber keine Werke Dritter down-/uploaden, so dass die Fake-Abmahner dokumentiert in die Falle laufen könnten ? Im Prinzip so wie TLJ5 es beschrieben hat.
Die Kosten könnte man sich dann nach § 826 BGB wiederholen und Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
https://openjur.de/u/2117701.html
Bei dieser ganzen Abmahnindustrie gibt es offenbar zu viele Profiteure. Selbst abwehrende Anwälte verdienen fleißig mit.
Dabei geht niemand ins Eingemachte und nennt das Kind beim Namen. Man liest immer nur "sekundäre Darlegungslast", "Täter", "Vermutung", "Anschlussinhaber"....das ist alles irrelevant, wenn die ursprüngliche Behauptung erfunden wurde!!
Mit dem Wissen, dass es für den Beschuldigten
a) sehr schwer sein wird, aus dieser Nummer heraus zu kommen und es
b) so unangenehm wie möglich zu gestalten,
wird zusätzlich behauptet, es wäre ein Pornofilm gewesen.
Da ist man echt sprachlos. Das ist im warsten Sinne des Wortes abgewichst hoch 3.
Entschuldigt meinen kurzen Ausflug, aber das musste mal raus.