Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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- Registriert: Mittwoch 11. August 2010, 14:01
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
An alle Digi-Betroffenen!
Was habt ihr zu verlieren? Welches RIsiko habt ihr?
Ich habe selber gezweifelt und mich einerseits schon mit der "Zahlung" abgefunden! Aber was ist, wenn ich einen Teil davon wieder zurück bekommen kann? Ohne im Endeffekt etwas dafür tun zu müssen? Vertrauen muss man! Und einmal die Arschbacken zusammenkneifen! MEHR NICHT!
Ich hab meine Unterlagen bereits an Herrn RA Hezel geschickt! Und ich würde mich sehr freuen wenn noch mehr den Mut aufbringen würden! Denn nur dann kann es überhaupt zu einer Sammelklage kommen! Nicht zuviel nachdenken! Sondern handeln!
In diesem Sinne:
Was habt ihr zu verlieren? Welches RIsiko habt ihr?
Ich habe selber gezweifelt und mich einerseits schon mit der "Zahlung" abgefunden! Aber was ist, wenn ich einen Teil davon wieder zurück bekommen kann? Ohne im Endeffekt etwas dafür tun zu müssen? Vertrauen muss man! Und einmal die Arschbacken zusammenkneifen! MEHR NICHT!
Ich hab meine Unterlagen bereits an Herrn RA Hezel geschickt! Und ich würde mich sehr freuen wenn noch mehr den Mut aufbringen würden! Denn nur dann kann es überhaupt zu einer Sammelklage kommen! Nicht zuviel nachdenken! Sondern handeln!
In diesem Sinne:
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ehe jetzt wieder irgendjemand etwas hineininterpretiert. Nein, ich habe keine schlechte Laune, nein ich habe keinen Streit
mit Baxter oder Grazer, aber man sollte alles sachlich erläutern. Über den Tellerrand blicken, sozusagen.
zum Beschluss der 9. Strafkammer - 109-1/08
Natürlich ist es eine Vermutung von mir, wie der ganze Beschluss und c’t-Artikel. Dann sag mir die Stelle, wo steht, das die
fehlende Zuordnung auf Grund einer fehlerhaften Ermittlung der Log-Firma basiert. Da wirst Du auch keine konkrete Aussage
finden, sondern interpretierst dies auch nur hinein.
Zitat:
“... , zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne -
so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht - nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch
solche waren, die es nicht gegeben habe. “
“Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich
nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen.“
Vermutungen zusammen. Ein Artikel wird gefeiert, wo die meisten Wörter: es kann, es könnte, vermutlich usw. sind. Wenn man
jetzt Beweise sucht, Pustekuchen. Und das ist doch aber was die Forenwelt wünscht. Keine Beweise, aber frenetische Schwörungen
auf Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Wahrheit - uninteressant, die basteln wir Oberschlauen uns schon zusammen.
Und nebenan ticken die Abmahnungen und Klagen. Klar, die Anzahl der Abmahnungen ist bei Weiten mehr. Aber Siege vor Gericht,
die sucht man vergebens, weil wir Oberschlauen in der Realität versagen. Aber wir finden bestimmt einen, den wir die Schuld in
die Schuhe schieben können.
Negatives - habe ich nicht behauptet.
“Das ist doch kein Zeichen von fehlender Benachrichtigung oder Information, sondern der Abgemahnte hat, wenn er bezahlt hat,
einerseits damit abgeschlossen und ihm interessiert das Thema nicht mehr oder ist nur hinter seiner Anonymität bzw. 4 Wänden
ein Revoluzzer, ansonsten ein Schisser.“
Dazu stehe ich immer noch, weil es nichts anders ist, als was Du schreibst. Wenn ich den Artikel lese, keinerlei Risiko dabei habe,
etwas konkretes gegen das Geschäftsmodell unternehmen kann, auch noch die Bedingungen erfülle und nicht mitmache - bin ich
weit mehr als ein Schisser. Für mich ist das Thema erledigt, bis jemand ins Forum kommt und anfragt, ob wir nicht etwas dagegen
unternehmen können ...
Das Problem ist doch, dass die Meisten nicht verstehen wollen,
Anscheinsbeweis: Wer hinten auffährt, ist schuld.
Fazit c’t-Bericht
Der Bericht allein ist nach meiner Meinung nur eine halbherzige Anordnung von Vermutungen. Hier sollte ein Komplett-Paket geschnürt
werden, mit Inhalt
der Autoren. Komm Baxter, jetzt gilt - pushen! Gib Gas! Häng dich nochmal an Stadler und Bleich.
VG Steffen
mit Baxter oder Grazer, aber man sollte alles sachlich erläutern. Über den Tellerrand blicken, sozusagen.
zum Beschluss der 9. Strafkammer - 109-1/08
Natürlich ist es eine Vermutung von mir, wie der ganze Beschluss und c’t-Artikel. Dann sag mir die Stelle, wo steht, das die
fehlende Zuordnung auf Grund einer fehlerhaften Ermittlung der Log-Firma basiert. Da wirst Du auch keine konkrete Aussage
finden, sondern interpretierst dies auch nur hinein.
Zitat:
“... , zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne -
so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht - nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch
solche waren, die es nicht gegeben habe. “
“Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich
nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen.“
Warum denn? Weil jeder jetzt die “Auferstehung“ feiert. Es sind doch keine neuen Erkenntnisse bekannt, sondern c’t fasst alleTrotzdem bleibe ich dabei, so ein Artikel erweckt mehr Aufmerksamkeit, als dieses Forum hier .... denke ich einmal, von daher
kann ich nichts Negatives, leider aber auch nichts Neues in diesem finden.
Vermutungen zusammen. Ein Artikel wird gefeiert, wo die meisten Wörter: es kann, es könnte, vermutlich usw. sind. Wenn man
jetzt Beweise sucht, Pustekuchen. Und das ist doch aber was die Forenwelt wünscht. Keine Beweise, aber frenetische Schwörungen
auf Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Wahrheit - uninteressant, die basteln wir Oberschlauen uns schon zusammen.
Und nebenan ticken die Abmahnungen und Klagen. Klar, die Anzahl der Abmahnungen ist bei Weiten mehr. Aber Siege vor Gericht,
die sucht man vergebens, weil wir Oberschlauen in der Realität versagen. Aber wir finden bestimmt einen, den wir die Schuld in
die Schuhe schieben können.
Negatives - habe ich nicht behauptet.
Zitat Steffen:zu der Sammelklage:
Du tust bestimmt einigen mit Deiner Behauptung, "Sie seien eben nur Schisser" Unrecht. Die, die bezahlt haben, haben mit dem
Thema abgeschlossen und werden, wenn überhaupt, nur noch gelegentlichin den Foren herumsuchen. Vlt. irre ich mich da ja. Also
werden sie den Aufruf auch leicht überlesen.
“Das ist doch kein Zeichen von fehlender Benachrichtigung oder Information, sondern der Abgemahnte hat, wenn er bezahlt hat,
einerseits damit abgeschlossen und ihm interessiert das Thema nicht mehr oder ist nur hinter seiner Anonymität bzw. 4 Wänden
ein Revoluzzer, ansonsten ein Schisser.“
Dazu stehe ich immer noch, weil es nichts anders ist, als was Du schreibst. Wenn ich den Artikel lese, keinerlei Risiko dabei habe,
etwas konkretes gegen das Geschäftsmodell unternehmen kann, auch noch die Bedingungen erfülle und nicht mitmache - bin ich
weit mehr als ein Schisser. Für mich ist das Thema erledigt, bis jemand ins Forum kommt und anfragt, ob wir nicht etwas dagegen
unternehmen können ...
Ein blinder Polizist ..., als Vergleich, der ist gut, hat aber mit der Thematik absolut nichts gemein.Ein "blinder" Polizist sollte auch keinen Verkehr regeln, oder?
Das Problem ist doch, dass die Meisten nicht verstehen wollen,
- in einem Gerichtssaal sitzen nun einmal Juristen und die haben eine andere Begriffsbestimmung von der Wahrheit, als ein
Techniker. - Du kannst nur vortragen, was für deinen konkreten Fall zutrifft und dies auch schlüssig darlegen kannst. Stichpunkt: Beweiserbringung.
- da der Richter eine Entscheidung will, wird er sich auf die Beweismittel: Zeugen, Anschein, Gutachten, LG-Beschluss i.V.m.
Providerauskunft stützen. - versteht oder will der Richter ein technisches Problem nicht verstehen, wird zu deren Klärung ein unabh. Gutachten vorgeschlagen.
Die Preise sind ja bekannt.
Und ja, man kann auch wie in letzter Zeit geschehen, dadurch der Gegenseite ein günstiges Gutachten mit Gewicht sponsern. Die
nachfolgenden Verteidiger freuen sich jetzt schon.
Anscheinsbeweis: Wer hinten auffährt, ist schuld.
Fazit c’t-Bericht
Der Bericht allein ist nach meiner Meinung nur eine halbherzige Anordnung von Vermutungen. Hier sollte ein Komplett-Paket geschnürt
werden, mit Inhalt
- Artikel c’t 2010, Heft 19 - Schwierige Gegenwehr
- Die Indizien, die der Redaktion vorliegen und glaubhaft klingen
- die Schlussfolgerungen von Dr. Freitag und RA Dr. Wachs
... ... - Holger Bleich, Joerg Heidrich und Thomas Stadler fahren gemeinsam nach Berlin und knallen das Paket dem Justizministerium und dem
Richterbund auf dem Tisch, dass die Beine kaputtgehen und bitten um:- Diskussionsrunde oder
- Interview oder
- Stellungnahme.
der Autoren. Komm Baxter, jetzt gilt - pushen! Gib Gas! Häng dich nochmal an Stadler und Bleich.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
[quoteemAK47]Du kannst dich nur freuen über deine eigenen Sachen, die ja auch zum größten Teil sehr gut sind,
um nicht zu sagen genial, holst du dir gleich wieder einen ...[/quoteem]
@AK47, mir kommen jetzt gleich die Tränen. Jetzt erzähl doch einmal außer Müll, was der Artikel,
einem Abgemahnten/Beklagten, für die Abmahnung/vor Gericht bringt?
Das, was in den Bericht steht, ist doch nichts revolutionär Neues und nichts davon ist stichhaltig
bewiesen. Ich kann mich auch ja irren, kläre mich halt mal auf. Geht es hier darum, je schöner
geschrieben, desto besser?
VG Steffen
PPS: Zu @Erzhammer, Mimosen weine ich nicht nach!
um nicht zu sagen genial, holst du dir gleich wieder einen ...[/quoteem]
@AK47, mir kommen jetzt gleich die Tränen. Jetzt erzähl doch einmal außer Müll, was der Artikel,
einem Abgemahnten/Beklagten, für die Abmahnung/vor Gericht bringt?
Das, was in den Bericht steht, ist doch nichts revolutionär Neues und nichts davon ist stichhaltig
bewiesen. Ich kann mich auch ja irren, kläre mich halt mal auf. Geht es hier darum, je schöner
geschrieben, desto besser?
VG Steffen
PPS: Zu @Erzhammer, Mimosen weine ich nicht nach!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
[quoteemAK47]Der Zeitungsbericht versucht Aufzuklären und das ist doch schon mal was Wert!
Mach es nicht nieder, sondern was daraus. Du und wir alle wollten doch das es
öffentlich Diskutiert wird.[/quoteem]
Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Was bringt dieser Artikel für einen Abgemahnten bzw. Beklagten?
Was aufzuklären? Werde doch einmal konkret! Wie man etwas behauptet - ohne
den Beweis anzutreten? Wer liest denn diesen Bericht. Sagen wir einmal hier gesamt,
vlt. 1.000 (Foren, Blogs usw.). Die Verkaufszahlen von der Zeitschrift kenne ich nicht,
aber wer interessiert sich dafür, der nicht betroffen ist? Kei Sau. Es hat doch vor der
Abmahnung keinen Abgemahnten interessiert, sonst gäbe es doch nicht so viele.
Hier vermutet aber jetzt jeder einen Ausweg, der aber ein Irrweg ist. Oder geht es
darum, weil Baxter mitgewirkt hat?
VG Steffen
Mach es nicht nieder, sondern was daraus. Du und wir alle wollten doch das es
öffentlich Diskutiert wird.[/quoteem]
Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Was bringt dieser Artikel für einen Abgemahnten bzw. Beklagten?
Was aufzuklären? Werde doch einmal konkret! Wie man etwas behauptet - ohne
den Beweis anzutreten? Wer liest denn diesen Bericht. Sagen wir einmal hier gesamt,
vlt. 1.000 (Foren, Blogs usw.). Die Verkaufszahlen von der Zeitschrift kenne ich nicht,
aber wer interessiert sich dafür, der nicht betroffen ist? Kei Sau. Es hat doch vor der
Abmahnung keinen Abgemahnten interessiert, sonst gäbe es doch nicht so viele.
Hier vermutet aber jetzt jeder einen Ausweg, der aber ein Irrweg ist. Oder geht es
darum, weil Baxter mitgewirkt hat?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ich gehe einmal von mir aus, sowie, dass ich mich mit dem Thema schon fast 4 Jahre beschäftige. Der ArtikelDas kann ich dir nicht sagen mit konkreten Worten sondern nur hoffen das es auch Richter usw. lesen. (Und
wen auch nur ein Kind von einem Richter die Zeitung auf dem Klo vergisst). Auch in der neuen Chip soll ja was
dazu kommen wo auch ihr euch dazu gemeldet habt.
Ich verstehe nicht was daran verkehrt ist das Tausende Leser darüber Infos erhalten sollen.
wurde angekündigt und ich habe mir unvoreingenommen und das erste Mal, diese Zeitschrift gekauft. Dann
habe ich mich hingesetzt und ein Zeitungsstudium angetan. Das heißt, man nimmt einen Stift und liest Zeile
für Zeile und markiert, geordnet nach selbst gewählten Kategorien. Sicherlich hätte ich diesen Artikel Ende
2006 gelesen, wäre ich hin und weg, aber wir schreiben fast Ende 2010.
Auffallend, man liest nur alte Kamellen und eine Anhäufung von Vermutungen, die nicht einmal Grazer (oder
ein anderer) gegenüber meinereiner verteidigen kann.
1. Der Mensch lügt immer (Dr. Gregory House)
“Ein großer Teil der Abgemahnten gibt die Urheberrechtsverletzung früher oder später zu und überweist
geforderte Summen ... “
“Mitunter bestreiten die Abmahnungsempfänger aber auch vehement, jemals eine Tauschbörse genutzt zu
haben oder den angeblich von ihnen illegal angebotenen Song überhaupt zu kennen.“
Dabei der Kracher auf Seite 1:
“Die nachgereichten Indizien klingen meist glaubhaft.“
2. Beschluss des LG Köln vom 25.09.2008, Az. 109-1/08
Dieser Beschluss befindet sich in unserer Linkliste seit dem Erscheinen. 2010 tun auf einmal alle so, als wenn
es das goldene Flies wäre.
Die Leitsätze von damals:
“Die Behauptungen zu möglichen Urheberrechtsverletzungen seien sehr vage. Die Ermittlung dynamischer
IP-Adressen sei hohen Fehlerquoten ausgesetzt.“
Dabei kann die Ursache der fehlenden Zuordnung - alles Mögliche sein. Selbst die STA hat nur beobachtet
und vermutet (genau wie wir).
3. IP Zahlendreher
“Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt.“
Es ist, meines Erachtens nur ein Fall dokumentiert, nämlich LG Stuttgart, Urteil vom 16.07.2007 - Az. 17 O 243/07.
4. Beweisvernichtung
“Eine solche Überprüfung könnte grundsätzlich im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Selbstauskunft nach
Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgen. Danach hat jeder Betroffene das Recht, bei einer
Stelle, die personenbezogene Daten von ihm speichert, Auskunft über diese Daten zu verlangen. Da es sich bei
IP-Adressen nach gängiger Juristenmeinung um personenbezogene Daten handelt, besteht ein solches Recht
also auch gegenüber dem eigenen Zugangsprovider.“
Einfach - falsch!
BfDI:
“Eine konkrete Auskunft des Internetzugangsproviders, welche Daten weitergegeben wurden, kann unter Berufung
auf § 34 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht eingefordert werden. Denn die genannte Vorschrift
kennt keine Verpflichtung zur Beauskunftung der Daten, die weitergegeben wurden, sondern lediglich den Empfänger
oder Kategorien von Empfängern.
Tatsächlich wäre der Internetzugangsprovider auch gar nicht in der Lage, eine solche Auskunft zu erteilen. Schließlich
muss er die betreffenden Verkehrsdaten nach Abschluss des Vorgangs löschen.“
5. Indizien Log-Datei
Ich, als unbedarfte Technik-Dumpfbacke habe Ende 2006 schon gelesen, alles was man mit einen Editor öffnen kann,
ist manipulierbar. Aber, solange man es nicht beweisen kann, ist es eben nur Maglatur. Denn das, was wir selbst
vortragen über den Log-Files, soll aber dann für unsere Router-Logs, nicht gelten. Das beißt sich. Außerdem, wer legt
Router-Logs an. Die Masse weiß nicht einmal, dass es so etwas überhaupt gibt.
6. Fazit
“Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner
geraten. Wenn dies geschieht, haben die Betroffenen ein großes Problem: Sie sehen sich unversehens einer Behauptung
gegenüber, die sie entkräften müssen.“
Das ist meine Lieblingsstelle. Das ist die Forenwelt-Argumentation, wir sind alle unschuldig, können nur keine
Gegenargumente finden. Blöde Richter- faule Anwälte, obwohl wir die ganze Vorarbeit schon geleistet haben. Letztendlich
versagen wir aber fast alle vor einem Richter. Weil hier, diese Argumentation absolut nichts bringt, solange man nicht
beweisen kann, dass irgend etwas auf seinen konkreten Fall zutrifft.
Sicherlich, als Komplett-Paket, wie schon geschildert, wäre es Bestandteil. Zur Aufklärung, sagen wir zur Verdrehung von
Tatsachen, ist es schon geeignet.
Aber wir können sagen, es ist schön geschrieben.
Da bleibt nur eins zu hoffen, hoffentlich findet es kein Richter auf dem Klo, sonst ...
[quoteemAK47]Auch in der neuen Chip soll ja was
dazu kommen wo auch ihr euch dazu gemeldet habt.[/quoteem]
Auch hier irrst Du wieder. An dem Artikel: Das Anti-Abzock ABC, hat Netzwelt.de/Forum (Princess15114) und der Verein gegen
den Abmahnwahn e.V. mitgearbeitet. Schaun wir mal, das Heft liegt vor mir.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
CHIP: Das Anti-Abzock-ABC
Samstag, den 04.09.2010
[web_site]http://www.chip.de/bildergalerie/Jetzt- ... tml?show=6[/web_site]
CHIP 2010 Heft 10,
S. 54 - 58, Das Anti-Abzock-ABC
Leitsatz CHIP: Nie mehr reinfallen auf Betrüger im Internet! CHIP beantwortet die wichtigsten Fragen zu Abzockmaschen.
Autor: Claudio Müller
Auf 3 Seiten wird der Versuch unternommen, auf die wichtigsten Fragen, Antworten zu erteilen. Dabei wurde vom Autor unglücklich,
Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Urheberrecht zusammen mit Abofallen und Widerrufsbelehrungen sowie Arbeitsweisen
von Inkassobüros gemischt.
Zum Thema findet der Leser auf der beiliegenden Heft-DVD Musterbrief Widerspruch von der Hamburger Verbraucherschutzzentrale
sowie vom Verein 3 bereitgelegte Vorlagen einer mod. UE. Diese sind in einem Zip-Archiv gepackt und man erhält eine mod. UE Album,
mod. UE Album-a, mod. UE einzelne Datei. Wermutstropfen, dass ein juristischer Laie in dieser Form, wahrscheinlich bei der Anwendung
Fehler macht, da die wenigsten den Hinweis befolgen werden und die Website des Vereins besuchen, sondern drauf los modifizieren.
Unglücklich auch hier, dass man zwei Varianten einer mod. UE hinsichtlich eines Musikalbums zur Verfügung stellt, ohne ausreichenden
Erläuterungen.
Das Anti-Abzock-ABC
Der große Knaller auf der letzten Seite als Erstes.
Eine konkrete Äußerung, dass man im Fall eines unverschlüsselten WLAN - kein - Schadensersatz bezahlen muss, halte ich für sehr gewagt.
Schon aus haftungstechnischen Gründen heraus. Auch gibt es, kein mir bekanntes BGH Urteil, was eine Abmahnung bzgl. unzureichend
gesicherten WLAN nach § 97a II UrhG auf 100 Euro deckelt. Das ist einfach, zwar schön geschrieben, aber falsch.
Auf der ersten Seite wird vorgetragen, wie man sich verhalten sollte bei unberechtigter Abmahnung. CHIP vertritt den Standpunkt,
Zitat:
... denn uns ist kein Fall bekannt, der mit unberechtigten Fordrungen vor Gericht ging.“
Hier muss man einfach den Ball flach halten. In der Regel können, mit dem Erhalt der Abmahnung die Wenigsten beurteilen, ob die Abmahnung
berechtigt oder unberechtigt ist. Außerdem wurde schon von den Güterverhandlungen AG München berichtet, wo unberechtigt Abgemahnte
angeklagt wurden.
Fazit
In allen zwei Artikeln,
c’t 19/2010, Schwierige Gegenwehr und
CHIP 10/2010, Das Anti-Abzock-ABC
erfolgt die Berichterstattung dahingehend, dass man die bestehende Probleme, aus seiner Sicht darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Artikel
keine Einzelfälle bleiben und das weiter in die Tiefe recherchiert wird.
VG Steffen
Samstag, den 04.09.2010
[web_site]http://www.chip.de/bildergalerie/Jetzt- ... tml?show=6[/web_site]
CHIP 2010 Heft 10,
S. 54 - 58, Das Anti-Abzock-ABC
Leitsatz CHIP: Nie mehr reinfallen auf Betrüger im Internet! CHIP beantwortet die wichtigsten Fragen zu Abzockmaschen.
Autor: Claudio Müller
Auf 3 Seiten wird der Versuch unternommen, auf die wichtigsten Fragen, Antworten zu erteilen. Dabei wurde vom Autor unglücklich,
Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Urheberrecht zusammen mit Abofallen und Widerrufsbelehrungen sowie Arbeitsweisen
von Inkassobüros gemischt.
Zum Thema findet der Leser auf der beiliegenden Heft-DVD Musterbrief Widerspruch von der Hamburger Verbraucherschutzzentrale
sowie vom Verein 3 bereitgelegte Vorlagen einer mod. UE. Diese sind in einem Zip-Archiv gepackt und man erhält eine mod. UE Album,
mod. UE Album-a, mod. UE einzelne Datei. Wermutstropfen, dass ein juristischer Laie in dieser Form, wahrscheinlich bei der Anwendung
Fehler macht, da die wenigsten den Hinweis befolgen werden und die Website des Vereins besuchen, sondern drauf los modifizieren.
Unglücklich auch hier, dass man zwei Varianten einer mod. UE hinsichtlich eines Musikalbums zur Verfügung stellt, ohne ausreichenden
Erläuterungen.
Das Anti-Abzock-ABC
Der große Knaller auf der letzten Seite als Erstes.
“Thema: WLAN
Frage: Bin ich haftbar, wenn jemand mein WLAN zum Filesharing nutzt?
Antwort: Ja. Sie haften als WLAN-Betreiber, wenn Ihr Netzwerk nicht verschlüsselt war. Allerdings müssen Sie keinen Schadensersatz
zahlen und die Abmahnung darf höchstens 100 Euro betragen - so will der Bundesgerichtshof Missbrauch vorbeugen.“
Entweder haben Netzwelt.de/Forum und der Verein eine andere Rechtsprechung bzw. -auffassung, was ich nicht glaube, oder der Autor. Frage: Bin ich haftbar, wenn jemand mein WLAN zum Filesharing nutzt?
Antwort: Ja. Sie haften als WLAN-Betreiber, wenn Ihr Netzwerk nicht verschlüsselt war. Allerdings müssen Sie keinen Schadensersatz
zahlen und die Abmahnung darf höchstens 100 Euro betragen - so will der Bundesgerichtshof Missbrauch vorbeugen.“
Eine konkrete Äußerung, dass man im Fall eines unverschlüsselten WLAN - kein - Schadensersatz bezahlen muss, halte ich für sehr gewagt.
Schon aus haftungstechnischen Gründen heraus. Auch gibt es, kein mir bekanntes BGH Urteil, was eine Abmahnung bzgl. unzureichend
gesicherten WLAN nach § 97a II UrhG auf 100 Euro deckelt. Das ist einfach, zwar schön geschrieben, aber falsch.
Auf der ersten Seite wird vorgetragen, wie man sich verhalten sollte bei unberechtigter Abmahnung. CHIP vertritt den Standpunkt,
Zitat:
... denn uns ist kein Fall bekannt, der mit unberechtigten Fordrungen vor Gericht ging.“
Hier muss man einfach den Ball flach halten. In der Regel können, mit dem Erhalt der Abmahnung die Wenigsten beurteilen, ob die Abmahnung
berechtigt oder unberechtigt ist. Außerdem wurde schon von den Güterverhandlungen AG München berichtet, wo unberechtigt Abgemahnte
angeklagt wurden.
"Thema: Anwaltsgebühren
Frage: Dürfen Anwaltsgebühren bei Abmahnungen beliebig hoch sein?
Antwort: Fiese Tricks gehören zum Handwerk der Abmahner. Besonders beliebt: Die Rechteinhaber vereinbaren mit ihren Anwälten eine niedrige
Vergütung, verlangen aber vom Beklagten den im RVG geregelten höheren Satz - so verdienen beide daran.“
[Quelle: CHIP, Heft 2010, Nr. 10, S. 55)
Bei der gewagten Aussage verzeiht man, dass ein nachfolgendes Urteil vom Arbeitsgericht ergangen sei.Frage: Dürfen Anwaltsgebühren bei Abmahnungen beliebig hoch sein?
Antwort: Fiese Tricks gehören zum Handwerk der Abmahner. Besonders beliebt: Die Rechteinhaber vereinbaren mit ihren Anwälten eine niedrige
Vergütung, verlangen aber vom Beklagten den im RVG geregelten höheren Satz - so verdienen beide daran.“
[Quelle: CHIP, Heft 2010, Nr. 10, S. 55)
"Thema: IP-Adresse
Frage: Was kann ich gegen eine fehlerhaft ermittelte IP-Adresse tun?
Antwort: “Noch weiter treiben es die Abzocker. Mit fiktiven IP-Adressen in Abmahnungen erschrecken Sie User und drängen zur Zahlung.“
Frage: Was kann ich gegen eine fehlerhaft ermittelte IP-Adresse tun?
Antwort: “Noch weiter treiben es die Abzocker. Mit fiktiven IP-Adressen in Abmahnungen erschrecken Sie User und drängen zur Zahlung.“
Fazit
In allen zwei Artikeln,
c’t 19/2010, Schwierige Gegenwehr und
CHIP 10/2010, Das Anti-Abzock-ABC
erfolgt die Berichterstattung dahingehend, dass man die bestehende Probleme, aus seiner Sicht darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Artikel
keine Einzelfälle bleiben und das weiter in die Tiefe recherchiert wird.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Gemeinsames Treffen hinter verschlossenen Türen
Samstag, den 04.09.2010
Am heutigen Samstag werden Gespräche, zwischen der Moderatorin der Forum Netzwelt.de/Forum, Princess15114
(Name wurde anonymisiert), den Vorsitzenden des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., Herrn Fred-Olaf Neiße,
und dem Betreiber der Initiative Abmahnwahn-Dreipage, Herrn Steffen Heintsch, stattfinden.
In Rahmen seiner Deutschland-Tour wurde das erste Gespräch mit anschließendem Arbeitsessen im oberfränkischen
Ort Steinwiesen durchgeführt. Im Anschluss bereist Fred-Olaf Neiße ******* (Stadtname wurde anonymisiert), um mit
Princess15114 ebenfalls die begonnenen Gespräche weiter zu führen.
Die Inhalte dieser Gespräche werden erst einmal nicht bekannt gegeben. Das große Ziel ist aber, die bessere
Ausrichtung gemeinsamer Anstrengungen im Kampf gegen das Geschäftsmodell Abmahnung.
Autor: Steffen Heintsch
Samstag, den 04.09.2010
Am heutigen Samstag werden Gespräche, zwischen der Moderatorin der Forum Netzwelt.de/Forum, Princess15114
(Name wurde anonymisiert), den Vorsitzenden des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., Herrn Fred-Olaf Neiße,
und dem Betreiber der Initiative Abmahnwahn-Dreipage, Herrn Steffen Heintsch, stattfinden.
In Rahmen seiner Deutschland-Tour wurde das erste Gespräch mit anschließendem Arbeitsessen im oberfränkischen
Ort Steinwiesen durchgeführt. Im Anschluss bereist Fred-Olaf Neiße ******* (Stadtname wurde anonymisiert), um mit
Princess15114 ebenfalls die begonnenen Gespräche weiter zu führen.
Die Inhalte dieser Gespräche werden erst einmal nicht bekannt gegeben. Das große Ziel ist aber, die bessere
Ausrichtung gemeinsamer Anstrengungen im Kampf gegen das Geschäftsmodell Abmahnung.
Autor: Steffen Heintsch
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Du sollst Bleich und Stadler auf die Füße treten, dass die mir dem Artikel zurHab' ich 'was verpasst...? Wo soll ich mitgewirkt haben? Ische nix wisse!
Bundesjustizia fahren!
Allein ist der Artikel zwar eine Zusammenfassung von Bekannten - nett - mehr nicht.
Deshalb muss Du jetzt pushen.
Es muss mehr heraus geholt werden, aus diese Situation.
Sonst denken noch alle, das ich neidisch bin!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ich bin nicht der Manager vom Doktor, aber er hat doch uns Abgemahnte hoch eingeschätzt.Darüber "lästern", dass sich nur 'ne Hand voll, auf den DigiProtect-Sammelklagen-Aufruf melden würden,
aber gleichzeitig solche "Beiträge" verfassen.
Prognose: 6 - 8 nehmen teil, aber letztendlich machen immerhin 2 von zig-tausend mit!
Hurra - Ihr mutigen Abgemahnten.
Das Ziel wurde doch erreicht - 2 Deppen regen sich auf!Warum erwähnst du es denn dann überhaupt?
Okay, bevor Du wieder mit dem GG kommst, es wurde von meinereiner alles dazu gesagt.Ich finde, du hättest erst einmal etwas intensiver nachdenken sollen, bevor du so wild um dich schießt.
Außerdem gilt ja nur eine Meinung, die des Welpen-Rudels ...
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Also ich fasse mal zusammen, nämlich ich bin da etwas stutzig geworden:
"Man" braucht fünf W***** gegen die "Betroffene" minimum, hundert wären ausreichend, um den Kessel voll zu kriegen, und wenn man ehrlich ist, müssen sich "die armen Kinder in ihren Jugendzimmern zwischen 13 und 14" noch gedulden.
okay.
Da bin ich ja mal gespannt, welcher Wi..., Entschuldigung, welcher Anstandsherr im Streit mit Digi die Hosen herunterlässt.
achso, jetzt verstehe ich das.
Es gibt bereits das Minimum an "Interessenten", bevor man damit lostrat.
Ich denke, princess, du wirst uns doch sicherlich die Zahl präsentieren können.
Das hast du doch schon so oft gemacht. Es spricht also nichts dagegen, dass
du anhand der offenbaren Lage eine Analyse und Prognose oder sagen wir Hochrechnung erstellen kannst.
Dein erstes Mal: reale Zahlen.
"Man" braucht fünf W***** gegen die "Betroffene" minimum, hundert wären ausreichend, um den Kessel voll zu kriegen, und wenn man ehrlich ist, müssen sich "die armen Kinder in ihren Jugendzimmern zwischen 13 und 14" noch gedulden.
okay.
Da bin ich ja mal gespannt, welcher Wi..., Entschuldigung, welcher Anstandsherr im Streit mit Digi die Hosen herunterlässt.
achso, jetzt verstehe ich das.
Es gibt bereits das Minimum an "Interessenten", bevor man damit lostrat.
Ich denke, princess, du wirst uns doch sicherlich die Zahl präsentieren können.
Das hast du doch schon so oft gemacht. Es spricht also nichts dagegen, dass
du anhand der offenbaren Lage eine Analyse und Prognose oder sagen wir Hochrechnung erstellen kannst.
Dein erstes Mal: reale Zahlen.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
6 - 8 Betroffene sind ausreichend. Denn hier wäre der Streitwert erreicht, um ans LG zu ziehen. Herr Hezel"Man" braucht fünf W***** gegen die "Betroffene" minimum, hundert wären ausreichend, um den Kessel
voll zu kriegen, und wenn man ehrlich ist, müssen sich "die armen Kinder in ihren Jugendzimmern zwischen
13 und 14" noch gedulden.
klagt auch bei dieser geringen Zahl gegen DigiProtect.
Diese müssen natürlich bezahlt haben (DigiProtect oder eigenen Anwalt) und mit der Teilnahmeerklärung
auch Ihr Abmahnschreiben zur Verfügung stellen.
In der Datenbank, werden keine E-Mail Adressen gespeichert, so dass wir auch niemand informieren
können.
Aber darüber brauchen wir uns keine Gedanken machen. So viele kommen nicht zusammen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
was auch mehr als "wunderlich" wäre. Naja, bei der mp3-Sparte sehe das wohl anders aus.
Auf ein Neues.
Auf ein Neues.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Du bist ein Optimist!
... weiter gehts.
... weiter gehts.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Jo, wer heute nicht weiß, wie er kostenlos an das Musikstück kommt, dass er liebt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.Jockel hat geschrieben:was auch mehr als "wunderlich" wäre. Naja, bei der mp3-Sparte sehe das wohl anders aus.
Auf ein Neues.
Bei Pornos muss man wenigstens noch sein Hirn anstrengen, um die kostenlos im Netz zu finden. :,.:
Das Urheberrecht ist heutzutage ein Witz ! Gib mir google und ich gebe dir, was du brauchst !
Wozu Filesharing ? Hast Du immer noch kein Zugang bei Usenext, oder was ?
MfG
Deathangel
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Und genau daran könnte es liegen, dass sich so wenige beteiligen.Steffen hat geschrieben:Diese müssen natürlich bezahlt haben (DigiProtect oder eigenen Anwalt) und mit der Teilnahmeerklärung
auch Ihr Abmahnschreiben zur Verfügung stellen.
Wie viele von denen, die wegen eines Pornos von DigiProtect abgemahnt wurden und bezahlt haben, lesen noch regelmäßig in den Abmahnforen?
Der weitaus größte Teil derer, die längere Zeit in den Foren lesen, sind gerade die, die nicht bezahlt haben, denen nützt dieses Angebot nicht.
Wer aus Scham (es geht um Pronos) schnell bezahlt hat, will möglichst nicht mehr daran rühren (sonst könnte die Ehefrau vielleicht doch noch etwas erfahren).
Und wer aus Unwissenheit bezahlt hat, kennt heute vielleicht auch noch nicht die entsprechenden Foren.
Beide zählen mit Sicherheit nicht zu den regelmäßigen Forenlesern und haben von dieser Möglichkeit wohl überhaupt nichts erfahren.
Ehrlich, wenn ich damals bezahlt hätte, würde ich auch nicht mehr daran erinnert werden wollen.
JG59
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
JG95 hat geschrieben:Wie viele von denen, die wegen eines Pornos von DigiProtect abgemahnt wurden und bezahlt haben, lesen
noch regelmäßig in den Abmahnforen?
Der weitaus größte Teil derer, die längere Zeit in den Foren lesen, sind gerade die, die nicht bezahlt haben,
denen nützt dieses Angebot nicht.
Wer aus Scham (es geht um Pronos) schnell bezahlt hat, will möglichst nicht mehr daran rühren (sonst könnte
die Ehefrau vielleicht doch noch etwas erfahren).
Und wer aus Unwissenheit bezahlt hat, kennt heute vielleicht auch noch nicht die entsprechenden Foren.
Beide zählen mit Sicherheit nicht zu den regelmäßigen Forenlesern und haben von dieser Möglichkeit wohl
überhaupt nichts erfahren.
Schwierig zu analysieren.
1. Das Thema. Mit Pornos, möchte trotz dato, niemand in Verbindung gebracht werden (das Geschäft mit der Scham).
Ich kann mir auch vorstellen, dass viele, ohne den Partner einzuweihen, hier die Abmahnung geregelt haben, wen
sie selbst AI sind.
2. Trotz Statistik, überkommt mich, gerade bei Pornos, eine gewisser Magendruck (und der ist groß), wenn ich die
Zahlen sehe.
2009
- 453.000 Abgemahnte (die Zahlen werden wohl realistisch sein)
- davon 15,2 % Porno-Abmahnungen, das ergäbe: 68.000 Abgemahnte.
- davon 30 % DigiProtect (Kornmeier, U+C), dürfte wohl auch realistisch sein, ergäbe: 20.360 Abgemahnte durch
Kornmeier oder U+C im Auftrag von DigiProtect. - Jetzt, 59,1% Zahler, ergäbe: 12.035 potenzielle Teilnehmer an der Sammelklage.
Das heißt, wir überschätzen die Rolle der Foren, wenn letztendlich nur 2 Abgemahnte teilnehmen. Weil uns - provokant -
nur die Gegenseite, der harte Kern, einige Interessierte und Neuabgemahnte lesen.
Dann müsstest Du, gesetzt diesen Fall, dir aber die Fragestellung gefallen lassen: Auf was wartest DU, eineJG95 hat geschrieben:Ehrlich, wenn ich damals bezahlt hätte, würde ich auch nicht mehr daran erinnert werden wollen.
solche Möglichkeit - effektiv dagegen etwas zu unternehmen - wird wahrscheinlich nicht so schnell wiederkommen.
Das große Problem, wir erreichen die Zahler nur, wenn überhaupt, durch
die eigenen Anwälte.
Deshalb die Bitte.
Informieren Sie Ihre Mandanten, hinsichtlich dieser Sammelklage.
Information:
Sammelklage P2P
Update
Teilnahmeformular:
PDF-Download
Danke!
die eigenen Anwälte.
Deshalb die Bitte.
Informieren Sie Ihre Mandanten, hinsichtlich dieser Sammelklage.
Information:
Sammelklage P2P
Update
Teilnahmeformular:
PDF-Download
Danke!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Zitat aus dem Vertrag, den wir beide geschlossen haben.!!!
„Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.“
JA GENAU DAS MACHE ICH HIERMIT.
So Steffen, jetzt erklär ich Dir mal etwas zum geltenden Recht und zu den guten Sitten!!!!
DU selbst benutzt hier aufs letzte, Vulgäre und Menschenverachtende Sätze!!!
( Glaube mir Du wirst Dich auch nicht hinter Deinen dich nutzenden Anwälten verschanzen können )
Oder Du wirst wohl Deine Vertragsbedingungen ändern müssen, mit dem folgenden Hinweis; Ich der Forenführer darf alles schreiben und jeden beschimpfen und beleidigen.
So zum Beispiel.
(Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem oder den Betroffenen)
Ok brauchts noch mehr??? ( kannst du haben, bei Bedarf )
Als Antragsdelikt wird die Beleidigung allerdings nur auf Antrag des Verletzten oder eines sonstigen Antragsberechtigten verfolgt (§ 194 StGB).
Sie ist Privatklagedelikt (§ 374 StPO).
Das ist Dein Glück bislang. Oder???
Betreiber müssen Beleidigungen löschen
http://www.focus.de/digital/internet/in ... 51882.html
Bundesgerichtshof urteilt
Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich
Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen zu halten.
http://www.nexusboard.net/sitemap/6689/ ... i-t301520/
Was glaubst Du, kannst Du dir noch erlauben ohne Gegenwehr?
Zum Abschluss möchte ich noch sagen dies musst Du nicht löschen, denn es ist alles schon lange in Stein gehauen.
„Bezeuge doch mal den anderen Mitgliedern den ihnen zustehenden Respekt.“
So, ich hoffe, dass dies für Dich verständlich war und Du auf normalem Level hier weiter machen willst!!!
„Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.“
JA GENAU DAS MACHE ICH HIERMIT.
So Steffen, jetzt erklär ich Dir mal etwas zum geltenden Recht und zu den guten Sitten!!!!
DU selbst benutzt hier aufs letzte, Vulgäre und Menschenverachtende Sätze!!!
( Glaube mir Du wirst Dich auch nicht hinter Deinen dich nutzenden Anwälten verschanzen können )
Oder Du wirst wohl Deine Vertragsbedingungen ändern müssen, mit dem folgenden Hinweis; Ich der Forenführer darf alles schreiben und jeden beschimpfen und beleidigen.
So zum Beispiel.
Straftat, bei der der Täter durch vorsätzliche Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung die Ehre eines anderen angreift, was wohl hier der fall ist!Steffen hat geschrieben:Das Ziel wurde doch erreicht - 2 Deppen regen sich auf!Warum erwähnst du es denn dann überhaupt?
Straftat, bei der der Täter durch vorsätzliche Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung die Ehre eines anderen angreift, was wohl hier der fall ist!Steffen hat geschrieben:[quoteemAK47]
@AK47, mir kommen jetzt gleich die Tränen. Jetzt erzähl doch einmal außer Müll
(Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem oder den Betroffenen)
Ok brauchts noch mehr??? ( kannst du haben, bei Bedarf )
Als Antragsdelikt wird die Beleidigung allerdings nur auf Antrag des Verletzten oder eines sonstigen Antragsberechtigten verfolgt (§ 194 StGB).
Sie ist Privatklagedelikt (§ 374 StPO).
Das ist Dein Glück bislang. Oder???
Betreiber müssen Beleidigungen löschen
http://www.focus.de/digital/internet/in ... 51882.html
Bundesgerichtshof urteilt
Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich
Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen zu halten.
http://www.nexusboard.net/sitemap/6689/ ... i-t301520/
Was glaubst Du, kannst Du dir noch erlauben ohne Gegenwehr?
Zum Abschluss möchte ich noch sagen dies musst Du nicht löschen, denn es ist alles schon lange in Stein gehauen.
„Bezeuge doch mal den anderen Mitgliedern den ihnen zustehenden Respekt.“
So, ich hoffe, dass dies für Dich verständlich war und Du auf normalem Level hier weiter machen willst!!!
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Gesetzt den Fall, ich (wäre von DigiProtect abgemahnt worden und) hätte gezahlt, weil ich meine Ruhe wollte, dann hätte ich von diesem Angebot auch nie erfahren, weil ich in diesem oder anderen entsprechenden Foren entweder noch nie oder nicht mehr mitlesen würde.Steffen hat geschrieben:Dann müsstest Du, gesetzt diesen Fall, dir aber die Fragestellung gefallen lassen: Auf was wartest DU, eineJG95 hat geschrieben:Ehrlich, wenn ich damals bezahlt hätte, würde ich auch nicht mehr daran erinnert werden wollen.
solche Möglichkeit - effektiv dagegen etwas zu unternehmen - wird wahrscheinlich nicht so schnell wiederkommen.
Du schimpfst über die Abgemahnten hier, die sich nicht beteiligen, dabei gibt es hier vielleicht (sogar wahrscheinlich) niemanden oder fast niemanden, der das das Angebot überhaupt annehmen könnte.
Klarstellung:
Ich wurde von kuw für einen Porno abgemahnt, den ich nicht kenne und den ich mir laut Titel auch niemals freiwillig ansehen würde. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich nie P2P benutzt und WLan war abgeschaltet. Zum Logzeitpunkt war mein Rechner ausgeschaltet. Auch wenn ich nicht glaube, dass es einer meiner volljährigen Söhne war, kann ich das nicht beschwören. Zum Zeitpunkt der Abmahnung jedenfalls fand sich nichts auf ihren Rechnern.
Ob und was zum Logzeitpunkt über meinen Anschluss lief, oder welche IP ich hatte, konnte ich nicht mehr nachvollziehen, geschweige denn substantiell vorbringen oder gar beweisen. Damals speicherte ich die Routerlogs nicht dauerhaft, sie reichten bei Erhalt der Abmahnung nicht bis zum Logzeitpunkt zurück.
Ich habe eine mod.UE geschickt und nicht bezahlt.
JG59
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Das scheint nicht nur die reine Forenwelt zu betreffen.Steffen hat geschrieben: Das heißt, wir überschätzen die Rolle der Foren, wenn letztendlich nur 2 Abgemahnte teilnehmen.
Wundersamerweiße wurden zu den 2 Artikeln auf gulli über metaclaims kaum Kommentare (insgesamt 14) abgegeben wurden. Wo doch sonst jeder dort zu allem sonstigem etwas zu sagen hat....