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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 15:28 
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Zitat:
Zum Artikel von Dr. Freitag: Kann man eigentlich das Gutachten selbst irgendwo
einsehen?
Leider nicht!

Zitat:
Interessant! Vor allem der letzte Satz von dem Anwalt Dr. Wachs.
N.m.M.n. sind beide Einschätzungen der Herren Dr. Freitag und Dr. Wachs nicht nur
Grundlage der Forendiskussion, sondern in erster Linie für Anwälte und Richter.

Dir Grundposition ist doch heute (Leistungsklage; AG + SE),

1. Gestattungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
a) die ermittelten Log-Daten werden nicht hinterfragt.
b) der verletzte Rechteinhaber muss keine Verträge vorlegen, sondern Glaubhaftmachung
bzw. der Anscheinsbeweis - ist ausreichend. Das heißt, der C- oder P-Vermerk oder ein
Aufdruck des Logos des Rechteinhabers ist ausreichend.

Argumentation, siehe Interview LG Köln:
Es geht bei dem Auskunftsanspruch doch gerade darum, dem Rechteinhaber zu ermöglichen,
seinen Anspruch nachzuweisen. Der Antragsteller muss nachvollziehbar darlegen, dass
ihm das verletzte Recht zusteht. Erst in einem späteren Schadensersatzprozess muss
darüber voller Beweis geführt werden, wenn der Beklagte bestreitet, dass dem Kläger
das Recht zusteht.


2. Leistungsklage
a) die ermittelten Log-Daten werden nicht hinterfragt. Ein bestehendes Gutachten sowie
Zeuge des Log-Vorganges, wird als ausreichend erachtet. Bestehende Indizien existieren
nur bei der Log-Firma, denn der Provider hat diese Daten gelöscht. Download - existiert
nicht.
b) der verletzte Rechteinhaber muss keine Verträge vorlegen, sonder die
Vermutung (§ 10 UrhG) ist greifend. Das heißt, der C- oder P-Vermerk oder ein Aufdruck
des Logos des Rechteinhabers ist ausreichend.

Argumentation am Beispiel des AG München:
Nachdem die Klägerin auf dem DVD-Cover wie ein Herausgeber/Verleger genannt ist, greift
die Vermutung des § 10 II UrhG für die Klägerin ein, die dahingeht, dass der Genannte
ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen.


c) Der Beklagte, ob schuldig oder unschuldig, ist zumindest schon Störer. Das heißt, die
Anwaltsgebühren sind zu erstatten.
d) Versteht der Richter ein technisches Problem nicht (, oder will es nicht verstehen), kommt
sofort die Keule mit dem teuren, zweischneidigen unabhängigen Gutachten.

Und das ist regelmäßig die Ausgangsposition eines Beklagten mit seinem Prozessbevollmächtigen!
Es ist heute nicht so einfach, eine vernünftige Verteidigungsargumentation zu finden. Wo sind
denn die vielen positiven (rechtskräftigen) Urteile? Die kann man an einer Hand abzählen.
Dabei lasse ich die "historischen" sowie "heroischen" Klagerücknahmen - RA Haas aus. Hier
ist bekannt, bei einer anwaltlichen Vertretung und entsprechende Argumentation, wird die Klage
regelmäßig zurückgezogen.


VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 15:30 
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Hmm boa ich hab so schiss :( ^^

Ab wann ist es sinvoll einen Anwalt beiseite zu ziehen? Beim 2ten Schreiben, dem 3ten oder erst wenn die Klage kommt?

Da ich mir schon zutraue die mod. UE richtig zu schreiben da es sich auch nur um 1 Filmwerk bei mir handelt denke ich das jetzt schon das einschalten zu rasch wäre oder?

Ansonsten gibt es hier jemanden mit Erfahrung der sich meine mod.UE angucken würde um nochmal sicher zu gehen ob alles richtig ist? Hm wobei auch net grad pralle einfach so seine Daten im INET jemand fremdes zu geben.... oh man ich weiß auch nicht :(


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 15:38 
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Zitat:
Ab wann ist es sinvoll einen Anwalt beiseite zu ziehen?


Mit dem 1. Schreiben Gericht! Wobei man den Widerspruch MB, vielleicht
selbst hin bekommt.

VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 15:49 
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@Tymeth

lehn dich mal entspannt zurück ;) und hör auf das was Steffen dir sagt. Nach meiner Abmahnung lese ich mich seit Tagen durch sämtliche Foren und Erfahrungen der anderen "Mitstreiter" und die geben diesem Verfahren (mod.UE + abwarten) immer wieder Recht. Steffen hat dieses Forum hervorragend aufgebaut und mal fühlt sich besser wenn man es durch hat, der erste Schock ist dann vorbei. Und aus Erfahrung meinerseits und anderer User..... Es kommen oft noch weitere Schreiben anderer RA wenn dein Name erstmal auf der Liste erschienen ist (muß ja nicht immer sein, das weißt du nur selbst). Und spätestens beim 2ten und 3ten, ist eine Zahlung oftmals völlig ausgeschlossen, das kann kein "Otto-Normalverbraucher" hinblättern was da zusammen kommt.
*TIP zurücklehnen und mod.UE nicht vergessen!

Gruß caroso


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 05:05 
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Ich bin mir immer noch unsicher wie ich vorgehen soll ....

Hat jemand eine Statistik oder Zahlen wieviel Negele wirklich verklagt hat nach mod.UE und Nichtzahlen?
Wie hoch sind ca. die Chancen das man verklagt wird z.B in Prozent gibt da sowas evllt?
Wurde hier im Forum jemand schon verklagt von Negele?

Ist es wahrscheinlich das die Abmahner einen Vergleich eingehen würden?
Was wäre eine "gute" Summe damit die Abmahner annehmen?

Wäre es möglich obgleich nach Vergleich oder davor den Abgeltungsbetrag in Raten zu zahlen?

Tut mir leid ich weiß ich spam das Forum voll mit meinen Fragen aber ich dreh mich nur im Kreis ich komme zu keinem festen Entschlus :/


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 13:56 
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Hi zusammen,
auch ich bin am Ende meiner seelischen Kräfte, dabei hat das Ganze bei mir (zum ersten Mal)
erst begonnen.
Ich lese seit 3 Tagen nichts anderes mehr, wie ich mich gegen die Anwaltskanzlei Rasch wehren
könnte.
Vor 2 Wochen "Standartabmahnung" von Herrn Rasch erhalten - 1200 €. Ich soll das MP3-Album von "Unheilig-Geboren um zu leben" runter
Problem ist das ich krank bin, ich kann
nicht arbeiten, beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente/Grundsicherung. Ich KANN diesen Betrag nicht zahlen,
selbst wenn er durch einen Vergleich halbiert würde, KANN ich das nicht zahlen - zumal diese Zahlung
ein Schuldeingeständnis wäre!
Ich hab'ne Scheißangst und weiß nicht was ich machen soll, bitte Euch um Hilfe.

LG
John Doe


Zuletzt geändert von John Doe am Montag 26. Juli 2010, 19:41, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 14:52 
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@ john doe

erst mal tief durchatmen !!!!!!
punkt 1 editiere deinen beitrag da du hier schon reinschreibst das du schuldig bist.feind liest mit.

weiterhin solltest du die mod ue die hier angeboten wird deiner abmahnung anpassen und von deinem VATER unterschreiben lassen da er der anschlussinhaber ist um einer einstweiligen verfügung zuvorzukommen.am besten verschick sie als fax und als einschreiben mit rückschein.die mod ue ist kein schuldeingeständnis! unter keinen umständen weiteren kontakt zum abmahner auch nicht mit begleitschreiben da er sonst euch beiden schröpfen will.dich als urheberrechtsverletzer und deine vater als störer.auch solltet ihr vermeiden einen vergleich anzustreben da auch dies ein schuldeingeständnis wäre.

desweiteren ist dem Kollegen Rasch sowas von egal ob du den betrag zahlen kannst oder nicht dere will nún mal nur dein bestes.(dein geld)
eine hausdurchsuchung wird es bei dir nicht geben,es handelt sich bei der abmahnung um ein zivil- und kein strafverfahren.
mfg
mad evang


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 16:18 
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Hallo John Doe,

wenn ich dein Posting lese, frage ich mich, welche Hilfe du erwartest?

1. Hausdurchsuchung ist Strafrecht. Wir befinden uns beim geltend machen
von AG + SE im Zivilrecht.

2. Ob es aber Sinn voll ist, dass der AI den wahren Täter benennt, wage
ich zu bezweifeln. Hier können im Endeffekt, alle beide im Boot sitzen.
Besonders, da die Kanzlei jetzt den Sachverhalt tiefgründig geschildert
bekommen hat.

AI = mod. UE + nicht zahlen; kommt es zu einem Prozess, kann dann der
wahre Täter benannt werden. Kommt es zu keinem Prozess, hat man mehr
Glück als ... .

VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 16:32 
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Erst einmal Hallo an alle :)

Schön das es noch mehr gibt die dem Abmahnwahn ein Ende bereiten wollen.
Hab mich schon ein paar Mal erfolgreich gewehrt wenn es z.B. um Impressum etc. ging.
Beim lesen hier ist mir zwischen durch einmal eine Frage aufgekommen.
Wenn der Abmahnende RA einen Tippfehler im Titel des Werkes hat wie z.B. in dem Postings um "So ein schöner Tag" da wurde wohl "So a schöner Tag" abgemahnt soll man dann den richtigen Titel in die mod. UE schreiben oder den mit Tippfehler?
Vielleicht hab ich ja beim durchlesen den Punkt überlesen, dann sorry für die Nachfrage.

Gruss
Kerlemann


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 17:05 
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@abmahnwahninet
Im Prinzip würde ich genau den Wortlaut aus der original UE übernehmen. Rechtschreibfehler hin oder her,
das kannst Du eventuell überhaupt nicht beurteilen. Tatvorwurf betrifft exakt den Titel der beigefügten UE.
@mad evang
Einschreiben mit Rückschein wird nicht länger empfohlen. Einwurfeinschreiben heisst jetzt das Zauberwort.
@John Doe
Eine Freundin von mir hatte auch schon Probleme mit Rasch. Ihr Exfreund hatte ihren Anschluss missbraucht
und sich aus dem Staub gemacht. Danach musste Sie zur Polizei und hat "leider" auch gesagt, daß sie die
besagten Lieder auf dem Computer gesehen hat. Somit also Schuldeingeständnis. Zug abgefahren.
Da sie alleinerziehend mit zwei Kindern Sozialhilfe bezieht hat Sie sich mir Rasch auf eine Teilzahlung
von 25€/Monat geeinigt. Wenn also mein Zug noch am Bahnhof steht, würde ich Nix zahlen, und das am
besten jeden Tag bis zur Verjährung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 17:17 
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@all
Ein paar dringende Fragen sind bei uns gestern bei einer Grill-Diskussion entstanden (es gibt tatsächlich noch andere Opfer):
- Macht es Sinn vorbeugend eine UE (VUE) abzugeben - wenn man aufgrund des ganzen Wahnsinns schon reichlich paranoid geworden ist?
- Wenn ja sendet man die VUE an den Rechteinhaber oder an die derzeit in der Datenbank ausgewiesenen Abmahnanwälte?
(Natürlich per Fax und dann mit Einwurfeinschreiben)

Haben schon gegoogelt aber nicht vernünftiges zu diesem Thema gefunden.

Hat hier jemand schon Erfahrung damit? Der Unterlassungsanspruch wäre ja faktisch mit der VUE erledigt - nur was könnte sonst noch passieren? Als Nicht-Juristen habe wir hier null Plan.

:ty


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 17:28 
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Zitat:
Wenn der Abmahnende RA einen Tippfehler im Titel des Werkes hat wie z.B. in dem Postings um
"So ein schöner Tag" da wurde wohl "So a schöner Tag" abgemahnt soll man dann den richtigen
Titel in die mod. UE schreiben oder den mit Tippfehler?
Vielleicht hab ich ja beim durchlesen den Punkt überlesen, dann sorry für die Nachfrage.


Ich glaube, niemand ist frei von Fehlern. Auch wenn man sich sagt, so etwas darf nicht passieren,
kommen „Verschriebser“ öfter vor als man denkt. Wo Menschen arbeiten, werden eben Fehler gemacht.
Ausnahme - Log-Firmen. Diese arbeiten 100%-ig fehlerfrei.
Hier gelten aber die Grundsätze der so genannten - offensichtlichen Unrichtigkeit (Schreib- und
Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten). Selbst, wenn man sich bei Übernahme des
Schreibfehlers, diesen zu Eigen macht, wird es keine Auswirkungen haben, wenn man den „Verschriebser“
von der originalen UE, einfach in die mod. UE überträgt. Wir hatten ja auch schon einmal den Fall,
wo eine abmahnende Kanzlei, durch einen Excel Fehler im gesamten Schreiben die Forderung von 00,00 Euro
beinhaltet waren. Da hatte sie Pech, als die Betroffenen die originale UE abgaben und 1 Cent überwiesen.

VG Steffen

EDIT by Grazer57
für die Neulinge ! Steffen hat wohl den Ironiesmile :l, bei
"]Ausnahme - Log-Firmen. Diese arbeiten 100%-ig fehlerfrei."
vergessem!

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 17:49 
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Hiho ich bins nochmal ich hab jez die UE endlich fertig bin mir aber noch net scher ob das formal alles so richtig is. Sind hier noch fehler oder kann ich das so schicken?


:,.-:

Eine mod. UE ausgefüllt, das geht nicht! Das wäre auf einen konkreten
Fall eingehend - nicht erlaubte Rechtsberatung - zu erteilen. Der Anhang im
Musterschreiben, ist eigentlich Erklärend genug.
Steffen (Site-Admin)


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 17:57 
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Zitat:
Ein paar dringende Fragen sind bei uns gestern bei einer Grill-Diskussion entstanden (es gibt
tatsächlich noch andere Opfer):
- Macht es Sinn vorbeugend eine UE (VUE) abzugeben - wenn man aufgrund des ganzen Wahnsinns
schon reichlich paranoid geworden ist?
- Wenn ja sendet man die VUE an den Rechteinhaber oder an die derzeit in der Datenbank aus-
gewiesenen Abmahnanwälte?
(Natürlich per Fax und dann mit Einwurfeinschreiben)

Ihr könnt Themen beim Grillen haben!
Gehen wir davon aus, jemand ist Paranoid. Es macht es trotzdem keinen Sinn eine bzw. mehrere
vorbeugende UE's - aufs Blaue hinaus - zu versenden.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Die vorbeugende UE geht in der Regel an den RI.

Z. B.
  • Wenn jemand schon 8 Abmahnungen sein Eigen nennt, weiß, dass er ein fleißiger Filesharer
    war, kann es Sinn machen, als eine Art “Generalamnesty“. Voraussetzung, er weiß noch - Was -!
  • Bei Abmahnungen bzgl. Chartcontainer, kann es Sinn machen. Voraussetzungen, man hat nicht über
    drei Monate lang, jede Woche die Top 100 Charts gezogen.

Ansonsten gilt, nur so viel wie unbedingt nötig. Denn man kann immer noch deswegen abgemahnt werden
und die Schadensersatzforderungen können letztendlich gerichtlich durchgesetzt werden (auch wenn es
schwer wird für den Abmahner; AG nicht mehr). Auch ein wichtiger Punkt, die Dinger sind 30 Jahre bindend.
Je mehr man abgibt, desto größer ist auch das Risiko, das der betreffende AI gegen das Vertragsstrafe-
versprechen verstößt im Wiederholungsfall.

VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 18:05 
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Tut mir leid, dessen war ich mir nicht bewusst. Denoch verstehe ich nicht ob jetzt die
Email der Abmahnenden oder meine gefordert wird?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 18:10 
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!
Versandarten einer mod. UE

1.Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung)
2.Einwurf Einschreiben (Unterlassungsanspruch)
3.Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand)


zu 1. Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Abmahnenden (nicht Deine!)!
zu 2. Adresse = Abmahner (nicht die des Rechteinhabers oder Deine)
zu 3. ab 18 Jahre (wbl., 90-60-90)

VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 19:55 
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Steffen hat geschrieben:
Hallo John Doe,

wenn ich dein Posting lese, frage ich mich, welche Hilfe du erwartest?

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VG Steffen



Hi,
was mich gerade ein wenig verwirrt, ist dein letzter Satz.
Ich hab mich vielleicht auch ein wenig undeutlich ausgedrückt, denn bisher ist ja noch rein gar nichts passiert. es wurde noch keinerlei Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen.man weiß bis her einfach nicht wie man sich verhalten soll.nicht mehr nicht weniger...

LG
John Doe


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 20:46 
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@John Doe

Nur mal so eine kurze Frage für mich. Aber steht da wirklich in der Abmahnung "MP3-Album von "Unheilig-Geboren um zu leben"

Meiner Meinung nach wäre das Album eigentlich "Grosse Freiheit", es gibt dazu auch eine Single-Version, die zwar 2 Titel enthält, aber trotzdem bleibt es m.M.n. einfach bei einer Single. Könntest Du die Abmahnung vielleicht entpersonalisiert an Steffen weitergeben? Oder geht es vielleicht dabei auch um diese Top 100?

Schönen Gruß

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Die aktuelle Linkliste mit den Urteilen findet Ihr hier Linkliste zu den Urteilen

I am not a number. I am a free man.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 21:01 
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Kurz was zum Thema vorbeugende UE. Seinerzeit als die Staatsanwaltschaft gegen mich ermittelte, habe ich
durch den Dateinamen im Schreiben herausgefunden wer mir da an Bein pinkeln will. Daraufhin habe ich
denen eine vorauseilende UE zugesendet. Diese wurde zu keiner Zeit angenommen. Somit konnte ich folgenden
Anwaltskosten entgegeneilen und gleichzeitig habe ich keinen Vertrag mit dem RI abgeschlossen.
Der Wille auf Unterlassung wurde trotzdem erbracht.
Im Nachhinein bereue ich diesen Schritt nicht. Kann sein, dass die RI mittlerweile klüger geworden sind.
In diesem Sinne.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 26. Juli 2010, 21:46 
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@John Doe,

falls Du einmal Zeit hast, ich fange schon langsam an wie im anderen Forum:
"Grundkurs lesen, Grundkurs lesen!", einfach einmal in meiner Signatur den
Link: Abmahnfibel anklicken und durchlesen. Da steht in komprimierter Form,
was wichtig ist.

Fazit:
1. Mod. UE
2. nicht zahlen.

@sip,
das ist richtig, aber diese Zeiten sind heute vorbei. IP-Inhaberermittlung über
STA gibt es fast nicht mehr. Das heißt, die Möglichkeit, vor der Abmahnung,
über eine Einstellung der Ermittlungen, informiert zu werden und resultierend
eine vorbeugende UE abzugeben - sind Geschichte!

Heute geht alle über den LG Beschluss.

VG Steffen

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