Abmahnwahn-Dreipage.de

Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 01:26 
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Grazer57 hat geschrieben:
@ Erzhammer
jo ... eigentlich alle die mit dem Geschäft zu tun haben ....
deswegen ja auch die "..........."

"........Welche mir nicht den Arsch abwischen wen ich alt bin!?"
Entschuldigung der derben Wortwahl

_________________
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 09:37 
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@ baxter

Zum Thema IT-Anwalt: Man muss nicht Fachanwalt auf dem Etikett stehen haben, um in dem Bereich etwas zu können. Eine Reihe von Anwälten hat so grosse Kenntnisse des Rechtsgebiets, dass Fachanwalt fast eine Abwertung der beruflichen Reputation wäre.

Es gibt jedenfalls deutlich unwichtigere und weniger gute Anwälte als die neuen berliner Abmahner. Alles andere warten wir ab. Insbesondere im AbmahnUNwesen.

@ all

Heutige Überschrift in der Zeitung zu einem Vortrag von Frank Briegmann, Geschäftsführer von Universal Music:

Manager, Magath und Mutter Theresa


Manager OK, Magath - Felix, dein Einsatz, Namensanmassung und Herabsetzung, mach was - und Mutter Theresa - ne is klar. Die würde sich nicht nur im Grabe umdrehen, wenn sie sowas lesen müsste, die würde geradezu rotieren.

Mein Vorschlag für den nächsten Friedensnobelpreis: Frank Briegmann, für seine großen Verdienste um die Verständigung zwischen Kapital und Künstler. Lets get ready for Propaganda.

goody


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 10:59 
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snoopy64 hat geschrieben:
Ich kapier mal wieder gar nix,hoffe aber hier ein paar laienhaft verständliche Antworten zu finden.


Mir geht´s da mittlerweile ähnlich. Dazu tragen bei mir z.B. Nachrichten, wie die folgende bei. Sinngemäß so heute morgen im Radio gehört :

"Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Grundsatzurteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung ... bereits 2008 wurde die Nutzung der Verarbeitung dieser Daten jedoch bereits soweit eingeschränkt, dass deren Verwendung nur im Rahmen schwerer Straftaten möglich ist, nicht aber z.B. zur Nachverfolgung des Downloads eines Pop-Songs ..."

Dann ist laut Nachrichten wie dieser ja diese ganze Abmahn-Diskussion überflüssig, oder ? :h

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 11:09 
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@ grazer

Sorry, ist nur offline und im Onlineangebot nicht erhältlich.

Zeitung ist diese hier:

http://www.nw-news.de/

goody


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 11:12 
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Grazer57 hat geschrieben:
@ goody
bin ich jetzt blind??
welche Zeitung? Name oder Link bitte ..... Danke

Ich bin auch nicht goody, aber das stand, glaube ich, in der Metzgerzeitung unter der Rubrik "32 Weißwürste geadelt".
Der dortige Artikel ist nur nach Anmeldung lesbar ...
:Y


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 11:28 
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@ all

Da ist das Urteil. Nach diesem Artikel erstmal nicht der ganz große Wurf, aber durchaus interessant.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html

goody


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 11:42 
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Und hier nochmal ausführlich :

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011

Mir scheint es so, als ob immer wieder darauf hingewiesen wird, dass eine Herausgabe der Daten auch bei Ordnungswidrigkeiten bzw. nicht unmittelbar eine Gefahr darstellenden Straftaten relativ problemlos möglich ist bzw. war.

Wobei mir eben nicht klar ist, ob genau dieser Punkt kritisiert oder bekräftigt wird.

Grüße,

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 12:19 
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Der Spiegel deutet das als "klare Absage für Musik und Filmindustrie".
Ist es denn wirklich so?

Können die bisherigen Daten (wenn man bereits abgemahnt wurde) Vor Gericht noch verwendet werden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 12:26 
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:al moin,

ich deute das urteil so das keine daten mehr gespeichert werden dürfen; Ausnahme: Gefahr für Leib und Seele, schwerer Straftatenverdacht.
alle Daten die bisher gespeichert wurden müßen vernichtet werden.

zusätzlich nannte der richter auch noch das speichern von ip daten; diese unterliegen den gleichen gesetzmäßigkeiten wie die telefon u. handydaten.

viel interessanter dürfte sein wie sich dieses urteil auf die zivilrechtliche verfolgung auswirkt; meiner ansicht nach dürften ab sofort die staatsanwaltschaften beim ersuchen eines rechtsanwaltes mit der bitte um herausgabe von ip-daten (derzeitige vorgehensweise) zweck's zivilklage ein ganz klares : NJET sagen....


Aber warten wir mal die heutigen Stellungnahmen ab......


Wünsche Allen noch einen schönen Tag....

:sf ;tö


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 12:32 
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Nachtrag:

Zitat:Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften sie demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten.

Quelle: http://nachrichten.t-online.de/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-karlsruhe-entscheidet-ueber-datenspeicherung/id_40932714/index

ich denke mal das ist KLAR & VERSTÄNDLICH....... :an :rp


Was mich als ex-betroffener nun interessiert: Was ist mit den bisher gefällten Urteilen???

Diese dürften meiner Rechtsauffaßung nach hinfällig sein da die "Beweisführung"
ja nicht Verfassungskomform war und somit hinfällig ist...., vorrausgesetzt man hat sich nicht schuldig bekannt....


Zuletzt geändert von carli am Dienstag 2. März 2010, 12:43, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 12:35 
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Hallo.

erstmal wollte ich mich für die ganzen Hinweisse hier im forum bedanken.Es hat mir den entschluss nicht zu zahlen einfacher gemacht.

das heutige urteil finde ich interessant aber abwarten ...die abmahner finden bestimmt wieder ne lücke...

_________________
We are at War!!!!!!!!!!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 13:03 
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Mir stellt sich jetzt die Frage, warum niemand die Einstweilige Anordnung von 2008 ins Gespräch gebracht hat? Im Prinzip ist damit außer bei geständigen alles Verfassungswiedrig, oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 13:33 
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Ich bin auch mehr als skeptisch, dass dieses Urteil nun bedeutet : Alle gespeicherten Daten bei den Providern werden sofort gelöscht und selbst wenn noch Anfragen zwecks IP-Adress-Zuweisung erfolgen, so gibt es für die Provider keinen Anlass ( außer einer eventuellen Prämie ) diese herauszurücken. Ganz abgesehen davon, dass das ja alles so klingt, als würde es ab sofort gar keine Daten mehr geben.

Das kann ich mir allein schon deswegen nicht vorstellen, da ja anscheinend im Rahmen dieser Abmahn-Geschichten auch noch erst kürzlich ganze Existenzen auf diesem Prinzip aufgebaut wurden, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dies geschehen wäre, wenn Erfolg oder Misserfolg von einem Termin am 02.03.2010 abhängen würden.

Meine Einschätzung ist die, dass ( in Sachen Abmahnungen ) erstmal alles so weiterlaufen wird wie bisher, auch wenn ich gerne hören würde, dass dem nicht so ist ...

Grüße,

Thomas

P.S.:

Grazer57 hat geschrieben:
Zitat:
die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft
aber benachrichtigt werden.

wenn ich das richtig versanden habe, wird die vorbeugende mod. UE
in zunehmendem Maße genutzt werden.


Ich frage mich dann eher, wie solche Einkünfte überhaupt noch eingeholt werden können, wenn angeblich nichts mehr da ist, was gespeichert wurde ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 13:39 
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Tommy hat geschrieben:
Das kann ich mir allein schon deswegen nicht vorstellen, da ja anscheinend im Rahmen dieser Abmahn-Geschichten auch noch erst kürzlich ganze Existenzen auf diesem Prinzip aufgebaut wurden,


Ich würde mir um solche Existenzen keine großen Sorgen machen,die werden sicher nicht zum Arbeitsamt rennen,oder Hartz4 beantragen müssen. :D (Späßle)

lg
snoopy64

Ps.
Der Spiegel
Es geht doch schon los!

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche - und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage.

Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein. Sie könnten somit auf relativ einfachem Wege herausfinden, welcher Nutzer sich vermutlich hinter einem bestimmten Internetanschluss verbirgt. Solche Einkünfte dürften jedoch "nicht ins Blaue hinein eingeholt" werden: "Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird." Darunter könnten jedoch auch Ordnungswidrigkeiten fallen, allerdings nur "im Einzelfall besonders gewichtige", die der Gesetzgeber "ausdrücklich benennen muss". Hier bietet sich für die Piratenjäger der Unterhaltungsindustrie womöglich ein Hintertürchen. Es ist davon auszugehen, dass die Lobbyisten bereits jetzt daran arbeiten, entsprechende Listen ihren Wünschen gemäß zu beeinflussen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 13:51 
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Ich glaube, dass die folgende Aussage eher zutrifft und das bestätigen würde, was ich befürchtet habe :

"Die im Zusammenhang mit den Filesharing Verfahren herausgegebenen Daten sind nicht mit den Vorratsdaten zu verwechseln. Die gespeicherten Vorratsddaten durften bisher auch nicht von Providern im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen herausgegeben werden, sondern nur zur Verfolgung schwerster Straftaten."

Quelle : http://www.die-abmahnung.info/news/news ... g-ver.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 13:57 
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Genau Tommy,
sieht so aus als wären das 2 Paar Stiefel.

Die Gewinner wären also die Abmahner,die nach wie vor ungehindert weiter abzocken können. :_:
lg
snoopy64


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 14:34 
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;.ä also das sehe ich nicht so......

in meinem fall war es so das die daten, sprich ip-nummer, erst vom provider rausgerückt wurden NACHDEM ein Anfragen an die Staw. gestellt wurde.

Und genau darum geht es doch....

Die Staw.'s sind doch eh gefrustet das sie mehrarbeit durch zig tausend anfragen zu bearbeiten hatten; die strafverfolgung wurde eingestellt und die ip mußte rausgegeben werden; also die komplette Staw-Arbeit war für die katz.

Und genau hier; so sehe ich das, ist nun erst mal ein Riegel vorgeschoben worden.

Zum besseren Verständnis: Der Abmahner xx stellte unter dem Vorwand das eine Straftat vorliegen könnte Strafantrag; erst unter diesem Vorwand wird die Staw. aktiv.

Und das geht meiner bescheidenen ansicht nach nun nicht mehr; die Straftat bezieht sich auf schwerwiegende Fälle (lies eine Seite vorher) und darunter fallen keine Urheberverletzungen.


Natürlich kann es sein das die Raffgeier nun einen anderen Kungelweg über das Zivilrecht ausfindig machen; ich denke mal das da schon Plan b im Schrank liegt....
Aber es wird wesentlich schwieriger werden in einem Gerichtsverfahren zu erläutern woher man gewisse Daten hat und diese zu belegen....
Desweiteren denke ich mal das die Staw.'s und eben auch die RICHTER eh genervt sind sich mit so einem Sche.. zu beschäftigen und daher sehr sensibel reagieren werden, aber das ist nur meine These und meine Erfahrungen....

Zumindestens das Argument das eine Straftat vorliegt bei Urheberrechtsverletzung durch filesharing
dürfte vom Tisch sein; vorerst jedenfalls.
Und wie soeben von einem gewissen Herr Bosbach im TV geäußert, Zitat: "ich bedaure das die gesammten Daten der letzten 2 Jahre nun gelöscht werden müßen und eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist...", Zitat Ende, Quelle ARD Mittagsmagazin(stream im net nachzusehen),
bedeutet das für mich das die Verfahren die in dieser Zeit geführt wurden ebenfalls hinfällig sind soweit kein Schuldbekenntnis vorliegt...

Aber gedulden wir uns doch etwas bis sich die Experten zu Wort melden....


:sf


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 14:50 
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deshalb sage ich ja: das strafrechtliche ( und damit auch ev. HD's) dürften vorerst mal vom Tisch sein; das Zivilrechtliche sollte man abwarten bis sich die EXPERTEN äußern.......

das sich dieses Urteil auch auf das Zivilrecht auswirken wird ist meine private Ansicht; da muß ich genauso abwarten und beobachten.....

leider..... :_:


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 14:59 
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Grazer57 hat geschrieben:

@ snoopy64

der Spiegel hat nur vergessen, das dem Betroffenen, also demjenigen
den die IP angebl. gehört, über die Einholung der Auskunft
benachrichtigt werden muss.


Was ändert das dann für den Abgemahnten?
Er weiß jetzt daß seine Daten abgefragt wurden.
Im Prinzip sagt es ihm doch nur daß er sich auf eine Abmahnung gefasst machen kann,oder?

lg
snoopy64


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 15:08 
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carli hat geschrieben:
Und wie soeben von einem gewissen Herr Bosbach im TV geäußert, Zitat: "Ich bedaure, daß die gesammten Daten der letzten 2 Jahre nun gelöscht werden müßen, und eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist...", Zitat Ende, Quelle ARD Mittagsmagazin(stream im net nachzusehen),


Hmmm, was hat denn der gewisse Herr Bosbach für ein Rechtsverständnis und was für eine Rechtseinstellung?

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtete für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern! Und Herr Bosbach bedauert, daß die gesammten Daten der letzten 2 Jahre gelöscht werden müssen.

@ Herr Bosbach
6 Monate <> 2 Jahre

Und solche Leute schimpfen sich Volksvertreter. ;re

_________________
MfG
Thomas_Sauger

*Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Dies gilt für beide Seiten.*
*Wer eine Behauptung/Forderung aufstellt soll sie beweisen, notfalls vor Gericht.*
*Ein Prozeß hat Risiken, auch für die angeblichen Rechteinhaber.*


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