Abmahnwahn-Dreipage.de

Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 11:27 
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Neuer Abmahn-Komet überm Kurfürstendamm


Montag, den 01. März 2010



Im neuen Jahr geht es Schlag auf Schlag und wir können wieder über eine neue abmahnde Kanzlei informieren.

Abmahnkanzlei:
Diesselhorst|Bente|von Lojewski
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin


Rechteinhaber:
Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft
Kaufingerstraße 24
80331 München


Streitgegenständliches Werk:
New Moon - Biss zur Mittagsstunde


Log-Firma:
LoogBERRY Information Technologies GmbH
Cicerostraße 26
10709 Berlin
Ab 18.08.2009, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Berlin Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) - HRB 121355

Bild


Forderungen:
AG = EUR 506,00
SE = EUR 300,00
Gesamt = EUR 806,00
-------------------------------
Gegenstandswert = EUR 10.000,00


Entwurf einer Unterlassungserklärung:
Stellt in jeden Fall ein Schuldeingeständnis sowie Zahlungsverpflichtung dar. Hände weg von
dieser originalen Unterlassungserklärung!

Ein NoGo,
  • Erweiterung auf alle Werke des Rechteinhabers;
  • Vertragsstrafe von EUR 10.000,00;
  • Zahlungsverpflichtung des Schadensersatzes in Höhe von EUR 806,00.



„Berliner Sach- und Lachgeschichten“

I. Innovative Lösung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den
Betroffenen.


1. Die bevorzugte Methode - Per LoogTMS-Funktion
Hierzu, erhält der Abgemahnte eine LoogTMS-ID und Passwort. Jetzt muss er auf die Website der
Log-Firma (nicht der des Abmahnenden?) gehen und über den Button loogTMS gelangt man auf eine
128bit verschlüsselte und gesicherte Website mit Login. Nach erfolgtem Login, sieht man seinen
offenen zu zahlenden Betrag, einen Countdown-Zähler für UE und Zahlung sowie seine Konto Daten,
die man ergänzen muss. Dann noch eine Link, für TÜV geprüfte Sofortüberweisung.de.

Bild

Vorteile dieser LoogTMS-Funktion, nach dem Abmahnenden:
  • massive Zeit- und Aufwandsersparnis;
  • direkte und schnelle Empfangsbestätigung seitens der Kanzlei;
  • Daten werden über ein minimum (128bit) verschlsselt übertragen;
  • jederzeit erreichbar unter www.loogberry.com/loog-tms.


2. Klassische Methode - Die Postalische Zustellung.

Bei allem Verständnis, das hat der Gesetzgeber bestimmt nicht gemeint mit, dass die strafbewehrte
Unterlassungserklärung von keiner Form abhängig sei. Nach meiner Rechtsauffassung auch sehr bedenklich!



II. Anwaltlicher Aufwand

Bild

Interessant auch, dass hier entweder Mithilfe einer Münchner abmahnenden Kanzlei zu verzeichnen ist,
oder anderseits hemmungslos abgekupfert wurde. Wir empfehlen hier der Kanzlei Waldorf, im zweiten Fall,
zu prüfen, ob kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt (zumindest Verstoß gegen das Zitatrecht)!

z.B.
Seite 3, Abmahnungschreiben Kanzlei Waldorf

Bild


Seite 3, Abmahnungsschreiben Kanzlei DBvL

Bild



Fazit

Ein deutlicheres Beispiel für das Geschäftsmodell Abmahnung gibt es nicht. Eine Kanzlei mit guten Namen,
ohne großen anwaltlichen Aufwand und Kenntnisse vom Urheberrecht, wickelt ihre Tätigkeiten über die Log-Firma
ab und streicht dafür EUR 506,00 ein!?

Bild


Danke Dir gutes altes Urheberrecht!



Bild



Empfehlung der Initiative Abmahnwahn-Dreipage:
1. Mod. UE - nur auf das streitgegenständliche Werk
2. Absolut Nichtzahlen!



Autor: Steffen Heintsch



Bild
Fotomontage: SH

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E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 11:47 
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Neben Abmahn-Kanzleien, Rechteinhabern und Log-Firmen vielleicht kurz mal einen Blick auf eine andere "Gruppe", die Abgemahnte eventuell interessieren könnte : Rechtsanwälte als Rechtsvertretung im Abmahn-Fall.

Ich habe vor einigen Tagen eine Email an 12 Rechtsanwälte ( die auf diesen Seiten genannten werden ) geschickt. Meine Frage :

"Ist die Umlenkung einer Abmahnung vom Anschluss-Inhaber auf den Anschluss-Nutzer möglich ? 1. Voraussetzung : Anschluss-Inhaber und Anschluss-Nutzer sind sich einig, dass der Anschluss-Nutzer die Abmahnung erhalten muss. 2.Voraussetzung : Die Frage ist präventiv. Es liegt keine Abmahnung vor."

Ergebnis :

- 7 Rechtsanwälte haben sich bis heute noch nicht gemeldet
- 3 Rechtsanwälte haben angeboten, die Frage im Rahmen eines kostenpflichtigen Beratungsgespräches zu beantworten ( Kosten : 190€ + Mwst / 100€ + Mwst / keine Preisnennung )
- 1 Rechtsanwalt hat die Frage mit "Keine Umlenkung möglich" im Prinzip eindeutig beantwortet und mir darüber hinaus angeboten, sich die ( nicht vorhandene Abmahnung ) näher anzusehen.
- 1 Rechtsanwalt hat mir ein kostenloses Telefongespräch angeboten. Während dieses Gespräches wurde meine Frage eindeutig beantwortet und mir darüber hinaus Tipps für mein weiteres Verhalten gegeben. Auch nicht unwichtig : Die Panik vor einer möglichen Abmahnung wurde gemildert.

Einen Kommentar an dieser Stelle erspare ich mir, wenn ich allerdings im Fall der Fälle einen Rechtsanwalt in Anspruch nehme, so gibt es für mich aktuell 2 aus 12 Optionen. Und zu diesem Zeitpunkt bin ich dann auch gerne bereit dafür ins Portemonnaie zu greifen.

Grüße,

Thomas

P.S.: Nicht falsch verstehen : Rechtsanwälte sollen für ihre ( gute ) Arbeit bezahlt werden. Ein Rechtsanwalt, der von mir für die Beantwortung einer Frage ( ohne Vorhandensein einer Abmahnung ) jedoch pauschal über 200€ haben möchte, scheint mir ( moralisch bzw. kommerziell ) nicht sehr weit von einer Abmahn-Kanzlei entfernt zu sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 12:34 
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@ tommy

Interessante Umfrage und nur um gleich Nachfragen vorzubeugen - nein, ich habe keine der emails bekommen - hoffe ich jedenfalls. Sollte ich wider Erwarten auf der Liste stehen,
@ Steffen bitte überprüfen, ob die richtige email - Adresse benutzt wurde.

Deshalb nur eine kurze Anmerkung, dass natürlich jeder Anwalt auch mit einer Vielzahl von Anfragen umgehen muss, die gerne für umsonst gestellt werden. Ich habe hier auch jeden Tag 8 - 10, Montags auch gerne 15 Anrufe, von denen einer, Montags mal 2 im Mandat mündet. Ich beantworte die Fragen und mache auch eine vollständige Erstberatung, bisher jedenfalls. Das reicht mir aus, ist ok, ich habe eine Vielzahl anderer Sachen als diese Filesharingmandate. Wenn man aber solche Anfragen nicht beantwortet, halte ich das für absolut legitim. Solche Fragen könnten nämlich als fiktive Fragen genau hier gestellt und beantwortet werden. Ansonsten ist ein Anwalt schnell den ganzen Tag damit beschäftigt, Anfragen für lau zu beantworten und kommt nicht mehr dazu, für seine "echten" Mandanten zu arbeiten. Ich will nicht nur meinen Lebensunterhalt damit verdienen, sondern auch den Menschen helfen, die meine Arbeit wirklich brauchen. Auch das sollte man nicht aus den Augen verlieren.

goody


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 13:34 
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Über Rechtsanwälte, die sich ( noch ) nicht gemeldet haben, kann man im Prinzip erstmal nichts Negatives sagen. Natürlich ist es absolut "legitim", sich nicht zu melden, allerdings darf man auch nicht vergessen, was die Konsequenz daraus sein kann.

In meinem Fall, war dies kein Test, sondern eine ernstgemeinte Anfrage. Auf Grund der Reaktionen, entscheidet sich für mich, an wen ich mich im Fall der Fälle vertrauensvoll(er) wende. So gesehen haben logischerweise die Rechtsanwälte, die sich einen Augenblick Zeit genommen haben, sich mit meiner Anfrage zu beschäftigen ( ohne nicht im Verhältnis stehende Kosten dafür zu berechnen ), für sich die beste "Werbung" gemacht. Auch im Hinblick darauf, dass es anscheinend im Fall einer Abmahnung keine Zeit zu verlieren gilt, ist es schon hilfreich zu erfahren, wie schnell auf Anfragen reagiert wird.

Ich kann´s nur nochmal sagen : Die zwei positiven Rückmeldungen, die ich erhalten habe, haben im Fall einer Abmahnung die besten Chancen, mich als ( dann gerne zahlenden ) Kunden zu gewinnen.

Und gerade bei diesem ganzen Abmahnquatsch scheint mir der sich heute informierende, sorgende Internet-User gar nicht mal so unwahrscheinlich der "echte" Mandant von morgen zu sein.

Ich verurteile prinzipiell keinen dieser Rechtsanwälte. Es sollte eher ein Hinweis darauf sein, dass man so oder so auf Anfragen reagieren kann. Und ich bin gerade schwer am überlegen, ob es nicht fast sinnvoller ist, als Rechtsanwalt in so einem Fall gar nicht zu reagieren, als mit einem Kostenplan zur Beantwortung der Frage zu winken.

Thomas

P.S.: Problematisch scheint mir auch immer der Spagat zwischen "Selbsthilfe in Foren" und "Hilfe vom Fachmann" zu sein. Gerade weil mir im Forum geraten wurde, mit so einer Fragestellung sich fachliche Hilfe zu holen, kam in mir erst die Idee auf, diese Frage per Email an diverse Rechtsanwälte zu schicken.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 14:11 
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LoogBerry? - erste Assoziationen meinerseits.
So, wie man mit Logistep sowohl "Log" wie auch "Leszek Oginski" verbinden kann, sind auch hier mehrere Bedeutungen möglich.

Loog
1. log mit zwei "o"
2. Deutsch: lugen aber nicht lügen oder Lug - LOL
3. Englisch: look (schauen) - aus "k" ein "g" machen ist phonetisch kein weiter Weg
4. Andrew Loog Oldham, Produzent der Rolling Stones
5. Luke Skywalker

Berry
1. Blackberry - klingt schon mal seriös ohne markenverletzend zu sein
2. Englisch: Loganberry, eine Kreuzung zwischen Himbeere (rasberry) und Brombeere (blackberry)
2. Berlin? Eigentlich kenne ich eine solche Verniedlichung nicht, aber es könnte passen.

Auch wenn ich gewisse Voraussetzungen für dieses Spiel mitbringe (Muttersprache Englisch, jahrzehntelang wohnhaft in Deutschland, Software-Entwickler mit einem Hang zu Wortspielen), könnte es sein, dass ich ganz daneben liege. Ich hoffe es war unterhaltsam und vielleicht klärt uns der Urheber selbst irgendwann auf.


Zuletzt geändert von Dreizack am Montag 1. März 2010, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 14:27 
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Landgericht Köln, 28 O 237/09
Zitat:
Die Passivlegitimation des Beklagten im Rahmen einer Haftung als Störer ist ebenfalls gegeben. Es ist davon auszugehen, dass die 1026 Musikdateien zum Download angeboten wurden. Hierfür spricht bereits die als Anlage K1 vorgelegte Log-Datei. Die Klägerinnen tragen insoweit unbestritten vor, dass diese Datei als Ergebnis aus den Ermittlungen der L GmbH ausgedruckt worden sei. Aus diesem Ausdruck ergibt sich, dass über die fragliche IP-Adresse 1026 Musik-Dateien zu dem genannten Zeitpunkt zum Download angeboten wurden.


Zitat:
Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft begründen könnten, sind weder ersichtlich noch hinreichend substantiiert vorgetragen. Darüber hinaus sprechen die weiteren unstreitigen Indizien eindeutig dafür, dass die Zuordnung zutreffend ist. Denn die minderjährigen Kinder des Beklagten haben eingeräumt, in Tauschbörsen aktiv gewesen zu sein. Es wurden auch entsprechende Programme sowie in den "Downloadordner" eingestellte Musikstücke auf den Computern der Kinder aufgefunden. Dass dabei nur eine geringe Anzahl der im Rahmen der Rechtsverletzung festgestellten Musikstücke aufgefunden wurde, spricht dabei nicht gegen die Richtigkeit der Auskunft, da es lebensnah erscheint, dass die "Fluktuation" der gedownloadeten Musikstücke erheblich ist.


Quelle: justiz.nrw.de

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Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 15:29 
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Ich muss mich nochmal wegen meiner an diverse Rechtsanwälte geschickten Frage zu Wort melden. Da einige davon hier mitlesen ( was ich per Email nun mitbekomme ) versuche ich allgemein ein paar Dinge zu klären :

1. Ich habe nicht vor die Namen der Rechtsanwälte zu nennen, die so und so reagiert haben.
2. Nein, der Grund für meine Anfrage war nicht, um herauszufinden, ob Vertreter von Abgemahnten an der Abmahnerei ebenso verdienen ( wobei das eigentlich absurd ist, da die Rechtsanwälte bei einer Vertretung natürlich daran verdienen ... was ja mehr als rechtens ist )
3. Die Anfrage hatte einen realen Hintergrund : Sorge bzw. mögliche Vorausplanung der Vorgehensweise bei einer zukünftigen Abmahnung.

Bei diesem Punkt wurde ich darauf hingewiesen, dass ich bei meiner Anfrage nicht erwähnt hätte, dass eine tatsächliche Abmahnung nicht vorliegt. Im Nachhinein muss ich dazu sagen, dass dies prinzipiell stimmt. Ich ging allerdings bei meiner Formulierung davon aus, die Frage allgemein zu stellen, ohne dem angeschriebenen Rechtsanwalt einen Grund dafür zu geben, zu glauben, es handelt sich hierbei um eine Anfrage, in einer Abmahn-Angelegenheit durch ihn vertreten zu werden.

Im Folgenden die Original-Email :


Zitat:
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich bin über die Internetseite Abmahnwahn-Dreipage.de auf Sie gestoßen.

Vielleicht haben Sie die Zeit, mir eine Frage zu beantworten, die mich beim Thema "Abmahnung" beschäftigt.

Es geht um das Stichwort "Störerhaftung" und ganz besonders um folgende Situation :

Jemand vermietet seine Wohnung für mehrere Monate ( Wohnen auf Zeit ) und stellt dabei dem Untermieter seinen Internetzugang zur Verfügung ( gängige Praxis bei vielen Vermietungen auf Zeit ). Nutzt der Untermieter nun in dieser Zeit den Internet-Anschluss, um eine abgemahnte Datei herunterzuladen, so wird irgendwann der Anschluss-Inhaber und Vermieter diese Abmahnung erhalten.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Abmahnung des Anschluss-Inhabers dann auf den Anschluss-Nutzer "umzulenken" ? Dabei setze ich voraus, dass Anschluss-Inhaber und Anschluss-Nutzer beide das Selbe wollen : Dass die Abmahnung den Anschluss-Nutzer erreicht. Ziel beider wäre es also, den Anschluss-Inhaber ( und somit den Vermieter ) zu schützen.

Da es beim Erhalt einer Abmahnung keine Zeit zu verlieren gilt : Wie sollte der Anschluss-Inhaber gegenüber der abmahnenden Kanzlei reagieren ?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus,




4. Es wird unterstellt, ich wolle für eine professionelle, fachkundige Rechtsberatung kein Geld ausgeben. Ich kann das an dieser Stelle nur noch einmal widerlegen : Eine ausführliche, umfassende Rechtsberatung und erst recht die ordentliche Vertretung im Fall einer Abmahnung halte ich für etwas sehr wertvolles, das sich der Rechtsanwalt auch dementsprechend bezahlen lassen kann und sollte. Was ich kritisiere, ist das Um-sich-werfen mit Pauschalbeträgen für eine Beratung, wobei noch nicht einmal geklärt wurde, ob eine umfassende Beratung überhaupt nötig bzw. angemessen wäre. Ich bin der Meinung, dass es gerade in so einer Angelegenheit wie der aktuellen, allgemeinen Abmahnsituation ( in der das Wort Abzocke über allem schwebt ) fatal für Rechtsanwälte ist, wenn der Eindruck entsteht, man würde dem Mandanten jedes Stiftanspitzen in Rechnung stellen.

Deswegen in aller Deutlichkeit : Leistung hat seinen Preis. Die Leistung sollte aber nicht als Überraschungspaket verpackt sein, bei dem der zu zahlende erst zur Kasse gebeten wird, bevor er es öffnen darf ( unabhängig davon, ob er überhaupt ein Überraschungspaket bestellt hat bzw. haben möchte ).

Auf meine Erfahrungen mit der abgeschickten Email bezogen bedeutet dies : Ich hätte keinerlei Probleme, dem Rechtsanwalt, der mir das kostenlose Telefongespräch angeboten hat, hier und jetzt einen entsprechenden Betrag zu überweisen. Das waren neben der Information allein schon die doch sehr beruhigenden Worte wert. Ob ich dafür allerdings jetzt 100-200€ überweisen würde ? Das steht auf einem anderen Blatt ...

In diesem Sinne kann ich als Klempner-Meister auf die Frage "Wie bekomme ich eine Verstopfung meiner Toilette am besten in den Griff" mit "ich habe nicht 30 Jahre Berufserfahrung hinter mir um ihnen nun kostenlos meinen wertvollen Rat anzubieten" antworten. Und ohne es diesem "Klempner" übel zu nehmen, habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass es andere Klempner gibt, die anders - irgendwie besser - auf so eine Frage reagieren.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen :

Meine "Aktion" war kein Experiment, sondern ich habe mich in einer Sache, die mich besorgt an verschiedene Anwälte gewendet, um eine abschätzende Auskunft zu erhalten. Rein privat, rein auf mich bezogen ohne irgendwelche anderen Hintergedanken.

Mir hat das dahingehend etwas gebracht, da ich nun weiß, an wen ich mich im Fall der Fälle wenden werde. Nicht an den hoffentlich billigsten Anwalt, der mir schon einmal kostenlos weitergeholfen hat, sondern an denjenigen, zu dem ich durch sein Verhalten und sein Angebot mit mir zu sprechen bevor er mir eine Rechnung auf den Tisch gelegt hat, so etwas wie ein Stückchen Vertrauen aufbauen konnte.

Ob jemand einen Rechtsanwalt bei einer Abmahnung zu Rate zieht und wer das sein wird, bleibt jedem selbst überlassen. Meine Absicht ist es bestimmt nicht, hier eine Ranking-Liste einzuführen.

Grüße,

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 16:02 
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@ erzhammer

Ein Urteil wie aus dem Bilderbuch. Alle Vermutungen zugunsten des Abmahners herausgearbeitet und alle Vermutungen zu Lasten des Abgemahnten ebenfall. Chapeau.

Fazit für den Abgemahnten: Schreib was du willst, wir werden uns damit nicht beschäftigen.

Tut mir leid, das ist nicht mal mehr mangelhaft, und das gilt es auch deutlich zu sagen.

goody


Zuletzt geändert von goodbyeing am Montag 1. März 2010, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 16:08 
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@ grazer

Berufung ? Wirds dann besser ?

OK, bisher ab und an schon, aber da muss wirklich mal was passieren, so geht das nicht weiter.

goody


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 16:16 
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Marzio hat geschrieben:
Bin wegen einem Hörbuch eines Zauberlehrlings :lol: von Waldorf abgemahnt worden. Sind von denen schon Urteile bekannt? Habe bisher nichts gefunden

Danke!

Suche und Du wirst nichts finden! VG Steffen



Danke, Steffen! :lol:

Nun ist mir doch noch ein Urteil übern Weg gelaufen bei Netzwelt im Forum drüben: http://abmahnung-blog.de/urteile/waldor ... t-muenchen

Der Vollständigkeit halber sollte man das ja vielleicht in seine Überlegungen einbeziehen?
Da wird auch noch ein anderes Urteil erwähnt. Kann mir dazu jemand was sagen (Link?).


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 17:01 
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goodbyeing hat geschrieben:
so geht das nicht weiter.
:te

Zur Erinnerung!
So Doof aber auch nicht!

Gruß Erzhammer

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 18:15 
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princess15114 hat geschrieben:
Zur vermieteten Sache würde, sofern vertraglich vereinbart, damit auch der I-Net Anschluss gehören. Ergänzenden Vereinbarungen über das Nutzungsverhalten sind daher notwendig und zu empfehlen. Tut man's nicht, bleibt der AI haftbar, da er sich der Verantwortung nicht durch das simple Überlassen einer Sache (I-NET Anschluss) hinsichtlich Unterlassung gegenüber dem RI entziehen kann. D.h., der Anspruch auf Unterlassung ist in erster Linie vom Vermieter zu erfüllen. Allerdings kann er sich durch die Vertragsgestaltung "schützen" ggfls. die Kosten vom Mieter - u.U. auf dem Privatklageweg - zurückholen (mögl. auch Einbehaltung einer evtl. Mietkaution).

Für den Fall einer gerichtlichen Klärung muss der beklagte AI (hier Vermieter) auf Grund der Sachlage darstellen, dass er a) weder als Störer in Anspruch genommen werden kann, noch b) auf Grund des vorliegenden Anscheinsbeweis die unterstellte Tat zum vorliegenden Zeitpunkt keinesfalls hat durchführen können, weil u.A. ihn der Zugriff auf den (unter)vermieteten I-Anschluss verwehrt ist.


Das besondere an dieser Situation wäre, dass Anschluss-Inhaber und Anschluss-Nutzer sich prinzipiell um nichts streiten ( kein Privatklageweg, keine Forderung seitens des Inhabers ), da der Anschluss-Nutzer ja gerade möchte, dass die ganze Sache ihn trifft und eben nicht den Anschluss-Inhaber.

In den mir bekannten und auch hier immer wieder beschriebenen Fällen, geht man in der Regel davon aus, dass der Anschluss-Nutzer versucht aus der Sache unbemerkt herauszukommen und versucht, die Sache auf den Anschluss-Inhaber zu schieben. Das wäre hier nicht so.

Jetzt bleibt die Frage, ob ein durch den Nutzer entlasteter Inhaber trotzdem haftbar gemacht werden kann.

Und meine Einschätzung ist dabei die : Die Abmahn-Kanzleien sind sowieso froh, wenn sie überhaupt jemanden finden, der sich um die erhaltene Abmahnung "kümmert". Wieso sollten sie sich - bei allen Unsicherheiten in Sachen "Störerhaftung" - auf den Anschluss-Inhaber einschießen, wenn es doch einen "bekennenden" Anschluss-Nutzer gibt ( "Bekennend" hier im Sinne von "Ich war zu besagtem Zeitpunkt online" NICHT "ich habe dies und jenes heruntergeladen" ) ?

Problematisch könnte es sich hier höchstens entwickeln, wenn die abmahnende Kanzlei auf die Idee kommt, sowohl den Inhaber als auch den Nutzer zu belangen. Da Nutzer und Inhaber hier aber am selben Strang ziehen, sehe ich keine Probleme eine Störerhaftung deutlich auszuschließen ( z.B. schriftliche Vereinbarung, dass Nutzer eigenverantwortlich den Anschluss benutzt / vertragliche Ausschließung der Nutzung des Internet-Anschlusses / vereinbarte Demontage des DSL-Modems / etc. ). Wie gesagt : Wir sprechen hier nicht von den minderjährigen Kindern einer überforderten, alleinerziehenden Mutter, sondern von einem Mieter-Vermieter-Verhältnis.

Grüße,

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 20:21 
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@Tommy:
Der Schlüssel zum Erfolg wäre, das Zugangs-Kennwort nicht zu verraten und auch keine Hardware (Router, o.ä.) zu übergeben, in der das Kennwort gespeichert ist. Die Nutzung des physikalischen Anschlüsses spielt keine wesentliche Rolle. Dann muss der Mieter einen anderen Zugang (Call-by-Call oder wie auch immer) organisieren, um den Anschluss zu verwenden.

Ein Beispiel, wie das funktioniert, ist das FON-Netzwerk. Wenn ein FON-Mitglied sich ins Netz einwählt, bekommt es eine IP-Nummer, die mit seinem Namen verknüpft ist, egal von welchem Anschluss die Einwahl erfolgt. In GB ist jeder neuer DSL-Anschluss gleichzeitig ein offenes FON-Hotspot. Das alles nur als Beispiel, dass Anschluss und Zugang getrennt zu betrachten sind. Ich will nicht FON für den Mieter empfehlen.

Wenn du auch den Zugang mit Passwort deinem Mieter überlässt, dann bist du wie ein nicht-anwesender WG-Anschlussinhaber und kannst dich nur schützen, wie princess es empfiehlt - mit allen damit verbundenen Unwägbarkeiten.

EDIT: Hast du nicht das gleiche Problem mit der Telefonrechnung? Das ist ein eher klassisches Problem, zu dem du viele Infos finden kannst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 22:36 
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@Tommy
Wer/Was - sagt eigentlich das nach bekannt geben des Verantwortlichen der Urheberrechtsverletzung der Inhaber des Anschlusses nicht als Störer mit zur Verantwortung gezogen wird?
Könnte es sein das dieses sogar eine Steilvorlage ist, für eventuell andere Dateien die über der IP Nummer "100% gesicherten Beweisen"? ("lebensnah"?)

Gruß Erzhammer

Wer anderen eine Grube..... !

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Montag 1. März 2010, 22:57 
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@Grazer57
goodbyeing hat geschrieben:
Schreib was du willst, wir werden uns damit nicht beschäftigen.
Alles gesagt hat er! ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 00:05 
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Baxter hat geschrieben:
@goody:
Ist ja scheinbar kein einziger Medien-/ IT-Anwalt dabei!?

@Baxter
ich bin zwar nicht goody, doch meine Gedanken dazu:
Im Forderungsmanagement braucht keiner IT Fach - oder überhaupt Mann zu sein!

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 00:17 
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Ich kapier mal wieder gar nix,hoffe aber hier ein paar laienhaft verständliche Antworten zu finden.

Datenspeicherung.
Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht über die Datenspeicherung entscheiden.
Das wisst Ihr sicher und ich hoffe ich setze mich nicht zu sehr in die Nesseln,ansonsten einfach Posting löschen.

Hier der Beitrag aus dem ich zitiere:

Datenschutz made in Karlsruhe

Was genau wird gespeichert?

In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Von wo hat ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer warnen aber, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen lassen. Die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten wurde erst 2009 verpflichtend. Die Daten dürfen laut Gesetz zur Verfolgung "erheblicher" oder "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten verwendet werden.

Stellt Filesharing eine erhebliche Straftat dar?



Wer unterstützt die Vorratsdatenspeicherung?

Auf EU-Ebene machte sich besonders Großbritannien für die Vorratsdatenspeicherung stark. Neben Innenpolitikern und Polizeivertretern sprachen sich auch Lobbyisten der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung aus: Sie hoffen, die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können. In Deutschland unterstützt neben Bundesinnen- und Bundesjustizministerium zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei die Vorratsdatenspeicherung.

Sie hoffen?
Hoffen tun wir Abgemahnten auch,was ändert das?


Was passiert mit den erhobenen Daten?

Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten gespeichert werden. Mit zwei einstweiligen Anordnungen im März und November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht den Umgang aber entscheidend ein: Die Daten dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Mord, Raub und Totschlag an Ermittler weitergeleitet werden und wenn Gefahr für Leib oder Leben droht oder die Sicherheit des Bundes gefährdet ist. Darüber hinaus beschränkten die Richter den Zugriff auf die Daten für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen.

Aha,wem droht denn beim Filme ziehen eine Gefahr für Leib und Leben?
Auch die Sicherheit des Bundes wird nicht gefährdet,oder?


Paragraph 100a StPO:
Als "schwere Straftaten" gelten Mord und Totschlag, Raub, Erpressung, Entführung, Kinderpronografie und schwerer sexueller Missbrauch. Auch gravierende Fälle von Geldwäsche, Betrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung, sowie mehrere gewerbs- oder bandenmäßig ausgeführte Straftaten gehören dazu, ebenso wie Korruption, Brandstiftung, das Einschleusen von Ausländern sowie Drogendelikte.


Es hat ja auch niemand was dagegen wenn Daten zur Verhinderung von Gewaltverbrechen sinnvoll ausgewertet und benutzt werden.

lg
snoopy64


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 00:34 
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@Baxter
Ich hab ja keine blasse Ahnung von dem Gedöns,bin aber gespannt wie ein Flitzebogen ob und was dabei morgen rauskommt.
Ich weiß bald nicht mehr wer die größeren "Sünder" sind,die Abgemahnten,die Abmahner,oder die Gesetzesbastler und ihre ausführenden Organe.
Irgendwie habe ich eine etwas altmodische Einstellung zu Recht,Gesetz und deren Umsetzung,vielleicht denke ich immer noch zu einfältig und normal. :roll:

lg
snoopy64


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 00:44 
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snoopy64 hat geschrieben:
Ich kapier mal wieder gar nix,hoffe aber hier ein paar laienhaft verständliche Antworten zu finden.
wem droht denn beim Filme ziehen eine Gefahr für Leib und Leben?
Auch die Sicherheit des Bundes wird nicht gefährdet,oder?

;)
Der „Raubkopierer“ :?:
Raub, (Diebstahl ohne etwas wegzunehmen)
Gefahr für Leib oder Leben, (Urheber, Künstler, Filmemacher, Vermarkter = Kein Geld = Verhungern = du mit)
Sicherheit des Bundes gefährdet, (Steuerverlust = Keine Soldaten mehr zur Verteidigung der Demokratie am … eh, auf dem Mars)
Kinderpornografie, (zur Verfügung stellen = du wirst Produzent)
Betrug, (Verbreitung/Verschenken was dir nicht gehört/ du nicht Bona - Massa )
Gewerbs- oder banden-mäßig ausgeführte Straftaten, (Noch! keine, Bildung einer Terroristischen Gemeinschaft, - aber schwer Kontrollierbar …..?)

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"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Dienstag 2. März 2010, 01:14 
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@Grazer57
Du meinst bestimmt die Abgemahnten Jugendlichen deren Eltern eine bekommen haben seiner wegen!

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