Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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armleuchter
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#941 Beitrag von armleuchter » Montag 19. Januar 2015, 18:51

So, ich hab jetzt auch den netten großen gelben Umschlag erhalten. Ich berichte dann wieder zu gegebener Zeit.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#942 Beitrag von Steffen » Montag 19. Januar 2015, 20:07

O.K. Sag mal Bescheid, wie es ausgeht. Toi, toi, toi ...

VG Steffen

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#943 Beitrag von Future2013 » Dienstag 20. Januar 2015, 16:14

Hallo

Morgen kommt mal wieder ein gelber Umschlag:
Und zwar diesmal Lichtblick ehem.- Banditos
Gibt es da was neues wegen Insolvenz?
Und wie Vergleichsfreudig ist B&B?
In welcher Höhe lässt sich den B&B ein?

Oder hat jemand sonst noch einen brauchbaren TiPP?

eisprin15
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#944 Beitrag von eisprin15 » Dienstag 20. Januar 2015, 23:21

Hallo zusammen:

nach einiger Zeit möchte ich nochmal den Stand meiner Dinge darlegen.

Abmahnung 2010 , mod. Unterlassungserklärung, zwischenzeitlich viele Drohbriefe, Ende 2013 Mahnbescheid, dann im Sommer Abgabenachricht an das Streitgericht,
Bis hierher keine Reaktion von mir, dann Klagebegründung von BB. Dann hatte ich Anwalt eingeschaltet, der dann innerhalb von 14 Tagen die Verteidigungsbereitschaft anzeigte und danach die Klageerwiderung an das Streitgericht schickte.

Jetzt kam BB mit Vergleichsangebot an, was von uns abgelehnt wurde.

Also ist BB doch nicht so sattelfest. Wir stehen durch bis zum Schluß. Werde berichten , wie es ausging.

Bis dahinn Nö ich nicht

smarty
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#945 Beitrag von smarty » Mittwoch 21. Januar 2015, 13:29

Bei uns ist es ähnlich.
Das Urteil sollte eigtl. am 23.12.14 erfolgen.
Vor einer Woche kam Post, dass im Mai der nächste Termin angesetzt ist.
Wir hatten aber noch keinen Kontakt zum RA, daher weiß ich nicht was diesmal noch ist.
Vermutlich auch Einspruch oder etwas Ähnliches. Fragt sich nur wieso...
Es nervt, aber Aufgeben ist keine Option.

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#946 Beitrag von Future2013 » Mittwoch 21. Januar 2015, 13:52

eisprin15 hat geschrieben:Hallo zusammen:

nach einiger Zeit möchte ich nochmal den Stand meiner Dinge darlegen.

Abmahnung 2010 , mod. Unterlassungserklärung, zwischenzeitlich viele Drohbriefe, Ende 2013 Mahnbescheid, dann im Sommer Abgabenachricht an das Streitgericht,
Bis hierher keine Reaktion von mir, dann Klagebegründung von BB. Dann hatte ich Anwalt eingeschaltet, der dann innerhalb von 14 Tagen die Verteidigungsbereitschaft anzeigte und danach die Klageerwiderung an das Streitgericht schickte.

Jetzt kam BB mit Vergleichsangebot an, was von uns abgelehnt wurde.

Also ist BB doch nicht so sattelfest. Wir stehen durch bis zum Schluß. Werde berichten , wie es ausging.

Bis dahinn Nö ich nicht
wie hoch war den das Vergleichsangebot?

eisprin15
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#947 Beitrag von eisprin15 » Mittwoch 21. Januar 2015, 18:43

Vergleichsangebot lag bei 700,-

Kann man getrost vergessen.

;tö

Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#948 Beitrag von Per.Son » Mittwoch 21. Januar 2015, 19:32

Mein Vergleichsangebot lag bei 750 Euro.
Wir haben auch dankend abgelehnt.
Auf unsere Klageerwiderung kam die Antwort, dass selbstverständlich der RI aktivlegitimiert und der Observer 100% zuverlässig ist, obwohl das AG FFM wg. dieser Software eine Klage abgewiesen und BB keine Berufung eingelegt hat.

Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#949 Beitrag von Per.Son » Donnerstag 22. Januar 2015, 22:07

Schaun wir mal, wie der Hinweisbeschluss des Richters aussieht.
Lange kann es ja nicht mehr dauern.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#950 Beitrag von Steffen » Samstag 24. Januar 2015, 14:33

Niko - Ein Rentier hebt (erneut nicht) ab. Das Amtsgericht Hannover verneint 10-jährige Verjährungsfrist (§ 852 Satz 2 BGB) bei Filesharing-Fällen sowie bestimmt Verjährung der anwaltlichen Kosten auf dem Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und nicht erst mit Abmahnung




11:29 Uhr



Bild




Wie die Hamburger Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte" ...


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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~


... informiert, wurde vor dem Amtsgericht (AG) Hannover gegenüber der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Rechtsanwälte "Baumgarten und Brandt", ein klageabweisendes Urteil (Urt. v. 09.01.2015, Az. 424 C 7759/14) erstritten. Das Interessante an dieser Entscheidung, das Amtsgericht Hannover erweist der Argumentation einer 10-jährigen Verjährung bei Filesharing-Fällen eine klare Abfuhr und schließt sich den Entscheidungen der Amtsgerichte Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13; Urteil vom 20.11.2014, Az. 42 C 483/14), Kassel (Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14), Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13) und Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14 (84)) nahtlos an und kann - lehrbuchmäßig - für die Erläuterung zur Verjährung bei Filesharing-Fällen angesehen werden.

  • Amtsgericht Hannover:
    (...) Die Klägerin kann für sich auch nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB reklamieren. (...)



Bild



Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.01.2015, Az. 424 C 7759/14


Abmahnfall

Frau "Y" wurde aufgrund einer Ermittlung der Guardaley Ltd. (11/2009) sowie der Verauskunftung des Providers gem. § 101 Abs. 9 UrhG (02/2010) wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes gegenüber dem Filmwerk: "Niko - Ein Rentier hebt ab" abgemahnt. Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurden im Abmahnschreiben anwaltliche Gebühren in Höhe von EUR 555,60 (Streitwert: EUR 7.500,00) sowie Schadensersatzforderungen von EUR 400,00 geltend gemacht. Nachdem Frau "Y" die Zahlung verweigerte, wurde 11/2013 der Mahnbescheid zugestellt sowie nach Anspruchsbegründung Einrede auf Verjährung gestellt.



Urteil

  • (...) hat das Amtsgericht Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 05.01.2014 durch die Richterin "xxx" für Recht erkannt:
    1. Die Klage wird abgewiesen.
    2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)




Entscheidungsgründe
(...) Die geltend gemachten Ansprüche aus §§ 97, 97a Urhebergesetz unterliegen der Verjährung. (...)
(...) Die regelmäßige Verjährungsfrist ist für diese Ansprüche beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährung am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger, hier die Klägerin, von allen anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners, hier die Beklagte, Kenntnis erlangt hat. Kenntnis wurde mit der Mitteilung des Providers vom 20.01.2010, Bl. 23 d.A. erlangt. Verjährungsbeginn betreffend den in der Anspruchsbegründung genannten Vorfall am 15.11.2009 war demnach der 31.12.2010, 24:00 Uhr. (...)
(...) Der Mahnbescheid vom 26.11.2013 entfaltet zunächst verjährungshemmende Wirkung. Die Hemmung der Verjährung endet jedoch gemäß § 205 Abs. 2 BGH nach sechs Monaten der letzten Verjährungshandlung, vorliegend der Mitteilung des Widerspruches am 06.12.2013. Ausweislich des Verfahrensablaufes wurde am 06.12.2013 die zweite Gerichtskostenhälfte in Höhe von EUR 127,00 angefordert, wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wurde, dass die Zahlung dem Abgabeantrag entspricht. Die Zahlung dieser Summe erfolgte erst am 03.07.2014, mithin außerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 BGB. (...)
(...) Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung beginnt auch nicht mit dem Anspruch der Abmahnung, sondern vielmehr zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung. § 199 Abs. 5 BGB regelt, dass dann, wenn es sich um einen Unterlassungsanspruch handelt, der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Verjährungsbeginn maßgeblich ist. Der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung war vorliegend das behauptete Anbieten zum Download im Internet über eine Tauschbörse am15.11.2009. (...)
(...) Die Klägerin kann für sich auch nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB reklamieren. Nach dieser Vorschrift unterliegen diejenigen Ansprüche einer längeren Verjährung, die auf die Herausgabe des deliktisch Erlangten zielen. Es handelt sich somit um einen quasi deliktischen Bereicherungsanspruch. Diese Vorschrift findet aber, dass der Schädiger tatsächlich etwas erlangt hat. Dies kann die ersparte Lizenzgebühr sein, wenn die Wahrnehmung des Urheberrechts typischerweise nur gegen eine Lizenzgebühr eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 27.10.2011, Az. I ZR 175/10 - Bochumer Weihnachtsmarkt", zitiert nach juris). Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Rechtswahrnehmung bei einer Verwertungsgesellschaft lizenziert werden kann. (...)

(...) Hier liegen jedoch die tatsächlichen Verhältnisse anders, so dass die Grundsätze der eben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorliegende keine Anwendung finden können. Es ist dem Anbieter bekannt, der Filmwerke dergestalt lizenziert, dass sie im Wege des Filesharing Angebote werden können. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, das die Klägerin Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie begehrt. Lizenzanalogie bedeutet aber, dass zumeist im Wege der Schätzung der Schadensersatzanspruch danach ermittelt wird, was dem verletzten Urheber an Lizenzgebühren entgangen ist. Ein bereicherungsrechtlicher Vorteil muss dabei dem Schädiger gar nicht entstanden sein. So ist es hier. Der Hauptzweck des typischen Nutzers einer Internettauschbörse liegt darin, das Filmwerk zu erhalten. Der technisch damit zugleich verbundene Upload wird damit gleichsam nur als notwendiges Übel verbunden. Es wird anfangs billigend in Kauf genommen, dass ein weiterer Teilnehmer der Tuschbörse nunmehr in der Lage ist, dasselbe Stück seinerseits herunterzuladen. Er erspart sich mithin keine Lizenzgebühren, weil er diese auch bei einer legalen Vorgehensweise gerade nicht bezahlt hätte. Gezahlt worden wäre allenfalls der übliche Verkaufspreis etwa einer DVD. Dem Nutzer geht es beim Filesharing um den Gebrauch des konkreten Werkes für eigen Zwecke, nicht um die darüber hinausgehende Nutzung oder gar Verbreitung. Die Beklagte hat sich damit gerade keine Lizenzgebühr für einen möglichen Lizenzvertrag erspart. (...)



Fazit AW3P


Glückwunsch an die Beklagte und an die Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte". Gerade diese Entscheidung macht deutlich, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zwingend notwendig ist, um erst einmal die Geltendmachung der Ansprüche anwaltlich zu überprüfen nach deren Berechtigung.


AW3P rät ab,
mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung nicht in einem Forum Hilfe suchen und keinesfalls irgendeinen anonymen User (wie z.B. "Princess15114", "Shual" usw.) Gerichtsdokumente zu versenden, um letztendlich eine etwaige fehlerbehaftete Ersteinschätzung zu erhalten oder nur an deren eigenen "Haus- und Hofanwälten" weitergereicht werden. Man sollte hier Nichtjuristen und neugierige Dritte einfach ausschließen. Deshalb gilt,



Bild



Erneut versucht die IGGDAW, im Speziellen der dortige Berichterstatter der "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn", Ingo Bentz (aka "Shual") auf die Berichterstattung der Initiative AW3P mittels Drohungen Einfluss zu nehmen, um unbequeme Wahrheiten zu zensieren. Obwohl die IGGDAW, im Speziellen der IGDDAW'ler "Shual", zwar schon jahrelange Erfahrungen besitzt (Drohungen gegenüber einen freien Journalisten, Denunzieren eines angesehenen Anwaltes usw.), lässt sich AW3P nicht die Ergebnisse der Tastatur verbieten, egal ob man es wie aktuell vorliegend feige anonym über einem Dritten versucht. Man sollte seitens der IGGDAW endlich zu den Ursprüngen des "Abmahnwahn-Kampfes" zurückkehren. Und diese liegen in einer kostenlosen und kostenfreien Information und Hilfe (soweit erlaubt) und nicht in Lügen, Gier, Neid, Selbstüberschätzung, Profitkampf Einzelner, einer gnadenlosen Konkurrenzausschaltung für die eigenen "Haus- uns Hofanwälte oder des eigenen Geschäftsmodells usw.



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Autor: Steffen Heintsch für AW3P

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#951 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. Januar 2015, 01:06

Amtsgericht Potsdam,
Urteil vom 14.01.2015,
Az. 20 C 370/14 - "Baby on Board":
Klageabweisung trotz Mehrfachermittlung
aufgrund nicht nachgewiesener Aktivlegitimation
durch die Klägerin!



01:00 Uhr



Wie die Hamburger Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte" informiert, wurde ein klageabweisendes Urteil (Urt, v. 14.01.2015, Az. 20 C 370/14 - "Baby on Board") gegen die "Telepool GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "Baumgarten und Brandt", vor dem Amtsgericht (AG) Potsdam erstritten.

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Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


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Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de

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Abmahnfall

Frau "Y" wurde wegen eines vermeintlichen Urheberverstoßes (3 Log-Zeitpunkte Dez. 2009; dabei wäre eine voll funktionsfähige Datei heruntergeladen worden) an dem Filmwerk: "Baby on Board" abgemahnt (11/2010). Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR 850,00 gefordert. Nach Verweigerung der Zahlung wurde am 04.01.2014 ein Mahnbescheid ("demnächst") zugestellt (Mahnantrag 23.12.2013; Bewilligung 30.12.2103). Nach Widerspruch sowie Abgabe des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Potsdam wurden die Ansprüche begründet.



Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 14.01.2015, Az. 20 C 370/14 - "Baby on Board"

Urteil
  • (...) hat das Amtsgericht Potsdam auf die mündliche Verhandlung vom 26.11.2014 durch den Richter am Amtsgericht "xxx" für Recht erkannt:
    1. Die Klage wird abgewiesen.
    2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)


Entscheidung


Bild


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Fazit AW3P

... bitte hier anklicken!

Es stellt sich jetzt logischerweise die Fragen, ob
  • a) eine Person wie Ingo Bentz (aka "Shual") überhaupt noch tragbar bzw. haltbar ist, als Mitverantwortlicher (, wenn wir ehrlich sind als "Alleinbestimmer",) einer sehr guten Sache, wie die "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" der IGGDAW?
    b) ein seriös arbeitender Anwalt mit der Person Ingo Bentz (aka "Shual") überhaupt noch zusammenarbeiten sollte?
Die Antworten können bzw. dürfen nur lauten: a) + b) = nein!
Aber hier gilt eben: "Wie der Herr, so's Gescherr" und so kann ein Ingo Bentz (aka "Shual") weiter und fortwährend Beleidigen, Denunzieren, Drohen und Pöbeln, immer unter den schützenden Flügeln der gierigen "Eule".


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Steffen Heintsch für AW3P

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#952 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. Januar 2015, 10:44


Filelesharing-Erfolg gegen Baumgarten und Brandt -
AG Köln wendet BGH-Urteil "BearShare“ an



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Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... are-58585/

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Die Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt gegen unsere Mandantin auf Schadensersatz vor dem AG Köln wurde abgewiesen. Die Kanzlei Baumgarten Brandt vertrat die Rechteinhaberin Boll AG Liquidation. Es konnte nicht festgestellt werden, dass unsere Mandantin Täterin war. Auch eine Haftung als sogenannte Störerin schied aus.

Die "Boll AG Liquidation" behauptete, Nutzungsrechte an dem Film "Far Cry" zu haben. Es sei durch die Firma "Guardaley Ltd" zuverlässig ermittelt worden, dass der Film zum Tatzeitpunkt über den Anschluss unserer Mandantin in einer Tauschbörse angeboten und für Dritte zugänglich gemacht wurde. Die ursprüngliche Filesharing-Abmahnung wurde im August 2009 postalisch zugestellt. Im Mahnverfahren wurden dann bereits stolze 2.498,00 Euro gefordert. Im Klageverfahren machte Baumgarten Brandt einen Lizenzschaden von 400,00 Euro sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 555,60 Euro geltend.


Volljährige Kinder hatten auch Internetzugriff

Die durch unsere Kanzlei vertretene Mandantin bestritt das Filesharing. Sie wisse weder, was das sei noch kenne sie den Film "Far Cry". Ihre beiden volljährigen Kinder wohnten zwar nicht in derselben Wohnung, jedoch im selben Haus, trug sie vor. Es sei daher möglich, dass eines ihrer Kinder Filesharing betrieben habe. Beide hätten ebenfalls Zugriff auf den vorhandenen WLAN-Anschluss. Auch zum Tatzeitpunkt wäre das der Fall gewesen.

Das AG Köln konnte nicht feststellen, dass unsere Mandantin Täterin des Filesharings war.
Unserer Ansicht nach völlig zu Recht bezieht sich das AG Köln in seinen Entscheidungsgründen auf das vom BGH ergangene richtungsweisende "BearShare"-Urteil (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12).



Keine Täterschaft – AG Köln wendet das BGH-Urteil "BearShare" an

Im "BearShare"-Urteil hatte der BGH entschieden, dass im Fall einer Rechtsverletzung über einen Internetanschluss eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet ist, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten.
Genau dieser Sachverhalt war hier gegeben. Unsere Mandantin hatte unwidersprochen angegeben, dass neben ihr auch die beiden volljährigen Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Insofern konnte eine Täterschaft hier nicht vermutet werden.



Sekundäre Darlegungslast

Unsere Mandantin trifft in der Regel jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Das Gericht zog auch hier die aktuelle BGH-Rechtsprechung hinzu.

Danach trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast, wenn über den Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wird. Dieser entspricht er jedoch bereits dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

Das AG Köln sieht im Hinblick auf Art.6 GG und den damit umfassten Schutz der Familie hier die Zumutbarkeit der Nachforschungen letztlich beschränkt auf Nennung der Namen und Anschriften der betroffenen Angehörigen. Diesen Vorgaben ist unsere Mandantin nachgekommen.



Keine Störerhaftung

Als Störerin kommt sie dem AG Köln nach ebenfalls nicht in Betracht. Auch hier beruft sich das Gericht auf die Ausführungen zur Störerhaftung des Bundesgerichtshofes.

Gemäß der BGH-Rechtsprechung haftet der Inhaber eines Internetanschlusses auch grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen.
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Familienangehörige über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen oder von sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu belehren und ihnen die Nutzung des Internetanschlusses zur rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen im Internet zu verbieten, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Nutzung bestehen.
Solche, so stellt das AG Köln fest, sind weder dargelegt noch ersichtlich.

Die insgesamt positive Entwicklung in den Filesharing-Fällen kann nur begrüßt werden. Wünschenswert wäre es, wenn diese Entwicklung am Standort Köln zukünftig eine Fortführung erfährt.


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Hier das Urteil im Volltext: Urteil AG Köln, Az. 125 C 138/14

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AW3P warnt: hier anklicken!

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#953 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Januar 2015, 10:26


AG Freiburg im Breisgau (Urteil vom 16.01.2015, Az.: 3 C 1898/14):
Klage wegen Filesharings abgewiesen -
"Niko - Ein Rentier bleibt am Boden"




10:07 Uhr




Die Berliner Kanzlei "Sievers und Coll. Rechtsanwälte" informiert über ein klageabweisendes Urteil, erstritten gegen die "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Rechtsanwälte "Baumgarten und Brandt".



Urteil (noch nicht rechtskräftig)
  • (...) hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau durch die Richterin am Amtsgericht "xxx" auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 03.12.2014 für Recht erkannt:
    • 1. Die Klage wird abgewiesen.
      2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

"Sievers & Coll. Rechtsanwälte"
Olympische Straße 10
14052 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 323 015 90
Telefax: +49 (0)30 / 323 015 911
E-Mail: mail@recht-hat.de
Internet: www.recht-hat.de

Bericht:
http://www.recht-hat.de/urheberrecht/ur ... bgewiesen/

Urteil im Volltext
AG Freiburg im Breisgau, urteil vom 16.01.2015, Az. 3 C 1898/14:
http://www.recht-hat.de/wp-content/uplo ... 898_14.pdf

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Es kann sich jeder das Urteil herunterladen und selbst nachlesen, so dass ich nicht alles niederschreiben muss. Interessant an dieser Entscheidung die Argumentation der Beklagtenseite und die Ausführungen des Amtsgericht Freiburg im Breisgau zur Thematik:
»Kann man mit Erhalt eines Abmahnschreibens seiner sekundären Darlegungslast - insbesondere der Nachforschungspflicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014, Az. I ZR 169/12: "BearShare") - überhaupt gerecht werden, wenn das Log-Datum nahezu ein halbes Jahr zurückliegt?!«

BGH, Urt. v. 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 - "BearShare":
  • (...) Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. (...)
Amtsgericht Freiburg im Breisgau:
  • (...) Dass die Beklagten, nachdem sie erst nahezu ein halbes Jahr nach dem Verletzungszeitpunkt durch das Abmahnungsschreiben vom 20.04.2010 auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden sind, keine genauere Rekonstruktion der Vorgänge für den Zeitpunkt des Vorfalles liefern können, geht nicht zu ihren Lasten. Die hier in Rede stehenden Abläufe gehören zum Familienalltag und werden selbstverständlich üblicherweise nicht aufgezeichnet, eine anlasslose Überwachung war ihnen als Anschlussinhaber auch nicht zumutbar, ebenso wenig investigative nachträgliche Ermittlungen im Familienkreis.(...)



Hinweis + Warnung AW3P:

Mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung eines Gerichtes zur Eröffnung eines Zivilverfahrens ist im Grundsatz auf die Hilfe der Foren (IGGDAW, AW3P) zu verzichten und keinesfalls irgendwelche Dokumente an Forenuser, wie z.B.:"Princess15114" oder "Shual", zu versenden. Hier wird meist eine fehlerbehaftete Erstberatung von Nichtjuristen vorgenommen oder man wird an deren "Haus- und Hofanwälte" nur weiter "verschachert". Man sollte mit Erhalt von Gerichtspost neugierige (anonyme) Dritte ausschließen.

Deshalb gilt, mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung eines Gerichtes zur Eröffnung eines Zivilverfahrens ...


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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#954 Beitrag von Niko_Rentier » Samstag 31. Januar 2015, 20:02

KSM GmbH verliert Filesharingprozess vor dem AG Charlottenburg: Abmahnung “offensichtlich rechtsmissbräuchlich”, keine pauschale Störerhaftung bei offenem WLAN

http://www.recht-hat.de/urheberrecht/ag ... lesharing/

Ermittlungssoftware Observer arbeitet fehlerhaft!!!

Code: Alles auswählen

Das Urteil gibt auch in bisher schwierigen Konstellationen, in welchen ein Anschlussinhaber allein in einem Singlehaushalt lebt und selbst die Rechtsverletzung nicht begangen hat, Hoffnung. Seit langem tragen wir in derartigen Fällen zur Rechtsmissbräuchlichkeit solcher Abmahnungen vor und begrüßen es daher sehr, dass dieses bisher oft von Gerichten außer Acht gelassene Argument nunmehr Berücksichtigung findet.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#955 Beitrag von Richy » Montag 2. Februar 2015, 03:34

Danke an alle, die berichten und gute Ratschläge geben!

Ich halte aus gegebenem Anlass bezüglich der Sache erstmal den Mund.

Ansonsten hab ich ehrlich gesagt keine Angst..die Kriegskasse ist gefüllt, die Waffen sind inspiziert...auch wenn eine Niederlage droht...Hauptsache gekämpft bis zum Schluss!

Feind liest mit...verratet nicht zu viel!

Grüße
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#956 Beitrag von Niko_Rentier » Montag 2. Februar 2015, 13:35


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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#957 Beitrag von Future2013 » Montag 2. Februar 2015, 14:37

Was heisst das nun für mich wenn Lichtblick Insolvent ist.
Mein Gerichtstermin wäre Ende Februar.
Hab noch bis zum 11.02. Zeit dem Gericht Bescheid zu geben.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#958 Beitrag von Steffen » Montag 2. Februar 2015, 15:16

§ 240
Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
ZPO

  • Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#959 Beitrag von Future2013 » Montag 2. Februar 2015, 15:40

Ich habe ja bis jetzt keinen Anwalt beauftragt.

Kann ich dann das ganze selbst unterbrechen oder den Richter informieren?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#960 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. Februar 2015, 16:53

AG Besigheim, Urteil vom 23.01.2015, Az. 7 C 566/14

Filesharing-Klage von BaumgartenBrandt wegen Verjährung abgewiesen


Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/filesh ... 66210.html

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