Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Die Frage ist, wie die ursprünglich von Negele & Co. geforderte Summe damals aufgesplittet war, welchen Anteil der geforderte Lizenzschadensersatz an der Gesamtsumme hatte.fiesekeule hat geschrieben:Hallo!
Ich wurde am 30.11.2010 durch Negele & Collegen abgemahnt. Daraufhin durch meinen Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und alles war gut.
Nun wurde ich am 6.8.2014 durch Debcon gebeten doch bitte 1000€ zu zahlen.
Das Angenehme an den derzeit von Debcon im Auftrag ehemaliger U+C Mandanten wie FDUM2 (ehemals DigiProtect) versandten Drohbriefchen ist ja, dass der (möglicherweise noch nicht verjährte) Lizenzschadensersatz nur einen Bruchteil der ursprünglich geforderten Summe ausmacht, nämlich € 250 von ursprünglich € 1286,80. Mit einer – vielleicht – verbliebenen Forderung von € 250 lockt man keinen Hund hinterm Ofen hervor, und nur um diese Forderung geht es in jenen Fällen noch.
Wenn ich mich recht erinnere, war der geforderte Lizenzschadensersatz bei NGZB schon immer höher als bei U+C, die anderen Forderungen dafür umso geringer. In dieser Beziehung waren NGZB deutlich cleverer als die Konkurrenz: Schadensersatzzahlungen sind nämlich für die Empfänger steuerfrei.
Also schaue noch mal in deine Unterlagen, wie sich die ursprüngliche Forderung von NGZB zusammensetzte. Wenn deren Mandantschaft damals schon € 1000 Lizenzschadensersatz von dir gefordert hat, dann können sie das womöglich auch weiterhin über Debcon tun.
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- Beiträge: 2
- Registriert: Donnerstag 21. August 2014, 17:12
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Leider habe ich das Schreiben damals dem Anwalt gegeben somit kann ich kein Bild davon posten.
Der geforderte Wert lag bei 820€, ich weiss nur leider nicht ob das auch noch in irgendwas unterteilt war.
Für mich ist gerade einfach nur wichtig wie ich zu reagieren habe. Wenn ich es nämlich wieder dem Anwalt gebe kostet es Geld.
Geld das ich augenblicklich nicht habe.
@Steffen
Ich hatte in meinem Post doch erwähnt das ich das Forum hier schon durchforstet habe. Ich verstehe es nur nicht.
Kleines Beispiel: HDD, harddrive, festplatte
Für jemand der sich nicht auskennt könnten das 3 unterschiedlich sachen sein, so geht es mir hier.
Auf fast jedes Schreiben wird anders reagiert und das Schreiben von mir liegt hier noch nicht vor.
Der geforderte Wert lag bei 820€, ich weiss nur leider nicht ob das auch noch in irgendwas unterteilt war.
Für mich ist gerade einfach nur wichtig wie ich zu reagieren habe. Wenn ich es nämlich wieder dem Anwalt gebe kostet es Geld.
Geld das ich augenblicklich nicht habe.
@Steffen
Ich hatte in meinem Post doch erwähnt das ich das Forum hier schon durchforstet habe. Ich verstehe es nur nicht.
Kleines Beispiel: HDD, harddrive, festplatte
Für jemand der sich nicht auskennt könnten das 3 unterschiedlich sachen sein, so geht es mir hier.
Auf fast jedes Schreiben wird anders reagiert und das Schreiben von mir liegt hier noch nicht vor.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemfiesekeule]@Steffen
Ich hatte in meinem Post doch erwähnt das ich das Forum hier schon durchforstet habe.
Ich verstehe es nur nicht.
Kleines Beispiel: HDD, harddrive, festplatte
Für jemand der sich nicht auskennt könnten das 3 unterschiedlich Sachen sein, so geht
es mir hier.
Auf fast jedes Schreiben wird anders reagiert und das Schreiben von mir liegt hier noch
nicht vor.[/quoteem]
Hallo @fiesekeule,
wir haben doch eine/deine Ausgangslage:
diese beantwortet zu bekommen oder … oder … oder …
Nur wenn Du den Inhalt des Wegweiser Inkassos, die entsprechenden Hinweise zu jedem Muster-
schreiben von Debcon, und die ganze Foren-Diskussion nicht verstehst, hast Du erst einmal
ein grundsätzliches Problem. Ich bringe es einmal auf dem Punkt: keinen Plan = Anwalt!
Und das ist keine Mandantenverschacherung, sondern was soll ich denn jetzt sagen?
Wenn ich den Link betrachte, den ich gepostet habe (Link ff. Seiten), finde ich
wenn man den Spoiler unter Übersicht “Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)“ anklickt und LIEST,
genau dein letztes Schreiben!
einfach (habe auch dazu keine Zeit) nicht jeden einzelnen User an die Hand nehmen, auf
seinen konkreten Fall eingehen und ihm konkrete Hinweise betreffs seines konkreten Falls
erteilen. Einmal kenne ich nicht den konkreten und vollständigen Sachverhalt, andermal
darf ich es auch nicht öffentlich, weil es eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen würde,
wenn ich auf einen konkreten Fall, einer konkreten Frage konkret antworte. Und wenn einige
nicht in der Lage sind, eine PN oder E-Mail zu verfassen, oder eine Telefonnummer zu wählen,
dann tut mir es Leid. Eigentlich.
VG Steffen
Ich hatte in meinem Post doch erwähnt das ich das Forum hier schon durchforstet habe.
Ich verstehe es nur nicht.
Kleines Beispiel: HDD, harddrive, festplatte
Für jemand der sich nicht auskennt könnten das 3 unterschiedlich Sachen sein, so geht
es mir hier.
Auf fast jedes Schreiben wird anders reagiert und das Schreiben von mir liegt hier noch
nicht vor.[/quoteem]
Hallo @fiesekeule,
wir haben doch eine/deine Ausgangslage:
- 1. Abmahnung NZGB (Ende 2010)
2. Anwalt beauftragt: mod. UE
3. 08/2104 1. Debcon-Schreiben
4. Widerspruch (gem. Wegweiser Inkasso)
5. 2. “08/15“ Debcon-Schreiben
6. Forum unverstanden; angemessene Vorgehensweise; Kosten minimieren …
diese beantwortet zu bekommen oder … oder … oder …
Nur wenn Du den Inhalt des Wegweiser Inkassos, die entsprechenden Hinweise zu jedem Muster-
schreiben von Debcon, und die ganze Foren-Diskussion nicht verstehst, hast Du erst einmal
ein grundsätzliches Problem. Ich bringe es einmal auf dem Punkt: keinen Plan = Anwalt!
Und das ist keine Mandantenverschacherung, sondern was soll ich denn jetzt sagen?
Wenn ich den Link betrachte, den ich gepostet habe (Link ff. Seiten), finde ich
wenn man den Spoiler unter Übersicht “Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)“ anklickt und LIEST,
genau dein letztes Schreiben!
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
Und sorry, wenn Du dies nicht verstehst, dann musst Du einen Anwalt beauftragen. Ich kann Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
einfach (habe auch dazu keine Zeit) nicht jeden einzelnen User an die Hand nehmen, auf
seinen konkreten Fall eingehen und ihm konkrete Hinweise betreffs seines konkreten Falls
erteilen. Einmal kenne ich nicht den konkreten und vollständigen Sachverhalt, andermal
darf ich es auch nicht öffentlich, weil es eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen würde,
wenn ich auf einen konkreten Fall, einer konkreten Frage konkret antworte. Und wenn einige
nicht in der Lage sind, eine PN oder E-Mail zu verfassen, oder eine Telefonnummer zu wählen,
dann tut mir es Leid. Eigentlich.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn Google mich nicht trügt, waren die € 825 ein pauschaler Vergleichsbetrag, quasi ein Sonderangebot für willige Schnellzahler, und der eigentlich geforderte Lizenzschadensersatz lag bei € 1000. Aber das musst du selbst überprüfen – als ersten Schritt solltest du dir die ursprüngliche Abmahnung von deinem damaligen RA zurückholen.fiesekeule hat geschrieben:Leider habe ich das Schreiben damals dem Anwalt gegeben somit kann ich kein Bild davon posten.
Der geforderte Wert lag bei 820€, ich weiss nur leider nicht ob das auch noch in irgendwas unterteilt war.
Danach musst du dir überlegen, wie du weiter vorgehen willst. Falls es stimmt, dass die € 1000 der reine Lizenzschadensersatz sind, dann ist dieser Anspruch möglicherweise noch nicht verjährt. Ferner dürfte die LFP Video Group (LFP = Larry Flynt Productions = Hustler Video) tatsächlich die Rechte an dem fraglichen Filmwerk innehaben, anders als bei vielen dubiosen Rechteverwertungs-Klitschen, deren Geschäftsmodell allein auf Abmahnungen fußt. Das sind die problematischen Aspekte.
Auf der positiven Seite hat sich Debcon bislang wenig klagefreudig gezeigt, zumal sie über die "Faktenlage" auch nicht mehr wissen, als im ursprünglichen Abmahnschreiben stand. Außerdem ist das mit der zehnjährigen Verjährungsfrist für Ansprüche aus Lizenzschadensersatz in P2P-Fällen sehr umstritten, und Debcon haben wahrscheinlich keine Lust, diese Frage durch die Instanzen hindurch zu klären, denn sie können dabei eigentlich nur (finanziell) verlieren. Für sie ist es lukrativer, weiterhin mit dieser ungeklärten Rechtsfrage als Drohkulisse im Hintergrund böse Briefchen zu versenden. Vor diesem Hintergrund würde ich persönlich – als juristischer Laie – es auf eine Klage ankommen lassen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Stimmt, natürlich wollen die sich um eine klare Aussage herumdrücken, dass € 1036,80 der ursprünglich geforderten € 1286,80 verjährt sind und dass es jetzt nur noch um höchstens € 250 geht, wenn überhaupt. Vor Gericht sähen sie mit diesen schwammig formulierten Schreiben, die teilweise den Eindruck erwecken, bewusst irreführend gestaltet zu sein, richtig doof aus.Werniman hat geschrieben:Die aktuellen Schreiben von Debcon scheinen diesbezüglich etwas zu variieren,gerade in Hinsicht auf die beinhalteten Bestandteile. In dem von Steffen vor etwa 10 Tagen geposteten Schreiben ist nur noch die Rede von Lizenzkosten,bei mir sind Gerichts- und Anwaltskosten auch mit aufgelistet. Auch wird versucht,den Eindruck zu erwecken,als schulde man noch immer die volle Summe, man weist sogar auf die noch nicht erfolgte Einrede der Verjährung hin. Trotzdem bietet man 125€ Vergleichssumme an, was m.E. beim Empfänger des Schreibens das Gefühl eines Super-Sonder-Sparangebotes suggerieren soll.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
"Redtube": Porno-Abmahner Thomas Urmann verurteilt
Ende 2013 verschickte der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann zigtausend dubiose Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Dabei waren die Nutzer der Pornoseite "Redtube" sein Ziel. Mehrere Betroffene erstatteten Strafanzeige. Darüber hinaus hat er die Pleite einer Wurstfabrik in Gundelfingen verschleiert.
Urmann wurde vom Augsburger Schöffengericht nicht nur wegen versuchten Betruges, sondern auch wegen Insolvenzverschleppung und Sozialkassenbetrug zu zwei Jahren auf Bewährung, einer Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro und 80 Sozialstunden verurteilt. Seine Zulassung als Rechtsanwalt hat er verloren.
Quelle: Sueddeutsche.de
Ende 2013 verschickte der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann zigtausend dubiose Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Dabei waren die Nutzer der Pornoseite "Redtube" sein Ziel. Mehrere Betroffene erstatteten Strafanzeige. Darüber hinaus hat er die Pleite einer Wurstfabrik in Gundelfingen verschleiert.
Urmann wurde vom Augsburger Schöffengericht nicht nur wegen versuchten Betruges, sondern auch wegen Insolvenzverschleppung und Sozialkassenbetrug zu zwei Jahren auf Bewährung, einer Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro und 80 Sozialstunden verurteilt. Seine Zulassung als Rechtsanwalt hat er verloren.
Quelle: Sueddeutsche.de
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Schön, hat aber hinsichtlich Debcon-Forderungen keinerlei Bedeutung!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 3. September 2014, 18:01
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Tag,
Ich erhielt vor kurzem auch ein Schreiben der debcon. Angeblich abgemahnt von negele & collegen (hier mit c, später mit k) am 25.01.2011. Habe nie eine Abmahnung erhalten.
Wurde zum zahlen von 1000 Euro aufgefordert.
Diesem habe ich mit einem Schreiben aus diesem Thema widersprochen und auch um Herausgabe meiner gespeicherten Daten gebeten inklusive Auflistung der Kosten.
Mir wurde geschrieben "die Aufschüsselung der geltend gemachten Forderung bitten wir dem Ihnen voeliegenden Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele & Kollegen vom 25.01.11 zu entnehmen", was ich nicht habe.
Nach diesem Schreiben kam nun das nächste mit einem Vergleichsbeitrag von "nur" noch 740 Euro und der Anmerkung, dass die Geldschuld, Zinsen und weitere Kosten gerichtlich durchgesetzt werden.
Auch steht dort, dass im unerwarteten Fall eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid sofort das streitige Verfahren eingeleitet wird.
Liege ich richtig mit der Annahme, dass ich jetzt einen Widerspruch einlegen sollte und evtl ein Anwalt aufgesucht werden sollte?
Wenn Widerspruch, wieder ein Vordruck hier aus dem Forum?
Danke
Ich erhielt vor kurzem auch ein Schreiben der debcon. Angeblich abgemahnt von negele & collegen (hier mit c, später mit k) am 25.01.2011. Habe nie eine Abmahnung erhalten.
Wurde zum zahlen von 1000 Euro aufgefordert.
Diesem habe ich mit einem Schreiben aus diesem Thema widersprochen und auch um Herausgabe meiner gespeicherten Daten gebeten inklusive Auflistung der Kosten.
Mir wurde geschrieben "die Aufschüsselung der geltend gemachten Forderung bitten wir dem Ihnen voeliegenden Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele & Kollegen vom 25.01.11 zu entnehmen", was ich nicht habe.
Nach diesem Schreiben kam nun das nächste mit einem Vergleichsbeitrag von "nur" noch 740 Euro und der Anmerkung, dass die Geldschuld, Zinsen und weitere Kosten gerichtlich durchgesetzt werden.
Auch steht dort, dass im unerwarteten Fall eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid sofort das streitige Verfahren eingeleitet wird.
Liege ich richtig mit der Annahme, dass ich jetzt einen Widerspruch einlegen sollte und evtl ein Anwalt aufgesucht werden sollte?
Wenn Widerspruch, wieder ein Vordruck hier aus dem Forum?
Danke
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- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 3. September 2014, 18:01
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ok. Also erst einmal archivieren und nichts tun.
Vielen Dank
Vielen Dank
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- Beiträge: 3
- Registriert: Freitag 22. Oktober 2010, 12:27
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Forum,
auch hier bei AW3P möchte ich mich nach fast 4 Jahren nochmal melden und Feedback geben.
Meine Karriere:
- angeblicher Log + Abmahnung von U+C in 2010 -> modUE + nicht Zahlen
- div. Bettler von U+C -> keine Reaktion
- Frühjahr 2012: Übernahme durch DEBCON -> Widerspruch Inkasso
- div. Bettler von DEBCON -> keine Reaktion
- Ende 2013: Mahnbescheid von DEBCON/RA Wulf -> Widerspruch gesamt
- Ende 2013: letzter Bettler von DEBCON nach Widerspruch MB -> keine Reaktion
Seit dem: Ruhe.
Ich denke das ich mit diesem Thema nun durch bin.
Da mir dieses und auch das Nachbarforum damals sehr geholfen haben, möchte ich mich auch hier für die großartige ehrenamtliche Arbeit bedanken die vom Forenbetreiber und der treuen UserBase geleistet wird!!!
Es grüsst Euch euer
FlitzeBogen
auch hier bei AW3P möchte ich mich nach fast 4 Jahren nochmal melden und Feedback geben.
Meine Karriere:
- angeblicher Log + Abmahnung von U+C in 2010 -> modUE + nicht Zahlen
- div. Bettler von U+C -> keine Reaktion
- Frühjahr 2012: Übernahme durch DEBCON -> Widerspruch Inkasso
- div. Bettler von DEBCON -> keine Reaktion
- Ende 2013: Mahnbescheid von DEBCON/RA Wulf -> Widerspruch gesamt
- Ende 2013: letzter Bettler von DEBCON nach Widerspruch MB -> keine Reaktion
Seit dem: Ruhe.
Ich denke das ich mit diesem Thema nun durch bin.
Da mir dieses und auch das Nachbarforum damals sehr geholfen haben, möchte ich mich auch hier für die großartige ehrenamtliche Arbeit bedanken die vom Forenbetreiber und der treuen UserBase geleistet wird!!!
Es grüsst Euch euer
FlitzeBogen
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- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 3. September 2014, 18:01
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Heute kam Post mit dem D€al. Nur noch 500 statt 1000.
Ich werde nicht reagieren, oder sollte ich widersprechen?
Ich werde nicht reagieren, oder sollte ich widersprechen?
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- Beiträge: 39
- Registriert: Freitag 24. August 2012, 11:08
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin!
Hat schon jemand die aktuelle Post von Debcon bekommen mit dem "Herbst Deal"?
Ebend gerade bei mir eingeflattert..........
Gruß Hanse
Hat schon jemand die aktuelle Post von Debcon bekommen mit dem "Herbst Deal"?
Ebend gerade bei mir eingeflattert..........
Gruß Hanse
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- Beiträge: 39
- Registriert: Freitag 24. August 2012, 11:08
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@Telekommander:
Einmal wiedersprechen reicht. Ich habe das in allen 3 Fällen getan und bekomme seit Jahren immer wieder diese Bettelbriefe in allen 3 Angelegenheite zugesendet.
Gruß Hanse
Einmal wiedersprechen reicht. Ich habe das in allen 3 Fällen getan und bekomme seit Jahren immer wieder diese Bettelbriefe in allen 3 Angelegenheite zugesendet.
Gruß Hanse
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Hanse,
kannst Du mir einmal bitte das Schreiben (sauber) einscannen und zusenden (E-Mail)?
Danke im Voraus - Steffen
kannst Du mir einmal bitte das Schreiben (sauber) einscannen und zusenden (E-Mail)?
Danke im Voraus - Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 39
- Registriert: Freitag 24. August 2012, 11:08
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ja bin gerade dabei Steffen!
Gruß Hanse
Gruß Hanse
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Danke!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Auch heute 4x den Herbst D€al bekommen und abgeheftet.
Wenn man 4 Fälle hat, müssten sie auch 4 Mahnbescheide beantragen?
Und wenn man die Forderungen komplett ablehnt und sie klagen würden, 4 Klagen oder eine?
Wenn man 4 Fälle hat, müssten sie auch 4 Mahnbescheide beantragen?
Und wenn man die Forderungen komplett ablehnt und sie klagen würden, 4 Klagen oder eine?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemmarco776]Wenn man 4 Fälle hat, müssten sie auch 4 Mahnbescheide beantragen?
Und wenn man die Forderungen komplett ablehnt und sie klagen würden,
4 Klagen oder eine?[/quoteem]
Das kann man jetzt aus der Lamäng nicht sagen bzw. beantworten.
Hierzu müsste man pro Fall Abmahner, Werk, Datum, Forderungen,
Reaktion usw. kennen. Gern per E-Mail.
Im Grundsatz kann man je Werk einen MB erhalten.Ob man jetzt jedes
Werk separat einklagen kann hängt ab, ob es nur 1 RI ist oder mehr
als einer.
VG Steffen
Und wenn man die Forderungen komplett ablehnt und sie klagen würden,
4 Klagen oder eine?[/quoteem]
Das kann man jetzt aus der Lamäng nicht sagen bzw. beantworten.
Hierzu müsste man pro Fall Abmahner, Werk, Datum, Forderungen,
Reaktion usw. kennen. Gern per E-Mail.
Im Grundsatz kann man je Werk einen MB erhalten.Ob man jetzt jedes
Werk separat einklagen kann hängt ab, ob es nur 1 RI ist oder mehr
als einer.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Debcon-Schreiben?
Einladung zum ...
Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)
Musterschreiben:
Inhalt:
Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.
Aber ...
... man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.
Und ...
... die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.
Summa summarum:
VG Steffen
Einladung zum ...
Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)
Musterschreiben:
Inhalt:
Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.
Aber ...
... man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.
Und ...
... die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.
Summa summarum:
1. Abheften.
2. Keine Reaktion.
3. Schönes Wochenende!
2. Keine Reaktion.
3. Schönes Wochenende!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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