Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#461 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 15. Mai 2014, 07:33

@Vampirella

Es ist in den Foren zum Teil eine Todsünde einen Anwalt zu kontaktieren. Komisch aber wahr!
Wenn ich mir nicht sicher bin, dass es sich um einen Vergleich handelt. Würde ich selbst zurückgreifen einen Anwalt zu Kontaktieren.
Einschätzung ist Kostenlos. Erstes Gespräch ist kostenlos .

Ich sitze auch im Boot .... Warte auch Tag für Tag auf Post.... von Baumgarten...
Früher hat es mich sehr mitgenommen, wie man behandelt wird. Bekommt Post, da sind Unmengen von Paragraphen die auflisten und zeigen, dass man ein Schwerverbrecher ist!
Dazu dann eine Kurze Zeit zum reagieren mit Drohungen usw . Dazu eine Unterlassungserklärung mit Zeit von 6 Tagen zum Reagieren. Und das Schreiben hat man immer an einem Freitag im Briefkasten, damit man übers Wochenende keine Zeit hat sich zu informieren.
Dann der Tägliche Gang vor vielen Jahren zum Briefkasten mit wackeligen Beinen.
Ne so einfach mache ich es denen nicht.... schon alleine für die Einschüchterungen durch die Schreiben!

Die Frechheit von Baumgarten in der ersten Abmahnung bestand darin, dass untersagt wurde Telefonischen Kontakt mit der Kanzlei zu suchen, da Sie sonst überlastet sind ! So agieren Seriöse Kanzleien nicht!
Nach dem Mahnbescheid kontaktiert die Kanzlei dich persönlich... Um noch an Geld zu kommen. So einfach machen die sich das.
Entschuldige gehört wohl nicht hier rein, aber man wird da solangsam Emotional.

Aber die Gerichte schwenken solangsam um.... Dank Redtube und der Wahl und dem NSA Datenskandal !
Wie heisst es so schön, Gemeinschafft macht Stark!

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#462 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 15. Mai 2014, 07:38

Kohlenpitt hat geschrieben:@Vampirella

Es ist in den Foren zum Teil eine Todsünde einen Anwalt zu kontaktieren. Komisch aber wahr!
Wenn ich mir nicht sicher bin, dass es sich um einen Vergleich handelt. Würde ich selbst zurückgreifen einen Anwalt zu Kontaktieren.
Einschätzung ist Kostenlos. Erstes Gespräch ist kostenlos .

Ich sitze auch im Boot .... Warte auch Tag für Tag auf Post.... von Baumgarten...
Früher hat es mich sehr mitgenommen, wie man behandelt wird. Bekommt Post, da sind Unmengen von Paragraphen die auflisten und zeigen, dass man ein Schwerverbrecher ist!
Dazu dann eine Kurze Zeit zum reagieren mit Drohungen usw . Dazu eine Unterlassungserklärung mit Zeit von 6 Tagen zum Reagieren. Und das Schreiben hat man immer an einem Freitag im Briefkasten, damit man übers Wochenende keine Zeit hat sich zu informieren.
Dann der Tägliche Gang vor vielen Jahren zum Briefkasten mit wackeligen Beinen.
Ne so einfach mache ich es denen nicht.... schon alleine für die Einschüchterungen durch die Schreiben!

Die Frechheit von Baumgarten in der ersten Abmahnung bestand darin, dass untersagt wurde Telefonischen Kontakt mit der Kanzlei zu suchen, da Sie sonst überlastet sind ! So agieren Seriöse Kanzleien nicht!
Nach dem Mahnbescheid kontaktiert die Kanzlei dich persönlich... Um noch an Geld zu kommen. So einfach machen die sich das.
Entschuldige gehört wohl nicht hier rein, aber man wird da solangsam Emotional.

Aber die Gerichte schwenken solangsam um.... Dank Redtube und der Wahl und dem NSA Datenskandal !
Und man soll ja Wählen gehen für Europa ... Dann würde ich vorschlagen dass man zuerst mal den Datenschutz mit Europa anpasst ..
Ich gehe auch wählen am 25 ... Jede Partei bekommt dann ein Kreuzchen von mir ... Damit alle Glücklich sind !

Wie heisst es so schön, Gemeinschafft macht Stark!

Vampirella
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#463 Beitrag von Vampirella » Donnerstag 15. Mai 2014, 08:25

@Kohlenpitt

Ja ich kenne das Gefühl. Kann dich da verstehen. Bei mir stand damals nichts im Schreien das ich nicht anrufen darf, komisch. Hätte ich aber auch so oder so nie gemacht. Wofür auch... :)

Nach dem Mahnbescheid kontaktiert die Kanzlei dich persönlich... Um noch an Geld zu kommen. So einfach machen die sich das. <--Genau an diesem Punkt bin ich jetzt auch angekommen. Deshalb frage ich doch was ich jetzt tun soll. *grins*

Immer Positiv denken... ;)

The Grinch
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#464 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 15. Mai 2014, 08:30

Wenn man vorher schon nicht gezahlt hat, dem MB widersprochen,
warum jetzt die Frage was man tun soll?
Was hat sich an der Situation des Nichtzahlens geändert, plötzlicher Reichtum?

Wer sich so entschieden hat, der sollte sich weiterhin schweigend verteidigen,
und sich auf eine ggf. kommende Klageschrift vorbereiten.

Vampirella
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#465 Beitrag von Vampirella » Donnerstag 15. Mai 2014, 09:46

Die Frage deshalb weil ich wissen möchte ob und wie ich auf dieses Schreiben reagieren muss. Habe Steffen alles gemailt....vielleicht kann er mir ja sagen was zu tun ist.

Vampirella
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#466 Beitrag von Vampirella » Donnerstag 15. Mai 2014, 09:58

Danke...für die Antwort. Dann warte ich mal ab ob ein offizielles Schreiben vom Gericht reinflattert.

Alph4
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#467 Beitrag von Alph4 » Donnerstag 15. Mai 2014, 13:49

Hallo Zusammen, hallo Vampirella,

mir geht es ähnlich wie Dir. Ich habe seit 2010 immer wieder mit einem Abmahnung zu tun, die Anfangs noch über BB lief und seit letztem Jahr von einem Herrn Edelmaier weiter bearbeitet wird.
Nach mod. UE noch 2010 an BB und diversen Bettelbriefen erhielt ich Ende 2013 vom Amtsgericht einen Mahnbescheid, ausgestellt von oben genanntem Herrn, dem ich in vollem Umfang widersprochen habe.


Nun habe ich letzte Woche einen Brief des Amtsgerichts mit sinngemäßem Inhalt erhalten:


"Sehr geehrte Frau ....,

in der obengenannten Mahnsache wurde von Ihnen am .... Widerspruch erhoben.

Die Voraussetzungen für die Abgabe eines Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des strittigen Verfahrens an das Amtsgericht .... abgegeben worden.
Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten.
Richten Sie bitte künftige Eingaben nur noch an das vorbezeichnete Prozessgericht."


Hierzu hätte ich einige Fragen, da ich diese nicht durch vorhandene Forenbeiträge beantworten konnte, bzw. die Antworten nicht gefunden habe.

1. Weshalb bekomme ich erst jetzt diese Nachricht vom Amtsgericht, obwohl ich bereits vor Monaten dem MB widersprochen habe?

2. Handelt es sich um ein standartisiertes Verfahren des Amtsgerichts, bei welchem der MB beantragt und bei dem dann auch widersprochen wurde oder geschieht etwas aktiv "im Hintergrund"? Wenn ich es richtig sehe, wurde doch nun von der Gegenseite Klage eingereicht, die nun an das vermeintlich zuständige Amtsgericht vom Amtsgericht, bei dem der MB beantragt wurde, weitergeleitet wird...?

3. Wie geht es nun möglicherweise weiter; wird nun automatisch eine Klage folgen und ist nun der Zeitpunkt für mich gekommen, meinen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!

Alph4
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#468 Beitrag von Alph4 » Donnerstag 15. Mai 2014, 15:07

meindackelwaldi hat geschrieben: Weil vmtl. die Gegenseite erst vor kurzem den notwendigen weiteren Anteil des Gerichtskostenvorschusses an die Gerichtskasse gezahlt hat.
Und dieser Gerichtskostenvorschuss wird wahrscheinlich nur dann gezahlt, wenn die Gegenseite vorhat, nun eine Klage einzureichen. Also wird mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst eine Klage folgen...
meindackelwaldi hat geschrieben: Es ist deine persönliche Entscheidung, ob mit oder ohne Anwalt. Hier kann dir keiner einen abschließenden Rat erteilen.

Was du allerdings auch alleine schon prüfen könntest ist, ob das Prozessgericht, an das abgegeben wurde, auch das für dich zuständige ist. Kannst du sowohl aus dem Mahnbescheid als auch dem letzten von dir zitierten Schreiben ersehen. Falls nein, wäre meine erste "Amtshandlung" gegenüber dem Prozessgericht, eine Feststellgung über dessen Zuständigkeit bzw. die Abgabe an das tatsächlich zuständige Amtsgericht zu beantragen.
Das zuständige Prozessgericht richtet sich nach meinem Wohnort, ist das richtig? Ich müsste also hier tätig werden, wenn die Angelegenheit beispielsweise an das Amtsgericht Hamburg weitergeleitet wurde, ich aber in Hessen lebe?


Ich habe jedenfalls Nichts heruntergeladen, zum Zeitpunkt der IP-Erhebung wohnten aber noch meine 2 Söhne bei mir. Einer war zu diesem Zeitpunkt schon volljährig, der jüngere war damals 15. Selbstverständlich war das WLan mit einem Passwort geschützt und beide Söhne aufgeklärt, was das Thema Internet, Downloads usw. angeht. Trotzdem ist alles sehr belastend und kostet leider unnötigerweise sehr viel Lebensglück. Aber was bedeutet das schon, wenn es um die Möglichkeit geht, Geld zu drucken.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#469 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 15. Mai 2014, 15:34

Das vom Antragsteller des MB angepeilte Prozessgericht müsste eigentlich aus dem MB hervorgehen. Steht in der Regel irgendwo unten auf dem MB ziemlich unauffällig.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#470 Beitrag von Alph4 » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:01

Ja, es ist wie gesagt das Amtsgericht Hamburg. An dieses Amtsgericht wurde es nun auch weitergeleitet. Da ich aber im Süden Deutschlands wohne werde ich einen Abgabe an das Amtsgericht meines Bundeslandes veranlassen müssen, wenn ich Euch richtig verstanden habe.

Die wichtigere Fragestellung, die in mir herumschwirrt, ist natürlich, ob nun bald eine Klage hier einflattert. In letzter Zeit gab es ja schon einige Urteile, bei der eine ähnlich gelagerte Sachlage (mehrere Teilnehmer haben freien Zugang zum Internet) zu Gunsten des Anschlussinhabers entschieden wurden. Das nimmt mir für den Moment ein wenig meine Sorgen.

Wenn diese Anwälte Schadensersatz für den ganzen Kummer bezahlen müssten, den sie bei so vielen Familien verursacht haben, wären sie schon längst insolvent. Ich verstehe manchmal diese Welt nicht.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#471 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:05

Vergleichsvorschlag 938,20 €
nach eingelegtem Widerspruch zum MB



Aktuell versendet die Kanzlei BaumgartenBrandt ein 4-seitiges Schreiben nach einem eingelegten Widerspruch zum Mahnbescheid.
Anfänglich muss ich darauf aufmerksam machen, das dieses Schreiben des Abmahners kein Bestandteil des gerichtlichen Mahnver-
fahrens darstellt, sondern einen außergerichtliche Schriftsatz, auf denen Sie antworten können, aber im Grundsatz nicht müssen.


Seite 1 + 2:
=> Vergleichsvorschlag 938,20 €

Bild......Bild



Seite 3:
=> Fragebogen/Vergleich

Bild



Seite 4:
=> Beispielrechnung

Bild



Fazit:
Man wird ja aus guten Grund den Mahnbescheid widersprochen haben, das ein derartiges außergerichtliches Vergleichsangebot aus
meiner Sicht nicht Frage kommt. Lassen Sie sich nicht auf solch einen Vergleiche ein. BB muss erst einmal tatsächlich klagen, und
diese auch bis Ende durchziehen. Wenn man bei einer tatsächlichen Klage einen Anwalt beauftragt, derjenige hat bislang die besten
Aussichten, das BB nicht gewinnt.

Natürlich muss diese Entscheidung jeder für sich allein treffen, aber so gut läuft es gerichtlich gesehen zurzeit nicht für BB. Abheften,
Archivieren und nicht Antworten.



VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#472 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:08

[quoteemAlph4]Die wichtigere Fragestellung, die in mir herumschwirrt, ist natürlich, ob nun bald eine Klage hier einflattert.[/quoteem]
Selbst wenn eine Klage einflattert, Hamburg ist gemäßigter, BB muss erst einmal gewinnen, in HH sitzen gute Anwälte mit Erfahrung.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#473 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:09

Vergleichsvorschlag 938,20 €
nach eingelegtem Widerspruch zum MB



Aktuell versendet die Kanzlei BaumgartenBrandt ein 4-seitiges Schreiben nach einem eingelegten Widerspruch zum Mahnbescheid.
Anfänglich muss ich darauf aufmerksam machen, das dieses Schreiben des Abmahners kein Bestandteil des gerichtlichen Mahnver-
fahrens darstellt, sondern einen außergerichtliche Schriftsatz, auf denen Sie antworten können, aber im Grundsatz nicht müssen.


Seite 1 + 2:
=> Vergleichsvorschlag 938,20 €

Bild......Bild



Seite 3:
=> Fragebogen/Vergleich

Bild



Seite 4:
=> Beispielrechnung

Bild



Fazit:
Man wird ja aus guten Grund den Mahnbescheid widersprochen haben, das ein derartiges außergerichtliches Vergleichsangebot aus
meiner Sicht nicht Frage kommt. Lassen Sie sich nicht auf solch einen Vergleiche ein. BB muss erst einmal tatsächlich klagen, und
diese auch bis Ende durchziehen. Wenn man bei einer tatsächlichen Klage einen Anwalt beauftragt, derjenige hat bislang die besten
Aussichten, das BB nicht gewinnt.

Natürlich muss diese Entscheidung jeder für sich allein treffen, aber so gut läuft es gerichtlich gesehen zurzeit nicht für BB. Abheften,
Archivieren und nicht Antworten.



VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#474 Beitrag von Alph4 » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:28

Seit Ende 2013 ist die Angelegenheit bei mir nun auch nicht mehr in den Händen von BB. Der MB Ende letzten Jahres wurde durch eine Person Edelmaier veranlasst. Ich weigere mich mittlerweile, solche Individuen mit "Herr" anzureden.
Steffen hat geschrieben:[quoteemAlph4]Die wichtigere Fragestellung, die in mir herumschwirrt, ist natürlich, ob nun bald eine Klage hier einflattert.[/quoteem]
Selbst wenn eine Klage einflattert, Hamburg ist gemäßigter, BB muss erst einmal gewinnen, in HH sitzen gute Anwälte mit Erfahrung.

VG Steffen
Wenn ich in Süddeutschland wohne und keine Abgabe an das in meinem Bundesland ansässige Amtsgericht veranlasse, kann der Prozess in HH stattfinden? Wenn das sinnvoller wäre, als beispielsweise in Hessen oder Baden-Württemberg vor Gericht zu ziehen, wäre dies eine Überlegung wert.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#475 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:43

Kann unter Umständen auch passieren, daß Hamburg seine Zuständigkeit verneint.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#476 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. Mai 2014, 17:53

[quoteemAlter Sack]Kann unter Umständen auch passieren, daß Hamburg seine Zuständigkeit verneint.[/quoteem]
Eher nicht, das AG HH ist hier wieder zurückgerudert und fühlt sich wieder für die Altfälle zuständig!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#477 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 15. Mai 2014, 18:31

Stimmt, in Hamburg gibt's diese Ansicht bzw. Wertung.

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#478 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 15. Mai 2014, 21:39

@ Steffen...

Deine Beispiele für Vergleichsvorschläge öffnen sich nicht bei mir !
Vergleichsvorschlag 938,20 €
nach eingelegtem Widerspruch zum MB
Dazu nochmals die Anmerkung... Vergleichsvorschlag wankt um 600€ .
Sollte man immer noch nicht bezahlen, behaupten böse Zungen ,versucht BB oder seine Adjudanten sich immer noch zu einigen , bevor Sie eigener Aussage ernst machen.

Laut den bösen Zungen kann man sich bei ca 200 € vergleichen.
Nur mal um die Grosse Angst allen zu nehmen.

Nur wenn man schon so einen Steinigen Weg gewandert ist ,der so mühsam mit vielen Gefühlen sich so zeigte, sollte man auch den Endspurt nicht verpassen.

Wenn ich mich auch nicht Täusche, hatten Shual und seine Rechtsanwälte 3 Verfahren zu Gunsten des Abgemahnten erstreitet vor Wochen!. Gegen BB!
Respeckt ! givefünf

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#479 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. Mai 2014, 22:21

[quoteemKohlenpitt]Deine Beispiele für Vergleichsvorschläge öffnen sich nicht bei mir![/quoteem]

Das Schreiben ist ja nicht von mir, sondern von BB, deshalb würde ich persönlich den vorgeschlagenen Betrag nicht bezahlen. Wer sich vergleichen möchte - jetzt egal welche Vergleichshöhe - das liegt doch bei jedem selbst.

Wenn ich jedenfalls in der Situation wäre, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Was soll ich denn noch schreiben?

VG Steffen

ozzem
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#480 Beitrag von ozzem » Montag 19. Mai 2014, 12:12

Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat.
Wir haben vor einigen Jahren eine Abmahnung bekommen auf die wir/unser Anwalt mit einer modUE geantwortet haben.
Wir haben uns dazu entschlossen nicht zu zahlen und abzuwarten. Vor einiger Zeit ist dann Post von einem
Amtsgericht bei uns eingetroffen mit einem Termin zu einer "mündlichen Verhandlung". Darauf haben wir, da wir
keine besondere Lust auf eine Verhandlung haben, einen Vergleich angestrebt bzw. geschlossen und die Vergleichssumme
bezahlt. So wie ich das verstanden habe, muss die Gegenseite den Fall jetzt "protokollieren" lassen und wir sollten
ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in welchem der Vergleich bestätigt wird, richtig?

Ich habe in den letzten Wochen zwei mal bei der Gegenseite angerufen und nach dem Status gefragt, zwei mal hat man
mir gesagt, man würde die Protokollierung in kürze einleiten. Ich denke nicht, dass sie das bis jetzt getan haben.
Jetzt steht in dem Schreiben vom Amtsgericht, dass man fünf Wochen Zeit hat schriftlich auf die Klage zu erwidern,
d.h. wenn man sich verteidigen möchte. Da wir einen Vergleich geschlossen haben, nehme ich an das trifft mür uns
nicht zu. Aber sollten wir trotzdem etwas an das Amtsgericht schicken, evtl. das Vergleichsangebot mit Bankauszügen
die die bezahlte Vergleichssumme dokumentieren?

Wie lange dauert es denn so eine Protokollierung einzuleiten...?

Vielen Dank.

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