Bürgerrechtler hat geschrieben:Und was hat es gemeldet?Grummel hat geschrieben:So, was habe ich die letzten zwei Wochen gemacht:
- Anzeige bei der Polizei -> das LKA hat sich heute bei mir gemeldet
...
Na die wollen morgen weitere Infos haben. Werde morgen mal da anrufen und fragen, was die noch so alles haben wollen.
Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Re: Urmensch
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
AbgemahnterNr35871 hat geschrieben:Strafanzeige gegen T.U.:
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-cont ... rmann5.pdf
Wirklich nett, da kann ich mich ja mit einem süffisanten Lächeln in die Bettdecke kuscheln und angenehmen Träumen nachgehen. Mal schaun, was das morgige Gespräch mit dem LKA ergibt :-)
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Interessanter Brief!
Die Formulierungen, die hier moniert werden finden sich genauso auch in Abmahnungen für Filesharing.
Die Formulierungen, die hier moniert werden finden sich genauso auch in Abmahnungen für Filesharing.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
jetzt weiß ich endlich, was redtube.com ist. Die Firma hat wohl die Internetaktivitäten von Playboy übernommen. Da kann man ja wirklich nicht sagen, dass es um eine offensichtlich illegale Platform handelt.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Mea culpa. Danke für den Hinweis. Aber immerhin steht der Server in Delaware. Da war doch angeblich auch IT guards registriert, oder?Rood hat geschrieben:Falsche Domain. Die Weiterleitung ging über retdube.net, nicht retdube.comwhitespace hat geschrieben:Hatte sich eigentlich schon mal jemand angeschaut wo die ominöse retdube.com läuft? Die Domain is ja anonymisiert, aber das ganze muss ja auch auf einem Server laufen...Code: Alles auswählen
$ nslookup retdube.com Name: retdube.com Address: 141.8.224.183
Retdube.net liegt einfach nur als virtuelle Domain mit hundert anderen auf einem Server eines Massenhosters.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Pressemitteilung:
Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen
Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube
bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
eingereicht
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
MMR
Müller Müller Rößner
Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsbüro Mainz
Christofstr. 5
55116 Mainz
Telefon 06131. 211 350
Telefax 06131. 211 3529
E-Mail: info@sos-abmahnung.de
Web: http://abmahnung-medienrecht.de/" onclick="window.open(this.href); return false;
Rechtsanwaltsbüro Berlin
Mauerstr. 66
10117 Berlin
Telefon 030.206 436 810
Telefax 030.206 436 811
E-Mail: info@sos-abmahnung.de
Web: http://abmahnung-medienrecht.de/" onclick="window.open(this.href); return false;
..........................
Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den
Geschäftsführer der Kanzlei "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts
einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren
Betruges, eingereicht. Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter
einem Jahr bestraft.
Wie aus der Medienberichterstattung der letzten Tage bekannt ist, hat die Kanzlei "U
+ C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" Anfang Dezember im
Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen
an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen versendet. Die Urheberrechtsverletzung soll dadurch
begangen worden sein, dass die Nutzer einen über Redtube angebotenen Stream abgerufen
haben sollen. Die Kanzlei behauptet insoweit, die beim Abrufen des Streams
erforderliche Zwischenspeicherung stelle eine urheberrechtliche
Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar, die ohne Zustimmung der Rechteinhaberin
erfolgt und deshalb rechtswidrig sei.
"Damit wird von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich
unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige
Vervielfältigungshandlung behauptet. Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt
vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines
Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist.
Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier
das Gegenteil. Er droht diesen u. a. damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter
strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wenn juristische Laien durch
Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege
ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte
Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen
Rechtsprechung strafbar", erläutert Rechtsanwalt Carl Christian Müller (vgl. hierzu:
BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13).
Nähere Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen des aus unserer Sicht strafbaren
Verhaltens von Thomas Urmann entnehmen Sie bitte der dieser Pressemitteilung
beigefügten Strafanzeige.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die nach wie vor nicht
beantwortete Frage, wie die von der Kanzlei U+C vertretene Firma The Archive AG an
die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist, nicht Gegenstand der von uns gestellten
Strafanzeige ist, sondern allein der Umstand, Abmahnungen wegen Streamings
auszusprechen, deren Berechtigung ersichtlich nicht gegeben ist. Dies halten wir für
in höchstem Maße verwerflich und strafrechtlich relevant.
Wie gravierend sich die mit den Abmahnungen ausgesprochenen Drohungen auswirken,
erlebt unsere Kanzlei derzeit in der Beratungspraxis. Hier ist den letzten Tagen eine
Vielzahl von Anrufern zu verzeichnen, die nicht einmal eine Abmahnung erhalten haben,
dies aber für die nächste Zeit befürchten, oder allgemeine Hinweise zum Verhalten im
Internet erbitten. Bei sämtlichen Anrufern besteht eine große Verunsicherung
hinsichtlich der Nutzung des Internets überhaupt.
"Es ist nicht Stil unserer Kanzlei, als "Rächer der Enterbten" Strafanzeige gegen
missliebige Kollegen zu stellen. Nachdem Thomas Urmann in den vergangenen Tagen
jedoch mehrfach angekündigt hat, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen,
haben wir uns nach reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen. Es ist mit
den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die
Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch
eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden.
Es ist beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts seitens eines Anwalts
erneut dazu missbraucht wird, um unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu
ziehen. Durch die neue Abmahnwelle nehmen einmal mehr neben den Betroffenen auch die
Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft und die Reputation der Anwaltschaft
Schaden. Das ist für uns unerträglich und nicht weiter hinnehmbar", so Carl Christian
Müller abschließend.
................
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carl Christian Müller unter 030/206 436
810 zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen bitten wir an info@mueller-roessner.net zu senden.
Die Strafanzeige in Ihrem Wortlaut können Sie hier abrufen.
Die vorstehende Pressemitteilung als PDF-Datei können Sie hier abrufen.
______________________________________
Autor: Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Quelle:
abmahnung-medienrecht.de
www.mueller-roessner.net
Link:
http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12 ... ngereicht/
http://www.mueller-roessner.net/aktuell ... walts.html
______________________________________
Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen
Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube
bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
eingereicht
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
MMR
Müller Müller Rößner
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Rechtsanwaltsbüro Mainz
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Telefax 06131. 211 3529
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Web: http://abmahnung-medienrecht.de/" onclick="window.open(this.href); return false;
..........................
Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den
Geschäftsführer der Kanzlei "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts
einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren
Betruges, eingereicht. Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter
einem Jahr bestraft.
Wie aus der Medienberichterstattung der letzten Tage bekannt ist, hat die Kanzlei "U
+ C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" Anfang Dezember im
Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen
an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen versendet. Die Urheberrechtsverletzung soll dadurch
begangen worden sein, dass die Nutzer einen über Redtube angebotenen Stream abgerufen
haben sollen. Die Kanzlei behauptet insoweit, die beim Abrufen des Streams
erforderliche Zwischenspeicherung stelle eine urheberrechtliche
Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar, die ohne Zustimmung der Rechteinhaberin
erfolgt und deshalb rechtswidrig sei.
"Damit wird von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich
unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige
Vervielfältigungshandlung behauptet. Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt
vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines
Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist.
Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier
das Gegenteil. Er droht diesen u. a. damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter
strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wenn juristische Laien durch
Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege
ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte
Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen
Rechtsprechung strafbar", erläutert Rechtsanwalt Carl Christian Müller (vgl. hierzu:
BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13).
Nähere Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen des aus unserer Sicht strafbaren
Verhaltens von Thomas Urmann entnehmen Sie bitte der dieser Pressemitteilung
beigefügten Strafanzeige.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die nach wie vor nicht
beantwortete Frage, wie die von der Kanzlei U+C vertretene Firma The Archive AG an
die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist, nicht Gegenstand der von uns gestellten
Strafanzeige ist, sondern allein der Umstand, Abmahnungen wegen Streamings
auszusprechen, deren Berechtigung ersichtlich nicht gegeben ist. Dies halten wir für
in höchstem Maße verwerflich und strafrechtlich relevant.
Wie gravierend sich die mit den Abmahnungen ausgesprochenen Drohungen auswirken,
erlebt unsere Kanzlei derzeit in der Beratungspraxis. Hier ist den letzten Tagen eine
Vielzahl von Anrufern zu verzeichnen, die nicht einmal eine Abmahnung erhalten haben,
dies aber für die nächste Zeit befürchten, oder allgemeine Hinweise zum Verhalten im
Internet erbitten. Bei sämtlichen Anrufern besteht eine große Verunsicherung
hinsichtlich der Nutzung des Internets überhaupt.
"Es ist nicht Stil unserer Kanzlei, als "Rächer der Enterbten" Strafanzeige gegen
missliebige Kollegen zu stellen. Nachdem Thomas Urmann in den vergangenen Tagen
jedoch mehrfach angekündigt hat, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen,
haben wir uns nach reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen. Es ist mit
den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die
Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch
eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden.
Es ist beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts seitens eines Anwalts
erneut dazu missbraucht wird, um unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu
ziehen. Durch die neue Abmahnwelle nehmen einmal mehr neben den Betroffenen auch die
Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft und die Reputation der Anwaltschaft
Schaden. Das ist für uns unerträglich und nicht weiter hinnehmbar", so Carl Christian
Müller abschließend.
................
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carl Christian Müller unter 030/206 436
810 zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen bitten wir an info@mueller-roessner.net zu senden.
Die Strafanzeige in Ihrem Wortlaut können Sie hier abrufen.
Die vorstehende Pressemitteilung als PDF-Datei können Sie hier abrufen.
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Autor: Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Quelle:
abmahnung-medienrecht.de
www.mueller-roessner.net
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http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12 ... ngereicht/
http://www.mueller-roessner.net/aktuell ... walts.html
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Der Anwalt hat mir mit der Anzeige aus der Seele gesprochen. Ansonsten ist diese Abmahnwelle eine reine Abzockwelle. Nachdem die Domains the-archive.ch und itguards.net bei dem kostenlosen Hoster wix.com gehostet sind, für den Webauftritt kostenlose Templates, die ebenfalls von dem Provider verwendet wurden und nur mit Tet gefüllt wurden, liegt die Vermutung sehr nahe, dass die beiden Firmen reine Scheinfirmen sind, die rein aus dem Grund gegründet wurden, diese Abzockwelle durchzuführen. Keine seriöse Firma nimmt kostenlosen Vorlagen bei einem kostenlosen Provider um seinen Webauftritt zu erstellen. Zumal wenn es solche Weltfirmen sind wie die beiden. Würde mich wirklich mal interessieren, ob man, wenn man zu den angeblichen Firmensitzen kommt jemanden antrifft. Bei itguards würde ich fast wetten, dass man bestenfalls einen Briefkasten mit Namenssschild findet.
Bin mal gespannt wie lange bei der "seriösen" Anwaltskanzlei U&C noch jemand anzutreffen ist.
Leider haben wohl viele aus Schreck und Scham sofort bezahlt, womit das Kalkül der mutmaßlichen Betrüger zumindest teilweise aufgegangen ist. Leider wird deren Geld wohl weg sein.
Bin mal gespannt wie lange bei der "seriösen" Anwaltskanzlei U&C noch jemand anzutreffen ist.
Leider haben wohl viele aus Schreck und Scham sofort bezahlt, womit das Kalkül der mutmaßlichen Betrüger zumindest teilweise aufgegangen ist. Leider wird deren Geld wohl weg sein.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
habe gestern im Lokal Radio gehört das jetzt die Staatsanwaltscht Köln wegen er Abmahnwelle ermittelt.
ABER !!! Die Lachnummer, es wird ermittelt gegen UNBEKANNT.
Gegen die Kanzlei U+C wird nicht ermittelt so das Radio, als ich das gehört habe wollte ich am liebsten gegen das Radio treten. Bei der Nachricht wusste ich sofort das ist doch wieder nur so ne Placebo Ermittlung die im Sand verläuft um das Volk zu beruhigen. Logisch das die nicht gegen U+C ermitteln, denn sonst würde sich da vermutlich ein Sumpf und Filz auftun den eigentlich niemand sehen will. Das würde ja noch mehr Fragen aufwerfen. Und warum sollte man seinen eigenen Kollegen ans Bein pinklen. Es geht nur um die eidesstatliche Versicherung gegenüber dem LG Köln.
Ich bin mal gespannt, wann streaming von den Gerichten als illegal bezeichnet wird. Zumindest wird man seitens der Richter wieder ein Begriff finden um den Anwälten eine weitere Geldquelle zu geben. Wahrscheinlich gilt auch die Störerhaftung für das öffnen des Browsers. Der User muss in Zukunft wohl prüfen ob er die Seite überhaupt noch öffnen darf. und verschuldensunabhängig kann ich ja auch verureilt werden.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 40138.html
ABER !!! Die Lachnummer, es wird ermittelt gegen UNBEKANNT.
Gegen die Kanzlei U+C wird nicht ermittelt so das Radio, als ich das gehört habe wollte ich am liebsten gegen das Radio treten. Bei der Nachricht wusste ich sofort das ist doch wieder nur so ne Placebo Ermittlung die im Sand verläuft um das Volk zu beruhigen. Logisch das die nicht gegen U+C ermitteln, denn sonst würde sich da vermutlich ein Sumpf und Filz auftun den eigentlich niemand sehen will. Das würde ja noch mehr Fragen aufwerfen. Und warum sollte man seinen eigenen Kollegen ans Bein pinklen. Es geht nur um die eidesstatliche Versicherung gegenüber dem LG Köln.
Ich bin mal gespannt, wann streaming von den Gerichten als illegal bezeichnet wird. Zumindest wird man seitens der Richter wieder ein Begriff finden um den Anwälten eine weitere Geldquelle zu geben. Wahrscheinlich gilt auch die Störerhaftung für das öffnen des Browsers. Der User muss in Zukunft wohl prüfen ob er die Seite überhaupt noch öffnen darf. und verschuldensunabhängig kann ich ja auch verureilt werden.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 40138.html
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Warum sollten die Köllner auch gegen U+C ermitteln?
Der Initiator der Aktion war ja D. Sebastian!
Der Initiator der Aktion war ja D. Sebastian!
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Ermittlung-der-IP-Adressen-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-2070275.html
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Hoffnung hat geschrieben:habe gestern im Lokal Radio gehört das jetzt die Staatsanwaltscht Köln wegen er Abmahnwelle ermittelt.
ABER !!! Die Lachnummer, es wird ermittelt gegen UNBEKANNT.
Gegen die Kanzlei U+C wird nicht ermittelt so das Radio, als ich das gehört habe wollte ich am liebsten gegen das Radio treten. Bei der Nachricht wusste ich sofort das ist doch wieder nur so ne Placebo Ermittlung die im Sand verläuft um das Volk zu beruhigen. Logisch das die nicht gegen U+C ermitteln, denn sonst würde sich da vermutlich ein Sumpf und Filz auftun den eigentlich niemand sehen will. Das würde ja noch mehr Fragen aufwerfen. Und warum sollte man seinen eigenen Kollegen ans Bein pinklen. Es geht nur um die eidesstatliche Versicherung gegenüber dem LG Köln.
Ich bin mal gespannt, wann streaming von den Gerichten als illegal bezeichnet wird. Zumindest wird man seitens der Richter wieder ein Begriff finden um den Anwälten eine weitere Geldquelle zu geben. Wahrscheinlich gilt auch die Störerhaftung für das öffnen des Browsers. Der User muss in Zukunft wohl prüfen ob er die Seite überhaupt noch öffnen darf. und verschuldensunabhängig kann ich ja auch verureilt werden.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 40138.html
Hallöle,
so viel wie ich weis, ist es klüger gegen unbekannt zu ermitteln, weil dann die Staatsanwaltschaft sich jeden, der damit zu tun hat anschauen kann. Sollte U+C z.B. nichts mit der Beschaffaung der IP-Adressen zu tun haben, weil das ja ein kleiner Anwalt aus der Hauptstadt war, würden die Ermittlung in dieser Richtung dann ins Stocken geraten. So ist also der Wirkungsgrad der Ermittlungsbehörden größer.
Gruß Grummel
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Einen wunder schönen guten Morgen liebe Leute,
habe gerade ein nettes Gespäch mit dem LKA geführt. In der Hauptstadt werden gerade die Informationen gesammelt und es liegen bereits über 50 Anzeigen gegen U+C vor. Mit einigen von Euch und auch genannten Quellen, die hier aufgeführt waren, habe ich bereits Kontakt aufgenommen und die Erlaubnis erhalten diese zu nutzen und auch dem LKA zugänglich zu machen.
So wünsche ich Euch allen einen letzten Arbeitstag, einen erholsamen 4. Advent und bis demnächst auf diesem Portal.
Vielen Dank auch an die Macher dieses Portals, die das uns hier alles ermöglichen.
Gruß Grummel
habe gerade ein nettes Gespäch mit dem LKA geführt. In der Hauptstadt werden gerade die Informationen gesammelt und es liegen bereits über 50 Anzeigen gegen U+C vor. Mit einigen von Euch und auch genannten Quellen, die hier aufgeführt waren, habe ich bereits Kontakt aufgenommen und die Erlaubnis erhalten diese zu nutzen und auch dem LKA zugänglich zu machen.
So wünsche ich Euch allen einen letzten Arbeitstag, einen erholsamen 4. Advent und bis demnächst auf diesem Portal.
Vielen Dank auch an die Macher dieses Portals, die das uns hier alles ermöglichen.
Gruß Grummel
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Moin moin,muensteraner hat geschrieben:Der Anwalt hat mir mit der Anzeige aus der Seele gesprochen. Ansonsten ist diese Abmahnwelle eine reine Abzockwelle. Nachdem die Domains the-archive.ch und itguards.net bei dem kostenlosen Hoster wix.com gehostet sind, für den Webauftritt kostenlose Templates, die ebenfalls von dem Provider verwendet wurden und nur mit Tet gefüllt wurden, liegt die Vermutung sehr nahe, dass die beiden Firmen reine Scheinfirmen sind, die rein aus dem Grund gegründet wurden, diese Abzockwelle durchzuführen. Keine seriöse Firma nimmt kostenlosen Vorlagen bei einem kostenlosen Provider um seinen Webauftritt zu erstellen. Zumal wenn es solche Weltfirmen sind wie die beiden. Würde mich wirklich mal interessieren, ob man, wenn man zu den angeblichen Firmensitzen kommt jemanden antrifft. Bei itguards würde ich fast wetten, dass man bestenfalls einen Briefkasten mit Namenssschild findet.
Bin mal gespannt wie lange bei der "seriösen" Anwaltskanzlei U&C noch jemand anzutreffen ist.
Leider haben wohl viele aus Schreck und Scham sofort bezahlt, womit das Kalkül der mutmaßlichen Betrüger zumindest teilweise aufgegangen ist. Leider wird deren Geld wohl weg sein.
bei itGuards sind unter der Adresse in San Jose 20.000 Büros gemeldet. Muß ein recht großes Bürohaus sein :-))
Netter Artikel übrigens bei T-Online, ....
http://www.t-online.de/computer/interne ... insam.html" onclick="window.open(this.href); return false;
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
aha, also das gleiche die Delaware. Da gibt es Häuser in denen sind 200000 Firmen gemeldet :-)
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wollen wir bitte etwas genauer sein. Es könnte sein, dass die Information irgendwann wichtig ist ... Die Firma "ITGuards Inc" ist in Delaware registriert, haben Andere herausgefunden. Bei den Domains sieht es so aus:whitespace hat geschrieben:Mea culpa. Danke für den Hinweis. Aber immerhin steht der Server in Delaware. Da war doch angeblich auch IT guards registriert, oder?Rood hat geschrieben: Retdube.net liegt einfach nur als virtuelle Domain mit hundert anderen auf einem Server eines Massenhosters.
retdube.net und movfile.net
Die Domains sind in Panama registriert. Sie sind bei Black Lotus Communications gehostet. (Der Hoster ist in Delaware registriert - unwichtig!). Die Server stehen in der Nähe von Los Angeles.
the-archive.ch und itguards.net
Die Domains sind in Philadelphia registriert. Sie sind bei wix.com bzw. Affinity Internet gehostet. (Der Hoster ist in Tel Aviv registriert - unwichtig!) Die Server stehen in der Nähe von Austin.
Hinter dem Spoiler befinden sich die Aufrufe, falls jemand das nachprüfen möchte:
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
die Domains sind mit whoisguard anonymisiert. Also höchstwahrscheinlich nicht in Panama registriert. Das dachte ich auch zuerst . Darauf sind wohl auch viele in der Presse hereingefallen. Es ist aber wohl so, dass bei allen durch whoisguard anonymisierten Domains Panama als Land steht.Wollen wir bitte etwas genauer sein. Es könnte sein, dass die Information irgendwann wichtig ist ...
retdube.net und movfile.net:
Die Domains sind in Panama registriert. Sie sind bei Black Lotus Communications gehostet. (Der Hoster ist in Delaware registriert - unwichtig!). Die Server stehen in der Nähe von Los Angeles.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Pornostreaming-Abmahnungen erreichen Bundestag
Autor: Markus Kompa
(...) Die Linke mahnt die Bundesregierung ab
Rechtsanwalt Herr Dr. Gregor Gysi hat die Bundesregierung zwar nicht kostenpflichtig abgemahnt, jedoch für die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage gestellt: (...)
________________________________________________
Quelle: Telepolis
Link: http://www.heise.de/tp/blogs/6/155550
Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG,
Redaktion Telepolis, Hans-Pinsel-Str. 10a, 85540 Haar
Telefon: 089 / 42 71 86-0, Telefax: 089 / 42 71 86-10
__________________________________________________________________
Autor: Markus Kompa
(...) Die Linke mahnt die Bundesregierung ab
Rechtsanwalt Herr Dr. Gregor Gysi hat die Bundesregierung zwar nicht kostenpflichtig abgemahnt, jedoch für die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage gestellt: (...)
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Quelle: Telepolis
Link: http://www.heise.de/tp/blogs/6/155550
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Redaktion Telepolis, Hans-Pinsel-Str. 10a, 85540 Haar
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
@muensteraner: Das wird doch sowieso ein Service des Hosters sein, meinst du nicht. Also ist nur der Hoster interessant und die Tatsache, dass die Infos versteckt sind.