Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
ganz ehrlich, normalerweise ist mit briefpost ausreichend. es kommt schon an. aber alle wollen sicherheit, dann eben per einschreiben, einwurf einschreiben oder einschreiben mit rückschein - je nach gusto. 2. versandform - e-mail/fax.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,bin auch neu angemeldet.Heute kam der erste Brief von Debcon nach meinem Widerspruch.Von einer Anerkennung meines Wideerrufs steht aber nichts dabei nur dass die von mir gemachten Einwendungen nicht zum Wegfall der Forderungen führen..Habe auch das Muster aus dem Forum genommen.Danke
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo ich bins nochmal,kleiner Nachtrag das Schreiben bezieht sich auf §34 und dass keine Erfassung/Speicherung von Scoring-Werten erfolgt.
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- Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 21:34
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls das Inkassoschreiben von Debcon im Auftrag von Negele&Co bekommen...
Hab so geantwortet wie hier im Forum beschrieben und auch die Antwort entsprechend bekommen mit den angeblich von mir erfassten Daten...
Was mich mal interessiert und hier nicht wirklich im Forum klar wird:
Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein... Musste irgendjemand wegen Debcon tatsächlich vor Gericht? Oder geben die einem irgendwann mal Ruhe?
Es kommt ja immer mehr und mehr...
ich habe ebenfalls das Inkassoschreiben von Debcon im Auftrag von Negele&Co bekommen...
Hab so geantwortet wie hier im Forum beschrieben und auch die Antwort entsprechend bekommen mit den angeblich von mir erfassten Daten...
Was mich mal interessiert und hier nicht wirklich im Forum klar wird:
Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein... Musste irgendjemand wegen Debcon tatsächlich vor Gericht? Oder geben die einem irgendwann mal Ruhe?
Es kommt ja immer mehr und mehr...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Neustes Schreiben von Debcon 11.06.2013:
Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):
Musterschreiben:
Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
eBook: Wegweiser Inkasso!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Was bisher geschah (Abtretung BaekLaw)!:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Vertrauliche Bitte um ein Vergleichsangebot “X“
nach widersprochenem Mahnbescheid
(Abtretung Baek-Law RAe):
Musterschreiben:
Man sollte, wenn man nicht vorhat zu zahlen:
- - kurz ablachen und denken: lächerlich!
- Schreiben archivieren
- Keine Panik; keine Reaktion; auch kleine Spaßangebote von 0 Euro!
eBook: Wegweiser Inkasso!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Was bisher geschah (Abtretung BaekLaw)!:
- Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW!
- Gedanken zum MB unterm Weihnachtsbaum (Abtretung Baek Law)
- Neues Debcon-Schreiben vom 27.12.2012 (Abtretung Baek Law)
- News: Debcon beantragt 2 Mahnbescheide für
ein und denselben Abmahnfall (Abtretung Baek Law)!?
- Debcon nach eingelegtem Widerspruch gegenüber dem MB:
Huch, wir können gar nicht verstehen, das Sie widersprochen haben?
(Abtretung Baek Law)
- Neues Debcon Schreiben 21.02.2013:
Gibt es eine Zukunft für die Vergangenheit?
(Abtretung Baek-Law)
- Neues Debcon Schreiben 14.03.2013:
Forderungsschreiben an die ermittelten “Unbekannt verzogenen“
(Abtretung Baek-Law)
- Neuste Debcon Schreiben April 2013:
"Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln" und
"VIER gewinnt ..." (Abtretung Baek-Law)
- Neuste Schreiben Debcon - 13.05.2013
1. Hoffen ist schlechter Ersatz für falsches Handeln.
2. Auskunft § 34 BDSG
(Abtretung Baek-Law)
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Leute,
Ich wurde damals auch von der Firma Baek & Law abgemahnt. Ich bin darauf hin zum Anwalt (mit Schwerpunkt Internet/Urheberrecht) gegangen und er hat eine mod. UE an Baek & Law geschrieben.
Nun kamen auch bei mir Debcon Bettelbriefe herein die ich meinem Anwalt gab.
Er sagte: Da steht weder ein Aktenzeichen noch der genaue Grund drin warum und für welches Lied ich abgemahnt werde. Die haben nur eine Adresse beim Kauf der Abmahndinger (sry keine Ahnung wie es richtig heißt) bekommen. Dies wäre absolut nicht Aussage kräftig. Desweiteren haben wir die mod. UE über Baek & Law an den RI geschickt. So dass der RI Kenntnis hat. Debcon könne auch nicht einfach eine Abmahnung von Beak & Law kaufen sondern sie muss vom RI beauftragt worden sein.
Jetzt der Klops: Nach 4 Bettelbriefen (Die hier auch alle im Forum zu finden sind), ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen.
Ich gehe davon aus, dass Debcon die 6 Monate zusätzliche gegen die Verjährung haben will, denn diese tritt wie bei vielen hier für mich auch am 31.12 in Kraft.
Könnt ihr mir sagen wie ich mich nun am besten verhalten soll?
Ich habe in einer Stunde erstmal einen Termin bei meinem Anwalt.
Vielen Dank für diese wunderbare initiative hier
Lg Freiheit
Ich wurde damals auch von der Firma Baek & Law abgemahnt. Ich bin darauf hin zum Anwalt (mit Schwerpunkt Internet/Urheberrecht) gegangen und er hat eine mod. UE an Baek & Law geschrieben.
Nun kamen auch bei mir Debcon Bettelbriefe herein die ich meinem Anwalt gab.
Er sagte: Da steht weder ein Aktenzeichen noch der genaue Grund drin warum und für welches Lied ich abgemahnt werde. Die haben nur eine Adresse beim Kauf der Abmahndinger (sry keine Ahnung wie es richtig heißt) bekommen. Dies wäre absolut nicht Aussage kräftig. Desweiteren haben wir die mod. UE über Baek & Law an den RI geschickt. So dass der RI Kenntnis hat. Debcon könne auch nicht einfach eine Abmahnung von Beak & Law kaufen sondern sie muss vom RI beauftragt worden sein.
Jetzt der Klops: Nach 4 Bettelbriefen (Die hier auch alle im Forum zu finden sind), ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen.
Ich gehe davon aus, dass Debcon die 6 Monate zusätzliche gegen die Verjährung haben will, denn diese tritt wie bei vielen hier für mich auch am 31.12 in Kraft.
Könnt ihr mir sagen wie ich mich nun am besten verhalten soll?
Ich habe in einer Stunde erstmal einen Termin bei meinem Anwalt.
Vielen Dank für diese wunderbare initiative hier
Lg Freiheit
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du gehst doch zu einem Anwalt,
dann ist die Frage nach Deiner weiteren Vorgehensweise hier Obsolet!
dann ist die Frage nach Deiner weiteren Vorgehensweise hier Obsolet!
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen: Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein... Musste irgendjemand wegen Debcon tatsächlich vor Gericht und die Forderungen begleichen? Oder geben die einem irgendwann mal Ruhe? Es werden hier zwar alle bekannten Schreiben veröffentlicht, aber von einem endgültigen Ergebnis hab ich noch nichts gefunden...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn bei jemanden der Fall verjährt ist, dieser kommt - außer einige Ausnahmen - nicht mehr in ein Forum, sondern ist froh, das Kelch vorüber zog.
Klagen? Sicherlich wird es auch auch Debcon-Klagen geben. Wichtig ist nur, mit Erhalt einer Klageschrift = Anwalt.
VG Steffen
Klagen? Sicherlich wird es auch auch Debcon-Klagen geben. Wichtig ist nur, mit Erhalt einer Klageschrift = Anwalt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bei mir das Gleiche. Ich habe ebenfalls eine Antwort von DebCon erhalten, die nur mit dem Titel "Auskunft nach §34 BDSG" versehen ist.ewi09 hat geschrieben:Hallo,bin auch neu angemeldet.Heute kam der erste Brief von Debcon nach meinem Widerspruch.Von einer Anerkennung meines Wideerrufs steht aber nichts dabei nur dass die von mir gemachten Einwendungen nicht zum Wegfall der Forderungen führen..Habe auch das Muster aus dem Forum genommen.Danke
Dabei gehen sie in keinster Weise auf den eingereichten Wiederspruch ein, mit keinem Sterbenswörtchen.
Es wurde also nur Punkt 1 des Muster Widerspruch-Schreibens bearbeitet.
Es fehlt weiterhin:
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.
(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).
Ebeno wurde ein Hinweis auf eine Änderung der Anschrift ignoriert.
Wie ist Eure Empfehlung in einem solchen Fall weiter zu verfahren?
Gruß Yahya
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Soweit ich mich richtig erinnere sind die betroffenen Debcon Fälle alle noch keine 3 Jahre alt. Da kann also noch bei keinem etwas verjährt sein.spider14102 hat geschrieben:Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen: Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein... Musste irgendjemand wegen Debcon tatsächlich vor Gericht und die Forderungen begleichen? Oder geben die einem irgendwann mal Ruhe? Es werden hier zwar alle bekannten Schreiben veröffentlicht, aber von einem endgültigen Ergebnis hab ich noch nichts gefunden...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@Yahya
Also mein Anwalt sagte mir auch gerade, dass das Inkassobüro erstmal nachweisen muss, dass der Rechteinhaber des Liedes das Inkassounternehmen auch wirklich beauftragt hat. Ich glaube das hat noch niemand hier irgendwann mal gepostet.
Also mein Anwalt sagte mir auch gerade, dass das Inkassobüro erstmal nachweisen muss, dass der Rechteinhaber des Liedes das Inkassounternehmen auch wirklich beauftragt hat. Ich glaube das hat noch niemand hier irgendwann mal gepostet.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemYahya]Wie ist Eure Empfehlung in einem solchen Fall weiter zu verfahren?[/quoteem]
Man muss erst einmal eines sehen. Jeder kann vom Gegenüber einfordern, was ihm beliebt.
Das Inkasso möchte, das man den Schmarrn bezahlt - tust Du nicht. Du möchtest dies und
das - tut das Inkasso wiederum nicht. So ist es nun einmal in einem Rechtsstreit.
Das Problem, das man aber diese Weigerung des Inkassos, einmal im Klageverfahren verwenden
kann (die Vollmacht/Abtretung sollte schon beigefügt werden bei einem seriösen Inkasso) und sich
separat beim Verbraucherschutz bzw. BDIU Inkassoverband diesbezüglich beschweren. Wer ohne
Anwalt reagiert und Schreiben verwendet, muss einfach damit rechnen, dass nicht alle Wünsche
in Erfüllung gehen. Ein Anwalt dagegen hat da schon andere Mittel.
Wichtig ist doch, dass Du
mit einer Beschwerde beim Verbraucherschutz und BDIU Inkassoverband, wenn man nicht ausführlich
antwortet. Und nein, hierfür gibt es kein Musterschreiben.
VG Steffen
Man muss erst einmal eines sehen. Jeder kann vom Gegenüber einfordern, was ihm beliebt.
Das Inkasso möchte, das man den Schmarrn bezahlt - tust Du nicht. Du möchtest dies und
das - tut das Inkasso wiederum nicht. So ist es nun einmal in einem Rechtsstreit.
Das Problem, das man aber diese Weigerung des Inkassos, einmal im Klageverfahren verwenden
kann (die Vollmacht/Abtretung sollte schon beigefügt werden bei einem seriösen Inkasso) und sich
separat beim Verbraucherschutz bzw. BDIU Inkassoverband diesbezüglich beschweren. Wer ohne
Anwalt reagiert und Schreiben verwendet, muss einfach damit rechnen, dass nicht alle Wünsche
in Erfüllung gehen. Ein Anwalt dagegen hat da schon andere Mittel.
Wichtig ist doch, dass Du
- 1. Widersprochen hast
2. Die Adressänderung mitgeteilt hast
3. keinerlei Legitimation des Forderungsmanagements erfolgte
4. Alles schön archivierst
mit einer Beschwerde beim Verbraucherschutz und BDIU Inkassoverband, wenn man nicht ausführlich
antwortet. Und nein, hierfür gibt es kein Musterschreiben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo, danke schonmal für eure Antworten, aber:
"Wenn bei jemanden der Fall verjährt ist, dieser kommt - außer einige Ausnahmen - nicht mehr in ein Forum, sondern ist froh, das Kelch vorüber zog."
=> Da gebe ich dir Recht... Aber nichtmal EIN EINZIGER hat das "Ergebnis" irgendwo gepostet... Ein EINZIGER muss doch das ganze Prozedere mal bis zum ENDE durchgegangen sein???
"Soweit ich mich richtig erinnere sind die betroffenen Debcon Fälle alle noch keine 3 Jahre alt. Da kann also noch bei keinem etwas verjährt sein."
=> Das ist richtig, allerdings läuft die Verjährungszeit ja nicht erst seit DEBCON sondern schon bereits Jahre zuvor durch NEGELE&CO...
Niemandem ist bekannt, ob so ein Fall mal bis zum Ende durchgezogen wurde und wie das Ergebnis war??
Gerade gelesen: Debcon nimmt Klage zurück!
"Wenn bei jemanden der Fall verjährt ist, dieser kommt - außer einige Ausnahmen - nicht mehr in ein Forum, sondern ist froh, das Kelch vorüber zog."
=> Da gebe ich dir Recht... Aber nichtmal EIN EINZIGER hat das "Ergebnis" irgendwo gepostet... Ein EINZIGER muss doch das ganze Prozedere mal bis zum ENDE durchgegangen sein???
"Soweit ich mich richtig erinnere sind die betroffenen Debcon Fälle alle noch keine 3 Jahre alt. Da kann also noch bei keinem etwas verjährt sein."
=> Das ist richtig, allerdings läuft die Verjährungszeit ja nicht erst seit DEBCON sondern schon bereits Jahre zuvor durch NEGELE&CO...
Niemandem ist bekannt, ob so ein Fall mal bis zum Ende durchgezogen wurde und wie das Ergebnis war??
Gerade gelesen: Debcon nimmt Klage zurück!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hab gerade eine Antwort von Debcon nach meinem Widerspruch auf den ersten Bettelbrief erhalten! Mein Erfassungszeitpunkt war laut dem Schreiben Ende 2009, Abmahndatum Anfang 2010! Auftraggeberin der Mahnung angeblich die Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH ohne das ein Beweis dafür vorgelegt wurde! Wie die Kosten von 1000 Euro zustande gekommen sind wurde auch nicht aufgeschlüsselt trotz meiner Aufforderung.spider14102 hat geschrieben:Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen: Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein...
Ich lehne mich erst einmal zurück und warte auf den ersten Mahnbescheid! :-)
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Miteinand,
Debcon hat wohl eine neue Welle Bettelbriefe losgejagt. Altlasten von Urmann und Collegen (U+C) (Abmahndatum Februar 2012). Offensichtlich ist denen was in den Datensätzen durcheinandergeraten. Das Aktenzeichen von U+C gibt es (so) nicht.
Habe Debcon erst mal um Zusendung einer beglaubigten Kopie des Abmahnschreibens von U+C gebeten (und der Forderung vorsorglich widersprochen -wegen Schufa-).
Ich hoffe die bekommen tausende Bitten um Zusendung einer beglaubigten Kopie des Abmahnschreibens. Die Damen und Herren müssen sinnvoll beschäftigt werden.
Gruß Trester
Debcon hat wohl eine neue Welle Bettelbriefe losgejagt. Altlasten von Urmann und Collegen (U+C) (Abmahndatum Februar 2012). Offensichtlich ist denen was in den Datensätzen durcheinandergeraten. Das Aktenzeichen von U+C gibt es (so) nicht.
Habe Debcon erst mal um Zusendung einer beglaubigten Kopie des Abmahnschreibens von U+C gebeten (und der Forderung vorsorglich widersprochen -wegen Schufa-).
Ich hoffe die bekommen tausende Bitten um Zusendung einer beglaubigten Kopie des Abmahnschreibens. Die Damen und Herren müssen sinnvoll beschäftigt werden.
Gruß Trester
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
1. media und more GmbH & Co. KG,
2. Belirex Berliner Lizenzrechte usw.
- ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Hinweis zu Seite 1
Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.
Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!
Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Hinweis zu Seite 2
Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.
Hinweis:
Empfehlung:
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
__________________________
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
VG Steffen
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
1. media und more GmbH & Co. KG,
2. Belirex Berliner Lizenzrechte usw.
- ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
- 1. media und more GmbH & Co. KG
2. Belirex Berliner Lizenzrechte
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Hinweis zu Seite 1
Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.
Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!
Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Hinweis zu Seite 2
Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.
Hinweis:
- 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?
Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!
Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.
Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!
Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.
Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Empfehlung:
- 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
3. Archivieren
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
- 1. media und more GmbH & Co. KG
2. Belirex Berliner Lizenzrechte
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
- 1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
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eBook: WegweiserInkasso
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Leidensgenossen,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und bin im Moment ein wenig ratlos.
Ich versuche mal meinen zeitlichen Ablauf im Freundschaftsaufbau mit u&c / Debcon zu erklären.
Also im Feb. 2010 bekam ich die ersten Schreiben von u&c, diese kamen in regelmäßigen Abständen bis
2011. Alles was hier geraten wurde habe ich gemacht, UE geschickt auf weitere Schreiben nicht reagiert und
schön abgeheftet. Es handelte sich um 10 angebliche Abmahnungen. Neue Abmahnungen sind bis heute Gott sei Dank
nicht mehr aufgelaufen.
Nun kam ja dann Debcon ins Spiel. Von denen habe ich dann ebenfalls die tollen Forderungsschreiben bekommen
und ebenfalls nicht reagiert bzw. einmal einen Widerspruch eingelegt. Mir war aufgefallen dass ich von Debcon erst immer nur Mahnungen von 2 alten Abmahnungen die aus der u&c Aera bekannt waren erhalten habe.
Von den restlichen Abmahnungen war nie die Rede. In diesem Jahr haben die es aber geschafft mich völlig konfus zu machen. Ich bekam auf einmal Forderungen von Abmahnungen, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Die bisher verwendeten Aktenzeichen sind völlig unbekannt, oder unvollständig. Jetzt weiss ich nicht für welche Forderungen ich einen Widerspruch eingelegt habe und für welche nicht. Die letzten Schreiben vom 18.06. waren jetzt auch für mich nicht zu zuordnen. Mich macht es auch ein bisschen unruhig, das in dem Schreiben gedroht wird die Forderungen an die Schufa zu melden. Ich hoffe, ich habe die Vorgänge nicht ganz zu verwirrend geschildert und hoffe dass mir
jemand sagen kann, wie ich jetzt reagieren soll. Ich habe für alle neuen Forderungen aus 2013 mal vorsichtshalber
die Schreiben für den Widerspruch ausgedruckt und zum versenden vorbereitet. Meine Frage ist, muss ich die Briefe abschicken obwohl ich die Vorgänge nicht kenne? Reicht der damals geschriebene Widerspruch für alle Forderungen von Debcon?
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und bin im Moment ein wenig ratlos.
Ich versuche mal meinen zeitlichen Ablauf im Freundschaftsaufbau mit u&c / Debcon zu erklären.
Also im Feb. 2010 bekam ich die ersten Schreiben von u&c, diese kamen in regelmäßigen Abständen bis
2011. Alles was hier geraten wurde habe ich gemacht, UE geschickt auf weitere Schreiben nicht reagiert und
schön abgeheftet. Es handelte sich um 10 angebliche Abmahnungen. Neue Abmahnungen sind bis heute Gott sei Dank
nicht mehr aufgelaufen.
Nun kam ja dann Debcon ins Spiel. Von denen habe ich dann ebenfalls die tollen Forderungsschreiben bekommen
und ebenfalls nicht reagiert bzw. einmal einen Widerspruch eingelegt. Mir war aufgefallen dass ich von Debcon erst immer nur Mahnungen von 2 alten Abmahnungen die aus der u&c Aera bekannt waren erhalten habe.
Von den restlichen Abmahnungen war nie die Rede. In diesem Jahr haben die es aber geschafft mich völlig konfus zu machen. Ich bekam auf einmal Forderungen von Abmahnungen, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Die bisher verwendeten Aktenzeichen sind völlig unbekannt, oder unvollständig. Jetzt weiss ich nicht für welche Forderungen ich einen Widerspruch eingelegt habe und für welche nicht. Die letzten Schreiben vom 18.06. waren jetzt auch für mich nicht zu zuordnen. Mich macht es auch ein bisschen unruhig, das in dem Schreiben gedroht wird die Forderungen an die Schufa zu melden. Ich hoffe, ich habe die Vorgänge nicht ganz zu verwirrend geschildert und hoffe dass mir
jemand sagen kann, wie ich jetzt reagieren soll. Ich habe für alle neuen Forderungen aus 2013 mal vorsichtshalber
die Schreiben für den Widerspruch ausgedruckt und zum versenden vorbereitet. Meine Frage ist, muss ich die Briefe abschicken obwohl ich die Vorgänge nicht kenne? Reicht der damals geschriebene Widerspruch für alle Forderungen von Debcon?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteempitter.K]In diesem Jahr haben die es aber geschafft, mich völlig konfus zu machen. Ich bekam auf einmal Forderungen von Abmahnungen, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Die bisher verwendeten Aktenzeichen sind völlig unbekannt, oder unvollständig. Jetzt weiß ich nicht, für welche Forderungen ich einen Widerspruch eingelegt habe und für welche nicht. Die letzten Schreiben vom 18.06. waren jetzt auch für mich nicht zu zuordnen. Mich macht es auch ein bisschen unruhig, das in dem Schreiben gedroht wird, die Forderungen an die Schufa zu melden. Ich hoffe, ich habe die Vorgänge nicht ganz zu verwirrend geschildert und hoffe, dass mir jemand sagen kann, wie ich jetzt reagieren soll.[/quoteem]
1. Ein Schufa-Eintrag kann nur durchgeführt werden, wenn die Forderung -nicht- bestritten (nicht widersprochen) wird. Dieses weiß natürlich auch das Inkasso.
2. Zuordnung Abmahnung - Inkasso-Schreiben
Man liest immer wieder in letzter Zeit, dass es zu Unstimmigkeiten kommt, in den Aktennzeichen von U+C bzw. deren Zuordnung durch das Inkasso.
Hier kann man nur eines machen.
1. Ein Schufa-Eintrag kann nur durchgeführt werden, wenn die Forderung -nicht- bestritten (nicht widersprochen) wird. Dieses weiß natürlich auch das Inkasso.
2. Zuordnung Abmahnung - Inkasso-Schreiben
Man liest immer wieder in letzter Zeit, dass es zu Unstimmigkeiten kommt, in den Aktennzeichen von U+C bzw. deren Zuordnung durch das Inkasso.
Hier kann man nur eines machen.
- 1. Man widerspricht den Inkasso-Forderungen - wenn diese unberechtigt sind - nach dem Musterschreiben aus dem eBook: Wegweiser Inkasso.
2. Man fügt einen zusätzlichen Punkt ein, indem man vom Inkasso eine Kopie des Abmahnschreibens anfordert. Grund, man hat dieses Abmahnschreiben -Az. XYZ- nie erhalten bzw. kann das thematisierte Aktenzeichen nicht zuordnen. Wenn man schon widersprochen hat, dann schreibt man das Inkasso nochmals separat an und fordert die Kopien der Abmahnschreiben an.
In der Beweislast ist das Inkasso!
3. Bei 10 Abmahnungen würde sich die Beauftragung eines Anwaltes vielleicht lohnen.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich nochmal, vielen Dank für die schnelle Antwort ! Ich bin jedoch ein wenig irritiert, wir sind damals zu dem Entschluss gekommen nicht zu zahlen.
Eigentlich bin ich auch jetzt noch der Meinung. Ist das einschalten eines Rechtsanwalts jetzt von der Menge der Abmahnungen abhängig. Mein letzter
Kentnisstand war, dass man nichts falsch macht und abwartet bis eine Klageschrift kommen sollte, dann wäre das aufsuchen eines Anwalts auch noch nicht zu spät.
Dann hätte ich noch eine Frage, bei den jetzt eingetrudelten Schreiben, kann ich für diese Schreiben alle Inkassonummern gesammelt aufführen und einen Widerspruch mit dem Zusatz abschicken? Oder kann es nicht akteztiert werden ?
Nochmals Vielen vielen Dank für Euere Hilfe
Eigentlich bin ich auch jetzt noch der Meinung. Ist das einschalten eines Rechtsanwalts jetzt von der Menge der Abmahnungen abhängig. Mein letzter
Kentnisstand war, dass man nichts falsch macht und abwartet bis eine Klageschrift kommen sollte, dann wäre das aufsuchen eines Anwalts auch noch nicht zu spät.
Dann hätte ich noch eine Frage, bei den jetzt eingetrudelten Schreiben, kann ich für diese Schreiben alle Inkassonummern gesammelt aufführen und einen Widerspruch mit dem Zusatz abschicken? Oder kann es nicht akteztiert werden ?
Nochmals Vielen vielen Dank für Euere Hilfe