Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Estas
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8421 Beitrag von Estas » Mittwoch 29. Mai 2013, 09:40

Steffen hat geschrieben:Aus meiner Sicht macht eine aktive Verteidigung auch nur Sinn, wenn man den Vorwurf nicht kennt bzw. nicht weiß, um was es überhaupt geht in der Abmahnung. Und bitte schön, hier sollte man den Finger ziehen und alles für seine Verteidigung tun. Hier gibt es einfach aus meiner Sicht - keine - Entschuldigung. Natürlich mit Abstrichen bei der Gutachtenkeule (diese kann man umgehen) oder bei (nicht böse gemeint; sozialen - wirtschaftlichen) Härtefällen.


Wo der Vorwurf berechtigt ist, hier aus meiner Sicht eine aktive Verteidigung sinnfrei.

Aber man kann immer noch Pokern.
  • 1. Mod. UE
    2. nicht zahlen
    3. Foren 3 Jahre beobachten; monatlich etwas beiseite legen für den Ernstfall; ggf. neu entscheiden: weiter abwarten oder vergleichen
    Ergebnis:
    keine Klage = alles richtig gemacht
    Klage = sofort vergleichen (alles andere ist sinnfrei)
Oder wählt den Sicherheitsweg.
  • Mod. UE + Privatvergleich 50-75% Pauschalbetrag
Nur, dann brauch ich aber nicht überall zu Posten, was für Riesen Abzocke es doch ist.

VG Steffen

Servus Steffen,

meinst du mit "Klage = sofort vergleichen (alles andere ist sinnfrei)" dass bei Mahnbescheid der Anwalt den Vergleich macht oder nochmal von sich selber... ich meine, lieber zahle ich das letzte Angebot von "150€" bevor es Endgültig eskaliert.

und hier"Oder wählt den Sicherheitsweg.
Mod. UE + Privatvergleich 50-75% Pauschalbetrag"

Wenn die Abmahnung kommt...? also das erste mal....

3 Jahre nun "kämpfe" ich damit rum und statistisch ab 30.6 kommen ja die Mahnbescheide....

Grüsse


Estas

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8422 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Mai 2013, 15:35

Hallo Estas,

es handelt sich doch um meine persönlich allgemeine Meinung. Es ist von sehr vielen abhängig: war ich es oder nicht; kann ich mich ggf. beweissicher verteidigen; bin ich Risikobereit oder gilt generell Safety 1st usw. usf.

Natürlich kommt es darauf an - selbst bei einem MB - wer ist Antragsteller. Bei einem Inkasso würde ich widersprechen und weiter abwarten.

usw. usf.

Das ist ja gerade das Komplizierte, man kann nur etwas allgemein darstellen, da meist jeder Fall anderes gelagert ist.


VG Steffen

Rumbär
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8423 Beitrag von Rumbär » Mittwoch 29. Mai 2013, 21:00

Steffen hat geschrieben:[quoteemRumbär]Zitat: "Deshalb schlage ich Ihrer Mandantin die Zahlung..."
Was heißt denn hier Mandantin? Ist das der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei?[/quoteem]
Mandantin heißt indem Fall, der Auftraggeber der Anwaltskanzlei / Anwaltes = Rechteinhaber.
Die Summe, die dann im Schreiben genannt wird, wäre also exclusiv der anwaltlichen Forderungen !?
Dann wäre die Beschreibung aber missverständlich (Zitat: "Regel: 2/3 des Pauschalbetrages der Abmahnung (Rasch: ca. 800,- €, WF: ca. 650,- usw.)").
Denn z.B. bei WF wäre 650,- als Zahlung "an die Mandantin" ja höher als in der Abmahnung gefordert, sofern es um einen Titel geht.

Beispiel WF: Mandantin fordert 450,- Schadenersatz, die Anwaltskosten werden mit 506,- angesetzt.
Welche Summe trage ich denn nun in den Vergleichsvorschlag ein ? 2/3 von 450 oder 2/3 von 450+506 ?

Gruß und danke für die Antwort.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8424 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 04:46

Pauschalbetrag = 650,- €.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8425 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Juni 2013, 23:16

U 25, Typ: S&S: AW3P orten, anvisieren und zerstören!


Letzten Freitag, nach einer anstrengen "10 Stunden-Schicht"-Woche, kam ich nach Hause und
fand in der Druckerablage ein Fax vor. Nachdem ich mich frischmachte, habe ich es gelesen und
mir fehlten die Worte. Dieses Mal musste ich meine Gedanken in Ruhe ordnen.

..................................................


Absender: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR

Betreff: Ihr unzulässiges Verhalten unter http://abmahnwahn-dreipage.de/forum

(...) unter der o.g. Adresse berichten Sie in polemischer Weise über die Einstweilige
Verfügung, die unsere Kanzlei gegen Sie vor dem Landgericht Berlin erwirkt hat. (...)

(...) Sie sind als Wettbewerber anzusehen. Dies hat auch das Landgericht Berlin in der
o.g. Einstweilige Verfügung bestätigt. (...)

(...) Indem Sie ohne ein berechtigtes Interesse unter voller Namensnennung über die
Einstweilige Verfügung berichten, erfüllen Sie den Tatbestand der Herabsetzung gem. § 4
Nr. 7 UWG. (...)

(...) Uns steht daher ein Unterlassungsanspruch gegen Sie zu. (...)


(...) Ferner sind Sie verpflichtet, die Kosten für unsere anwaltliche Inanspruchnahme zu
tragen (...)
(...) Gegenstandswert: 10.000,00 EUR
1,3 GG §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - 631,80 EUR
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG - 20,00 EUR
______________________________________________________

Gesamtbetrag - 651,80 EUR (...)

(...) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (...)
(...) 1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden
Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu unterlassen, selbst oder durch andere,
a) die Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13 zu
veröffentlichen;
b) über die Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13 in
identifizierbarer Art und Weise zu berichten; (...)

..................................................


Geht es denn hier wirklich noch um das Recht bzw. Recht haben bei den Vorgehensweisen der
Abmahnkanzlei Schulenberg & Schenk GbR gegenüber der ehrenamtlichen Initiative AW3P?

Oder will man hier mit der "Abmahn-Keule" und des "Rechts des wirtschaftlich Stärkeren"
auf die öffentliche Meinungsfreiheit sowie öffentlichen Interesse Einfluss nehmen, eine
Berichtserstattung über das Geschäftsmodell Abmahnung mit allen Mitteln sowie ohne
Rücksicht unterbinden?

Oder ist es eine Art Vergeltungsaktion, weil es am Amts- und Landgericht Hamburg nicht so
läuft, wie vielleicht vorgestellt? Getreu dem Motto: "Trifft man den "Dicken" von AW3P,
trifft man gleichfalls jemand anderen mit".

Oder ist man nur genervt, das AW3P relativ gut im Google-Ranking steht?


..................................................

Abmahnwahn Statistik - Anzahl versendeter Abmahnungen der Abmahnkanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte (je Abmahnung Forderungshöhe ca. 1.200,00 EUR, davon ca. 650,00 EUR
anwaltliche Gebühren):


2009: 12.395 = 8.056.750 EUR anwaltliche Gebühren
2010: 22.400 = 14.560.000 EUR anwaltliche Gebühren
2011: 3.360 = 2.184.000 EUR anwaltliche Gebühren
2012: 3.500 = 2.275.000 EUR anwaltliche Gebühren
______________________________________________

Gesamt = 27.075.750 EUR anwaltliche Gebühren
=============================================

..................................................


Fragen über Fragen. Dieses wilde und teils kindische umsichschlagen der Abmahnkanzlei
Schulenberg & Schenk GbR zeigt aber eines deutlich auf: AW3P hat nicht verkehrt gemacht,
denn ansonsten würde man sich nicht auf eine kleine private ehrenamtliche Initiative
stürtzen mit dem wahrscheinlichen Ziel:

AW3P orten, anvisieren und zerstören!


Bild
Karikatur SH-2013



..................................................



Zusammenfassung:

(1) 02.04.2013 - Aufforderung per E-Mail
  • Grund: Wettbewerbsverstoß, unerlaubte Rechtsdienstleistungen; Rufschädigung; Nennung des
    Kanzleinamens
    Forderungen: Beseitigung der Verstöße innerhalb 7 Tage
    Reaktion: Zurückweisung der Forderungen per E-Mail
(2) 03.04.2013 - Abmahnung AW3P
  • Grund: Wettbewerbsverstoß, unerlaubte Rechtsdienstleistungen; Rufschädigung; Nennung des
    Kanzleinamens
    Forderungen: strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) 1,5 GG RVG: 1.049,00
    EUR
    Reaktion: Ignored
(3) 08.04.2013 - Aufforderung per E-Mail
  • Grund: Korrektur bzw. Ergänzung eines Artikels auf AW3P innerhalb 24h
    Reaktion: Ablehnung, da Rechtliche Belehrung der Abmahnkanzlei Schulenberg & Schenk GbR
    vorliegt, das der Inhalt des E-Mail-Verkehr nicht veröffentlicht werden darf.
(4) 25.04.2013 - EV LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13
  • Grund: Unerlaubte außergerichtliche Rechtsdienstleistung
    Forderung: Untersagung mittels Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.00,00 EUR -
    ersatzweise Ordnungshaft
    Reaktion: Beauftragung RA Dr. Alexander Wachs hinsichtlich Widerspruch
(5) 24.05.2013 - Abmahnung AW3P
  • Grund: Herabsetzung gem. § 4 Nr. 7 UWG durch Nennung des Kanzleinamens ohne ein
    berechtigtes Interesse
    Forderungen: strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 10.000,00 EUR) 1,3 GG RVG:
    651,80 EUR
    Reaktion: Sofortige Zurückweisung der Abmahnung
(6) 27.05.2013 Widerspruch gegen die EV LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13 (7) Coming soon ...


..................................................



AW3P wird nichts unterzeichnen, außer die Vollmacht für seinen Rechtsbeistand, und auch
nur diesen Bezahlen. Sollte ein Richter etwas einfordern, werde ich ersatzweise
Ordnungshaft wählen. Dieses bin ich allen Forenbetreiber in Deutschland schuldig!


..................................................

Autor: Steffen Heintsch
..................................................

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8426 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 14:28

Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt
Abmahnwahn Dreipage erneut ab



Bild

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Dresdnerstraße 89/8
A - 1200 Wien
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Fax: +43 1 23467638-610
E-Mail: kontakt@gulli.com
Web: Gulli.com

..........................................


Nachdem die Hamburger Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR bereits eine Einstweilige
Verfügung vor dem Landgericht Berlin gegen den Betreiber eines Anti-Abmahnforums erwirken
konnte, wurde dieser am 24.05.2013 erneut abgemahnt. Der “Abmahn-Watchdog“ soll 651,80
Euro bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Steffen
Heintsch kündigte bereits an, nichts dergleichen zu tun.



Bild


Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR arbeitet unter anderem im
Auftrag diverser Unternehmen aus der Erotikbranche. Die Magmafilm GmbH und PV-Video
sind nur zwei von vielen Beispielen. Die Kölner Anwälte von WBS Law zählen auf ihrer
Webseite derzeit mindestens dreiundzwanzig verschiedene Auftraggeber aus der Erotikbranche
auf. Die kostenpflichtigen Schreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk werden derzeit
wieder sehr häufig im Abmahnradar diverser Anwälte erwähnt.

Anfang April verschickte man eine E-Mail und verlangte wegen unerlaubter
Rechtsdienstleistungen und der Rufschädigung der Hamburger Kanzlei binnen einer Woche die
Löschung diverser Threads im Forum der Abmahnwahn Dreipage (AW3P). Weil die Forderungen
nicht erfüllt wurden, erfolgte am 3. April eine Abmahnung. 1.049,00 Euro sollten zum
damaligen Zeitpunkt beglichen werden. Zudem wirft man dem Betreiber des Anti-Abmahnforums
unter abmahnwahn-dreipage.de vor, er verhalte sich wettbewerbswidrig, weil er Betroffenen
Tipps im Umgang mit den Abmahnungen dieser und anderer Kanzleien geben würde. Eine
juristische Beratung darf aber nur ein Jurist mit abgeschlossenem Studium durchführen.

Auch eine letzte Warnung per E-Mail und die Aufforderung, die Korrekturen im Forum
innerhalb von 24 Stunden durchzuführen, blieben fruchtlos. Steffen Heintsch lehnte die
geforderten Eingriffe an den Postings ab, weil die rechtliche Belehrung der Gegenpartei
beinhaltete, dass Heintsch den Inhalt der bisherigen Kommunikation per E-Mail nicht
veröffentlichen sollte. Das wollte er sich aber nicht verbieten lassen.

Das Landgericht Berlin musste am 25.04.2013 (Az. 103 O 60/13) zumindest den Vorwurf der
Rufschädigung nicht behandeln. Dafür konnte dort eine Einstweilige Verfügung wegen des
wettbewerbswidrigen Verhaltens des Forenbetreibers erwirkt werden. Da Heintsch als
vermeintlicher Wettbewerber "ohne berechtigtes Interesse" und unter voller Namensnennung
über die Einstweilige Verfügung berichtet hat, soll er laut S&S erneut gegen das
Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Die Namensnennung sieht die Kanzlei laut Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Herabsetzung oder Verunglimpfung ihres Namens und
ihrer Tätigkeiten an. Nach Ansicht der Hamburger Anwälte stehen ihnen ein
Unterlassungsanspruch und die Zahlung der anwaltlichen Kosten zu. Bei einem
Gegenstandswert von 10.000,00 Euro müsste Heintsch über 650,81 Euro für das neuerliche
Schreiben bezahlen.

Dieser kündige bereits an, nichts zu unterschreiben und weiterhin nicht zu bezahlen. Am
25.05.2013 legte er mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Wachs beim LG Berlin Widerspruch gegen
die Einstweilige Verfügung ein. Steffen Heintsch kündigte bereits an, im Fall einer
Geldstrafe ersatzweise die Ordnungshaft zu wählen. Heintsch will weder sein Forum ins
Ausland verlagern, noch sich dem Willen einzelner Juristen unterwerfen, die sich an seiner
Berichterstattung und dem guten Google-Ranking seiner Webseiten stören. Das Ausfechten bis
zur letzten Instanz sei er allen deutschen Forenbetreiber schuldig, wie er schreibt. Da er
auch über diese Abmahnung in einer vermeintlichen Wettbewerbssituation berichtet hat,
dürfe es nicht lange bis zum Empfang der nächsten Abmahnung dauern. Wie schrieb Herr
Heintsch kürzlich so treffend:

"AW3P orten, anvisieren und zerstören!"


Bild
Karikatur: SH-2013


..........................................

Bild

Autor: Lars Sobiraj
(freier Journalist und Querdenker)
Martinstr. 101
40223 Düsseldorf
Fon: +49 (0)211 - 23095390
Fax: +49 (0)211 - 23095391
Web: lars-sobiraj.de


Bild

Quelle: Gulli.com/News

..........................................





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Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt Abmahnwahn Dreipage erneut ab,
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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8427 Beitrag von Steffen » Montag 3. Juni 2013, 10:04

Vertrauliche Abmahnung der abmahnenden Anwaltskanzlei
(die neulich keine Abmahnkanzlei sein wollte)



Bild

Herausgeber: Christian Heise
Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG
Redaktion Telepolis

Hans-Pinsel-Str. 10a
85540 Haar
Fon: 089 / 42 71 86-0,
Fax: 089 / 42 71 86-10
E-Mail Redaktion: tpred@tp.heise.de
Wen: http://www.heise.de/tp/


..................................


Kanzlei “Streisand & Streisand“ schlägt wieder zu

(...) Vor knapp zwei Monaten erheiterte eine ehrbare Hamburger Anwaltskanzlei, die neben anderen Glanztaten
auch massenhaft Abmahnungen für etliche Fickfilmfirmen versendet, mit ihrer skurrilen Abmahnung gegen die
Bezeichnung "Abmahnkanzlei". Tagelang glühte das Internet vor Häme über dieses mäßig elegante Vorgehen.
Der Abgemahnte, der ein Forum für Filesharing-Abmahnopfer betreibt, blieb auch hinsichtlich anderer Unter-
lassungswünsche stur. (...)


... weiterlesen auf Telepolis

_________________________________________

Autor: Markus Kompa
Quelle: Heise.de / Telepolis
________________________________





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kricke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8428 Beitrag von kricke » Montag 3. Juni 2013, 11:38

Naja eines hab sie ja jetzt erreicht !

Aufgestieg von einer Abmahnzlei !

Zu der Abmahnkanzlei seko}

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8429 Beitrag von Steffen » Montag 3. Juni 2013, 12:27

Bild

Ich verweise noch einmal darauf, dass kürzlich ein MOD gegen Foren-Spam eingerichtet wurde. Sollte ein User sich z.B. über einen IP-Anonymisierungsdienst bzw. mit einer IP-Adresse, die auf der “Blacklist“ steht, oder mit einer Spam-E-Mail-Wegwerfadresse versuchen zu registrieren, wird diese Registrierung fehlschlagen.

Vlt. versuchen Sie es dann einmal mit Ihren richtigen Daten. ;) Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Administration.

Die Initiative AW3P

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8430 Beitrag von The Grinch » Montag 3. Juni 2013, 13:39

Was ist passiert, wollte sich da jemand von Streisand & Streisand anmelden und
ganz fürchterlich Pöse ablästern?

Duderino
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8431 Beitrag von Duderino » Montag 3. Juni 2013, 16:51

Kurze Frage:

Wenn ich bis jetzt erst einen Brief erhalten habe und mit einer 99% Wahrscheinlichkeit seit 2 Wochen nichtsmehr gealden habe und das in Zukunft auch lasse...kann dann noch eine Abmahnung nachkommen?

mrpinkeyes
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8432 Beitrag von mrpinkeyes » Montag 3. Juni 2013, 17:35

Ja!

Du muss selber wissen wie oft du sachen gezogen hast.

Abmahnungen mit ein Log Datum das 2 bis 6 Monate zurück liegen sind eigentlich normal, manchmals bis zu ein Jahr.

Duderino
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8433 Beitrag von Duderino » Montag 3. Juni 2013, 17:49

Und was mache ich am besten dagegen? Kann ich irgendwie in Erfahrung bringen ob so etwas im Rohr liegt?

Tomstattoo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8434 Beitrag von Tomstattoo » Montag 3. Juni 2013, 18:27

N'abend
Nochmal eine kurze Frage,
welches Datum zählt bei einem Mahnbescheid ( zwecks Hemmung Verjährung um 6 Monate )
1. Datum Beantragung Mahnbescheid
2. Datum Zustellung durch Postboten
3. Letzte Verfahrenshandlung

Also wenn das Datum der letzten Verfahrenshandlung zählt, könnte es dann sein das man eigentlich länger als die zusätzlichen 6 Monate auf Verjährung warten müsste?

Gruß

Tomstattoo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8435 Beitrag von Tomstattoo » Montag 3. Juni 2013, 22:14

Danke Dir

Arxexes
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8436 Beitrag von Arxexes » Dienstag 4. Juni 2013, 09:56

Sehe ich das falsch oder ist das Rechtsberatungsgesetz (auf welches sich gewisse Anwälte gegen AW3P eingeschossen haben) nicht schon lange abgelöst worden?

Mein Anwalt war schon sehr verwundert darüber, dass man so etwas (in meiner Heimatstadt - da ticken die Uhren sowieso anders - ich sage nur: Flughafen) durchbekommt und dann noch per EV.

Noch als Nachtrag: Die Lektüre des Rechtsdienstleistungsgesetzes (insbesondere §2) zeigt die absolute Lächerlichkeit der Aktion...

VG
Arx

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8437 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. Juni 2013, 11:21

[quoteemArxexes]Sehe ich das falsch, oder ist das Rechtsberatungsgesetz (auf welches sich gewisse Anwälte gegen
AW3P eingeschossen haben) nicht schon lange abgelöst worden?

Mein Anwalt war schon sehr verwundert darüber, dass man so etwas (in meiner Heimatstadt - da
ticken die Uhren sowieso anders - ich sage nur: Flughafen) durchbekommt und dann noch per EV.

Noch als Nachtrag: Die Lektüre des Rechtsdienstleistungsgesetzes (insbesondere §2) zeigt die
absolute Lächerlichkeit der Aktion...[/quoteem]

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk thematisiert eigentlich das Rechtsdienstleistungsgesetz. Man
sieht aber deutlich, es kommt meist anders, als man denkt. Für mich ist die EV ein Schmarrn,
die Berliner Richter sehen es eben anders. Damit muss man eben Leben. Aber das kennen wir doch
auch zur Genüge, das die Gerichte (AG, LG, OLG) an einem Standort zu einer Rechtsfrage unter-
schiedliche Auffassungen haben, oder die verschiedenen Gerichtsstandorte, wie z.B. Frankfurt
am Main - Köln usw., unterschiedlich ermessen. Deshalb geht man ja auch, Dank an dem “fliegenden
Gerichtsstand“, nicht nach Hamburg, sondern nach Berlin, oder dann wo anders hin!

Und so lächerlich finde ich es persönlich nicht, besonders wenn man zu einer Entscheidung
gezwungen wird: Geld oder ersatzweise Ordnungshaft. Aber wenn man in DE nicht anders darauf
aufmerksam machen kann, dann muss man den Weg gehen. Den Meisten fehlt doch dazu der Schneid
und die entsprechende Zivilcourage. Denn lieber einmal anonym 1-mal am Tag schlau und mit
geschliffenen Worten gepostet (Hauptsache mit mind. 1 Fremdwort) und dann schnell wieder die
Füße unterm Tisch von Muttern.

Ging aber nicht gegen Dich persönlich, @Arxexes, sondern gegen die Foren-Community, die fest-
verschweißte Bündlung voller Interessen und Gemeinschaft!

VG Steffen

whitespace
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8438 Beitrag von whitespace » Dienstag 4. Juni 2013, 15:30

Hallo zusammen,

ich hab auf folgendes leider keine Antwort in der bisherigen Diskussion gefunden...

Es ist ja so, dass es nicht ganz einfach ist, sich ein Bild darüber zu verschaffen, welche Daten über einen Anschluss bei einer Abmahnenden Kanzlei tatsächlich vorliegen. Über die Akteneinsicht kann man zwar nachvollziehen, was es mit einer in einer Abmahnung angegebenen IP Adresse/Uhrzeit auf sich hat. Ob aber noch andere Adressen/Zeiten dem eigenen Anschluss zugeordnet wurden und wenn ja, welche ist daraus meines Wissens nach nicht ersichtlich. Zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie dürfte diese Information aber recht wichtig sein. Wie kommt man da nun ran?

Ist der Provider vielleicht verpflichtet einem Kunden mitzuteilen, welche persönlichen Daten über diesen Kunden an die gegnerische Kanzlei herausgegeben wurden? Ist die gegnerische Kanzlei u.U. verpflichtet dem Abgemahnten mitzuteilen, welche persönlichen Daten dieser Person sie genau gespeichert haben? Die Zeitliche Zuordnung von IP-Adressen zu Personen sind immerhin sehr private/sensible Daten. Man könnte doch also hoffen, dass man einen Anspruch darauf hat zu wissen welche dieser Daten an wen weitergegeben wurden und gespeichert sind.

Eine weiterer Gedanke, müsste der Provider seinen Kunden nicht sofort in dem Moment wo er persönliche Daten des Kunden (aufgrund eines LG Beschlusses) )weiter gibt, diesen Kunden darüber Informieren, welche sensiblen persönlichen Daten an wen weitergegeben wurden?

Schöne Grüsse,
WS

Arxexes
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8439 Beitrag von Arxexes » Dienstag 4. Juni 2013, 18:18

@Steffen:

Keine Sorge...das hier ist ja der Diskussionsthread, da kann man sich nicht angegriffen fühlen. :-)

@ whitespace:

Ich habe mich sehr ausführlich und gründlich mit meinem Provider über dieses Thema gestritten. Folgendes kam dabei raus:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Geduld.

Wir bedauern und entschuldigen, die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und können Ihren Unmut über den geschilderten Sachverhalt sehr gut nachvollziehen.

Wir versichern Ihnen, dass für die Telekom der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten während unserer gesamten Geschäftsbeziehung ein besonderes Anliegen ist und unsere Mitarbeiter entsprechend darauf sensibilisiert und verpflichtet sind. Deshalb nehmen wir gerne Ihre Kritik zum Anlass, die Fachkompetenz weiter zu verbessern und haben unsere zuständige Fachabteilung informiert.

Die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur Auskunftserteilung ergibt sich ferner aus § 101 Abs. 9 UrhG. Eine gleichzeitige Information des Betroffenen (Kunde) ist in § 101 Abs. 2 und 9 UrhG nicht vorgesehen. Daher ist es nicht vorgesehen einen betroffenen Kunden über eine erfolgte Auskunft zu informieren . Da auch wir uns an unsere Vorschriften halten müssen.


Ferner hiess es:

Wir verstehen, dass zu diesem Sachverhalt Fragen aufkommen und erläutern Ihnen gerne den Ablauf eines Gestattungsbeschluss.

Durch den Erhalt einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Köln wird der Deutschen Telekom aufgegeben, eine entsprechende IP-Adresse und die Verbindungszeiten (Verkehrsdaten) zu sichern (nicht zu löschen).

Mit einem so genannten Gestattungsbeschluss (§ 101 Abs. 9 Urhebergesetz (UrhG)) wird der Deutschen Telekom erlaubt, unter Verwendung der gesicherten Verkehrsdaten, dem Antragsteller (Rechteinhaber) Auskunft über Namen und die Adresse des Nutzers zu geben, denen eine bestimmte IP-Adresse zu dem jeweils genannten Zeitpunkt zugewiesen war.

Der Vorgang und die entsprechenden Daten werden nach Beauskunftung ordnungsgemäß vernichtet. Daher lässt sich der Hergang nur noch anhand des Aktenzeichens des Landgerichts nachvollziehen. Eine Recherche nach bestimmten IP-Adressen in dem Beschluss ist nicht möglich.

Da aufgrund dieser Rechtslage die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oft nicht möglich ist, sind die Gerichte dazu übergegangen, durch einstweilige Anordnungen ein fristgemäßes Löschen der Verkehrsdaten bei vermuteten Urheberrechtsverstößen zu verhindern.

In einem zweiten Schritt - nach einer Prüfung des Gerichts hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen aus § 101 Abs. 2 UrhG - ergeht dann der Gestattungsbeschluss, der erst zu einer Herausgabe des Namens und der Adresse des Betroffenen (Anschlussinhaber / Kunde) führt. Die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur Auskunftserteilung ergibt sich ferner aus § 101 Abs. 9 UrhG.

Eine gleichzeitige Information des Betroffenen (Kunde) ist in § 101 Abs. 2 und 9 UrhG nicht vorgesehen.

Da dieses Verfahren den Betroffenen in der Regel nicht bekannt ist und zwischen Verstoß und Abmahnung mehrere Wochen liegen können, entsteht oft der falsche Eindruck, der Provider habe Vorratsdaten für eine Auskunftserteilung genutzt oder es liege eine eventuelle unzulässige Datenweitergabe vor.

Jede Datei, die von einem Tauschbörsen Teilnehmer heruntergeladen wird, wird üblicherweise gleichzeitig vollautomatisch durch die Tauschbörsen Software allen anderen Teilnehmern zum Download angeboten. Es spielt dabei auch keine Rolle wie viel Prozent der Datei dabei schon auf den eigenen Computer heruntergeladen wurde. Das Anbieten und Herunterladen von Dateien geschieht also in Tauschbörsen (quasi) gleichzeitig.

Zudem bitten wir zu beachten, dass die Datenerhebung ( Loggen der IP Adresse ) durch den Rechteinhaber bzw. durch die beauftragte Anti-Piracy Firma erfolgt.

Wie sicher und zuverlässig die, durch die beauftragte Firma des Rechteinhabers eingesetzte Software arbeitet können wir nicht beurteilen. Die Deutsche Telekom überprüft lediglich, ob die gelieferte IP-Adresse zu dem besagten Zeitpunkt einem Anschluss zugeordnet werden kann.

Ob wir auf Grundlage des Beschlusses mit dem Aktenzeichen XXX X XXX/XX nach § 101 Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes dem Grunde nach eine Auskunft geleistet haben, lassen wir durch die zuständige Fachabteilung prüfen. Sobald und das Ergebnis vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren. Bis dahin vielen Dank für Ihre Geduld.


Ich hoffe es klärt ein paar Fragen!

VG
Arx

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8440 Beitrag von Arxexes » Dienstag 4. Juni 2013, 21:49

Deswegen hatte ich ja auch den Punkt schon hinterfragt, wie der Anbieter (Provider zur Auskunft verpflichtet) zwischen Tauschbörsen Teilnehmer und AI beauskunftet und auch unterscheidet. Oder brauchte der AI noch etwas, obwohl überhaupt keine Tauschbörsensoftware installiert war? Wieviel Prozent waren denn dann auf dem Rechner? Wenn keine Tauschbörsensoftware installiert war, auf welchem Rechner dann? Und alles gleichzeitig?
Also es steht so in dem Brief (ist einfach copy&paste). Interessant an der Aussage ist ja, dass ich (wie ich schon oft erwähnt habe) niemals Tauschsoftware installiert habe und ich davon ausgehe, dass der Brief eh aus Textbausteinen zusammengestellt ist und es sich deswegen, um eine Vermutung handelt.

Ich denke mal, dass es auch nicht relevant ist, nur schade ist, dass der Provider (hier: DTAG) mehr sehen würde als nur die IP (die vielzitierte MAC Adresse zum Beispiel). Würde die Info an den AI geraten, wäre es leicht, den Verursacher zu finden bzw. die Fehler im Log zu identifizieren. Im Vergleich zur IP ist die MAC Adresse wesentlich sicherer (da hardwaregebunden).

Aber leider ist es nicht so...und auch die Provider gehen davon aus, dass Tauschbörsensoftware installiert ist, auch wenn dem nicht so ist.

VG
Arx

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