Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

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Steffen
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Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#1 Beitrag von Steffen » Montag 14. Januar 2013, 12:03

RA Rudolph/Boll AG in Liquidation, beantragt einem
Mahnbescheid und möchte nach dessen Widerspruch
die Begründung!



In den neusten Schreiben des RA Rudolph, wird man aufgefordert den Widerspruch
zum MB zu begründen und ihn zurückzunehmen bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung
wurde zusätzlich beigefügt.


Musterschreiben:
Begründung WiSpr.pdf
(1.69 MiB) 1027-mal heruntergeladen
Dann bedenke einmal in Ruhe, dass jemand, der ein gerichtliches Mahnverfahren
einleitet, mit einem Widerspruch - insgesamt - wohl rechnen muss, nach der
Einleitung des streitigen Verfahrens vom Amtsgericht aufgefordert wird, den
Anspruch innerhalb 14 Tage zu begründen. Das heißt nichts anderes, er muss eine
Klageschrift verfassen. Ohne Klageschrift = keine Klage!

Wenn jemand konsequent den Anspruch durchsetzen will, der wird den Anspruch
begründen und damit Klage einreichen und nicht noch ellenlang Stellungnahmen
fordern.

Auf diesem Schreiben würde ich persönlich überhaupt nicht reagieren und bitte ja
nichts unterzeichnen. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt neben dem klaren
Schuldeingeständnis einen verpflichteten Zahlungsvertrag dar und das Formular
Rücknahme Widerspruch MB ist ein Art “Dummfang“. Da jetzt der Antragsteller
(RA Rudolph) den Vollstreckungsbescheid gegen Dich beantragen könnte, wenn
Du den Widerspruch-MB zurück nimmst. Bezüglich der Kosten für das streitige
Verfahren stellt er im Weiteren einen Kostenantrag, wonach Dir die Kosten auferlegt
werden sollen und dann als letztes einen Kostenfestsetzungsantrag.

Du hast solange gewartet, bleibe geduldig, bis die mögliche Klageschrift käme.
Dann gehe erst zu einem Anwalt.

VG Steffen

Sternstaub34
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#2 Beitrag von Sternstaub34 » Donnerstag 17. Januar 2013, 16:25

heut hab ich auch so schreiben bekommen krass ... wundert mich echt billig masche zumal noch wegen selber angelegenheit mabuel vor 3 tagen post von baumgarten bekommen habev wo ich zahlen muss sonst bekomme ich klage 50000 euro ein witz das doch betrug wollen die duo kassieren
'?

Tskxe
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#3 Beitrag von Tskxe » Donnerstag 24. Januar 2013, 16:45

Hallo,

hatte gestern erstmailg ein Anschreiben von besagtem RA im Briefkasten. Zuvor bekam ich von CONDOR Inkasso ein Forderungsschreiben ( angebl. Filesharing aus 2009 )...u. danach einen Mahnbescheid, gegen welchen ich Widerspruch einlegte. Nun soll ich den Widerspruch zurücknehmen, da angeblich tatkräftige Beweise vorliegen u. bei Nichtzahlung usw. Klage erhoben wird. Habe noch keine mod. UE abgegeben. Sollte ich dies noch tun ? Kann mich nach der langen Zeit auch nicht an irgendeinen Down/Upload diesbezüglich erinnern...

MfG Micha

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#4 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Januar 2013, 17:06

Habe noch keine mod. UE abgegeben. Sollte ich dies noch tun?
Nein, dieses ist momentan nicht notwendig.

VG Steffen

Tskxe
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#5 Beitrag von Tskxe » Donnerstag 24. Januar 2013, 17:09

....also soll ich abwarten u. das Anschreiben ignorieren...?

abzocke
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#6 Beitrag von abzocke » Donnerstag 24. Januar 2013, 17:21

Die möchten das du den MB zurück nimmst, damit sie einen vollstreckbaren Titel gegen dich erwirken können.Warum solltest du dies tun????Du hast dem MB wiedersprochen und gut ist.Das Schreiben der Möchtegernanwälte kannst du ignorieren bzw abheften

Tskxe
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#7 Beitrag von Tskxe » Donnerstag 24. Januar 2013, 17:30

okay...danke....für die Infos....dann warte ich mal die Klageschrift ab...^^

snake388
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#8 Beitrag von snake388 » Dienstag 12. Februar 2013, 23:14

Guten Abend,

ich habe auch eine Abmahnung bekommen, dann den Mahnbescheid, diesen in allen Punkten widersprochen und bekam nun diesen Brief hier:

"Sehr geehrter Herr Mustermann,

in obiger Angelegenheit haben Sie gegen den Mahnbescheid, erlassen am 27.12.2012, am 10.01.2013 Widerspruch eingelegt.
Wir weisen Sie nochmals daraufhin, dass Sie Filme ohne Erlaubnis der Mandantin verbreitet haben und dies auch vor Gericht mit den uns vorliegenden Unterlagen begründet werden und bewiesen werden kann.

Unsere Mandantin ist Urheberin und ausschließende Rechtsinhaberin einer Vielzahl von Filmwerken. Bei den Filmwerken handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Sie haben im Internet als Nutzer eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes ein urheberrechtlich geschütztes Werkanderen zu diesem Zeitpunkt in dem Netzwerk befindlichen Nutzern durch Freigabe auf Ihre Festplatte zum Download angeboten.

Bezogen haben Sie diesen Torrent von der Website: http://www.bitreactor.to" onclick="window.open(this.href); return false;
Der Dateiname lautet: "Far.Cry.German.2008.DVDRip.Xvid-MIGHTY".

Wir fordern Sie ein letztes Mal auf, die bestehende Forderung in Höhe von 1996,59 Euro innerhalb der nächsten 2 Wochen auf das unten genannte Konto zu überweisen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderung auf einmal zu begleichen, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an.
Des Weiteren bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, die Forderung als erledigt zu betrachten, sofern Sie einen Vergleichsbetrag in Höhe von mindestens 80% der Gesamtforderung zahlen. Dieser Vergleich ist durch eine Einmalzahlung zu leisten.

Sollte die Zahlungsfrist erfolglos verstreichen, werden wir die Forderung gegen Sie unverzüglich im Klageverfahren fortführen.
Durch ein streitiges Verfahren entstehen weitere erhebliche Kosten und Gebühren, die Sie zusätzlich tragen müssen."



Wie soll ich nun verfahren?

Mit freundlichen Grüßen
snake

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#9 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Februar 2013, 23:33

Wie soll ich nun verfahren?
Abwarten und Tee trinken.

VG Steffen

Bunzler
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#10 Beitrag von Bunzler » Donnerstag 16. Januar 2014, 01:36

Ich habe auch ein solches schreiben von RA Bernd Rudolph bekommen.

Darin steht dass die Firma .... die Vorderungen an Condor abgetreten haben.
Zuvor wurde dem Mahnbescheid in vollem Umfang von mir wiedersprochen und heute kam dann der Bettelbrief von RA Bernd Rudolph wegen der Zahlung und wenn ich nicht zahle wird Klage erhoben.

Also geht das Geld wenn ich zahlen würde was ich nicht mache an Condor und nicht mehr an die Firma wo mich wegen Filesharing als erste verklagt hat jetzt das Problem Condor produziert ja keine Filme haben sie auch keine recht da dran geht es jetzt überhaupt noch dass sie die Forderung gerichtlich eintreiben können?
Im Mahnbescheid stand drin das die Forderung an den Antragsteller abgetreten bzw. übergegangen ist.
Also der frühere Gläubiger die Firma ... hat jetzt wie ich es verstehe keinen Anspruch mehr sonder nur noch Condor und die haben ja nicht die Rechte an dem Film also können die normal doch gar nichts fordern oder verstehe ich das falsch?
Weil erste Firma hatte die Rechte an dem Film und nicht Condor!

Hoffe ich habe es verstandlich erklärt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#11 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:18

Das ist schon alles soweit klar.

Man muss hier den Auftrag des Inkassos sehen. Der Rechteinhaber bevollmächtigt
das Inkasso außergerichtlich. Sobald es um gerichtlich geht, tritt man die Ansprüche
seitens des Rechteinhabers an das Inkasso ab. Das müsste aus der Vollmacht zur
Beauftragung (§ 2) Hervorgehen. Man will sich eben nicht die Hände schmutzig machen.

Ob es rechtens ist, warum nicht (vgl. § 398 BGB), muss dann im Klageverfahren anhand
der Abtretungsurkunde geklärt werden.

RA Rudolph vertritt das Inkasso als Prozessbevollmächtigter beim MB bzw. bei der Klage.

Aber auch hier wird nur mit Wasser gekocht. Einen Anwalt zu beauftragen ist immer die
richtige Wahl.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#12 Beitrag von Steffen » Freitag 24. Januar 2014, 17:22

Schreiben 01/2014
Kanzlei RA Rudolph i.A. Condor
Betreff: Widerspruch-/Einspruch -
Az. des Gerichts XXXXXXXXXXXX




Musterschreiben:

Bild....Bild....Bild



Aktuell versendet RA Rudolph i.A. von Condor ein
3-seitiges Schreiben, worin man auf


Seite 1 vorträgt:
  • - dass man Widerspruch gegen den MB eingelegt hat;
    - noch einmal darauf hinweist, das die Forderungen doch zu Recht bestehen
    und jederzeit bewiesen werden können;
    - den Betroffenen auffordert zur Zahlung einer Summe (jenseits von Gut und
    Böse) ;
    - Aufforderung diesen Betrag innerhalb 14 Tagen zu überweisen, oder in
    Kleinstraten von mind. 20,- EUR abzugelten. Hierzu sollte den beigefügten
    Ratenzahlungsantrag unterzeichnet werden.
Seite 2: Entwurf Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich

Seite 3. Entwurf Rücknahme Widerspruch


Hierzu gibt es einiges zu beachten!


1. Mögliche Rücknahme des eingelegten Widerspruchs
zum Mahnbescheid


Gemäß § 697 Abs. 4 ZPO kann der Antragsgegner (Betroffene) den Widerspruch
bis zu Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen.
Achtung!
Die Folge der Rücknahme des Widerspruchs ist, dass RA Rudolph jetzt sofort
den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.

2. Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich

Unterzeichnet man den Entwurf, wird dieser zu einem Vertrag und ist bindend.
Nicht nur, dass man eine Ratenzahlung vereinbart, man gibt selbst und frei-
willig noch zusätzlich ein Schuldeingeständnis ab.

Hinweis:
Unterzeichnen Sie nicht voreilig diese Entwürfe, ohne vorheriger anwaltlicher
Prüfung! Lasst Euch nicht in Bockshorn jagen. Wenn die Forderungen zu Recht
bestehen und vor Gericht bewiesen werden können, dann muss man klagen
und nicht betteln!
:ew

______________________________________________

SH für AW3P

___________________________

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#13 Beitrag von Willkommenimclub » Freitag 24. Januar 2014, 19:15

Sorry Steffen,

aber der hat einen ..... wer das unterschreibt der ist entweder naiv oder Blond ( nichts gegen Blonde Frauen), denn jeder der Normal denken kann müßte wissen, dass er damit überspitz gesagt sein Todesurteil unterschreibt.

Bunzler
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#14 Beitrag von Bunzler » Freitag 24. Januar 2014, 20:06

Der Witz ist auf Seite 1 kann man eine Ratenzahlung von mindestens 20 Euro machen auf Seite 2 was man Unterschreiben muss und zurück schickt steht in Klammer mind.170 Euro da Lache ich mich doch kaputt. Das ist doch verarsche von den Drecksäcken. Haben das gleiche Schreiben auch bekommen.

Bunzler
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#15 Beitrag von Bunzler » Samstag 8. Februar 2014, 20:20

Vor 3 Monaten einen Mahnbescheid bekommen diesem wiedersprochen dann Bettelbrief bekommen wie lange dauert es in etwa bis man bescheid bekommt ob es zur Klageschrift kommt oder vielleicht doch nicht?

mwd
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#16 Beitrag von mwd » Samstag 8. Februar 2014, 21:37

Kann man einen Anwalt ernst nehmen, der eine Abmahnung und mehrere Bettler verschickt, dann einen Mahnbescheid beantragt, und dann wieder mit Bettlern weitermacht?

Bunzler
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#17 Beitrag von Bunzler » Samstag 8. Februar 2014, 22:31

Naja würde sagen normal kann man so einen Anwallt nicht ernst nehmen aber man weis ja nie was die noch so vor haben. :(

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#18 Beitrag von Steffen » Montag 10. Februar 2014, 23:38

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
  • anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
  • Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen:
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
    den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#19 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. Oktober 2014, 04:53

Rechts:News



Abmahnkanzlei muss Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße/angeblichen Filesharings zurücknehmen

Es lohnt sich, Abmahnschreiben prüfen zu lassen und sich dagegen mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr zu setzen.

Statt Forderungen im vierstelligen Bereich gerichtlich durchsetzen zu können, müssen immer mehr Abmahnkanzleien den Rückzug antreten. So musste nun der einschlägig bekannte Abmahnanwalt Bernd Rudolph auf Intervention durch das Büro des Verfassers seine Klage gegen einen angeblichen Rechteverletzer zurücknehmen, AG Hamburg, Az. 31c C 311/13 ...

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Autor:

Rechtsanwalt Dirk Witteck
Kleberstrasse 6-8
63739 Aschaffenburg
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E-Mail: post@rechtsanwalt-witteck.de
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Re: Abmahnungen von RA Bernd Rudolph

#20 Beitrag von masaruta4at » Mittwoch 13. Januar 2016, 05:24

verwende ich gern die Folien.

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