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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 08:57 
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"el Chupa Cabra" sagte:
Und was hat nun dieser RA S mit seiner Aktion erreicht,
außer Dir Kosten verursacht?
Ein fader Sieg gegen einen vermeintlich Bösen,
und was hat die DENIC damit am Hut?


Das Recht des Sieger!

Gläubiger müssen einem Vergleichsangebot des Schuldners nicht zustimmen. Das ist doch
das Gleiche, wie bei einem Abgemahnten. Natürlich wurde auch Scheffler mitgeteilt, das
ich überschuldet bin, Lohn- und Kontopfändungen vorliegen und nach der Trennung ca.
30.000 € private und ca. 10.000 € gemeinschaftliche Schulden, bei ca. 12 Gläubiger mit
Titel. Jeder kann sich ausmalen, das es hier der Reihe des Titels nach geht, und das
Scheffler sich hinten anstellen muss.

Domainpfändung ist ziemlich neu. Hier gibt es aber sogar einen klaren BGH-Entscheid.
Ganz einfach, hier geht es nicht in erster Linie um die monatlichen 11 € für die Domain,
sondern um den Schätzwert. Es ist kein Geheimnis für mich, das Uwe Berger einmal bis
6.000 € angeboten wurden, für die Domain. Aber nur für die Domain!

Denic handelt jetzt als Drittschuldner, und könnte zu Schadensersatz verklagt werden,
wenn sie einfach jetzt die Domain löscht. Ich darf sie weiter nutzen, aber nicht mehr
ummelden.
Wird nicht gezahlt - Domainpfändung als Druckmittel gegen Schuldner - wird von
Scheffler beantragt, sie zu verwerten. Das Gericht ordnet Versteigerung, Verkauf usw.
an. Letztendlich könnte sie auch auf Scheffler übertragen werden, wenn er es will.
Ist doch geil, Abzocker Scheffler mit meiner Domain und seiner Abzock-Seite: Unser Ziel -
Sie zahlen nichts!

Das Recht des Sieger!


Link:
BGH, Beschluss v. 05.07.2005, Az. VII ZB 5/05



VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 10:17 
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Verlierst dein Humor nicht,obwohl privat und jetzt mit dem Homepage Probleme,druck von aussen etc.und dann noch Helfen für andere,uns hier einen Forum bieten fürs Austauschen und Moral behalten,das verdient ein großes Respekt.

Alles gute soll dich finden in Zukunft Steffen :rp :ty


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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 11:21 
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Was soll man denn sonst so als alter Single machen? Nicht einmal meine hübsche Single-Nachbarin nimmt Kenntnis von mir! Bild
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VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 13:41 
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Steffen hat geschrieben:
Was soll man denn sonst so als alter Single machen? Nicht einmal meine hübsche Single-Nachbarin nimmt Kenntnis von mir! Bild
Ein Teufelskreis

VG Steffen

schick ihr eine Abmahnung......ähm Einladung zum Essen :rl


Wenn du Hilfe brauchst(nicht bei der Nachbarin ;) ) dann melde dich. Ich rede dir auch nicht rein....


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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 13:54 
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O.K., jetzt geht es aber weiter, ehe jemand den Schmarrn noch liest. :lol:

Wie ich gerade mitgeteilt bekomme, wurde das Geld auf Heller und Pfennig
von meinen Rechtsbeistand und Freund RA Dr. Alexander Wachs überwiesen,
und wird durch mich in Kleinstraten zurückgezahlt.

Danke an die Kanzlei Dr. Wachs aus Hamburg und an diejenigen, die selbstlos
Hilfe anboten.

Natürlich auch an RA Samy Hammad aus Offenburg, der die erste Rate in
Höhe von EUR 50,00 zusteuert.

Vergelt's Gott

Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 18:20 
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WOW! Siehst du wer gutes tut wird auch gutes wiederfahren! Nicht alles ist immer schlecht, gut das es auch solche Menschen wie RA Dr. Wachs gibt. Das sind die Lichtblicke im Leben die das Leben lebenswert machen.

Grüße Aramis


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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 18:31 
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@all

Kann es wirklich sein, daß jetzt der Steffen allein die ganze Geschichte bezahlen soll, wenn auch in Kleinstraten? Es hatten sich ja auch schon einn paar User dazu bereit erklärt eine gewisse Summe bereitstellen zu wollen. Dazu sage ich nur, gut so. Und von dem Forum profitieren doch alle. Deshalb stelle ich dem Steffen auch gerne eine Summe zur Verfügung, die ich mir nämlich eingespart habe durch dieses Forum. Ein paar Euro hat doch wohl jeder gegenüber einer Abmahnung und m.M.n. recht hohen Forderungen übrig.

@Steffen

Auf welches Konto soll die Summe gehen. Gib mir mal die Info zu der Bankverbindung per PN. Die Kosten der Domain für die nächsten 2 Jahre (24 Monate a 11,00 €) übernehme ich, wenn Du damit einverstanden bist. Gibt Dir ja vielleicht auch ein wenig mehr Luft.

@Dr. Wachs

Wenn Sie so kurzfristig dazu weitergeholfen haben, daß dieses Forum nicht untergeht, dann danke ich Ihnen recht herzlich. Die Brisanz in der Domainpfändung hatten ja auch einige User wohl erkannt, aber das Bestehen dieser Domain ist für mich einfach wichtig. Es gibt m.M.n. nur ganz wenige, die in diesem ganzen Abmahnwahn, der sich zu einem Monstrum entwickelt hat, überhaupt noch den Überblick haben. Und genau dazu hilft doch dieses Forum bei. Noch einmal meinen persönlichen Dank für die kurzfristige Hilfe.

LG
Mistreaded

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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 20:54 
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11 € pro Monat für eine Domain - bisschen teuer. Oder ist das inklusive WebSpace ?

Ich zahl 5,97€ pro Jahr bei http://www.inwx.de für eine eigene .de Domain (Also nur die Registrierung des Domain-Namens auf mich).

Man sollte eigentlich immer die Domain und den WebSpace bei unterschiedlichen Anbietern "hosten", so kann man einfacher den WebSpace Anbieter wechseln, wenn es mal Probleme (zu teuer, schlechter Service, Geschwindigkeitsprobleme, etc.) gibt.

Beispielweise kann man unter http://www.bplaced.net/ 2GB kostenlosen/werbefreien WebSpace (inklusive PHP,mySQL) verwenden, dazu noch für 5,97€ die Domain, fertig ist ein kostengünstiger Web-Auftritt.


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BeitragVerfasst: Samstag 12. Mai 2012, 22:55 
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Danke an alle. Mein Fehler - mein Problem, besser gesagt - mein Lehrgeld.

Weiter geht es...

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Mai 2012, 15:38 
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Steffan mal ganz ehrlich, es war kein FEHLER, warum auch du wolltest nur warnen. Mit einer solchen drakonischen Strafe hast du nicht gerechnet.

Egal, lass dir helfen wo ist das Problem? Wir mögen deine Hilfe und wir brauchen einen Platz, in dem wir uns tümmlen und gegenseitig helfen können und das ist nun mal deine Seite.

Nochmal: Wer gutes tut dem wiederfährt auch gutes!

Gruß Aramis


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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Mai 2012, 17:15 
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Ich "spende" dir auch was! Du hast mir immer geholfen wenn was war! Ein PN und ich überweise dir was!


Estas


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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Mai 2012, 18:29 
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Generell eine Frage.

Wie ist das denn jetzt,diese Abmahnanwälte,Klagen die auch je nachdem wieviel jemand verdient,d.h.wenn einer Wenigverdiener ist,oder Sozialleistungen bezieht wird derjenige auch rangezogen ?

Weil den Anwälten dürfte es ja nicht viel Spaß bereiten,wenn der Geklagte seine "Abmahnschulden" in was weiss ich 10,20 oder 30€ Raten zurückzahlt,je nach Beschluss vom Richter :)

Also ich will damit sagen,kommen von dem Angeklagten sein Verdienst erst im Gericht zum Vorschein,oder "bemüht" sich der Abmahnanwalt während der Abmahnprozedur,es rauszukriegen wieviel der Abgemahnte Verdient ?

Oder wenn der Abgemahnte durch Umwege dem Abmahnanwalt sein Verdienst zuspielt,a la "du hast bei mir nichts zu holen " Motto ? :)

Weiss wer was in der Richtung,nach welchem Schema ziehen die vor Gericht,weil wenn ich mir vorstelle wenn die jeden vor Gericht zerren würden der z.B. 1 Film oder so runtergeladen hat,nur weil sein IP auftaucht,dürften die Richter doch irgendwann sagen sagt mal seit ihr bescheuert 50.000 Leute haben den Film runtergeladen,alle 50.000 vor Gericht ??? :)

Ich glaube deswegen wird immer gesagt,es kann einen Treffen also ne Klage,aber es muß nicht !?

Komische Vorgehensweise,die müssten denjenigen die nachweislich so Filmsharing,Musiksharing etc.betreiben an den Hals gehen,denke ich da Falsch?

Ist mir mal so eingefallen :)

Gruß.


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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Mai 2012, 20:22 
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@Fenerbahce

Sprichst du jetzt die Prozesskostenhilfe an?

Allerdings hinterfrage ich auch mal deine Aussage
Zitat:
Oder wenn der Abgemahnte durch Umwege dem Abmahnanwalt sein Verdienst zuspielt,a la "du hast bei mir nichts zu holen " Motto ?


Auf welchem Umweg, den Umweg über den beauftragten Anwalt, oder wie? Bei einer erhaltenen Abmahnung gilt für mich eigentlich "Stillschweigen", mit anderen Worten keinen Kontakt usw.. Warum sollte denn ein beauftragter Anwalt diese Auskunft geben wollen?

@Steffen

Es ist ja Dein Forum und ich helfe Dir gerne weiter damit es auch weitergeht. Und auch @aramis fragt doch auch nach dem Problem.

Damit Du meine Bestrebungen verstehst, wäre für mich persönlich interessant, warum ich eine Abmahnung bekommen habe, obwohl ich nicht mal einen entsprechenden Clienten installiert hatte. Das hatte ich sogar der abmahnenden Kanzlei mitgeteilt, trotzdem kam nur ein weiteres Schreiben, so nach dem Motto "Jetzt haben wir weitere Forderungen, da ja ...." Weiterhin kam da aber nichts mehr. Ach ja, Inkasso hatte ich ja auch noch. Nach der 2. Abmahnung habe ich dann meinen Rechner komplett neu aufgesetzt. Nach der 3. Abmahnung hatte ich ihn dann entsorgt und einen neuen Rechner installiert und auch ohne irgendeinen Clienten. Keine weitere Abmahnuing.

Vor einiger Zeit hatte ich dann aus Interesse an den Aussagen zu dem angeblichen Clienten, diesen installiert und über Monate auch einige abgemahnte Dateien hereingestellt. Bis heute keine Abmahnung.

Wenn die Abmahner aber behaupten, daß man ja etwas konkret angeboten hat, also vollständig, dann würde die Abmahnung m.M.n. aber schon ins Leere laufen müssen, da es eine Behauptung ist, die so nicht stimmen kann, da man ja angeblich angeboten hat. Und die Abmahnungen gehen ja auch nur auf das Anbieten.

LG
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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Mai 2012, 20:48 
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@Mistreaded

Nein nein nicht durch den Anwalt Kontakt herstellen,oder selber und sein Verdienst preisgeben,natürlich eher direkten Kontakt vermeiden jedes Detail zuviel über sich ist natürlich zuviel :) as meinte ich nicht bzw.habe mich vielleicht falsch artikuliert

Ich setzte mich in den Abmahnanwalt hinein,also er kann bis vor dem Gericht denke ich mal nichts wissen mit "was für einem Abgemahnten" er zu tun hat,das heisst Reich,Arm,Sozialempfänger etc.

Denn ich denke bei dem Richter spielt es doch ne Rolle (Urteil-milde,gnade) ob vor ihm ein Wenigverdiener steht,oder Fußballer,Millionär etc. :) stell ich mal so in den Raum,und dementsprechend hat vielleicht der Abmahnanwalt keine Interesse sein Geld in Raten zu 3-5-7 Jahre zu holen bei einem Armen wenn er denn wüßte???


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BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2012, 01:04 
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@ Fenerbahce
Das Dilemma dabei ist, dass jeder AI eine positive Schufa hat,
sonst hätte er ja keinen Anschluss. Die fischen also nicht im Trüben,
und auch die Hartz4er zahlen jetzt oder irgendwann, einen Titel bekommen
die Abmahner immer. Aber was Du speziell meinst, ich denke, es ist egal ob
arm ob reich, löhnen müssen sie alle. Und zwar volles Programm.
:) error6


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BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2012, 04:55 
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"error6" sagte:
Aber was Du speziell meinst, ich denke, es ist egal ob
arm ob reich, löhnen müssen sie alle. Und zwar volles Programm.

Das ist richtig. Weder dem Richter, noch Scheffler hat es z.B. bei meinereiner
interessiert, ob ich überschuldet bin, oder nicht zahlen kann. Es wurde geurteilt
und verdonnert. Und wenn Du nicht zahlen kannst, pfändet man eben. Darüber
muss sich jeder im Klaren sein. Ich lebe jetzt schon 20 Jahren mit Schulden,
Gläubigern und dem GV. Es ist kein Zuckerschlecken, denn alles was Du mehr
bekommst geht an die Gläubiger, freiwilig oder mir Zwang(svollstreckung).

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2012, 11:52 
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gut das ich Rentner bin und unter der Pfändunggrenze..... -ö.,,ö.,,

ich weiß das Abmahner eine Auskunft über Creditreform abfragen......ob jedesmal ???? glaub ich nicht.


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Mai 2012, 14:49 
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Landgericht Düsseldorf:
Kein Geld für mangelhafte Abmahnungen




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Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei
Oslebshauser Heerstraße 20
28239 Bremen
Telefon: 0421 - 3802910
Telefax: 0421 - 3802911
E-Mail: kanzleibeier@web.de
Web: www.kanzleibeier.de



:::::::::::::::::::::::::::::::



Kein Geld für mangelhafte Abmahnungen: Urteil des LG Düsseldorf, Az. 12 O 99/11 (unter
Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf I-20 W 132/11)

Der Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten ist nicht begründet. Die
Abmahnung der Klägerinnen genügte den an eine Abmahnung zu stellenden Mindestanfor-
derungen nicht. Die Kammer folgt insoweit der vom zuständigen Senat des Oberlandes-
gerichts (Beschluss vom 14.11.2011, Az. 1-20 W 132/11) in einem anderen Verfahren
geäußerten Auffassung.



Zur Entscheidung des LG Düsseldorf vom 09.05.2012 Az.12 O 99/11 im Volltext:

Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2012, 10:47 
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Observer - wer setzt denn diese IP-Adressermittlungs-Software ein?

Nach dem aktuellen Beschluss des OLG Köln vom 20.01.2012, Aktenzeichen: 6 W 242/11, den ich hier besprochen habe: "Software zur Ermittlung der IP-Adresse in Filesharingfällen "Observer" - OLG Köln spricht Tacheles" frage ich mich nunmehr, welche Logging-Bude denn diese Software eigentlich einsetzt?

Das Urteil spricht von der "vom Antragsteller mit der Ermittlung von Rechtsverletzungen beauftragten H." Wer weiß mehr?

_________________
Sebastian Dosch
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für IT-Recht

Web: http://www.dosch-digital.de
Blog: http://www.klawtext.de


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2012, 11:15 
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Das war wohl die Guardaley Ltd. und die Abmahnkanzlei war BaumgartenBrandt - so jedenfalls die Behauptung in diesem Beitrag
von RA Achilles aus 2011

http://www.haftungsrecht.com/aktuelles/ ... assen.html

Schade, daß das OLG nicht mitteilt, weshalb die gemerkt haben, dass mit den Ermittlungen etwas nicht stimmt. War das dann nur, weil ein Wettbewerber sich mit der Guaraley Ltd. gestritten hat und das in diesem Rechtsstreit, den RA Achilles da besprochen hat, von dem ehemaligen Mitarbeiter vorgetragen wurde?


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