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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 15:22 
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Offy hat geschrieben:
*************************
Wenn du kannst, mach es per Fax.

Im Übrigen ist nicht mal gesagt, dass Debcon genau weiß, was sie sich da für "Sturköppe" eingehandelt haben. Ich könnte mir vorstellen, dass die gar nicht alle Informationen bekommen haben (Anzahl der erfolgten Mahnungen pro Schuldner, erledigte modUE etc.).



Ich seh grade, die Frist geht ja nur bis Übermorgen. Fax hab ich nicht, also doch besser ne Mail.

edit:

Grrr, warum muß sowas immer nach ner Nachtschicht im Briefkasten sein? Jetzt hab ich im Widersruchschreiben das "Einwurf Einschreiben" vergessen. Geht's auch ohne?


Versand:
1. E-Mail
2.Einwurf Einschreiben

VG Steffen


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 15:53 
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Danke nochmal für die Hilfe hier. Ist für mich eigentlich immer gleich die erste Anlaufstelle wenn es um so etwas geht.

Habe jetzt auch den Widerspruch per Einschreiben und per Mail hingeschickt. Aber an die Adresse mit dem Postfach bzw. kontakt@debcon-gmbh.de.
Die Versendung der Mail war um XX:XXUhr, habe jetzt gerade die Lesebestätigung um XX:XXUhr bekommen.
Jetzt mal abwarten und schauen was kommt.
Gruß

EDIT by Grazer57

_________________
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 16:13 
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Meine mail ging an info@debcon.de. Die stand auf der Website im Impressum.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 16:25 
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Ich finde Fax als ausreichend.
Mir ist kein Fall in DE bekannt, wo ein Gericht ein Fax als Beweis nicht anerkannt hätte, natürlich mit den einsprechenden Protokollen.Eher gibt es einen Fall vom Gegenteil.
Kanzlei behauptete nicht in den Besitz des Faxes zu sein.
da hat man die Kanzlei verdonnert.
.-:; :rp


Hinweis beim Fax bitte das Sendeprotokoll aufbewahren. :ew

Und da muss auch schön O.K. drauf stehen. ;tö

MfG


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 18:08 
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Hallo, wollte nur nachfragen, ob man hier

Bild eine Inkassonummer reinschreibt? Danke


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 18:11 
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Jap, da kommt die inkassonummer rein


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 19:01 
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Moin moin,

jupp, uns hats auch erwischt, letztes Jahr U+C Abmahnung mit folgender mod UE, heute dann den netten Infobrief im Kasten gehabt.

Widerspruch geht morgen per Fax und Post raus. Nur eine Frage hab ich da noch, da konnte ich leider keine Antwort finden.

In dem Widerspruchsschreiben setze ich denen ja eine Frist von 14 Tagen. Was tun, wenn die Frist verstreicht und da kommt keine Antwort? Ab dann alles weitere als Gegenstandslos betrachten oder doch noch 2 Wochen in Sorge leben?

Oder ist das eher als Absicherung für den ganz harten Fall der Fälle, damit man was in der Hand hat, so nach dem Motto: "Da die Firma nicht auf unsere Fristsetzung reagiert hat, bzw in dem gesetzten Rahmen, sahen wir keinen weiteren Grund zur Veranlassung" ?

Was sowas angeht bin ich leider (oder zum Glück?) Laie, daher danke ich schonmal für Aufklärungen. :)

Ach ja: Nö ich nicht


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 19:20 
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Geldabschneider (fieser Nick übrigens. ;),

Danke für die fixe Antwort. Dass wir nicht die einzigen sind, war schon klar. :) War eben nur die Frage, was die Frist juristisch bedeutet. Hätte ich vielleicht auch deutlicher kenntlich machen sollen. :)

Witzigerweise sucht Debcon zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue Sachbearbeiter. Ich frag mich, warum. ;)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 19:55 
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Grazer57 hat geschrieben:
@ MisterRoyce

mich würde interessieren, warum der Anwalt es ablehnt eine mod. UE für die beiden Fällen abzugeben.
Wurde denn von dem inkassounternehmen die UEs angemahnt?
Spätestens deren Anwalt wird das Fehlen der UEs bemerken ....
Ansonsten würde ich die mod. UEs direkt an den RI versenden.


So da bin ich wieder...

Aaalso ich war heute nochmal mit meinem Vater bei dem besagten Anwalt wg. dem Debcon-Schreiben! Ich muss sagen, dass der Anwalt noch immer einen unfähigen Eindruck macht, aber mein Vater meint ja, der würde das schon richtig machen!

Zu dem Hinweis, dass auf 2 Abmahnungen noch eine mod. UE fehlen würde hat er geantwortet, dass bereits mit der dritten UE für die weiteren Abmahnungen vorgesorgt worden ist....in meinen Augen Schwachsinn!
Außerdem will er jetzt in einem Anschreiben, an wen auch immer, mitteilen das unser Router alt ist und ediglich mit WEP verschlüsselt werden kann und das somit auch ein Außenstehender evtl Zugriff gehabt haben könnte! Dazu spare ich mir jetzt mal jeglichen Kommentar...

Des weiteren will er in dem Anschreiben darauf verweisen, dass ich ja ebenfalls mit im Hause wohne und bereits volljährig bin und das meine Eltern wären ihrer Überwachungspflicht soweit nachgekommen wie sie es müssten...

Nach meiner Aufssung kackt er mir somit ans Bein, obwohl ich damit nix zu tun habe, und letztendich haben unsere Gegner dann anstatt eines Angriffpunkts schon zwei, nämlich meine Eltern als AI und mich als angeblichen Verursacher...

Ihr könnt mich gerne berichtigen, falls ich das galsch sehe, aber ich glaube der Anwalt macht alles falsch, was man nur falsch machen kann!

Bitte entschuldigt eventuelle Schreibfehler...habe das mit dem Handy geschrieben.
Gruß MisterRoyce


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 19:56 
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Hotte hat geschrieben:
Witzigerweise sucht Debcon zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue Sachbearbeiter. Ich frag mich, warum. ;)

Genial. Das ist der Brüller des Tages, Hotte.
Danke dafür!

Bild


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 20:14 
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Offy hat geschrieben:
Hotte hat geschrieben:
Witzigerweise sucht Debcon zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue Sachbearbeiter. Ich frag mich, warum. ;)

Genial. Das ist der Brüller des Tages, Hotte.
Danke dafür!

Bild


Immer gern. :)

Für die Interessierten, hier der Link zur Ausschreibung. Vielleicht sucht ja noch jemand von euch einen Job. ;)

http://jobs.meinestadt.de/x/job.php/jobid=11970514


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 20:53 
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Danke Grazer, dass du mir immer so schnell antwortest!

Sehe ich das den richtig, dass wir den Abmahnern durch die Angabe meines Namens doppelte Angriffsfläche bieten?
Wäre doch iwie unlogisch oder?

In wiefern kann der Schuss den schwer nach hinten losgehen?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 22:15 
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Das wäre ja eine Möglichkeit einen Maulwurf zu platzieren....

Aber das wird grad Offtopic ;)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 22:18 
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b,b,,,b,

Hey Leute, ich habe lange Zeit das Thema Abmahungen aus meinem Kopf verbannt.

Ich habe 6 Abmahnungen von U+C erhalten und habe auf 4 reagiert. 2 Wurden nicht zugestellt und sind dann noch mal nachgeschickt worden. Mir wurde das ganz zu heiß und ich habe es einem spezialisierten Anwalt in die Hand gegeben. Der hat die mod UE auf alle Werke der Digiprotect erweitert und danach kamen keine weiteren Abmahnungen. Heute kam ein weitergeleitetes Schreiben von meinem Anwalt: 250,00 Euro / Vorfall also insgesamt 1.500 Euro soll ich bezahlen und dann ist alles erledigt.

Ich bin ja fast gewillt den Betrag zu bezahlen, bevor die Summe sich nachher auf 3900 Euro + + + erhöht. Ich bin einfach mit dem Nervern am Ende und bevor ich morgen meinen Anwalt anrufe, wollte ich mal wissen, was ihr meint.

Mich hat die Meldung von Teltarif.de verunsichert. Dort stand, dass eine Oma wegen das herunterladen eines Hooligan Films vom Gericht verurteilt worden ist und 650,00 Euro bezahlen muss.

Was also, wenn die mich vor Gericht ziehen?

Und noch was, da der Anwalt die mod. UE auf alle Werke erweitert hat und der Anschluss auf mich und meine Frau lautet, auf welchen Namen könnte ich den Anschluss umbenennen? Auf den Namen meiner Kinder? (nicht volljährig) Auf den Namen meiner Eltern? (wohnen nicht bei mir) Auf irgendjemand bekannten?


Man haben die mir schon Sorgen bereitet... wer schafft es mich zu beruhigen? :,:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Februar 2012, 23:07 
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Ruhig bleiben, nicht zahlen und per Schreiben von Steffen antworten - und dann einfach abwarten. inkasso legt es immer darauf an, dass die Leute verunsichert werden und Angst bekommen. Das ist Masche, und so lange sich die Leute ins Bockshorn jagen lassen, geht die auch auf.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Februar 2012, 11:46 
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Man sollte einmal langsam wieder die Gedanken ordnen und sich auf das wesentliche konzentrieren.
Ja, es ist ein handfester Anschiss.


1. Kein Engagierter - egal aus welchem Forum - macht sich doch aus Langeweile Gedanken, wie ein
Betroffener reagieren kann oder sollte. Solche Empfehlungen basieren doch auf Erfahrungen und
einen Spritzer Mut. Denn jedes Forum geht einen Spagat ein, zwischen laienhaften und gut gemeinten
Empfehlungen und nicht erlaubter Rechtsberatung.

Deshalb sollte man sich daran halten, was das entsprechende Forum - besser gesagt die Administration
- als Grundausrichtung vorgibt. Es ist auch ein Dogma, sondern eine günstige Variante.


2. Ein Inkassounternehmen, egal wie es heißt, kann ohne einen rechtskräftigen Titel (titulierte
Forderung wie Urteil, anerkannten MB, Vollstreckungsbescheid) - nichts, außer dreist oder höflich
an mahnen. Sie können keinen Gerichtsvollzieher schicken, sie können keine Lohn- oder Kontopfändung
vornehmen, ihnen brauch kein Einlass gewährt werden, man muss ihnen am Telefon nicht zuhören -
einfach einmal widersprechen und gut. Wenn sie die Kohle haben wollen - müssen sie klagen. Ähm,
warum hat es dann U+C nicht gleich?


3. Einwurf oder mit Rückschein - das ist hier die Frage?
Das ist doch völlig uninteressant. Das ganze Dogma - nur mit RS - ist doch von den ganzen Faulen
und Angsthasen aufgekommen.

Der Gesetzgeber sagt doch nur allgemein: Zugegangen ist ein Schreiben dann, wenn sie derart in den
Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen
ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen. Schreiben, die per Brief übermittelt werden, gehen dem
Empfänger mit der Aushändigung des Briefes zu, wobei der Einwurf in den eigenen Briefkasten regelmäßig
genügt.

Das große Problem, das derjenige, der sich auf etwas beruft in Beweisnot ist. Denn, mit dem Versand -
egal durch welche Form (Brief, Einschreiben, Einwurf Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein) - kann
man erst einmal den Inhalt - nicht - mit-beweisen. Kommt es hart auf hart, kann der Empfänger behaupten,
es wäre nur ein leeres Blatt Papier beinhaltet. Deshalb auch der Doppelversand. Je mehr Nachweise des
Versand - desto besser.

Und liebe Leute, was will denn die Gegenseite mit der E-Mail-Adresse anfangen? Das ist so etwas von
Lächerlich und zeugt nur, was wir tatsächlich sind - Angsthasen. Genau wie kein Mensch einen Scanner,
Fax oder einen Drucker hat, der gerade mal kaputt ist, wenn es darum geht etwas her zuschicken.

Empfohlene Versandarten der Initiative AW3P:
1. Einwurf Einschreiben (wer Brief oder mit RS wählt - macht auch nichts verkehrt)
2. E-Mail (zum doppelten Nachweis für die eigenen Unterlagen. Höhere Beweiskraft als ein Fax, vgl. BGH
- Az. IX ZR 148/10 -"OK-Vermerk" auf einem Fax-Sendebericht bestätigt nicht den tatsächlichen Zugang)


4. Skandal Infopost
Es gibt mittlerweile eine ausgeprägte Rechtsprechung, das nur derjenige, der einen Schaden davon trägt,
berechtigt ist diesen einzuklagen. Salopp formuliert. Sollte jemand (außer im Kopf) einen Schaden haben,
ist es doch die Deutsche Post. Einmal Imageverlust und Andermal wohl Gebühren in Höhe von XYZ.

Wenn jetzt die Deutsche Post aber sagt: Nen, ne, ne - alles paletti. Dann war es erst einmal.

Natürlich kann sich jeder an STA, Polizei, Deutsche Post oder BfDI wenden und sich beschweren oder was
weiß ich.



Also, schön ruhig bleiben, Widerspruch versenden und zukünftige Post von Debcon ignorieren oder bezahlen.


VG Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Februar 2012, 11:54 
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@ Steffen:

Danke für deine wieder einmal aufmunternden Worte!

Allerdings liegt es nunmal an der Natur des (deutschen) Menschen, dass er die Hosen voll hat, wenn es an seine Kohle gehen soll, berechtigt oder nicht.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Februar 2012, 11:59 
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Naja letztendlich kann ich ja nur abwarten und schauen welche Dinge denn da kommen, da auf mich ja sowieso nicht gehört wird. Der Anwalt ist nen Klugscheißer bzw. habe ich das Gefühl, dass er einer ist. Ich kann mich ja leider nur auf mein Wissen berufen, welches ich mir hier in den letzten 1 1/2 Jahren angeeignet habe.

Möglich ist ja auch, dass er alles richtig macht...ich weiß nur eins: wenn er mir durch sein Schreiben ans Bein pinkelt dann werde ich böse und ich weiß, dass mein Vater dann auch sauer wird!

Ich habe aber noch eine letzte Frage: Wenn die wirklich darauf kommen, die bestehende Forderung auf mich umzumünzen, gibt es da überhaupt eine Möglichkeit für die??? Ich komme jetzt wieder mit meinem laienhaften Wissen um die Ecke, so als Hobbyjurist! :lol:

Ich sehe das ganze nämlich so, dass wenn die mir an die Karre fahren wollen, die Beweislast ja beim Abmahner liegt, denn gegen mich haben die ja rein garnix in der Hand und wie wollen die denn dann beweisen, das ich der Übeltäter bin!?! Gegen meine Eltern haben die ja zumindest die Auskunft von T-Online, aber gegen mix rein garnix...


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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Februar 2012, 12:43 
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"MisterRoyce" sagte:
Ich sehe das ganze nämlich so, dass wenn die mir an die Karre fahren wollen, die Beweislast
ja beim Abmahner liegt, denn gegen mich haben die ja rein garnix in der Hand und wie wollen
die denn dann beweisen, das ich der Übeltäter bin!?! Gegen meine Eltern haben die ja zumindest
die Auskunft von T-Online, aber gegen mix rein garnix...


Man muss hier einmal die Grundlagen eines Zivilprozesses kennen. Grundlegend, derjenige, der
sich auf etwas beruft - dem obliegt die Beweislast. Das heißt genau, der mögliche Kläger hat
zu beweisen, dass der Anspruch - die Abmahnung - zu Recht besteht. Dazu wird er dem Gericht
darlegen, das die ermittelte Urheberverletzung, vom Anschluss des Beklagten ausgegangen ist.

Noch einmal langsam und zum mitschreiben. Nicht, das der Beklagte die Urheberverletzung in
erster Linie selbst getätigt hat, sondern diese über seinem Anschluss aus passiert sein soll, für
den er - unter bestimmten Voraussetzungen - rechtlich haftbar gemacht werden kann!

Der Kläger kann aber, bis zum Prozessbeginn bzw. ohne Auskunft des Abgemahnten, nicht wissen,
wer war es denn nun wirklich. Eigentlich logisch, da nur der AI der P2P-IP zugeordnet werden
kann. Das Gericht sagt deshalb: Die Auskunft und/oder/bzw. Aufklärung wer es letztendlich war
- Benennung des Rosses und des Reiters - liegt im Verantwortungsbereich des Anschlussinhabers
und zumutbar, zu einem gewissen Maße. Das ist die sekundäre Darlegungslast, die in einem
möglichen Prozess - auf dem beklagten Anschlussinhaber zukommt.



Regelmäßige Ausgangsposition:

    1. Kläger:
    - Log-Daten (eidesst. Versicherung des Loggers bzw. GF als Zeuge)
    - Gutachten zur fehlerfreien Software (falls vorhanden, Gutachter als Zeuge)
    - Aktivlegitimation (RI als Zeuge)
    - Sicherungsbeschluss (falls erlassen) + Gestattungsanordnung § 101 IX UrhG - LG
    - Providerauskunft
    - Abmahnung
    - Reaktionen

    2. Kläger:
    - Ich war ed nich, ich werde so etwas von sauer!

    3. Fazit: 6 - Hinsetzen - Störer!



VG Steffen

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Hat denn jemand eine Idee wieso der Gläubiger jetzt ein anderer ist?


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