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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Samstag 27. August 2011, 11:46 
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so hallo erstmal :)
meine abmahnung der kanzlei S-W kam ende märz. hab dann die mod UE abgegeben, wurde auch angenommen. nun bin ich beim 1. schreiben von infoscore angelangt und grad dabei, den widerspruch fertig zu machen. dazu hätte ich 2 fragen:
1. muss ich zum widerspruch wirklich die mod UE nochmals in kopie beilegen, wie im wegweiser angegeben? (mag mit dem ding ja nicht unbedingt hausieren gehen...)
2. hab erst jetzt im beitrag von steffen entdeckt, dass man akteneinsicht anfordern soll. wäre das auch jetzt nach 4 monaten noch sinnvoll? zumal in meiner abmahnung kein aktenzeichen des landgerichts zu finden ist!

grüße


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BeitragVerfasst: Samstag 27. August 2011, 14:52 
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zu1. + 2.
Du musst überhaupt nichts, letztendlich ist es Deine Entscheidung. Der Wegweiser Inkasso ist eine Richtlinie genau wie die Empfehlung einer Akteneinsicht. Wenn Du keinen Bock hast, einfach seien lassen! ;)

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 27. August 2011, 15:08 
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Ok,
es geht mir nicht, ums *kein bock haben* es geht mir darum, was besser ist.
meine frage zu 2. war, ob es nach 4 monaten noch sinn macht oder, ob das in dieser 14-tage-frist geschehen MUSS - ich würd eigtl schon gern

grüße


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BeitragVerfasst: Samstag 27. August 2011, 15:23 
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susi_ratlos hat geschrieben:
es geht mir nicht, ums *kein bock haben* es geht mir darum, was besser ist.
meine frage zu 2. war, ob es nach 4 monaten noch sinn macht oder, ob das in dieser 14-tage-frist geschehen MUSS - ich würd eigtl schon gern


Es setzt sich doch niemand hin und denkt sich, man heute habe ich mal Langeweile und entwickle mal 'nen Wegweiser Inkasso oder eine Vorgehensweise usw. Dieses hat sich doch über Jahre herauskristalisiert. Wenn Du für Dich der Meinung bist, nein, dann lässt Du es eben. Ich kann Dir nur empfehlen, halte Dich an den Wegweiser Inkasso + den empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten!

Zur Akteneinsicht. Probiere es einfach. Sollte die Frist abgelaufen sein, bekommst Du es doch mitgeteilt. Es entstehen dadurch doch keine emenz hohen Kosten. ;)

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 27. August 2011, 15:37 
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oki - alles klar:)
danke für die schnelle antwort


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BeitragVerfasst: Samstag 27. August 2011, 15:42 
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O.K. Sag auf alle Fälle mal Bescheid, ob es noch mit der AE geklappt hat.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Mittwoch 31. August 2011, 14:32 
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Hi,
Also Wiederspruch gegen Mahnbescheid habe ich am 23.08.2011 abgeschickt.
Heute am 31.08.2011 bekam ich Post von Haas & Kollegen.
Ich solle meine Gründe bis zum 19.09.2011 mitteilen ansonsten würden sie die Klage begründen.

Werde nicht antworten und abwarten. Bei Klageerhebung werde ich einen RA aufsuchen.

Gruß Markus

P.S. wie sieht es eigentlich aus wenn ich kein Geld habe für meinen Anwalt ?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 31. August 2011, 20:29 
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da beantragst du prozesskostenhilfe http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf;jsessionid=99470922299B592D2BFA1663DDF40606


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BeitragVerfasst: Mittwoch 31. August 2011, 21:17 
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Reicht es wenn ich Prozesskostenbeihilfe beantrage nachdem Klage erhoben wurde oder sollte ich mich da früher drum kümmern ?
Danke


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2011, 13:58 
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sry, hab nochmal eine Frage...
hab in meiner Abmahnung nachgeschaut, da steht
Hashwert: BTH: und dann ein Haufen Zahlen
ist das nicht der gesuchte Hashwert? Oder bekomm ich den nur durch die AE?
wenn ich die Zahlen allerdings bei Torrentz.com eingeb, krieg ich als Ergebnis: Pending
was sagt mir das?
wer lesen kann ist klar im Vorteil... danach kommen 2 Locations, wo ich das Ding runterladen kann. Das heißt dann aber, ich hab den Hashwert oder?

Grüße


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2011, 20:16 
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@Markus82
da du nicht weisst ob die wirklich klagen kannst du die prozesskostenhilfe erst beantragen wenn du wirklich verklagt wirst.
das prozesskostenrisiko kannst du dir aber vorher schon selbst ausrechnen mit einem prozesskostenrechner http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/prozessrisiko/index.html
vg


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2011, 20:20 
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@susie_ratlos
richtig, das ist der hashwert.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2011, 21:30 
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Mein Widerspruch ist auch raus. Habe auch meinen RA als Prozessbevollmächtigten angegeben. Er selber hat noch überhaupt keine Schreiben von wem auch immer bekommen. Ich bin immer noch irritiert darüber, warum Schutt/Waetke trotz modUE und viel schriftlichen Gegenwind null Reaktion zeigt und gleich alles an Infoscore weiterleitet. Bin gespannt was ich an Rückmeldung bekommen werde ... und ja, auch ich habe aufgrund des bisherigen Tempos das Gefühl, ne Klage zu bekommen :(

@ wombat
Oh Mann, beim Prozesskosten ausrechnen wird mir richtig schlecht ...

So, genug geflennt ;)


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BeitragVerfasst: Freitag 2. September 2011, 16:26 
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so, nun kam der Mahnbescheid... :/ na mal schauen wie es weitergeht...

hat den wer auch schon einen Mahnbescheid bekommen?


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BeitragVerfasst: Samstag 3. September 2011, 12:35 
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Mahnverfahren sind nichts außergewöhnliches. Hierzu sollte man sich nach dem Wegweiser Inkasso richten und mal hier nachlesen.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2011, 20:35 
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Möchte Euch ein Update über den aktiuellen Stand mitteilen (von Seite 4 hier im Thread)

1. Schreiben nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Haas& Kollegen

Ich soll doch meine Gründe mitteilen, wieso ich den Forderungen widersprochen habe.
Reaktion: abgeheftet


2. Schreiben nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Haas& Kollegen

Hinweis, dass ich ihr Schreiben nicht beachtet habe. :lo Warum nur
Reaktion: abgeheftet

3. Schreiben nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Haas& Kollegen

Sie erinnern nochmals an das vorherige Schreiben und bitten um Erledigung.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden Sie das Einzugsverfahren fortsetzen. (Komisch, erst schreiben sie von Klage begründen und jetzt von einem Einzugsverfahren)
Reaktion: abgeheftet

Ich kann den Wegweiser Inkasso nur empfehlen

;tö


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BeitragVerfasst: Freitag 9. September 2011, 04:25 
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Inkasso + Mahnverfahren sind nichts außergewöhnliches.
Hierzu sollte man sich nach dem Wegweiser Inkasso richten
und mal hier nachlesen.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2011, 11:51 
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Grave hat geschrieben:
Möchte Euch ein Update über den aktiuellen Stand mitteilen (von Seite 4 hier im Thread)

1. Schreiben nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Haas& Kollegen

Ich soll doch meine Gründe mitteilen, wieso ich den Forderungen widersprochen habe.
Reaktion: abgeheftet


2. Schreiben nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Haas& Kollegen

Hinweis, dass ich ihr Schreiben nicht beachtet habe. :lo Warum nur
Reaktion: abgeheftet

3. Schreiben nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Haas& Kollegen

Sie erinnern nochmals an das vorherige Schreiben und bitten um Erledigung.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden Sie das Einzugsverfahren fortsetzen. (Komisch, erst schreiben sie von Klage begründen und jetzt von einem Einzugsverfahren)
Reaktion: abgeheftet

Ich kann den Wegweiser Inkasso nur empfehlen

;tö



Seit dem noch etwas von denen gehört ?
Ich habe jetzt auch das 2te Schreiben von denen nach dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid erhalten. Warum ich nicht antworte.

Aber nach der Frist sind 6 Wochen seit dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid um.
Kann da überhaubt noch Klage erhoben werden wenn die Frist verstreicht ?


Gruß Markus

P.S. vielen dank euch hat mir alles sehr geholfen :rp


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BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2011, 12:23 
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Zitat:
Aber nach der Frist sind 6 Wochen seit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid um. Kann da überhaupt noch Klage erhoben werden, wenn die Frist verstreicht?

Es kommt darauf an -wann- (nach Mitteilung über den eingelegten Widerspruch MB) der Antrag gestellt wird, die Sache an das streitige Gericht abzugeben und die -vollen- Gebühren eingezahlt werden. Hierzu bleiben denen 6 Monate zeit. Also weiter abwarten und Tee trinken. Die aktuellen Waldorf Frommer Klagen haben gezeigt, das man hier die Fristen voll aus reizt.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2011, 20:18 
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Hallo Gemeinde,
vor 6 Tagen Post bekommen von AG Baden Württemberg,
Mahnbescheid wegen .....
Reiner denkt wohl ich falle drauf rein.
Habe den Widerspruch vorbereitet und hoffe alles richtig ausgefüllt zu haben.
1. Datum eingesetzt
2. x Widerspruch insgesamt
3. korrekte Adresse eingesetzt
4. Unterschrift mit Vor- und Zunamen
4. Absendung per Einwurfeinschreiben und warte auf Rückantwort


Grüße aus ............


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