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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 19:32 
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US-Wirtschaftswissenschaftler fordern Abschaffung "geistigen Eigentums". Nachzulesen z.B. auf Heise-Online.

Schönen Gruß

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 19:33 
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marco hat geschrieben:
Wie gehts nun weiter :?: soll ich info nochmal nen widerspruch schicken oder einfach abwarten?

Die können dich mal! Nix mehr schreiben oder sonst was.

Gruß Erzhammer

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 19:40 
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Erzhammer hat geschrieben:
marco hat geschrieben:
Wie gehts nun weiter :?: soll ich info nochmal nen widerspruch schicken oder einfach abwarten?

Die können dich mal! Nix mehr schreiben oder sonst was.

Gruß Erzhammer


Danke @ erzhammer
wie ist deine meinung dazu das info nicht mal genau die datei benennt sondern nur computerspiel (ich meine das ist ja keine aussage) schreibt.
weiter meinungen zwecks weiterem verhalten erwünscht ;hp
gruss @all :te


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 19:57 
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@marco
Ist für dich nicht mehr relevant was drauf steht.
Aber ich bin, und bleibe, der Meinung das auf den Widerspruch da auch nur Computerspiel stehen soll.

Gruß Erzhammer

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 19:58 
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@all

als Ergänzung zu meinem letzten Beitrag EU-Studie: Urheberrechtsschutz stört Online-Binnenmarkt.

Schönen Gruß

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:02 
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Die Frage ist, wie man sich vor Folgeabmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Kremer Greuter schützen kann? Das geht meines Erachtens nicht so eindeutig aus dem Schreiben hervor.

Auch verstehe ich die Folgende Aussage nicht so ganz:
Zitat:
Wichtig ist, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast nachkommt, um ggf. erfolgreich die Störerhaftung ausschließen zu können.

Wie soll man hier Vorgehen?

Grüße
Hamster


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:10 
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@hamster
Da jeder Fall auf Grund seines sozialen Umfeldes verschieden zu Bewerten ist gibt es keine Allgemeine Zauberformel.
Darlegungslast: Du hast alles gemacht wie es in der Gebrauchsanleitung deiner Hardware steht und auch alle Belehrt.

Gruß Erzhammer

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:17 
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@ Knüppelklaus @ Shual
Ich denke, der heute entschiedene Fall ist insofern anders zu sehen, als dass hier feststand, dass die Ehefrau bei Ebay Rechtsverletzungen begeht. Wie sieht es aber aus, wenn zwar mehrere aus dem Haushalt Zugriff aufs Internet hatten, aber keiner im Haushalt die Rechtsverletzung begangen hat und dies so auch beim Gericht angibt...Bei ebay ist es relativ einfach nachzuvollziehen wann jemand Zugriff hatte und in der Regel weiß der Kontoinhaber auch, wem er die Zugriffsdaten gegeben hat und kann so nachvollziehen, wer Mist gebaut hat. Wenn der dies auch noch "zugibt".....


@ hamster
Zitat:
Wichtig ist, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast nachkommt, um ggf. erfolgreich die Störerhaftung ausschließen zu können.

Das frag ich mich auch, ist wieder so ein schöner Satz, mit dem eigentlich kein Abgemahnter etwas anfangen kann (zumindest nicht mehr nach mehreren Monaten nach dem angeblichen Log - hätte ich zum Zeitpunkt des Log bzw. davor gemerkt, dass jemand Schindluder über meinen Anschluss treibt, wäre ich wahrscheinlich nicht abgemahnt worde und wäre auch nie in die Situation gekommen, etwas darlegen zu müssen, was ich gerade nicht getan habe :evil: Alles was du jetzt behauptest und darlegst, kann im schlimmsten Fall als Schutzbehauptung ausgelegt werden - "beweisen" kann hier keiner was - weder die Abmahner, noch die Abgemahnten. Allerdings wollen die Abmahner doch mein/unser Geld, also haben die gefälligst auch erstmal die anspruchsbegründenden Tatsachen zu beweisen.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:34 
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Danke Erzhammer,

dann werde ich mal warten was kommt. Eine Frage habe ich noch. Der Wiederspruchbescheid von Morgenstern schaut ein wenig anders (inhaltlich) aus wie der welchen ich hier im letzten Jahr aus dem Links von Steffen gezogen habe. Gab es da vielleicht eine rechtliche Änderung, aufgrund dessen sich dieser geändert hat ? Sollte ich diesen vielleicht neu absenden ?

MFG
Nightman


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:45 
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BGH trifft weit reichende Entscheidung zur Haftung für eBay Accounts

11. März 2009

Der Bundesgerichtshof hat heute ein weit reichendes Urteil für alle Inhaber von ebay-Konten gefällt.
Wenn man der Pressemitteilung des BGH Glauben schenken darf, haftet derjenige, der einem anderen
sein eBay Passwort überlässt, für sämtliches "Schindluder", welches über diesen Anschluss getrieben
worden ist. Denkbar sind etwa Vertragsabschlüsse, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen.
Im konkreten Fall ging es um eine Ehefrau, die über den eBay Account ihres Mannes eine Urheberrechtsverletzung
begangen hat. In der Vorinstanz hatten das LG Frankfurt am Main und das OLG Frankfurt eine Haftung des Mannes
noch abgelehnt. Sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für einen Missbrauch gebe, brauche der Ehemann seine
Ehefrau nicht überwachen, stellten die Vorinstanzen fest.

Das sah der Bundesgerichtshof nunmehr offenbar anders. Auch im familiären Bereich dürften die Accountdaten nicht
ohne Weiteres überlassen werden. Geschehe dies doch, hafte der Accountinhaber, da er die "Gefahr einer Unklarheit
darüber geschaffen habe, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt habe". Etwas anderes könne nur gelten,
wenn die Ehefrau die Kontodaten heimlich entwendet habe. Dann sei zu prüfen, ob der Ehemann die Kontodaten genügend
vor seiner Ehefrau geschützt habe. Und mit genau dieser Frage muss sich nun wieder das OLG Frankfurt beschäftigen,
denn zur Aufklärung des exakten Sachverhaltes wurde die Sache dorthin vom BGH zurück verwiesen.

Die genauen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Wenn allerdings die Ausführungen in der Pressemitteilung zutreffen,
dann hat der BGH mit seiner Entscheidung einen neuen Haftungstatbestand geschaffen. Es geht um eine Haftung dafür,
dass ein Handeln beim Vertragspartner oder bei Dritten für Unklarheiten sorgt. Meines Erachtens ist die Entscheidung
lebensfremd. Vielmehr war den Vorinstanzen zu folgen, die keine generelle Überwachungspflicht innerhalb des familiären
Verbundes angenommen haben. Es kann doch nicht sein, dass Ehemänner nun die Passwörter vor ihren Frauen oder Kindern
in Sicherheit bringen müssen, nur um einer späteren Haftung zu entgehen. An dieser Stelle sei noch einmal darauf
hingewiesen, dass es das - fälschlicherweise oft in der Bevölkerung angenommene - Prinzip "Eltern haften für ihre Kinder"
tatsächlich nicht gibt.

Die vom BGH angesprochene Problematik kann auch für die zahlreichen Filesharing-Fälle in Deutschland relevant sein.
Unter Bezugnahme auf das nun vom BGH aufgehobene Urteil hat nämlich ebenfalls das OLG Frankfurt in einem früheren
Verfahren festgestellt, dass Ehemänner nicht für Filesharing-Aktivitäten ihrer Familienangehörigen haften müssen
(Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07 ). Dies gelte selbst dann, wenn sie ihren Angehörigen
bewusst den Internetanschluss überlassen hätten. Ganz vergleichbar sind die Überlassung eines eBay Accounts und die
Überlassung eines Internetanschlusses freilich nicht. Während ein eBay Account regelmäßig auch der Identifizierung
des dahinter stehenden Kunden dient, steht diese Identifizierung bei einem normalen Internetanschluss nicht gerade
im Vordergrund. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht, dass hier künftig Parallelen gezogen werden.

Für eine genaue Analyse des Urteils ist es allerdings jetzt noch zu früh. Zunächst müssen die Urteilsgründe abgewartet
werden, bevor die Hintergründe der Entscheidung näher beleuchtet werden können.

BGH Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06
LG Frankfurt - Urteil vom 13. Mai 2004 - 2/03 O 15/04
OLG Frankfurt - Urteil vom 16. Mai 2006 - 11 U 45/05



Mit freundlichen Grüßen

Christian Solmecke

-------------------------------
Christian Solmecke, LL.M.
Rechtsanwalt

WILDE & BEUGER
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel. +49 (0) 221 951563-23
Fax +49 (0) 221 951563-3

http://www.wb-law.de

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E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:47 
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@K-Opfer
Beweis haben die ja, jedenfalls nach deren Meinung. Nur wissen die nicht wer es angeblich war! Die haben nur eine Technische Nummer ohne direkten Person Bezug. Du schreibst doch selbst schon deine Antwort in dem du sagst Familie.
Wer im Besitz einer solchen ist der sollte auch nicht auf WLAN pochen sondern seine Hand für die Mitglieder der Gemeinschaft ins Feuer legen und das sie alle wissen, kein Filesharing. Du hast belehrt.
Die beste Verteidigung vor Gericht ist die einfache Ehrlichkeit im Gesicht.


Gruß Erzhammer

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:52 
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Nightman hat geschrieben:
Sollte ich diesen vielleicht neu absenden ?

Nein

Gruß Erzhammer

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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 20:56 
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@ Erzhammer
Zitat:
Wer im Besitz einer solchen ist der sollte auch nicht auf WLAN pochen sondern seine Hand für die Mitglieder der Gemeinschaft ins Feuer legen und das sie alle wissen, kein Filesharing. Du hast belehrt.
Die beste Verteidigung vor Gericht ist die einfache Ehrlichkeit im Gesicht.

Eben, man selbst war es nicht, die Familie war es auch nicht, also bleibt nur ein unbekannter Dritter, der das WLan unbefugt benutzt hat und somit die Zugangsdaten "entwendet" hat (ich denke nicht, dass in den meisten Fällen etwas bei der Klarnamenbeschaffung schief gelaufen ist, klar es gibt Ausnahmefälle...).

Zitat:
Beweis haben die ja, jedenfalls nach deren Meinung
:lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 21:14 
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@ Knüppelklaus
as OLG Frankfurt Argument "ich hatte aber keine Anhaltspunkte dafür was da so passiert und ich konnte darauf vertrauen,
Zitat:
dass sich alle richtig verhalten" zieht dann aber nach der BGH Entscheidung (wie sie sich momentan darstellt) nicht mehr.
Das sehe ich nicht ganz so, immerhin hat der BGH die Sache an das OLG zurückverwiesen, damit die "feststellen", ob die gute Frau die Zugangsdaten ohne Wissen des Ehemannes an sich genommen hat, womit er raus wäre....Also doch vergleichbar mit dem Fall: Gehacktes WLan... Bitte nicht steinigen, aber eigentlich kann ich die Entscheidung vomn BGH nachvollziehziehen (auch wenn ich sie so nicht mag, aber das steht auf einem anderen Papier).


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 21:17 
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Erzhammer hat geschrieben:
@marco
Ist für dich nicht mehr relevant was drauf steht.
Aber ich bin, und bleibe, der Meinung das auf den Widerspruch da auch nur Computerspiel stehen soll.

Gruß Erzhammer

Ja das ist schon klar ,der widerspruch auf das erste schreiben von infoscore ist ja auch schon lange erledigt ich wollte nur noch mal darauf hin weisen das die nicht mal den korrekten dateinamen kennen.
Mir gehts jetzt eigentlich darum ob ich auf das dritte schreiben nochmal mit dem muster aus dem forum reagieren soll :?

Und auserdem was soll den das jetzt,das die jetzt so anfangen----vieleicht können wir uns ja einigen :h
Sind wir hier auf dem basar oder was :roll: also langsam wirds echt lächerlich :-;
gruss marco


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 21:25 
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Hallo,

auch ich habe heute mein 3. Schreiben von Infoscore bekommen:

gütliche Einigung und evtl. Ratenzahlung usw.
wenn nicht bis 19.03. gezahlt geht es an den RA, der dann gerichtlich weiter macht.

Also alles so wie bei den anderen.

Aber: Forderung S&W: 500,00
1. Schreiben Infoscore: 603,93 (ok mit Inkasso, Zinsen, Kontoführung)
2. Schreiben Infoscore 599,00
3. Schreiben Infoscore im Anschreiben 606,83, in der beiliegenden auszufüllenden Antwort 607,64

wissen die eigentlich wieviel sie wirklich wollen ?? :n(

Ist ein solcher Kuddelmuddel mit den Forderungen vielleicht später bei Gericht positiv zu verwenden ??

Ich warte jetzt auf jeden Fall mal auf den Osterhasen (auch wenn es mir in den Fingern juckt, ein entsprechendes Schreiben an Infoscore zu schicken und sie auf ihren Saftladen hinzuweisen - mache ich natürlich nicht, wir sind ja zivilisiert)

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 22:28 
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Hallo,

hab jetzt auch den 3 Brief von infosc. mit Frist zum 19.03 bekommen, mir bieten sie aber keine "gütliche Einigung" oder Ratenzahlung an, sondern erwarten nur die Zahlung ansonsten gerichtliche Durchsetzung bla. an.
Dann dürfte wohl im April der erste Brief von Haas kommen, und im Mai die Mahnung, shit, da hau ich für 4 Wochen in den Urlaub ab, und kann keinen Widerspruch einlegen.....?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 23:02 
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marco hat geschrieben:
Hallo liebe Freunde und Leidensgenossen :hl

Schön das es euch wieder gibt :D

Also hier noch mal kurz den lauf der dinge (da ja alle daten weg sind)

1: Schreiben von Schutt und Waetke am 08,12.2008
Abmahnung wegen coj german part2. crack datei-----mann beachte das von schutt und waetke die datei namentlich gennant wird ----von infoshit nacher aber nicht mehr ----(wie ist das einzuordnen? ) infos. schreibt nur computerspiel das kann ja alles und nichts sein,----Freeware shareware ect.------- ;m=

Sofort reagiert mit mod ue per einschreiben mit rückschein,rückschein erhalten.

1: Schreiben von infoscore Nr:1 01/2009 Schadensersatz von 600€ wegen computerspiel ;.ä

Reagiert wie im forum besprochen mit widerspruch per einschreiben mit rückschein und fax.

2:Schreiben von infoscore 02/2009 selbstauskunft und bla bla

Reagiert garnicht :sf

3:schreiben von infoscore 09.03 wir würden die Angelegenheit gerne einvernehmlich lösen :lo
sie brauchen nur 600 steine latzen oder einen teibetrag und alles wird gut :,: :ew
wenn nicht werden wir die angelegenheit an die rechtsanwälte übergeben :sf usw und sofort bla,bla

Wie gehts nun weiter :?: soll ich info nochmal nen widerspruch schicken oder einfach abwarten?
Bitte um eure einschätzung und ratschläge :ty

gruss marco



lies mal mein posting, bin an der gleichen station wie du gerade :)

wir warten jetzt bis zum schrieb vom AG und widersprechen nur noch dem mahnbescheid!
gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. März 2009, 23:49 
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;9/
also ich verstehe den ganzen Infoscore quatsch echt nicht mehr. Anscheindend hauen die die Briefe raus ohne konkret zu Wissen warum es eigentlich geht. Habe echt das Gefühl das die Jungs und Mädels null Ahnung von der Materie haben. Ja nicht bezahlte Versandhausrechnungen einzuforden ist halt eine andere Liga, da hat man was in der Hand.
Was ich meine, wenn alles so klar wäre und alle sind schuldig, warum haben uns dann S&W nicht vor Gericht gezehrt. Die wußten das sie eigentlich keine Beweise in den Händen haben und haben sich sauber aus der Affaire gezogen.Wer wurde den von ihnen vor Gericht gezogen, alle die behauptet hatten ich war es nicht, irgend jemand muß meine WLAN benutzt haben.
Störerhaftung= Eigentor für den Abgemahnten.
Warum fragen die Anwälte von Infoscore nach einen Grund wenn man den Mahnbescheid widersprochen hat??? Weil sie genau wissen das sie nichts konkretes in der Hand haben, spätestens seit es das Morgensterngutachten gibt (von den S&W wusste und wahrscheinlich des wegen die Reißleine zog).
Also ich bin echt gespannt was sie sich als nächstes Einfallen lassen um uns einschüchtern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 01:12 
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Grazer57 hat geschrieben:
@ Zamperl

schaue einmal genau auf den Namen der abgemahnten Datei.
Ist der wirklich identisch??


Die Datei und der Rechteinhaber ist komplett identisch! IP-Adresse (da dynamisch) und Datum (ein Tag) ist unterschiedlich.
Ansonsten sind beide Schreiben absolut identisch, ausser das Aktenzeichen natürlich.
Ok, werde die Schreiben Steffen senden.
Wie soll ich reagieren? Eine Kopie der alten (1.) modUE und des 1. Widerspruchs sollte reichen.


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