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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2011, 16:03 
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Steffen hat geschrieben:
"Betroffener" sagte:
Warum geht denn niemand der doch ach so netten empfohlenen Anwälte der Abgemahnten dagegen vor?
Hat denn wirklich niemand ein echtes Interesse diesen Sumpf der Abmahner trocken zu legen?

Das ist doch so nicht richtig. Warum gehst Du nicht dagegen vor, beauftragst einen AW und setze
es klageweise durch? Ein AW wird nicht von allein so etwas unternehmen. Es muss ihn jemand
beauftragen! Mach mal und berichte uns, oder hast Du kein echtes Interesse?

Wo kein Kläger, da kein Richter!


@sunny,
bleib mal hübsch unruhig und lese mal den Wegweiser Inkasso: Link

Hier ist alles detailliert beschrieben.


VG Steffen



@Steffen, ich habe einen Anwalt beauftragt und mir wurde ein angebotener Vergleich wärmstens empfohlen:-(

Ich habe mich verglichen.


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2011, 16:14 
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Zitat:
@Steffen, ich habe einen Anwalt beauftragt und mir wurde ein angebotener Vergleich
wärmstens empfohlen:-(
Ich habe mich verglichen.

Natürlich empfiehlt ein AW alle Möglichkeiten, aber verglichen hast Du dich doch.
Du hättest doch kämpfen können! Oder?

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2011, 18:43 
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Malzeit,

habe jetzt schon was länger nix mehr von meinen Freunden Schutt und Waetke gehört. 8-)

Bis Heute, da flattert mir ein schreiben von der Kanzlei Breddermann ins Haus. Der gute Mann bezieht sich auf den verlauf meiner Geschichte bei Schutt und Waetke(Abmahnung-mod.UE;2Schreiben-nicht reagiert) und vordert die Selbe Summe erneut von mir, ansonsten Klage. :roll:

Was das nu?
Haben die bei S u. W Insolvens angemeldet?? :D

Hat das jemand auch schon mal gehabt??

Gruss darkleiter


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2011, 19:46 
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@darkleiter04
wer die forderung am ende eintreiben soll ist sache des rechteinhabers der kann beauftragen wem er will. da du dich eh fürs nichtzahlen entschieden hast ist es auch egal. sollte es sich um inkasso handeln hier lesen.http://abmahnwahn-dreipage.de/Inkasso.html
vg


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2011, 23:57 
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Steffen hat geschrieben:
Zitat:
@Steffen, ich habe einen Anwalt beauftragt und mir wurde ein angebotener Vergleich
wärmstens empfohlen:-(
Ich habe mich verglichen.

Natürlich empfiehlt ein AW alle Möglichkeiten, aber verglichen hast Du dich doch.
Du hättest doch kämpfen können! Oder?

VG Steffen



@Steffen,

hmmmm, ich weiß nicht so recht, ich hatte in meinem "kurzen" Leben noch nie was mit einem Anwalt, bzw. etwas mit einer Abmahnung zu tun, wenn ich mir nun nach einer solchen einen empfohlenen Anwalt nehme, verlasse ich mich schon etwas auf dessen Empfehlungen, weil wenn nicht, hätte ich ja gleich selber Anwalt für Urheberrecht werden können :roll:

Legt mir dieser Fachanwalt dann ans Herz den Vergleich anzunehmen, würden das wohl ca 98% der Laiene wie ich machen!!

Ich hätte gekämpft, wenn der Anwalt mir ein wenig Hoffnung gemacht hätte!


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BeitragVerfasst: Samstag 28. Mai 2011, 00:02 
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Ist ja auch nicht als Vorwurf gedacht, aber so wie Dir geht es vielen Betroffenen.
Selbst wenn man will, gibt es dann den Kosten-, Zeit- und Nervenfaktor.

nur mod.UE Nö ich nicht

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Montag 30. Mai 2011, 20:35 
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@darkleiter04 ich habe auch einen brief von breddemann bekommen(vorher schutt,waetke)



will dem jetzt wiedersprechen hab das schreiben soweit fertig,was ich jetzt wissen möchte ist unter <Kanzleiname, Anschrift>. kommt das die adresse von schutt,waetke rein oder die von breddemann?

( (d) Kopie des Zahlungsbelegs über vorgenommenen Zahlungen ihrer Mandantin hin-sichtlich der anwaltlichen Gebühren an die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei <Kanzlei-name, Anschrift>. )



danke


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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 06:13 
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@Grazer57

also an schutt,waetke habe ich damals eine mod ue geschickt und jetzt kommt halt der breddemann
muss ich da drauf jetzt reagieren?oder ein widerspruch eilegen
im wegweiser inkasso gibt es ein muster brief von da ist das zitat


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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 16:44 
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@Grazer57


ok,danke werde den brief abheften


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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 19:37 
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Zitat:
also an schutt,waetke habe ich damals eine mod ue geschickt und
jetzt kommt halt der breddemann
muss ich da drauf jetzt reagieren?oder ein widerspruch eilegen
im wegweiser inkasso gibt es ein muster brief von da ist das zitat


Einfach an den Wegweiser Inkasso halten.
Im Speziellen unter Rechtsanwaltsbüro/1. Schreiben. Hier ist auch ein Beispielschreiben von Breddermann enthalten.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 11. Juni 2011, 11:29 
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Bei mir ist nun auch ein gerichtlicher Mahnbescheid angekommen.
Werde Widerspruch einlegen und sehen was passiert. Übrigens hat vorher auch eine Frau angebl. im Namen von DTP bei uns angerufen.
Habe keine Auskunft erteilt und auch gleich wieder eingehangen. Naja das ganze geht einem schon an die Nerven. Man kann ja noch nicht
mal eine Woche in Urlaub fahren, da man nicht weiß wann die nächste Post kommt. Bin jetzt bei ca. 1600 Euro Forderungen.
Hat jemand auch vor kurzem einen ger. Mahnbescheid erhalten? Und wie gings dann weiter?


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BeitragVerfasst: Samstag 11. Juni 2011, 12:40 
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@Schlaflos,

wichtig ist, dass innerhalb 14 Tagen Widerspruch eingelegt wird. Jetzt gibt es ein Zeitfenster von
ca. 6 Wochen bis zu 6 Monaten. Hörst Du dann nichts mehr, hat es sich wohl erledigt. Sollte wirklich
eine Anspruchsbegründung erfolgen, muss man dann unbedingt einen Fachanwalt beauftragen. Hier geht
es in den meisten Fällen positiv aus. Eine Selbstverteidigung dagegen geht regelmäßig in die Hose.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2011, 11:30 
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Kann man den Abmahnwahn so beschreiben:

Unser Kind spielt mit anderen zusammen Fussball, nach ca. 1 Jahr bekommt man Post von einem Anwalt da das Kind angeblich eine
Scheibe eingeschossen haben soll. Es stellt sich heraus, dass derjenige der das Kind identifiziert haben will über 80 Jahre alt ist und
stark kurzsichtig. Eine andere Person hat damals einen Wohnort des Kindes gbekanntgegeben.

Nun fragt man das Kind ob es das getan hat. Das Kind sagt nein. Der 80-jährige Zeuge kann entweder das Kind wirklich erkannt haben oder
sich auf Grund seiner Kurzsichtigkeit auch vertan haben. Die Person die den Wohnort bekanntgab kann sich nicht mehr erinnern.

Wie würde so ein Fall vor Gericht wohl ausgehen?

Nun mal wieder zur Abmahnung:
Die Abmahner stellen Forderungen auf Grund von Logdaten(=80Jährige Person). Der Provider gibt die Adresse nur dem Abmahner, seinem
Kunden erteilt er keine Auskunft. Wie soll man sich dagegen wehren?? Eine Seite behauptet etwas und wir können nicht das Gegenteil be-
weisen oder feststellen das das Kind es doch war. Niemand ist unfehlbar. Ausserdem bekommt man bei jeder Telefonrechnung eine Liste
mit den gewählten Nummern. Wäre das nicht etwas, das uns als Internetbenuzter evtl. auch zustehen würde?

Habe schon ein bisschen Angst, das es zur Gerichtsverhandlung kommt und dem Abmahnanwalt alles geglaubt wird.

Danke nochmal an Steffen für die schnelle Antwort. ( Siehe oben) und allen einen ruhigen Pfingstmontag.


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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2011, 12:36 
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"Schlaflos" sagte:
Kann man den Abmahnwahn so beschreiben: ...


Man könnte auch sagen, dass ein den “guten alten Zeiten“ nachweinender und daran krampfhaft festhaltender “übersatter“ Verkäufer
durch seine veralteten Verkaufs- und Vertriebsmethoden seine Ware nicht mehr los bekommt. Seine Mitarbeiter lieber sich selbstständig
machen, um ordentlich für ihre Arbeit entlohnt zu werden, und um die Ecke jemand steht, der dasselbe kostenlos - aber ungesetzlich -
anbietet. Da man aber nicht das Maultier, sondern nur dessen menschlichen Halter haftbar machen kann, wird derjenige, der das
kostenlose - aber ungesetzliche - Anbieten und Verteilen juristisch verantworten muss - verfolgt.

Erst kommt der Stall des Maultiers dran. Dann diejenigen, die es auf dem direkten Vertriebsweg außerhalb des Landes kostenlos - aber
ungesetzlich - anbieten. Dann müssen auch noch alle anderen kostenlosen - aber gesetzlichen - Konkurrenten (Freie Welt Radio, deine
Tube, mein kurzer Filmfisch) dem Kartellamt gemeldet werden, damit der den “guten alten Zeiten“ nachweinende und daran krampfhaft
festhaltende “übersatte“ Verkäufer durch seine veralteten Verkaufs- und Vertriebsmethoden seine Ware immer noch nicht los bekommt und
Insolvenz beantragen muss. ...

Es nützt aber nichts. Der AI ist haftbar und verantwortlich. Ob 18, 35 oder 99, kurz- oder weitsichtig, mit oder ohne Brille usw.
Wenn er keine Ahnung hat, muss er sich technische Hilfe, notfalls auch entgeltliche, holen.

Das Hauptproblem heute, man muss beweisen - aber wie - das man für die Störerhaftung nicht infrage kommt.

Wir verschwenden sehr viel Zeit, irgendwelche Theorien aufzustellen, Sachen zu behaupten, uns einfach in Belanglosen zu verstricken.
Ich muss beweisen, dass ich als AI alles unternommen habe und Untermaure dies, mit Screens, Nachweisen, Gutachten, Zeugen und wieder
Zeugen + i.V.m. einem qualitativ sehr guten anwaltlichen Vortrag.

Wenn ich das nicht kann, habe ich eben Pech. Dann geht Opa, wenn es soweit ist, mit seinem Anwalt vor Gericht, verkauft sich so teuer
wie nur möglich und der Enkel zahlt.

Ganz einfach. Aber nur meine Philosophie. ;)


VG Steffen

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Juni 2011, 21:11 
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Habe inzwischen auch die Abmahnorgie (siehe Datenbank) mit Schutt&Waetke über Infoscore nach Haas & Kollegen hinter mir. Bin jetzt beim Mahnbescheid angelangt, dem ich ohne Begründung widersprochen habe.
Sollte jetzt eine Klageschrift ins Haus flattern, werde ich mir wohl oder übel einen Fachanwalt zulegen müssen, da ich ja hier gelernt habe, dass eine Selbstverteidigung einem Kopfschuss gleichzustellen ist.

Gibt es inzwischen Urteile aus Gerichtsverfahren, sowohl mit positiven oder mit negativen Urteilen für den Beschuldigten?
Ich möchte schon mal ein Gefühl kriegen ob ich mich von der geforderten € 1539 Euronen zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten verabschieden darf :,:


Zuletzt geändert von Grave am Donnerstag 8. September 2011, 20:31, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Juni 2011, 21:25 
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Zitat:
Gibt es inzwischen Urteile aus Gerichtsverfahren, sowohl mit positiven oder mit negativen Urteilen für den Beschuldigten?

Es gab schon letztes Jahr einige Haas-Klagen. Regel, wenn man einen Anwalt beauftragt,
wird die Klage meist zurückgezogen.
1 Vergleich + 1 verlorener Prozess (mit Anwalt) sind mir bekannt. Die ohne Anwalt gingen
fast alle nach hinten los (siehe hier).

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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Juni 2011, 21:26 
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Hallo liebe Abmahnwahn Gemeinde,
Erstmal danke das es euch gibt, und für die vielen ausführliche Erklärungen usw. :te
Ihr macht hier wirklich tolle Arbeit. :an

Ich wollte mich nur mal kurz Versichern das ich denn richtigen Weg Fahre.
1. schreiben erhalten vom Rechtsanwalt mit UE und Geldvorderung.
2. Mod. UE abgegeben ohne Geldvorderung
3. Rechtsanwaltsschreiben erhalten Mod UE wurde anerkannt, jedoch weiterhin Geldvorderung
4. wie alles abgeheftet und ignoriert
5. Mahnschreiben erhalten von Rechtsanwalt, erhöhte Geldvorderung
6. abgeheftet und Ignoriert

ich hoffe ich fahre noch auf dem richtigen Schiff. :lol:

So ist das doch richtig oder?
Ausser wenn von einem Gericht/inkasso ein Schreiben kommt wieder Aktiv werden und Wiederspruch einlegen?

Ist leider das erste mal das ich mich mit so etwas beschäftige.
Vielen Dank im Vorraus für die Antwort.


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BeitragVerfasst: Sonntag 19. Juni 2011, 01:57 
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Widerspruch gegen Mahnbescheid wurde eingelegt, jetzt kam ein Schreiben von RA Haas, man könnte ja die Sache auch außergerichtlich klären. Dazu wollen die die Einwände gegen die geltend gemacht Forderung haben, obwohl von Anfang an geschrieben wurde, dass man das besagte net getan hat. Also sprich eine Stellungnahme. Nach der Prüfung wollen die dann Ergebnis uns mitteilen bzw. noch benöigte Unterlagen anfordern.

:,)

komisch komisch, auf einmal scheinen die sich gar nicht mehr so sicher zu sein

wie sollte man dies jetzt begründen, da man ja schon ausgiebig über diesen Vorfall mit denen geschrieben hat


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BeitragVerfasst: Sonntag 19. Juni 2011, 02:01 
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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Juni 2011, 10:10 
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Abmahnung Schutt Waetke und Klage für TOBIS Film GmbH 2011


Mittwoch, den 22.06.2011



Bild

Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Landhausstr. 30
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/434030
Telefax: 06221/4340325
Email: info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de
Internet: http://www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/


Schutt, Waetke erhebt nach Abmahnungen Unterlassungsklagen für TOBIS Film GmbH

Heute, am 21.06.2011, fanden vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln gleich 2 mündliche Verhandlungen nach Klageerhebung
der Firma TOBIS Film, vertreten durch die Kanzlei Schutt Waetke, statt. Für die Kanzlei Schutt, Waetke war Rechtsanwalt Timo
Schutt anwesend.



Klage und Abmahnung Schutt, Waetke: was war passiert?

In beiden Fällen hatte die Kanzlei Schutt, Waetke für die TOBIS Film GmbH Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung
verschickt. Dem Empfänger der Abmahnung wurde von der Kanzlei Schutt, Waetke vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss aus,
ein urheberrechtlich geschützter Film der TOBIS Film GmbH illegal über eine Tauschbörse verbreitet wurde. Schutt, Waetke forderte
in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der TOBIS Film GmbH sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages
in Höhe von € 750,00. In zumindest einem der beiden Verfahren war auch die Inkassofirma Infoscore außergerichtlich mit der Einziehung
der von TOBIS Film geltend gemachten Forderungen beauftragt gewesen. Im dem ersten Fall hatte das abgemahnte Ehepaar kein WLAN, so
dass ein Missbrauch durch außenstehende Dritte ausgeschlossen werden konnte. Allerdings kamen die Söhne gelegentlich zu Besuch und
nutzen das Internet. Im anderen Fall kamen sowohl der Lebensgefährte der Anschlussinhaberin als auch außenstehende Dritte mittels
WLAN als Täter in Betracht.


Abmahnung Schutt, Waetke - wie kam es zur Klage?

Beide Abgemahnte hatten außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben. In einem der beiden Fälle hatte die abgemahnte
Anschlussinhaberin nach eigenen Angaben überhaupt keine Abmahnung erhalten. Erst durch die Firma Infoscore hätte sie davon erfahren,...


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