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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. September 2011, 00:36 
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O.K., erst einmal keine Panik.
Halte uns mal auf dem Laufenden!


VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 15. Oktober 2011, 15:42 
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Hallo zusammen, bei uns ist kürzlich ebenfalls ein Schreiben der besagten Kanzlei eingetroffen. Ich werde hier dann auch mal meine Leidensgeschichte erzählen und wie es bei mir weitergeht/ausgeht! Sagen wollte ich auch, vielen vielen Dank für diese Seite!

Liebe Grüße


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BeitragVerfasst: Dienstag 18. Oktober 2011, 18:45 
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Hallo zusammen,
ich bin zwar sonst auf einem anderen Board verfolge diesen Treard aber auch schon länger und möchte meinem Beitrag leisten.

Ich bin bei dem 2.Bettelbrief nach widerspruch MB. Nö ich nicht

Gleicher weg wie die anderen hier. Erst Schutt und blöd und nach Inkasso Haas und noch blöder. :_:
Halte euch auf den laufenden


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. November 2011, 19:50 
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4. Wer vor dem Erhalt des Mahnbescheids den Forderungen vollumfänglich widersprochen hat, kann sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Vorgehensweise des Rechtsanwaltes beschweren.

Hat das schon mal einer gemacht und bringt das überhaupt was? ;.ä


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. November 2011, 05:25 
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I.M.H.O. - die RAK kannst du vergessen!

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Montag 28. November 2011, 22:26 
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Washington hat geschrieben:
Hallo Gemeinde,
vor 6 Tagen Post bekommen von AG Baden Württemberg,
Mahnbescheid wegen .....
Reiner denkt wohl ich falle drauf rein.
Habe den Widerspruch vorbereitet und hoffe alles richtig ausgefüllt zu haben.
1. Datum eingesetzt
2. x Widerspruch insgesamt
3. korrekte Adresse eingesetzt
4. Unterschrift mit Vor- und Zunamen
4. Absendung per Einwurfeinschreiben und warte auf Rückantwort


Grüße aus ............


Hallo Gemeinde,

seitdem nicht's mehr gehört. Sind mittlerweile ca. 2 Monate :,.:
Der Gerichtsstandort sollte unweit von meinem Wohnort sein das wären paar hundert von Köln weg...

Grüße aus .....


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BeitragVerfasst: Dienstag 29. November 2011, 18:16 
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Sie erinnern nochmals an das vorherige Schreiben und bitten um Erledigung.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden Sie das Einzugsverfahren fortsetzen. (Komisch, erst schreiben sie von Klage begründen und jetzt von einem Einzugsverfahren)
Reaktion: abgeheftet

Genau wie bei grave ist es jetzt auch bei mir! Nö ich nicht

Mal sehen wie es weiter geht.Denke mal ein Tag vor Weihnachten kommt der nächste Brief! :,.:


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BeitragVerfasst: Freitag 2. Dezember 2011, 22:34 
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Grazer57 hat geschrieben:
@ Washington
schaue noch einmal genau nach, wo der Gerichtsort ist.
Das steht ganz am Ende des Mahnbescheids ......


Als Gerichtsort ist eine mir bekannte Stadt eingetragen, welche ca. 100km von meinem Wohnort ist.
Nach Köln sinds ca. 450km vielleicht auch 550km

Was möchtest du damit sagen?

Grüße aus....


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BeitragVerfasst: Samstag 3. Dezember 2011, 14:45 
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Grazer57 hat geschrieben:
@ Washington
Zitat:
Der Gerichtsstandort sollte unweit von meinem Wohnort sein das wären paar hundert von Köln weg...

mich hatte es nur gewundert, dass du wohl meintest, das der Gerichtsstandort Köln sei ....
Der Gerichtsstandort ist meist der Wohnort des Abgemahnten, sofern dort ein Amtsgericht seinen Sitz hat.

Aha hatte mich nur gewundert, dass hier in den meisten Fällen vom Gerichtsort Köln gesprochen wird.
Verstehe die Sache jetzt.
Kann der Gerichtsort durch den Abmahner nicht frei gewählt werden?

Grüße aus ....


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Dezember 2011, 20:52 
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Markus82 hat geschrieben:
Grave hat geschrieben:

;tö



Seit dem noch etwas von denen gehört ?
Ich habe jetzt auch das 2te Schreiben von denen nach dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid erhalten. Warum ich nicht antworte.:rp


Im Moment ist Ruhe an der Front.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Dezember 2011, 23:04 
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Hallo Gemeinde,

Seither habe ich von denen nichts mehr gehört. ca 11 Wochen
Auch kein zweites Schreiben oder so.
Warte auf eine neue Aufforderung zur Diskussion und werde natürlich diese ignorieren.

Grüße aus...


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BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 11:21 
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Hallo zusammen

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit flattert die Tage bei mir ein Schreiben von S&W in den Kasten. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bla bla bla...

Ich soll denen bis Tag X 500 Euro überweisen und die orig. UE unterzeichnen.

Hätte ich dieses Forum nicht gefunden hätte ich auch alles so gemacht wie sie mir geschrieben haben. Aber was muss man denn da für ein Nervenkostüm haben, zumal ich mir meiner Schuld glaube ich bewusst bin (wenn ihr wisst was ich meine) :)


Ich bin mir noch unschlüssig was ich tun soll....


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BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 12:06 
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ruf' halt mal an, wen du keinen ausweg kennst! :,:
09262-974217

ansonsten:

    1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.


    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!

    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 21:06 
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Habe folgende Frage: was ist, wenn der Spieleentwickler ( z.B. für Drakensang) mittlerweile Insolvenz angemeldet hat. Darf die Abmahnkanzlei dann trotzdem noch für DTP-Entertainment das
Geld einfordern?? Das Berliner PC-Spiele-Entwicklerstudio Radon Labs hat offenbar arge Finanzprobleme und musste daher beim Amtsgericht Berlin ein Insolvenzverfahren beantragen.


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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Januar 2012, 14:13 
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Eingang mod. UE wurde bestätigt und drum gebeten doch bitte die Abmahngebühr zu zahlen. Abgeheftet :) Nö ich nicht


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. März 2012, 14:50 
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Hallo zusammen,

Seit Januar ist es recht ruhig hier geworden !? Man könnte meinen, S&W hätten Ihre Arbeit eingestellt. Leider ist dem nicht so:

Anfang Februar bekamm ich eine Abmahnung der Herren ins Haus. Ich konnte meine Frau nur mit Mühe davon abhalten, das sie
gleich in Panik zu Bank rennt und die exact 500 € überweist. Da ich ausgerechnet über diese Tage noch Besuch im Haus hatte,
konnte ich mich trotz kurzer Frist erst mal kaum darum kümmern. Über I-Net habe ich mir dann erst mal einen ganz groben Überblick
verschafft, dabei aber leider nicht dieses Forum gefunden.

Das ich eine mod.UE brauche war mir zu diesem Zeitpunkt schon klar.
Kurz und Gut: Ich habe eien Anwalt für IT-Recht mit dem Fall beauftragt, der mir dann empfohlen hat, einen Abgeltungsbetrag i.H.v.
200 € anzubieten mit dem Hinweis "freilich ohne Anerkennung des Bestehens einer Rechtsflicht oder Präjudiz für die Sach- und Rechtslage".

Nun kam gestern die Reaktion der Herren S&W (über meinen Anwalt), das weder die mod.UE noch die Abgeltungszahlung angenommen werden
und weiterhin auf die 500 € bestanden wird nebst unterschriebener ORIGINAL UE

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: kann man das Angebot der Abgeltungszahlung als Schuldeingeständnis sehen und wie stehen dadurch die
Chancen, das ganze jetzt noch nach den Empfehlungen des Forums auszusitzen ?

MfG, Stilgar

Ich hoffe, ich habe Alle Fehler gefunden, meine Tastatur ist wohl etwas hakelig


Zuletzt geändert von Stilgar am Donnerstag 15. März 2012, 01:45, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. März 2012, 01:49 
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Vorab herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Warum ich meinen RA das nicht frage, hat den einfachen Grund, das ich der ganzen IT-Rechtsbranche nicht so richtig traue...
Wer sagt denn, das nicht der eine oder andere mit den Abmahnenden Kanzleien unter einer Decke steckt ?!?

Die Begründung der Ablehnung lautet wie folgt:
"Die abgegebene Unterlassungserklärung wird zurückgewiesen, da sie unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wurde. Desweiteren
wird der Vergleich in Höhe von EUR 200,00 abgelehnt."

Was genau bedeutet denn die Formulierung "unter Verwahrung gegen die Kostenlast" ? Mein RA hat so eine Formlierung benutzt und ich habe
sie in keiner anderen mod. UE gefunden

MfG Stilgar


Zuletzt geändert von Stilgar am Donnerstag 15. März 2012, 02:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. März 2012, 01:55 
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Hier muss man trotzdem den genauen Wortlaut der abgegebenen mod. UE kennen, um eine Einschätzung zu geben.
Bitte mal per PN.



Aber ich kenne Kanzleien, die empfehlen, die mod. UE nur abzugeben mit dem Zusatz:

[...] ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie unter Verwahrung gegen die Kostenlast, jedoch
gleichwohl rechtsverbindlich
[...]



Was bedeutet dieses?

Anwalt:
Dies bedeutet, dass der (vermeintliche) Unterlassungsanspruch zwar anerkannt wird, die Kosten der Abmahnung jedoch nicht gezahlt
und gegebenenfalls vom Abmahnenden einzuklagen sind, wobei dann die Frage der Berechtigung geprüft wird.

Zu gut Deutsch:

Unterlassung zukünftig - ja; Zahlung Anwaltsgebühren (Abmahnung) - nein!


Fazit:

Diese Einschränkung [...] unter Verwahrung gegen die Kostenlast [...] muss der Abmahner nicht akzeptieren und kann diese beanstanden.
Heißt, die Wiederholungsgefahr lebt wieder auf, der Betroffenen muss eine neue strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abgeben, sonst droht eine EV oder Unterlassungsklage.

Natürlich wird eine mod. UE abgegeben und nicht die Originale. Denn die Originale ist ein Schuldeingeständnis und Zahlungsverpflichtung.
Dein Anwalt soll einfach den Zusatz [...] unter Verwahrung gegen die Kostenlast [...] streichen oder unser Musterschreiben verwenden.
Dieses Musterschreiben ist seit 2007 Gerichts- und Strafbewehrt.

Link: Musterschreiben einer mod.UE


VG Steffen

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Hallo Gemeinde,

nachdem ich nun ein MB erhalten habe (2011, 6 Monate vergangen) kam vor geraumer Zeit die Nachricht, dass der Antragsteller des MB die Höhe der Forderungen um einige Hundert zurückgenommen hat und bei Sofortzahlung von xxx Euro die Sache als beendet gilt.
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Als abwarten und stille Verteidigung. .-:;

Grüße aus ...


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