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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Juni 2012, 16:51 
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@kirchi :te

ich muss dazu sagen, dass ich nun sovieles gelesen habe und jeder von erfahrungen her etwas anderes sagt!!!!
Ich wünschte, jemand könnte mir eine konkrete aussage geben...naja selbst der anwalt kann keine garantie geben, für das was passieren wird....

Skeptisch bin ich auch, wenn es heißt "nicht zahlen"...denn der großteil wird nicht zahlen, so müsste sich die anzahl der zahlenden doch verringern, das widerum würde doch bedeuten, das die kanzleien klagen!????

;hp


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2012, 15:08 
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Wenn ich bezahlen ich jetzt nach den Mahnbescheid bezahle muss das Gericht denn trotzdem von mir informiert werden?Weil wenn ich bezahle mach ich ja kein Widerspruch.

Sind Mahnbescheide die Norm oder ist das eher selten?

Hab langsam angst das die ein vor Gericht ziehen,weil ich überall lese das sie dies dieses Jahr besonders häufig machen laut Internet.

ps:ab wann gilt die 2 Wochen frist zum widerspruch ab den Tag an dem ich den Brief bekam oder an den Tag an den das Gericht diesen losgeschickt hat?


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juni 2012, 17:40 
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Mensch Leute, es ist doch egal, ob ein Abmahner viel oder wenig klagt. Jeder, der nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, muss mit dem Risiko leben, es tragen und notfalls zurecht-kommen, das er auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann (Risiko ca. 1.000 - 1.200,- €).

Es ist eben kein Kinderspiel! Die Unterlassungserklärung ist dauerhaft bindend und die Forderungen nach AG + SE können eben innerhalb der 3 jährigen Verjährungsfrist eingeklagt werden. Jetzt legt man ca. 50,- € im Monat beiseite und lebt sein Leben weiter. Wird man wirklich verklagt, hat man ein kleines finanzielles Polster, wenn nicht, kann man es spenden oder verprassen!

Die Kanzlei FARERDS wird auch hier nicht ihre aktuellen Klagezahlen posten. Die Klagezahlen sind insgesamt im Steigen begriffen, jeden wird man nicht verklagen, aber jeder hat dieses Risiko, wenn er nur die mod. UE abgibt und nicht zahlt.


Zitat:
ps:ab wann gilt die 2 Wochen Frist zum Widerspruch ab den Tag, an dem ich den Brief bekam, oder an den Tag, an den das Gericht diesen losgeschickt hat?

Ab Zustellung innerhalb 14 Tage, oder spätestens bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Hier würde ich nicht pokern und innerhalb der 14-Tage-Frist widersprechen.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 16:00 
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Ist ein Mahnbescheid noch der normale weg der abmahner oder kommt sowas schon selten vor? Ist die wahrscheinlichkeit damit höher verklagt zu werden oder genauso hoch wie vorher?

Will nur wissen ob die meisten abgemahnten auch ein Mahnbescheid bekommen oder doch eher nicht! :te

lg thomas


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 16:05 
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entweder mb und klage nach widerspruch (oder nicht),
oder gleich klage (oder nicht).

vg steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 16:13 
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also wenn der mahnbescheid kommt kann ich von ausgehen wenn ich nicht bezahle verklagt zu werden?

Weil mb und klage oder klage,also gibt es kein mb und das wars?


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 16:33 
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einen mb sollte man, wenn man unberechtigt abgemahnt wird, immer insgesamt widersprechen.
wenn du es warst, sollte man zahlen.

vg steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 16:53 
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Aber ich denke es ist sozusagen uninteressant ob ich es war oder nicht,weil es ja über mein Anschluss passiert ist und wenn ich keine gegenbeweise habe hab ich ja auch nichts davon ob ich es war oder nicht?

ps:der Anschluss läuft über mein Vater und der war es nicht,aber jemand anderes der ihn benutzt ;9/


Ich denke ich sollte lieber bezahlen bevor es richtig stressig und teuer wird?!


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 16:57 
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das problem, das man trotz widerspruch gegenüber dem mb,
immer noch nicht zwingend verklagt werden muss.

eine klage wegen einem lied, dann vielleicht gar nicht so teuer
wird. natürlich kann man sich auch mit klageschrift dann noch
außergerichtlich vergleichen. ich würde warten.

vg steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 17:27 
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Aber die wahrscheinlichkeit das sie jetzt doch klagen ist um einiges höher.

Und oben sagtest du noch das wenn ich es war lieber zahlen sollte und jetzt sagst du das ich es lieber drauf ankommen lassen soll,bin verwirrt!

Was heißt ungefähr in Zahlen "eine klage wegen einem lied, dann vielleicht gar nicht so teuer
wird" , sprechen wir von 500-600€ insgesamt(Anwalskosten usw.) oder doch eher die wie so häufig erwähnt 1000-1200€?

Bei 200€ mehr würd ich ja drauf ankommen lassen aber bei über doppelt soviel würd mir schon ganz mulmig.

Und wenn ich bezahle mach ich ja logischerweise kein widerspruch,aber muss ich das Gericht dann darüber informieren das ich gezahlt habe? Nicht das aufeinmal der Vollstreckungsbescheid kommt.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 17:37 
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das hängt doch von sehr vielen faktoren ab. ich kann noch nicht in eine glaskugel schauen.
grundlegend hat doch jeder das risiko, das er veklagt werden kann - wenn er nicht zahlt -.

entweder man wartet noch, wozu ich tendiere, oder man zahlt - jetzt - mittels privatvergleich!

vg steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 17:51 
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Das wäre schön wenn du in eine Glaskugel gucken könntest dann wäre die Entscheidung ganz einfach :).

Bei den 1000€-1200€ die meist genannt werden sind das die reinen abmahnkosten und dazu würden dann noch meine Anwaltskosten kommen oder ist da schon alles reingerechnet?

Tut mir leid das ich so doll nerve,aber ich suche den richtigen und stressärmsten weg.
Hab nämlich kein bock jetzt mich um so ein scheiß zu kümmern,weil ich ende august Vater werde und den stress meine Frau und mir nicht antun möchte.

Danke dir Steffen für deine sehr schnellen Antworten!


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juni 2012, 17:57 
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Und muss ich das Gericht informieren wenn ich bezahle oder kriegen die anderweitig bescheid?


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 11:30 
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Hi ich hab heut auch nen Mahnbescheid bekommen.

Zwei Fragen

1. Wenn ich Wiederspreche und ich bekomm später noch Post
Klage oder Schuldgericht oder so kann man sich vorm Termin Gericht
noch ausserordentlich einigen.? oder ist der gerichtstermin bindent?

2.Wenn ich ein zahlungsangebot mache kann mich absichern das die
das nicht als Geständnis ablegen und mich weiter verklagen?

Bitte mal um Antwort


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 12:21 
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Hi!
Kam der Mahnbescheid per Einschreiben? Falls nicht, würde ich erst gar nicht Antworten.
Meine Schwester hat vor kurzem von Farreds von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein schreiben erhalten. Sie hat nun Einspruch eingelegt, und wartet erst einmal.
In meinem Damaligen Fall, sollte die Kino-Theater GmbH Anzeige gegen mich erlassen haben. Eine gewisse Frau.......sollte hier die Klägerin sein. Ab zum Anwalt.
Der bekam herraus, das die genannte Klägerin gar nichts mit der Kino-Theater GmbH zu tun hatte, und die Firma in Insolvenz gewesen ist gk..)( Mein Anwalt hat ein schreiben aufgesetzt, und das war´s -ö.,,ö.,,
In dem jetzigen schreiben meiner Schwester, ist es auch wieder die Kino-Theater GmbH, aber dieses mal wird ein Männlicher Kläger genannt.
Ich frage mich, warum das Amtsgericht Stuttgart so etwa mitmachen kann.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 12:22 
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@andreh96,

danke mal um Antwort. :lol:

zu 1.)
MB -Widerspruch insgesamt:
Du kannst nichts mehr bekommen; Nachricht über Rücknahme des MB; Anfrage des Abmahners, warum Du widersprochen hast; eine Mitteilung über Abgabe an das Streitgericht oder einen Hinweisbeschluss des Streitgerichtes zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens mit beigelegter Klageschrift.

Kommt es wirklich zu einer Klage, kann man sich trotzdem noch außergerichtlich einigen. Nur wird auch hier die Summe bei ca. 1.000,- - 1.2000,- € liegen.


zu 2.)
Wenn man ein Vergleichsangebot unterbreitet, sollte man möglichst vermeiden die Schuld zuzugeben oder jemand anderen als Schuldigen zu benennen. Im Weiteren keine zu niedrigen Summen zu thematisieren und eine Zahlung nur abhängig machen, von der schriftlichen Annahme des Vergleichs.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 12:24 
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@music-anderson,

danke für die Infos. Kannst Du mir mal das Material per E-Mail
zukommen lassen? Keine Sorge es wird nichts veröffentlicht!

Danke im Voraus - Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 12:46 
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Also der Mahnbescheid kam per Post. nicht per Einschreiben.

Soll ich dem erstmal wiedersprechen.. (2 Wochen Zeit ab Datum)
oder da er nicht per Einschreiben kam ignorieren?

Es geht um die MIG Geschichte nur kurz Info was Ihr machen würdet nerv
dann nicht lang und mach das so und meld mich wieder wenn ich etwas neues hör.

Gruss


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 13:15 
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Gültig? Würde ich jetzt mal nicht so direkt behaupten.
DENN, der Kläger steht in der Beweislast, dass das Schreiben auch bei ihm angekommen ist. Einwurfeinschreiben sehe sicherlich anders aus.
Genau dieses meinte damals auch mein Anwalt. Hatte mich nicht darauf gemeldet. Bis dann das Schreiben von der Staatsanwaltschaft Stuttgart kam.
Dann bin ich zum Anwalt, und das war es auch schon. Aber auch bei einige anderen Schreiben die ich bekam, hatte ich mich nicht gemeldet, und siehe da, es kam nichts mehr.
Muss nicht immer so sein, wie in dem Fall mit dem Bescheid vom Amtsgericht Stuttgart. Irgendwann wird Stuttgart hier auch die Tore dicht machen, wie es schon Hamburg und Köln gemacht hat.
Dann sucht man sich das nächste Gericht gk..)(


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Juli 2012, 14:00 
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"andreh96" sagte:
Soll ich dem erstmal wiedersprechen.. (2 Wochen Zeit ab Datum)
oder da er nicht per Einschreiben kam ignorieren?

du machst mich fertig. ein mb wird in der regel in den briefkasten geworfen.

innerhalb 14 tage widersprechen - kreuz bei insgesamt, einfach das widerspruchs-
schreiben im mb dazu nehmen und die erklärungen durchlesen.

mal googeln, ob du es sogar im doppelversand losschicken annst.

ansonsten droht ein vollstreckungsbescheid, und dann kommt der onkel gerichtsvollzieher!

vg steffen

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