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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2012, 11:22 
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!

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 Betreff des Beitrags: URMENSCH & DEBILE
BeitragVerfasst: Montag 10. Dezember 2012, 16:48 
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el Chupa Cabra hat geschrieben:

.-:; :te
Am besten gefällt mir:

»[…] 29.11.2012 habe ich gegen die Rechtsanwälte Thomas Urmann und Sebastian Debelli (handelnd unter der Bezeichnung U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) Strafantrag und Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt, insbesondere wegen […] Betrug. Auch hier steht die Antwort der StA noch aus. […] Und nicht zuletzt habe ich die Kollegen Urmann und Debelli aufgefordert, […] für die Kosten […] aufzukommen. Nach meiner Überzeugung haben die Kollegen hier eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung meiner Mandanten begangen, so dass diese Kollegen für die Kosten gem. § 826 BGB einzustehen haben. Die Frist für den Ausgleich des Schadens habe ich auf den 10.12.2012 gesetzt. Eine Reaktion der Kollegen steht – wen wundert es – noch aus. Ich werde aber nicht nachlassen und bei fehlender Zahlung Klage gegen die Kollegen einreichen. Bereits 2003 konnte ich Musterurteile des AG Bochum (11.01.2003 – Az. 63 C 211/03) und eine Entscheidung des Landgerichts Bochum (18.03.2004 9 S 289/03) in einem gleichgelagerten Fall erreichen. Auch dort war der Anwalt, der die Massenabmahnungen gefertigt hatte, verurteilt worden […]. Ich werde weiter berichten.«

Sehr gut, sehr gut, sehr gut.
-ö.,,ö.,,


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BeitragVerfasst: Dienstag 11. Dezember 2012, 22:54 
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Habt ihr nach der ModUE auch nochmal ein zweites Schreiben bekommen. Ich sollte anfangs 650€ zahlen, nun nur noch 350€
Da ich die besagte Datei jedoch nicht runtergeladen habe, weder zu dem Zeitpunkt wach war oder die besagte Bittorrent Software besitze, möchte ich dies nicht zahlen, auch die 350€ nicht.
Schicke ich nun nochmal eine Art UE Erklärung dahin? Und: Was kommt nach dem 3. Schreiben, dass sie möglicherweise verschicken werden?
Viele Grüße
firno


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Dezember 2012, 05:42 
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Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
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    Ursachen bzw. Quellen)!
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    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
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    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
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    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2012, 19:05 
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Auch ich bin ein aktuell Betroffener von U+C.
Ich habe eine modUE dahin geschickt, woraufhin sie die Annahme und Anerkennung bstätigten, aber dennoch die 650 € haben wollen.

Jetzt habe ich noch zwei Fragen:
1. Lassen die (also U+C) sich auf so ein Gegenangebot ein: Mit meinem Angebot (Zahlung von Summe xxx €) werden auch sämtliche mögliche zukünftige Forderungen Ihrer Seite in Angelegenheiten von nicht geklärten Urheberrechtsverletzungen, welche den Zeitraum vor meiner Unterlassungserklärung betreffen, in voller Höhe abgedeckt.

2. Ich ziehe demnächst um. Ich sollte denen wohl meine neue Adresse mitteilen um möglichen Fristverletzungen aus dem Weg zu gehen, oder?

zu 1.) ich kann nicht ausschließen, dass ich von denen erneut wegen einer möglicherweise begangenen anderen zurückliegenden Urheberrechtsverletzung Post bekomme...

Gruß und Dank, Eugen.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2012, 19:08 
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Neue Adresse mitteilen, ansonsten abwarten und Tee trinken!

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2012, 19:16 
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Steffen hat geschrieben:
Neue Adresse mitteilen, ansonsten abwarten und Tee trinken!

VG Steffen

Danke!

auch zu Punkt 1 : Tee trinken?


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2012, 21:45 
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Ich würde nur die neue Adresse mitteiolen und ansonsten keinerlei Kontakt aufnehmen. Keine Vergleichsangebote und nichts.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. Dezember 2012, 14:33 
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Hallo,
ich bin nun auch schon seit zwei Jahren bei U+C / Debcon registriert. Bekomme regelmäßig Post von denen.
Heute den letzten Brief Überschrift: Jahresrückblick und friedvoller Ausblick 2013
Meine "Strafe" von 1.286,80 Euro ( die hat sich im laufe der letzten Jahre immer wieder geändert)
wird nun auf 250,00 Euro gesenkt - Sie wollen das Schuldkonto per Jahresultimo schließen und kommen mir - namens und in Vollmacht der Gläubigerin - mit einem hohen Forderungsnachlass entgegen - Es gibt doch echt noch nette Menschen .... :l,
Ob ich wohl was bekomme wenn ich noch warte ????


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BeitragVerfasst: Freitag 21. Dezember 2012, 00:48 
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bitte das schreiben einmal einscannen und mir zusenden - danke!

vg steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 22. Dezember 2012, 21:22 
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Hallo,
eben gerade kam die Antwort vom LG München I (Datum 10.12. Poststempel 21.12.) betreff meiner Akteneinsicht.

"" sagte:
Der Antrag ... auf Akteneinsicht wird abgelehnt.

Ablehnungsgrund: Die Akte kann wegen zu erwartender Akteneinsichtsgesuche anderer Betroffener derzeit nicht versandt werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit gegen eine Pauschalgebühr von 25€ eine Kopie des Akteninhalts übersandt zu erhalten.


Hatte so ein Schreiben schonmal jemand?

Ich finde es aber schon frech. Man beschuldigt mich (zu Unrecht) und lässt mich aber nichtmal die Akte sehen. Und gegen was soll man sich da verteidigen?!

Das kann jetzt bedeuten, dass die Aufklärungsarbeit gewirkt hat und immer mehr Leute die Anschuldigungen nicht einfach hinnehmen wollen. Und/Oder alle Beteiligten sind sich bewusst, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und versuchen nach Kräften zu verhindern, dass jemand ihnen genauer auf die Finger schaut.

Wahrscheinlich investiere ich einfach mal die 25€ weil so leicht will ich sie nicht davonkommen lassen. Weiß jemand, ob und wie man gegen die Verfügung Widerspruch einlegen kann?


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BeitragVerfasst: Sonntag 23. Dezember 2012, 12:57 
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Investiere bitte das Geld, es lohnt sich immer!

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 4. Januar 2013, 00:21 
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Felling! Yes Baby,aus meiner Heimatstadt..

Und es gibt für mich was zum feiern : die Forderung von U+C von ca 1300€ aus 2009 ist dann wohl verjährt


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BeitragVerfasst: Freitag 4. Januar 2013, 01:23 
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Ich haben am 31.12. verjährt -
was redet Ihr nur immer, das man warten soll?



Viele Fragen hinsichtlich des Thema Verjährung wurden verständlicherweise gerade zum Jahreswechsel
gestellt. Hier müssen wir generell zwei Verjährungen im Auge haben. Einmal den Unterlassungsanspruch
und andermal allgemein den Anspruch betreffs anwaltlicher Gebühren (AG) und Schadensersatz (SE).

Unterlassungsanspruch
Da in der Regel eine strafbewehrte UVE abgegeben wurde, dieses einen Unterlassungsvertrag darstellt,
ist es ein Dauerschuldverhältnis und damit unterliegt der Unterlassungsanspruch keiner Verjährung
und ist dauerhaft bindend.

Ansprüche § 97 a Abs. 1 Satz 2 UrhG
Hier wird regelmäßig der § 199 BGB angewandt. Hier wird im Abs. 1 eindeutig gesagt:
[...] beginnt, [...] , mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist [= Log-Datum] und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste [= wenn der Provider dem Abmahner aufgrund
eines Auskunftsbeschluss § 101 IX UrhG den Klarnamen und Hausnummer der Person hinter der P2P-IP
mitteilt]
. [...]

Das bedeutet, da wo eindeutig ist:
Log-Datum: 2009 + Beauskunftung durch den Provider: 2009 = Verjährung 31.12.2012; 24:00 Uhr



exceptio probat regulam in casibus non exceptis - “Die Ausnahme bestätigt die Regel in den nicht
ausgenommenen Fällen“


Es gibt immer wieder Konstellationen, die einmal ein Forum nicht kennt und andermal keinen Einfluss
darauf hat. Auf die Verjährungsfrist können deshalb weitere Faktoren Einfluss haben.

z.B. Providerzögern
2009 kam es immer wieder vor, das gerade größere Provider zwar 2009 einen Auskunftsbeschluss § 101 IX
UrhG erhielten, aber erst 2010 den Abmahner den Klarnamen + Hausnummer der Person hinter der P2P-IP
mitteilten. Entschuldigt wurde dieses mit der veralteten (Rechen-)Technik.

Bsp.:
    Log-Datum: 2009
    Providerauskunft: 2010
    Abmahnung: 2010
    Verjährung:
    Beginn: 31.12.2010; 24:00 Uhr
    Ende: 31.12.2013; 24:00 Uhr

Mit Sicherheit, ob 2009 oder 2010 die Providerauskunft erfolgte, wird hier - nur - eine Akteneinsicht
erbringen (Link). Deshalb sagen wir: Regelfall - Beginn am Schluss des Jahres, wo man das Abmahnschreiben
erhält.


Was bedeutet Schluss des Jahres?
Immer wieder ist zu Lesen, das die Verjährung am 01.01.; 00:00 Uhr eintritt. Dies ist juristisch - nicht -
richtig. Der Gesetzgeber geht von Tag, Monat, Jahr; Anfang (01.) Mitte (15.) und Ende (Letzter) aus. Dabei
zählt ein Jahr, entweder 31.12.00, 24:00 Uhr - 31.12.01, 24:00 Uhr oder - z.B. bei Hemmungen/Unterbrechungen
- 365 Tage, um eben einwandfrei zu gewähren, das wirklich ein volles Jahr angerechnet bzw. berechnet wird.
Es sagt ja auch kein Mensch, das ein Wochenende am Montag 00:00 Uhr endet. Krümelkackerei, wahrscheinlich
mit Nichten, denn z.B. für einen Klageantrag 01.01.; 00:00 Uhr ist es für einen Betroffenen schon von
Wichtigkeit. Denn dann würde die Verjährung greifen. Also Schluss bzw. Ende des Jahres - Silvesternacht!


z.B. Einleitung von Zivilverfahren - Mahnverfahren oder Klageverfahren
Hier ist die Möglichkeit gegeben, das der Abmahner jetzt bis zur Ende der Verjährungsfrist - 31.12.; 24:00 Uhr
eine Klageschrift einreicht oder einen Mahnbescheid (hier gilt Hemmung der Verjährung (ca. 6 Monate) mit
Einreichung, wenn die Zustellung des MB “demnächst“ (ca. 14 Tage) erfolgt) beantragt. Auch gibt es die Möglichkeit,
das der ursprüngliche MB falsch nicht zugestellt wurden konnte (Stichpunkt: fehlerhafte Adresse; BGH -
I ZR 237/03; BGH - VII ZR 230/01), aber demnächst zugestellt wird.


z.B. Konkrete Vergleichsverhandlungen
Regel: Zeitspanne Vergleichsangebot - Ablehnung (diese ist zu addieren)

Das sind Ausnahmen in der Regel, die wir nicht kennen und keinen Einfluss darauf haben, aber theoretisch denkbar sind.
Das bedeutet, man legt sich selbst zu der gesetzlichen Verjährungsfrist ein 2-monatige Schutzfrist auf. Wer 3 Jahre
wartet, auf die 2 Monate kommt es wahrlich dann auch nicht mehr an. Wenn im Februar 2013 nichts mehr kommt = Party!
Aber aus eigener Erfahrung, es bleibt ein Tag wie jeder anderer. Nur das die meistens Betroffenen dann nimmer mehr
in den Foren gelesen werden.


VG Steffen

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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2013, 12:03 
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Irgendwann scheint es jeden zu erwischen. Nach mehrtägiger Abwesenheit fischte ich am Heiligabend eine Abmahnung von U+C aus dem Briefkasten. Datiert vom 14.12.2012, Poststempel vom 17.12.2012, Termin am 21.12.2012. Ein Schelm, wer schlimmes dabei denkt. Das genannte Logdatum war der 17.06.2011.

In der ersten Panik beauftragte ich einen RA mit meiner Vertretung, da der Termin schon verstrichen war. Erst später stiess ich auf dieses Forum. Unter anderem stiess ich hier auf den Forenbeitrag von Florian Blischke (Freitag 10. August 2012, 09:22), welcher der Kanzlei Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft die weitere Verwendung der von BHIP reliable Netservices GbR ermittelten Daten untersagt. Auf Nachfrage hat er dies noch einmal bestätigt.

Für mich ergeben sich daraus folgende Fragen:

Wie ist es rechtlich um eine Abmahnung bestellt, wenn sie unter Verwendung von Daten erstellt wurde, die rechtswidrig verwendet wurden?

Da ich bestimmt kein Einzelfall bin und vielleicht auch einige bezahlt haben, wie bezeichnet man das dann?

Wenn eine Kanzlei so vehement die rechtmäßige Verwendung digitaler Daten verteidigt, wie sollen die Rechteinhaber sie noch ernst nehmen, wenn es die Kanzlei selbst damit nicht so genau nimmt?

Und: Geht es U+C so schlecht, dass auf solche Daten zugreifen muss? Zumal es für die RI kaum etwas bringt, wenn U+C nach 1 1/2 Jahren mal die Verbreitung der Daten abmahnt. Bleibt nur zu sagen:
Nö ich nicht
Sollte da wirklich noch was nachkommen (wer weiss das schon) kriegen die eine modUE, und das wars. Vor Gericht können die mit den Daten eh nicht ziehen und sollten es besser lassen, es bringt eh nichts.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2013, 15:33 
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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Januar 2013, 17:00 
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@ Kalker

Die "besondere Eilbedürftigkeit", die hinter dem Prozedere mit dem Verlangen einer UE steckt, können U+C wohl kaum geltend machen, nachdem sie anderthalb Jahre lang däumchendrehend auf diesen Log-Daten gesessen haben.

Hier würde ich meinen RA fragen, ob es überhaupt noch notwendig ist, eine ModUE abzugeben. Ich als Laie würde das bezweifeln.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Januar 2013, 17:45 
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Zitat:
Hier würde ich meinen RA fragen, ob es überhaupt noch notwendig ist, eine ModUE abzugeben. Ich als Laie würde das bezweifeln.

Warum? Unterlassungsansprüche verjähren nicht. Sicherlich wird es für eine EV nicht reichen, aber für eine mögliche Unterlassungsklage allemal. Natürlich sollte man sich aber mit seinem AW beraten.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Freitag 11. Januar 2013, 10:04 
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Hallo zusammen,

ich bin stiller Mitleser seit Jahren in diversen Foren, brauch nun aber mal Rat zu meinem Fall, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Folgender Verlauf:

Fakt:
- Abmahnung Juni 2009 von U+C
- mod UE meinerseits
- diverse Mahnschreiben von U+C
- keine Reaktion meinerseits
- Inkassoschreiben von Mediainkasso
- einmalige Antwort meinerseits gemäß hier beschrieben
- diverse Mahnschreiben von Mediainkasso
- keine Reaktion meinerseits
- April 2010 letzter Brief von Mediainkasso das sie nicht weiter betreuen und an U+C weitergeben
- seit dem nichts mehr

Annahme meinerseits
- Begin Verjährung 1.1.2010
- Ende Verjährung 31.12.2012

Meine erste Frage:
Demnach wäre die Abmahnung verjährt wenn ich keinen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekomme?

Fakt:
2011 sind wir umgezogen!
9.1.2013 diverse Anrufe mit Nummer unbekannt es meldet sich keiner
10.1.2013 diverse Anrufe mit Nummer unbekannt es meldet sich eine Dame
bis dato ist an der neuen adresse keinerlei Post bzgl. dieses Themas angekommen

Gesprächsverlauf:
ich: wer sind sie und warum rufen sie an
sie: nennt ihren namen und sagt dass sie von infoscore Forderungsmanagement GmbH sei
ich: um was geht es bitte
sie: um was rechtliches um nähere auskunft zu geben müsste Sie meine Daten abgleichen, sie möchte meine adresse wissen
ich: die daten werde ich ihnen nicht geben
sie versucht es noch ein paar mal
sie: sie haben am 3.1. einen brief bekommen bitte nehmen sie dazu stellung
ich: ich habe keinen brief bekommen
sie: dann müsse sie die adresse abgleichen
ich bin auf das spielchen nicht eingegangen, sie wurde patzig
ich: bitte belästigen sie mich nicht weiter
sie: legt auf

Das war gestern, ich habe nochmal alles geprüft, ich bin mit keiner Rechnung im Rückstand und habe auch keine Mahnung zu irgendeiner sache bekommen, aus diesem grund gehe ich davon aus das sie sich auf die U+C Abmahnung bezieht.

Meine weiteren Fragen:
Was nun?
Muss ich meine neue Adresse mitteilen?
Warten bis ein Brief an meine neue Adresse kommt (falls sie die irgendwoher haben, die Frage ist auch wo haben Sie meine Telefonnummer her?)?
Muß ich irgendwas beachten?
Was tun wenn es doch Inkasso bzgl der U+C Abmahnung ist?

Jetzt schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Dude


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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. Januar 2013, 18:44 
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Hallo,

hatte im letzten Jahr auch ein Abmahnschreiben erhalten. Daraufhin folgten 2 weitere "Bettler" und die letzten Tage dann auch ein Schreiben mit dem Anwaltsgebühren (vierstelliger Betrag).
Kann man auch dieses Schreiben abheften?

Zumal die genannte Datei die ich damals angeblich gedownloadet habe nicht in dem im Schreiben angegebenen Chartcontainer war. Musste ganz schön googlen um das rauszufinden. Sollte man denen das mitteilen?


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