Abmahnwahn-Dreipage.de

Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Mittwoch 5. September 2012, 09:21 
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Es stimmt nicht, dass ein GUID (oder User Hash bei Edonkey/Emule) nur einmal im Netz zur selben Zeit aktiv sein kann. Es ist kein Problem, den kompletten Installationsordner von einem PC auf einen anderen zu kopieren und beide zur selben Zeit zu verwenden (auch mit unterschiedlichen IPs). Kannst du gerne probieren. (Macht zwar meiner Meinung nach keinen Sinn sowas zu machen, es geht aber)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 5. September 2012, 10:48 
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Okay, @ staubsauger, mag sein, dass es keinen wirksamen Kollisionsschutz gibt und dass es möglich ist, GUIDs / User Hashes absichtlich zu "klonen". Andererseits wird mit kryptographischen Methoden versucht sicherzustellen, dass so etwas nicht zufällig passiert, dass diese Zeichenketten wirklich "global einzigartig" sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich hinter derselben GUID derselbe Nutzer verbirgt, ist also mathematisch sehr, sehr hoch (falls nicht wie von dir beschrieben getrickst wird) – und das wissen die Logging-Firmen natürlich auch. Da könnte man als Logging-Firma schon in Versuchung kommen, von einer bekannten GUID, deren Inhaber man bereits einmal ermittelt und abgemahnt hat, einfach zu folgern, dass man es abermals mit demselben Nutzer zu tun hat.

In der praktischen Konsequenz für @ sleon bedeutet dies, dass ich an seiner Stelle: 1. Ein ernstes Wörtchen mit dem neuen Besitzer des Laptops reden würde, wobei es darum ginge, den als Zeugen zu gewinnen. 2. Mir den "jungfräulichen" Zustand meines gegenwärtigen Rechners von der IT-Abteilung meines Arbeitgebers schriftlich bescheinigen lassen würde, ggfs. zusätzlich von der Polizei. 3. Akteneinsicht nehmen würde, welche IP-Adresse da geloggt wurde, wenn überhaupt. (Wird in der Abmahnung eine IP-Adresse genannt?)


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BeitragVerfasst: Donnerstag 6. September 2012, 11:18 
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@FlorianBlischkeBHIP

Guten Morgen,
nachdem ja nun einer oder evtl. ja auch mehrere Personen die Unterlagen geschickt haben, würde mich interessieren, ob es schon Ergebnisse gibt. Wurden schon Fehler von U+C festgestellt? Und wenn ja, kann man sagen, was fehlerhaft war (mit Ursache)?

Danke für die Info im Voraus.

MfG


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 Betreff des Beitrags: Big Brother 1984
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. September 2012, 15:20 
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Nur mal wieder eine von diversen Presseinfos aus letzter Zeit:

Zitat:
Die Methode ist bekannt - und tückisch, denn sie gilt als unzuverlässig: In der Vergangenheit habe es Irrtümer gegeben, bei denen sich die Post mit der Unterlassungserklärung auf "unschuldige Geräte" bezog, etwa Drucker oder W-Lan-Basisstationen, die für Filesharer gehalten wurden. Trotz ihrer Unzuverlässigkeit wird laut der Studie die Methode nach wie vor genutzt, um Urheberrechtsverletzer ausfindig zu machen.

[Vgl. Spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/laut-studie-werden-bittorrent-nutzer-massiv-ueberwacht-a-854130.html 2012-0906-1515.]

Usw. usf.

.:::;;


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BeitragVerfasst: Samstag 8. September 2012, 16:20 
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Hi ich habe meinen Laptop mittlerweile von unserer IT Abteilung ueberpruefen lassen. Alles sauber, was ich aber nicht bezweifelt habe. Wie gesagt, ich kann keine Programme installieren ohne Zusage von IT. IP Adresse war in dem schreiben angegeben... Und mit dem neuen Besitzer habe ich gesprochen. Sie hat(natuerlich) nichts runtergeladen, sagt sie zumindest. Alles ein raetsel fuer mich... Gruß Salon


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BeitragVerfasst: Sonntag 9. September 2012, 07:44 
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Das ist doch gut und ich hoffe Du hast Dir alles schriftlich geben lassen.
Dann heißt es weiter seine Verteidigung aufbauen und abwarten.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Sonntag 9. September 2012, 12:58 
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Wenn sie klagen würden (was sie höchstwahrscheinlich nicht tun werden), könnten U+C immer noch behaupten: "Dieser Schlingel @sleon besitzt neben seinem sauberen Firmenrechner noch einen zweiten PC, seinen Porno-Filesharing-PC, den er sich heimlich gekauft und die Rechnung dafür weggeworfen hat".

Da eine U+C Abmahnung selten allein kommt, würde ich mich gegen weiteren Ärger absichern, z. B. so
http://www.avm.de/de/News/artikel/newsletter/push_service_filesharing.html


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BeitragVerfasst: Dienstag 11. September 2012, 13:26 
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Hallo,

hab einen Brief von dem "Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht" bekommen.

Wenn ich nur wüsste welches die "notwendigen aufsichtlichen Maßnahmen" sind, ein freundliche DU, DU.... oder die Androhung eines Verfahrens zum Entzug der anwaltlichen Zulassung. Ich glaub ich schreib denen noch mal.

Gruß Trester


Dateianhänge:
2012-09 Bay Datenschutzaufsicht.pdf [2.48 MiB]
408-mal heruntergeladen
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 Betreff des Beitrags: BIG BROTHER 1984
BeitragVerfasst: Dienstag 11. September 2012, 14:21 
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Wird sicherheitshalber trotzdem abgeheftet und aufbewahrt: Danke für dieses PDF!

:te


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BeitragVerfasst: Dienstag 11. September 2012, 15:26 
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"...Wenn sie klagen würden (was sie höchstwahrscheinlich nicht tun werden), könnten U+C immer noch behaupten: "Dieser Schlingel @sleon besitzt neben seinem sauberen Firmenrechner noch einen zweiten PC, seinen Porno-Filesharing-PC, den er sich heimlich gekauft und die Rechnung dafür weggeworfen hat"...."

Natürlich können sie das behaupten, und selbst wenn eine Hausdurchsuchung beantragt wird, können sie immer noch sagen, ich hätte meinen Porno-File-Sharing PC vorübergehend bei wem auch immer untergebracht, und überhaupt alles, was irgendwie darauf hinweisen könnte, dass ich Pornos heruntergeladen habe... muss ich ja sowieso machen, wenn meine Lebensgefährtin hier ist...:-), oder meine Kinder mich besuchen

habe gerade die Mahnung von U+C im Kasten gefunden... immer noch 650, wenn nicht bis zum 24.09 bezahlt, dann werden sie ihre Kosten einklagen...
Nö ich nicht


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BeitragVerfasst: Dienstag 11. September 2012, 20:41 
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Da braucht jemand Geld... Lochen, Abheften, Abwarten


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. September 2012, 10:51 
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http://urmann.com/gegnerliste.htm

Zitat:
Der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz und durch Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt. Wir sehen daher von der Veröffentlichung der Gegenerliste ab.


Nett!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. September 2012, 15:20 
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Hallo Abmahnungsgeschwächte,

hat in der Zwischenzeit auch bereits jemand das "zahlungsanimierende" Schreiben mit dem Betreff
- Die Klagevorbereitungen sind erfolgt! - bekommen?

Nicht das etwas wirklich Neues drin steht, aber ich habe bisher nichts im Forum zu diesem Schreiben
lesen können.
Inhalt:
- keine weitere Vorankündigung
- Auftraggeber hat sich zur Zahlungsklage und ggf. Unterlassungsklage entschieden
- mit diesen Kosten ist zusätzlich zu rechnen
- man kann sich helfen wenn man den Betrag X als Vergleichszahlung überweist

Steffen, irgendwelche News dazu oder wieder abheften?

Grüße
Methos


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. September 2012, 15:22 
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@Methos_78
Mttu mal unta Debcon kuuucken! Da steht schon 'n ganzer Sack voll Kommentare dazu drin.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. September 2012, 15:26 
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@Alter Sack

Danke für die Info, ich vergesse immer wieder, dass es nicht mehr unter U+C läuft, da das eigentlich der Ursprung war.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. September 2012, 17:32 
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Bloß abheften, wundern und an »Deutschland in der Nacht« denken.

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... &start=340

@TheTruth: Danke! Voller Erfolg. Nun sollten denen nur noch die Debcon-Drohbriefe »untersagt« werden, damit sie auch davon endlich »absehen«. Ebenfalls nett wären ruinöse Geld- und Haftstrafen gegen U+C+Debcon wegen mafiös-kommerziell betriebener Massenabmahnungs-Gelderpressungen aus niedersten Profit-Beweggründen in großem Stil. So sähe Gerechtigkeit aus gegenüber unbescholtener Bürger, die aus Downloads keinerlei Profit schlagen, schon gar nicht in großem Stil, sondern im Gegenteil ihrem ISP ständig Gebühren zahlen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. September 2012, 18:16 
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Neustes Debcon-Schreiben:
Die Klagevorbereitungen sind erfüllt! (09/2012)


Ohne Vergleich - Zahlungs- und Unterlassungsklagen ab dem 25.09.2012!


Bild


Nicht empfehlenswert:
    => Zahlen oder Vergleichsangebote
    => Beachte: Vergleichsschreiben hemmen die Verjährung!


Empfehlenswert:
    => Kenntnisnahme und keine Reaktion (wenn einmal widersprochen wurde).
    => Keine Panik!



FAQ Debcon
Wegweiser Inkasso


VG Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. September 2012, 17:04 
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Habe Mahnbescheid erhalten; wurde nach 2 Jahren wieder angeschrieben;
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?


Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.


Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!


Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluß eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!«


Mehr ist es doch nicht!


Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.



Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:

Bild


Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!


VG Steffen

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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. September 2012, 17:59 
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Hallo, vor ca 2. jahren mittlerweile fast 2 1/2 jahren bekam ich einen Brief von den Rechtsanwälten U+C bekommen daraufhin hab ich eine modifizierte Unterlassungserklärung zurück geschickt (die ich im internet gefunden hatte), worauf aber scheinbar gar nicht reagiert worden ist und es kommen in unregelmäßigen abständen immer wieder Briefe mit einer Zahlungsforderung.

Jetzt nach den 2 1/2 Jahren erhielt ich ein schreiben von Debcon das Klagevorbereitungen erfolgt sind! wieder steht da das so und so viele schulden ausstehen und diese durch das gerichtsverfahren weiter erhöht werden, weiterhin steht in dem Brief ein Vorschlag zur außer gerichtlichen einigung und das ich dafür einen Betrag überweisen soll was für mich ein wenig spanisch klingt da der betrag nur ca 1/3 von den angeblichen Schulden beträgt.

Mein bzw. der Anwalt meiner Mutter meint da würde keine Klage kommen, meine Mutter ist sich da aber nicht sicher, kann mir vielleicht einer etwas mehr gewissheit geben?


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BeitragVerfasst: Donnerstag 20. September 2012, 18:28 
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Lies doch einmal bitte nur die 2 Postings vor Deinem durch!

VG Steffen

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