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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. Januar 2013, 18:53 
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schreibe mir einmal bitte die einzelheiten auf + den logdaten aus der abmahnung.
bitte nur per e-mail: steffen.heintsch@t-online.de

vg steffen

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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. Januar 2013, 20:02 
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So, nach nur 2,5 Monaten hat es das Landgericht München also geschafft, mir die Kopie des Gestattungsbeschlusses zuzuschicken (für 25€). Der Antrag ist von U+C zugegebermaßen nicht schlecht gemacht.

Das benutzte Programm heißt "International IPTrackor" und die Firma "IPP international UG" aus Hamburg.

Allerdings hat es sich U+C sehr einfach gemacht: das Gutachten des bekannten Herrn Clement Charles Vogler wird nicht mitgeliefert sondern nur angeboten, es nachzureichen. Aber genau das wäre für mich interessant gewesen.

Natürlich kenne ich http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... y-british/ . In meinem Fall kommt es sehr wohl extrem darauf an, ob denn tatsächlich eine Verbindung zu meinem Rechner aufgebaut wurde. Ich zweifel doch sehr daran.

Mein Plan ist momentan, dass ich erst U+C um das Gutachten bitte. Es wird wohl nichts kommen ...
Und dann würde ich wohl Beschwerde einlegen.

Hat sonst noch jemand gute Tipps?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Februar 2013, 10:46 
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Hallo,

es gibt neues zum Thema, würde mich freuen wenn ich hier ein paar Meinungen bekommen könnte.

seit meinem Gespräch mit infoscore und der Umstellung der Telefonanlage, Anrufer ohne Nummer direkt an den AB zu verbannen haben wir täglich mehrfach Anrufe, aber keine Nachricht. Postalisch haben wir nichts bekommen.

Heute dann eine ! BANDANSAGE ! auf dem AB das ein RA Rainer Haas und Kollegen in ein Rechtssache einen Rückruf erwarten. (eine 01805 Nummer kostenpflichtig!).

Wie damit umgehen?

Danke
dude


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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Februar 2013, 19:07 
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Zuletzt geändert von anarchie99_ger am Montag 8. April 2013, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Februar 2013, 21:13 
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Bei den Abnahnugen die über Debcon eingetrieben werden, sollen hatte ich ganz vergessen, dass eine Abmahnung nicht per Vollmacht durch U+C an Debcon übertragen wurde. Nun haben U+C wohl wieder Zeit um sich um die Eintreibung der fälligen Aussenstände zu kümmen. Nun will man bei die Ansprüche gerichtlich geltend machen. Als Hinweis wurde dann folgender Link im Schreiben genannt: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/03259/

Eigentlich müssten die Herren sich doch erstmal auf ihr eigenes Verfahren konzentieren:
http://www.ra-felling.de/2013/01/regressklage-gegen-die-rechtsanwalte-u-c/

Außerdem habe ich noch im Hinterkopf, dass noch igendwo eine Art Sammelklage gegen die Herren läuft. Die wird durch eine Finanzgruppe finanziert. Dort kann man sich einklingen, wenn man breits an U+C bezahlt hat und im Nachhinein der Meinung ist, dass es doch nicht mit rechten Dingen zugangen ist und das ist sogar noch kostenlos. Leider finde ich den Link nicht wieder. Es wurde aber bereits hier im Forum gepostet. Die Verhandlung soll bereits für Mai terminiert sein.

Mal abwwarten was passiert! Da ich immer noch davon überzeugt bin, dass ich die Urheberrechtsverletzung(en) nicht gegangen habe, werde ich auch nicht bezahlten!

Nö ich nicht


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BeitragVerfasst: Freitag 8. Februar 2013, 12:34 
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geldabschneider hat geschrieben:
Da ich gerade deinen Post auf NW mit dem gleichen Inhalt sehe: infoscore + U & C :shock: --> diese Verbindung habe ich noch nirgends gelesen!


ja, ich eben auch nicht!

geldabschneider hat geschrieben:
Würde mich nicht wundern, wenn es um eine ganz andere Abmahnung (+ anderer Abmahner) geht, die dich mit Erstschreiben nicht erreicht hat! So etwas kommt bei den "Massensendungen" der Abmahnkanzleien leider immer wieder vor.


ja, aber müsste dann nicht eine EV aufschlagen? erstkontakt infoscore passt irgendwie nicht...

geldabschneider hat geschrieben:
Übrigens: Wenn die an Deine Adresse gelangen wollen, gibts noch andere Wege (die der RA Haas sicher kennt ;) ) --> Einwohnermeldeamt, Schufaauskunft


davon gehe ich aus.... und nu abwarten?
proaktiv möchte ich ungern werden...


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BeitragVerfasst: Freitag 8. Februar 2013, 18:33 
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Wir haben doch einen "Wegweiser Inkasso". Einfach einmal lesen - Link!

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Samstag 9. Februar 2013, 14:40 
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geldabschneider hat geschrieben:
Wenn schon Inkasso im Spiel ist, dann ist die Zeit für eine EV schon längst abgelaufen! ;)

Allerdings gibt man in solchen Widerspruchschreiben normalerweise seine Adresse mit an ;) und Du weißt wahrscheinlich gar nicht, wem oder was genau Du widersprechen sollst; hast ja bisher "nur" Anrufe von infoscore und Haas bekommen


jepp, wohin und wem/was widerspreche ich??? (o; ich warte mal wie lange die noch die bandansage bei mir auf den ab schicken...

wie meinst du das mit: die zeit für die EV schon abgelauf?
dann hat das keiner in anspruch genommen und versucht es direkt auf dem weg inkasso?

@steffen: hab ich gelesen, hat mir auch damals bzgl mediainkasso weitergeholfen.
hatte wieder sprochen und gut, aber diesmal hab ich nichts schriftlich, dem ich wiedersprechen kann...

gruss
dude


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BeitragVerfasst: Samstag 9. Februar 2013, 14:45 
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Hallo @dude,

so wird es wahrscheinlich nichts! Schildre mir einmal genau
Dein Problem. Bitte per E-Mail (steffen.heintsch@t-online.de)!
Erhältst dann zeitnah eine Antwort.

VG Steffen

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BeitragVerfasst: Montag 11. Februar 2013, 10:00 
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ersteres mag wohl sein (o;

dennoch danke für die antwort!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 27. Februar 2013, 21:09 
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Urmann & Collegen haben ein neues Feld entdeckt, die "nicht lizenzierte Bildnutzung". Vor Jahren habe ich ein private Homepage angefangen, ein wenig mit Texten und Bildern herum probiert, mehr nicht. Aber diese Homepage ist im Netz. Und es ist ein Bild darauf, dass ich von einer Seite übernommen hatte. Das Ganze hatte ich vergessen, bis vor ein paar Tagen eine Abmahnung von U+C kam. Einmalig 350 Euro sollen es sein. Mein Anwalt sagt, ich solle zahlen. 350 Euro für eine Dummheit, es gibt höhere Strafen, und ich werde wohl zahlen.
Andererseits, ... spielt man damit diesen Leuten nicht in die Hände?


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BeitragVerfasst: Donnerstag 28. März 2013, 22:04 
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Überraschende Wende bei den KVR Handelsgesellschaft
(Frank Drescher) Abmahnungen:
Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann
wegen versuchten Betruges




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Bild

Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff / Rechtsanwalt A. Forsthoff
Herr Andreas Forsthoff
Landhausstr. 30
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/434030
Telefax: 06221/4340325
Email:info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de
Internet: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de

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Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20.03.2013

Diese Woche erreichte uns ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg, welches es
in sich hat: Die Staatsanwaltschaft zeigt an, ein Ermittlungsverfahren gegen den
Regensburger Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann und Herr Frank Oliver Drescher wegen
versuchten Betruges zu führen. Hintergrund sind die Abmahnungen durch die Kanzlei U +
C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Wir vertreten etliche
Betroffene, die eine solche Abmahnung im letzten Jahr erhalten haben. Dass man
Forderungen aus einer Abmahnung aus unterschiedlichen Gründen zurückweist, kommt vor.
Dass Abmahnungen sich aus welchen Gründen auch immer einmal als unbegründet
herausstellen, ist ebenfalls nicht selten. Dass jedoch gegen den Abmahner und gegen
den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen
versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis
noch nicht erlebt.


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KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnung U + C Rechtsanwälte:
um was geht es?


Die textbausteinmäßig aufgebauten Abmahnungen der Kanzlei U + C im Auftrag der KVR
Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher,
Gammelsdorf, hatten üblicherweise einen (vermeintlichen) Wettbewerbsverstoß zum
Gegenstand. Häufig ging es um kleine Fehler bei der Widerrufsbelehrung oder bei den
Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Vielfach war der zugrunde liegende
Vorwurf eines fehlerhaften Internetauftritts im Grundsatz berechtigt, allerdings
erschienen die Abmahnungen bereits damals aus anderen Gründen für unbegründet.


.................................


KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnung U + C Rechtsanwälte:
was ist davon zu halten?


Innerhalb weniger Tage bzw. Wochen erhielten Hunderte, wenn nicht Tausende kleine
Internethändler eine solche Abmahnung der Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der
KVR Handelsgesellschaft mbH. Die schiere Masse dieser Abmahnwellen hatten wir im
Wettbewerbsrecht noch nicht erlebt. Zwar kam und kommt es immer wieder vor, dass
einzelne Internethändler über einen längeren Zeitraum hinweg Abmahnungen an
(vermeintliche) Wettbewerber aussprechen und wir uns als Anwälte schon einmal fragen,
was das Ganze denn eigentlich soll (außer den Geldbeutel des abmahnenden Anwalts zu
füllen). Derart viele Abmahnungen in einer so kurzen Zeit hatten wir noch nicht
erlebt.

Im Wettbewerbsrecht gibt es - dies ist insoweit anders als im Urheberrecht, hier
spricht Rechtsanwalt Urmann durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte ebenfalls seit
Jahren für diverse Auftraggeber Tausende von Abmahnungen aus - eine wichtige
Schranke: den Rechtsmissbrauch. Hierfür ist eine Vielzahl von Abmahnungen alleine
noch nicht ausreichend, allerdings ein gewichtiges Indiz. Weitere Umstände müssen
hinzukommen, um von einem Rechtsmissbrauch zu sprechen, der dann die Abmahnung
insgesamt unwirksam macht. Zu nennen ist hier vor allem die Verfolgung sachfremder
Motive, was beispielsweise durch ein krasses Missverhältnis der Anzahl der
Abmahnungen in Relation zur eigentlichen Geschäftstätigkeit oder durch illegale
Gebührenabsprachen zwischen Abmahnanwalt und Abmahnfirma dokumentiert werden kann.

Bei den im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH ausgesprochenen Abmahnungen lag
ein solches Missverhältnis nach unserer festen Überzeugung vor. Es wurde nach unserem
Eindruck von Seiten des Frank Drescher lediglich vorgetäuscht, einen Internethandel
mit quasi allen Artikeln zu betreiben, die denkbar sind, um ein konkretes
Wettbewerbsverhältnis zu allen möglichen vermeintlichen Wettbewerbern zu
konstruieren.

Wir hatten seinerzeit eine große Anzahl Betroffener vertreten und jegliche
finanziellen Forderungen des Frank Drescher bzw. seiner Firma KVR zurückgewiesen. Die
geforderten Rechtsanwaltskosten des Thomas Urmann (Kanzlei U + C Rechtsanwälte)
wurden natürlich in jedem Einzelfall von unserer Kanzlei zurückgewiesen. Auf keines
unserer zahlreichen Schreiben hatten wir jemals eine Antwort erhalten. Angesichts der
kurzen Verjährungsfrist im Wettbewerbsrecht (6 Monate) wären nunmehr sämtliche
Ansprüche des Frank Drescher, des Rechtsanwalts Thomas Urmann oder wem auch immer
gegen unsere Mandanten ohnehin verjährt.


.................................


KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnung U + C Rechtsanwälte:
ist das Ganze ein Betrug?


Das Ermittlungsverfahren läuft jedenfalls wegen versuchten Betruges. Sofern sich die
Vorwürfe als berechtigt herausstellen und sofern jemand auf die Abmahnung bezahlt
hat, dürfte wohl sogar ein vollendeter Betrug im Raum stehen.

Dass Frank Drescher, der sich seinen Namen schon mit diversen Abofallen im Internet
ruiniert hat, tatsächlich niemals ernsthaft einen Internethandel namens KVR betrieben
hatte, war sehr schnell offenkundig. Da bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
ausschließlich der Anwalt (hier: U + C Rechtsanwälte, vertreten durch Rechtsanwalt
Thomas Urmann) einen Kostenerstattungsanspruch hat, nicht hingegen der Abmahner
selbst (hier: Frank Drescher) einen Schadensersatzanspruch gegen den Abgemahnten hat,
läge bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise das finanzielle Interesse solcher Abmahnungen
alleine auf Seiten des Rechtsanwalts Thomas Urmann.

Warum sollte also Frank Drescher umfangreich einen Internetshop aufziehen, damit dann
alleine Rechtsanwalt Thomas Urmann daran verdient? Andere Motive oder finanzielle
Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt Thomas Urmann und Frank Drescher wurden von uns
daher vermutet. Dies zu beweisen ist jedoch nicht ganz einfach.

Jetzt ermittelt jedenfalls die Staatsanwaltschaft Regensburg sowohl gegen
Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann als auch gegen Frank Oliver Drescher wegen des
Verdachts des versuchten Betruges. Da bislang lediglich eine Strafanzeige vorliegt,
hat die Staatsanwaltschaft unsere Kanzlei um Mithilfe gebeten. Ich habe den
zuständigen Staatsanwalt bereits angerufen und unsere volle Kooperation zugesagt, um
die Vorwürfe aufzuklären. Wir haben alle Mandanten, die von der Kanzlei U + C
Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH eine Abmahnung erhalten hatten,
angeschrieben, um die Zustimmung zur Übermittlung der notwendigen Informationen an
die Staatsanwaltschaft Regensburg einzuholen. Hintergrund ist unsere anwaltliche
Schweigepflicht. Ohne Zustimmung des jeweiligen Mandanten im Einzelfall dürfen und
werden wir natürlich keine mandatsbezogenen Informationen an Dritte weitergeben, auch
nicht an die Staatsanwaltschaft. Allerdings bin ich mir sicher, dass die meisten
unserer Mandanten höchst erfreut über das Strafverfahren sind und gerne die
Zustimmung zur Weitergabe der Daten erteilen.

Sollte sich der Vorwuf des Betruges gegen Frank Drescher sowie gegen Rechtsanwalt
Thomas Urmann erhärten, dürfte dies auch die Geltendmachung eigener
Schadensersatzansprüche (etwa eigene Anwaltskosten) gegen Frank Drescher sowie Thomas
Urmann (U + C Rechtsanwälte) erleichtern.

Wir sind gespannt über die weitere Entwicklung und werden an dieser Stelle weiter
berichten. Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, leiten Sie diese am
besten an die Staatsanwaltschaft Regensburg weiter unter Angabe des Aktenzeichens 103
Js 16997/12 (Ermittlungsverfahren gegen Thomas Martin Urmann wegen versuchten
Betruges). Gerne können Sie sich auch an unsere Kanzlei wenden.

............................................................................................

Autor: Rechtsanwalt A. Forsthoff
Quelle: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de

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BeitragVerfasst: Samstag 6. April 2013, 11:44 
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Die Klage gegen Urmann dürfte einen jeden Abgemahnten erfreuen, aber ich glaube nicht das da was bei rauskommt. Meiner Meinung nach hackt in der deutschen Justiz die eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Ich bin anscheinend der Einzige der noch Bettelbriefe v. U+C erhält. Das neuste Schreiben enthält aber wenigstens mal ein Kostennote.
Nun will man richtig Kohle haben. Wobei der Schadensersatz gem. Lizenzanalogie nur 250,00 Euro beträgt. Den Rest streicht die Kanzlei ein, da macht man ja richtig Reibach. Denn als sonstige Kosten sind lediglich 150,00 Euro für sonstige Ermittlungkosten (pauschal) angegeben. Der Rest sind Geschäftgebühren gem. §§ 2, 13, 14 RVG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG und Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG. Das ist aber eine Menge Verdienst für bisher insgesamt 3 Briefe.
Nun erwartet man natürlich, dass ich diese Summe in wenigen Tagen überweise, ansonsten wird man dem Rechteinhaber empfehlen Zahlungsansprüche vor der zuständigen Gerichtsbarkeit geltend zu machen. Dies verursacht denn weitere Kosten.
Zur Höhe des Steitwertes zwischn 15.000 und 30.000 Euro weist man daraufhin das ich den Pono ja weltweit einer unbestimmten Anzahl an Personen angeboten habe (wo man dann wieder beim gewerblichen Ausmaß ist).
Ach ja ich vergaß, sollte ich nicht zahlen erwartet man den Eingang einer Stellungnahme. Ich habe die geforderten 650,00 Euro aus dem ersten Bettler nicht gezahlt und auch die 450,00 Euro von zweiten Bettler nicht und nun glaubt man ich zahle weit über 1000 Euro? Sollte Interesse an dem Schreiben bestehen, stelle ich das gerne zur Verfügung.


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BeitragVerfasst: Samstag 6. April 2013, 13:39 
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Keine Sorge, du bist nicht der einzige, der die Briefe bekommt. Hab vorgestern genau den selben bekommen - wobei man mir nie 450€ angeboten hat.
Interessant ist, dass sich U+C auch gar nicht davon abhalten lässt, dass ich Beschwerde beim Landgericht eingelegt habe. Und U+C hat 2x vom Gericht die Aufforderung/Möglichkeit erhalten, sich dazu zu äußern. Nachdem jetzt lange nichts kam hab ich mal angerufen. Am Telefon hieß es auch, dass U+C auch ans Gericht nichts geschickt hat. Wohl zu viel zu tun mit dem eigenen Verfahren ....

Interessant aber auch das Menschenbild: Beschwerde eingereicht und noch nicht entschieden ... und trotzdem kommt man auf den Gedanken, ich würde jetzt zahlen ...


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BeitragVerfasst: Samstag 6. April 2013, 22:57 
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Ich habe vorgestern einen ähnlich lautenden Brief bekommen - nach Abgabe der modUE Ende 2012 ist es, meine ich, der vierte. Allerdings der erste, der nicht unterschrieben, sondern mit einer unterschriftsähnlichen Pixelgrafik signiert wurde.

Seltsam finde ich den Punkt mit der 'Lizenzanalogie'. Das stelle ich mir ein wenig schwierig vor, denn in Deutschland darf man wegen des Jugendschutzes auch als Rechteinhaber nicht einfach Pornos öffentlich frei verfügbar anbieten.

Nach wie vor ist mir ein Rätsel, wie ich zu der Ehre eine Abmahnung gekommen bin: Ich war nachweislich nicht im Hause, es hat niemand sonst einen Schlüssel, W-Lan gab es nicht und Tauschsoftware auf dem PC ebenfalls nicht. Die Welt ist bunt.


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BeitragVerfasst: Sonntag 7. April 2013, 01:07 
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Zuletzt geändert von anarchie99_ger am Montag 8. April 2013, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 7. April 2013, 08:12 
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Ist das zufällig Beschluss 7O22293/12 vom Landgericht München I? Wenn ja, dann hab ich die Akte hier und kann nachschauen ob und wie oft deine IP vorkommt.


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BeitragVerfasst: Sonntag 7. April 2013, 23:22 
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Ja, rein zufällig ist es genau dieser Beschluss - die angebliche IP endete auf ... 172.227


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BeitragVerfasst: Samstag 13. April 2013, 14:03 
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Hallo, heute mal wieder Post vom Landgericht. Erst hab ich's für nen schlechten Scherz oder Fehler gehalten - ist es aber wohl nicht.

Am 11.4. wurde der Beschluss vom 7.2. (das Datum steht immer noch oben) geändert und der Satz "Es wird gebeten, binnen 1 Woche vorab mitzuteilen, ob eine Stellungnahme beabsichtigt ist." eingefügt.

Hintergrund: am 7.2. wurde U+C 4 Wochen Zeit gegeben, zu antworten. Dann lag alles noch 4 Wochen beim Gericht rum. U+C hat nichts gemacht, obwohl sie 2x angeschrieben wurden. Und jetzt bekommen sie nochmal 1 Woche Zeit ...!!!!

Bei jedem kleinen Bürger heißt es oft "Oh, Einspruchsfrist abgelaufen, das tut uns jetzt aber Leid." Und hier schreibt sogar der Richter von selbst die Kanzlei nochmal an!? Übrigens der selbe Richter, der auch schon die Auskunft genehmigt hatte.

Kennt sich jemand damit aus? Darf der selbe Richter auch über die Beschwerde entscheiden? Und vor allem: darf man U+C nochmal anfragen, wenn sie schon die erste Frist komplett versäumt haben und nicht um Verlängerung gebeten haben? Wir reden ja von weit über einem Monat!


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BeitragVerfasst: Samstag 13. April 2013, 14:25 
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Wenn ich es richtig verstehe, reden wir über eine vorgenommene Akteneinsicht Betreff Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 IX UrhG.

Hier muss man eines beachten, dass mit Antrag das entsprechende Gestattungs-LG den betreffenden Provider mittels Sicherungsbeschluss auffordert die Daten zur ermittelten IP bis zur Gestattungsanordnung zu speichern. Einmal, das der Provider nicht nach spätestens 7 Tagen löscht und andermal, bei offenen Fragen diese bis zur Entscheidung einfach zu klären.

Link: http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/08/29/bfdi-auskunftsanspruch-des-rechteinhabers-bzw-rechteverletzers/

Das ist ein ganz normaler Vorgang, wo eine Beschwerde ins Leere läuft.

VG Steffen

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