Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

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SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#261 Beitrag von SilentBob » Montag 25. Juni 2012, 09:47

cheffe hat geschrieben:hab jetzt von BFZ ein SChreiben bekommen, dass ich denen Auskunft über Herkunft der Datei und Anzahl der Vervielfältigung etc erstatten soll..
Bin ich dazu verpflichtet?

MFG

Hi Cheffe!

Das habe ich auch am Wochenende bekommen, scheinen wohl gerade wieder 1000 verschickt zu haben :-)

Ich wollte mal allgemein fragen ob schon einmal jemand von dieser Kanzlei verklagt worden ist?

Bisher habe ich noch nichts gelesen.

Gruß SilentBob

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#262 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juni 2012, 14:39

Ich wollte mal allgemein fragen ob schon einmal jemand
von dieser Kanzlei verklagt worden ist?
Bisher habe ich noch nichts gelesen.
Ganz ehrlich? Keine Ahnung, hier liegen keine
Infos vor!

VG Steffen

SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#263 Beitrag von SilentBob » Montag 25. Juni 2012, 15:56

Genau Steffen das meinte ich ja mit "bisher noch nichts gelesen".

Ich finde das ist ein gutes Zeichen.

Also ich halte euch weiter auf dem Laufenden falls sich etwas anbahnt, was ich aber nicht hoffe.

maren
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#264 Beitrag von maren » Mittwoch 15. August 2012, 12:48

also ich hab so blöde Briefe auch bekommen und hatte zuerst nicht reagiert! bon bindhardt... hab ich jetzt einen weiteren bekommen! hatte kostenlos mit einem anwalt telefoniert! der will für so ne ue 150 €! ich hab allerdings nichts getan und mein internet ust normalerweise ausreichend gesichert! ich hab zu dem genannten zeitpunkt legal bei amazon musik runtergeladen! ich bin arme studentin und kann mir das alles uberhaupt nicht leisten!

abzocke
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#265 Beitrag von abzocke » Mittwoch 15. August 2012, 14:45

@Maren

Wenn du keine einstweilige Verfügung mit wesentlich höheren Kosten riskieren willst würde ich schnellst möglich die modefu abgeben(beinhaltet kein Schuldeingeständniss).Kann du selber machen, die 150 Euro für einen Anwalt kannst du dir sparen.Benötigst du erst sollte es wirklich zur Klage kommen.Das Risiko ist aber sehr gering....

maren
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#266 Beitrag von maren » Donnerstag 16. August 2012, 14:59

ich bin allerdings auch direkt von mehreren gemahnt worden! soll ich so was dann an alle schicken?

Carotthat
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#267 Beitrag von Carotthat » Samstag 18. August 2012, 18:55

Hallo Leute,

ich muß mal meinen Dampf ablassen - langsam nervt es!

Als erstes hab ich eine Abmahnung von RA Sebastian bekommen, dann von RA Kornmeier und jetzt auch noch eine von BFZ (Culca Candela, "Von allein").

gk..)(

Naja.

Bisher habe ich zwei mod. UE an die ersten beiden RA verschickt, einen Eingang von RA Sebastian erhalten (und eine reduktion um €20.-).
Als nächstes dann eben die mod. UE an BFZ. Interessant hier bei dem Schreiben, daß kein Torrent HASH genannt wird. Und bei allen dreien ist's genau die gleiche Uhrzeit :|
Der HASH-Wert bei den zwei ersten RÄ stimmte aber auch nicht :lo

Jedenfalls, was mich wundert, woher kriegen die RÄ eigentlich die IP-Adressen her? Da muß ja eigentlich wirklich die Datei zum Upload zur Verfügung gestanden haben, oder?

Schönes Wochenende,
Caro

Carotthat
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#268 Beitrag von Carotthat » Dienstag 21. August 2012, 19:59

EDIT:
Habe mir jetzt mal die Gerichtsakte zu dem Fall Sebastian und DigiRights angesehen:
Logging der 459 (!!!) IP-Adressen erfolgte durch die Fa. SKB in Berlin, deren Mitarbeiter M. Tielesch auch interessanterweise Mitinhaber der Fa. DigiRights ist.

:h

Und da liegt kein Interessenskonflikt :-; vor?

EDIT: Natürlich nicht die Siemens-BKK, sondern SKB :Y

hanswurst198x
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#269 Beitrag von hanswurst198x » Dienstag 11. September 2012, 17:25

Dima713 hat geschrieben:...das die Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen. Und bestehen immer noch auf die 400 euro...
Hallo zusammen,

habe heute auch (mal wieder) Post bekommen.
Diesmal ebenfalls von BFZ mit der dem genauen Wortlaut "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen."

Heißt das definitiv nur, dass die Angelegenheit nicht geklärt ist und die weiterhin auf Euros hoffen, oder ist meine UE nicht korrekt formuliert?
Habe diese nach den Vorlagen, ebenfalls für andere verfasst und mehrmals durchgelesen. Einen Fehler finde ich nicht.

Viele Grüße
und wieder einen Dank an das Forum! :)

WebDevil
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#270 Beitrag von WebDevil » Samstag 6. Oktober 2012, 14:57

Hallo Forengemeinde.

Meine Frau und ich gehören nun auch zum Kreise der Abgemahnten.

habe mich auch schon ein wenig eingelesen, aber zu meiner Frage noch keine Antwort gefunden.

Und zwar:
Abgemahnt wird der Titel "Von Allein auf" von Culcha Candela auf Ballermann Hits 2012 XXL.

Dem ersten Mahnschreiben wurde die Kopie eines Beschluß des Landgericht Köln vom 16.08.2012 beigefügt.
In diesem Schreiben heißt es wie folgt:

Die Antragstellerseite ist aktivligitimiert, weil sie Inhaberin des Urheberrechts bzw. eines anderen nach dem UrhG geschützten Rechts an dem Werk bzw. an den Werken

"Move it" und "Hungry Eyes"

ist.



Ich bin kein Experte, aber als Laie habe ich den Eindruck, das man mich mit falschen Beschlüssen beeindrucken will;
der Beschluß selbst garnicht zutreffend zum abgemahnten Sachverhalt passt.

Ist dieser Umstand schon jemandem passiert?

Danke!

Ula.Kock
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#271 Beitrag von Ula.Kock » Donnerstag 11. Oktober 2012, 20:35

Hallo,
auch ich habe von diesen Anwälten eine Abmahnugn erhalten und kann mit Sicherheit sagen, dass ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht zu Hause war und WLAN erst gar nicht besitze. Eingebrochen wurde nicht ..,mk..,
Von daher müssen diese Anwälte eine relativ unsichere Quelle über die IP Adressen besitzen. Ich habe mich an die generelle Vorgehensweise gehalten und eine nur mod.UE rausgeschickt. Es ist auch bereits eine Abmahnung gekommen, aber die werde ich getrost abheften und NIX ZAHLEN!
Sollten die mich wirklich verklagen in den nächsten 3 Jahren verklagen, dann freue ich mich schon auf die Gesichter, wenn ich meinen Provider dazu einladen werde, damit der nachweist, dass ich zu diesem Zeitpunkt eine andere IP Adresse hatte.

Nö ich nicht

Ula.Kock
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#272 Beitrag von Ula.Kock » Samstag 13. Oktober 2012, 22:22

:wayne: @Kirschi : Kein Problem, aber kennst du das Lieb von Chris Brown "Don't wake me up?" ...solltest du dir zu Herzen nehmen :Y

Desweiterengibt es auch Zeugen, die das belegen. Also 2:0 fuer mich. Oder brauch ich noch mehr?

O.J.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#273 Beitrag von O.J. » Samstag 17. November 2012, 15:13

Mit den Ermittlungen der IP`s ist was oberfaul. Wenn mein Provider mir zusichert das die IP nur 7 Tage gespeichert wird, wie kommt dann der
RA an eine IP von vor 8 Wochen. Zumal das Welan am angeblichen Tattag gar nicht am Strom und wir garnicht zu hause waren.

Timo
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#274 Beitrag von Timo » Samstag 15. Dezember 2012, 17:55

Moin!
Ich bin auch abgemahnt worden, Culcha Candela irgendwas, hatte die UE abgeschickt, die Überweisung aber natürlich "vergessen".
Heute kam dann der Brief mit dem bekannten Text "nicht geeignet...umfassend zu erledigen".

Ich stell mir jetzt die Frage, ob ich das einfach aussitze, mit dem Risiko auf mehr Ärger - oder einen Vergleich über zB 250,- beantrage.
Wie stell ich das mit dem Vergleich am besten an? Einfach anrufen und sagen "sind 250 okay?" oder soll ich besser eine Art "Bittbrief" schreiben? Hab sowas noch nie gemacht, wäre schön, wenn mir einer von euch nen Tipp geben könnte :)

Gruß Timo

Timo
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#275 Beitrag von Timo » Dienstag 18. Dezember 2012, 20:15

Keiner eine Idee?

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#276 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. Dezember 2012, 23:52

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Timo
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#277 Beitrag von Timo » Donnerstag 20. Dezember 2012, 23:21

Meine Frage zielte eigentlich mehr darauf ab, wie man einen "Vergleich" angeht...


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Steffen
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Re: Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

#279 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. März 2013, 12:08

Aufspaltung der Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe":
Abmahnungen nunmehr von "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte"



Bild

Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Landhausstr. 30
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/434030
Telefax: 06221/4340325
Email: info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de
Web: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de



:::::::::::::::::::::::::::



Wieder einmal kommt Bewegung in den Markt mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Seit
einigen Jahren bereits hatte die Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe" aus Linden
urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Auch hier war es vor einiger Zeit
bereits zu einer Umfirmierung gekommen: Zuvor hatte diese Kanzlei den Namen
"Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe". In der Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe" beschäftigt
war auch Rechtsanwalt Lenz.

Im März 2013 wurde nunmehr bekannt, dass die Kanzlei sich aufgespalten hat.
Zahlreiche Betroffene, die bereits eine Abmahnung erhalten hatten, erhalten nunmehr
Post von der Kanzlei "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" aus Butzbach, dass von dort die
Angelegenheit weiter bearbeitet wird.


"Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnung 2013: um was geht es?

Die Kanzlei “Bindhardt Fiedler Zerbe“ hatte zahlreiche Künstler sowie Unternehmen aus
der Unterhaltungsindustrie vertreten. Unter anderem waren dabei die Band Culcha
Candela sowie Bushido (Anis Mohamed Youssef Ferchichi). Diese Rechteinhaber lassen
sich offenbar zukünftig von der Kanzlei "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" aus Butzbach
vertreten. Inhaltlich dürfte damit keine Änderung zu den zuvor ausgesprochenen
Abmahnungen verbunden sein.


"Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnung 2013: was wird gefordert?


ist lediglich etwas über sog. "Altfälle" bekannt, das heißt Fälle, in denen
auf eine Abmahnung keine Zahlung erfolgt war und die damit noch in den Archiven
schlummern. Diese Fälle werden nunmehr von der Kanzlei "Bindhardt & Lenz
Rechtsanwälte" weiter bearbeitet.
Sofern im Auftrag von Culcha Candela und / oder Bushido Abmahnungen wegen eines
einzelnen Musiktitels erfolgt waren, was den größten Anteil der bisherigen
Abmahnungen ausgemacht hatte, wurde ein Betrag in Höhe von

400,00 EUR

gefordert. Bei einem ganzen Album war der Betrag entsprechend höher. Zusätzlich zu
den finanziellen Forderungen wurde natürlich - wie bei so gut wie jeder
urheberrechtlichen Abmahnung - die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Aktuelle "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnungen sind unserer Kanzlei bislang
nicht bekannt. Sofern solche Abmahnungen ausgesprochen werden, werden wir die
Forderungshöhe noch an dieser Stelle bekannt geben.


"Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnung 2013: was tun?

Jede Abmahnung sollte zunächst auf ihre Berechtigung geprüft werden. Sprachen die
Gerichte früher mehr oder weniger jede Forderung halbwegs blindlings den abmahnenden
Rechteinhabern zu, sollte sich dies nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH nunmehr
ändern. Umso mehr lohnt es sich daher, bei einer solchen Abmahnung genauer
hinzusehen.

Grundsätzlich gilt jedoch nach wie vor: Bei der richtigen Strategie kann auch im
Falle einer berechtigten Abmahnung der geforderte Betrag in den meisten Fällen
deutlich reduziert werden. Außerdem sollte man gerade bei Chartcontainer-Abmahnungen
- in den meisten der nunmehr von der Butzbacher Kanzlei "Bindhardt & Lenz
Rechtsanwälte" übernommenen Abmahnungen handelte es sich um solche! - im eigenen
Interesse verhindern, weitere Abmahnungen wegen anderer Titel zu erhalten. Das geht
natürlich nicht mit der beigefügten Unterlassungserklärung.

Unsere Kanzlei hat bereits Erfahrung mit mehreren Tausend derartiger Abmahnungen. Wir
stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei
“Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte“ erhalten haben, beispielsweise für die Künstler von
Culcha Candela bzw. Bushido
_________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Quelle: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/news
_______________________________________________________

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Re: Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

#280 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. März 2013, 12:10

Die Initiative AW3P empfiehlt weiterhin:


.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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