Aufspaltung der Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe":
Abmahnungen nunmehr von "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte"
Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
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Wieder einmal kommt Bewegung in den Markt mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Seit
einigen Jahren bereits hatte die Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe" aus Linden
urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Auch hier war es vor einiger Zeit
bereits zu einer Umfirmierung gekommen: Zuvor hatte diese Kanzlei den Namen
"Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe". In der Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe" beschäftigt
war auch Rechtsanwalt Lenz.
Im März 2013 wurde nunmehr bekannt, dass die Kanzlei sich aufgespalten hat.
Zahlreiche Betroffene, die bereits eine Abmahnung erhalten hatten, erhalten nunmehr
Post von der Kanzlei "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" aus Butzbach, dass von dort die
Angelegenheit weiter bearbeitet wird.
"Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnung 2013: um was geht es?
Die Kanzlei “Bindhardt Fiedler Zerbe“ hatte zahlreiche Künstler sowie Unternehmen aus
der Unterhaltungsindustrie vertreten. Unter anderem waren dabei die Band Culcha
Candela sowie Bushido (Anis Mohamed Youssef Ferchichi). Diese Rechteinhaber lassen
sich offenbar zukünftig von der Kanzlei "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" aus Butzbach
vertreten. Inhaltlich dürfte damit keine Änderung zu den zuvor ausgesprochenen
Abmahnungen verbunden sein.
"Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnung 2013: was wird gefordert?
ist lediglich etwas über sog. "Altfälle" bekannt, das heißt Fälle, in denen
auf eine Abmahnung keine Zahlung erfolgt war und die damit noch in den Archiven
schlummern. Diese Fälle werden nunmehr von der Kanzlei "Bindhardt & Lenz
Rechtsanwälte" weiter bearbeitet.
Sofern im Auftrag von Culcha Candela und / oder Bushido Abmahnungen wegen eines
einzelnen Musiktitels erfolgt waren, was den größten Anteil der bisherigen
Abmahnungen ausgemacht hatte, wurde ein Betrag in Höhe von
400,00 EUR
gefordert. Bei einem ganzen Album war der Betrag entsprechend höher. Zusätzlich zu
den finanziellen Forderungen wurde natürlich - wie bei so gut wie jeder
urheberrechtlichen Abmahnung - die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Aktuelle "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnungen sind unserer Kanzlei bislang
nicht bekannt. Sofern solche Abmahnungen ausgesprochen werden, werden wir die
Forderungshöhe noch an dieser Stelle bekannt geben.
"Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte" Abmahnung 2013: was tun?
Jede Abmahnung sollte zunächst auf ihre Berechtigung geprüft werden. Sprachen die
Gerichte früher mehr oder weniger jede Forderung halbwegs blindlings den abmahnenden
Rechteinhabern zu, sollte sich dies nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH nunmehr
ändern. Umso mehr lohnt es sich daher, bei einer solchen Abmahnung genauer
hinzusehen.
Grundsätzlich gilt jedoch nach wie vor: Bei der richtigen Strategie kann auch im
Falle einer berechtigten Abmahnung der geforderte Betrag in den meisten Fällen
deutlich reduziert werden. Außerdem sollte man gerade bei Chartcontainer-Abmahnungen
- in den meisten der nunmehr von der Butzbacher Kanzlei "Bindhardt & Lenz
Rechtsanwälte" übernommenen Abmahnungen handelte es sich um solche! - im eigenen
Interesse verhindern, weitere Abmahnungen wegen anderer Titel zu erhalten. Das geht
natürlich nicht mit der beigefügten Unterlassungserklärung.
Unsere Kanzlei hat bereits Erfahrung mit mehreren Tausend derartiger Abmahnungen. Wir
stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei
“Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte“ erhalten haben, beispielsweise für die Künstler von
Culcha Candela bzw. Bushido
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Autor: Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Quelle: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/news
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