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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 02:38 
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so hab heute den rückscheon von schulenberg und schenk bekommen....
weiss denn jemand wann ein 2tes schreiben kommt oder wie die so weiter vorgehen??
oder weiss jemand was über die log firma von denen wie die das machen oder so???


gruss

der DOC


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 03:35 
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wofür denn jezt nen anwalt??? mod.UE kam an und nun warte ich ab.
oder weiss jemand wie es weitergeht????


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 03:36 
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doc hat geschrieben:
weiss denn jemand wann ein 2tes schreiben kommt oder wie die so weiter vorgehen??
oder weiss jemand was über die log firma von denen wie die das machen oder so???

Weitere Briefe mit der Bitte zu Zahlen mit Erhöhung des Betrages. Dies dauert meist bar Wochen/Monate.
Firma Smaragd Service AG, Wallisellen, Schweiz

Gruß Erzhammer

Doc, du hast alles richtig gemacht

@shual
Gesunder Humor kann sehr Kritisch sein und zum Überlegen bewegen. Danke!

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Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 07:11 
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@ Shual
Wenn man davon ausgeht, dass das minderjährige Kind die Datei runtergeladen hat (so wie es im Urteil) drin steht, wäre die Entscheidung ja nachvollziehbar. Mich stört an dem Urteil allerdings folgender Satz:
Zitat:
Zusätzlich wurde später durch die Beklagte eingeräumt, dass auch ein im August 2007 noch minderjähriges Kind über die IP-Adresse der Beklagten Tauschbörsen nutzte
Im Endeffekt heißt dies ja, wer Filsharing (an sich eine legeale Sache) nutzt, macht auf jeden Fall auch Illegales damit??????? Nur weil das Kind die Tauschbörse genutzt hat, heißt das doch noch lange nicht, dass das Kinf auch genau die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen aben muss.

Nachtrag:
Ups, man sollte doch Texte genauer lesen: :
Zitat:
müsste die Beklagte für das unbestrittene Anbieten des streitgegenständlichen Titels durch das damals minderjährige Kind einstehen

Naja, wenn die Beklagte das nicht bestritten hat, muss die Richterin natürlich davon ausgehen, dass das Kind es auch gemacht hat.....Dann passt es doch wieder!


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 09:43 
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"" sagte:
Ich gewinne den Prozeß trotzdem.
Mein passwortgeschützter Internetzugang mit dem Passwort hjre25646dsfvjrnrddnehd587 kann nicht von meiner Sohn, dem ich keinen Zugang zum Internet gestatte gehackt worden sein. Er hat es sich nicht aus meinem Tresor geklaut. Das Passwort für meinen Tresor lautet 2582ffd4618gghgnr. Dieses Passwort habe ich natürlich nicht im Kopf, oder irgendwo stehen. Immer wenn ich ins Internet will, rufe ich meinen Anwalt an, der in einem versiegelten Umschlag das Passwort aufbewahrt. Damit mein Sohn uns nicht ausspähen kann, schickt der Anwalt dann seine Rechtsanwaltsgehilfin los. Diese ist von zwei Security-Mitarbeitern begleitet, die vor fremden zugriffen schützen. Dann erteile ich meinem Sohn ein temporäres Grundstücksverbot, das weitere drei Securities und zwei scharfe Hunde, die ich auf meinen sohn abgerichtet habe bewachen. Dann kann ich friedlich surfen.


sowas würd ich echt gern vor Gericht sehn. Noch nicht mal m Fernsehn verhöhnen sie so die Rechtssprechung, aber bei der Beweisführung würds mich nicht wundern dass es in Deutschland vom Gericht Beifall finden würde ;)

In nem halben Jahr sind Wahlen, en halbes Jahr später geht die komplette Industriegesellschaft den Bach runter. Von daher ists eigentlich egal ob man jetzt das Geld vorher noch in nen Prozess steckt oder durch die Inflation auffressen lässt ;) Immer positiv denken!
:,) Noch keine Rückmeldung zum Mahnbescheidswiderspruch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 17:25 
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Hallo Leute !
Hier mal kurz mein Verlauf :
April 08 abgemahnt (COJ), Loggdatum 10 06 (Logi ...)
1. Schreiben Info ... 1 09, widersprochen
2.Schreiben , ignoriert
3.Schreiben , ignoriert
1.Schreiben Haas wird ebenfalls ignoriert und dem folgendem Mahnbescheid widersprochen !
Das Gutachten kann ich vor Gericht immer noch rausholen, falls es überhaupt soweit kommt.
Und wenn, werde ich vor Gericht nicht ohne Anwalt sein ...!!!
Erst am Ende der Schlacht werden die Toten gezählt !!!

Viel Erfolg Euch allen und macht weiter so. :ty


Zuletzt geändert von Percy am Donnerstag 12. März 2009, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: INO Handels- u. Vertriebs GmbH
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 17:55 
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Hallo zusammen!
Ich habe gestern ein Schreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel,... erhalten, in dem uns vorgeworfen wird urheberrechtlich geschützte Werke verwertet zu haben.
Es geht um die o.a. Firma (auch Muschi Move). Wir sollen über eDonkey einen Porno genutzt und zum Download angeboten haben. Diese Datei war auch tatsächlich auf unserem Rechner (allerdings habe ich keine Ahnung wann ich das geladen haben soll...).
Nun sollen wir bis zum 18.03. die Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 20.03. € 700,00 zahlen.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von € 10.000,00 angedroht.
Ich weiß jetzt überhaupt nicht, was wir machen sollen. Hat man denn dagegen eine Chance oder entstehen letztendlich doch noch höhere Kosten. Erschreckend finde ich auch, dass weitere Vorgänge folgen können.
Für Tipps und Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß
danni1210


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 18:06 
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@all

Zu den Abgemahnten von Negele, Zimmel ... gibt es heute auf der Seite der Kanzlei Wilde & Beuger eine interessante Zusammenfassung. Und man mag es nicht glauben wollen, aber die schreiben auch was von Fällen wo 15 Abmahnungen vorliegen sollen.

Hier der Link Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen wieder ab

Schönen Gruß

_________________
Die aktuelle Linkliste mit den Urteilen findet Ihr hier Linkliste zu den Urteilen

I am not a number. I am a free man.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 18:32 
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Ich weiß nicht, ob es schon beaknnt ist:

Das LG Frankenthal hat mal wieder zugeschlagen :D (Beschluss vom 06.03.2009, Az: 6 O 60/09). Habe es bisher noch nirgends außer in Juris gesehen.

Lange nichts mehr so geiles gelesen :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 18:39 
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Offensichtlich ist eine neue Welle durch NZGB (vormals NZKG)
losgetreten worden. Leider fehlen bisher quallifizierte
Datenbankeinträge. Bisher sind mir nur zwei SG- Video- Abmahnungen
mit Logdatum in 01/2008 bekannt. Werden wieder Uraltfälle hervorgeholt
oder gibt es auch Abmahnungen mit Logdatum nach September 2008 ? :roll:

Gruß

goast

_________________
Den Pissfilm in seinem Lauf,
hält weder Ochs noch Esel auf !


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 19:09 
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@ Goldregen
Perfekt, woher hast du es?

Ich würde sagen, hier wurde die Klägerin (Antragsstellerin) in der Luft zerfetzt und war mal kein Abgemahnter :lol:

Ich stelle mir nur die Frage, wie es aussieht, wenn die Abmahner wieder dazu übergehen, die StA zu belästigen, weil die Gerichte die Anträge ablehnen....Eigentlich müsste die StA die Abmahner auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch hinweisen und rein gar nichts mehr machen. Irgenwie glaube ich nicht dran, dass die StA das machen wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 19:19 
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hallo leidensgenossen!

Ich habe viel über leute gelesen die von Infoscore briefe bekommen haben.
Die meisten hier ignorieren alles und warten auf ein Mahnbescheid.
Meine Frage ist: Wie ist es euch danach gelaufen, nachdem widerspruch des Manbescheids. Hat wer schon Erfahrungen gemacht? Werden wir alle ins Gericht gezogen? Oder verpufft das alles wegen mangelnder Beweise und niedriger Gewinnchancen der jeweiligen Kanzleien?

mangoon


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 19:32 
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@ Knüppelklaus
Freu dich doch, dass es zumindest ein vernünftige Landgericht gibt. Und auch Richter anderer Landhgerichte lesen Juris, bevor sie Entscheidungen treffen (ansonsten kann man den Beschluss ja auch mal nach Köln schicken ;) ). Der Richter an sich ist ein fauler Zeitgenosse, genauso wie wahrscheinlich 99 % der restlichen Bevöllkerung. Warum sollten die das Rad neu erfinden, wenn es schon einer für sie erledigt hat? Ich finde, dass gerade diese Entscheidung ziemlich durchdacht geschrieben wurde. Es lag nicht nur am Unvermögen der Antragsstellerin, dass der Antrag zurückgewiesen wurde. Es hat nur dazu beigetragen :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 20:18 
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"Die Antragstellerin trägt vor, dass es sich bei der genannten Datei um eine Version des oben näher bezeichneten Spieleprogrammes handle. Dies stehe aufgrund des von der L. AG ermittelten „Hashwertes“ fest, der aufgrund einer mathematischen Funktion die eindeutige Identifizierung der Datei ermögliche. Der Umstand, dass die in der Anlage AS 3 aufgelisteten Hashwerte teilweise nicht identisch seien, lasse sich damit erklären, dass auch der jeweilige Inhalt der Dateien aufgrund marginaler Änderungen unterschiedlich, das "Endprodukt" jedoch dasselbe sei."

Die Datei wurde durch den Hashwert „eindeutig Identifiziert“. Weicht der Hashwert der Datei ab, so ist der Inhalt doch der Selbe, nur etwas anders.
Das der Hashwert eindeutig und einmalig ist, ist doch gerade das Argument von LS und den Anwälten!

Das fand ich schon seltsam genug im Urteil AG Frankfurt 32 C 1539/08 – 84, da hieß es
"Sofern der Beklagte weiter vorträgt, von ein und demselben Film könnten unzählige Hashwerte gebildet v/erden, ist dies ebenfalls unsubstantiiert. Die Klägerin hat substantiiert vorgetragen, dass unter den gleichen Hashwert keine unterschiedlichen Dateien angeboten werden können und sich hinter dem Hashwert (…) der streitgegenständliche Film verbirgt. Zusätzlich hat die Klägerin dargelegt, dass hinsichtlich abweichender Hashwerte ein manueller Abgleich durch einen Mitarbeiter der Firma Logistep erfolgt. Die Beklagtenseite hat insoweit nicht substantiiert vorgetragen, warum die streitgegenständliche, detailliert dargelegte Feststellung fehlerhaft sein sollte."

Wie können Hashwerte abweichen?

Leider wird in keinem Urteil darauf näher eingegangen. Das man nicht wirklich erschließen kann was gemeit ist. Dennoch hat es einen seltsamen Beigeschmack.


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 20:46 
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Selbst wenn man nicht mit Wlan unterwegs war...sollte man das grundsätzlich behaupten? Also wäre da die Chance zu siegen größer? ...wenn ich mir mal das vorherige so durchlese, ist es ja Grundvorraussetzung,odeR?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 21:42 
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Gearscht hat geschrieben:
Selbst wenn man nicht mit Wlan unterwegs war...sollte man das grundsätzlich behaupten? Also wäre da die Chance zu siegen größer? ...wenn ich mir mal das vorherige so durchlese, ist es ja Grundvorraussetzung,odeR?


Zu mindestens kannst du es dann theoretisch auf jemand anderes schieben und aussagen wie du das Netz gesichert hast, per Lan-Netz wäre das etwas schwierig.

Aber, auch wenn ich die Urteilsdiskussion nicht stören möchte - ist eigentlich schon bekannt wie Infoscore/Haas nach dem Gutachtenauszug von Morgenstern reagieren?


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 21:46 
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"Die Beklagte" sagte:
Soweit die Beklagte das öffentliche Anbieten und die Inhaberschaft der IP-Adresse
mit Nichtwis¬sen bestreitet, ist dies ein unzulässiges Bestreiten, da es sich um Tatsachen
handelt, die Gegenstand eigener Handlungen und Wahrnehmungen der Beklagten waren,
zumindest wäre der Beklagten die Wahrnehmung möglich gewesen.


Übersetzung der Aussage

Wer jetzt keinen Plan hat, muss sich folgendes Beispiel, verinnerlichen.
Du bist Mieter in einer 1 Raum-Wohnung und in diesen Raum ist ein Waschbecken
mit einen Wasserhahn (mit einen Pauschalbetrag für Wasser).
Jetzt ist der Wasserhahn aber aufgedreht und das Wasser läuft Tag und Nacht, Nacht und Tag.
Der Vermieter hört dies von Außen und stellt dich zu Rede, du aber sagst dass du es
nicht gewusst, dir es zwar leid tut, du aber das verbrauchte Wasser nicht bezahlst.
Da man sich nicht einigt geht es vor Gericht und der Richter sagt:
"Wer denn sonst als der Mieter , sollte Wissen ob der Hahn aufgedreht ist oder nicht.
Es obliegt seiner privaten Sphäre. Der Vermieter kann es nicht Wissen!"

Deshalb kannst du dich nicht herausreden, nicht gewusst
zu haben dass der Wasserhahn offen war und das Wasser durchweg floss.

So ist es mit der IP-Adresse. Das Grundproblem wieder einmal, dass der Beklagte
ohne anwaltliche Vertretung sich um Kopf und Kragen geredet, sowie die Themen
einfach falsch vorgetragen hat.

MfG - Steffen

_________________
E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
_________________________________________________________________



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BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 21:59 
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Hallo,

was ich mich gerade frage: Gibt es eigentlich irgendwelche NEWS von KUW bzw. U+C? Von dem Verein hat man doch schon sehr lange nichts mehr gehört. Vielleicht stricken die gerade an einer neuen SUPERTAKTIK die dann irgendwann anläuft?

Im Jahre 2007 haben diese ja den Abmahnmarkt nahezu dominiert, vor allem im PORNO-Bereich....

Gibt es zu diesem Verein irgendwelche Neuigkeiten?

Gruss, Chuck


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 22:04 
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Grazer57 hat geschrieben:
RBS2002 hat geschrieben:
ist eigentlich schon bekannt wie Infoscore/Haas nach dem Gutachtenauszug von Morgenstern reagieren?
Noch nichts bekannt. Vlt. mit einem IgnO???
Wie sollten sie auch sonst reagieren ?


Weiss nicht, deswegen frage ich ja, warte ja noch auf Post von Haas ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Deutschland
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. März 2009, 22:40 
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mangaa hat geschrieben:
Die Datei wurde durch
den Hashwert „eindeutig Identifiziert“. Weicht der Hashwert der Datei
ab, so ist der Inhalt doch der Selbe, nur etwas anders.
Das der Hashwert eindeutig und einmalig ist, ist doch gerade das Argument von LS und den Anwälten!

Wie können Hashwerte abweichen?

Leider
wird in keinem Urteil darauf näher eingegangen. Das man nicht wirklich
erschließen kann was gemeit ist. Dennoch hat es einen seltsamen
Beigeschmack.



Hallo,

du hast z.B. eine Datei xy-spiel-v1.3-iso.zip mit dem Hashwer abc123...
Wenn im gleichen Filesharing-System eine andere Datei mit demselben Hashwert umläuft, handelt es sich dabei mit grosser Wahrscheinlichkeit um dieselbe Datei xy-spiel-v1.3-iso.zip
Nach dem Entpacken der Datei erhält man einen Inhalt, in diesem Fall das Abbild einer CD.
Eine andere Quelle hat sich die CD auch im Laden besorgt, aber alle Dateien der CD (also im Prinzip einen Installationsordner) verpackt zu x.y-spiel-v1.3.rar und diese ebenfalls ins Netz entlassen. Diese Datei hat natürlich einen anderen Hashwert.
Um nachzuweisen, dass der Inhalt der gleiche ist, müsste die Logfirma wohl das Archiv vollständig herunterladen und installieren, um zu sehen, ob es sich tatsächlich um das besagte Spiel handelt.
Analog muss bei Laufbildern von Exkrementen wohl das Filmkunstwerk über grössere Strecken angeschaut werden

Und noch ein kurzer Kommentar zur Eindeutigkeit des Hashwerts: es ist aktuell nicht möglich, zu einer bereits im Netz vorhandenen Datei (also z.B. zum rar Archiv im Beispiel) eine zweite Datei mit gleichem Hashwert zu konstruieren.
Es ist aber möglich, dass jemand eine eigene Version der Datei präpariert (mit für das Spielen bzw. Betrachten nicht relevanten Änderungen) und eine zweite Datei (die frei verteilbar ist), so dass beide Dateien den gleichen Hashwert haben.


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