Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Thomas_Sauger
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Re: Deutschland

#3401 Beitrag von Thomas_Sauger » Dienstag 23. Februar 2010, 19:25

Steffen hat geschrieben:Sind wir doch ehrlich, sollte N+L alle Klagen zurückziehen,
was sie aber noch nicht gemacht haben, können sie einpacken!
Es zahlt kein Mensch mehr!

Schaun wir mal, lobet nicht den Tage vor dem Abend ...
... oder wie es heißt.
N+L kann jetzt schon einpacken, selbst wenn N+L die Klagen nicht zurücknimmt und sich vergleichen sollte. Als Beklagter würde ich jetzt den Spieß umdrehen!

Tja, wenn man´s übertreibt wehren sich die Leute irgendwann...


Also ... auf den Tisch:
Evidenzia "ermittelt" nachweislich schlampig und fehlerhaft und verleitet z.B. den Tasa sich "unter Vortäuschen falscher Tatsachen" einen Auskunftsbeschluß (nach §101 UrhG) zu erschleichen (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Prozeßbetrug). Dann verleitet der Nümann den Tasa eine Klage einzureichen und seine Klage "unter Vortäuschen falscher Tatsachen" zu begründen (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Prozeßbetrug). Im Laufe des Verfahrens deutet sich an, daß hier nicht fehlerfrei ermittelt und schon garn nicht beweissicher dokumentiert wurde.
Und nun will der Nümann "die Notbremse" ziehen (durch Vergleich).

Halt, habe da was vergessen: Zwischendurch hat sich ja der Tasa mit Hilfe des Nümann eine (mod.) Unterlassungserklärung (einen Vertrag!) "unter Vortäuschen falscher Tatsachen" erschlichen (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Betrug).


Wahrscheinlich war und ist es so:
Nümann erkennt, daß er mit (zweifelhaften) Abmahnungen Millionen machen kann und sucht sich ein paar Dumme (Evidenzia, Tasa, Uptunes), die er vor seinen Karren spannen kann.
Nur hat er nicht mit der "Dummheit" der Dummen gerechnet, die ihm zuarbeiten. Und nun ist er auch einer der Dummen. :lo
MfG
Thomas_Sauger

*Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Dies gilt für beide Seiten.*
*Wer eine Behauptung/Forderung aufstellt soll sie beweisen, notfalls vor Gericht.*
*Ein Prozeß hat Risiken, auch für die angeblichen Rechteinhaber.*

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Alfred E. Neumann
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Re: Deutschland

#3402 Beitrag von Alfred E. Neumann » Dienstag 23. Februar 2010, 19:56

Wahrscheinlich war das Ausscheiden vom Hr. Lang der Anfang vom Ende der Kanzlei N&L. :,:

Was ist eigentlich aus den GODFATHERS der Abmahnung S&W geworden? Von ehemals 6 Anwälten sind 2 übrig geblieben.
In den Statistiken tauchen sie auch nicht mehr auf. Und soweit ich weiß haben die nie groß Geklagt. Die wußten wie weit man gehen kann und wann Schluß ist.

Lionman
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Re: Deutschland

#3403 Beitrag von Lionman » Dienstag 23. Februar 2010, 20:07

Hallo,

ich lese im Forum und in der Datenbank, dass bei Abmahnungen angeraten wird eine mod. UE abzugeben und nicht gezahlt wird. Auch ich habe dies mit Hilfe eine RA getan und in der Datenbank dokumentiert. Allerdings hat mein RA auch ein Schriftstück mit der Zurückweisung des Urheberrechtsverstoßes verfasst und an den RI versandt. Ist diese weitere Stellungnahme zum Vorgang, eben der Zurückweisung, neben der Absendung einer mod. UE auch Eure Empfehlung oder wäre allein auch die Absendung der mod. UE ausreichend ? Vielen Dank.

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Alfred E. Neumann
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Re: Deutschland

#3404 Beitrag von Alfred E. Neumann » Dienstag 23. Februar 2010, 20:17

@ Lionman

Herzlichen Glückwunsch!
Du hast anscheinend einen Anwalt der Ahnung hat. Jetzt müssen DIE nämlich Beweisen und nicht einfach nur behaupten.
Sie müssen jetzt Beweisen das der Rechteinhaber wirklich die Rechte hat und das ist Spassig wenn die abgemahnte Datei ein
Archiv ist.

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Thomas_Sauger
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Re: Deutschland

#3405 Beitrag von Thomas_Sauger » Dienstag 23. Februar 2010, 20:30

@Lionman

Glückwunsch! Bis jetzt alles richtig gemacht!

Dann sollen die mal ihre Beweise liefern (was sie nicht machen werden).

Ab jetzt kannst Du wieder halbwegs ruhig schlafen.
MfG
Thomas_Sauger

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goodbyeing
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Re: Deutschland

#3406 Beitrag von goodbyeing » Dienstag 23. Februar 2010, 21:29

@ baxter

Sag mal, was ham se dir denn gegeben ? :shock:

Hast du ne Abmahnung gekriegt und dich verpflichtet, Lobeshymnen anzustimmen, um die Kosten nicht zu zahlen ? :P

Ich hab ja schon fast gedacht, ich steig aus dem ganzen Abmahnquatsch aus und wende mich dem Patentrecht zu, da wird gerade wild gesucht. Und nun dass. :/(

Na gut, wenn so schöne Pressemitteilungen geschrieben werden, dann wollen wir doch mal abwarten, was sonst noch schönes kommt in den nächsten Wochen. Ich habe gehört, es könnte noch interessanter werden...

Aber nicht vergessen, schön Klickparaden zusammenfassen und sammeln, wer weiss, wofür wir die noch gebrauchen können.....

goody

Lionman
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Re: Deutschland

#3407 Beitrag von Lionman » Dienstag 23. Februar 2010, 22:08

Alfred E. Neumann hat geschrieben:@ Lionman

Herzlichen Glückwunsch!
Du hast anscheinend einen Anwalt der Ahnung hat. Jetzt müssen DIE nämlich Beweisen und nicht einfach nur behaupten.
Sie müssen jetzt Beweisen das der Rechteinhaber wirklich die Rechte hat und das ist Spassig wenn die abgemahnte Datei ein
Archiv ist.
Was heißt hier beweisen ? Die Vollmacht des Rechteinhaber war bei der Abmahnung dabei. Wird diese denn in Frage gestellt ? Und wie ist Eure Empfehlung zu verstehen ? Nur mod. UE und weiter nichts oder immer auch mit Zurückweisung unter Nennung der üblichen §§§ ?

snoopy64
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Re: Deutschland

#3408 Beitrag von snoopy64 » Dienstag 23. Februar 2010, 22:17

Verstehe ich auch nicht.

Die meisten Dateien sind doch archiviert,warum wird dann jenes Schriftstück mit der Zurückweisung des Urheberrechtsverstoßes nicht immer,oder in den meisten Fällen angewandt wenn es so gut ist?

lg
snoopy64

goodbyeing
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Re: Deutschland

#3409 Beitrag von goodbyeing » Dienstag 23. Februar 2010, 22:19

@ baxter

Das ist mir alles wurscht, solange wir uns nicht an den Händen anfassen und zuammen singen -
wir sind die größten, wir sind die besten
Im Moment ist erade wieder Attacke - Zeit, jeder Abmahner sucht sich was Neues und es wird auf Teufel komm raus rausgekloppt was nur geht. Für uns ist das lustig. Für die Betroffenen heisst das schlaflose Nächte und puren Stress. Ich möchte nicht wissen, wieviele davon in Depris gepresst werden. Darum tuts mir auch leid. Solche Familien, von Nümann als "sogenannte Störer" bezeichnet gilt es zu schützen, nicht die Abmahner.

Ein letztes Wort noch. Nichts gegen den Freiherrn, ich bin kein Fan, aber andererseits wars ein Typ. Er hat aber um jeden Preis durchgezogen, als es Zeit war, zurückzurudern. Die Strafanzeige von einem ebenso harten aber absolut starken Anwalt kam damals genau im richtigen Moment, wohldosiert und absolut professionell. Man sollte immer seine Grenzen kennen und sich nie selbst den Rückzug verbauen. Er ist kein Vorbild, aber meinen Respekt hat er trotzdem und allen Betroffenen dieses verfrühten und nach meinem aus der Entfernung beurteilt überflüssigen Abschieds gilt mein Mitgefühl.

goody

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Alfred E. Neumann
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Re: Deutschland

#3410 Beitrag von Alfred E. Neumann » Dienstag 23. Februar 2010, 22:21

@Lionman

Warum hast Du deinen Anwalt denn nicht gefragt was er da gemacht hat?.

Was war es für eine Datei (Vom selben Stern - Ich und Ich).mp3 oder .RAR?

Wenn es nämlich ein Archiv war, ist wie gesagt die Sache äußerst Spaßig.
Warum Spaßig, weil meines Wissen nach bis Heute noch niemand bewiesen hat, das der Inhalt eines Archives tatsächlich den Inhalt der Orginaldatei entspricht.

snoopy64
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Re: Deutschland

#3411 Beitrag von snoopy64 » Dienstag 23. Februar 2010, 22:31

Grazer57 hat geschrieben:@ ionman

ein kleines Anschreiben mit der Zurückweisung des Vorwurfs
eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, sollte immer
mitgeschickt werden.
Ich dachte immer man soll sich nicht der Gefahr aussetzen indem man (als Laie) was schriftliches verfasst und mitschickt?
modUE und nichtzahlen wird doch überall gepredigt!

lg
snoopy64

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Alfred E. Neumann
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Re: Deutschland

#3412 Beitrag von Alfred E. Neumann » Dienstag 23. Februar 2010, 22:36

@snoopy

jetzt wundert es mich überhaupt nicht mehr das Du zig Abmahnungen bekommen hast.
Mir drängt sich einfach der Verdacht auf, das Du gar nichts kapierst.

p.s.
TIP: frage an besten lionman nach seinen Anwalt, der hatte es nämlich drauf und bei deiner Anzahl von Abmahnungen wirst Du ihn bestimmt brauchen.

snoopy64
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Re: Deutschland

#3413 Beitrag von snoopy64 » Dienstag 23. Februar 2010, 22:38

Alfred E. Neumann hat geschrieben:@snoopy

jetzt wundert es mich überhaupt nicht mehr das Du zig Abmahnungen bekommen hast.
Mir drängt sich einfach der Verdacht auf, das Du gar nichts kapierst.
So wie es teilweise erklärt,bzw.nicht erklärt wird kann der Laie auch nichts kapieren.
lg
snoopy64

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Alfred E. Neumann
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Re: Deutschland

#3414 Beitrag von Alfred E. Neumann » Dienstag 23. Februar 2010, 22:43

@snoopy
ZITAT: Ich dachte immer man soll sich nicht der Gefahr aussetzen indem man (als Laie) was schriftliches verfasst und mitschickt?
modUE und nichtzahlen wird doch überall gepredigt!

du sagst es doch selber als LAIE!!

goodbyeing
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Re: Deutschland

#3415 Beitrag von goodbyeing » Dienstag 23. Februar 2010, 22:45

@ snoopy

Das ist ganz einfach: Wenn der Laie was schreibt, dann ist das lustig, tut aber nichts zur Sache.
Wenn der Anwalt schreibt, dann ist das hoffentlich nicht lustig, tut aber hoffentlich was zur Sache.

Natürlich kann der Abgemahnte fachlich nicht wirklich was zum Thema aussagen oder schreiben, da kann er solange hier oder woanders lesen, wie er will. modUE abgeben und fertig. Wenn aber jemand auf Augenhöhe mit den Abmahnern korrespondiert und mitteilt, wo der Haken ist, dann kanns auch schon mal schwieriger werden für den Abmahner. Und genau das soll es auch. Irgendwie ist doch noch ein Unterschied dabei, auch wenn manche propagieren, den gäbe es nicht.

goody

snoopy64
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Re: Deutschland

#3416 Beitrag von snoopy64 » Dienstag 23. Februar 2010, 23:02

[quote="Grazer57"]
@goodbyeing & Grazer57
So langsam klingelt's :idea:

Also dieses formlose Schreiben nach Muster ala Grazer57 kann man bequem mitschicken,nur auf die § sollte man verzichten und auch nicht unbedingt mehr als diese kleine Stellungnahme reinschreiben.
Ist das so einigermassen korrekt?

lg
snoopy64

EDIT by Grazer57
wenn es in Deinem Fall so zutrifft, dann ja.
Du kannst auch nur eine mod. UE schicken, ohne Anschreiben.
Das juckt eh keinen.
Bitte verwende nicht immer Vollzitate ... Danke

Falk
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Re: Deutschland

#3417 Beitrag von Falk » Dienstag 23. Februar 2010, 23:23

eine Nümann & Lang - FAQ analog zur Gravenreuth-FAQ wäre vieleicht nicht schlecht :lol:

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#3418 Beitrag von Erzhammer » Mittwoch 24. Februar 2010, 03:29

Thomas_Sauger hat geschrieben:Pressemitteilung N+L
Das ist ja so was von Geil geschrieben

"Unsere Abmahnungen richten sich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nur gegen Anschlussinhaber von Internetanschlüssen, über die „in gewerbsmäßigen Ausmaß“ urheberrechtlich geschützte Dateien „öffentlich verfügbar gemacht“ wurden.
Keine Abmahnungen in Bagatellfällen
Keine der von uns abgemahnten Rechtsverletzungen an Musikwerken bezieht sich auf den„Download nur eines Liedes“. Stets muss eine Weiterverbreitung (öffentliches Verfügbarmachen)
mindestens eines aktuellen Albums oder einer Sammlung (Compilation/Container) vorliegen. Die sogenannten „One-Song-Abmahnungen“ beziehen sich rechtlich auf nur ein Lied, wenn wir nur einen Rechteinhaber bzw. nur die Rechteinhaber bezüglich eines Liedes vertreten. Nachgewiesen wurde aber stets das Weiterverbreiten einer ganzen Sammlung oder eines Albums vor oder innerhalb der relevanten Verkaufsphase, also mit jeweils wirtschaftlich erheblichem und aktuellem Inhalt."

Quelle: nuemann-lang.de

Durch die ganzen Seiten geht der Roter Pfaden

Gruß Erzhammer
Schlimm - einfach nur schlimm
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

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Steffen
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Re: Deutschland

#3419 Beitrag von Steffen » Mittwoch 24. Februar 2010, 04:36

Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers
bei ungesichertem WLAN-Netz


OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2009 - Az.: I-20 W 146/08


Sachverhalt:

Der Kläger war Anschlussinhaber eines auch über WLAN erreichbaren Internetzugangs. Über diesen Anschluss wurden
Urheberrechtsverletzungen begangen. Die Vorinstanz kam zu der Entscheidung, dass der Anschlussinhaber für die
Rechtsverletzungen als Störer hafte, weil keine Sicherheitsvorkehrungen durch den Kläger getroffen worden seien.

Der Kläger wandte sich gegen diese Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde.


Entscheidung:

Die Richter wiesen das Rechtsmittel zurück.

Sie bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz und begründeten dies damit, dass ein Anschlussinhaber eine neue
Gefahrenquelle schaffe, die nur er überwachen könne. Daher sei er auch derjenige, der Sorge dafür zu tragen habe,
dass über diese Gefahrenquelle keine Rechtsverletzungen begangen würden.

Durch den völlig ungesicherten WLAN-Anschluss habe der Kläger Dritten die Möglichkeit gegeben, sich hinter seiner
Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft
Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Um solche Situationen zu vermeiden sei es gerechtfertigt, dass ein Anschlussinhaber die ihm zumutbaren Sicherheits-
maßnahmen, wie die Einrichtung eines WLAN-Routers oder die Verwendung verschiedener Passwörter, durchführen.

[web_site]http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... 90511.html[/web_site]





Zur Verfügung stellen von 550 Musikstücken kann
2.200,- Euro Abmahnkosten auslösen


LG Köln, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 28 O 241/09



Sachverhalt:

Bei den Klägern handelte es sich um die in Deutschland führenden Musikfirmen. Sie waren Inhaber von zahlreichen
Leistungsschutz- und Urheberrechten an verschiedenen Musikstücken. Über den Internetanschluss des Klägers wurden
knapp 550 Musikstücke zum Download angeboten.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens teilte die Staatsanwaltschaft die IP-Adresse mit, die dem Kläger zugeordnet
war. Daher traten die Kläger an den Beklagten ran und begehrten die Erstattung ihrer durch die zuvor ausgesprochenen
Abmahnung Rechtsanwaltskosten. Der Beklagte sollte knapp 6.000,- Euro erstatten.

Der Beklagte war der Ansicht, dass die IP-Adresse zu Unrecht verwertet worden sei.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Klage teilweise statt.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Beklagte als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzungen als
Mitstörer hafte. Er habe keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um den ungewollten Internet-Zugang durch seine Kinder
zu verhindern. Dabei sei es ihm zumutbar gewesen Passwörter und Zugangssperren einzurichten.

Darüber hinaus sei der Telekommunikationsanbieter berechtigt und verpflichtet gewesen, Auskunft über die IP-Adresse zu
erteilen. Die in diesem Rahmen erlangten Angaben seien auch entgegen der Auffassung des Beklagten voll verwertbar, da
es sich um Bestandsdaten handle.

Lediglich hinsichtlich der Höhe der Rechtsanwaltskosten kamen die Richter auf ein anderes Ergebnis. Sie sprachen den
Klägern 2.200,- Euro zu. Diese Kosten seien tatsächlich entstanden. Der Umstand, dass es eine grundsätzliche Einigung
zwischen den Klägern und deren Anwälten gegeben habe, bestätigt noch nicht die Behauptung des Beklagten, dass die Kläger
einen niedrigeren Betrag an ihre Anwälte gezahlt hätten als gegenüber den Abgemahnten geltend gemacht worden sei.
Insbesondere hätten die Kläger den Beweis geführt, dass sie nach den gesetzlichen Vergütungsvorschriften bezahlt hätten.


[web_site]http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... 00127.html[/web_site]

palmtu
Beiträge: 38
Registriert: Dienstag 1. Dezember 2009, 07:17

Re: Deutschland

#3420 Beitrag von palmtu » Mittwoch 24. Februar 2010, 09:58

Baxter hat geschrieben:... die gleichen Fehler wie eh und je!
Der Kläger war Anschlussinhaber eines auch über WLAN erreichbaren Internetzugangs.
"Isch abe gar keine Weh-LAN". BASTA! Kann keine Sau kontrollieren und wird auch keine Sau kontrollieren! Kampf der Störerhaftung!
Sorry, aber das geht nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

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