Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
wie soviele habe auch Ich nach Widerspruch und Forderung nach Information/Vollmacht/Aufschlüsselung lediglich die Antwort mit den gespeicherten Informationen sowie eine neue Frist zur Begleichung des Betrages von 1000€ bekommen.
-----------------------------------------------
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
1. media und more GmbH & Co. KG
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
-------------------------------------------------------------------------
Sehe ich das richtig, daß man jetzt nicht erneut Widerspruch einlegen muss/soll?
Oder soll/muss man der neuen Frist erneut Widersprechen, wie zuvor, und lediglich den Passus bzgl. der gespeicherten Informationen weglassen?
Des Weiteren muss ich noch meinen Umzug mitteilen, kann man dies in dem gleichen Schreiben tun, oder sollte man das lieber in einem Extra-Schreiben tun?
wie soviele habe auch Ich nach Widerspruch und Forderung nach Information/Vollmacht/Aufschlüsselung lediglich die Antwort mit den gespeicherten Informationen sowie eine neue Frist zur Begleichung des Betrages von 1000€ bekommen.
-----------------------------------------------
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
1. media und more GmbH & Co. KG
Ursprünglicher Abmahner: Rechtsanwaltskanzlei Negele
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
-------------------------------------------------------------------------
Sehe ich das richtig, daß man jetzt nicht erneut Widerspruch einlegen muss/soll?
Oder soll/muss man der neuen Frist erneut Widersprechen, wie zuvor, und lediglich den Passus bzgl. der gespeicherten Informationen weglassen?
Des Weiteren muss ich noch meinen Umzug mitteilen, kann man dies in dem gleichen Schreiben tun, oder sollte man das lieber in einem Extra-Schreiben tun?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemSepplord]Sehe ich das richtig, dass man jetzt nicht erneut Widerspruch einlegen muss/soll?
Oder soll/muss man der neuen Frist erneut widersprechen, wie zuvor, und lediglich den Passus bzgl. der gespeicherten Informationen weglassen?[/quoteem]
Du hast doch 1-mal Widerspruch eingelegt und Forderungen gestellt, die nur zum Teil oder ungenügend abgegolten worden. Natürlich muss man jetzt nicht einen 2. Widerspruch dahin schicken, sondern nur ein Folgeschreiben, wo man:
- Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordert
und wenn dies nicht geschieht:
- Beschwerde beim VZBV + BDIU.
VG Steffen
Oder soll/muss man der neuen Frist erneut widersprechen, wie zuvor, und lediglich den Passus bzgl. der gespeicherten Informationen weglassen?[/quoteem]
Du hast doch 1-mal Widerspruch eingelegt und Forderungen gestellt, die nur zum Teil oder ungenügend abgegolten worden. Natürlich muss man jetzt nicht einen 2. Widerspruch dahin schicken, sondern nur ein Folgeschreiben, wo man:
- Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordert
und wenn dies nicht geschieht:
- Beschwerde beim VZBV + BDIU.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hallo zusammen,
vorige Woche habe ich ein Schreiben von DEBCON bekommen und wie hier geraten,den Einspruch per Einschreiben u E-mail abgeschickt. Sind auch 3 Fälle von U+C aus dem Jahr 2011.Soweit sogut.
Heute bekomme ich,außer dem Rückschein,ein weiteres Schreiben von U+C höchstpersönlich .Eine "frische" Abmahnung für ein "Vergehen" aus 7/2011.
Ich dachte,ich seh nicht recht, da seit 1/2012 nix "frisches" mehr kam.
Mich beschleicht der böse Verdacht, daß ich mit dem Widerspruch ,und den darin vermerkten Forderungen, eine weitere Abmahn-Lawine losgetreten habe.
Gibt hier noch mehr so Fälle....kann es Zufall gewesen sein.....bin ratlos.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schon mal u vg
vorige Woche habe ich ein Schreiben von DEBCON bekommen und wie hier geraten,den Einspruch per Einschreiben u E-mail abgeschickt. Sind auch 3 Fälle von U+C aus dem Jahr 2011.Soweit sogut.
Heute bekomme ich,außer dem Rückschein,ein weiteres Schreiben von U+C höchstpersönlich .Eine "frische" Abmahnung für ein "Vergehen" aus 7/2011.
Ich dachte,ich seh nicht recht, da seit 1/2012 nix "frisches" mehr kam.
Mich beschleicht der böse Verdacht, daß ich mit dem Widerspruch ,und den darin vermerkten Forderungen, eine weitere Abmahn-Lawine losgetreten habe.
Gibt hier noch mehr so Fälle....kann es Zufall gewesen sein.....bin ratlos.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schon mal u vg
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mod. UE + Nichtzahlen!paula2310 hat geschrieben:Eine "frische" Abmahnung für ein "Vergehen" aus 7/2011.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
war mein Plan,Zufall oder nicht?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Darauf weiß nur Herr RA Th. Urmann eine Antwort. Und ich glaube, er wird keine geben.Zufall oder nicht?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 141
- Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
- Wohnort: www.ccc.de
- Kontaktdaten:
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Möglicherweise hat Urm. noch mehr gegen Paula in petto; eventuell sollte sie der mod.UE noch eine Aufforderung zur Offenlegung (bzw. Unterlassung) einer solchen Vorratsdatenspeicherung beilegen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
spider14102 hat geschrieben:
Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen: Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein... Musste irgendjemand wegen Debcon tatsächlich vor Gericht und die Forderungen begleichen? Oder geben die einem irgendwann mal Ruhe? Es werden hier zwar alle bekannten Schreiben veröffentlicht, aber von einem endgültigen Ergebnis hab ich noch nichts gefunden...
Doch hier ist er.....
Ich wurde angeblich 2009 erwischt.... habe alle Stationen durchlaufen. Bekam auch zu Weihnachten letzten Jahres gelbe Post vom AG Hagen.
Natürlich abgelehnt, zurückgesendet und gewartet......bekam dann noch einen Betelbrief und zwei absolut letzte Angebote vor der Klage.....bis dann noch der Brief eintrudelte in dem ich den Beitrag X einsetzen sollte.
Den Betrag X habe ich nicht eingesetzt, was evtl die Verjährungsfrist hemmt...... so nun habe ich den 30.06.2013 auch Überlebt und meine Zeit ist rum...aber ich vermute das die weiter betteln werden....meine Strategie wird so sein wie sie seit 2009 ist.
Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen: Bei IRGENDJEMANDEM muss doch mal die 3 Jahre Verjährungszeit rum sein... Musste irgendjemand wegen Debcon tatsächlich vor Gericht und die Forderungen begleichen? Oder geben die einem irgendwann mal Ruhe? Es werden hier zwar alle bekannten Schreiben veröffentlicht, aber von einem endgültigen Ergebnis hab ich noch nichts gefunden...
Doch hier ist er.....
Ich wurde angeblich 2009 erwischt.... habe alle Stationen durchlaufen. Bekam auch zu Weihnachten letzten Jahres gelbe Post vom AG Hagen.
Natürlich abgelehnt, zurückgesendet und gewartet......bekam dann noch einen Betelbrief und zwei absolut letzte Angebote vor der Klage.....bis dann noch der Brief eintrudelte in dem ich den Beitrag X einsetzen sollte.
Den Betrag X habe ich nicht eingesetzt, was evtl die Verjährungsfrist hemmt...... so nun habe ich den 30.06.2013 auch Überlebt und meine Zeit ist rum...aber ich vermute das die weiter betteln werden....meine Strategie wird so sein wie sie seit 2009 ist.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,... ich bin auch mit dabei , mit Forderungen der Debcon von Media & more, erst in höhe von 1000.- ,... jetzt nach dem 3ten brief sind wir bei 740.- ,...
ich habe nach erhalt des ersten Briefes Widerspruch eingelegt mit anforderung der 3 Punkte Liste ,..davon wurde nur auf Punkt 1 geantwortet, Kopie der vollmacht und Kostenaufstellung fehlten,.. dann habe ich erneut die beiden Sachen angefordert, mit dem Beisatz das ich mir eine Beschwerde freihalte,... daraufhin kam nur eine erneute Forderung mit 740.- Euro,... . Jetzt habe ich gerade mit dem BDIU telefoniert,... die kannten Debcon garnicht,... die sind dort nicht eingetragen,... die Zulassung haben die vom Landgericht Hamm. Also eine Beschwerde beim BDIU bringt also nichts. Wie legt man beim Landgericht Beschwerde ein? Hat das schon einer gemacht wegen Debcon?
Ich hefte den neuen Brief erstmal ab und warte.....
ich habe nach erhalt des ersten Briefes Widerspruch eingelegt mit anforderung der 3 Punkte Liste ,..davon wurde nur auf Punkt 1 geantwortet, Kopie der vollmacht und Kostenaufstellung fehlten,.. dann habe ich erneut die beiden Sachen angefordert, mit dem Beisatz das ich mir eine Beschwerde freihalte,... daraufhin kam nur eine erneute Forderung mit 740.- Euro,... . Jetzt habe ich gerade mit dem BDIU telefoniert,... die kannten Debcon garnicht,... die sind dort nicht eingetragen,... die Zulassung haben die vom Landgericht Hamm. Also eine Beschwerde beim BDIU bringt also nichts. Wie legt man beim Landgericht Beschwerde ein? Hat das schon einer gemacht wegen Debcon?
Ich hefte den neuen Brief erstmal ab und warte.....
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Was soll den eine Beschwerde bringen? Debcon gibt es (Link) und dieses Inkasso ist ordnungsgemäß eingeschrieben (Handelsregister: Amtsgericht Bochum, HRB 11990).
Einfach an den Wegweiser Inkasso halten.
VG Steffen
Einfach an den Wegweiser Inkasso halten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du hattest selbst geschrieben, das man bei fehlenden daten eine Beschwerde einlegen kann wenn man möchte... oder irre ich mich....
Zitat: " Wenn ich persönlich ein Debcon-Betroffener wäre, hätte ich einmal alle Möglichkeiten ausgelotet und eingeleitet. Beschwerden bei der Zulassungsstelle, beim Inkassoverband (BDIU), Strafanzeige? sowie mit einem Anwalt zivilrechtliche Möglichkeiten diskutiert. Nur hierfür müssen die Betroffenen - selbst - die Initiative übernehmen, und nicht diese Forderungen als zurecht gestellt anzuerkennen.
VG Steffen"
naja egal,... wollte nur mitteilen das Debcon nirgendwo gemeldet ist,...in keinem Verband oder so.
Gruß Thomas
Zitat: " Wenn ich persönlich ein Debcon-Betroffener wäre, hätte ich einmal alle Möglichkeiten ausgelotet und eingeleitet. Beschwerden bei der Zulassungsstelle, beim Inkassoverband (BDIU), Strafanzeige? sowie mit einem Anwalt zivilrechtliche Möglichkeiten diskutiert. Nur hierfür müssen die Betroffenen - selbst - die Initiative übernehmen, und nicht diese Forderungen als zurecht gestellt anzuerkennen.
VG Steffen"
naja egal,... wollte nur mitteilen das Debcon nirgendwo gemeldet ist,...in keinem Verband oder so.
Gruß Thomas
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nabend,
heute flatterte wieder ein Debcon schreiben bei mir in den Briefkasten. Hat es jemand auch schon bekommen??
Widerspruch gegen den Mahnbescheid:
Durch das zuständige Amtsgericht haben wir nunmehr die Mitteilung erhalten, dass Sie in dem gegen Sie laufenden Verfahren Widerspruch erhoben haben. Da uns keine Gründe bekannt sind, die der Durchsetzung der Forderung entgegenstehen, können wir Ihr Verhalten nicht nachvollziehen und teilen Ihnen zwecks Vermeidung weiterer Kosten folgende Möglichkeiten mit:
- alles sofort zahlen
oder
- Raten Zahlung
LG DrBoon
heute flatterte wieder ein Debcon schreiben bei mir in den Briefkasten. Hat es jemand auch schon bekommen??
Widerspruch gegen den Mahnbescheid:
Durch das zuständige Amtsgericht haben wir nunmehr die Mitteilung erhalten, dass Sie in dem gegen Sie laufenden Verfahren Widerspruch erhoben haben. Da uns keine Gründe bekannt sind, die der Durchsetzung der Forderung entgegenstehen, können wir Ihr Verhalten nicht nachvollziehen und teilen Ihnen zwecks Vermeidung weiterer Kosten folgende Möglichkeiten mit:
- alles sofort zahlen
oder
- Raten Zahlung
LG DrBoon
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Scheint nur ein weiterer Bettelbrief zu sein, abheften, das wars!
Nach einem widersprochenen Mahnbescheid bleibt Debcon nur die Klage, alle weitere Forderungen dazwischen sind sinnlos.
Nach einem widersprochenen Mahnbescheid bleibt Debcon nur die Klage, alle weitere Forderungen dazwischen sind sinnlos.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Schreiben von Debcon 18.06.2013:
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
1. media und more GmbH & Co. KG,
2. Belirex Berliner Lizenzrechte usw.
- ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Hinweis zu Seite 1
Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.
Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!
Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Hinweis zu Seite 2
Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.
Hinweis:
Empfehlung:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
New!
740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
1. media und more GmbH & Co. KG,
2. Belirex Berliner Lizenzrechte usw.
- ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Inhalt:
Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?
Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!
Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.
Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.
Empfehlung:
__________________________
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!
VG Steffen
Forderung 1.000 Euro + Schuldanerkenntnis
(Vollmacht:
1. media und more GmbH & Co. KG,
2. Belirex Berliner Lizenzrechte usw.
- ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
- 1. media und more GmbH & Co. KG
2. Belirex Berliner Lizenzrechte
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Hinweis zu Seite 1
Hier erklärt Debcon, dass man in Pflicht-Erfüllung, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen
an die Schufa Holding AG übermitteln.
Deshalb ist es so wichtig, die Forderungen 1-mal zu widersprechen und zurückzuweisen (Wegweiser Inkasso,
Seite 6-7, Pkt. 1.1.)!
Das AG Plön (Urt. v. 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) - Unterlassungsanspruch bei angedrohter SCHUFA-Meldung
(...) Eine "SCHUFA"-Meldung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar.
Sie darf deshalb nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen
Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass mit gewichtigen Argumenten bestrittene Zahlungs-
verpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen. (...)
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Hinweis zu Seite 2
Hier präsentiert Debcon in alter Manier ihre Zahlungsvereinbarung.
Hinweis:
- 1. Schuldanerkenntnis mit Unterschrift
2. Verzicht auf die Einrede der Verjährung mit Unterschrift
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der Verjährung?
Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!
Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.
Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Fazit: Hände weg - keine Unterschrift!Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren i.d.R. 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie a) entstanden sind
und b) der Provider den Klarnamen + Anschrift an den Abmahner übermittelt hat. Sie können zwar nach den 3 Jahren
weiterhin geltend werden, der Abgemahnte kann aber die "Einrede der Verjährung" erheben und muss dann nicht bezahlen.
Die Verjährung kann aber gehemmt werden, z.B. durch das gerichtliche Mahnverfahren!
Wenn man jetzt sicherstellen möchte, das man dennoch sein Geld erhält - über die Verjährung hinaus - lässt man
den Abgemahnten schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der Abmahner könnte jetzt die Ansprüche auch
mit Eintritt der Verjährung einfordern oder versuchen eine Regelung zu treffen.
Ein No-Go deshalb keine Unterschrift!
Empfehlung:
- 1. 1-mal Widerspruch nach dem Muster Wegweiser Inkasso, Seite 6-7, Pkt. 1.1.
2. Seite 2 des Inkassoschreibens -nicht- unterzeichnen - Schuldanerkenntnis; keine Zahlung!
3. Archivieren
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Antwortschreiben von Debcon 02.07.2013:
Auskunft nach § 34 BDSG
(Vollmacht - ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Vollmachtgeber (bisher bekannt):
- 1. media und more GmbH & Co. KG
2. Belirex Berliner Lizenzrechte
Forderungsgrund: Lizenzschädigung aus Urheberrechtsverletzung
Forderungshöhe: 1.000,00 EUR
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung fehlen!
Empfehlung:
- 1. Nicht zahlen!
2. Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern
3. Sollte dieses erneut nicht erfolgen, Beschwerde beim VZBV + BDIU
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
New!
740 Euro Vergleichsschreiben von Debcon 23.07.2013:
(Vollmacht:
1. media und more GmbH & Co. KG,
2. Belirex Berliner Lizenzrechte usw.
- ehemals NZGB):
Musterschreiben:
Inhalt:
Debcon äußert ein gewisses Unverständnis sowie drückt eine Unakzeptanz aus, dass man die
1.000 Euro nicht zahlen will. Dennoch, mit Rücksprache beim Vollmachtgeber, gibt es
entgegenkommendes Angebot:
- 1. Vergleichszahlung 740,- €
oder
2. Gerichtliche Schritte mit dem abschließenden Hinweis:
=> bei Widerspruch MB = sofort Klage!
AW3P: Warum MB und nicht sofort Klage?
Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!
Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen
recht gut.
Macht Euch immer klar: Die Bearbeitung von Filesharingfälle ist "AW-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote
zu erreichen. Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.
Empfehlung:
- 1. Entweder zahlen oder Nichtzahlen!
2. Sollte schon Widerspruch eingelegt worden sein, muss -kein- neuer versendet werden.
Abheften und gut.
__________________________
eBook: WegweiserInkasso
__________________________
Danke an alle für die Bereitstellung ihrer Schriftsätze!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
ich habe auch gerade den dritten Brief von Debcon im Briefkasten gefunden. Ist wie der neue Musterbrief (s.o.) und fordert nun gütige 740,-€.
Wird abgeheftet und ich warte mal weiter auf die angeforderten Daten.
Was mir dort aber aufgefallen ist, ist daß der Brief immer noch über den Nachsendeantrag an mich ging, obwohl ich meine Adressänderung mitgeteilt hatte (jeweils per Email vorab und Einwurf-Einschreiben an Debcon und Negele). Die Adressänderungen wurden zeitgleich mit der Anfrage nach den fehlenden Daten geschickt.
Nuja, ich meld mich wieder sollte etwas nennenswertes kommen Danke
ich habe auch gerade den dritten Brief von Debcon im Briefkasten gefunden. Ist wie der neue Musterbrief (s.o.) und fordert nun gütige 740,-€.
Wird abgeheftet und ich warte mal weiter auf die angeforderten Daten.
Was mir dort aber aufgefallen ist, ist daß der Brief immer noch über den Nachsendeantrag an mich ging, obwohl ich meine Adressänderung mitgeteilt hatte (jeweils per Email vorab und Einwurf-Einschreiben an Debcon und Negele). Die Adressänderungen wurden zeitgleich mit der Anfrage nach den fehlenden Daten geschickt.
Nuja, ich meld mich wieder sollte etwas nennenswertes kommen Danke
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin, gibt es hierzu auch ein Musterschreiben??
danke schonmal
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern!!
danke schonmal
Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung nochmals anfordern!!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@DrBoon
WegweiserInkasso
Hoffe das du das meinst. Da unter den Punkt BEVOLLMÄCHTIGUNG mal nachlesen. Musst du natürlich anpassen an deine Bedürfnisse.
Gruss Gabriel
WegweiserInkasso
Hoffe das du das meinst. Da unter den Punkt BEVOLLMÄCHTIGUNG mal nachlesen. Musst du natürlich anpassen an deine Bedürfnisse.
Gruss Gabriel
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Montag 29. Juli 2013, 17:56
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Moin, ich habe mich jetzt hier ein wenig eingelesen und will ganz kurz meine Falls schildern.
Ich bin oder war auch "Kunde" bei NZGB und jetzt der Debcon. Hatte seit der Abmahnung Ruhe (Mod UE ist raus). Mitte Juni kam dann der erste Brief der Debcon mit 1000€. Diesem wurde voll wiedersprochen. Ende Juni folgte dann Brief Nummer zwei mit einer minimierten Forderung von 600 + einige Euros mehr. Darin liegt bis jetzt mein Unterschied zu den Anderen die bei über 740 liegen. Ansonsten sind die Briefe gleich aufgebaut.
Der Log liegt im Jahre 2009 und die Abmahnung aus 2010. Ich weiss nicht wann mein Klarname bekannt war, und gehe deshalb von der Verjährung Ende des Jahres aus.
Da morgen dann die zweite Chance auf Bezahlung ausläuft warte ich mal ab bis der nächste Brief eintrudelt. Hoffe das ich mal jetzt einen Monat Ruhe habe.
Aber ich werde bestimmt auch hier wieder einiges lesen wenn es soweit ist.
Gruss Julia
Ich bin oder war auch "Kunde" bei NZGB und jetzt der Debcon. Hatte seit der Abmahnung Ruhe (Mod UE ist raus). Mitte Juni kam dann der erste Brief der Debcon mit 1000€. Diesem wurde voll wiedersprochen. Ende Juni folgte dann Brief Nummer zwei mit einer minimierten Forderung von 600 + einige Euros mehr. Darin liegt bis jetzt mein Unterschied zu den Anderen die bei über 740 liegen. Ansonsten sind die Briefe gleich aufgebaut.
Der Log liegt im Jahre 2009 und die Abmahnung aus 2010. Ich weiss nicht wann mein Klarname bekannt war, und gehe deshalb von der Verjährung Ende des Jahres aus.
Da morgen dann die zweite Chance auf Bezahlung ausläuft warte ich mal ab bis der nächste Brief eintrudelt. Hoffe das ich mal jetzt einen Monat Ruhe habe.
Aber ich werde bestimmt auch hier wieder einiges lesen wenn es soweit ist.
Gruss Julia
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nabend zusammen,
hab, da mal eine frage ...
Ich hatte nach dem ersten Schreiben bei der Debcon widersprochen und die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung angefordert.
Habe aber nie was von den bekommen. Danach kam Bettelbrief Nr.1, danach der MB dem Ich widersprochen habe. Darauf Bettelbrief Nr.2
Lohn es sich überhaupt jetzt noch mal die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung anzufordern?
Danke schonmal
LG DrBoon
hab, da mal eine frage ...
Ich hatte nach dem ersten Schreiben bei der Debcon widersprochen und die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung angefordert.
Habe aber nie was von den bekommen. Danach kam Bettelbrief Nr.1, danach der MB dem Ich widersprochen habe. Darauf Bettelbrief Nr.2
Lohn es sich überhaupt jetzt noch mal die Vollmacht + detaillierte Rechnungsaufstellung anzufordern?
Danke schonmal
LG DrBoon
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
@DrBoon
Lies dir mal das Posting von Steffen durch. Ist ähnlich gelagert wie dein Fall.
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 780#p28857
Ob es sich noch mal lohnt dort die Vollmacht und Rechnungsaufstellung ein 2tes mal anzufordern ist fraglich wenn es schon beim 1ten mal nicht erfüllt wurde.
Gruss Gabriel
Lies dir mal das Posting von Steffen durch. Ist ähnlich gelagert wie dein Fall.
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 780#p28857
Ob es sich noch mal lohnt dort die Vollmacht und Rechnungsaufstellung ein 2tes mal anzufordern ist fraglich wenn es schon beim 1ten mal nicht erfüllt wurde.
Gruss Gabriel