Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Na gut, ich nehme zurück dass die Richterin VOLL auf meiner Seite war!!!!!!
Ich wurde auch von meinem Anwalt über die Prozesskostenhilfe voll aufgeklärt! Danke!
Ich hoffe das ist jetzt klar rüber gekommen!
Ich wurde auch von meinem Anwalt über die Prozesskostenhilfe voll aufgeklärt! Danke!
Ich hoffe das ist jetzt klar rüber gekommen!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
auch Ich habe leider Post von WF erhalten.
Da ich selbst als Anschlussinhaber keinen Verstoss begangen habe sehe ich auch nicht ein eine ModUE abzugeben.
Da ich aber auch nicht auf einen größeren Rechsstreit aus bin, wäre es auch möglich nur das Vergleichsschreiben abzugeben,
in der ich 1/3 der geforderten Summe bereit wäre zu bezahlen ?
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit solch einer Vorgehensweise gemacht?
auch Ich habe leider Post von WF erhalten.
Da ich selbst als Anschlussinhaber keinen Verstoss begangen habe sehe ich auch nicht ein eine ModUE abzugeben.
Da ich aber auch nicht auf einen größeren Rechsstreit aus bin, wäre es auch möglich nur das Vergleichsschreiben abzugeben,
in der ich 1/3 der geforderten Summe bereit wäre zu bezahlen ?
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit solch einer Vorgehensweise gemacht?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemseven]Hat hier jemand schon Erfahrungen mit solch einer Vorgehensweise gemacht?[/quoteem]
Wenn man einerseits kein mod. UE abgeben will, weil ich unberechtigt abgemahnt wurde, anderseits einen Vergleich aushandeln will, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar.
Was sind wir deutschen Abgemahnten doch für Vollhonks!
Sorry, aber so isses! Wenn ich unberechtigt abgemahnt werde, dann kämpfe ich doch gegen dieses Unrecht und suche keinen kostengünstigen Vergleich. Natürlich sehe ich es ein, wenn jemand definitiv jeden Cent dreimal umdrehen muss, oder es einfach nur war. Aber dies hast Du nicht erwähnt, sondern bist einfach zu faul für dein Recht zu kämpfen.
Opfer bringen heißt Risiken eingehen ohne Garantie!
Aber, es ist deine Entscheidung. Viel Erfolg!
Sicherlich wird man sich vergleichen können, aber um die Abgabe einer mod. UE kommt man nicht herum (Link).
VG Steffen
Wenn man einerseits kein mod. UE abgeben will, weil ich unberechtigt abgemahnt wurde, anderseits einen Vergleich aushandeln will, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar.
Was sind wir deutschen Abgemahnten doch für Vollhonks!
Sorry, aber so isses! Wenn ich unberechtigt abgemahnt werde, dann kämpfe ich doch gegen dieses Unrecht und suche keinen kostengünstigen Vergleich. Natürlich sehe ich es ein, wenn jemand definitiv jeden Cent dreimal umdrehen muss, oder es einfach nur war. Aber dies hast Du nicht erwähnt, sondern bist einfach zu faul für dein Recht zu kämpfen.
Opfer bringen heißt Risiken eingehen ohne Garantie!
Aber, es ist deine Entscheidung. Viel Erfolg!
Sicherlich wird man sich vergleichen können, aber um die Abgabe einer mod. UE kommt man nicht herum (Link).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
erstmal Danke für deine Antwort.
Es ist so das ich mir einen teuren Rechtsstreit wirklich nicht leisten kann und daher nicht riskieren will.
Und wie ich die Erfahrungen hier im Forum deute, scheint man aus dieser Sache ohne das "Objekt der Begierde" (Geld) nicht heraus zu kommen.
Außerdem steht doch im Vergleichsschreiben folgendes:
erstmal Danke für deine Antwort.
Es ist so das ich mir einen teuren Rechtsstreit wirklich nicht leisten kann und daher nicht riskieren will.
Und wie ich die Erfahrungen hier im Forum deute, scheint man aus dieser Sache ohne das "Objekt der Begierde" (Geld) nicht heraus zu kommen.
Außerdem steht doch im Vergleichsschreiben folgendes:
Darin ist doch die Tatsache "unberechtigt" schon enthalten...!?...habe nach Kenntnisstand, den mir vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht getätigt. Die Datei bzw. “Dateiname“ wurde auch nicht von Dritten über meinen Anschluss zur Verfügung gestellt. Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich Prüfung, Kontrolle und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen. Die sekundäre Darlegungslast i.S.d. § 138 Abs. 2 ZPO, ist aber bei Weitem keine Beweislast, diese obliegt immer noch der klagenden Partei.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn Du Dir keinen teuren Rechtsstreit leisten kannst, solltest Du auf jeden Fall eine UE abgeben. Wenn Du die nicht abgibst, dann riskierst Du eine EV und die abzuwehren wird mit Sicherheit erst einmal teurer als ein "normaler" Rechtsstreit.seven hat geschrieben: Es ist so das ich mir einen teuren Rechtsstreit wirklich nicht leisten kann und daher nicht riskieren will.
Außerdem hindert Dich eine UE ja nicht daran, Dich zu vergleichen ... allerdings teile ich da Steffens Auffassung.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @seven,
wenn ich manche Sachen so schreibe, oder mein Ghostwriter für mich, klingen sie vielmals härter,
als letztlich gemeint. Hier ist aber nun einmal nicht “Diddelmaus.de“.
Mal meine Gedankenwelt, auch wenn diese begrenzt sei. Erst letzte Woche gab es ein
Video von Magazin Plusminus, wo Netzwelt.de und RA Björn Frommer von WF ihre Standpunkte
zum Thema Abmahnung kundtaten. Und alle schrien auf einmal ach und weh. Ich wiederhole
jetzt nicht den ganzen “Foren-Schwachfug“.
Nun wird es überdeutlich, das gerade dieses Jahr und in diesem Thread: “Abmahnungen von Waldorf
Frommer Rechtsanwälte“ die Postings überhand nehmen: “Bin unberechtigt abgemahnt - vergleiche
mich lieber kostengünstig!“
Ich wiederhole noch einmal langsam mit meinen Gedanken:
“Ich wurde unberechtigt abgemahnt! Mir persönlich wurde Unrecht getan!
Ich vergleiche mich aber lieber kostengünstig, als gegen dieses Unrecht anzukämpfen,
da ich keine Zeit, keine Nerven, kein Geld … für diesen Firlefanz habe!“
Liebe Leute,
entweder belügt Ihr Euch selbst und andere hier, wart es einfach nur, oder seit die größten Plinsen
auf Gottes Erde. Wer beleidigt ist, dies ist sein Problem. Ich halte mich für nicht Besonderes,
-wahrscheinlich aber doch-, denn wenn gegenüber meiner Person jemand eine unberechtigte Forderung
geltend machen will, kämpfe ich dagegen und suche nicht sofort einen kostengünstigen Vergleich.
Insbesondere bei dem derzeitigen Trend in der Rechtsprechung!
Und das Traurige, jeder mit Halbwege Lebenserfahrung gibt mir hier Recht. Denn käme ein x-beliebiges
Schreiben bzgl. eines Abos mit Geldforderung, würden wir sofort zur Polizei rennen wegen einer Betrugs-
strafanzeige und einen Anwalt beauftragen, selbst wenn es nur um 50,- € geht - “denn dieser Abo-Mafia
zeige ich es, ich bin unschuldig!“
Bei Filesharing -und in diesem Thread- geht kein Weg hinein, dass man gegen eine unberechtigte Abmahnung
ankämpft. Es werden immer und immer wieder Ausreden gesucht und gefunden, das man nicht kämpfen muss.
Langsam ist es nur peinlich und ich rege mich darüber auch nicht mehr auf. Dann hat man eben nicht es
anders verdient, als so abgemahnt zu werden. Nur dann kommt aber bitte nicht mehr hierher, und versucht
mir und anderen eure Ausreden schön zureden!
VG Steffen
wenn ich manche Sachen so schreibe, oder mein Ghostwriter für mich, klingen sie vielmals härter,
als letztlich gemeint. Hier ist aber nun einmal nicht “Diddelmaus.de“.
Mal meine Gedankenwelt, auch wenn diese begrenzt sei. Erst letzte Woche gab es ein
Video von Magazin Plusminus, wo Netzwelt.de und RA Björn Frommer von WF ihre Standpunkte
zum Thema Abmahnung kundtaten. Und alle schrien auf einmal ach und weh. Ich wiederhole
jetzt nicht den ganzen “Foren-Schwachfug“.
Nun wird es überdeutlich, das gerade dieses Jahr und in diesem Thread: “Abmahnungen von Waldorf
Frommer Rechtsanwälte“ die Postings überhand nehmen: “Bin unberechtigt abgemahnt - vergleiche
mich lieber kostengünstig!“
Ich wiederhole noch einmal langsam mit meinen Gedanken:
“Ich wurde unberechtigt abgemahnt! Mir persönlich wurde Unrecht getan!
Ich vergleiche mich aber lieber kostengünstig, als gegen dieses Unrecht anzukämpfen,
da ich keine Zeit, keine Nerven, kein Geld … für diesen Firlefanz habe!“
Liebe Leute,
entweder belügt Ihr Euch selbst und andere hier, wart es einfach nur, oder seit die größten Plinsen
auf Gottes Erde. Wer beleidigt ist, dies ist sein Problem. Ich halte mich für nicht Besonderes,
-wahrscheinlich aber doch-, denn wenn gegenüber meiner Person jemand eine unberechtigte Forderung
geltend machen will, kämpfe ich dagegen und suche nicht sofort einen kostengünstigen Vergleich.
Insbesondere bei dem derzeitigen Trend in der Rechtsprechung!
Und das Traurige, jeder mit Halbwege Lebenserfahrung gibt mir hier Recht. Denn käme ein x-beliebiges
Schreiben bzgl. eines Abos mit Geldforderung, würden wir sofort zur Polizei rennen wegen einer Betrugs-
strafanzeige und einen Anwalt beauftragen, selbst wenn es nur um 50,- € geht - “denn dieser Abo-Mafia
zeige ich es, ich bin unschuldig!“
Bei Filesharing -und in diesem Thread- geht kein Weg hinein, dass man gegen eine unberechtigte Abmahnung
ankämpft. Es werden immer und immer wieder Ausreden gesucht und gefunden, das man nicht kämpfen muss.
Langsam ist es nur peinlich und ich rege mich darüber auch nicht mehr auf. Dann hat man eben nicht es
anders verdient, als so abgemahnt zu werden. Nur dann kommt aber bitte nicht mehr hierher, und versucht
mir und anderen eure Ausreden schön zureden!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich wurde ebenfalls abgemahnt und habe mich für die mod. UE + Zahlen bzw. Vergleich entschieden. Dummerweise kam der Brief zum Begin meines Umzugs, so dass ich zu spät davon erfahren habe. Ich habe die mod. UE. dadurch 2 Tage zu Spät abgeben. D.h. Heute per E-Mail Versand und dann geht noch der Brief raus. Frist war bis zum 25.08.
Bin ich, was eine Einstweilige Verfügung angeht damit auf der sicheren Seite oder sollte ich noch präventive Schritte unternehmen wie anrufen und die Situation erklären?
Viele Dank für die Hilfe.
Bin ich, was eine Einstweilige Verfügung angeht damit auf der sicheren Seite oder sollte ich noch präventive Schritte unternehmen wie anrufen und die Situation erklären?
Viele Dank für die Hilfe.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Diese Frage kann dir sicherlich nur WF beantworten, aber 2 Tage über die Frist (Abgabe mod. UE) sollten wohl noch ausreichen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
"Waldorf Frommer"-Mahnbescheid
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte
Telefon:040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
...........................
Derzeit erreicht uns eine Vielzahl von Anfragen wegen Mahnbescheiden, welche die Kanzlei "Waldorf Frommer" versendet.
Die Kanzlei "Waldorf Frommer" ist offenkundig dabei, Verletzungen wegen Abmahnungen aus 2011 in die gerichtlichen
Verfahren zu überführen.
"Waldorf Frommer" Mahnbescheid: allgemein
Die Kanzlei "Waldorf Frommer" versendet regelmäßig - aber wohl nicht immer Mahnbescheide - bevor Klage eingereicht
wird. Die Vorgeschichte ist eigentlich immer identisch. Der Abgemahnte bekommt eine Abmahnung in 2011, gibt eine
modifizierte Unterlassungserklärung ab und reagiert nicht auf Mahnbeschreiben (insbesondere nicht auf die Schreiben
"Klagevorbereitung abgeschlossen" und "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung"). Die Kanzlei "Waldorf Frommer"
versendet dann üblicherweise gegen Ende des Jahres den Mahnbescheid. Gerade im letzten Jahr hat die Umstellung wegen
des Wegfalls des fliegenden Gerichtsstandes wohl ein wenig Sand in die Klagemaschinerie gespült. Nachdem "Waldorf
Frommer" aber nun bundesweit aktiv zu sein scheint, werden wieder viele Gerichtsverfahren zu führen sein.
Was ist dieses Jahr anders bei den "Waldorf Frommer"-Mahnbescheiden?
Im Vergleich zu den Jahren zuvor ist auffällig, dass die Mahnbescheide dieses Jahr bereits ab August in großen
Stückzahlen versendet werden. Dies scheint dem Umstand geschuldet, dass aufgrund des größeren Aufwands der bundesweit
einzureichenden Klagen, der zeitliche Rahmen Sicherheitszuschläge enthält.
Verhalten sich die Empfänger der "Waldorf Frommer"-Mahnbescheide dieses Jahr anders?
Interessanterweise ist durchaus erkennbar, dass viele Anrufer dieses Jahr eigentlich nur noch Interesse an einem
Vergleich haben. Einige hatten schon im Jahr zuvor Gerichtsverfahren, andere sind einfach der Auseinandersetzung
überdrüssig. Das ist insofern verwunderlich, als sich die Rechtslage für Abgemahnte, welche die Rechtsverletzung nicht
begangen haben, verbessert hat. Wie Sie hier kurz nachlesen können. Während in den Jahren zuvor der Übermut (100 EUR
Deckelung, Ermittlung bestimmt unzuverlässig) unter den Hinweis auf die Rechtsprechung des Amtsgerichts Münchens in
den Beratungen deutlich abzukühlen war, herrscht dieses Jahr eher Fatalismus.
Sollte der "Waldorf Frommer"-Mahnbescheid einfach bezahlt werden?
Ausgehend von der Prämisse, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat, halte ich es in den
meisten Fällen für erfolgsversprechend, mit anwaltlicher Hilfe die geforderte Summe nachzuverhandeln. Aufgrund
überwiegendem negativen Feedback rate ich davon ab, ohne anwaltliche Hilfe Verhandlungen zu führen. Die Gefahr doch
"aus Versehen" Familienmitglieder zu belasten ist erheblich. Es kommt dabei nicht darauf an, dass so etwas "nur mündlich
erfolgt ist".
Auch die Möglichkeit das Verfahren im Klageverfahren zu gewinnen, sollte im Einzelfall erörtert werden. Als grobe
Faustregel gilt, dass je mehr Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, desto besser die Verteidigungsmöglich-
keiten sind: Vorausgesetzt der Anschlussinhaber hat die Rechtsverletzung nicht selber begangen.
Was also tun mit dem Mahnbescheid?
Wenn Sie einen "Waldorf Frommer"-Mahnbescheid erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit ihre Chancen und Risiken im
Rahmen eines kurzen kostenlosen Erstgesprächs individuell zu erörtern. Wir beraten seit sieben Jahren Filesharing
Abgemahnte und konnten mittlerweile mehrere Dutzend Verfahren gegen verschieden Kanzleien gewinnen, sagen Ihnen aber
auch klar, wenn wir der Auffassung sind, dass Ihr Verfahren eben nicht zu gewinnen ist und ein Vergleich sinnvoller
ist.
___________________________
Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2014/08/27/ ... nbescheid/
____________________________________________________
Bei einem Rechtsthema sollte man schon eher einen Anwalt vertrauen,
als Laien, theoretischen Theoretikern oder gar shualen Pfuschern,
die -offen- abgestandenes Wasser predigen, aber selbst -heimlich-
Champagner schlürfen. Oder gehst Du bei Zahnschmerzen, zum
Klempner?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte
Telefon:040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
...........................
Derzeit erreicht uns eine Vielzahl von Anfragen wegen Mahnbescheiden, welche die Kanzlei "Waldorf Frommer" versendet.
Die Kanzlei "Waldorf Frommer" ist offenkundig dabei, Verletzungen wegen Abmahnungen aus 2011 in die gerichtlichen
Verfahren zu überführen.
"Waldorf Frommer" Mahnbescheid: allgemein
Die Kanzlei "Waldorf Frommer" versendet regelmäßig - aber wohl nicht immer Mahnbescheide - bevor Klage eingereicht
wird. Die Vorgeschichte ist eigentlich immer identisch. Der Abgemahnte bekommt eine Abmahnung in 2011, gibt eine
modifizierte Unterlassungserklärung ab und reagiert nicht auf Mahnbeschreiben (insbesondere nicht auf die Schreiben
"Klagevorbereitung abgeschlossen" und "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung"). Die Kanzlei "Waldorf Frommer"
versendet dann üblicherweise gegen Ende des Jahres den Mahnbescheid. Gerade im letzten Jahr hat die Umstellung wegen
des Wegfalls des fliegenden Gerichtsstandes wohl ein wenig Sand in die Klagemaschinerie gespült. Nachdem "Waldorf
Frommer" aber nun bundesweit aktiv zu sein scheint, werden wieder viele Gerichtsverfahren zu führen sein.
Was ist dieses Jahr anders bei den "Waldorf Frommer"-Mahnbescheiden?
Im Vergleich zu den Jahren zuvor ist auffällig, dass die Mahnbescheide dieses Jahr bereits ab August in großen
Stückzahlen versendet werden. Dies scheint dem Umstand geschuldet, dass aufgrund des größeren Aufwands der bundesweit
einzureichenden Klagen, der zeitliche Rahmen Sicherheitszuschläge enthält.
Verhalten sich die Empfänger der "Waldorf Frommer"-Mahnbescheide dieses Jahr anders?
Interessanterweise ist durchaus erkennbar, dass viele Anrufer dieses Jahr eigentlich nur noch Interesse an einem
Vergleich haben. Einige hatten schon im Jahr zuvor Gerichtsverfahren, andere sind einfach der Auseinandersetzung
überdrüssig. Das ist insofern verwunderlich, als sich die Rechtslage für Abgemahnte, welche die Rechtsverletzung nicht
begangen haben, verbessert hat. Wie Sie hier kurz nachlesen können. Während in den Jahren zuvor der Übermut (100 EUR
Deckelung, Ermittlung bestimmt unzuverlässig) unter den Hinweis auf die Rechtsprechung des Amtsgerichts Münchens in
den Beratungen deutlich abzukühlen war, herrscht dieses Jahr eher Fatalismus.
Sollte der "Waldorf Frommer"-Mahnbescheid einfach bezahlt werden?
Ausgehend von der Prämisse, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat, halte ich es in den
meisten Fällen für erfolgsversprechend, mit anwaltlicher Hilfe die geforderte Summe nachzuverhandeln. Aufgrund
überwiegendem negativen Feedback rate ich davon ab, ohne anwaltliche Hilfe Verhandlungen zu führen. Die Gefahr doch
"aus Versehen" Familienmitglieder zu belasten ist erheblich. Es kommt dabei nicht darauf an, dass so etwas "nur mündlich
erfolgt ist".
Auch die Möglichkeit das Verfahren im Klageverfahren zu gewinnen, sollte im Einzelfall erörtert werden. Als grobe
Faustregel gilt, dass je mehr Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, desto besser die Verteidigungsmöglich-
keiten sind: Vorausgesetzt der Anschlussinhaber hat die Rechtsverletzung nicht selber begangen.
Was also tun mit dem Mahnbescheid?
Wenn Sie einen "Waldorf Frommer"-Mahnbescheid erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit ihre Chancen und Risiken im
Rahmen eines kurzen kostenlosen Erstgesprächs individuell zu erörtern. Wir beraten seit sieben Jahren Filesharing
Abgemahnte und konnten mittlerweile mehrere Dutzend Verfahren gegen verschieden Kanzleien gewinnen, sagen Ihnen aber
auch klar, wenn wir der Auffassung sind, dass Ihr Verfahren eben nicht zu gewinnen ist und ein Vergleich sinnvoller
ist.
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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2014/08/27/ ... nbescheid/
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Bei einem Rechtsthema sollte man schon eher einen Anwalt vertrauen,
als Laien, theoretischen Theoretikern oder gar shualen Pfuschern,
die -offen- abgestandenes Wasser predigen, aber selbst -heimlich-
Champagner schlürfen. Oder gehst Du bei Zahnschmerzen, zum
Klempner?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Was ist das eigentlich?
Ich habe 06.2011 eine Abmahnung bekommen und bis zum aktuellen Tag die Schritte mit mod. UE, nicht zahlen und ohne Anwalt durchgemacht. Diesen Freitag nun habe ich erstmalig Post vom Amtsgericht Leipzig bekommen. Es kam ein dicker Brief vom Amtsgericht Leipzig, mind. 1kg Papier ;-). Es lag auch ein
Anschreiben bei:
------------------------------------------------------------
Rechtsstreit Tele ....wg. Urheberrecht
Sehr geehrter Herr Sauger,
anbei erhalten Sie die unter Anlagen genannten Dokumente
MfG ....
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Anlagen:
begl. Abschrift der Verfügung vom 26.08.2014 (ZP11a)
Anspruchsbegründung vom 06.08.2014 mit Anlagen Merkblatt ZP14
------------------------------------------------------------
Dann geht das weiter mit ein paar Zetteln:
Verfügung
:
:
:
Hinweisblatt zu Parag. 79 ZPO
:
:
Meine Frage: was ist das eigentlich und wie soll ich darauf reagieren? Das ist doch kein Mahnbescheid, oder?
Auf den ich mit einer Wiederspruchserklärung reagieren muss?! Kann mich jemand aufklären? Wenn es zu ungenau
beschreiben ist, kann ich auch noch mehr Informationen posten....
Ich habe 06.2011 eine Abmahnung bekommen und bis zum aktuellen Tag die Schritte mit mod. UE, nicht zahlen und ohne Anwalt durchgemacht. Diesen Freitag nun habe ich erstmalig Post vom Amtsgericht Leipzig bekommen. Es kam ein dicker Brief vom Amtsgericht Leipzig, mind. 1kg Papier ;-). Es lag auch ein
Anschreiben bei:
------------------------------------------------------------
Rechtsstreit Tele ....wg. Urheberrecht
Sehr geehrter Herr Sauger,
anbei erhalten Sie die unter Anlagen genannten Dokumente
MfG ....
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Anlagen:
begl. Abschrift der Verfügung vom 26.08.2014 (ZP11a)
Anspruchsbegründung vom 06.08.2014 mit Anlagen Merkblatt ZP14
------------------------------------------------------------
Dann geht das weiter mit ein paar Zetteln:
Verfügung
:
:
:
Hinweisblatt zu Parag. 79 ZPO
:
:
Meine Frage: was ist das eigentlich und wie soll ich darauf reagieren? Das ist doch kein Mahnbescheid, oder?
Auf den ich mit einer Wiederspruchserklärung reagieren muss?! Kann mich jemand aufklären? Wenn es zu ungenau
beschreiben ist, kann ich auch noch mehr Informationen posten....
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @frosch,
das ist ganz einfach eine Klage, resultierend aus einem widersprochenen MB. WF hat seinerseits die Ansprüche begründet, das AG Leipzig eröffnet nun das Verfahren. Jetzt geht es ums Eingemachte!
Das bedeutet, sofort Kontakt aufnehmen mit einem Anwalt Deines Vertrauens, dich aktiv verteidigen und denen den Poppes aufrupfen, wie bei einer Schranktür.
Nur am Rande, das AG Leipzig ist aus unserer Sicht ein sehr hartes Pflaster. Mit irgendwelchen Erzählgeschichten kommt man da nicht weit. Hier zählen nur knallharte Beweise!
Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden, keine Einzelheiten mehr hier; toi, toi, toi ...
VG Steffen
das ist ganz einfach eine Klage, resultierend aus einem widersprochenen MB. WF hat seinerseits die Ansprüche begründet, das AG Leipzig eröffnet nun das Verfahren. Jetzt geht es ums Eingemachte!
Das bedeutet, sofort Kontakt aufnehmen mit einem Anwalt Deines Vertrauens, dich aktiv verteidigen und denen den Poppes aufrupfen, wie bei einer Schranktür.
Nur am Rande, das AG Leipzig ist aus unserer Sicht ein sehr hartes Pflaster. Mit irgendwelchen Erzählgeschichten kommt man da nicht weit. Hier zählen nur knallharte Beweise!
Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden, keine Einzelheiten mehr hier; toi, toi, toi ...
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
... Und nun endlich der "Beweis" das Waldi wirklich auch außerhalb von München bzw. Bayern klagt.
Interessant... er bekommt keinerlei Reisekosten erstattet.... und so ne Reise von München nach Leipzig kostet bestimmt keine Kleinigkeit.^^
Oder sollte schon die erste Anwaltskooperation zwischen WF und einem externen angelaufen sein?
Interessant... er bekommt keinerlei Reisekosten erstattet.... und so ne Reise von München nach Leipzig kostet bestimmt keine Kleinigkeit.^^
Oder sollte schon die erste Anwaltskooperation zwischen WF und einem externen angelaufen sein?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemDonald]... Und nun endlich der "Beweis" das Waldi wirklich auch außerhalb von München bzw. Bayern klagt.[/quoteem]
Ist nicht böse gemeint, aber denkst Du ich schreibe nur Stuss? Ich rede schon seit Wochen, das WF auch außerhalb München klagt und nicht zu wenig! Man sollte sich einmal mit den richtigen realen Leuten unterhalten.
[quoteemDonald]Interessant... er bekommt keinerlei Reisekosten erstattet.... und so ne Reise von München nach Leipzig kostet bestimmt keine Kleinigkeit.[/quoteem]
Sagt wer? Wenn WF gewinnt, zahlt der Verlierer natürlich auch die Reisekosten WF. Und man sollte sich vorm AG Leipzig keine Illusionen hingeben. Der Richter dort ist knallhart. Der hat schon Erwachsene weinen lassen, als er die Minderjährigen vernahm, die angeblich es waren und belehrt wurden. Hier sollte man schon 100%ig mit Beweisen kommen und mit keiner lilabunten Forenromantik. Ups, sorry.
[quoteemDonald]Oder sollte schon die erste Anwaltskooperation zwischen WF und einem externen angelaufen sein?[/quoteem]
Natürlich wird es auch hier Terminvertretungen geben. Das ist schon lange gang und gäbe, auf beiden Seiten. Aber auch diese Gebühr zahlt dann der Beklagte, wenn er verliert. Verliert WF bleibt er natürlich darauf sitzen. Aber dies muss man auf Leipzig erst einmal schaffen! Hier geht es nämlich ganz schnell in Richtung Störer UND Täter. Nur mal so am Rande. Ihr könnt ja mal Dr. Google, wie viele Verfahren in Leipzig durch einen Beklagten gewonnen wurden. Oder warum dachtet ihr ging Rasch regelmäßig dorthin (vor Inkrafttreten des GguGpr).
VG Steffen
Ist nicht böse gemeint, aber denkst Du ich schreibe nur Stuss? Ich rede schon seit Wochen, das WF auch außerhalb München klagt und nicht zu wenig! Man sollte sich einmal mit den richtigen realen Leuten unterhalten.
[quoteemDonald]Interessant... er bekommt keinerlei Reisekosten erstattet.... und so ne Reise von München nach Leipzig kostet bestimmt keine Kleinigkeit.[/quoteem]
Sagt wer? Wenn WF gewinnt, zahlt der Verlierer natürlich auch die Reisekosten WF. Und man sollte sich vorm AG Leipzig keine Illusionen hingeben. Der Richter dort ist knallhart. Der hat schon Erwachsene weinen lassen, als er die Minderjährigen vernahm, die angeblich es waren und belehrt wurden. Hier sollte man schon 100%ig mit Beweisen kommen und mit keiner lilabunten Forenromantik. Ups, sorry.
[quoteemDonald]Oder sollte schon die erste Anwaltskooperation zwischen WF und einem externen angelaufen sein?[/quoteem]
Natürlich wird es auch hier Terminvertretungen geben. Das ist schon lange gang und gäbe, auf beiden Seiten. Aber auch diese Gebühr zahlt dann der Beklagte, wenn er verliert. Verliert WF bleibt er natürlich darauf sitzen. Aber dies muss man auf Leipzig erst einmal schaffen! Hier geht es nämlich ganz schnell in Richtung Störer UND Täter. Nur mal so am Rande. Ihr könnt ja mal Dr. Google, wie viele Verfahren in Leipzig durch einen Beklagten gewonnen wurden. Oder warum dachtet ihr ging Rasch regelmäßig dorthin (vor Inkrafttreten des GguGpr).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Lach Steffen..
nein...ich denke absolut nicht das du Stuss schreibst.
Nur diese Meldung ist die erste !!! eines Betroffenen wo ich hier im Forum von lese, das WF vor einem bestimmten Gericht klagt außerhalb seines Hof- und Hausgerichts in München.
Das nächste: Habe ich da etwas falsch verstanden? stand nicht im GguGpr das die Abmahnkanzleien KEINEN Anspruch auf Reisekostenersatz haben???
ich meine diesbezüglich von gelesen zu haben ^^
Das WF diese Klage nun vorm AG Leipzig führt... das dürfte doch auch wohl eher am Wohnort des Betroffenen liegen und nicht absichtlich seitens WF veranlasst sein.
nein...ich denke absolut nicht das du Stuss schreibst.
Nur diese Meldung ist die erste !!! eines Betroffenen wo ich hier im Forum von lese, das WF vor einem bestimmten Gericht klagt außerhalb seines Hof- und Hausgerichts in München.
Das nächste: Habe ich da etwas falsch verstanden? stand nicht im GguGpr das die Abmahnkanzleien KEINEN Anspruch auf Reisekostenersatz haben???
ich meine diesbezüglich von gelesen zu haben ^^
Das WF diese Klage nun vorm AG Leipzig führt... das dürfte doch auch wohl eher am Wohnort des Betroffenen liegen und nicht absichtlich seitens WF veranlasst sein.
Steffen hat geschrieben:[quoteemDonald]... Und nun endlich der "Beweis" das Waldi wirklich auch außerhalb von München bzw. Bayern klagt.[/quoteem]
Ist nicht böse gemeint, aber denkst Du ich schreibe nur Stuss? Ich rede schon seit Wochen, das WF auch außerhalb München klagt und nicht zu wenig! Man sollte sich einmal mit den richtigen realen Leuten unterhalten.
[quoteemDonald]Interessant... er bekommt keinerlei Reisekosten erstattet.... und so ne Reise von München nach Leipzig kostet bestimmt keine Kleinigkeit.[/quoteem]
Sagt wer? Wenn WF gewinnt, zahlt der Verlierer natürlich auch die Reisekosten WF. Und man sollte sich vorm AG Leipzig keine Illusionen hingeben. Der Richter dort ist knallhart. Der hat schon Erwachsene weinen lassen, als er die Minderjährigen vernahm, die angeblich es waren und belehrt wurden. Hier sollte man schon 100%ig mit Beweisen kommen und mit keiner lilabunten Forenromantik. Ups, sorry.
[quoteemDonald]Oder sollte schon die erste Anwaltskooperation zwischen WF und einem externen angelaufen sein?[/quoteem]
Natürlich wird es auch hier Terminvertretungen geben. Das ist schon lange gang und gäbe, auf beiden Seiten. Aber auch diese Gebühr zahlt dann der Beklagte, wenn er verliert. Verliert WF bleibt er natürlich darauf sitzen. Aber dies muss man auf Leipzig erst einmal schaffen! Hier geht es nämlich ganz schnell in Richtung Störer UND Täter. Nur mal so am Rande. Ihr könnt ja mal Dr. Google, wie viele Verfahren in Leipzig durch einen Beklagten gewonnen wurden. Oder warum dachtet ihr ging Rasch regelmäßig dorthin (vor Inkrafttreten des GguGpr).
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemDonald]ich meine diesbezüglich von gelesen zu haben[/quoteem]
Ich kann dir nur das wiedergeben, was ich mit einigen Anwälten beredet habe. Und diese meinten, dass der Kläger -im Erfolgsfall- seine Reisekosten geltend machen kann.
[quoteemwildetrude]Dieses Forum hier ist ja auch ganz und gar nicht repräsentativ. Nur weil man hier im Forum noch nichts von Klagen außerhalb Münchens gelesen hat, heißt es noch lange nicht, dass es keine gibt.
Auch habe ich bei einem anderen Anwalt gesehen, dass WF immer noch sehr aktiv ist, was Neuabmahnungen ist.[/quoteem]
Das ist doch egal ob DIESES oder JENES Forum. Wie soll denn bitte schön ein Forum, eine Statistik usw. usf. repräsentativ sein, die auf Informationen von (anonymen Pseudonicks) “wildetruden“ basiert? Nur es gibt halt keine anderen Informationen und Zahlen und wir leben nur von Informationen! Wer schlau daher redet, bietet meist selbst -keine- anderen an, sondern meckert nur über die Art der Schlussfolgerungen bzw. Zusammenfassung. Ist jetzt aber allgemein abgefasst und nicht auf deinen Account bezogen. Außerdem solltest Du auch mal meine Postings gänzlich lesen, wenn es auch vielen schwer fällt bei meinem “Steffen-Style“, das HIER schon wochenlang darauf hingewiesen wird, das WF auch bundesweit (mit Terminvertretung, ohne Terminvertretung) und in großer Anzahl klagt. Es verteilt sich nun seit dem GguGpr, sodass man nicht mehr so viele Infos bekommt, wie damals, wo sich alles auf München abspielte. Nur möchte das der normale Foren-User doch gar nicht lesen!
Er möchte lesen, das WF nicht außerhalb München klagt, weil sie die Kosten sparen wollen und wenn möglich alle Klagen verliert. Das sich aber die Masse mit Erhalt einer Klageschrift heuer lieber sofort vergleicht, obwohl alle “unschuldig“ seien und bei der aktuellen Rechtsprechung, das ist ja das eigentliche Problem. Natürlich hat aber auch “BearShare“ die Substantiierung der sekundären Darlegungslast nicht aufgehoben. Ein einfaches Bestreiten reicht, und reichte eben noch nie aus.
[quoteemwildetrude]Es ist auch nicht WF, der die Kosten bezahlen muss, sollte er verlieren, sondern seine Mandanten, und das sind die Big Player, denen es nicht darauf ankommt, mit den Klagen Gewinn zu machen. Auch hart er Verträge mit seinen Mandanten und laut diesen Verträgen ist er verpflichtet, die Rechte der Mandanten durchzusetzen. Es wird auch immer wieder verwechselt. Nicht WF klage, sondern WF im Auftrag der Mandanten.[/quoteem]
Das ist zwar richtig und ich schreibe auch das man immer korrekt bleiben sollte, aber wir sprechen seit Jahren eigentlich entweder vom Abmahner allgemein, oder namentlich von der Kanzlei die i.A. abmahnt oder Klage einreicht. Natürlich ist der Verantwortliche der RI im Hintergrund. Das wäre jetzt übertriebene Haarspalterei, wenn man auf einmal nicht mehr allgemein schreiben soll, das WF klagt. Ich denke auch schon, das spätestens derjenige, der einen MB oder Klageschrift (allgemein) in den Händen hält liest, das WF nur der Bevollmächtigte des RI ist.
Außerdem geht es doch auch nicht darum, ob der RI mit einer Klage Gewinn macht oder nicht. Er will Geld sehen (IP-Ermittlung, Auskunft-Prozedere, Abmahnung, MB, Klage). Und hier zählen nicht UNSERE Berechnungen. Und wenn jetzt wieder einhakt (Erfolgshonorar), bitte schön - danke, in seinem konkreten Fall einmal beweisen und nicht nur annehmen. Wir sind nämlich die Weltmeister des Herzens, was alles hätte sein können, aber nicht wie es tatsächlich ist bzw. war.
Und jetzt möchte ich mit einem aktuelle Postings des berühmten “WF-Rebells“ schließen, der schon in Berlin bei Merkel vorbeiging, um mit ihr über den Abmahnwahn zu reden ...
VG Steffen
PSteffchen:
Zusammenfassung von aktuellen Abmahnungen durch 1 Anwalt
Richtig wäre es doch, das man 2014 endlich einmal P2P einstellt!
Ich kann dir nur das wiedergeben, was ich mit einigen Anwälten beredet habe. Und diese meinten, dass der Kläger -im Erfolgsfall- seine Reisekosten geltend machen kann.
[quoteemwildetrude]Dieses Forum hier ist ja auch ganz und gar nicht repräsentativ. Nur weil man hier im Forum noch nichts von Klagen außerhalb Münchens gelesen hat, heißt es noch lange nicht, dass es keine gibt.
Auch habe ich bei einem anderen Anwalt gesehen, dass WF immer noch sehr aktiv ist, was Neuabmahnungen ist.[/quoteem]
Das ist doch egal ob DIESES oder JENES Forum. Wie soll denn bitte schön ein Forum, eine Statistik usw. usf. repräsentativ sein, die auf Informationen von (anonymen Pseudonicks) “wildetruden“ basiert? Nur es gibt halt keine anderen Informationen und Zahlen und wir leben nur von Informationen! Wer schlau daher redet, bietet meist selbst -keine- anderen an, sondern meckert nur über die Art der Schlussfolgerungen bzw. Zusammenfassung. Ist jetzt aber allgemein abgefasst und nicht auf deinen Account bezogen. Außerdem solltest Du auch mal meine Postings gänzlich lesen, wenn es auch vielen schwer fällt bei meinem “Steffen-Style“, das HIER schon wochenlang darauf hingewiesen wird, das WF auch bundesweit (mit Terminvertretung, ohne Terminvertretung) und in großer Anzahl klagt. Es verteilt sich nun seit dem GguGpr, sodass man nicht mehr so viele Infos bekommt, wie damals, wo sich alles auf München abspielte. Nur möchte das der normale Foren-User doch gar nicht lesen!
Er möchte lesen, das WF nicht außerhalb München klagt, weil sie die Kosten sparen wollen und wenn möglich alle Klagen verliert. Das sich aber die Masse mit Erhalt einer Klageschrift heuer lieber sofort vergleicht, obwohl alle “unschuldig“ seien und bei der aktuellen Rechtsprechung, das ist ja das eigentliche Problem. Natürlich hat aber auch “BearShare“ die Substantiierung der sekundären Darlegungslast nicht aufgehoben. Ein einfaches Bestreiten reicht, und reichte eben noch nie aus.
[quoteemwildetrude]Es ist auch nicht WF, der die Kosten bezahlen muss, sollte er verlieren, sondern seine Mandanten, und das sind die Big Player, denen es nicht darauf ankommt, mit den Klagen Gewinn zu machen. Auch hart er Verträge mit seinen Mandanten und laut diesen Verträgen ist er verpflichtet, die Rechte der Mandanten durchzusetzen. Es wird auch immer wieder verwechselt. Nicht WF klage, sondern WF im Auftrag der Mandanten.[/quoteem]
Das ist zwar richtig und ich schreibe auch das man immer korrekt bleiben sollte, aber wir sprechen seit Jahren eigentlich entweder vom Abmahner allgemein, oder namentlich von der Kanzlei die i.A. abmahnt oder Klage einreicht. Natürlich ist der Verantwortliche der RI im Hintergrund. Das wäre jetzt übertriebene Haarspalterei, wenn man auf einmal nicht mehr allgemein schreiben soll, das WF klagt. Ich denke auch schon, das spätestens derjenige, der einen MB oder Klageschrift (allgemein) in den Händen hält liest, das WF nur der Bevollmächtigte des RI ist.
Außerdem geht es doch auch nicht darum, ob der RI mit einer Klage Gewinn macht oder nicht. Er will Geld sehen (IP-Ermittlung, Auskunft-Prozedere, Abmahnung, MB, Klage). Und hier zählen nicht UNSERE Berechnungen. Und wenn jetzt wieder einhakt (Erfolgshonorar), bitte schön - danke, in seinem konkreten Fall einmal beweisen und nicht nur annehmen. Wir sind nämlich die Weltmeister des Herzens, was alles hätte sein können, aber nicht wie es tatsächlich ist bzw. war.
Und jetzt möchte ich mit einem aktuelle Postings des berühmten “WF-Rebells“ schließen, der schon in Berlin bei Merkel vorbeiging, um mit ihr über den Abmahnwahn zu reden ...
VG Steffen
PSteffchen:
Zusammenfassung von aktuellen Abmahnungen durch 1 Anwalt
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München werden tätig im Auftrag der Firmen Constantin Film Verleih GmbH , Sony Entertainment, Universal Film GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Studiocanal GmbH u.a. und mahnen das Herunterladen aktueller Kinofilme wie "Her", “Planet der Affen: Revolution”,"Need for Speed", "Winters Tale", "Supernatural", "24:Live another Day, "Non Stop", "Rio 2 -Dschungelfieber", "Lego Movie", "Gravity", "Non-Stop", "Hangover 3", "Chroniken der Unterwelt", "RoboCop", "The Counselor" oder "Buddy" ab. Auch sind viele beliebte TV-Serien, wie zB "Friends with better lives", "Family Guy", "The Simpsons", "How I Met Your Mother", "Modern Family", "Dads", "New Girl", "The crazy ones", "Bones - Die Knochenjägerin" oder "Homeland" betroffen. Letztlich sind auch Musikwerke, wie zB "Bangerz" von Miley Cyrus betroffen.
Richtig wäre es doch, das man 2014 endlich einmal P2P einstellt!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
erstaml wollte ich dieses Forum loben, ich konnte hier sehr viele sinnvolle Informationen finden!
Nun würde mich interessieren ob es normal ist, dass man mehrere Abmahnung von WF am selben Tag zugestellt bekommt? Eine Abmahnung war dabei identisch mit einer anderen (samt Aktenzeichen).
Sollte ich nun eine mod. UE mit allen Werken an WF schicken oder mehrere einzelne mit den jeweils abgemahnten Werken?
Vielen Dank für eure Hilfe!
erstaml wollte ich dieses Forum loben, ich konnte hier sehr viele sinnvolle Informationen finden!
Nun würde mich interessieren ob es normal ist, dass man mehrere Abmahnung von WF am selben Tag zugestellt bekommt? Eine Abmahnung war dabei identisch mit einer anderen (samt Aktenzeichen).
Sollte ich nun eine mod. UE mit allen Werken an WF schicken oder mehrere einzelne mit den jeweils abgemahnten Werken?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemfresh-dan]Nun würde mich interessieren, ob es normal ist, dass man mehrere Abmahnung von WF am selben Tag zugestellt bekommt? Eine Abmahnung war dabei identisch mit einer anderen (samt Aktenzeichen).[/quoteem]
Die Anzahl der Abmahnungen hängt natürlich davon ab, wie viele Male der Anschluss beauskunftet wurde. Da jeder Rechtsverstoß einzeln geltend gemacht werden kann, können deshalb auch mehrere Abmahnungen eintreffen. Sicherlich gibt es dann ein paar Besonderheiten, wenn z.B. alle vom gleichen RI wären, dann muss man in Richtung Zusammenfassung der anwaltlichen Gebühren zu einer Einzigen gehen. Dies muss aber von einem Anwalt geprüft werden.
Natürlich kommt es auch immer, wo Menschen arbeiten, zu Fehlern. Das heißt, es ist möglich, das 1 Abmahnung -zweimal- ausgedruckt und versandt wurde. Hier gilt dann natürlich nur 1 mod. UE und 1 Schreiben ist gültig. Aber es muss genau geprüft werden, ob wirklich alles identisch ist, angefangen von Aktenzeichen, Datum, Name des Streitgegenstandes usw.
Diese Prüfung und Einschätzung, wie es dann bei dir aussieht, darf ein Forum öffentlich nicht tätigen.
[quoteemfresh-dan]Sollte ich nun eine mod. UE mit allen Werken an WF schicken oder mehrere einzelne mit den jeweils abgemahnten Werken?[/quoteem]
Eine mod. UE sollte immer den konkreten Streitgegenstand beinhalten, oder bei einer Erweiterung nur namentlich die entsprechenden Werke. Alle Werke, kann zu allgemein sein und ist nebenbei auch zu weit abgefasst. Regel: nur das abgemahnte Werk; Erweiterung nur die namentlich Bekannten!
VG Steffen
Die Anzahl der Abmahnungen hängt natürlich davon ab, wie viele Male der Anschluss beauskunftet wurde. Da jeder Rechtsverstoß einzeln geltend gemacht werden kann, können deshalb auch mehrere Abmahnungen eintreffen. Sicherlich gibt es dann ein paar Besonderheiten, wenn z.B. alle vom gleichen RI wären, dann muss man in Richtung Zusammenfassung der anwaltlichen Gebühren zu einer Einzigen gehen. Dies muss aber von einem Anwalt geprüft werden.
Natürlich kommt es auch immer, wo Menschen arbeiten, zu Fehlern. Das heißt, es ist möglich, das 1 Abmahnung -zweimal- ausgedruckt und versandt wurde. Hier gilt dann natürlich nur 1 mod. UE und 1 Schreiben ist gültig. Aber es muss genau geprüft werden, ob wirklich alles identisch ist, angefangen von Aktenzeichen, Datum, Name des Streitgegenstandes usw.
Diese Prüfung und Einschätzung, wie es dann bei dir aussieht, darf ein Forum öffentlich nicht tätigen.
[quoteemfresh-dan]Sollte ich nun eine mod. UE mit allen Werken an WF schicken oder mehrere einzelne mit den jeweils abgemahnten Werken?[/quoteem]
Eine mod. UE sollte immer den konkreten Streitgegenstand beinhalten, oder bei einer Erweiterung nur namentlich die entsprechenden Werke. Alle Werke, kann zu allgemein sein und ist nebenbei auch zu weit abgefasst. Regel: nur das abgemahnte Werk; Erweiterung nur die namentlich Bekannten!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde mich wohl erstmal beraten lassen!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Forum,
bekommt man eigentlich Feedback ob die Mod_UE "anerkannt" wurde?
2. Muss man eine Vergleichsangebot begründen? (letzter Passus im Muster)
danke
bekommt man eigentlich Feedback ob die Mod_UE "anerkannt" wurde?
2. Muss man eine Vergleichsangebot begründen? (letzter Passus im Muster)
danke
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
1. Eine mod. UE ist ein Vertragsangebot. So lange die Gegenseite nicht die Annahme erklärt, gibt es keinen Vertrag. Deswegen liegt es im Interesse des Abmahners, die Annahme der mod. UE zu erklären.RobiRobs hat geschrieben: bekommt man eigentlich Feedback ob die Mod_UE "anerkannt" wurde?
2. Muss man eine Vergleichsangebot begründen? (letzter Passus im Muster)
2. Es ist kein "muss". Aber es macht irgendwo Sinn der Gegenpartei einen Grund zu liefern warum sie mit weniger Geld als sie selbst fordern zufrieden sein sollten. Ob sie dazu auch ohne Begründung bereit ist, kann keiner sagen.