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Information und Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (P2P)!
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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Montag 6. August 2012, 20:28 
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Gleiches Schreiben am WE erhalten !
Na dann bin ich mal auf den 01.09 gespannt. Lochen, ab heften, abwarten ;m=


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Dienstag 7. August 2012, 15:53 
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Auch ich habe das Schreiben erhalten genau nach dem Muster wie Ihr es
hier zur Ansicht zur Verfügung gestellt habt.

Da ich ja schon Wiederspruch gemacht habe werd ich jetzt auch mal bis zum
1.9 abwarten und schauen was passiert.

Hoff wenn jemand etwas hört das ihr Bescheid gebt...


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. August 2012, 10:03 
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Steffen hat geschrieben:
...
Das Wichtigste ist der einmalige Widerspruch durch Euch, damit klar den vermeintlichen Forderungen
widersprochen wird und kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden darf.


Alles andere ist mehr oder minder Pillepalle. Ein Inkassounternehmen kann, wenn man Widerspruch einlegt
und die Forderungen zurückweist absolut überhaupt nichts unternehmen, solange sie kein Schuldeingeständnis
wie z.B ein Ratenvertrag, "Ja, ich war es, zahle aber nicht"-Schreiben usw. von Euch vorliegen hat oder
eine titulierte Forderung (anerkannter MB, VB, Urteil vor einem AG).

    Sie dürfen keinen Schufa-Eintrag vornehmen
    Sie dürfen keinen Hausbesuch durchführen
    Sie dürfen nicht Pfänden lassen
...


Vielen Dank für deinen Post. Ich wusste nicht, dass sie wenn man die Schuld nicht eingesteht, dass sie dann auch keinen Schufa Eintrag machen dürfen. Ich dachte das können sie machen. Muss ehrlich sagen, dass ich mich mit der Schufa leider nicht so gut auskenne und ich mich vielleicht besser mal informieren sollte wie das eigentlich genau ist. Schadet ja sicherlich nicht wenn ich mich mit dem Thema besser auskenne.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. August 2012, 16:05 
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Zitat:
Ich wusste nicht, dass sie wenn man die Schuld nicht eingesteht, dass sie dann auch keinen Schufa Eintrag machen dürfen.

Ein Inkasso kann nur ein Schufa-Eintrag vornehmen, wenn den Inkasso-Forderungen nicht widersprochen wird. Ergo, 1-mal Widerspruch. Reagiert wird erst wieder, wenn etwas von Gericht kommt! Alles andere ist Unwichtig.

VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. August 2012, 15:20 
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Auf ungerechtfertigte Forderungen nicht reagieren!

Sollte das Inkassobüro seine Androhung wahr machen und bei Gericht ein Mahnverfahren eröffnen lassen, so liegt diesem Mahnschreiben ein Formblatt bei, auf dem Sie sich äußern müssen. Sind Sie sich keiner Schuld bewusst, so sollten Sie die Forderungen nicht anerkennen, denn dann ist das Inkassobüro in der Beweispflicht.

Leider versuchen aber dann einige Inkassobüros immer noch durch Inkassoschreiben, Sie einzuschüchtern. Diese Schreiben können Sie ruhig beiseite legen, und irgendwann werden diese Briefe aufhören. Das gleiche geschieht mit einigen Mails, welche die dubiosen Inkassofirmen wahllos versenden. Diese sollten Sie unter einem besonderen Ordner für einen gewissen Zeitraum aufbewahren, um dann mit einem Anwalt dagegen anzugehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. August 2012, 21:39 
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Hi Leute auch ich habe heute eine solche Forderung erhalten, was mich immer noch wundert ist das man nach über einen wenn nicht gar schon zwei Jahren immer noch abgemahnt wird, desgleichen kein Anwalt im Netz schreibt ob diese sogenannte Versteigerung rechtens war, sowie ob diese Forderungen von Debcon überhaupt rechtens sind. Ich habe damals U+C meinen Wiederspruch mitgeteilt und werde heute auch von Debcon contaktiert. Wo ist hier derjenige der mal richtig Licht in die Sache bringt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. August 2012, 22:15 
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Hi habe seit längeren im Netz recherchiert U+C haben seiner Zeit die Fa.Copy Right Solutions GmbH aus der Schweiz beauftragt Filesharingverstöße Ihrer Mandanten aufzuspüren. ******************************************** Jeder der einmal bei e-Mule oder Bittorrent herunter geladen hat weiß, das mann einen Film nicht vollständig binnen kurzer Zeit bekommt sondern nur Filmteile die man nach dem man alle erhalten hat sich selbst zusammen setzen musste.Das stinkt doch zum Himmel mit diesem Abmahnungswahn von U+C bzw jetzt Debcon sowie vielen anderen Anwaltskanzeleien. Die können vor Gericht kein Geld mehr machen, deshalb haben sie sich dieser billigen Art und Weise verschrieben ( Abmahnung).

Bild

Bitte beachten, bevor man etwas behauptet, sollte man den
Beweis antreten. Den bist Du schuldig geblieben. Wenn Du
das editierte beweisen kannst, werde ich es gerne veröffentlichen.

VG Steffen (Site-Admin)


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Freitag 17. August 2012, 08:24 
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und was soll dann BHIP reliable Netservices GbR damit zu tun haben? Siehe urmann + collegen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Samstag 18. August 2012, 09:34 
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ralfb hat geschrieben:
und was soll dann BHIP reliable Netservices GbR damit zu tun haben? Siehe urmann + collegen!


Diese Firma wurde seinerzeit durch Anwälte die ich hier nicht näher benennen möchte beauftragt IP-Adressen zu suchen die einschlägige Filme heruntergeladen haben sollen.
Nur wurde eben auch diese Firma durch OLG Köln schon ein wenig in die Schranken gewiesen. (kann man nachlesen)

Nun versucht der ehemalige Chef von eben dieser Firma, Geld zu machen in dem er Firmenseiten auf Facebook abmahnt, weil sie kein Impressum haben.

Zum Glück kann man in D auch mit jedem sch... Geld machen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Samstag 18. August 2012, 10:12 
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el Chupa Cabra hat geschrieben:
Inkassobuden können aber eine nicht widersprochene Forderung bei der Schufa eintragen lassen!
Das hat dann ggf. weitreichende Folgen. ;)


das ist totaler blödsinn.

ich setze dich mal auf die liste der debcon heinis.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Samstag 18. August 2012, 10:12 
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Was mich aber vielmehr interessiert ist der Umstand das man abgemahnt wird, weil man angeblich einen Film heruntergeladen und gleichzeitig mit anderen geteilt haben soll.

Es wird aber nicht gesagt das man den Film zu 100% in Besitz hatte.
Ich frage mich jetzt natürlich was mir ein Film bringt den ich nur zu 50% habe. Klar kann es sein das er zumindest abgespielt werden könnte, es kann aber auch sein, das es nicht so ist.
Natürlich ist mir bewusst das der reine Versuch an sich schon strafbar sein könnte, nur kann ich auch nicht in eine Videothek gehen und mir 50% der DVD unrechtmäßig aneignen. Falls man mich dabei erwischt müsste ich die DVD zahlen und hätte ne kaputte DVD.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

Oder anders:
Wie können die mir vorrechnen, wer denn angeblich von mir Teile des Filmes heruntergeladen hat? Dann würde es ja Sinn ergeben, das man anhand der weitergegebenen Daten einen Schadensersatz wg unrechtmäßiger Weitergabe zahlt. Nur müsste dann wiederum geprüft werden ob durch mein teilen des Filmes der Film auf der anderen Seite auch zu 100% heruntergeladen wurde. Denn, wie schon oben geschrieben, was soll mein gegenüber mit ner halben DVD anfangen?
Um noch ein wenig technischer zu werden: Wenn ich bei einer heruntergeladenen Torrent Datei die z.B. 500MB groß ist, nur 100MB teile, dann kann ich die Datei ja nie zu 100% angeboten haben, daher kann ich auch nicht dafür bestraft werden das ich die komplette Datei angeboten habe, denn ich habe die Datei ja nicht zu 100% weiterverbreitet, sondern nur Teile davon, die für sich alleine an sich zu nichts zu gebrauchen sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Samstag 18. August 2012, 10:27 
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Das LG Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG - auch -
für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Danach müssen die notwendigen Pflichtangaben “leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten worden.

Weiter stellte das Gericht klar, dass das Impressum nicht unbedingt direkt bei Facebook hinterlegt werden
muss, sondern auch über einen Link etwa auf das Impressum der eigenen Website eingebunden werden kann.

Allerdings, und nun wird es für Unternehmen mit eigener Facebook-Fanseite ärgerlich, dürfen diese Infos
NICHT auf einer Seite mit der Bezeichnung “Info“ untergebracht sein, da diese Bezeichnung nach Auffassung
des Gerichts nicht ausreichend klar und deutlich sei.
kommerziellem
Zumindest Facebook-Seiten und Profile - mit Hintergrund - benötigen, so wie jede kommerzielle
Website auch, ein vollständiges Impressum.

Quelle:
E-Recht24.e3

Impressum Facebook:
Blog Schwindt
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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Samstag 18. August 2012, 10:34 
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ist leider kein Blödsinn,sondern entspricht leider den Tatsachen.Ohne Wiederspruch deinerseits kann ein Schufaantrag erfolgen.Wärst nicht der Erste dem das passiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Samstag 18. August 2012, 10:59 
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"tushy" sagte:
Natürlich ist mir bewusst das der reine Versuch an sich schon strafbar sein könnte, nur kann
ich auch nicht in eine Videothek gehen und mir 50% der DVD unrechtmäßig aneignen. Falls man
mich dabei erwischt müsste ich die DVD zahlen und hätte ne kaputte DVD.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?


Da könnte man polemisierend sagen, das (ohne Blasphemie) Jesus und seine Jünger, die erste
schriftlich nachgewiesene "Release Group" gewesen ist der Menschheit. Denn, um die Bergpredigt
herum hat man mit originalen 5 Broten und 2 Fischen - 5.000 Männer gespeist (Matthäus 14,
13-21), indem man immer wieder die Anzahl von 2 Fischen und 5 Broten göttlich vervielfältigte
und anderen (5.000) zugänglichessendmachte. Nützt aber nichts!

Es ist nach dem Gesetz und der Rechtsprechung egal, ob 100 % oder 50 % oder 0,1 % Rechtsverletzung.
Das nützt einen das beste Technikwissen nichts, wenn das juristische fehlt, denn schon ein Schnipsel
eines Films ist urheberrechtlich geschützt (vgl. etwa BGH I ZR 112/06 - “Metall auf Metall“)und man
darf ein Film (z.B.) weder in einer TB herunterladen (§§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG) noch gleichzeitig
anderen anbieten( § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG).
Dieser Teil, so unbedeutend er auch ist, kann von Dritten heruntergeladen werden und somit wird dieser
anderen öffentlich Zugänglich gemacht - ohne Lizenz - des RI!

Und hier kommt es auch nicht auf den Verkaufs-Schaden an, denn im Urheberrecht gilt ein anderer Schadens-
begriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber
hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie.
Der Jurist (nicht ich) stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf
Schadenersatz.

Schadensersatz-Arten im Urheberrecht:
    1. materieller (§ 97 Abs.1 UrhG)
    2. immaterieller (§ 97 Abs.2 UrhG)


Berechnungsmethoden (§ 97 Abs. 2 UrhG)

    1. Herausgabe des Verletzergewinns
    2. Eigener entgangener Gewinn
    3. Entschädigungslizenz, Lizenzanalogie

Lizenzanalogie:
Wenn ein Urheber Nutzungs- und Verwertungsrechte vergibt, bekommt er dafür im Regelfall Geld. Nutzt ein
anderer das Werk, ohne dafür bezahlt zu haben, entgeht dem Urheber oder dem Rechteinhaber ein Geschäft.
Für die Schadensberechnung wird ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen, daher erfolgt die Schadensberechnung
im Wege der Lizenzanalogie. Es kommt nicht darauf an, ob der Verletzer einen solchen Vertrag geschlossen
hätte.

Im Rahmen der Schadensberechnung steht es dem in seinem Recht verletzten Urheber frei, die Berechnungsmethode
zu bestimmen.


Klingt komisch, ist aber so!

VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Montag 20. August 2012, 10:12 
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abzocke hat geschrieben:
@Forenuser

ist leider kein Blödsinn,sondern entspricht leider den Tatsachen.Ohne Wiederspruch deinerseits kann ein Schufaantrag erfolgen.Wärst nicht der Erste dem das passiert.


Ohne Titel kann dir ein Inkassobüro NICHTS, rein GAR NICHTS!

Sollte dennoch widererwarten zu einem Eintrag kommen, handelt das Inkassobrüo nicht Rechtmäßig.
In diesem Falle, sollte man einen Anwalt beauftragen.
Durch diese ungesetzmäßige Aktion könnte das Inkassobüro seine Lizenz verlieren. Und dieses Risiko, wird ein
Abmahninkassobüro definitiv nicht eingehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Montag 20. August 2012, 16:39 
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Hallo,

ich bin auch ein Leidensgenosse unter Debcon. Ich habe mir anwaltliche Hilfe genommen und heute ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt bekommen mit einem Schreiben, welches hier noch nicht bekannt ist.

In diesem Schreiben steht geschrieben, dass ich 1268,80 € zahlen soll oder es geht ab dem 01.09.2012 vor Gericht. Von Partnern oder Gegnern, bzw. "Back to the Future" ist dort nicht die Rede.

Über Rat und Hilfe in meiner Sache würde ich mich freuen. Das geht mir nämlich langsam richtig auf die Nerven. Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.

Vielen Dank.

Gruß
SamFisher


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Montag 20. August 2012, 16:47 
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Zitat:
Seit 2010 will U+C bzw. Debcon Geld haben.

"Der Himmel soll warten!" Ich würde jedenfalls noch weiter abwarten.
Schaun wir mal, ob wirklich alle Forderungen eingeklagt werden!

Danke fürs Schreiben, aber inhaltlich ist es mit dem Letzten
vergleichbar. Nur Dein Anwalt hat es halt anders formuliert bekommen.

Ich nehme es aber im FAQ Debcon mit auf.

VG Steffen


FAQ Debcon

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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Montag 20. August 2012, 16:56 
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Hallo Steffen,

vielen Dank für die prompte Antwort. Dann werde ich wohl noch warten. Ich meld mich dann wieder, wenn es etwas Neues gibt.

Gruß
SamFisher


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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Montag 20. August 2012, 17:02 
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VG Steffen

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 Betreff des Beitrags: Re: Forderungen von der Debcon GmbH
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2012, 11:37 
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Anscheinend hat U+C eine neue Idee .-:;

http://www.bild.de/news/inland/software ... .bild.html


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